Dr. Gunnar Isenberg
geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Zum ersten Mal beantworte ich für den Senat die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. August 2025 ist der Senat auf die Frage eingegangen, wie viele Verdachtsfälle banden- oder gewerbsmäßigen Sozialleistungsmissbrauchs im Jobcenter Bremen und im Jobcenter Bremerhaven verfolgt wurden. Dazu hat der Senat mitgeteilt, dass es keine Hinweise auf organisierten Leistungsmissbrauch gibt und aktuell keine Erkenntnisse über Verfahren zu organisiertem, bandenmäßigem Leistungsmissbrauch vorliegen. Die Antwort des Senats auf die Anfrage der Fraktion der CDU für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) am 9. Oktober 2025 besagte ebenfalls, dass es aktuell keine Hinweise auf banden- und gewerbsmäßigen Leistungsmissbrauch gibt. Auf einzelne Verdachtsfälle, die zur Anzeige gebracht wurden und daher in die Polizeiliche Kriminalstatistik eingehen, wurde in den Senatsantworten nicht gesondert eingegangen. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich um eine Ausgangsstatistik mit Fällen nach dem Abschluss polizeilicher Ermittlungen. Bei der Interpretation der Daten ist daher zu berücksichtigen, dass Tatzeit und Zählung des Falls in unterschiedlichen Jahren liegen können. Auch lassen sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Rückschlüsse auf die Fallbearbeitung ziehen, die in den Sozialbehörden stattfindet. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Fälle von Sozialleistungsbetrug nicht nach der Art der betroffenen Sozialleistung. Seit dem Untersuchungsausschuss „Sozialbetrugsverdacht“ 2018 wurden verschiedene Arbeitsgruppen und Austauschformate eingerichtet, darunter die Arbeitsgruppe Prävention Leistungsmissbrauch, der Arbeitskreis zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch und Austauschformate zur Steuerung des Jobcenters. Sie sollen den Informationsfluss zwischen Polizei und Sozialbehörden verbessern. Die Polizeivollzugsbehörden im Land Bremen stehen auch darüber hinaus im regelmäßigen Austausch mit den betroffenen Behörden. Hierzu gehören Jobcenter, Sozialämter, Ausländerbehörden, Finanzamt, Zoll und Staatsanwaltschaft. Der Senat arbeitet fortlaufend an einer Optimierung der Schnittstellen und Prozesse. Vorgänge, die von Leistungsbehörden zur Anzeige gebracht werden, werden direkt an die Polizei übermittelt. Hinweise aus polizeilichen Ermittlungen werden nach Abschluss an die zuständigen Sozialbehörden weitergeleitet. Ein automatisierter zentraler Informationsaustausch über ein Vorgangsbearbeitungssystem besteht bislang nicht. – So weit die Antwort des Senats!
