Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Durch die Behördenleitung der Polizei Bremen wurde die Videoüberwachung im Bereich Haltestelle Brunnenstraße/Ziegenmarkt zum strategischen Schwerpunkt ernannt und im September 2023 beim Senator für Inneres und Sport angeregt, eine offene Videoüberwachung einzurichten. Daraufhin führte die Polizei Bremen eine Kriminalitätsanalyse durch und erstellte ein erstes Konzept zur Realisierung des Vorhabens einer Videoüberwachung. Die Kriminalitätsanalyse belegt, dass der Ziegenmarkt und sein direktes Umfeld überdurchschnittlich oft von Eigentums- und besonders von Körperverletzungsdelikten betroffen sind. Aus diesem Grund wird dieser Bereich bei der geplanten Videoüberwachung priorisiert. Zu Frage 3: Für den polizeilichen Ermittlungserfolg ist entscheidend, dass die Videobilder eine beweissichere Identifizierung von Tatverdächtigen ermöglichen. Dies setzt voraus, dass die Kameras im Beobachtungsfeld mindestens zwei bis drei Schnittpunkte abbilden. Entsprechend sind drei Kamerastandorte vorgesehen. Die genaue Anzahl der benötigten Kameras pro Standort wird noch festgelegt. – So weit die Antwort des Senats!
