Dr. Martin Hagen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte mich zunächst einmal bedanken bei Ihnen allen, bei allen Parteien und allen Rednern – auch theoretisch den Rednerinnen –, dass Sie dieses wichtige Thema Gewaltschutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst heute diskutieren. Ich tue das auch im Namen aller Beschäftigten, denn hier werden die Beschäftigten als Menschen gesehen, und ich finde, gerade, wenn man so wie ich und Sie ja auch häufig beim Haushalt mit Beschäftigten zu tun hat, dann sind das häufig Zahlen, und allzu oft gerät dann aus dem Blick, dass, wenn wir sparen wollen, nicht genug haben et cetera, wir nur über Zahlen, Personen, Vollzeitäquivalente oder Planstellen reden. Wenn wir über Gewaltschutz reden, dann wird deutlich, dass es sich bei all diesen Zahlen um Menschen handelt und dass wir sie schützen müssen vor Angriffen von außen. Das tun wir, das haben wir in den Antworten deutlich dargelegt. Ich möchte das jetzt auch nicht alles im Einzelnen wiederholen, was wir machen, sondern nur noch mal generell mich, glaube ich, mit zwei Kritikpunkten auseinandersetzen, für die wir von Ihnen als Senat kritisiert worden sind. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Der eine Punkt ist, dass wir kein übergreifendes Konzept haben, dafür werden wir kritisiert. Ich kann das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Die Gründe dafür haben wir Ihnen in der Antwort dargelegt. Es macht einfach – –. Glauben Sie mir, ich bin ja bekannt für meinen großen Enthusiasmus für Zentralisierung – für Dinge, für die es sinnvoll ist, etwas zu zentralisieren, aber wenn es nicht sinnvoll ist, dann sollte man das auch nicht tun. Wir haben nun mal ganz unterschiedliche Beschäftigtengruppen in Bremen, die wir ganz unterschiedlich schützen müssen. Es ist ein Unterschied, ob man ein Polizist ist oder eine Rettungssanitäterin, oder ob man eine Sachbearbeiterin im Amt für Soziale Dienste ist. Warum wir dann mit einem übergreifenden Konzept besser helfen können, als wenn wir mit anlassbezogenen und konkret auf den Anwendungsfall bezogenen Konzepten helfen, verstehe ich einfach nicht. Ich sage das deshalb an dieser Stelle, damit ich nicht einfach nur sagen kann: Ja, ist in Ordnung, was Sie hier alle gesagt haben und womit wir uns mal beschäftigen sollen. Ich muss auch Aufgaben priorisieren und sagen, was ich tue und was ich nicht tue, und an dieser Stelle sage ich klar: Als Senat konzentrieren wir uns weiter darauf, den Beschäftigten tatsächlich in den Dienststellen zu helfen. Wenn ich ein übergreifendes Konzept ablehne, dann heißt es nicht, dass wir uns das nicht übergreifend ansehen. Ich glaube, das ist auch ganz deutlich geworden: Wir haben einen sehr guten Überblick, was in den einzelnen Dienststellen gemacht wird. Wir haben sehr viele differenzierte Maßnahmen Ihnen aufgelistet, und wir haben Ihnen vor allen Dingen auch aufgelistet, was wir zentral tatsächlich tun. Wir unterstützen nämlich mit zentralen Kampagnen. Wir haben auf Initiative des DGB, die mich angesprochen haben, ob wir uns an der Kampagne „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ beteiligen, ganz viel Infomaterial bekommen und das in allen Dienststellen ausgelegt. Wir kooperieren mit dem „Weißen Ring“, wir kooperieren mit der Unfallkasse, mit Aachen et cetera. All das haben wir ausgeführt. Und wir machen eine ganze Reihe von Schulungsangeboten im AFZ, die für ganz viele Dienststellen erreichbar sind. Das machen wir alles von zentraler Seite. Ich finde, dass wir uns da von zentraler Seite aus gar keinen Vorwurf machen können, dass wir das nicht ausreichend unterstützen. Der zweite Kritikpunkt war, dass wir nicht genügend Zahlen haben. Da muss ich einfach noch mal zurückfragen. Ich finde, die Zahlen, die wir haben, sind erschreckend genug. Wenn ich durch bundesweite Befragungen erkenne, dass es eine Dunkelziffer von siebzig Prozent gibt, dann ist doch klar, dass ich wirklich nur noch mit sehr viel Mühe weitere validere Zahlen haben kann. Ich muss einfach deutlich sagen: Die Zahlen, die wir in Antwort 1 gegeben haben, sind für mich ausreichend genug, um tätig zu werden. Genau deshalb machen wir diese Maßnahmen. Jede Gewalttat gegenüber Beschäftigten ist eine zu viel. Da sind wir uns alle einig. Das fängt damit an, dass die gar nicht gemeldet werden. Das ist auch ein typischer Fall. Darauf reagieren wir. Das haben wir auch dargelegt, dass wir die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sensibilisieren, dass sie das melden. Dann würde auch die Statistik wieder besser werden; aber das hat eigentlich erst mal psychologische, physische Gründe. Der Schwerpunkt der Gewalttaten liegt ja in der verbalen Gewalt. Das lässt sich einfach ganz schwer messen. Das müsste man mir erst mal erklären, mit welcher Methode man noch andere Zahlen erreichen kann. Damit will ich es bewenden lassen, um die Debatte nicht unnötig zu verlängern. Lassen Sie mich noch einen Punkt sagen: Hier haben wir uns in dieser Antwort und auch in den Fragen damit beschäftigt, den Gewaltschutz für Beschäftigte zu beschreiben. Ich glaube, es ist wichtig, sich in Erinnerung zu rufen: Hier arbeiten wir am Symptom, an etwas, das woanders verursacht wird, nämlich durch die Gewalt in der Bevölkerung. Wir sind uns alle einig, dass das ein ganz schlimmes Zeichen ist, dass diese Gewalt zunimmt, weil das eine Gewalt gegenüber dem Staat ist. Deshalb kümmert sich dieser Senat auch um das, was er tun kann mit seinen begrenzten Mitteln, um das zu verhindern. Häufig werden gerade die Maßnahmen, die sich um Prävention drehen, die weichen Faktoren, ignoriert. Wenn wir als Senat kritisiert werden, dass wir nicht überall sparen und dass wir nicht jeden einzelnen Euro im Haushalt der Kollegin bei Soziales umgedreht haben, dann liegt das vielleicht auch daran, dass wir einen Blick darauf haben, dass wir in der Gesellschaft den sozialen Zusammenhalt nicht nur beschwören müssen, sondern dass wir da auch etwas tun und das auch mit Geld unterstützen müssen. Wenn wir das tun, dann leisten wir damit einen wesentlichen Beitrag, um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt zu schützen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
