Dr. Henrike Müller
Oh Gott, oh Gott! Entschuldigung! (Zurufe) Frau Präsidentin, sehr verehrte Abgeordnete! Ein paar kleine Patzer seien einem bei diesem Rollenwechsel zugestanden! Wir bringen ein das Gesetz zur Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsbereich Wissenschaft und die Änderungen –da wird gewunken– sind schnell erklärt, weil sehr, sehr übersichtlich. Wir haben die Situation, dass das Studierendenwerk und die bremischen Hochschulen derzeit unter die Rechtsgrundlagen der CSRD-Pflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen – eine EU-Regelung, die sich eigentlich an ziemlich große Unternehmen richtet, an kapitalorientierte Unternehmen. Das sind unser Studierendenwerk und die Hochschulen, das wissen Sie alle, nicht. Weil es aber absehbar ist, dass das mit dem neuen Bundesgesetz, das vielleicht ansteht, wir wissen noch nicht genau, wann, weil wir nicht genau wissen, wie schnell diese Koalition in Berlin ist, verbindlich werden kann, dass unser Studierendenwerk und die Hochschulen unter diese Regelung fallen, müssen wir jetzt dafür sorgen, dass sie es eben nicht tun werden. Wir haben mit dem Senatsbeschluss vom 24. Juni 2025 auch schon vorgesorgt und damals beschlossen, dass es durchaus ausreichend ist, wenn die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung mindestens den VSMEStandard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) erfüllt und nicht den CSRD, den die entsprechende EU-Richtlinie vorlegt. Wir bitten darum, dass wir hier eine Vereinfachung und damit, Obacht, eine Entbürokratisierung vorantreiben für unsere Hochschulen und das Studierendenwerk. Wir müssen keine Angst haben, dass wir dadurch keine Nachhaltigkeitsberichte mehr vorlegen würden. Das ist mitnichten der Fall. Es gibt ausreichend Berichtspflichten, denen wir und die Hochschulen natürlich auch gerne nachkommen, weil wir ein hohes Erkenntnisinteresse daran haben, ob wir unsere Nachhaltigkeitskriterien erfüllen oder nicht. Aber dass wir die Hochschulen und das Studierendenwerk wie große Kapitalgesellschaften behandeln wollen, das sehen wir nicht. Das ist der Inhalt dieser Gesetzesvorlage, und wir bitten sehr darum, dass das Hohe Haus dem auch entspricht. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
