Carmen Emigholz
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Abgeordneter Humpich und lieber Herr Abgeordneter Imhoff, denn er ist derjenige, der eigentlich am kontinuierlichsten über mehrere Jahrzehnte diese Frage schon verfolgt. Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Da die Förderung der niederdeutschen Sprache für die Freie Hansestadt Bremen nicht nur Pflichtaufgabe aus der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, sondern ein zentrales und wichtiges Anliegen ist, wurde am 6. Dezember 2017 das Länderzentrum für Niederdeutsch zusammen mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg gegründet. In den letzten acht Jahren hat das Länderzentrum sehr erfolgreich diverse Projekte, Förderformate und Seminare nachhaltig aufbauen und langfristig etablieren können. Auf der Homepage des Länderzentrums sind die breit gefächerten Aktivitäten, Veranstaltungen, Webinarangebote in den Bereichen Bildung, Kultur und Wissenschaft abrufbar. Wie es dem Ziel der vier beteiligten Länder entsprach, enthält das mittlerweile sehr gut vernetzte Länderzentrum einen großen Zuspruch und wird stark angefragt. Nach Auffassung des Senats hat es sich zu dem zentralen und lebendigen Mittelpunkt der Niederdeutschförderung in Bremen entwickelt. Das Länderzentrum stößt dabei kontinuierlich auch neue Projekte an und behält dabei stets die jüngere Generation durch Formate des „Plattbeats“ im Blick. Darüber hinaus fördert der Senator für Kultur beispielsweise im Rahmen seines jährlichen Projektmittelverfahrens auch Projekte im Bereich Niederdeutsch. Zu Frage 2: Das INS ist ein privater Verein, der sich nach eigener Satzung für den Erhalt des Niederdeutschen einsetzt. Der Senat begrüßt stets, wenn sich zivilgesellschaftliche Initiativen einem derart wichtigen Thema wie dem Schutz der Regionalsprache Niederdeutsch verschreiben. In dieser Funktion agiert der Verein frei. Er hat – wie zahlreiche weitere zivilgesellschaftliche Akteure, mit denen das INS insoweit zu vergleichen ist – keinen operativen Handlungsauftrag des Landes Bremen und agiert allein im eigenen Namen und im Interesse seiner Mitglieder. Es obliegt dementsprechend nicht dem Senat, die Arbeit des INS insgesamt zu beurteilen und einzuordnen. Zu Frage 3: Der Senat begrüßt jede zusätzliche Aktivität privater Akteure im Bereich des Niederdeutschen. Er steht derzeit auch in Gestalt des Länderzentrums für Beratung und Vermittlung unterstützend zur Verfügung. Dies gilt selbstverständlich auch für das INS. Finanziell erfüllt Bremen seinen Förderzweck zu Niederdeutsch jedoch mit dem Länderzentrum, für eine finanzielle Unterstützung einer weiteren Einrichtung mit vergleichbarem Zweck besteht aus Sicht des Senats keine Notwendigkeit. – So weit die Antwort des Senats.
