Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Ich liebe die sprachliche Vielfalt. – Vielen Dank! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit sind wir am Ende der Fragestunde angekommen. (Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Fragestunde finden Sie im Anhang Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, dass ich keine weiteren Tagesordnungspunkte mehr aufrufen werde. Nun treten wir in eine Mittagspause bis 14:30 Uhr ein. – Vielen Dank! (Unterbrechung der Sitzung um 12:46 Uhr) Vizepräsidentin Christine Schnittker eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:30 Uhr. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Gesetz zur Änderung des Bremischen Justizkostengesetzes Mitteilung des Senats vom 18. November 2025 (Drucksache 21/1477) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich war vorgesehen, dieses Gesetz ganz ohne Aussprache zu beschließen. Doch Transparenz ist eine Mindestanforderung in unserer Politik. Wir sollten dem hier gerecht werden, denn wir diskutieren heute über die erneute Änderung des Justizkostengesetzes, mit der eine weitere Gebührenanhebung vorgenommen werden soll, eine wiederholte Erhöhung – behalten Sie das bitte im Hinterkopf, ich werde gleich noch einmal darauf zu sprechen kommen. Gebührenerhöhungen, meine Damen und Herren, können im Grundsatz richtig und notwendig sein. In Zeiten steigender Kosten, teurem Personal und höherer Rechnung für Infrastruktur und Sachmittel bestreitet niemand, dass Dinge auch ihren Preis haben. Aber die entscheidende Frage lautet nicht „Dürfen Gebühren steigen?“, sondern: „Ist diese konkrete Gebührenerhöhung ordnungsgemäß begründet?“. Hier beginnt aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND das eigentliche Problem. Jetzt kommen wir mal zu dem Punkt zurück, dass dies nicht die erste Kostensteigerung ist. Bereits im Jahr 2024 haben wir eine Anpassung vorgenommen, ebenfalls mit der Begründung einer allgemeinen Kostenentwicklung. Wie in der Vorlage damals fehlt es auch heute an denselben grundlegenden Informationen. Es findet sich keine Aufschlüsselung der tatsächlichen Kostenentwicklung, keine Darstellung der Mehrbelastungen, kein Nachweis darüber, welche konkreten Kosten in welchem Umfang überhaupt gestiegen sind. Wir finden lediglich dieselbe oberflächliche Formulierung wie im vergangenen Jahr, dieselbe Pauschalität und dieselbe mangelnde Transparenz. Eine Gebührenerhöhung, meine Damen und Herren, ist aber nichts aus der Luft Gegriffenes, kein Schuss ins Blaue, kein „Wir erhöhen jetzt mal die Gebühren“. Eine Gebührenerhöhung ist ein rechtlich gebundener Vorgang mit klaren Regeln. Das Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz ist dabei sehr eindeutig: Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand stehen. Das bedeutet zwingend, dass die Verwaltung erklären muss, wie hoch dieser Aufwand ist und in welchem Maße er sich zu seiner letzten Gebührenerhöhung entwickelt hat. Das ist keine Kann-Regelung, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern das ist eine Muss-Regelung. Sie gilt auch für uns. Genau diese Ausführungen fehlen jedoch vollständig. Weder in der Vorlage noch in der begleitenden Anlage finden wir Angaben dazu, welche Kostenbereiche gestiegen sind, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum. Es wird nicht dargelegt, was gestiegen ist. Sind das die Personalkosten, sind es die Sachkosten? Ist es vielleicht das IT-System? Ist es der Gebäudeunterhalt? Oder sind neue Tätigkeiten dazugekommen? Diese Vorlage spricht lediglich von Kostenentwicklungen und hält damit jede inhaltliche Information zurück. Das ist nicht nur politisch unbefriedigend, das ist auch juristisch problematisch. Denn nicht nur haben wir uns in diesem Bundesland mit dem Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz eigene Rahmenbedingungen auferlegt. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich auch glasklar. So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ausgeurteilt, dass eine Gebühr nur erhoben oder erhöht werden darf, wenn der zugrunde liegende Verwaltungsaufwand nachvollziehbar dargelegt wurde und eine Prüfung möglich ist. Es sagt ganz deutlich: Floskeln reichen nicht aus als pauschale Begründung, die Gebühren zu erhöhen. Es müssen konkrete Kalkulationen zu den Kosten vorliegen, prüfbar, verständlich und transparent. Wenn die Menschen in unserem Bundesland tiefer in die Tasche greifen sollen, dann müssen wir ihnen auch erklären können, wo die Erhöhung herkommt. Doch Vorlage und Anhang nennen keine einzige Zahl zur Kostensteigerung. Keine Kalkulation wird offengelegt, und prozentuale Entwicklungen finden sich ebenfalls nicht in dem Dokument. Dabei handelt es sich nicht um eine ordnungsgemäß begründete Gebührenerhöhung, sondern um einen Blankoscheck mit dem Siegel des Gesetzgebers. So etwas dürfen wir nicht beschließen, meine Damen und Herren. Hinzu kommt die Gebührenanhebung des letzten Jahres, 2024. Es wird mit keinem Wort erwähnt, ob die damalige Anpassung die Kostenentwicklung aufgefangen hat, ob die Annahme aus 2024 überhaupt zutreffend war. Was sich seit der letzten Erhöhung so massiv an Kosten erhöht haben soll, das bleibt diese Vorlage auch schuldig. Meine Damen und Herren, wenn zwei Erhöhungen nacheinander jeweils ohne Zahlen begründet werden, entsteht der Eindruck, dass die Kalkulationsgrundlagen nicht geprüft wurden oder möglicherweise gar nicht vorhanden waren. Gebührenabrechnungen nach Bauchgefühl: Vielen Dank! Von der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND gibt es dafür keine Zustimmung. Wir verzichten darauf. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Eine potenziell rechtswidrige Gebührenerhöhung können wir deshalb auch nicht mittragen. Wenn die Verwaltung eine Erhöhung möchte, dann muss sie auch die Zahlen auf den Tisch legen. So einfach ist das. Transparenz schafft Klarheit, Klarheit schafft Vertrauen, und Vertrauen ist die Grundlage demokratischer Entscheidungen. Ohne Transparenz bleiben da Zweifel. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke] meldet sich zu Wort.) Entschuldigung? (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Die Senatorin darf gerne zuerst!) Okay. Dann dürfen Sie zuerst. Der Kollege möchte nach Ihnen sprechen. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Vielen Dank! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal ist es ganz spannend, worüber die Fraktionen sprechen möchten und was der Anlass für eine parlamentarische Debatte ist. Dass das Gesetz zur Änderung des Bremischen Justizkostengesetzes ein solcher Anlass sein könnte, hat mich ein wenig überrascht. Überraschungen passen aber gut in die Adventszeit. Von daher: Alles gut. Warum möchten wir die Gebühren für Justizverwaltungsangelegenheiten der Justizbehörden des Landes moderat angehoben wissen? Gebühren haben sich nach dem Äquivalenzprinzip zu bemessen. Daraus folgt auch, dass Kostenanstiege in der öffentlichen Verwaltung an Gebührenzahlerinnen und -zahler weiterzugeben sind. Für das überwiegende Gros der Gebühren, die von Bürgerinnen und Bürgern für die Nutzung der Justiz verlangt werden, hat der Bundesgesetzgeber diese zum 1. Juni 2025 angehoben. Für den verschwindend kleinen Bereich der Justizverwaltungsangelegenheiten, die durch Landesrecht festzusetzen sind, erfolgt die kostenanpassende Gebührenfestsetzung durch diesen Gesetzesentwurf. Richtig ist: Ja, die Gebühren wurden zuletzt im Frühjahr 2024 neu festgesetzt, aber wir wissen alle, die Kosten sind seitdem weiter gestiegen. Insoweit vollzieht der Gesetzesentwurf lediglich eine Aktualisierung auf die derzeitigen Verhältnisse nach. Strapazieren wir damit über alle Maßen diejenigen, die Gebühren zu zahlen haben? Nein. Worüber sprechen wir? Die Erhöhung der Gebühren wird zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von circa 5 000 Euro führen. Natürlich kann man darüber streiten, ob es zum Beispiel Notarinnen und Notaren und Dolmetscherinnen und Dolmetschern zuzumuten ist, Gebühren um circa 4 Prozent anzuheben, oder ob man sie gegenüber den normalen Nutzenden der Justiz privilegieren sollte. Ich sage, das ist nicht nur zumutbar, sondern im Interesse der Allgemeinheit sogar geboten. Für eine Privilegierung gibt es keinen Anlass. Insoweit bitte ich Sie, unserem Gesetzesentwurf zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD) Als Nächster hat das Wort der Vizepräsidentin Christine Schnittker: Abgeordnete Tim Sültenfuß. Abgeordneter Tim Sültenfuß (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Gäste! Wir diskutieren die Anpassung der im Bremischen Justizkostengesetz festgelegten Gebühren für Justizverwaltungsangelegenheiten. Diese Anpassung erscheint aber nach der allgemeinen Kostenbildung angemessen erhöht. Herr Timke, wir hatten Tarifsteigerungen von 3 Prozent im April, glaube ich, dieses Jahres. Das wird jetzt auch in den Gebühren merkbar. Angehoben werden beispielsweise die Gebühren für Feststellungserklärungen über Niesbrauchrechte, für die Hinterlegung von Wertpapieren oder anderen Kostbarkeiten, das ist wirklich der Wortlaut des Gesetzes ist und kein Werbeslogan. Die Erhöhungen betragen mal 2 Euro, mal 5 Euro, manchmal sogar 6 Euro. Die krassesten Erhöhungen müssen die Notar:innen tragen. So kostet die Bestellung zur Notarin nach der Novelle statt 660 Euro jetzt 680 Euro, also sage und schreibe 20 Euro mehr für diese im Laufe der Notartätigkeit einmalig anfallende Gebühr. Liebe Kolleginnen! Ich denke, die Bremer Notar:innen werden das verkraften. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Darum geht es doch gar nicht!) Außerdem werden die Gebühren für Beeidigung von Dolmetschern angehoben. Ich habe mich auch gefragt, warum wir das überhaupt hier heute debattieren. Eine Vermutung war, dass BÜNDNIS DEUTSCHLAND einfach davon getriggert war, dass es in unserem Rechtsstaat auch für Menschen einen angemessenen Rechtsschutz gibt, die vor Gericht einen Dolmetscher brauchen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Fakenews, echt!) Fakenews. Total abwegig. Dass so was von BÜNDNIS DEUTSCHLAND – –. Wirklich, wie könnte man darauf kommen? (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie haben es nicht verstanden, was ich gesagt habe!) Doch, ich habe verstanden. Ich habe gerade davon gesprochen, was ich vermutet habe. Sie haben mich jetzt doch ein bisschen überrascht, dass Sie jetzt da so im Klein-Klein der Begründung von so einer Gebührenanpassung, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Darum geht es nicht!) die übrigens nicht mal 5 000 Euro bringt, im Haushalt – –. Nein, genau, darum geht es nicht. Sie wollen hier immer Bürokratieabbau, und dann sollen wir so eine Gebührenerhebung wer weiß wie aufwendig begründen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie sollen sie bitte begründen, begründen!) Sie sollen es nicht begründen, einfach nur begründen? Verstehe ich nicht. Okay. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Gehen Sie gar nicht darauf ein!) Letztendlich konnten wir mal wieder das übliche, substanzlose Phrasengedresche von rechts hören. Dass es juristisch problematisch ist, halte ich für schwachsinnig. Es gab Tarifsteigerungen. Das ist allgemein bekannt. Das hätte man dann nicht auch noch mal reinschreiben müssen. Ich bin grundsätzlich offen, darüber zu sprechen, ob in einer utopischen Gesellschaft vielleicht Gebühren für Dienstleistungen der Justiz abgeschafft werden sollten. Diese Diskussion führe ich aber nicht auf Zuruf von irgendwelchen Rechtspopulisten. – Danke! (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Simon Zeimke. Wo ist er? Da. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich bin schon froh, dass der Redner von BD heute nach seiner Debatte noch im Haus geblieben ist. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von daher muss man das auch einmal wertschätzen und dann auch hier mitdebattieren. Ich gebe zu, die Vorlage ist jetzt nicht sonderlich ambitioniert. Vieles bleibt in der Begründung vage. Wenn man die allgemeine Entwicklung verfolgt, dann weiß man das. Es wurde schon genannt: Tarifsteigerungen, Inflation. Wir reden hier irgendwas um 2 bis 30 Euro Erhöhung von den Gebühren. Daher, die Änderungen sind aus unserer Sicht nachvollziehbar, sie reißen aber jetzt auch niemanden vom Hocker und hätten hier aus unserer Sicht auch ohne große Aussprache beschlossen werden können. Unsere Haltung bleibt deshalb nüchtern. Wir erkennen den Bedarf an, sehen aber auch keinen Anlass für große Begeisterung. Wenn BÜNDNIS DEUTSCHLAND dennoch eine Aussprache wünscht, dann respektieren wir das, auch wenn der inhaltliche Mehrwert dieser Debatte überschaubar bleibt. (Beifall CDU, SPD) Als CDU-Fraktion werden wir uns enthalten. – Vielen Dank! (Beifall CDU – Heiterkeit BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Enthaltungen? (CDU, FDP, BA-Gruppe) Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft (Landtag) das Gesetz in erster Lesung beschließt. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen sollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe? Enthaltungen? Die Bürgerschaft beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Enthaltungen? (CDU, FDP, BA-Gruppe) Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft (Landtag) entsprechend beschließt. Welche Folgen hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch? Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 2. Juli 2025 (Drucksache 21/1258) Dazu Mitteilung des Senats vom 16. September 2025 (Drucksache 21/1354) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Eva Högl. Herzlich willkommen! Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste und Zuschauende, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich will, bevor ich in die Rede einsteige, noch mal auf gestern zurückgreifen. Ich bin auch Antifaschist. Was denn auch sonst? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Die große Philosophin Hannah Arendt, eine der wichtigsten Denkerinnen des 20. Jahrhunderts und ein halbes Jahrhundert nach ihrem Tod mit ihren Werten aktueller denn je, sagte einmal über das Böse, ich zitiere: „Das Böse ist immer nur extrem, aber niemals radikal. Es hat keine Tiefe, auch keine Dämonie. Es kann die ganze Welt verwüsten, gerade weil es wie ein Pilz an der Oberfläche weiterwuchert.“ (Zuruf Abgeordneter Holger Fricke [BA-Gruppe]) Genau das, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir am 29. November gesehen. Mit der Gründung der Generation Deutschland hat der Einzug der Normalität des Rechtsextremismus in Deutschland ein neues Level erreicht. Ganz unumwunden wurde dort gleich in mehreren Beiträgen von massenhafter Remigration gesprochen. Das Böse zeigt mit der neuen Hitlerjugend, wie sie bereits von einigen bezeichnet wurde, ganz offen seine hässliche Fratze. Da gerät es fast in Vergessenheit, dass die AfD im Bayerischen Landtag erst im Oktober offen sinngemäß Nichtdeutsche mit Affen gleichsetzte. Überraschend ist diese Entwicklung nicht. Mit dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben wir schon längst eine exzellente Datengrundlage von über 1 100 Seiten, quasi einen Geschichtsband des Bösen, der diesen Weg in den Extremismus vorzeichnet. Aus diesem Grund haben wir nach unserem Antrag mit dem Beschluss vom 6. Mai 2025 den Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für die zügige Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Das reicht uns aber nicht. Wir wollen nicht warten, bis es irgendwann einmal dazu kommt, sondern wir wollen für den Fall gut vorbereitet sein, um dann unmittelbar handeln zu können. Von daher haben wir den Senat gefragt, welche Folgen die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch hat. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich für die ausführliche Beantwortung unserer Großen Anfrage. Uns ist wichtig, schon frühzeitig aufzuzeigen, dass unsere Demokratie sehr wohl wehrhaft ist und es eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt, sich der Partei Alternative für Deutschland, der AfD, die aufgrund der die Menschenwürde missachtenden extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft ist, entgegenzustellen, beispielsweise beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in der Schule oder in der Frage von Waffenbesitz. Ganz besonders wichtig war mir die Frage, ob und, wenn, inwieweit die beamtenrechtliche Treuepflicht mit einer AfD-Mitgliedschaft zu vereinbaren ist. Ich möchte an dieser Stelle kurz erläutern, warum mir persönlich das so wichtig ist. Für mich als Polizist, der wie alle anderen Polizisten in diesem Land einen Diensteid geschworen hat, ist alleine schon die Wahl der AfD oder auch die Nähe ein absolutes No-Go, weil es nicht mit dem Diensteid vereinbar ist. Polizei und AfD passen nicht zusammen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Das hatte ich auch genau so zu den anstehenden Wahlen in Thüringen und Sachsen öffentlich geäußert. Sofort griffen rechte Medien das auf, unter anderem das Hass- und Hetzeportal „NiUS“. Dass das der wohl zukünftige Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigesellschaft, Heiko Teggatz, aufgriff und sich auch ablehnend äußerte, war für mich alarmierend. Von daher bin ich sehr dankbar dafür, dass die Antwort hier sehr deutlich ist: „Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis oder die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses kann aufgrund der bekannt gewordenen Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei oder Organisation verneint und Einstellungen damit abgelehnt werden, wenn die Beamtenbewerber:innen die dadurch indizierten Zweifel an der Gewähr für die Verfassungstreue nicht glaubhaft ausräumen können.“ Das glaubhaft ausräumen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfte kaum möglich sein. Das ist nicht nur gut, sondern auch richtig so. Holger Münch, der Chef des Bundeskriminalamts, sagte erst vor wenigen Tagen: „Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unter Druck. Alle Beschäftigten der Polizei müssen sie aktiv verteidigen.“ Recht hat er! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Denn aus gutem Grund ist die Pflicht zur Verfassungstreue und Demokratie gesetzlich verankert, denn die Pflicht zur Demokratie ist eine fundamentale Säule des deutschen Beamtenrechts, die die Integrität und Verlässlichkeit des öffentlichen Dienstes in einer Demokratie und damit die Demokratie selbst sichert. Von daher handelt es sich bei der Treuepflicht um einen Schutzmechanismus unserer Demokratie. Meine sehr verehrten Damen und Herren hier in der Bürgerschaft, ich begann mit Hannah Arendt, und ich ende mit Hannah Arendt: „Tief aber und radikal ist immer nur das Gute.“ Unsere Demokratie braucht mehr denn je Schutz, ja, mehr als jemals zuvor in der bundesrepublikanischen Geschichte. Noch zu keinem Zeitpunkt war unsere Demokratie so bedroht wie in diesen Tagen. Diese Bedrohung kommt von innen und sie hat einen Namen: „Alternative für Deutschland“. Mit ihr kommt der Rechtsextremismus zurück. Er war nie weg, er war nur verborgen. Jetzt tritt er mehr und mehr offen zutage, und jetzt hier in diesem Moment müssen wir uns mit allem, was wir als Demokrat:innen aufbieten können, dieser Gefahr entgegenstellen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wir sind es den Menschen in unserem Land schuldig, denn viele haben mittlerweile Angst vor Rechtsextremismus. Einer repräsentativen Umfrage der Konrad-Adenauer-Stiftung zufolge sagen 74 Prozent der Deutschen ohne Einwanderungsgeschichte, Rechtsextremismus macht ihnen Angst. Hören wir also endlich auf, zu lamentieren, hören wir auf, zu relativieren und hören wir auf, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja, dann hören Sie doch endlich mal auf!) die AfD irgendwie im Zaun halten oder gar wegregieren zu wollen! Was es jetzt braucht, ist Mut und entschlossenes Handeln. Wir haben nur diese eine Demokratie. Schützen wir sie wie unser eigenes Leben, seien wir radikal, tun wir Gutes! Verteidigen wir die Verfassung, schützen wir die Demokratie, verbieten wir die AfD! – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt wird es mal etwas demokratischer hier.) Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass wir jetzt wieder über die wichtigen Themen reden. Denn die Demokratie in unserem Land, sie steht tatsächlich unter massivem Druck, sowohl von innen als auch von außen – von innen vor allem von Rechtsextremisten, von Linksextremisten und von Islamisten; (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Marktliberalen!) und von außen vor allem durch Russland, insbesondere Russland, China und andere autoritäre Kräfte, die gezielt Desinformationen verbreiten, hybride Angriffe durchführen und Unruhe stiften. Die Aufgabe unserer Sicherheitsbehörden wie dem Verfassungsschutz und unserer Nachrichtendienste ist es, gegen all diese Bedrohungen vorzugehen, und sie verdienen unsere volle Unterstützung und Rückendeckung. (Beifall FDP) Wenn Alice Weidel so wie diese Woche die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes – ich zitiere – „schmierige Stasispitzel“ nennt, dann ist das nicht nur eine beispiellose Verharmlosung der DDR-Diktatur, dann zeigt das vor allem eines: Getroffene Hunde bellen. Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes leisten existenzielle Arbeit für unsere Demokratie. Wer sie wie Alice Weidel in dieser Weise diffamiert, der entlarvt sich nur selbst, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit wären wir beim Thema: Die Koalition wollte wissen, welche Folgen die mögliche Einstufung der AfD als rechtsextremistisch in Bremen hätte. Vorweg zunächst einmal vielen Dank an die Koalition für diese sehr spannende und wichtige Anfrage und auch vielen Dank an den Senat für die ebenfalls sehr spannenden Antworten, wenngleich ich mich frage, ob Herr Labetzke und ich dieselbe Anfrage gelesen haben. (Beifall FDP – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja!) Einmal zur Einordnung, worüber wir hier überhaupt reden: Wir reden hier nicht über ein Parteiverbot. Darum ging es überhaupt gar nicht in dieser Anfrage. Dafür setzt sich die Koalition ein. Das hat auch ganz andere rechtliche Folgen als die Einschätzung des Verfassungsschutzes, eine Partei als Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem zu betrachten. Das hat der Senat in seiner Antwort auch einmal sehr deutlich erklärt und ausgeführt. Das Parteiverbot ist die Ultima Ratio, also das letzte und schärfste Schwert der Demokratie. Über ein Parteiverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Einstufung als Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem, das ist eine Einschätzung des Verfassungsschutzes, also einer Behörde. Diese ist dann wiederum vor Gericht überprüfbar. Schon allein deswegen verbietet sich jeder Stasi-Vergleich. Ob die AfD jetzt aber überhaupt als gesichert rechtsextrem einzustufen ist, das ist noch gar nicht klar. Denn die AfD hat dagegen beim Verwaltungsgericht Köln geklagt. Bis zu dieser Entscheidung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgegeben. Das heißt, die Bewertung wird vorläufig ausgesetzt, bis eine Entscheidung des Gerichts vorliegt. Das heißt jetzt nicht, dass die AfD freigesprochen ist oder die Einstufung irgendwie aufgehoben wäre. Das Verfahren läuft eben weiter. Erst wenn ein Urteil vorliegt, dann gilt die AfD überhaupt erst als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das ist wichtig, das einmal klarzumachen, denn das geht in der Debatte leider häufig unter. Wer sich also jetzt hinstellt und die AfD bereits jetzt als gesichert rechtsextrem bezeichnet und daran anknüpfend dann auch noch Eingriffsmaßnahmen anknüpfen will, der betreibt Vorverurteilung. Da muss man aufpassen. Wenn man die Demokratie schützen will, wenn wir hier als Demokraten die Demokratie schützen wollen, dann müssen auch wir selbst uns an die Regeln halten, die die Demokratie uns da auferlegt. Ansonsten macht man sich dabei nur angreifbar und dann erweist man diesem Anliegen am Ende einen Bärendienst, liebe Kollegen. (Beifall FDP, CDU) Da muss man genauer differenzieren, Herr Labetzke, und das haben Sie eben auch wieder nicht gemacht. Sie haben eben gesagt, man kann kein Polizist sein, wenn man die AfD wählt. Das steht so nicht in der Anfrage, darum ging es auch nicht. Es ging in der Anfrage um die Mitgliedschaft in der AfD. Selbst wenn man AfD-Mitglied ist, muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine demokratiefeindliche Gesinnung vorliegt. Selbst die Mitgliedschaft in der AfD alleine gibt dem Staat noch nicht das Recht, Menschen vom öffentlichen Dienst auszuschließen. Erst recht gilt das nicht dafür, nur weil man die AfD wählt. Wir haben hier immer noch eine Demokratie, wir haben hier immerhin noch Wahlfreiheit. Wir können nicht dahin kommen, dass man Menschen aufgrund ihrer Wahl ausschließt oder sogar im Bewerbungsgespräch nach solchen Dingen fragt. So etwas geht in einer Demokratie nicht. (Beifall FDP) Damit kommen wir, und das wurde auch in der Anfrage angesprochen, nämlich in Frage 1, zu der geplanten Novelle des Bremer Verfassungsschutzgesetzes, die da auch angesprochen wird. Ich sehe hier einen Passus, der geplant ist beim Bremer Verfassungsschutzgesetz, den ich für juristisch extrem heikel halte: Nämlich plant der Senat, dass die Einstufung der Bestrebung als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt automatisch auch eine Beobachtung durch den Bremer Verfassungsschutz rechtfertigen soll. (Abgeordneter Elombo Bolayela [SPD]: Ja, das geht auch so.) Mit anderen Worten: Weil die Bundes-AfD rechtsextrem ist, darf der Bremer Verfassungsschutz automatisch die Bremer AfD beobachten. Das eröffnet dem Bremer Verfassungsschutz Eingriffsmöglichkeiten, die er sonst gar nicht hätte, wenn er für die Bremer AfD vielleicht gar nicht zu dieser Einschätzung gelangt wäre. Das halte ich für juristisch extrem heikel, weil hier letztlich quasi eine Abkürzung geschaffen wird für den Bremer Verfassungsschutz und damit faktisch die Eingriffsschwelle umgangen wird. Die Rechtsprechung akzeptiert zwar, dass die Einbindung des Landesverbands auch in die Bundesorganisation als Anhaltspunkt, auch als gewichtiger Anhaltspunkt im Rahmen des Ermessens betrachtet wird. Es ist aber unzulässig, ohne eigene Ermittlungen, ohne eigene Erkenntnisgrundlage und ohne eigene Prüfungen zu sagen, der Bremer Landesverband ist extremistisch, weil die Bundespartei extremistisch ist. Das geht nicht. Das ist ein Ermessensausfall. Das halte ich für juristisch extrem schwierig. Wenn das dann so wäre und der Bremer Verfassungsschutz das dann so machen würde, wären auch alle Maßnahmen, die jetzt in dieser Großen Anfrage aufgezählt wurden, wertlos und wären dann angreifbar. Wenn dann auf Grundlage der Bewertung als extremistisch in Bremen zum Beispiel jemand nicht in den Polizeidienst aufgenommen wird, weil er in der AfD ist und das auf dieser unzureichenden Ermittlung beruht, dann könnte jeder im Einzelfall, der davon betroffen ist, vor das Verwaltungsgericht gehen. Dann würden diese Maßnahmen nach und nach vor Gericht scheitern. Das wollen wir doch alle nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen doch die Demokratie schützen, wir wollen es doch richtig machen. Deswegen muss man da mit der nötigen juristischen Präzision arbeiten. Da würde ich mir einfach wünschen, liebe Koalition, auch im Sinne der Demokratie, dass Sie etwas genauer arbeiten. Etwas weniger Pathos und etwas mehr genaueres Arbeiten, das hilft der Demokratie dann auch wirklich. Abgesehen von den rechtsstaatlichen Mitteln, die wir haben, die man gegen die AfD ins Feld führen kann, ist doch das weitaus schnellere und einfachere und effektivere Mittel der politische Kampf mit der AfD. Hier, liebe SPD, liegt für Sie doch auch der viel größere Hebel. Sie haben das Thema Migration völlig unterschätzt. Das führt dazu, dass ehemalige Arbeiterhochburgen mittlerweile völlig an die AfD verloren wurden, (Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Ja, das ist so!) und das sage nicht ich, das sagt Ihr ehemaliger Innensenator Ulrich Mäurer. In der Tat, wenn man sich die Wahlanalysen und Wählerwanderungen so anschaut, dann ist es vor allem das klassische Arbeitermilieu, das mittlerweile AfD wählt. Diese Wähler werden Sie nicht mit juristisch fragwürdigen Verboten (Glocke) gegen AfD-Wähler zurückgewinnen. Deswegen ist es einfacher und effektiver, wenn Sie Ihre Politik ändern. Da würden wir uns wünschen, wenn Sie da Ihre neue Innensenatorin einfach mal machen lassen würden. Das würde die AfD vielleicht auch tatsächlich schwächen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe rot-grün-rote Koalition, Sie zwingen diesem Hohen Haus mal wieder eine Ihrer Endlosdebatten zum AfD-Verbot auf. In einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung kam heraus, dass drei Prozent aller Deutschen ein rechtsextremes Weltbild haben, Tendenz fallend. Nicht jeder AfD-Anhänger ist ein bedrohlicher Rechtsradikaler. Trotzdem rufen Sie hier in Bremen zur Jagd auf Polizisten, Erzieherinnen und Lehrer auf, wenn sie sich zur AfD bekennen, obwohl Bremen gerade in den Bereichen unter einem enormen Fachkräftemangel leidet. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Achso, das passt ja zusammen.) Wo bekennen sich die Rechtspopulisten der AfD eindeutig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Es ist extrem schwer, es in der Breite der Partei so nachzuweisen, dass es zu einem Verbot reicht. Sogar Innensenator Ulrich Mäurer warnte vor einem Schnellschuss. Das Gutachten von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser würde laut seiner Aussage in keiner Weise für ein AfD-Verbot ausreichen. Bremen kam in dem Gutachten übrigens auch nur am Rande vor. Selbst dieser Agent Provocateur, der bei dem Gießener Gründungskongress der Generation Deutschland einen auf Hitler machte, wird nicht reichen, um Wähler zu verschrecken, um ein Verbot durchzusetzen. Das letzte völlig außer Rand und Band geratene schmierige „Stasispitzel“-Interview von AfD-Chefin Alice Weidel bei „Welt-TV“ wird den Verbotsbefürwortern genauso wenig nützen. Während Ihrer aussichtslosen Bemühungen lachen sich die AfD-Aktivisten in unserem Land über all Ihre Aktivitäten kaputt. Die Rechtspopulisten planen in aller Ruhe ihren Einzug in die Bremische Bürgerschaft. Die Bremer AfD kommt laut Umfragen aus dem Stand auf 15 Prozent. Sollten die noch eine gute Wahlkampfkampagne in Bremen anschieben, müssen wir uns alle warm anziehen. Das Geld dafür hätten sie. Schon jetzt stellen die Bremer AfDler immer wieder Infostände in Bremer Stadtteilen auf, in denen sie den größten Widerstand erwarten und die Bremer Antifa springt regelmäßig über das Stöckchen, das ihr die AfD hinhält. Linke Schläger versuchen, die Stände zu stürmen. „Omas gegen Rechts“ brüllen die AfD-Politiker nieder, hauen ihnen Pappschilder auf den Kopf und AfD-Chef Sergej Minich hat wieder wunderbare Bilder, die er in den sozialen Netzwerken unter seinen über 15 000 TikTok-Followern erfolgreich teilt. Sie glauben, wenn Sie die Rechtspopulisten in eine Märtyrerrolle pressen, können Sie die AfD verhindern. Eine Partei, die laut Umfragen im Bund bereits deutlich vor der CDU liegt, eine Partei, die in Ostdeutschland auf bis zu vierzig Prozent kommt. Trotzdem kommt kein einziger Verantwortlicher auf die Idee, diese rechtspopulistische Partei inhaltlich zu stellen. Dabei ist die AfD innerlich ziemlich zerstritten. Es gibt genug Angriffspunkte, die von den etablierten Parteien überhaupt nicht genutzt werden. Zum Schluss zitiere ich darum Sahra Wagenknecht zur Bundespolitik aus dem Podcast „Unscripted“. Da sagte sie: „Nur Selbstdarsteller an der Macht, aber Hauptsache keine AfD.“ – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich meine Freude zum Ausdruck bringen, diese erste Debatte mit der neuen Innensenatorin zu führen. Liebe Eva Högl, herzlich willkommen noch mal und Glückwunsch zur Wahl! Ich freue mich auch, dass wir dieses Thema diskutieren. Ich glaube, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus uns auch an dieser Stelle verbindet. Darüber freue ich mich auch sehr. Was wir diskutieren mit dieser Anfrage, ist im Kern: Wie können sich Parlamente, staatliche Institutionen, Bildungseinrichtungen oder auch der öffentliche Rundfunk gegen Menschen- und Demokratiefeindlichkeit wappnen? Wir müssen uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit auseinandersetzen, weil die Faschisierung zunimmt und die AfD inzwischen zur umfragestärksten Partei in Deutschland geworden ist. Sie ist die größte Gefahr für Demokratie und Gesellschaft, die es derzeit gibt. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen klar sein, womit wir es hier zu tun haben. Die AfD ist vollständig von völkischen und neofaschistischen Netzwerken bestimmt. Es gibt keinen Unterschied mehr zum nur offiziell aufgelösten Höcke-Flügel und der Gesamtpartei. Diese Radikalisierung ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis einer strategischen und geplanten Vernetzung mit Akteuren, die offen Gewalt befürworten und an Plänen für Massendeportationen arbeiten. Diese als Remigration verharmlosten Pläne wären, wenn sie umgesetzt würden, ein umfassendes Staatsverbrechen mit dem Ziel der ethnischen Säuberung. Die von der AfD ausgehende Gewalt ist nicht nur Plan oder düsteres Horrorszenario, sondern real und präsent. Mitglieder und Funktionäre der AfD begehen regelmäßig gewalttätige Angriffe. Bei nahezu allen rechtsterroristischen Taten der vergangenen Jahre finden wir Verbindungen zur AfD, auch beim Mord an Walter Lübcke. Vor knapp zwei Wochen wurde die AfD-Jugendorganisation nur neu gegründet, um ein Verbot zu umgehen, aber mit genauso rechtsradikalen Köpfen wie zuvor. Machen wir uns nichts vor: Der Faschismus ist längst auf dem Vormarsch. Er ist keine ferne und abstrakte Gefahr, sondern hat längst die Gesellschaft durchdrungen, ist in Parlamenten repräsentiert. Faschisten werden mit Steuergeldern bezahlt und die Verbreitung menschenfeindlicher Propaganda mit öffentlichen Mitteln finanziert. Der Damm ist längst superlöchrig. Aber jede Schotte, liebe Kolleginnen und Kollegen, die geschlossen werden kann, damit der braune Sumpf nicht durchdringt, ist hilfreich und bitter nötig. (Beifall Die Linke) Die AfD und ihre Nachwuchs- und Vorfeldorganisationen müssen mit allen Mitteln und auf allen Ebenen bekämpft werden, auf der politischen, auf der administrativen und auf der juristischen Ebene. Wir brauchen alle Werkzeuge, die uns die Verfassung zu ihrem Schutz bietet. Wenn eine Partei die Rechte von Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen, Queers, Menschen mit Behinderung oder Armutsbetroffene verächtlich macht und den demokratischen Staat abschaffen will, dann müssen wir handeln! Ein AfD-Verbot ist nicht nur möglich, es ist überfällig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Die Linke, SPD) Ich freue mich und wünsche der neuen Senatorin viel Erfolg bei der Umsetzung des Antrages, den wir hier gemeinsam beschlossen haben als Koalition, und dem Senat auch mitgegeben haben, das auch auf Bundesebene voranzutreiben. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Es wird schon gedroht.) Notwendig ist ein solcher AfD-Verbotsantrag zum Schutz von Demokratie und Gesellschaft auch in Bremen und Bremerhaven. Wir müssen damit rechnen, dass sich die AfD auch hier weiter etabliert. Der Bremer Landesverband der AfD ist seit der ersten Stunde Teil des völkischen Netzwerks, wird von der Bremer Innenbehörde aber weiterhin lediglich als Verdachtsfall geführt. Wir finden, das sollte sich ändern. Die AfD muss als das benannt werden, was sie ist: eine menschen- und demokratiefeindliche Partei, auch als Bremer Landesverband. Davon leitet sich dann der entsprechende Umgang ab, dem sich unsere Fragen widmen. Ich gehe hier nur auf ein paar Aspekte aus der Anfrage ein: Faschismus, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf im öffentlichen Dienst keinen Platz haben. Wenn man in Bremen und Bremerhaven auf ein Amt geht, auf die Hilfe zum Beispiel von Feuerwehr oder Polizei angewiesen ist, dann sollte man nicht mit Menschenfeindlichkeit konfrontiert sein. Wir sind da schon sehr wachsam. Der Senat hat auch nochmal ausführlich dargestellt – danke dafür –, welche umfassenden Maßnahmen eingeleitet werden können, um eine demokratische Verwaltung zu stärken. Das ist aber auch ein schwieriges Feld, darauf wurde schon eingegangen. Denn wir wollen Rechtsextremismus bekämpfen und nicht die Grundrechte der Bremerinnen und Bremer. Deshalb ist es wichtig, dass Angestellte im öffentlichen Dienst nicht unter Generalverdacht gestellt werden und etwa ihre Parteimitgliedschaft offenlegen müssen. Es ist richtig, dass wir nach Vorliegen, und zwar erst dann, von Hinweisen und Indizien, die öffentlich sind, den Geheimdienst hinzuziehen und auch hier nicht anlasslos alle Menschen durchleuchten lassen, die für dieses Land arbeiten wollen. Wir wollen konsequent vorgehen gegen öffentlich Beschäftigte, die die Verfassungstreue verletzen, aber wir wollen nicht zurück zu Radikalenerlassen oder Berufsverboten. Hier braucht es die Genauigkeit, indizienbasiert und einzelfallbezogen tätig zu werden, wenn es Hinweise gibt, dann aber umso konsequenter. Wir wollen außerdem keine bewaffneten Rechtsradikalen. Die Entwaffnung dieser gefährlichen Bewegung ist unkompliziert möglich. Die AfDMitgliedschaft wird spätestens, wenn tatsächlich die Einstufung als gesichert rechtsextrem vorgenommen wurde, sicherheitsrelevant. Der Senat möchte hier eine Nachschärfung, das finden wir auch richtig, dass klargestellt werden muss, dass, wenn die Mitgliedschaft einer als Verdachtsfall eingestuften Organisation vorliegt, dann auch eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit angenommen wird. Das finden wir absolut richtig, denn im Waffenrecht muss gelten: Zurückhaltung schützt niemanden. Wenn Personen aus einem gewaltbereiten Umfeld Waffen besitzen wollen, ist der Staat nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, das zu verhindern und die Waffen auch zu entziehen. Wir wollen außerdem eine angemessene Kontextualisierung in Schule und Medien. Der Senat hat in seiner Antwort sehr klar und differenziert dargestellt, dass Schulen eine Pflicht zur demokratischen Erziehung und keine Neutralitätspflicht haben. Die AfD hat kein Recht auf einen Platz auf Schulpodien. Wenn eine Partei menschen- und demokratiefeindlich ist, dann kann und muss sie auch als solche bezeichnet werden. Viele Bremer Lehrkräfte und Schulleitungen machen das schon so, und das kostet auch immer wieder Kraft und Auseinandersetzung. Das erkennen wir an und das wertschätzen wir, und wir unterstützen das auch ausdrücklich als Bremer Landtag. (Beifall Die Linke, SPD) Abschließend will ich einmal sagen: Es ist gut, dass es Proteste gegen neofaschistische Organisationen gibt, dass es Widerstand in einer aktiven Zivilgesellschaft gibt, zuletzt in Gießen oder auch hier in Bremen. Das zeigt, dass es eine aktive Zivilgesellschaft gibt, die sich aktiv gegen die akute Gefahr von rechts einsetzt. Das zeigt aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir bisher nicht genug tun. Wir glauben, dass ein Verbotsantrag überfällig ist. Denn nur das zeigt am Ende des Tages und drückt auch aus, dass diese Verfassung auch ihre Artikel wert ist und dass die Verfassung (Glocke) auch in der Lage ist, sich selbst zu schützen gegen die Faschisierung und die Aushöhlung von innen. Das zeigt auch, dass wir die politische Brandmauer aufrechterhalten wollen. Das macht man nicht, indem man rechte Narrative übernimmt, sondern das tut man, indem man sich politischen Einstellungen und Positionen entgegenstellt. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage zum heutigen Thema hätten Sie sich und uns ersparen können. Die meisten Ihrer Fragen hätte ein Besuch in einer juristischen Bibliothek beantworten können. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn die Hürden zum Vorgehen gegen eine Partei und ihre Mitglieder sind nun mal hoch. Zum Glück sind sie hoch, denn die Verlockung des einfachen Weges wäre für manche hier im Hause dann wohl doch zu groß. Macht, meine Damen und Herren, ist mit Verantwortung verbunden. Ob sich alle hier in diesem Hause dieser Verantwortung bewusst sind, darf nach der Großen Anfrage tatsächlich bezweifelt werden. Insofern ist die Anfrage allerdings doch erhellend, sowohl hinsichtlich der Fragen als auch hinsichtlich der Antworten. Kommen wir also zum Inhalt der Fragen und der Antworten des Senats: Wie uns allen bekannt ist und der Senat richtigerweise mitteilt, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Stillhaltezusage abgegeben, wie dies in vergleichbaren Fällen üblich ist. Sie mögen diese Stillhaltezusage für falsch halten, meine Damen und Herren Kollegen von SPD, Grünen und Linken, aber die einmal gegebene Zusage einer Bundesbehörde hat selbstverständlich Geltung und auch Folgen. Diese Stillhaltezusage bindet all diejenigen, die aus der ursprünglichen Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ihrerseits Folgen ableiten möchten. Das muss auch für den Senat des Bundeslandes Bremen gelten. Gerade im Umgang mit Beamten gibt es hinreichende obergerichtliche Rechtsprechungen, die dem Dienstherrn eine umfassende Einzelfallprüfung auferlegen und pauschale Anknüpfungen an die Mitgliedschaft einer Partei in der Regel nicht ausreichen lassen. Jede einzelne Frage aus der vorliegenden Großen Anfrage zielt darauf, ergebnisorientiert Mitgliedern einer Partei das Leben so schwer wie möglich zu gestalten, sei es durch die Einleitung von Disziplinarverfahren bei Beamten bis hin zur Entfernung aus dem aktiven Dienst; sei es durch entsprechende Verfahren bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Bremen; sei es durch Versagen öffentlicher Räumlichkeiten; sei es durch Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund der Mitgliedschaft in einer Partei und daraus folgende Konsequenzen für deren Waffenbesitz; sei es durch den Versuch, bremische Behörden zu Schnüffelorganen zu missbrauchen oder sei es durch Instrumentalisierung von Schulen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Die Antworten des Senats zeigen die rechtlichen Grenzen dessen weitgehend auf. Zugleich wird aber offenkundig ganz bewusst darauf hingewiesen, welche Möglichkeiten man habe, sobald das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln abgeschlossen ist. Im Falle von Schulen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk wird wenig verklausuliert geschildert, wie man die Rechtslage durch faktisches Handeln letztlich nahezu vollkommen unterlaufen kann. Tatsächlich wird die gängige Praxis der Diskriminierung von Parteien durch staatliche Stellen legitimiert und sogar noch angeleitet. Hinzu kommt das Bestreben, die bestehende Rechtslage weiter zugunsten staatlicher Eingriffsmöglichkeiten zu verändern und damit dem Senat und anderen Exekutivorganen Handhabe zum Vorgehen gegen Oppositionsparteien zu ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Gesetzeslagen mit großen Eingriffsrechten für die Exekutive sind genau so lange verlockend, wie man selbst die Exekutive kontrolliert. Vielleicht fehlt vielen von Ihnen hier in Bremen die Vorstellungskraft dafür, dass dies in anderen Gegenden Deutschlands schon bald nicht mehr der Fall sein kann. Ein entzogener Waffenschein in Bremen hätte dann möglicherweise zwei entzogene Waffenscheine in Sachsen-Anhalt zur Folge. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Betroffen wären in Sachsen-Anhalt sodann vielleicht Mitglieder der dort demnächst als gesichert linksextrem geführten Linkspartei. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sie halten das für fernliegend? Sie glauben, dass das keinesfalls passieren kann? Sie vertrauen auf die Macht von Behörden und Gerichten? Sie glauben, dass man Ihre Grundrechte gegen die schützen wird, gegen die Sie diese Gesetze gestalten und beschlossen haben? Wahlen, meine Damen und Herren, schaffen in einer Demokratie Fakten. Wer sich über AfD-Wahlerfolge ärgert, muss mit dem Wähler reden. So einfach ist das. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Instrumente, die Sie gegen Ihre ideologischen Feinde schaffen und anwenden, werden diese gegen Sie verwenden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Eine Lehre aus der Geschichte ist, dass eine Regierung nicht uferlos gegen die Opposition vorgehen darf. Es kann nicht darum gehen, die Grenzen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, sondern es muss darum gehen, staatliche Repressionen auf das nötigste Maß zu beschränken. Die Stärke des Staates liegt in seiner Beschränkung und Fokussierung auf das Wesentliche und nicht in der Ausdehnung auf das Maximalmaß. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn Sie mit der gleichen Intensität an der Verbesserung der Lebensbedingungen in unserem Bundesland arbeiten würden, wie Sie Maßnahmen gegen die Opposition planen, wäre mir um unser schönes Bundesland nicht bange. Ich beobachte allerdings, dass Ihre Prioritätensetzung großen Anlass zur Sorge gibt. In diesem Sinne freue ich mich auf Ihre Vorschläge zur inneren Sicherheit, zur Bildungspolitik und zur seriösen Finanzplanung für das Jahr 2026, also dem Jahr vor den anstehenden Wahlen in Bremen. Ist das vielleicht auch für Sie wieder ein Thema? – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Als nächster Redner der Abgeordnete Heiko Präsidentin Antje Grotheer: Strohmann. Abgeordneter Heiko Strohmann (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Fraktionsvorsitzende Wiebke Winter hat im Mai zur Debatte um das AfD-Verbot klargemacht, was der Kompass der CDU in dieser Frage ist: Wir handeln nüchtern, rechtsstaatlich, sachlich fundiert und nicht entlang der tagespolitischen Schlagzeilen. Genau daran möchte ich in der heutigen Debatte anschließen. (Beifall CDU) Wir haben immer dargelegt, weshalb ein Verbotsverfahren weder leichtfertig eingeleitet werden darf noch leichtfertig abgelehnt werden darf. Heute müssen wir aber über was anderes sprechen: den Umgang mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch und die Art und Weise, wie dieses hier politisch instrumentalisiert wird. Die Große Anfrage, über die wir sprechen, hat eine klare Schlagseite. Sie zielt darauf ab, aus einer behördlichen Einstufung – das wurde hier schon mehrmals gesagt –, die durch eine Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz derzeit rechtlich gar nicht wirksam ist, politische Sofortmaßnahmen abzuleiten, die in der Praxis nicht haltbar wären. Genau das müssen wir benennen. Gründlichkeit statt politischer Schnellschüsse. Frau Winter hat auch im Mai zu Recht betont, dass ein Parteiverbotsverfahren das härteste Mittel ist, was das Grundgesetz kennt. Es braucht aber Beweise, die niet- und nagelfest sind. Genauso gilt das für weitere Konsequenzen, die hier im Raum stehen – die wurden auch schon erwähnt –, sei es beamtenrechtlich, sei es waffenrechtlich oder beim Zugang zu öffentlichen Einrichtungen. Der Senat stellt klar, erstens: Die Einstufung ist noch nicht rechtswirksam. Zweitens: Es gibt kein Automatismusmodell für Disziplinarverfahren. Drittens: Parteienprivileg und Gleichbehandlungsgrundsatz gelten weiter. Viertens: Der Staat darf nicht handeln, als gäbe es bereits ein Verbotsurteil. All das steht schwarz auf weiß in der Antwort des Senats. Doch Teile dieser Großen Anfrage tun so, als seien all diese Hürden Nebensache. Unsere Aufgabe ist Rechtsstaat, nicht Wahlkampf. (Beifall CDU, FDP) Wir als Parlament sind dem Grundgesetz verpflichtet, nicht den politischen Bedürfnissen einer Wahlkampfphase. Genau hier wird es bei Ihnen heikel. Wenn suggeriert wird, dass bereits die bloße Mitgliedschaft in einer Partei automatisch zu Disziplinarverfahren oder waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit führen müsse, dann überschreiten Sie die Grenze der Rechtsstaatlichkeit. (Beifall CDU, FDP) Der Senat hat dies ausdrücklich zurückgewiesen. Die bloße Mitgliedschaft reicht nicht, weder im Beamtenrecht noch im Waffenrecht. Wer also so tut, als könne man durch parlamentarische Willenskraft Rechtsgrundsätze aushebeln, der handelt nicht im Sinne der Demokratie, sondern missbraucht sie. Die CDU steht für Klarheit. Wir bekämpfen Extremismus, aber mit den Mitteln des Rechtsstaates. Auch dies hat Frau Winter im Mai völlig richtig gesagt, als sie die Unterschiede auch innerhalb unserer Volkspartei, der CDU, noch mal dargestellt hat, dass es da auch Leute gibt, die sich schwächer, stärker involvieren wollen. Aber das ist diese Diskussion, die es auch in der CDU darüber gibt: Wann macht man das? Wie macht man es? Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von politischer Reife, die bei dem einen oder anderen Vorredner hier, glaube ich, abhandengekommen ist. (Beifall CDU) Die CDU ist eine Partei, die Argumente abwägt, statt reflexartig zu reagieren. Wir sind uns einig: Ja, die AfD zeigt rechtsextreme Tendenzen. Ja, der Staat muss wachsam und konsequent sein. Aber: Konsequenz ist nicht dasselbe wie Übereifer. Entschlossenheit ist nicht dasselbe wie juristische Selbstüberschätzung. Der Rechtsstaat ist nicht das ideologische Werkzeug einer Partei. Er ist der Rahmen aller Parteien. Wer diesen Rahmen überdehnt, um die AfD zu bekämpfen, beschädigt am Ende genau das, was er eigentlich schützen will. Ein Verbotsverfahren ersetzt keine Politik, und damit kommen wir zu dem Punkt, der mir besonders wichtig ist. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass ein Verbotsverfahren Jahre dauert, dass wir sehr viel Zeit brauchen, um das durchzusetzen, und diese Zeit darf nicht ungenutzt bleiben. Wir bekämpfen die AfD inhaltlich, nicht durch juristische Abkürzung. (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]) Wir gewinnen die Menschen doch nur zurück, wenn wir ihre Probleme lösen, und die müssen wir offen benennen, (Beifall CDU, FDP) ob es die Migration ist, die gescheiterte Integration, ob es Sicherheit ist, haben wir heute auch diskutiert, ob es Wirtschaft ist, ob es sichere Arbeitsplätze sind. Da haben wir als CDU nicht nur im Bund, sondern auch hier im Land Konzepte vorgelegt. Über die müssen wir diskutieren, und Sie sollten die nicht immer leichtfertig einfach so abservieren, nur weil sie von der CDU kommen. Ein Verbotsverfahren kann ein Instrument sein, aber es ist kein politisches Ersatzprogramm. Das müssen Sie endlich mal begreifen! Wir brauchen Sachlichkeit statt Symbolpolitik. Das ist hier heute [redaktionelle Anmerkung: akustisch unverständlich]. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind nicht hier, um Symbolhandlungen zu inszenieren, das kam mir bei dem einen oder anderen ein bisschen so vor, sondern wir müssen Verantwortung übernehmen. Verantwortung heißt, wir stützen uns auf Fakten, nicht auf Wunschdenken. Wir achten das Parteienprivileg, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet. Wir nutzen das scharfe Schwert des Parteiverbotes nur dann, wenn es wirklich trägt. Wir lassen uns nicht zu Schnellschüssen verleiten, die politisch verlockend, aber verfassungsrechtlich fragwürdig sind. Die CDU-Fraktion kann sich nur wiederholen. Frau Winter hat das alles, was ich jetzt auch sage – ich wiederhole und verstärke das nur – im Mai bei der Diskussion schon gesagt. Wir handeln, aber wir handeln rechtsstaatlich. Wir bekämpfen Extremismus, aber ohne die Prinzipien aufzugeben, die uns starkmachen. Wir lassen uns nicht in so einen Wahlkampf-Tsunami mit reinziehen, denn es geht hier um unsere Demokratie, die die Grundlage unseres Lebens ist. Vielleicht abschließend, ich habe noch ein paar Sekunden, will ich mal an die drei Parteien – –: Die Linke kann ich verstehen, aus taktischen Gründen, weil genau diese Diskussion Nährstoff für Ihre eigene Entwicklung ist. Den Grünen und gerade Herrn Labetzke, von dem ich heute sehr enttäuscht war, kann ich nur sagen: Sie waren immer auch eine Bürgerrechtspartei. Wenn Sie mir nicht glauben, das kann ich nachvollziehen, das ist alles kein Problem. Fragen Sie mal ältere Parteivordere von Ihnen, warum der Radikalenerlass unserer Demokratie nicht wirklich geholfen hat. Unterhalten Sie sich mal mit Hermann Kuhn! Der kann Ihnen das eine oder andere erzählen. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach bitte, Herr Strohmann!) Deswegen, gerade Sie, Herr Labetzke, gerade Sie sind Grüner, glaube ich jedenfalls. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin aber nicht Herr Labetzke, weil Sie mich gerade angucken!) Nein, ich rede jetzt, ich gucke aber Herrn Labetzke – –, (Glocke) ich schiele ein bisschen. Achten Sie da ein bisschen drauf! Zur SPD kann ich leider nichts sagen, fällt mir auch nichts ein, das müssen Sie selber entscheiden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, Herrn Köhler, den Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, hier heute auf der Tribüne zu begrüßen! (Beifall) Zwei Vorbemerkungen: Herr Timke, Sie haben gesagt, die Debatte der Großen Anfrage hätten wir uns hier ersparen können. Das haben wir gestern bei den Windrädern tatsächlich auch gedacht. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Na, sehen Sie mal, da haben wir was gemeinsam!) An Frau Winter, ach, Herrn Strohmann, Entschuldigung. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Schon farbenblind geworden!) Sie haben uns vorgeworfen – –. Na ja, er hat ja nicht viel Eigenes gesagt, er hat Sie ja hauptsächlich zitiert, aber alles gut. Sie haben gesagt, die Große Anfrage hat eine gewisse Schlagseite (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Klima-Union!) und haben uns dann dazu aufgerufen, dass wir hier mit pragmatischer Politik glänzen sollen und nicht mit Wahlkampf. Das finde ich ganz stark von einer Fraktion, die hier am Anfang der Legislaturperiode eine Kleine Anfrage zum Thema: „Subventioniert der Senat Bovenschulte Drogendealer am Bremischen Hauptbahnhof?“ gestellt hat. Das ist sicherlich die pragmatische Politik, die Sie gerade gemeint haben. Also, Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute formal über eine Große Anfrage, juristisch sauber und verwaltungstechnisch korrekt beantwortet. Aber wir alle wissen: In Wahrheit sprechen wir heute über etwas sehr viel Größeres. Wir sprechen darüber, wie widerstandsfähig unsere Demokratie noch ist, wenn sie von innen angegriffen wird. Wir sprechen darüber, ob wir bereit sind, uns klar vor die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stellen, oder ob wir wieder einmal hoffen, dass sich Radikalisierung schon irgendwie von alleine erledigt. Die Sozialdemokratie ist aus der Erfahrung von Verfolgung, Verbot und Widerstand entstanden. Wir wissen, was es bedeutet, wenn Demokratie nicht mehr schützt. Deshalb sagen wir heute klar und ohne jedes Zögern: Die AfD ist keine normale Partei. Sie ist eine Partei, die Vertrauen systematisch zerstört, in Parlamente, in Medien, in Gerichte und in den Staat selbst. Genau das ist der Nährboden, auf dem autoritäre Politik erwächst. Diese Partei ist längst eingebunden in ein internationales Netzwerk der Demokratieverachtung. Ihre Vorbilder sitzen nicht in Oslo oder Madrid; ihre Vorbilder sitzen in Moskau und im Umfeld von Donald Trump, bei den MAGA-Republikanern, (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) die das Kapitol stürmen ließen, weil ihnen ein Wahlergebnis nicht gepasst hat. Sie bekommen Applaus von Eliten wie beispielsweise Elon Musk, der demokratische Institutionen in Europa verspottet, Fakten relativiert und extremistische Inhalte millionenfach verstärkt. Das ist keine Meinungsvielfalt; das ist der digitale Brandbeschleuniger für den Angriff auf unsere Demokratie, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wer glaubt, das bleibt folgenlos für unser Land, der irrt gewaltig, denn diese Ideologie frisst sich längst in die nächste Generation. In der Jugendorganisation der AfD, das wurde hier eben schon angesprochen, fallen Zitate direkt aus der dunkelsten Epoche unserer Geschichte: Hitlerjugendrhetorik, NS-Anspielungen, offene Verachtung für Gleichwertigkeit und Menschenwürde. Und was macht die AfD? Sie grenzt sich nicht klar ab. Sie deckt, sie schweigt, sie relativiert. Das ist keine Fahrlässigkeit, das ist Strategie. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Dann Björn Höcke, ein Mann, der eine SA-Parole auf offener Bühne ruft, eine verbotene Losung einer Terrororganisation des Nationalsozialismus. Kein Versprecher, kein Zufall – ein kalkulierter Tabubruch. Was ist die Reaktion seiner Partei? Keine Abgrenzung, keine klare Grenze, kein Bruch. Stattdessen das, was die AfD perfekt beherrscht: Täter-Opfer-Umkehr, Relativierung, Vernebelung, und Stück für Stück wird das Unsagbare sagbar. Auch Alice Weidel versucht, der AfD ein bürgerliches Gesicht zu verpassen, aber hinter dieser Fassade steht dieselbe Ideologie: Angriff auf die offene Gesellschaft, Verächtlichmachung der Parlamente, permanente Delegitimierung des Staates. Letzter trauriger Höhepunkt: Sie bezeichnete Mitglieder des Verfassungsschutzes als schmierige Stasi-Spitzel. Das ist kein Protest mehr, Kolleginnen und Kollegen, das ist Systemopposition mit demokratischem Tarnanstrich. Genau darauf weisen auch unsere Sicherheitsbehörden seit Jahren hin. Verfassungsschützer sprechen von einer Partei, deren zentrale Teile nicht mehr auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung stehen. Sie sprechen von einer Radikalisierung nicht an den Rändern, sondern im Zentrum der Partei. Das ist keine politische Meinung, das sind sicherheitspolitische Einschätzungen. Besonders gefährlich wird es dort, wo demokratische Brandmauern bröckeln. Wir haben zuletzt erlebt, dass es gemeinsame Abstimmungen mit der AfD im Bundestag gab. Erst letzte Woche kam die öffentliche Distanzierung von Markus Söder, die Wahl gemeinsam mit der AfD sei ein Fehler gewesen und sie hätte der AfD geholfen. Eine späte aber eine richtige Einschätzung, die zeigt: Auch die Union beginnt zu begreifen, wie toxisch jede Form der Zusammenarbeit ist. Trotzdem passiert sie immer wieder, nicht nur bei der Union, aus Kalkül, aus Machtspiel, aus falscher Normalisierung, siehe Gelsenkirchen. Normalisierung ist aber das Gefährlichste überhaupt, denn autoritäre Bewegungen gewinnen nicht durch Putsch. Sie gewinnen durch Gewöhnung. Erst ist es der Tabubruch, dann die Verschiebung der Grenzen, dann das Wegschauen und irgendwann ist das, was früher undenkbar war, plötzlich Alltag. Die AfD, Kolleginnen und Kollegen, will nicht konstruktiv streiten. Sie will delegitimieren, sie will Parlamente lächerlich machen, die Justiz verächtlich machen, den öffentlichen Diskurs vergiften. Sie lebt politisch davon, dass Menschen das Vertrauen in unsere Demokratie verlieren. Genau deshalb dürfen wir ihnen dieses Feld niemals überlassen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Kolleginnen und Kollegen, diese Drucksache ist ein Ausdruck dessen, was eine wehrhafte Demokratie tun muss: hinschauen, sauber einordnen, schützen – nicht hysterisch, aber am Ende konsequent. Denn was droht uns, wenn wir heute nicht klar sind? Dann droht uns ein Land, in dem Menschen wieder Angst haben müssen wegen ihres Namens, ihrer Herkunft oder ihrer Liebe. Dann droht uns ein Staat, in dem Gerichte systematisch unter Druck geraten. Alles ganz weit weg? Ich glaube, es lohnt ein Blick in die Vereinigten Staaten von Amerika. Dann droht uns eine Medienlandschaft, die eingeschüchtert wird. Dann droht uns am Ende das, was wir aus den Geschichtsbüchern kennen, und von dem wir geschworen haben: nie wieder! Deshalb sage ich hier unmissverständlich: Keine Zusammenarbeit, keine Relativierung, kein Weggucken, keine Normalisierung! Die AfD ist keine Protestpartei. Sie ist ein Angriff auf das demokratische Fundament dieses Landes und auf Angriffe auf die Demokratie gibt es nur eine Antwort: klar, geschlossen, ohne jedes Zögern. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen! Da ich direkt angesprochen wurde, möchte ich noch einmal kurz reingehen. Herr Schröder, wenn Sie schon auf mich eingehen, dann bitte zitieren Sie oder fügen Sie doch richtigerweise an, was ich gesagt habe. Ich habe mitnichten gesagt, dass es aus der Vorlage hervorgeht, irgendjemandem die Wahl abspenstig zu machen. Ich habe es ausdrücklich gekennzeichnet, dass ich persönlich für mich in Anspruch nehme, die Meinung zu haben, dass Polizei und AfD, dass es nicht mit dem Diensteid vereinbar ist, die AfD zu wählen oder sonst irgendwelche Sympathiebekundungen darüber hinaus zu haben. Wir haben einen Diensteid geschworen, § 64 Bundesbeamtengesetz: „Ich schwöre, das Grundgesetz zu wahren.“ Artikel 1 umfasst die Menschenwürde, und die ist unteilbar, und mit dem Diensteid ist es eben nicht dabei – –. Das ist meine persönliche Meinung, und dabei bleibe ich auch. Ich finde, das ist eine Richtschnur, (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) und die darf ich auch so äußern. Ich habe mich aber nicht auf die Verfügung bezogen. Erster Punkt. Zweiter Punkt ist: Sie haben in einem Punkt recht: Wir hätten in der Anfrage die Überschrift, ich habe es gerade nochmal nachgesehen – (Glocke) tut mir leid, zwei Sätze, ich komme zum Ende –, ich habe es gesehen: Wir haben uns geirrt. Es hätte heißen müssen: „Welche Auswirkungen hätte“, es heißt leider „hat“. Ich habe aber in meiner Rede zweimal deutlich gemacht, dass es darum geht, dass wir vorbereitet sind für den Fall, wenn. Es geht nur darum, für den Fall, wenn, und eben nicht im Vorgriff. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Präsidentin Antje Grotheer: Abgeordneten sehe ich zurzeit nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Eva Högl das Wort. Senatorin Dr. Eva Högl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gerade frisch gewählt heute Vormittag als Senatorin – dafür danke ich Ihnen sehr, sehr herzlich –, nutze ich gerne die Gelegenheit, in dieser Debatte Stellung zu beziehen, in dieser wichtigen Debatte, zu den Folgen der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung, vorbehaltlich der Entscheidung natürlich der Gerichte, zunächst mal des Verwaltungsgerichts Köln, aber auch zum weiteren Umgang mit der AfD und auch zu einem möglichen Verbotsverfahren, also etwas über die Große Anfrage hinaus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Lage ist wirklich ernst. Ich sage das hier so deutlich. Noch nie seit Ende des Zweiten Weltkrieges und damit seit über achtzig Jahren – im Übrigen auch im Kalten Krieg nicht – waren unser Frieden, unsere Freiheit, unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unsere Art, zu leben, so bedroht und so gefährdet, wie das im Moment ist. Eine dieser Bedrohungen ist die AfD. Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie, für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Werte unseres Grundgesetzes. Meine Damen und Herren, Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit sind bedroht, wenn Stimmung gemacht wird gegen einzelne Personen, vor allen Dingen wegen Migrationsgeschichte, Hautfarbe, geschlechtlicher Identität, Religion. Frieden, Freiheit, Sicherheit sind bedroht, wenn Trump und seine MAGA-Bewegung Europa schwächen und dabei auf die AfD setzen, Russland Einfluss gewinnt durch Cyberattacken und Spionage – das Gleiche gilt für China –, wenn Antisemitismus Raum greift in Deutschland und in Europa und Hass und Hetze geschürt werden, auch gegen Muslime. Das alles ist AfD-Politik und, meine Damen und Herren, das dürfen wir gemeinsam, alle zusammen, nicht zulassen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir müssen – und das gehört zusammen, meine Damen und Herren – uns politisch und rechtlich zur Wehr setzen gegen die AfD! Genau das ist wehrhafte Demokratie, wenn wir uns wehren, um unsere Demokratie zu schützen und zu stärken. Das, meine Damen und Herren, das ist unsere gemeinsame Verantwortung, hier und heute. Das ist unsere Aufgabe und zwar von allen Demokratinnen und Demokraten. Deswegen bin ich auch ein großer Fan davon, das mit einer möglichst breiten Mehrheit zu besprechen und zu beschließen. Wir müssen, meine Damen und Herren, alle Mittel nutzen, natürlich rechtsstaatliche Mittel, das betone ich noch mal, die unser Grundgesetz und unser Rechtsstaat vorsehen. Ich habe mich sehr gefreut, als ich das verfolgt und gesehen habe, dass die direkt nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das BfV – ich sage noch mal, vorbehaltlich der Entscheidung des VG Köln – und zügig gefordert hat, ein Parteiverbotsverfahren einzuleiten und den Senat aufgefordert hat, in diesem Sinne tätig zu werden. Das war ein ganz wichtiger Beschluss hier in der Bremischen Bürgerschaft. Ich habe mich auch gefreut, dass ich gesehen habe, dass auch Abgeordnete von CDU und FDP zugestimmt haben. Jetzt haben wir ähnliche Beschlüsse aus Schleswig-Holstein und aus Bremen. Ich sage Ihnen heute hier sehr, sehr deutlich, dass ich dafür bin, alles zu unternehmen, um so einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Am Ende entscheidet Karlsruhe. Wir müssen aber gemeinsam entscheiden, ob wir diesen Antrag einreichen und Karlsruhe die Möglichkeit geben, über diesen Antrag zu entscheiden. Ja, so ein Verbotsverfahren ist komplex. Ist auch keine leichte Entscheidung. Wir müssen sorgfältig prüfen, haben wir genügend Material, und klug abwägen. Das wissen wir aus dem NPDVerbotsverfahren. Das ist keine leichte Entscheidung, wir haben aber die Möglichkeit. Das sieht unser Grundgesetz vor. Deswegen, ich sage es nochmal, müssen wir das auch nutzen. Natürlich hängt viel jetzt erst mal ab von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Davon hängt ab, welche weiteren Schritte wir gehen können und welche Erfolgsaussichten – auch, wenn es keinen Automatismus gibt – so ein Verfahren hat. Lassen Sie uns gemeinsam die Zeit nutzen! Lassen Sie uns vorbereitet sein und lassen Sie uns jetzt Material und Beweise sammeln! Ich habe das aufmerksam verfolgt und fand das sehr gut, was im Rahmen der Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bremen sowohl im Juni als auch im Dezember beschlossen wurde und welche Debatten geführt wurden. Da war ein wesentliches Thema, dass wir jetzt vorbereitet sein müssen und Vorarbeiten machen müssen, Material sammeln müssen und die nächsten Schritte gehen müssen. Das ist die Bund-LänderArbeitsgruppe, die eingerichtet wurde. Natürlich verlangen wir auch, das ist seine Aufgabe, dass der Bund da auch vorangeht, aber gemeinsam natürlich mit uns Ländern. Es gibt auch die Idee, die Erfolgsaussichten durch eine Expertenkommission prüfen zu lassen, auch das ist ein guter Vorschlag, den wir aufgreifen sollten. Die Mitteilung des Senats zu der Großen Anfrage, meine Damen und Herren, zeigt ganz deutlich, dass wir unabhängig von einem Verbotsverfahren eine ganze Reihe von zusätzlichen Maßnahmen und Möglichkeiten haben – natürlich auf dem Boden des Rechtssystems, das wir haben, und der Rechtsstaatlichkeit –, auf diese Einstufung der AfD und ihre Politik zu reagieren. Das betrifft natürlich in erster Linie, das ist schon erwähnt worden, den öffentlichen Dienst, Beamte und Angestellte, Disziplinarrecht, die Einstellung, gegebenenfalls Entfernung aus dem Dienst, Schulen, Medien, aber auch das Waffenrecht, Parteienfinanzierung und so weiter. Das ist selbstverständlich eine Einzelfallprüfung, selbstverständlich entscheiden Gerichte. Aber, meine Damen und Herren, wir haben doch ein gemeinsames Ziel. Das Ziel muss doch sein, und davon gehen wir aus: keine Rechtsextremen im öffentlichen Dienst, keine Rechtsextremen mit Waffen und keine Rechtsextremen ausstatten mit öffentlichem Geld! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) So gestalten wir auch unsere Politik und unsere Rechtsgrundlagen. Ich finde es im Übrigen sehr gut, darüber werden wir hier noch diskutieren, wenn wir auch in diesem Sinne das Bremische Verfassungsschutzgesetz, Sie haben es angesprochen, verändern und modernisieren. Denn es ist absolut richtig und wichtig, auch eine bundesweite Einstufung oder Bewertung zu übertragen, nicht mit einem Automatismus, aber zu übertragen auch auf unsere Einschätzung hier im Land. Meine Damen und Herren, natürlich müssen wir uns weiter mit der AfD politisch auseinandersetzen, das machen wir auch. Aber der Auftrag bleibt, unsere Demokratie zu stärken, unseren Rechtsstaat zu festigen, unsere Freiheit zu garantieren. Ich sage es noch mal, ohne Drama machen zu wollen und ohne Alarmismus: Die Lage ist ernst! Wir können hier in der Bremischen Bürgerschaft gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Senat entschlossen handeln. Das sollten wir auch tun. Lassen Sie uns entschlossen diese Beschlüsse fassen und diese nächsten Schritte gehen! – Vielen herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/1354, auf die Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke Kenntnis. Zweites Gesetz zur Änderung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes Mitteilung des Senats vom 2. Dezember 2025 (Drucksache 21/1502) Dazu als Vertreterin der Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält Senatorin Dr. Claudia Schilling zur Einbringung das Wort. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Heute liegt Ihnen das Zweite Gesetz zur Änderung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit dieser Novelle machen wir ein bereits gutes, zukunftsweisendes Gesetz noch besser und wir setzen ein klares Zeichen für die Stärkung der dualen Ausbildung und die solidarische Verantwortung aller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz ist ein Meilenstein für die Fachkräftesicherung in Bremen. Es sorgt dafür, dass alle Arbeitgeber:innen einen Beitrag leisten, um die betriebliche Ausbildung zu stärken. (Beifall SPD) Wer ausbildet, erhält eine Ausgleichszahlung, aktuell 2 250 Euro pro Ausbildungsverhältnis und pro Jahr. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Aber Sie können doch gar nicht auszahlen!) Warten Sie es ab! Mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds würdigen wir die Ausbildungsleistung der Betriebe. Damit würdigen wir die Leistung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden. Gleichzeitig verhindern wir mit dem Ausbildungsfonds, dass sich einzelne Unternehmen ihrer Verantwortung entziehen und nur vom Engagement anderer profitieren. Die Ziele des Gesetzes sind klar: Wir wollen die Versorgung der Betriebe mit gut ausgebildeten Fachkräften sichern, prekärer Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund von mangelnden Qualifikationen vorbeugen und die duale Ausbildung als zentralen Baustein unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik stärken. (Beifall SPD) Die heutige Gesetzesänderung ist notwendig geworden, weil das Oberverwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 zur Frage der Rechtmäßigkeit der Durchführungsverordnung eine einzelne Verfahrensregelung beanstandet hat. Sie betraf den Ablauf des Meldeverfahrens. Gleichzeitig hat das Gericht wie zuvor schon der Staatsgerichtshof Bremen die Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes ausdrücklich bestätigt. Es hat klargestellt: Die solidarische Umlage ist rechtmäßig. Sie entspricht der Landesverfassung und dem Grundgesetz. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Die Verantwortung für die Finanzierung des betrieblichen Teils der Ausbildung liegt bei den Arbeitgeber:innen. Ihre gruppenspezifische Heranziehung im Umfang der durch das Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz normierten Verpflichtungen überschreitet nicht den Kompetenzbereich des Landesgesetzgebers und stellt auch keinen unzulässigen Eingriff in ihre verfassungsmäßigen Freiheitsrechte dar. Kritisch gesehen wurde vom Oberverwaltungsgericht allein die bisherige Regelung zur digitalen Datenübermittlung im Rahmen des Meldeverfahrens. Das Oberverwaltungsgericht hat gefordert, dass die Pflicht der Arbeitgeber:innen zur digitalen Übermittlung der Meldedaten eine formal gesetzliche Grundlage erhält. Die bisherige Normierung nur mittels einer Rechtsverordnung genüge nicht, so das Gericht. Sehr geehrte Damen und Herren, genau das setzen wir heute um: Die digitale Kommunikation wird nunmehr unmittelbar durch das Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz geregelt. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine schriftliche Meldung zugelassen werden. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und stärken die digitale Verwaltung, ohne die Belange der Betriebe aus dem Blick zu verlieren. (Beifall SPD) Darüber hinaus nehmen wir weitere Anpassungen vor, die sich aus der Anwendungspraxis im ersten Umsetzungsjahr ergeben haben. Insbesondere erleichtern wir die Vollziehbarkeit der Festsetzungen und sorgen dafür, dass Anfechtungsklagen gegen Festsetzungsbescheide, die zukünftig bedingungsfrei 21 Tage nach Zugang des Bescheides fällig gestellt werden, keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten. So sichern wir die Handlungsfähigkeit des Fonds und die fristgemäße Auszahlung der Mittel an die Ausbildungsbetriebe. Der Rechtsschutz der Arbeitgeber:innen wird nicht substanziell beschnitten. Ich möchte auch betonen: Die Kritik, die dem Gesetz entgegengebracht wird, ist oft ideologisch motiviert und entbehrt der sachlichen Grundlage. Die Belastung der Unternehmen ist moderat: 0,27 Prozent der Arbeitnehmerbruttolohnsumme. Der allergrößte Teil der vereinnahmten Ausbildungsabgaben fließt unmittelbar an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zurück. Der Rest fließt in Maßnahmen, an denen die Wirtschaft nach vielfachem Bekunden interessiert ist. Die Gerichte haben im Rahmen ihrer bisherigen Befassung bestätigt, dass der Fonds rechtmäßig ist. Andere Länder wie zum Beispiel Berlin ziehen gegenwärtig nach. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Eine Schande!) Die Ausbildung ist ein Gemeinschaftsprojekt und das Gesetz sorgt dafür, dass alle ihren Teil dazu beitragen. (Beifall SPD) Wir stehen als Senat und Koalition gemeinsam für dieses Gesetz ein. Es ist ein Instrument, das die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichert, jungen Menschen Chancen eröffnet und die Ausbildungsleistung der Betriebe wertschätzt. Mit der heutigen Änderung machen wir das Gesetz noch besser, noch rechtssicherer, noch praxistauglicher. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung in erster und zweiter Lesung. Lassen Sie uns gemeinsam die duale Ausbildung in Bremen weiter stärken, solidarisch, gerecht und zukunftsorientiert. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Der erzählt uns jetzt, warum ein staatliches Schneeballsystem richtig ist.) Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbildungsmarkt der Bundesrepublik hat sich nicht verbessert. Im Gegenteil, die Ausbildungsplätze sind gesunken. Wenn man dem Bundesinstitut für Berufsausbildung in der Studie „Der Ausbildungsmarkt 2024“ glauben darf, dann gehen die Ausbildungsplätze zurück. Das gilt auch für Bremen, wo die angebotenen Ausbildungsplätze um 0,3 Prozent gesunken sind. Das passt in keiner Weise zu der Frage nach Fachkräftemangel, Arbeitskräftemangel und allem, was wir sonst aus den Betrieben hören. Zu den Zahlen vielleicht etwas: Für 100 Bewerber haben wir nur 92 Ausbildungsplätze in Bremen. Das heißt, auf 92 Ausbildungsplätze kommen 100 Bremer Bewerber – das auch nur unter der Voraussetzung, dass wir niemanden aus dem Umland haben. Das Bundesinstitut hat auch die Umlandbewegung mit eingerechnet. Das bedeutet, auf 69 Ausbildungsplätze kommen 100 Bremer Bewerber. Das heißt, wir haben nicht mal theoretisch eine Chance, dass jeder Bremer Bewerber einen Ausbildungsplatz kriegt. Besonders dramatisch, das muss man noch mal sagen, ist die Situation in Bremerhaven. Auf 100 freie Ausbildungsplätze kommen 180 Bewerber. Das ist nach dem Bundesinstitut 2024 die Faktenlage. Das heißt, in den letzten zehn Jahren sind jedes Jahr 560 Jugendliche, jedes Jahr 560 Jugendliche in Bremen und Bremerhaven ohne Ausbildungsplatz geblieben. Das ist eine dramatische Situation. In Bremerhaven gab es im letzten Jahr 1 414 Bewerber. Davon haben 921 eine betriebliche Ausbildungsstelle gekriegt. Das sind Situationen, die wir so nicht mittragen können. In Bremen und Bremerhaven bilden überhaupt nur 20 Prozent der Betriebe aus. Jeder fünfte Betrieb bildet nur aus und das vor dem Hintergrund, dass alle Betriebe fast flächendeckend über Ausbildungsmangel, Facharbeitermangel und Arbeitskräftemangel klagen. In dieser Situation ist der Ausbildungsfonds – die Senatorin hat es gesagt – ein wirklich richtiges und wichtiges Mittel. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Jetzt haben wir auch durch die Kampagne der Handelskammer – und ich sage ausdrücklich nur Handelskammer, nicht Handwerkskammer – (Abgeordneter Ole Humpich [FDP: Die haben doch auch geklagt!) mit den Klagen verhindert, dass dieser Ausbildungsfonds seine Sinnhaftigkeit in der Praxis beweisen kann. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Aber es sind doch nur fünf Prozent, die geklagt haben!) Wir brauchen die Handlungsfähigkeit, die Unterstützung, die wir uns damit versprochen haben, die die Senatorin gerade angesprochen hat, das wollen wir an der Stelle auch beweisen. Dazu müssen wir über die Finanzierung reden. Vielleicht zu der Finanzierungsfrage eine Klarstellung: Die Fraktionsvorsitzende Wiebke Winter hat gestern in der Diskussion gesagt, dass die Kriegsopferfürsorge jetzt für den Ausbildungsfonds herhalten muss. Das ist falsch. Wenn sie sich in ihrer eigenen Fraktion dazu schlau gemacht hätte, hätte sie erfahren können, dass wir genau diesen Punkt auch in der letzten Deputation Arbeit noch einmal angesprochen haben. Es ist nämlich so, dass wir bei der Kriegsopferfürsorge aufgrund des Alters derjenigen, die da Zuwendung erhalten, nicht so viel Geld ausgeben können wie in dem Fonds ist. Insofern ist es nicht so, wie gestern suggeriert worden, dass wir den Menschen Geld wegnehmen, sondern es ist so, dass das Geld einfach nicht mehr gebraucht wird, weil wir eine reduzierte Zahl von Anspruchsberechtigten haben. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Das ist doch das Gleiche!) Das vielleicht noch mal zur Klarstellung dessen, was die Fraktionsvorsitzende da gesagt hat. Zweiter Punkt: Die Änderungen, die wir in dem Gesetz haben – die Senatorin hat das angesprochen – bestehen auch darin, dass wir die aufschiebende Wirkung der Klage aufheben, damit der Fonds handlungsfähig ist, auch in Zukunft. Wir haben die Zusage vom Gericht, dass wir jetzt ein paar – sechs oder acht – Musterklagen haben, wo das Gericht die Klagen der einzelnen Betriebe noch mal prüft. Wir sind froh, wenn das Thema endlich durch ist und wir dann richtig durchstarten können. Letzter Punkt: Wir ruhen uns nicht auf diesem Punkt aus. Ich will noch mal daran erinnern, dass wir ein Azubiwohnheim eröffnet haben, was ausgebucht ist. Auch das haben wir in der Deputation diskutiert. Auch das findet breite Unterstützung und Anerkennung, und es ist nicht das letzte Azubiwohnheim, sondern wir sind auch an den nächsten dran. Es geht also um Ausbildungsunterstützung, es geht um die Unterstützung der Betriebe, und es geht darum, Ausbildung attraktiver zu machen und Betrieben wirklich dabei zu helfen, mehr auszubilden. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
