Susanne Grobien
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren jetzt, alle haben es schon gesagt, den Entwurf des Gesetzes zur Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsbereich Wissenschaft. Basierend auf der CSRD-Berichtspflicht, auch das ist schon durchgeklungen, „Corporate Sustainability Reporting Directive“, die sich wie gesagt an Großunternehmen – –, ist man zu der Auffassung gekommen, dass das für unsere wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere Studierendenwerk und andere Einrichtungen, eine Überforderung wäre, ein Aufbau größerer Bürokratie. Auf diesen Entbürokratisierungsgedanken will ich mich auch hier stützen, denn wir werden dem Gesetz zustimmen. Wir hätten auch gar keine Debatte gebraucht. Die brauchte die FDP in der Tat. Ich hätte mir nämlich gewünscht, dass wir hier heute eigentlich schon den Wissenschaftsplan 2030 debattieren, immerhin tritt er jetzt – –, im Januar soll er ja in Kraft treten. Wenn Sie Glück haben, geht er noch durch den Senat. Das hat nun nicht geklappt. Wir haben schon im Juni dazu einen Fünf-Punkte-Plan eingebracht. Der zweite Punkt unseres Beschlussvorschlags ist Entbürokratisierung und ist Wegnahme von zu vielen Berichtspflichten bei den Hochschulen und Universitäten in unserem Land. Insofern hatten wir auch wirklich nicht so viele Probleme in unserem Entscheidungsgang, diesem Gesetz in erster und zweiter Lesung zuzustimmen. Auch die Befassung im Wissenschaftsausschuss, im WMDID, hat letzte Woche sehr einmütig stattgefunden, aber wir wussten seitdem, dass die FDP da ein paar Einschränkungen macht und erst mal das große Ganze abwarten will, genauso wie Herr Sültenfuß gleich eine geopolitische Gesamtdiskussion daraus macht. Dem wollen wir uns nicht anschließen. Wir werden dem Gesetz in erster und zweiter Lesung zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, SPD)
