Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Umbau und die Sanierung der Geschossfänge im Polizeitrainingszentrum auf der Liegenschaft der Bereitschaftspolizei am Niedersachsendamm sind vollumfänglich abgeschlossen. Nach der Klärung der Finanzierung zwischen Immobilien Bremen und der Polizei Bremen erfolgten Projektierung und Vergabeverfahren. Es kam nach Baubeginn zu keinen Verzögerungen, sodass der Zeitplan eingehalten wurde. Zu Frage 2: Wie in der Beantwortung der Berichtsbitte der CDU in der Innendeputation Mitte 2024 dargelegt, handelte es sich bei den 800 000 um eine erste Kostenindikation. Die weiteren konkreten Planungen haben nach Erstellung einer Kostenberechnung zu einer Bedarfssumme von 896 000 Euro geführt, die dann in der Ausführung um 34 000 Euro unterschritten wurden. Die Kosten für die übergangsweise Nutzung des externen Schießstandes in der Volkmannstraße beliefen sich in den Jahren 2024 und 2025 auf insgesamt rund 261 000 Euro. Zu Frage 3: Die Teilaussetzung des Schießerlasses galt aufgrund der Sanierung der Geschossfänge und der damit verbundenen stark eingeschränkten Nutzung des Polizeitrainingszentrums der Polizei Bremen. Da die Reparatur abgeschlossen ist, gilt der Schießerlass ab 2026 wieder ohne Einschränkungen. Die im Schießerlass festgelegten halbjährlichen Pflichttermine dienen der Fortbildung an den Dienstwaffen und auch dem Ablegen der Kontrollübung zum Erhalt der Trageberechtigung. Alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben durch ihre Ausbildung und regelmäßige Fortbildung in der Vergangenheit bereits ein solides Fundament erlangt. Bei aufgefallenen Defiziten in der Schießfortbildung wurden zusätzliche Schulungstermine angeboten. Insgesamt hatte die vorübergehende Maßnahme daher keine Auswirkung auf die Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte. – So weit die Antwort des Senats!
