Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zur Beantwortung wird Bezug genommen auf die Abschiebehaftsachen, in denen die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Bremen hatte. Die Ausländerbehörden im Land Bremen haben in 2023 fünf Haftanträge gestellt, von denen vier stattgegeben wurde. Sie haben in 2024 elf Haftanträge gestellt, von denen elf stattgegeben wurde. Sie haben bis einschließlich Oktober in 2025 dreißig Haftanträge gestellt, von denen 25 stattgegeben wurde. Zu Frage 2: In Fällen, in denen die Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven betroffen waren, kam es im Jahr 2023 zu keinen Beschwerden. Im Jahr 2024 kam es zu zwei Beschwerden, von denen keiner Beschwerde stattgegeben wurde. Im laufenden Jahr kam es bis einschließlich Oktober zu sieben Beschwerden, von denen drei Beschwerden stattgegeben wurde. Zu Frage 3: Im Jahr 2023 wurden in Fällen, in denen bremische Ausländerbehörden betroffen waren, vier Personen in Abschiebehaft genommen, von denen drei zurückgeführt wurden. Im Jahr 2024 wurden elf Personen in Abschiebehaft genommen, von denen sechs erfolgreich zurückgeführt wurden. Im Jahr 2025 bis einschließlich Oktober wurden 25 Personen in Abschiebehaft genommen, von denen neunzehn erfolgreich zurückgeführt wurden. – So weit die Antwort des Senats!
