Andre Folkert Minne
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute ein Gesetz, das auf den ersten Blick schlicht wirkt: Die Einrichtungen des Wissenschaftsbereiches, also Hochschulen, Universitätsbibliotheken, insbesondere das Studierendenwerk Bremen, sollen nicht den vollen extrem umfangreichen Berichtspflichten der neuen EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD unterworfen werden. Der Senat selbst schreibt, die vollständige Anwendung des CSRD würde das Studierendenwerk der Hochschulen und andere Einrichtungen im Wissenschaftsbereich sowohl personell als auch finanziell überfordern, ohne Mehrwert zu begründen. Damit benennt der Senat ausnahmsweise die Wahrheit. Diese EU-Richtlinie ist ein Bürokratiemonster, und sie ist für Wissenschaftseinrichtungen schlicht nicht geeignet. Bevor hier aber Selbstzufriedenheit ausbricht: Dieses Gesetzes ist keine vorausschauende Entlassungspolitik, es ist eine Notoperation, weil der Senat jahrelang tatenlos zugesehen hat, wie sich die Berichtspflichten immer weiter ausweiten, und jetzt, kurz vor Fristablauf, bemerkt es die eigene Einrichtung: Sie könnte untergehen! Der Gesetzestext selbst stellt klar: Ohne diese Änderung würde das Studierendenwerk automatisch in die vollen Berichtspflichten rutschen, weil § 110 LHO über die Verweise des HGB faktisch die Anwendung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erzwingt. Mit anderen Worten: Ein Studierendenwerk, das Mensen betreibt und Wohnheime verwaltet, soll plötzlich Nachhaltigkeitsberichte wie ein DAX-Konzern erstellen, und die Hochschulen gleich mit. Wer solche rechtlichen Verstrickungen zulässt, ohne frühzeitig gegenzusteuern, hat das Prinzip ordnungsgemäßer Gesetzesfolgeabschätzung nicht verstanden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Der Senat schreibt, eine CSRD-Umsetzung würde erhebliche Kosten verursachen und sei personell nicht leistbar. Richtig! Diese Erkenntnis kommt aber spät. Die Richtlinie existiert seit 2022, die Bundesregierung arbeitet seit Jahren an der nationalen Umsetzung. In jedem anderen Bundesland wurde frühzeitig diskutiert, welche Folgen sich für Hochschulen ergeben könnten. Nur in Bremen wird wieder hektisch in den Dezember hineingeregelt, weil man die Auswirkungen des eigenen Haushaltsrechts nicht im Blick hatte. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: So ein Quatsch!) Umso ironischer der Satz des Senats, das Gesetz habe keine personellen und finanziellen Auswirkungen. Natürlich hat es die allein dadurch, dass man eine drohende Bürokratieflut abwendet, die man selbst zu spät erkannt hat. Bürokratie zu verhindern, ist ebenfalls Verwaltungshandeln, und dieses Handeln hätte früher stattfinden müssen. Die Sache ist klar: Wir unterstützen den Grundgedanken einer Entlastung der Wissenschaftseinrichtungen. Hochschulen sollen forschen, lehren, Technologien entwickeln. Sie sind keine Nachhaltigkeitsberatungsfirmen und sollen auch nicht dazu gemacht werden. Das Gesetz hat mehrere strukturelle Probleme. Erstens, der Senat formuliert ausdrücklich, dass Nachhaltigkeitsberichte künftig durch die Senatorin oder den Senator jederzeit angeordnet werden können. Bedeutet das, dass es keine dauerhafte Rechtssicherheit gibt? Belehren Sie mich gerne. Die Berichtspflicht wird politisch schaltbar, eine Art Nachhaltigkeitsnotstandsrecht. Das öffnet Tür und Tor für politische Beliebigkeit. Zweitens, die Hochschulen sollen weiterhin den vollständigen Lagebericht nach HGB-Standard für große Kapitalgesellschaften erstellen. Der Senat schreibt, dies sei geübte Praxis und solle beibehalten werden. Warum eigentlich? Ein Hochschulhaushalt ist kein Industriekonzern. Der Aufwand dieser Berichtsform ist enorm. Man hätte die Chance nutzen können, die Berichtspflichten insgesamt zu entschlacken. Stattdessen hält der Senat an einer Regelung fest, die ohnehin niemanden nützt außer den Beraterstrukturen, die jedes Jahr mit dem Erstellen dieser Berichte beschäftigt werden. Der Senat zeigt hier das bekannte Muster: große Schlagworte – Klima, Nachhaltigkeit, Transformation –, aber keine kohärente Strategie, nur das kurzfristige Flickwerk zur Schadensbegrenzung jetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, nachhaltiges Wirtschaften ist richtig. Aber Nachhaltigkeitsbürokratie ist kein Selbstzweck. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Und deswegen müssen wir den Rückbau der Windkraftanlagen besser dokumentieren! – Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das können Sie mir gerne noch mal in Ruhe erklären. Wissenschaftseinrichtungen sollen forschen, nicht Formulare produzieren. Sie sollen Wissen schaffen, nicht Exceltabellen. Nachhaltigkeit entsteht nicht durch Berichtspflichten, sondern durch gute Lehre, sparsame Ressourcenverwendung, solide Baupolitik, effiziente Verwaltung. Genau da beginnt ernsthafte echte Nachhaltigkeit. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sehen Sie, Herr Sültenfuß, so geht das!) Das ist die Realität hinter diesem Gesetz. Wir als BÜNDNIS DEUTSCHLAND sagen Ja zur Entlastung der Hochschulen, Nein zu bürokratischen Instrumenten, die weder Wirkung noch Nutzen haben, und Nein zum politischen Reflex, EU-Regulierungen unkritisch bis zur letzten Fußnote umzusetzen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dieses Gesetz war notwendig, aber es ist auch ein Zeichen politischen Versagens. Man repariert, was man vorher übersehen hat, man dämpft Bürokratie, die man selbst erst hat entstehen lassen. Wenn der Senat nachhaltige Wissenschaft will, dann braucht es eine verlässliche Finanzierung, schlanke Verwaltungsstrukturen, klare strategische Ziele und keine kurzfristigen Notmaßnahmen im Dezember. Wir begrüßen natürlich den Abgesang des CSRD; aber die Einführung des VSME, des freiwilligen ESRS, was Frau Senatorin Müller, glaube ich, gerade ansprach, lehnen wir eher ab. Das bedeutet also, dass Ihnen unserer Enthaltung sicher ist. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
