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Björn Tschöpe

10.12.2025 Sitzungen 21/29

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der JVA Bremen befinden sich für Gefangenentransporte seit April 2022 drei Vans mit Elektroantrieb im Einsatz. Diese haben in Abhängigkeit zu Witterung und Betrieb, Stadtfahrt, Autobahnnutzung, eine Reichweite von circa 300 Kilometern. Für Ferntransporte in Haftanstalten, die annähernd in dieser Distanz oder weiter entfernt liegen, sind diese Vans weder vorgesehen noch geeignet. Aus Sicherheitsgründen ist es erforderlich, solche Transporte möglichst ohne Tank- oder Ladestopp durchführen zu können, um Fluchtversuche zu erschweren. Exklusiv für solche im Transportportfolio die Ausnahme darstellenden Ferntransporte nutzt die JVA derzeit noch zwei vorhandene dieselbetriebene Kleintransporter. Des Weiteren sind zwei Elektro-Lkw als Großraumgefangenentransporter angeschafft worden, welche sich zurzeit bei einem Fachausbauer befinden, um den Kofferauf- und -ausbau durchzuführen. Diese haben abhängig vom Streckenprofil und der Außentemperatur eine Reichweite von 420 bis 700 Kilometer und sind wie ihre dieselgetriebenen Vorgänger ebenfalls nicht für Ferntransporte, sondern regelhaft für den Linienverschub beispielsweise nach Hamburg oder Hannover oder den Transport innerhalb des Landes Bremen geeignet und vorgesehen. Zu Frage 2: Die drei im Einsatz befindlichen elektrogetriebenen Gefangenentransporter haben seit ihrer Indienststellung 128 512 Kilometer, Stand 20. November 2025, zurückgelegt. Hieraus ergibt sich im Vergleich zu den dieselbetriebenen Vorgängern eine Einsparung von circa 67 Tonnen CO . Zu Frage 3: Alle beschafften Elektrofahrzeuge der JVA sind im jeweiligen schlichten Herstellerschwarz ausgeführt. Im Rahmen der Folierung der im Aufbau befindlichen Großraumgefangenentransporter beabsichtigt der Senat, ebenfalls eine Folierung mit der Grundfarbe Schwarz vornehmen zu lassen. Allerdings beabsichtigt der Senat, ergänzende Designelemente einzubinden, um eine deutlichere Kennzeichnung als modernes Einsatzfahrzeug zu erreichen, die Sichtbarkeit des Strafvollzuges beziehungsweise der JVA als moderne Arbeitgeberin zu erhöhen und insbesondere werbend für die universelle Nutzbarkeit der Elektromobilität aufzutreten. Die Kosten bewegen sich im Rahmen der Standardfolierung. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Björn Tschöpe Protokoll (PDF) ↗