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Christine Schnittker

12.11.2025 Sitzungen 21/27

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Daher ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksache 21/1350 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksachen-Nummer 21/1459 abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Ich lasse zunächst über die Ziffern 4 und 5 des Antrages abstimmen. Wer den Ziffern 4 und 5 des Antrags seine Zustimmung geben möchten, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Ziffern 4 und 5 des Antrages zu. Jetzt lasse ich über die übrigen Ziffern abstimmen. Wer den übrigen Ziffern seine Zustimmung geben möchten, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den übrigen Ziffern des Antrages zu. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich schließe die Sitzung und wünsche einen fröhlichen Feierabend. – Vielen Dank! (Beifall – Schluss der Sitzung um 17:46 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 12. November 2025 und 13. November 2025 Anfrage 8: Steuerhinterziehung in Bremen – Wie konsequent werden Gelder eingetrieben? Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 2. Oktober 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist der entstandene Schaden für die öffentliche Hand durch die Steuerhinterziehung des ehemaligen Chefs des gleichnamigen Bremer Entsorgungs- und Reinigungsunternehmens, der vor drei Jahren wegen Steuerhinterziehung im zweistelligen Millionenbereich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, diese Strafe aber nie angetreten hat? 2. Sind diese Gelder von der Finanzbehörde im Anschluss eingetrieben worden? 3. Wie kann aus Sicht des Senats verhindert werden, dass Bremer Steuerflüchtige ihr illegales Vermögen mit ins Ausland nehmen? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 beziehen sich auf einen steuerlichen Einzelfall. Eine Beantwortung der Fragen ist daher aufgrund des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung (AO) nicht möglich. § 30 AO verbietet die Offenbarung personenbezogener Daten, die in einem Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren bekannt geworden sind. Eine Offenbarung von dem Steuergeheimnis unterliegenden Daten ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. § 30 Absatz 4 Nummer 5 AO lässt eine Offenbarung geschützter Daten zu, soweit für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Ein zwingendes öffentliches Interesse ist namentlich gegeben, wenn • die Offenbarung erforderlich ist zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit oder zur Verhütung oder Verfolgung von Verbrechen und vorsätzlichen schweren Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen, • Wirtschaftsstraftaten verfolgt werden oder verfolgt werden sollen, die nach ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sind, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern, oder • die Offenbarung erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern. Die Entscheidung trifft in diesem Fall die zuständige oberste Finanzbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Vor der Richtigstellung soll der/ die Steuerpflichtige gehört werden. Die Fragen 1 und 2 beziehen sich auf einen konkreten Steuerfall. Zwar wird der Name des ehemaligen Chefs des gleichnamigen Bremer Entsorgungsund Reinigungsunternehmens nicht genannt; gleichwohl ist eine Identifizierung des Steuerpflichtigen anhand des in Frage 1 genannten weiteren Sachverhalts möglich. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um geschützte Daten im Sinne von § 30 AO. Aufgrund der öffentlichen Berichterstattung ist zwar offenkundig, dass Steuern in Höhe von „fast 19 Millionen Euro“ hinterzogen wurden, ein finaler Schaden tritt jedoch erst ein, wenn offene Steuerschulden nicht beglichen und auch nicht beigetrieben werden können. Insoweit sind – soweit ersichtlich – keine öffentlich zugänglichen Informationen vorhanden. Gleiches gilt für Frage 2. Eine andere Beurteilung ist auch nicht vor dem Hintergrund möglich, dass Frage 2 auch auf das Behördenhandeln gerichtet ist, da dies nicht ohne weitere Angaben zum konkreten Fall dargestellt werden kann. Bei einer Beantwortung der Fragen 1 und 2 würden daher dem Steuergeheimnis unterliegende Daten offenbart. Eine der ausdrücklich in § 30 Absatz 4 Nummer 5 AO genannten Fallgruppen, die eine Offenbarung erlauben würden, liegt nicht vor. Insbesondere handelt es sich vorliegend nicht um eine Wirtschaftsstraftat, die noch verfolgt wird oder verfolgt werden soll, wie es der Gesetzeswortlaut vorsieht. Auch ist der Fall nicht geeignet, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern. Bei nicht unter die drei Fallgruppen fallenden Sachverhalten ist ein zwingendes öffentliches Interesse nur gegeben, wenn sie in ihrer Bedeutung einem der in § 30 Absatz 4 Nr. 5 AO erwähnten Fälle vergleichbar sind. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf diese generalklauselartige Offenbarungsbefugnis einer verfassungskonformen Auslegung, bei der einerseits das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des betroffenen Steuerpflichtigen und andererseits die Abgeordnetenrechte abzuwägen sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Einzelfall, der zwar aufgrund der Schadenshöhe eine gewisse mediale Aufmerksamkeit erfahren hat, dem jedoch keine generelle Bedeutung zukommt. Soweit mit der Anfrage mittelbar Informationen zum näheren Behördenhandeln begehrt werden, vermag auch dies eine Offenbarung nicht zu rechtfertigen, da dieser Fall als Einzelfall nicht geeignet ist, generelle Defizite im Behördenhandeln zu belegen und das Vertrauen der Allgemeinheit in die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden zu erschüttern. Vor diesem Hintergrund treten die Abgeordnetenrechte im vorliegenden Fall hinter das Recht des betroffenen Steuerpflichtigen auf informationelle Selbstbestimmung zurück. Eine Offenbarung ist demnach nicht zulässig. Zu Frage 3: In Ermittlungsverfahren zu Steuerstraftaten stehen den Finanzbehörden zur vorläufigen Sicherung des Steueranspruchs gleichrangig der dingliche Arrest nach § 324 der Abgabenordnung und der Vermögensarrest nach §§ 111e ff. der Strafprozessordnung offen. Die Gleichrangigkeit wurde mit der Änderung der Strafprozessordnung zum 1. Juli 2017 gesetzlich klargestellt. Voraussetzung für diese Maßnahmen ist das Vorliegen eines Arrestanspruchs in konkret bezeichneter, gegebenenfalls zunächst geschätzter Höhe. Daneben bedarf der dingliche Arrest nach der Abgabenordnung eines Arrestgrundes. Ein solcher ist gegeben, wenn bei objektiver Würdigung unter Abwägung aller Umstände die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass die Vollstreckung ohne Anordnung eines Arrestes vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Der Vermögensarrest nach der Strafprozessordnung bedarf ergänzend eines Sicherungsbedürfnisses. Dies ist gegeben, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne die Anordnung und Vollziehung des Arrestes der staatliche Zahlungsanspruch ernstlich gefährdet ist, insbesondere wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu besorgen ist, dass der Betroffene seine Vermögensverhältnisse verschleiern oder Vermögenswerte verstecken wird. In beiden Fällen ist zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Der Erlass eines dinglichen Arrestes nach der Abgabenordnung ist bei dem Finanzamt zu erwirken, das für die Steuerfestsetzung zuständig ist. Die Vollziehung der Arrestanordnung obliegt den steuerlichen Vollstreckungsstellen. Der Vermögensarrest nach der Strafprozessordnung wird in der Regel durch das Gericht angeordnet und durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Bußgeld- und Strafsachenstelle oder die Steuerfahndung vollzogen. Nach Vollstreckbarkeit des erlassenen Steuerbescheids wird das Arrestverfahren bei einem durch einen dinglichen Arrest nach der Abgabenordnung gesicherten Anspruch in das Vollstreckungsverfahren in der Zuständigkeit der steuerlichen Vollstreckungsstellen übergeleitet. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens kann das Gericht im Urteil die Einziehung des Taterlangten beziehungsweise von Wertersatz nach §§ 73 ff. des Strafgesetzbuchs anordnen. Zuständig für die Durchsetzung ist die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Anfrage 13: Sind die Gestaltungsmittel der Regierungsfraktionen nachhaltig oder nur politisches „Spielgeld“? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 5. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. In welcher Höhe stehen den Koalitionsfraktionen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 Gestaltungsmittel zur Verfügung; wie hoch waren demgegenüber die Mittel in den Jahren 2024 und 2025? 2. Für welche Maßnahmen wurden die Gestaltungsmittel in den Jahren 2024 und 2025 konkret genutzt, wie war der Mittelabruf und welche Maßnahmen konnten verstetigt werden, welche nicht? 3. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Gestaltungsmitteln, auch mit Blick auf die mangelnde Verlässlichkeit und fehlende Planungssicherheit für Zuwendungsempfänger? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Haushaltsentwurf 2026 sind Gestaltungsmittel in Höhe von 5,65 Millionen Euro jeweils für den Haushalt des Landes und den Haushalt der Stadtgemeinde veranschlagt. Im Haushaltsentwurf 2027 sind Gestaltungsmittel in Höhe von 5,0 Millionen Euro im Haushalt der Stadtgemeinde und 5,2 Millionen Euro im Haushalt des Landes veranschlagt. Für das Jahr 2024 wurden im Haushalt des Landes 4,7 Millionen Euro und im Haushalt der Stadtgemeinde 4 Millionen Euro als Gestaltungsmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2025 wurden im Haushalt des Landes 6,3 Millionen Euro und im Haushalt der Stadtgemeinde 9,4 Millionen Euro als Gestaltungsmittel zur Verfügung gestellt. Zu Frage 2: Die Gestaltungsmittel wurden für verschiedene, primär kleinteiligere Maßnahmen in verschiedenen inhaltlichen Bereichen verwendet. Diese umfassten unter anderem eine Kofinanzierung des Qualifizierungsbonus für Beschäftigte der Arbeitnehmerkammer oder die Ausstattung der Polizei mit Smartphones. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Taschengelderhöhung des Freiwilligendienstes. Weitere Maßnahmen stellten auf die Kulturförderung sowie die Unterstützung von einzelnen Initiativen in den Quartieren ab. Die Verausgabungsquote lag in 2024 bei 75 Prozent im Haushalt der Stadtgemeinde und bei 63 Prozent im Haushalt des Landes. Nicht verausgabte Gestaltungsmittel wurden überwiegend in das Jahr 2025 zur weiteren Verwendung übertragen. Eine Verstetigung ist in den Haushaltsentwürfen 2026/2027 im Personalbereich in Höhe von 2,5 Millionen Euro per anno im Haushalt der Stadtgemeinde und 1,2 Millionen Euro per anno im Haushalt des Landes erfolgt. Über die Verstetigung der darüber hinausgehenden Gestaltungsmittel wird im weiteren Verfahren der Haushaltsaufstellung 2026/2027 zu entscheiden sein. Zu Frage 3: Bei den Gestaltungsmitteln handelt es sich grundsätzlich um flankierende zusätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung einzelner, in der Regel kleinteiligerer zu priorisierender Projekte und Maßnahmen. Dem Senat ist dabei wichtig, die Auswahl der aus den Gestaltungsmitteln zu finanzierenden Projekte und Maßnahmen möglichst frühzeitig in Form einer Vorauswahl zu identifizieren und zu kommunizieren, um Verlässlichkeit und Planungssicherheit auch für die Zuwendungsempfänger zu schaffen – und dennoch gleichzeitig ein Mindestmaß an notwendiger Entscheidungsflexibilität zu bewahren. Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 21/1423. Für den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Arpaz, Selin Ece (SPD) Aulepp, Sascha Karolin (SPD) Aytas, Recai (SPD) Bolayela, Elombo (SPD) Bothen, Nils (SPD) Bries, Falko (SPD) Bruck, Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Çolak, Sülmez (SPD) Eicke, Derik (SPD) Dr. Eschen, Solveig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Görgü-Philipp, Sahhanim (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gottschalk, Arno (SPD) Grotheer, Antje (SPD) Güngör, Mustafa (SPD) Hassanpour, Dariush (Die Linke) Dr. Herold, Emanuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hess-Grunewald, Hubertus (SPD) Janßen, Nelson (Die Linke) Khan, Basem (SPD) Kocaağa, Muhlis (Die Linke) Kretschmann, Heike (SPD) Labetzke, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lenkeit, Kevin (SPD) Leonidakis, Sofia (Die Linke) Menzel, Bithja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reimers-Bruns, Ute (SPD) Rupp, Klaus-Rainer (Die Linke) Šator, Senihad (SPD) Saxe, Ralph (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Schaefer, Maike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schiemann, Anja (SPD) Seyrek, Mehmet Ali (SPD) Stahmann, Volker (SPD) Strelow, Janina (SPD) Strunge, Miriam (Die Linke) Sültenfuß, Tim (Die Linke) Dr. Tell, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tepe, Nurtekin (SPD) Tuchel, Valentina (SPD) Tuncel, Cindi (Die Linke) Wagner, Falk-Constantin (SPD) Wargalla, Kai-Lena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Welt, Holger (SPD) Yıldız, Medine (SPD) Zager, Jörg (SPD) Zimmer, Olaf (Die Linke) Gegen den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Ahrens, Sandra (CDU) Averwerser, Yvonne (CDU) Bensch, Rainer (CDU) Bodeit, Hartmut (CDU) Brandt, Gökhan (FDP) Eckardt, Kerstin (CDU) Eckhoff, Jens (CDU) Fricke, Holger (BA-Gruppe) Grobien, Susanne (CDU) Grönert, Sigrid (CDU) Gröninger, Theresa (CDU) Hornhues, Bettina (CDU) Humpich, Ole (FDP) Imhoff, Frank (CDU) Jonitz, Michael (CDU) Leidreiter, Piet (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lichtenfeld, Sven (fraktionslos) Lübke, Marco (CDU) Michalik, Martin (CDU) Minne, Andre Folkert (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Neumeyer, Silvia (CDU) Raschen, Thorsten (CDU) Rohmeyer, Claas (CDU) Sağiroğlu, Meltem (BA-Gruppe) Schäck, Thore (FDP) Schellenberg, Sven (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Schnittker, Christine (CDU) Dr. Schröder, Marcel (FDP) Schuster, Sascha (BA-Gruppe) Strohmann, Heiko (CDU) Tek, Hetav (CDU) Tiedemann, Julia (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Voigt, Fynn (FDP) Dr. Winter, Wiebke (CDU) Dr. Yazıcı, Oğuzhan (CDU) Enthaltung Abgeordnete Liste der Abgeordneten Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 21/1424. Für den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Arpaz, Selin Ece (SPD) Aulepp, Sascha Karolin (SPD) Aytas, Recai (SPD) Bolayela, Elombo (SPD) Bothen, Nils (SPD) Bries, Falko (SPD) Bruck, Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Çolak, Sülmez (SPD) Eicke, Derik (SPD) Dr. Eschen, Solveig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Görgü-Philipp, Sahhanim (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gottschalk, Arno (SPD) Grotheer, Antje (SPD) Güngör, Mustafa (SPD) Hassanpour, Dariush (Die Linke) Dr. Herold, Emanuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hess-Grunewald, Hubertus (SPD) Janßen, Nelson (Die Linke) Khan, Basem (SPD) Kocaağa, Muhlis (Die Linke) Kretschmann, Heike (SPD) Labetzke, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lenkeit, Kevin (SPD) Leonidakis, Sofia (Die Linke) Menzel, Bithja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reimers-Bruns, Ute (SPD) Rupp, Klaus-Rainer (Die Linke) Šator, Senihad (SPD) Saxe, Ralph (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Schaefer, Maike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schiemann, Anja (SPD) Seyrek, Mehmet Ali (SPD) Stahmann, Volker (SPD) Strelow, Janina (SPD) Strunge, Miriam (Die Linke) Sültenfuß, Tim (Die Linke) Dr. Tell, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tepe, Nurtekin (SPD) Tuchel, Valentina (SPD) Tuncel, Cindi (Die Linke) Wagner, Falk-Constantin (SPD) Wargalla, Kai-Lena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Welt, Holger (SPD) Yıldız, Medine (SPD) Zager, Jörg (SPD) Zimmer, Olaf (Die Linke) Gegen den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Ahrens, Sandra (CDU) Averwerser, Yvonne (CDU) Bensch, Rainer (CDU) Bodeit, Hartmut (CDU) Brandt, Gökhan (FDP) Eckardt, Kerstin (CDU) Eckhoff, Jens (CDU) Fricke, Holger (BA-Gruppe) Grobien, Susanne (CDU) Grönert, Sigrid (CDU) Gröninger, Theresa (CDU) Hornhues, Bettina (CDU) Humpich, Ole (FDP) Imhoff, Frank (CDU) Jonitz, Michael (CDU) Leidreiter, Piet (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lichtenfeld, Sven (fraktionslos) Lübke, Marco (CDU) Michalik, Martin (CDU) Minne, Andre Folkert (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Neumeyer, Silvia (CDU) Raschen, Thorsten (CDU) Rohmeyer, Claas (CDU) Sağiroğlu, Meltem (BA-Gruppe) Schäck, Thore (FDP) Schellenberg, Sven (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Schnittker, Christine (CDU) Dr. Schröder, Marcel (FDP) Schuster, Sascha (BA-Gruppe) Strohmann, Heiko (CDU) Tek, Hetav (CDU) Tiedemann, Julia (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Voigt, Fynn (FDP) Dr. Winter, Wiebke (CDU) Dr. Yazıcı, Oğuzhan (CDU) Enthaltung Abgeordnete Liste der Abgeordneten Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 27. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Geschlechtertrennung bei religiös geprägten Veranstaltungen an öffentlichen Hochschulen im Bundesland Bremen – Sicherstellung der Vereinbarkeit mit der freiheitlichdemokratischen Grundordnung Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 32. Antwort des Senats auf die Große Anfrage DEUTSCHLAND vom 9. Juli 2025 Kenntnis. (Drucksache 21/1267) Dazu Mitteilung des Senats vom 16. September 2025 (Drucksache 21/1355) Abschluss des KiQuTG-Vertrages Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den Mitteilung des Senats vom 30. 52. KiQuTG-Vertrag für die Förderperiode 2025 September 2025 bis 2026 zur Kenntnis. (Drucksache 21/1373) Bericht zur Haushaltslage gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz - Stabilitätsbericht 2025 - Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den 53. Mitteilung des Senats vom 30. Stabilitätsbericht 2025 zur Kenntnis. September 2025 (Drucksache 21/1374) Bericht zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2025 bis 2027 – Sanierungsbericht 2025 – Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den 54. Mitteilung des Senats vom 30. Sanierungsbericht 2025 zur Kenntnis. September 2025 (Drucksache 21/1375) Nr. Vorlage Behandlung Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) 55. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter Mitteilung des Senats vom 7. Oktober Lesung. (Drucksache 21/1392) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt mehrheitlich den Entwurf des Landschaftsprogramms, Teil Bremerhaven. Landschaftsprogramm Bremen, Teil Bremerhaven 56. Mitteilung des Senats vom 7. Oktober Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2025 Linke, BA-Gruppe; Abgeordneter Sven (Drucksache 21/1393) Lichtenfeld (fraktionslos) Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP Eintritt in die Bürgerschaft Mitteilung der Präsidentin der Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 62. Bremischen Bürgerschaft vom 10. Mitteilung der Präsidentin Kenntnis. Oktober 2025 (Drucksache 21/1408) Einführung eines Digitalchecks in der Freien Hansestadt Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von 64. Mitteilung des Senats vom 14. Oktober Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1411) Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig als Mitglied des Richterwahlausschusses anstelle der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter Umbesetzung des den Abgeordneten Simon Zeimke. Richterwahlausschusses 68. Antrag der Fraktion der CDU vom 28. Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig Oktober 2025 als stellvertretendes Mitglied des (Drucksache 21/1418) Richterwahlausschusses anstelle des Abgeordneten Dr. Oğuzhan Yazıcı die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter. Nr. Vorlage Behandlung Gründung einer parlamentarischen Gruppe Mitteilung der Präsidentin der Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 71. Bremischen Bürgerschaft Mitteilung der Präsidentin Kenntnis. vom 29. Oktober 2025 (Drucksache 21/1434) Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Behandlung der Petition L 21/208 wie vom Ausschuss empfohlen zu. Bericht Nr. 23 des Ausschusses für Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Petitionen Linke, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Bericht und Antrag des staatlichen 76. Lichtenfeld (fraktionslos) Ausschusses für Petitionen Dagegen: CDU, FDP vom 10. November 2025 Stimmenthaltung: BÜNDNIS DEUTSCHLAND (Drucksache 21/1455) Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einstimmig der Behandlung der restlichen Petitionen wie vom Ausschuss empfohlen zu. Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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