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Antje Grotheer

12.11.2025 Sitzungen 21/27

Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Senats werden nach Artikel 107 Absatz 2 der Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Gemäß § 65 Satz 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Senats in geheimer Abstimmung. Gemäß § 64 Absatz 4 erfolgt die Abstimmung mit Stimmzetteln in Wahlkabinen. Sie haben die Möglichkeit, „Ja“, „Nein“ oder „Stimmenthaltung“ anzukreuzen. Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf auf dem Tisch neben den Wahlkabinen. Wir kommen zur Wahl. Ich eröffne den Wahlgang. Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Sie haben dazu Gelegenheit, auf beiden Außenseiten des Plenarsaals. – Bitte nutzen Sie auch beide Wahlkabinen! Gleichzeitig bitte ich jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen. Wir kommen zum Wahlgang. Ich rufe die einzelnen Namen der Abgeordneten auf: (Es folgt der Namensaufruf.) Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten, die aufgerufen worden sind, ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Das ist offenbar der Fall. Dann stelle ich fest, dass wir zur Auszählung kommen können. Der Wahlgang ist beendet. Wir kommen zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag), bis das Ergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 11:28 Uhr)(Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 11:42 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführerinnen und Schriftführern mitgeteilt wurde. Und zwar wurden 84 Stimmzettel ausgegeben. Es wurden 84 Stimmzettel auch wieder abgegeben. Es gab keinen ungültigen Stimmzettel. Auf Frau Dr. Henrike Müller entfielen 52 Ja-Stimmen, 24-Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Damit ist Frau Dr. Henrike Müller gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt. Frau Dr. Müller, die Bürgerschaft (Landtag) hat Sie soeben in den Senat gewählt. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen? (Senatorin Dr. Henrike Müller: Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an. – anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich stelle fest, Sie haben die Wahl in den Senat angenommen. Wir kommen nun zu Ihrer Vereidigung. Ich darf Sie nach oben bitten. Sehr geehrte Frau Dr. Müller, nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“ den Eid zu leisten. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, als Mitglied des Senats das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.“ Frau Dr. Müller, bitte leisten Sie jetzt Ihren Eid! (Senatorin Dr. Henrike Müller: Das schwöre ich.) Dem von uns heute gewählten und soeben vereidigten Mitglied des Senats, Frau Dr. Müller, spreche ich die Glückwünsche der Bremischen Bürgerschaft aus. (Senatorin Dr. Henrike Müller: Vielen Dank! – Beifall) Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für eine Gelegenheit zur Gratulation für 10 Minuten. (Unterbrechung der Sitzung um 11:45 Uhr)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 11:55 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) wird jetzt fortgesetzt. Sie müssen den Plenarsaal jetzt bitte verlassen und Frau Dr. Müller ist, glaube ich, jetzt gerade an anderer Stelle gefordert. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich Ihnen mitteilen, dass mir der Landeswahlleiter mit Schreiben vom heutigen Tage mitgeteilt hat, dass anstelle der ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Henrike Müller Frau Dr. Solveig Eschen in die Bürgerschaft nachgerückt ist. (Beifall) Ich sehe, Sie nehmen gerade Ihren Platz ein. – Herzlich willkommen zurück in diesem Hause! Wir setzen in der Tagesordnung fort. Finanzierung der bremischen Häfen jetzt absichern: Bund muss finanzielle Verantwortung übernehmen Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, CDU und FDP vom 11. November 2025 (Neufassung der Drucksache 21/1449 vom 5. November 2025) (Drucksache 21/1458) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Kristina Vogt. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Nils Bothen das Wort. Abgeordneter Nils Bothen (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach so einer feierlichen Stunde – ich habe versucht, heute auch ein bisschen bei der Farbe zu bleiben, wenn man das so sieht – kommen wir – (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ja, genau – heute zu dem wichtigsten Thema, das wir eigentlich hier haben: Das ist der Hafen. Ich finde es immer gut, über den Hafen zu sprechen und zu diskutieren. Noch besser finde ich es, wenn der Antrag auch maßgeblich zur Verbesserung der finanziellen und strukturellen Lage der Häfen beiträgt. Wenn wir dann noch diesen Antrag, den wir eingebracht haben, überparteilich hinbekommen, finde ich es natürlich auch ein super Zeichen, und da möchte ich natürlich unserer Koalition danken, aber auch der CDUFraktion und auch der FDP-Fraktion, dass Sie da mitgegangen sind. Im Hafen sind wir uns fast immer einig, und ich glaube, bei diesem Antrag sind wir uns auch einig. Die Häfen und die Finanzierung der Häfen werden immer wichtiger und sind aus meiner Sicht aktueller denn je. Die deutschen Häfen gewinnen immer mehr an Bedeutung beim Umschlag von Handelsgütern, und sie sind wichtige Versorgungspunkte des Landes. Die Energiewende der Häfen in Bremen und Bremerhaven spielt dabei eine wichtige Rolle. Wir sind in Bremerhaven mittlerweile einer der größten NATO-Umschlagsplätze. Diese Kritische Infrastruktur muss natürlich weiterentwickelt und gegen hybride Attacken geschützt werden. All diese Herausforderungen können wir finanziell nicht allein stemmen. Die 38 Millionen Euro, die zurzeit von der Bundesregierung für die Finanzierung der Häfen bereitgestellt werden, reichen einfach nicht mehr aus. Die Hansestadt Bremen leistet ihren Anteil und investierte in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 55,4 Millionen Euro pro Jahr und wird in den nächsten beiden Jahren 100 Millionen Euro in die Erneuerung der Stromkaje bereitstellen. Der Ausbau des Containerterminals, der Neubau der Drehbrücke, die Instandhaltung der kompletten Pieranlagen, aber auch Projekte wie der EnergyPort zeigen die finanziellen Herausforderungen. Um projektbezogene Kofinanzierung durch den Bund durchsetzen zu können, müssen wir aber auch unsere Hausaufgaben machen und diese Projekte vorantreiben, bis sie planungsreif sind. Nur so gewinnen wir die Zustimmung der Bundesregierung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das fordern wir in unserem Antrag: Investitionen in die Hafeninfrastruktur als zentrale Investitionsmaßnahmen für die Energie- und Verkehrsinfrastruktur aus dem Bundesanteil des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Unterstützung im Rahmen des Operationsplans Deutschland durch den Bund, gerade im Bereich Dual-UseInfrastrukturen, die Erhöhung der Bundesmittel zur Finanzierung der Häfen auf jährlich 500 Millionen Euro. (Beifall SPD, Die Linke) Wir müssen natürlich auch das Vorantreiben der Planungsprozesse unserer Projekte durch den Senat – –, um so schnell wie möglich Planungsreife herzustellen. Ein Ziel ist es aber auch, die tariflichen und guten Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen im Hafen zu stärken und weiter auszubauen. (Beifall SPD, Die Linke – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit der Zurückhaltung ist vorbei. Jetzt ist es an der Zeit, längst überfällige Finanzierung durch den Bund einzufordern. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der in seinem Kern ein zentrales Anliegen aufgreift, die finanzielle Absicherung unserer bremischen Häfen. Ich sage es gleich zu Beginn: Ja, das Anliegen ist berechtigt, richtig und dringend. Die Häfen sind wirtschaftliches Rückgrat sowie strategische Infrastruktur Bremens im besten Sinne. Wer heute über die Zukunft Deutschlands spricht, der kommt an den Häfen in Bremerhaven und Bremen schlicht nicht vorbei, meine Damen und Herren. Die vorliegenden Zahlen sprechen eine klare Sprache: 42,5 Millionen Tonnen Güterumschlag in 2024 entsprechen einem Plus von 8,6 Prozent. Das ist natürlich kein Zufall. Das ist auch Leistung – Leistung von Hafenarbeitern, von Spediteuren, von Unternehmern, die tagtäglich beweisen, dass Wertschöpfung – hören Sie gut zu – eben doch aus Arbeit, Mut und Unternehmertum besteht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Doch, meine Damen und Herren, während die Zahlen teils gut aussehen, sieht die Finanzierung schlecht aus. Das Land Bremen hat in den letzten zehn Jahren über eine halbe Milliarde Euro in die Häfen investiert, eine gewaltige Summe für ein so kleines Land wie Bremen, eigentlich ein Kraftakt. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Dank des Senats!) Dennoch, es reicht nicht. Die Anforderungen an die inzwischen veraltete Hafeninfrastruktur wachsen schneller, als die Haushaltsmittel hinterherkommen. Hier kommt nun der Bund ins Spiel, denn was wir hier finanzieren, sind nicht nur Bremer Interessen, es sind nationale Aufgaben. Die Häfen sind nun mal kritische Infrastruktur für die gesamte Bundesrepublik. Sie sichern die Versorgung mit Energie, sie ermöglichen Export und Import, sie sind logistische Drehscheibe für die Industrie in Süddeutschland, ebenso wie in Norddeutschland, sowie für die Sicherheit unserer NATO-Partner. Wenn der Bund Milliarden in den Erhalt der Autobahnen als Verkehrsadern steckt, dann muss er dieses Prinzip konsequenterweise ebenso bei den Häfen anwenden, denn ohne funktionierende Seehäfen kommt kein Container, keine Maschine, kein Fahrzeug dahin, wo Deutschland wirtschaftlich stark sein will. Vom Import habe ich da noch gar nicht gesprochen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Insofern begrüßt die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND den vorliegenden Antrag ausdrücklich. Bremen braucht hier den Rückenwind des Bundes, und zwar nicht in Form von Absichtserklärungen, sondern durch belastbare Finanzierungszusagen. Doch, und das ist unser Punkt, Zustimmung bedeutet nicht Schweigen in diesem Fall, meine Damen und Herren, denn der Antrag der Regierungsfraktionen hat ja eine Schwäche. Er richtet den Blick ausschließlich nach Berlin, statt auch Selbstverantwortung neu zu denken. Wir dürfen uns nicht darauf beschränken, nach dem Bund zu rufen, während wir hier vor Ort Strukturen unverändert lassen, die längst ineffizient geworden sind. Wenn wir wollen, dass Bremen im Wettbewerb der Häfen besteht, dann braucht es nicht nur mehr Geld, es braucht eine neue Kultur des Handelns. Wir müssen fragen: Wie effizient sind unsere Hafenverwaltungen aufgestellt, wie schnell kommen Investitionen tatsächlich auf die Kaikante, wie flexibel und funktional sind die Entscheidungsprozesse, wenn es um Zukunftsprojekte wie Wasserstoffimporte, Offshore-Logistik oder Digitalisierung geht? Deshalb fordert die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND ergänzend: Wir brauchen hier eigentlich einen Hafenzukunftsplan Bremen und Bremerhaven 2040, der unabhängig vom tagespolitischen Klein-Klein endlich auch mal ganz, ganz klare Prioritäten setzt, einen Plan, der nicht nur Investitionen beschreibt, sondern auch Wirtschaftlichkeit prüft. Wir brauchen eine Professionalisierung der Hafenfinanzierung, etwa durch die Einrichtung eines maritimen Investitionsfonds, der öffentliche Mittel, private Beteiligungen und auch europäische Fördergelder bündelt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) So verhindern wir, dass jede Sanierung, jede Brücke, jede Kaianpassung wie bisher zur alljährlichen Haushaltslotterie werden. Die Häfen müssen planbar finanziert werden, langfristig, transparent und mit unternehmerischem Denken. Das wiederum ist das Problem dieses Senats. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Zudem sollten wir als Land Bremen die Chancen der europäischen Hafenkooperationen stärker nutzen. Bremerhaven kann und sollte ein Modell für nachhaltige Hafenentwicklung in Europa werden, aber dafür brauchen wir natürlich auch den Mut, bürokratische Hürden endlich zu reduzieren und auch mal konsequent und mit Erfolg private Innovationskraft einzubinden. Kurz gesagt, wir stimmen zu, aber wir fordern auch ein Umdenken. Nicht nur der Bund muss Verantwortung übernehmen, auch wir als Land müssen uns kritisch hinterfragen und entsprechend effizient aufstellen. Meine Damen und Herren, die bremischen Häfen sind auch ein Prüfstein für die Frage, ob Deutschland überhaupt in der Lage ist, seine wirtschaftlichen Interessen mit seiner Energie- und Sicherheitspolitik zu verknüpfen. Wenn wir das ernst meinen, dann dürfen wir nicht länger zwischen nationaler Verantwortung und Länderzuständigkeiten hin- und herschieben, wie in einem Zuständigkeits-Pingpong. Das ist ein Spiel, das Sie gewöhnt sind und auch lieben. Daran müssen Sie einfach mal denken. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht hinter der Forderung nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes, aber wir erwarten, dass Bremen gleichzeitig Effizienz, Innovationskraft und Eigenverantwortung stärkt. Nur dann werden die Milliarden des Bundes auch Wirkung entfalten, sobald sie da sind, nicht nur auf dem Papier, sondern auch dort, wo sie Wirkung entfalten sollen, im Bereich der Hafenanlagen, im Hafenbecken im besten Sinne. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Aber nicht in der Planung!) Dass der Senat die Planungsprozesse für die bremische Hafeninfrastruktur nun so schnell wie möglich zumindest schon mal in Richtung Planungsreife vorantreiben will, werden wir beim Wort nehmen. Ich bin da eigentlich auch, muss ich ganz ehrlich sagen, da ich die Arbeit von Frau Vogt diesbezüglich und auch Herrn Stührenberg wirklich schätze, der Meinung, dass wir uns da auf einem guten Weg befinden, wenn Sie sich auch wirklich positiv entscheiden, dranzubleiben. Deswegen tut mir leid, Frau Vogt, wenn Sie heute mal Lob von rechts bekommen haben, aber das musste auch einfach mal sein. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) In diesem Sinne: Wir werden dem Antrag zustimmen. Er möge doch die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes stärken. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Sehr Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einerseits gibt es das Lob, andererseits wurde am Anfang gesagt, dass die Strukturen alle ineffizient sind und nicht funktionieren. Das verstehe, wer will. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Ich möchte zunächst ganz ausdrücklich sagen, dass ich es eine gute politische Tugend in unserem Bundesland finde, dass wir bei diesem wichtigen Thema der Häfenfinanzierung – Regierung und Opposition – immer wieder zusammenfinden. Deswegen an dieser Stelle direkt einen Dank an die CDU und die Kollegen der FDP, dass Sie die Koalitionsinitiative unterstützen und mittragen. Es ist wichtig, dass wir hier mit einer Stimme sprechen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Wir haben schon des Öfteren hier und natürlich auch im Hafenausschuss über die verschiedenen Investitionsbedarfe in unseren Häfen gesprochen. Die fallen in verschiedene Kategorien. Einerseits haben wir aufgrund des Alters mancher Anlagen schlicht und ergreifend hohe Sanierungsbedarfe. Wir haben den Bedarf nach Ersatzneubauten, die Drehbrücke ist dafür das bekannteste Beispiel. Wir haben gleichzeitig Modernisierungsbedarfe, weil sich die Ansprüche an unsere Häfen verändert haben. Das kennen wir insbesondere aus dem Bereich des Containerumschlags, wo die Schiffe immer größer werden, aber es gehört auch in den Kontext des OffshoreWindumschlags, wo die Anlagen auch stetig weiter wachsen. Des Weiteren müssen sich in unseren Häfen auch die verschiedenen Akteure neue Fertigkeiten aneignen. Das hat insbesondere etwas mit dem ganzen Thema Smartport und Digitalisierung von Kommunikationswegen zu tun. In den letzten Jahren, immer weiter verstärkt, tritt das Thema Sicherheit und Resilienz und Verteidigung auf die Tagesordnung. In diesem Sinne setzt der vorliegende Antrag auch einen neuen Akzent im Vergleich zu vergangenen Alternativen. Es ist schon gesagt worden: Als kritische Infrastrukturen müssen sich unsere Häfen gegen zunehmende Cyberattacken schützen. Diese Cyberattacken sind seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auch in Bremerhaven massiv gestiegen. Wir haben weiterhin die Anforderungen an unseren Standort als NATO-Hafen. Es geht um den Umschlag militärischer Güter, auch das muss effizient abgewickelt werden. Dafür braucht es leistungsfähige Infrastrukturen. Ich möchte noch den Gedanken anfügen, dass natürlich aber jeder effiziente Umschlag im Hafen nichts nützt, wenn die Geräte dann nicht schnell dahin kommen, wo sie hin sollen. Das heißt, auch beim Thema Hinterlandanbindungen muss es weitere Verbesserungen geben, denn Militärgerät muss, wie jedes andere Gut, zügig und zielgerichtet transportiert werden können. An der Stelle merken wir bereits: Es geht um Themen, die nicht klassisch in die Zuständigkeit von Bundesländern fallen. Beim Thema Hafenfinanzierung ist in der Verfassung festgeschrieben, dass die Hafenfinanzierung Ländersache ist, aber wir diskutieren schon seit Langem und unermüdlich, dass das den Aufgaben, die die Häfen zu leisten haben – und nicht nur die neuen Aufgaben jenseits des Handels, sondern auch im Bereich Energiewende –, dass diese Konfiguration nicht mehr adäquat ist. Ich finde, wenn es um Sicherheit und unsere Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit geht, dann geht es um gesamtstaatliche Aufgaben. Deswegen haben auch nicht nur das Wirtschafts- oder das Verkehrsministerium, sondern auch das Bundesverteidigungsministerium, meiner Meinung nach, hier eine finanzielle Verantwortung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Wir haben als Bundesrepublik eine Verantwortung gegenüber unseren europäischen und internationalen Partnern. Das ist das Entscheidende, wenn wir über Verteidigung und Sicherheit sprechen. Es ist nicht nur eine Frage unseres Selbstschutzes, das natürlich auch, aber dieser Verantwortung gerecht zu werden, das können wir nicht zur Ländersache delegieren. Im Kontext von sich verändernden geopolitischen Auseinandersetzungen wäre das ein absolut irrsinniger, provinzieller Ansatz. Deswegen hoffe ich, dass die weiteren Gespräche zwischen den Ländern und zwischen dem Bund dahin führen, dass man hier zu einer Einigung kommt, um all diese Aufgabenfelder, die vor uns liegen, adäquat finanziell zu hinterlegen, damit wir auch die Nationale Hafenstrategie in Zukunft nicht nur auf dem Papier, sondern in unseren Hafenstandorten und damit auch in Bremerhaven sehen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Muhlis Kocaağa. Abgeordneter Muhlis Kocaağa (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren hier einen Antrag über die finanzielle Absicherung bremischer Häfen. Die bremischen Häfen spielen eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Bremen und auch der Stadt Bremerhaven. Für uns Bremerhavener bedeutet der Hafen mehr als Wirtschaftserfolg, er ist unsere Existenzgrundlage und unsere Zukunft. Aktuell bieten der bremische Hafen und hafenbezogene Arbeitsbereiche etwa 40 000 Arbeitsplätze, davon direkt hafenbezogene Arbeitsplätze betrifft es auch 8 000 Beschäftigte. Von daher: Mit einem Güterumschlag von rund über 40 Millionen Tonnen, insbesondere im Container-Bereich, verzeichnet der bremische Hafen 2024 ein Plus von 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit bestätigt er seine Stellung als einer der größten Häfen in Deutschland. Die bremischen Häfen sind nicht nur für Bremen, sondern auch für ganz Deutschland und den internationalen Handel ein wichtiger Umschlagplatz. Ein großer Teil deutscher Industrieprodukte wird im bremischen Hafen weltweit verteilt und verschifft. Daher spielt er auch eine wichtige Rolle in der globalen Lieferkette. Darüber hinaus spielt er eine wesentliche Rolle bei der Energieversorgung. Aus diesem Grund haben wir in der Bürgerschaft beschlossen, dass der EnergyPort in Bremerhaven realisiert wird, damit Wasserstoff, Windkraftenergie und deren Komponenten gezielt gefördert werden. Wir übernehmen dabei eine zentrale Rolle beim Transport, bei der Verteilung und der Weiterentwicklung nachhaltiger Energielösungen, Bremen als führenden Standort für erneuerbare Energie weiter zu stärken. Damit der bremische Hafen diese bedeutende Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung auch künftig erfüllen und gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben kann, sind umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig. Das Investitionsvolumen wird derzeit auf etwas mehr als eine Milliarde Euro geschätzt, dazu gehören unter anderem die Containerterminal 1 bis 3, die Optimierung EnergyPort und Hafenschienensystem, sowie der Ausbau Landesstromnetz und die Modernisierung/Ertüchtigung Drehbrücke. Das Land Bremen bemüht sich nach Kräften, die finanziellen Mittel bereitzustellen. Für 2024 sind 130 Millionen Euro und für 2025 108 Millionen Euro eingeplant, um die notwendigen zukunftsorientierten Maßnahmen abzusichern. Trotz finanzieller Engpässe stellt der Bremer Hafen jährlich 50 Millionen Euro bereit. Zugleich wird an der engen Zusammenarbeit mit der Deutschen Allianz und dem Bund an der Lösung gearbeitet. Zum Vergleich: Die Niederlande haben 2024 für den Hafenstandort Rotterdam 320 Millionen Euro, Belgien für Antwerpen 3 Milliarden Euro zur Verstärkung ihrer Hafenstruktur bereitgestellt. Deutschland hingegen hat bislang lediglich 10 Millionen Euro investiert – ein unrealistischer, unakzeptabler Beitrag. Im Jahr 2024 wurde die Nationale Hafenstrategie ins Leben gerufen, um die Bedeutung der Häfen für Sicherheit, Wirtschaft und Energie besser hervorzuheben. Auch die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine starke Finanzierung für die Hafenstruktur festgeschrieben. Bei dem letzten Besuch von Bundeskanzler Merz vor Ort wurde die entscheidende Bedeutung der Hafenstandorte ausdrücklich anerkannt. Meine Damen und Herren, angesichts dieser wichtigen Argumente erwarten wir, dass der Bund seinen Zusagen nachkommt und die erforderliche finanzielle Unterstützung zur Sicherung unserer Häfen bereitstellt. (Beifall Die Linke) Ein starker Hafen bedeutet eine starke Wirtschaft, ein starker Hafen bedeutet eine Zukunft, ein starker Hafen bedeutet besseres Leben für uns alle. – Danke schön! (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne eine Ausbildungsklasse zur Sozialpädagogischen Assistenz beim Paritätischen Bildungswerk Bremen begrüßen. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Gökhan Brandt. Abgeordneter Gökhan Brandt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, wir sprechen heute wieder mal über den Hafen und diesmal über einen sehr geeinten Antrag. Ich bin sehr froh, dass die Koalition auf die CDU und uns zugekommen ist und das Angebot gemacht hat. Ich glaube, wir streiten ja alle gemeinsam für bremische Interessen und das können wir als kleines Bundesland nur gemeinsam machen, wenn alle demokratischen Parteien an einem Strang ziehen. Wenn wir uns die Vergangenheit angucken, dann haben wir aber gegenwärtig trotzdem einen toten Punkt erreicht, und zwar ist es so, dass wir auf den Bund angewiesen sind. Die Investitionen sind gigantisch, heute wieder war es in der Presse: Landstrom wird teurer als bisher gedacht. Die Kajen sind marode – und zwar massiv – und das wissen wir. Wir gehen von Investitionen im Bereich von etwa 2 bis 2,5 Milliarden aus, um alles wieder in Schuss zu setzen, dann kommt der Landstrom noch obendrauf und auch viele Zukunftsthemen sind noch offen. Nehmen wir doch zum Beispiel, was wir mit den ganzen Hafenarbeiterinnen und Hafenarbeitern machen sollen, wenn wir weniger Arbeitsplätze für sie bereitstellen können, weil im Rahmen von Automatisierung und Effizienzgewinnen diese Arbeitsplätze nicht mehr notwendig sein werden. Das sind richtig große, offene Fragen. Selbstverständlich, vor allem in Anbetracht eines Krisenfalls, in Anbetracht der hybriden Bedrohung durch Russland, ist es auf jeden Fall notwendig, dass der Bund uns dabei hilft. Nichtsdestotrotz ist doch die Frage: Was können wir hier vor Ort tun? Wir appellieren an den Bund. Das machen wir an verschiedenen Stellen, und ja, Sie haben recht, Herr Dr. Herold, wir setzen immer wieder neue Akzente. Es ist aber so, dass wir auf ihn angewiesen sind und demnächst mal eine Reaktion brauchen. Ich weiß, dass das Ressort relativ umtriebig ist. Es ist sogar nicht nur das Ressort, denn ohne die CDU-Fraktion aus Bremen wäre im Koalitionsvertrag des Bundes wahrscheinlich gar nicht hinterlegt gewesen, dass es eine Nationale Hafenstrategie gibt und die Widmung von Mitteln im Bereich Häfen auf nationaler Ebene gehen muss. Das alles ist unsere gemeinsame Arbeit und ich finde das lobenswert. Trotzdem bleibt da eine gewisse Bitterkeit, weil wir nicht weiterkommen. Wir kommen an diesem Punkt nicht weiter, es geht nicht weiter. Wir haben selbst nicht die Mittel, aber die Mittel sind ja nicht bereitzustellen. Sie sind ja nicht aus einem Haushalt zu generieren, wenn wir sagen, wir brauchen 2,5 Milliarden für die Kajen, wir brauchen 2,5 Milliarden für Brücken und Infrastruktur in Bremen, und dann brauchen wir auch noch Geld für die Schulen. Wo soll dieses ganze Geld herkommen? Das ist natürlich eine riesige Herausforderung, für die wir alle mitnehmen sollten, in unsere ansonsten parlamentarische Arbeit. Wobei wir uns als Bundesland vielleicht allgemein auch wieder gesundschrumpfen müssen, denn anders werden wir nicht ansatzweise Mittel aufbringen können, die wir als Eigenanteil leisten müssen. Nehmen Sie den EnergyPort. (Zurufe) Ja, es hat doch hier eh schon jeder abgeschaltet, nachdem wir Frau Müller gewählt haben. Insofern kann ich jetzt auch einfach durchreden, ohne irgendwie pompös was zu sagen. Wir haben einen gemeinsamen Antrag gestellt. Ich rede jetzt einfach durch, das müssen Sie ertragen. (Zurufe) Ja, aber es ist so, die Lage ist schwierig. Wir haben einfach die Geldmittel nicht, Herr Dr. Herold, Sie wissen es doch besser als ich. Deswegen können wir nur immer wieder appellieren, aber ich würde mich freuen, wenn der Bund da auch erste Eingeständnisse machen würde. Wir werden ja noch über den Stahlgipfel reden, aber ich muss gestehen, ich habe mir irgendwas von den Besuchen von Friedrich Merz, sei es beim Stahlgipfel oder als die Bremer in Berlin waren oder als er in Bremerhaven war, erhofft. Bisher ist da allzu wenig geschehen, und in der Wirtschaft hängt jeder zweite Euro, den wir im Außenhandel verdienen, vom Hafen ab. Etwa 55 Prozent der bremischen Wirtschaft sind an den Außenhandel angebunden. Die Häfen sind nicht nur unser wirtschaftliches Tor zur Welt, sondern natürlich auch unsere Existenzberechtigung als Bundesland. Denn ohne die Häfen hätten wir einfach keine Relevanz mehr als Bundesland. Das müssen wir uns natürlich vergegenwärtigen und deswegen ist jeder Euro sinnvoll ausgegeben. Soll ich es jetzt mal krawallig machen? Das ist doch Quatsch. Wir haben hier einen gemeinsamen Antrag, der ist gut. Ich danke Ihnen allen für Ihre Mitarbeit. Wir können nur hoffen, dass sich daraus etwas entwickelt, weil gegenwärtig die Lage schlecht ist, und wenn dann mal was kaputtgehen sollte und wir die Mittel dazu nicht haben, dann möchte ich Sie hier alle sehen, die dann lachen und sagen: Mensch, der quasselt nur die richtigen Fakten durch. Ja, dann ist es wirklich schlecht. Insofern: Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit! Lassen Sie uns gern an die Arbeit gehen und Mittel für den Hafen gewinnen, ansonsten brennt hier die Hütte wirklich. – Danke schön! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Susanne Grobien. Abgeordnete Susanne Grobien (CDU): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, liebe Gäste! Auch ich möchte als Erstes meine Freude ausdrücken, dass es gelungen ist, einen interfraktionellen Antrag auf den Weg zu bringen. Danke noch mal, Emanuel Herold, weil als ich angerufen habe, letzte Woche, ob wir das nicht gemeinsam machen wollen – –, Ihr Antrag war vorher, das zu der Frage, wer da wo was – –. Vielen Dank, dass das so spontan geklappt hat! Ich finde es immer richtig, den Bund gerade in diesem Thema – darauf werde ich noch eingehen – in die Pflicht zu nehmen, denn die bremischen Häfen sind unser Rückgrat. Klar, bei einem interfraktionellen Antrag gibt es Wiederholungen, und natürlich sind die Häfen für unseren Fortbestand existenziell. (Beifall CDU) Zwar sind die bremischen Häfen immer noch die zweitgrößten Seehäfen unserer Republik, doch bei einem Blick in den Westen, Richtung Antwerpen und Rotterdam, wird einem schwindlig. Dort entwickeln sich Umschlagszahlen rasant, während wir hier offenbar ein bisschen auf dem Abstellgleis stehen und der ICE an uns vorbeirast. Den Eindruck konnte man auch auf unserer Reise mit dem Hafenausschuss nach Antwerpen und Zeebrugge gewinnen. Wir haben alle nicht schlecht gestaunt, wie schnell und wie groß dort gedacht wird. Die Häfen erfüllen vielfältige Funktionen, auch das ist hier schon zur Sprache gekommen; einmal als Knotenpunkt für globale Lieferketten, die unsere nationale Versorgung mit Waren aller Art gewährleistet, dann als Knotenpunkt in der Energieversorgung und -verteilung für das gesamte Land mit Hinblick auf LNG- und Wasserstoffimporte und – und das hat immer mehr Bedeutung vor dem Hintergrund der Sicherheitslage – als logistische Drehscheibe für militärisches Material. Als NATO-Hafen sind die bremischen Häfen sicherheitsrelevant und Voraussetzung für unsere Verteidigungsfähigkeit. (Beifall CDU) Mit all diesen Funktionen erfüllen die Häfen einen nationalen Auftrag. Wir sind deshalb – auch das klang schon an – sehr froh, dass sich die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu einer stärkeren Beteiligung an Hafeninfrastrukturkosten bekennt. Wir sind auch froh, dass es gelungen ist, dem Bundeskanzler Friedrich Merz die bremischen Häfen näherzubringen und persönlich zu zeigen. Dies ist, glaube ich, bei seinem Besuch am 7. Oktober dieses Jahres tatsächlich gelungen. Eine persönliche Inaugenscheinnahme trägt hoffentlich dazu bei, die nationale Bedeutung unserer Seehäfen besser einschätzen zu können. (Beifall CDU) Wie wir auch häufig hören, ist es tatsächlich schwierig, mit so manchen süddeutschen Kollegen über Beteiligungen an Hafenfinanzierungen zu sprechen, wenn dann Argumente kommen, man würde ja auch nicht die Mitfinanzierung von Skigebieten in Oberbayern – so ungefähr – verlangen. Auch da – das hat uns Christoph Ploß berichtet – einen Dank an den maritimen Koordinator, der schon mehrfach in Bremerhaven war, um sich davon zu überzeugen, dass der Einsatz finanzieller Mittel in die Infrastruktur der bremischen Häfen von großem Vorteil und für Gesamtdeutschland wichtig ist. (Beifall CDU) Seit März 2024 gibt es zwar eine Nationale Hafenstrategie, beschlossen von der seinerzeitigen Bundesregierung, aber mit einer Zusammenstellung von Projekten und ohne wirkliche Vision ist es nicht mehr als eine Broschüre. Das zeigte sich auch bei der letzten Maritimen Konferenz im September 2023, als die Erwartungen insbesondere auch der maritimen Wirtschaft unseres Bundeslandes hoch waren zu konkreten Aussagen der Hafenfinanzierung. Herr Scholz, der damalige Bundeskanzler, hat dazu leider rein gar nichts gesagt und die Enttäuschung war dementsprechend groß. Jetzt folgt die 14. Maritime Konferenz, die findet nämlich Ende April 2026 in Emden statt, und auch jetzt sind die Erwartungen da. Wir alle hoffen, dass Bundeskanzler Friedrich Merz endlich feste Zusagen für eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den deutschen Seehäfen macht. Denn die Zeit drängt und – auch das klang hier schon an –, wir müssen unsere Häfen und überhaupt unser Bundesland, das ganze Land, verteidigungssicher machen. Das kann durch einen solchen Antrag natürlich noch mal unterstützt werden. Ich möchte aber zum Schluss noch die Anmerkung machen, dass wir in Bremen – auch wenn wir Geld erwarten oder hoffen, dass wir es bekommen – auch unsere Hausaufgaben erledigen müssen für eine erforderliche Kofinanzierung für planungsreife Projekte; das erfordert Haushaltsdisziplin und Prioritätensetzung. Es ist schon schwierig, wenn man so lange dabei ist. Ich will das Projekt Drehbrücke nennen. Seit fünf Jahren ist bekannt, dass die Drehbrücke marode ist. Seit fünf Jahren wird den anliegenden Unternehmen versprochen: Wir kümmern uns, wir machen das. Im Moment ist dort eine Fähre, nur für einige befahrbar. Jetzt kommt raus, dass es plötzlich eines Bebauungsplans bedarf, um das Projekt überhaupt neu zu planen. Weder bei der Köhlbrandbrücke noch bei einem anderen Brückenvorhaben: Es bedarf eigentlich in Hafengebieten keines Bebauungsplans. Deswegen fragt man sich: Wie kann das sein? Es wird wieder eine Verzögerung von zwei Jahren geben. Das ist völlig inakzeptabel, wir müssen bei den Hausaufgaben und den Projekten, die wir hier vor Ort lösen können, eine Schippe drauflegen. (Beifall CDU) Das ist noch mal besonders wichtig, hier hervorzuheben, auch mit Blick auf den Senat. Ansonsten freuen wir uns über den breiten Konsens zu diesem Antrag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Sascha Schuster. Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Sachen Häfen, da sind wir uns fast alle einig. Das ist wichtig, lieber Kollege Bothen, Sie haben es schon gesagt, für Bremen und Bremerhaven ist es eigentlich das Wichtigste, das es gibt. Seit 2005 zahlt der Bund jährlich rund 38,5 Millionen Euro für die Unterhaltung der deutschen Seehäfen. Der Bund stellt zusätzlich finanzielle Hilfen für die Häfen bereit, um die maritime Wirtschaft klimafreundlich zu modernisieren. Über eine Laufzeit von vier Jahren sollen 400 Millionen Euro zusätzlich fließen, unter anderem für Landstromanlagen und die Modernisierung der Infrastruktur, die Stärkung von Binnenwasserwegen, den Umbau der Häfen zu Energiedrehkreuzen. Es wurde eben angesprochen, der Kollege Kocaağa hat es gesagt: Der Bundeskanzler Friedrich Merz betonte Anfang Oktober 2025 die strategische Bedeutung des Hafens für den Welthandel und die Exportwirtschaft Deutschlands. Der Hafen ist nicht nur ein lokales Wirtschaftsunternehmen, sondern spielt eine zentrale Rolle für die gesamte Bundesrepublik und die Europäische Union. Auch wissen wir, dass die militärische Bedeutung, und das erleben wir in Bremerhaven, wer aus Bremerhaven kommt wie ich, weiß es ja, was dort umgeschlagen wird – –, da ist die transatlantische Beziehung von sehr großer Bedeutung. Mindestens jeder fünfte Arbeitsplatz hängt mit dem Hafen zusammen. In der letzten Hafenausschusssitzung hatten wir einen Gastredner, das war Nils Schnorrenberger von der BIS, Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, und er hat aufgezeigt, wie wichtig das ist, oder was ein Mitarbeiter – –. Es wurde dort die BLG zum Beispiel genannt, wie ein Schiff von Mitarbeitern entladen wird, die das beherrschen. Das gibt es nicht in jedem Hafen, aber in Bremerhaven gibt es das, dass ein Schiff schnell abgefertigt werden kann, mit diesem Personal. Deshalb ist es wichtig, dass weiterhin Gelder nach Bremerhaven oder Bremen fließen, sodass das alles aufrechterhalten werden kann. Zum Schluss möchte ich noch eins sagen, da ich unsere Senatorin Kristina Vogt hier sehe, zuständig als Hafensenatorin. Da möchte ich mich in diesem Fall ganz herzlich bedanken für das, was Sie leisten. Wie Sie sich immer wieder für die Häfen stark machen, das ist nicht selbstverständlich. Ich glaube, wenn Sie das weiter so machen, kommen wir auch weiterhin voran, und wir werden sicherlich eine Rolle spielen. Ich hoffe, dass der Bundeskanzler das genauso sieht, der bei uns war. – Danke schön! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Kristina Vogt das Wort. Senatorin Kristina Vogt: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Hafenfinanzierung, der jetzt auch gemeinsam mit der FDP und der CDU eingebracht wird. Ich glaube, so, wie ich die Redebeiträge verstanden habe, wird es hier auch ein einstimmiges Votum des Parlaments geben. Ich glaube, das ist ganz wichtig und dafür bin ich auch sehr dankbar. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BA-Gruppe) Es ist hier schon viel gesagt worden. Natürlich sind die Häfen tatsächlich untrennbar mit unserem Bundesland und den Städten Bremen und Bremerhaven verbunden. Sie sind unsere Lebensader seit Jahrhunderten, und das übrigens nicht nur im wirtschaftlichen Sinne, sondern in gewisser Weise sogar im sozialen und kulturellen Sinne. Aber es geht nicht nur um Bremen und Bremerhaven, das ist das Entscheidende, es geht um die gesamte Bundesrepublik und ihre stark exportorientierte Wirtschaft, und da sind die Häfen von zentraler Bedeutung. Ich möchte das gerne mit ein paar Zahlen verdeutlichen: Eine Wertschöpfung von 100 Euro in der hafenabhängigen Wirtschaft löst einen regionalwirtschaftlichen Umsatz von 150 Euro in Bremen, aber einen gesamtwirtschaftlichen Umsatz von 230 Euro in Deutschland aus, also erheblich mehr im Rest der Republik. Eine Beschäftigung von 100 Personen in der hafenabhängigen Wirtschaft sichert eine regionalwirtschaftliche Beschäftigung von 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber stellt 270 Personen in der gesamten Bundesrepublik Arbeit sicher. Ja, es ist in der Tat frustrierend, wenn man in unseren Konferenzen sitzt, wie wenig das in dem Rest der Republik geachtet wird und welche Widerstände man insbesondere in Süddeutschland erfährt, weil wir ganz genau wissen, was in Containern in Teilen zum Beispiel für Dingolfing oder Sindelfingen reinkommt und in Form von Autos in Bremerhaven wieder rausgeht. Dass sich die Bundesländer nicht mal der gesamten Verantwortung stellen, das ist schon sehr traurig. Wir stehen in den Häfen unter hohem Wettbewerbs- und Konkurrenzdruck, und zwar auch in Bezug auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Wir müssen die Häfen möglichst schnell und zukunftsfähig aufstellen. Und – das ist auch schon angeklungen – da die Häfen zunehmend eine Bedeutung fürs Verteidigungsministerium und auch für die Sicherheit Kritischer Infrastruktur haben, ist auch die Frage der Sicherheitsarchitektur immer wichtiger. Sehr geehrte Abgeordnete, die Investitionskosten in den Häfen, die sind naturgemäß sehr hoch, nicht nur in Bremerhaven oder in Bremen, sondern überall, weltweit. Wir gehen in den nächsten zehn Jahren von ungefähr 2,5 Milliarden aus, die wir im Bundesland Bremen brauchen, für beide Standorte, um die Häfen in beiden Standorten zukunftssicher aufzustellen – 2,5 Milliarden Euro. Die Küstenländer tragen diese Investitionskosten in Bezug auf die Bedeutung für die Bundesrepublik in überproportionaler Weise, obwohl der volkswirtschaftliche Nutzen im Rest der Republik viel höher ist. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Der Hafenlastenausgleich, das ist hier schon gesagt worden, liegt seit 2005 unverändert bei 38,5 Millionen im Jahr, davon kriegt Bremen 10 Millionen. Das ist noch nicht mal mehr eine Kita, wenn wir sie bauen, für 10 Millionen kriegen wir nicht mal mehr eine Kita hin. Wir haben gekämpft, in den letzten Jahren. Wir haben sehr, sehr stark gekämpft. Wir haben uns alle gefreut, dass es eine Nationale Hafenstrategie gab. Umso ernüchterter waren wir vor zwei Jahren, als wir den Nationalen Hafendialog hier im Rathaus hatten, dass uns kurz vor der Veröffentlichung gesagt worden ist: „Wenn die norddeutschen Länder noch mal sagen „Geld vom Bund“, dann gibt es überhaupt nichts mehr.“ Das fanden wir auch unhöflich, ehrlich gesagt, weil man so mit ernsthaften Anliegen nicht umgeht. Da kamen wir uns ein bisschen vor, als wären wir in der Schule und würden abgekanzelt werden. Wir haben festgestellt, dass die Koalitionsfraktionen, also die jetzigen Koalitionsfraktionen im Bund eine andere Hafenfinanzierung signalisiert haben. Wir fordern, genauso wie die Koalitionsfraktionen und alle anderen Fraktionen hier im Haus, seit Jahren eine Summe von 500 Millionen pro Jahr für die norddeutschen Küstenländer. Das ist auch gerechtfertigt, weil das die Dynamisierung der Baukostensteigerung bei Ingenieurbauleistung seit 2005 wäre. Hätte man die Dynamisierung, also so etwas wie einen Inflationsausgleich für Ingenieurbauleistungen, damals da reingeschrieben, würden wir diese Debatte gar nicht führen. Christoph Ploß war mehrfach hier, das finden wir auch gut, er war auch schnell hier, aber er hat dann gesagt, wir sollen doch bitte die Infrastrukturmittel des Bundes für die Länder für die Hafeninfrastruktur verwenden. Was wir jetzt ja auch machen, weil wir den Beschluss für die größte Baustelle, also die Sanierung des CTB, der Containerkaje, auf den Weg gebracht haben. Dafür werden wir diese Mittel anwenden. Aber wenn es dabei bleibt, wenn das das ist, was die Bundesregierung für uns tut, dass sie sagt „Wir haben doch einen Bundesinfrastrukturfonds für die Länder aufgebracht“, dann haben alle anderen fünfzehn Länder Schulen, Straßen, Brücken, was auch immer, und wir haben nur eine Kaje saniert, und, sehr geehrte Damen und Herren, das kann es nicht sein – um es ganz deutlich zu sagen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BA-Gruppe) Wir brauchen endlich eine Anerkennung der deutschen Seehäfen als nationale Aufgabe. Das ist in Rotterdam und Antwerpen, wie wir uns vor Kurzem überzeugen konnten, der Fall. Übrigens ist der Bund bei Schiene, Straße und Flughäfen auch selbstverständlich in der Verantwortung und übernimmt sie auch selbstverständlich. Die Häfen sind bisher ausgenommen, obwohl sie systemrelevant sind. Jetzt haben wir es geschafft beziehungsweise vor allen Dingen der Bürgermeister hat es geschafft, dass, nachdem wir auch nicht nur hier in Bremen und nicht nur im Rahmen der norddeutschen Küstenländer, sondern auch letztes Jahr noch mal im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht haben, der Bundeskanzler Merz sich der Wichtigkeit dieses Themas mal annehmen konnte. (Zuruf Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]) Dass er seinen Besuch hier in Bremerhaven dann auch gemacht hat, dafür hat der Bürgermeister sich sehr stark eingesetzt und dafür sind wir übrigens auch sehr dankbar. Wir hatten die Gelegenheit, nachdem wir die anderen Themen hatten, anderthalb Stunden nur mit ihm allein diese Hafenthemen zu besprechen, von den sicherheitsrelevanten Themen bis hin zu den nötigen volkswirtschaftlichen. Ich hoffe sehr, dass dem Bürgermeister und mir – und im Nachgang hatten wir noch einen Termin mit den Sozialpartnern, mit den Abgeordneten des Bundestages – gelungen ist, das auch sehr zu verdeutlichen. (Glocke) Unsere Hoffnung ist, dass jetzt auch die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag in der Bundesregierung umgesetzt wird und es deutlich mehr Gelder für Bremerhaven und Bremen gibt. Einen Satz in Richtung Herrn Schellenberg: Wir sind sehr gut in vielen Projekten im Hafen. Wir sind zum Beispiel jetzt drei-, viermal „just in time“ und „just in budget“ geblieben, zuletzt zum Beispiel beim Kalihafen und bei der Columbuskaje. Wir haben exakt die Bauzeit eingehalten und wir haben exakt das Budget eingehalten. Das, finde ich, verdient auch mal eine Anerkennung hier. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ansonsten bedanke ich mich dafür, dass dieser Antrag so breite Unterstützung findet. Ich glaube, das ist auch noch mal ein wichtiges Signal Richtung Berlin. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BA-Gruppe) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle voller Begeisterung fest: Das ist einstimmig, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) Wahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen Antrag der Fraktion der CDU vom 20. Oktober 2025 (Drucksache 21/1413) Der Wahlvorschlag ist in der Drucksache enthalten. Ich begrüße dazu ganz herzlich Herrn Dr. Jens Florstedt. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenhaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend und einstimmig. (Einstimmig) Wir kommen nun zur Vereidigung von Herrn Dr. Jens Florstedt. § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof schreibt vor, dass die Mitglieder des Staatsgerichtshofs von der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft vor versammelter Bürgerschaft vereidigt werden. Wir kommen zur Eidesleistung. (Dr. Jens Florstedt: Vielen Dank! Ich nehme die Wahl an.) Sehr schön! Wir kommen zur Eidesformel. Herr Dr. Florstedt, die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Gesetze treulich wahren und meine richterlichen Pflichten gewissenhaft erfüllen werde.“ Ich bitte Sie, den Eid zu leisten, und zwar entweder mit der Formel „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“. (Dr. Jens Florstedt: Das schwöre ich.) Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Ihre Amtszeit! Meine Damen und Herren, wir unterbrechen jetzt für die Möglichkeit zur Gratulation und für die Mittagspause bis 14:30 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 12:42 Uhr)  Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:31 Uhr. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen die Tagesordnung fort. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich gerne auf der Besucher:innentribüne Studierende „Steuern und Recht“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, eine Schülergruppe der 5. bis 7. Klasse der Gesamtschule Bremen-Mitte und eine Gruppe des AMeB Begegnungszentrums Huchting hier recht herzlich bei uns begrüßen. – Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Mehr Orte der Trauer für „Sternenkinder“ auf Friedhöfen und Mutterschutz bei Fehlgeburten für alle betroffene Frauen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD vom 5. Juni 2025 (Drucksache 21/1215) Wir verbinden hiermit: Forschung vorantreiben und Betroffene von Fehl- und Totgeburten unterstützen! Antrag der Fraktion der FDP vom 12. Januar 2024 (Drucksache 21/234) und: Forschung vorantreiben und Betroffene von Fehl- und Totgeburten unterstützen! Bericht der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz vom 9. Juli 2025 (Drucksache 21/1268) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erstes erhält das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kinder sind etwas Wunderbares, etwas Großartiges, etwas Tolles, und ich weiß, wovon ich rede. In allen Lebensphasen sind sie das. Selbst, wenn sie dann, wie mein Jüngster, gerade mitten durch die Pubertät trudeln, sind sie trotzdem ein Quell der Freude. Ich kann mir wirklich nichts Schlimmeres vorstellen als den Verlust eines Kindes im Stadium der großen Hoffnung, der Euphorie und der familiären Zukunftsträume. Der Verlust eines Sternenkindes ist furchtbar, er ist beklemmend und kann eine bleibende traumatische Erfahrung sein. Diese starke psychische Belastung kann Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen zur Folge haben. Es ist gut, dieser Trauer Raum zu lassen, es zu thematisieren und drüber zu sprechen, darüber zu reden. Es gibt eigentlich in der menschlichen Existenz, empfinde ich immer wieder so, kaum ein größeres Tabuthema, als über Tod zu reden, über Suizid zu reden und noch mehr, darüber zu reden, dass ein Kind, was ein glücklicher Mensch werden sollte, diese Chance nicht hat. Das ist für mich ein unglaublicher Tabubereich. Ich verstehe das nicht. Wir müssen darüber reden, weil es wichtig ist, dass alle, die da drunter leiden, die Räume brauchen, sich damit auseinanderzusetzen. Die brauchen Orte, sich damit auseinanderzusetzen. Das ist, glaube ich, der Ansatz dieser Initiative und auch, glaube ich, der Initiative der FDP-Fraktion, dass wir erst mal darüber reden und versuchen, das Problem zu verstehen und dann nach Möglichkeit Lösungen zu finden, die wir gar nicht lösen – –. Wir können das Problem nicht lösen, sondern wir können es am Ende nur abmildern. Leider ist es aber so, dass selbst die Frauen, die davon betroffen sind, ganz selten über ihre Lebend-, Fehl- oder Totgeburten sprechen und zu dem empfundenen Leid, was sie dabei empfinden. Es ist ein Schambereich, es ist ein Tabubereich. Es wird unglaublich viel verdrängt dabei, und es ist doch umso wichtiger, dass die Frauen und auch die Familien, die damit zu tun haben, darüber reden können, dass sie sich angenommen fühlen, dass sie, weil sie sich trauen, dann auch Hilfe angeboten bekommen und dass es Orte gibt, wo man diese Trauer am Ende ausleben kann. Das haben wir versucht, wirklich versucht, mit diesem Antrag zumindest ein paar Akzente dabei zu setzen. Das hat die FDP auch gemacht. Ich möchte der FDP ausdrücklich danken. Wir sind bei diesen Fragen erstaunlich nah zusammen, nicht auseinander. Bei anderen Fragen, meistens, wenn ich mit dem Kollegen Schäck rede, sind wir maximal weit auseinander, aber es ist erfreulich, dass wir bei diesen Themen wirklich an einem Strang ziehen und da was versuchen. Es ist der FDP zu danken, dieses Thema gesetzt zu haben und dann auch, wie ich finde, gute Ideen dabei entwickelt zu haben. Es ist auch der FDP zu danken, dass wir dann unsere Initiative gemacht haben. Für diese Zusammenarbeit möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Das hat schon ein paarmal gut funktioniert. Unser Antrag setzt dabei an diesen Orten an, wo diese Kinder möglicherweise bestattet werden können, wenn es denn die Eltern wollen. Das ist immer noch alles eine persönliche Entscheidung. Jeder geht da am Ende anders mit um. Es gibt ein sehr schönes Angebot auf dem Friedhof Huckelriede. Es ist ein Kindergrabfeld, was auch sehr schön ausgestattet ist und sehr würdig ist am Ende. Wir finden, dass das ein zeitgemäßes aber auch ein mitfühlendes Angebot ist, was wir damit unterbreiten. Deswegen wollen wir, dass das auf anderen Friedhöfen auch angeboten wird. Ich habe mit dem Leiter Friedhöfe beim Umweltbetrieb Bremen darüber länger gesprochen, sogar zweimal länger gesprochen. Der hat gesagt: Ja, das ist wirklich wichtig, danach gibt es auch eine Nachfrage, auch, wenn das in Huckelriede nicht ganz voll ist, das weiß ich, aber es ist auch wichtig, dass das wohnortnah ist. Ich weiß, dass es in Bremen-Nord Überlegungen gibt, so ein Angebot zu schaffen, ich weiß, dass auf dem Riensberger Friedhof darüber nachgedacht wird und dass es auch die Möglichkeiten dafür gibt. Ich weiß, dass auch Bremerhaven sich damit beschäftigt. Nach meinem Dafürhalten ist das, was Bremerhaven im Augenblick anbietet, möglicherweise ausbaufähig. Das ist natürlich Sache der Bremerhavenerinnen und Bremerhavener. Nur so aus meiner Sicht, glaube ich, sind die guten Ansätze, die es da gibt, am Ende ausbaufähig. Wie gesagt, die FDP hat einige gute Sachen gemacht, wir haben auch gesagt, diesen Antrag, den können wir nicht ablehnen, sondern den haben wir dann in die Deputation genommen, um darüber zu reden. Sie wissen selber, dass manche Sachen dabei auch schon in Bearbeitung sind. Im Januar ist ein Mutterschutzanpassungsgesetz mit einer verbesserten Schutzfunktion bei Fehlgeburten dort beschlossen worden. Wir wollen am Ende, das alle Frauen ihre neuen Rechte erfahren. Das ist auch ein Ansatz in Ihrem Antrag gewesen, das nehme ich so wahr. Ich habe auch nachgefragt, dass das eigentlich ganz gut kommuniziert wird. Wir wollen aber auch, dass diese Rechte tatsächlich auf alle Frauen angewandt werden. Das gilt nämlich nicht im vollen Umfange für selbstständig arbeitende Frauen. Ich glaube, alle Frauen und Familien brauchen diese Hilfestellung, die wir damit leisten wollen. Ich nehme wahr, dass wir in Bremen schon gute Sachen machen. Es gibt Lotsensysteme der GeNo und auch des St. Joseph-Stiftes, die sind super für werdende Eltern. Ich habe zumindest auch die Rückmeldung erhalten, dass auch die Eltern von Sternenkindern dieses Angebot gern annehmen. Vielleicht wäre das – das regen wir zumindest an – auch für Bremerhaven etwas, worüber man nachdenken kann. Ich würde mich freuen, wenn wir eine breite Unterstützung für diese Anträge bekommen würden. Ich hätte, ehrlich gesagt, auch den FDP-Antrag mitmachen können, auch wenn darin drei, vier Punkte sind, die eigentlich erledigt sind, aber Sie haben die Ehre, dass Sie den Impuls gesetzt haben. Von daher glaube ich, dass Sie damit leben können, dass wir hier jetzt etwas auf den Weg bringen, was, glaube ich, nicht der große Wurf ist, aber die betroffenen Menschen wertschätzt und es ihnen ermöglicht, besser mit ihrer Trauer umzugehen. – Vielen Dank dafür! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucher! Es gibt Themen, bei denen parteipolitische Schärfe einfach etwas fehl am Platz ist. Der Verlust eines Kindes, ob durch Fehlgeburt oder Totgeburt, gehört definitiv dazu. Jede sechste Schwangerschaft endet auf diese Weise, allein in Bremen und Bremerhaven mehr als 1 200-mal im Jahr. Hinter jeder Zahl steht ein menschliches Schicksal, ein Paar, eine Familie, die nicht nur medizinische, sondern auch seelische Unterstützung benötigt. Der Antrag der rot-grün-roten Koalition will auf diese Notlage reagieren, auch die FDP ist da nicht untätig, mit mehr Orten der Trauer auf Friedhöfen und einer rechtlichen Stärkung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten. Dem können wir uns anschließen, ein berechtigtes Anliegen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Doch wer die Anträge genauer liest, erkennt schnell: Der Senat reagiert spät, unkoordiniert und vor allem oberflächlich, mit Sicherheit auch in dieser Sache wieder. Er schreibt, was längst hätte selbstverständlich sein müssen, und übersieht, wo die wahren Lücken liegen. Zunächst mal zur Trauerkultur und Bestattungspraxis: Bremen hat bislang nur auf dem Friedhof Huckelriede ein eigenes Grabfeld für sogenannte Sternenkinder. Dort wird Familien die Möglichkeit gegeben, in würdigem Rahmen Abschied zu nehmen. Das ist gut, aber längst nicht ausreichend. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es ist richtig, das Angebot auf weitere Friedhöfe auszudehnen, aber eigentlich stellt sich die Frage: Warum erst jetzt? Warum erst auf Antrag aus dem Parlament heraus und nicht längst auf senatorischer Eigeninitiative beruhend? (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das wäre auch eine Möglichkeit gewesen. Dasselbe gilt für die Nachsorge. Der Antrag verweist auf spezielle Rückbildungskurse im Klinikum BremenMitte, die nicht voll belegt seien. Wer den Hintergrund kennt, weiß: Nicht mangelnde Nachfrage ist das Problem, sondern fehlende Informationen. Viele betroffene Frauen erfahren gar nicht, dass es solche Angebote gibt. Es reicht nicht, Broschüren zu drucken. Es braucht eine Kultur des Respekts, in der der Verlust eines Kindes nicht als medizinischer Zwischenfall, sondern als menschliches Ereignis begriffen wird. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die rechtliche Dimension des Mutterschutzes bei Fehlgeburten. Der Bundestag hat Anfang 2025 endlich eine Reform beschlossen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche gestaffelte Schutzfristen vorsieht. Das ist sicherlich ein Fortschritt, aber noch kein vollständiger, denn die Regelung gilt nur für angestellte Frauen. Selbstständige, Freiberuflerinnen oder Privatversicherte bleiben außen vor. Diese Lücke benennt der Antrag zwar, aber auch hier bleibt es zunächst bei Appellen. Statt sich in Bremen auf den Bund zu verlassen, könnte der Senat auch eigene Wege gehen, etwa durch ein landesfinanziertes Übergangsprogramm oder eine Härtefallregelung. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Doch das findet sich nicht im Antrag. Bremen beschränkt sich auf Symbolpolitik. Wir kennen das. Man prüft, man erörtert, man setzt sich auch gern mal auf Bundesebene ein. Das ist der bekannte Dreiklang rot-grüner Sozialpolitik. Viele Worte, wenig Substanz. Dabei gäbe es doch ganz konkrete Hebel, etwa die konsequente Stärkung der Lotsensysteme in den Kliniken, wie sie mit den Babylotsen und „TippTapp pre“ im Klinikum Bremen-Mitte und im St. Joseph-Stift bereits existieren. Diese Programme leisten wertvolle Arbeit, aber sie sind personell knapp, projektfinanziert und von der Krankenhausleitung abhängig. Wenn man wirklich will, dass alle betroffenen Frauen und Familien erreicht werden, dann muss man diese Strukturen dauerhaft absichern und auch auf Bremen und Bremerhaven ausweiten. Genau das aber bleibt offen. Stattdessen betont der Antrag, man solle die bestehenden Angebote – da haben wir es wieder – evaluieren und Vernetzungen überprüfen. Das klingt nach Bewegung, ist aber nichts anderes als Stillstand in administrativer Sprache. Wir brauchen verbindliche Standards, meine Damen und Herren, dass nach jeder Fehlgeburt ein Beratungsgespräch angeboten wird, dass Hebammen und Gynäkologen verpflichtet werden, auf Unterstützungsangebote hinzuweisen, dass jede betroffene Frau Zugang zu psychosozialer Hilfe bekommt, unabhängig vom Versicherungsstatus. Bremen könnte hier Vorbild sein, aber der Senat begnügt sich mit Beileidsbekundungen. Ein Wort zur Symbolik: Es ist ja richtig, würdige Orte der Trauer zu schaffen, aber wahre Würde entsteht nicht durch Gedenktafeln, sondern durch Anerkennung und entsprechende Fürsorge. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn eine Frau nach einer Fehlgeburt von der Krankenkasse erfährt, dass sie gar keinen Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschutz hat, dann ist das doch der eigentliche Skandal. Deswegen braucht es hier einfach eine klare Haltung. Achtung vor dem Verlust, Achtung vor den Betroffenen, Achtung vor dem Leben, auch dann, wenn es wie in diesen Fällen doch so viel zu kurz war. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) BÜNDNIS DEUTSCHLAND unterstützt das Anliegen, Sternenkindern mehr Raum zu geben und den Mutterschutz gerechter zu gestalten, aber wir fordern auch, dass dieser Senat endlich vom Reden ins Handeln kommt. Die Verantwortung darf nicht in Prüfaufträgen steckenbleiben. Wir brauchen verbindliche Fristen für die Einrichtung neuer Grabfelder. Wir brauchen verpflichtende Informationspflichten in allen Kliniken und wir brauchen den verbindlichen Beschluss, dass Bremen sich für die Gleichstellung aller Frauen nach Fehlgeburten einsetzt, auch der selbstständigen und privatversicherten. Liebe Linke, eins muss ich Ihnen sagen: Auf dem Gebiet könnten auch Sie eigentlich mal durch Fakten glänzen, durch Taten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Wie war das mit der parteipolitischen Schärfe?) Sehr geehrte Damen und Herren, wer über Sternenkinder spricht, spricht über Menschlichkeit. Die Aufgabe des Staates ist nicht, Trauer zu verwalten, sondern sie effektiv und hilfreich zu begleiten. Dementsprechend sollten Sie wirklich tätig werden, weil es ist eigentlich, wenn man das mal etwas genau bewertet, eine Schande, wie hier über Jahre verfahren wurde. Das geht so nicht. Wir fordern den Senat deswegen auf, das Thema wirklich ernsthaft anzugehen, die entsprechenden notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dann sieht das zumindest auf diesem Gebiet so aus, dass Sie wirklich mal für Menschen einen erkennbaren, spürbaren Fortschritt erzielt haben. Da sollten Sie auch darauf hinarbeiten, weil nur so wird aus diesem Antrag oder aus diesen Gesamtanträgen, die uns vorliegen, auch wirklich mehr als Symbolpolitik. – Deswegen: – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren über ein Thema, das für viele Menschen unaussprechlichen Schmerz und tiefen Verlust bedeutet: Sternenkinder, jene kleinen Wesen, die zu früh aus unserem Leben gerissen werden, deren kurze Zeit auf dieser Erde mit unglaublich viel Liebe und Hoffnung verbunden ist, die jedoch oft in einem Schatten voller Trauer endet. Jede sechste Schwangerschaft endet in einer Fehlgeburt. Das sind über 1 200 betroffene Frauen und Paare in Bremen und Bremerhaven allein 2024. Wir müssen uns bewusst machen, dass dieser Schmerz nicht allein getragen werden sollte. Jeder Verlust verdient einen Ort der Trauer, einen Raum, um Abschied zu nehmen und zu trauern. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir uns für zusätzliche Orte der Trauer für Sternenkinder einsetzen. Der Antrag der Koalition sendet ein richtiges Signal. Vielen Dank auch an die FDP. Wir hören die Stimmen der Trauernden, wir erkennen ihre Schmerzen an und wir wollen Veränderungen herbeiführen. Es ist an der Zeit, dass wir auf unseren Friedhöfen würdige Plätze schaffen, wo Eltern, Geschwister und Angehörige ihrem kleinen Stern einen Abschied geben können. Meine Damen und Herren, wir leben in einer Gesellschaft, die oft den Tod vernachlässigt und das Sterben als Tabuthema betrachtet. Doch hier stehen wir als Gruppe Bürgerallianz für eine menschliche und mitfühlende Antwort. Wir müssen den Betroffenen die Unterstützung bieten, die sie brauchen. Der liebevolle Rahmen, der beispielsweise mit dem Kindergrabfeld in Huckelriede geschaffen wurde, soll kein Einzelfall bleiben. Wir müssen sicherstellen, dass überall in Bremen und Bremerhaven ähnliche Angebote existieren, damit niemand in seiner Trauer allein ist. Doch nicht nur die Trauerorte sind wichtig. Wir müssen auch darüber sprechen, wie wir die Mütter unterstützen können, die in dieser schweren Zeit nicht nur emotional, sondern auch physische Hilfe benötigen. Die Einführung von speziellen Rückbildungskursen ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir müssen dieses Angebot stärker bewerben. Lassen Sie uns auch den Mutterschutz nicht vergessen. Das Mutterschutzanpassungsgesetz, das ab dem 1. Juni 2025 greift, ist ein wichtiger Fortschritt, aber wir müssen sicherstellen, dass alle Frauen rechtlich abgesichert sind. Damit schaffen wir einen geschützten Raum, der die enorme psychische Belastung anerkennt, die bei einer Fehlgeburt einsetzt. Es ist höchste Zeit, dass wir in diesem Hohen Haus zeigen: Wir sind für euch da, um zu unterstützen, zu begleiten und Raum für Trauer und Heilung zu schaffen. Lassen Sie uns gemeinsam für eine Politik eintreten, die die Würde jedes einzelnen Lebens anerkennt, egal, wie kurz es war. Wir können dieses Ziel erreichen, wenn wir uns vereint auf den Weg machen. Darum stimmen wir von der Bürgerallianz dem Antrag der Koalition zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Gökhan Brandt. Abgeordneter Gökhan Brandt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Saxe, ich finde, es ehrt Sie sehr, dass Sie gesagt haben, dass Sie unseren Antrag unterstützenswert finden oder unterstützt hätten, wenn es denn dazu gekommen wäre. Ich möchte und ich glaube auch, dass es in diesem Fall tatsächlich keinen Raum für parteipolitische Sperenzchen gibt. Es ist ein so ernstes Thema mit so vielen Betroffenen, deren Schmerz nicht gesehen wird. Es sind nicht nur die Mütter, aber natürlich vor allem die Mütter, über die wir hier reden müssen. Ich bin froh, dass wir zumindest heute und jetzt nach fast zwei Jahren an einem Punkt sind, an dem wir sagen können, wir schaffen zumindest eine kleine Verbesserung im Leben der betroffenen Menschen. Deswegen finde ich es auch umso schlimmer, wenn wir das – und das haben Sie leider gemacht von der BD-Fraktion – als Angriff, als parteipolitischen Angriff nutzen. Ich glaube, dafür ist kein Raum, denn wenn ein Kind tot geboren wird, dann ist nicht nur dieses kleine Wesen gestorben, sondern – und da ist es auch vollkommen egal, ob Früh- oder Fehlgeburt oder Totgeburt oder die Differenzierung nach Personenstandsregister, denn das ist eine große Katastrophe – dann haben wir einen Schicksalsschlag für ganz, ganz viele Menschen vor uns. Es sind die Mütter, die dieses Kind gern in den Armen gehalten hätten, es sind die Väter, die es ebenfalls ganz gern getan hätten, die Großeltern, die Verwandten, die Nachbarn, die Freunde. Ich glaube, wenn man da über Ohnmacht, Trauer und Wut redet, dann muss man auch sehen, dass Politik eine Abhilfe schaffen kann, zumindest mit den Möglichkeiten, mehr Orte einzurichten und auch kleinere signifikante Verbesserungen zu erreichen. Wir hätten uns sehr gewünscht, und das sage ich jetzt wirklich eindringlich, dass wir früher zu dem Ergebnis gekommen wären. Ich glaube, ich kann Zähneknirschen entnehmen. Es ist ja in Ordnung, dass Sie diesen Antrag – ich möchte nicht über das Urheberrecht streiten, aber – zum großen Teil übernehmen. Wenn Sie es doch wenigstens schneller getan hätten, wenn Sie doch wenigstens nicht zwei Jahre dafür gebraucht hätten, dann hätten wir diese Verbesserungen jetzt schon an den Tag bringen können. Denn es sind ja nicht nur die Orte, es ist der Mutterschutz. Kann sich denn irgendjemand hier vorstellen, nach einer Fehlgeburt, Todgeburt, wie auch immer man es nennen mag, nur zwei Wochen zu Hause zu bleiben? Es gibt Menschen, die bleiben wegen einem kaputten Bein länger. Das betrifft übrigens nur die Person, die das Kind geboren hätte. Es gibt genauso sehr Väter oder auch andere Partner, auch weiblichen Geschlechts, in der Partnerschaft, die davon keinen einzigen Tag bekommen. Das heißt, diese hätten keinen einzigen Tag Anspruchsberechtigung, um sich mit der Trauer auseinanderzusetzen. Gleichwohl ist es auch so, dass die gesetzliche Krankenkasse erst ab der dritten Fehlgeburt eine genetische Untersuchung finanziert, die aufklären kann, warum überhaupt es vielleicht so oft dazu gekommen ist. Stellen Sie sich mal vor, für eine Sekunde, Sie stecken in den Köpfen der Familien, die jetzt die zweite Fehlgeburt erlitten haben oder Frühgeburt. Sie bekommen gesagt, Sie müssten es noch einmal probieren. Ich glaube, wir sind an einem Punkt, wo wir viele kleine Verbesserungen auf den Weg bringen können, seien es die Orte, das Personenstandsregister. (Abgeordneter Gökhan Brandt [FDP] unterbricht unter Tränen die Rede. – Beifall) Dieser Schmerz ist nicht nur bei mir, der ist bei vielen, bei jeder sechsten Geburt, wahrscheinlich statistisch auch mehr. Lassen Sie uns in Zukunft so etwas schneller machen! – Danke! (Beifall) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Kerstin Eckardt. Abgeordnete Kerstin Eckardt (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenum, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt möchte ich zuerst Herrn Saxe ansprechen, weil ich heute schon mitgenommen habe: Sie erhalten breite Unterstützung. Das auch von uns! Ich möchte daher gleich zu Beginn deutlich sagen: Wir teilen das Anliegen des Antrages der Koalition im vollen Umfang und werden ihm entsprechend zustimmen. Gerade der Mutterschutz für Selbstständige liegt uns als CDUFraktion ganz besonders am Herzen. Vielleicht erinnern Sie sich: Wir haben bereits am 9. April 2024 einen Antrag eingebracht, gemeinsam mit meiner geschätzten Kollegin Theresa Gröninger, die dieses Thema nicht nur hier, sondern auch bis hoch auf die Bundesebene mit großem Engagement vorangetrieben hat. Doch die entscheidende Frage lautet: Wo stehen wir denn heute? Im Oktober 2024 haben wir unseren Antrag überarbeitet, an neue bundesrechtliche Entwicklungen angepasst. Im November wurde schließlich im Landtag darüber debattiert. Damals sagte meine Kollegin Gröninger sehr deutlich: „Sie haben keine Ideen zu diesem Thema.“ Und sie hatte recht, denn 271 Tage nach unserer ersten Antragstellung lag von Ihrer Seite, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, nichts vor. Wir hätten als Bundesland hier doch wirklich Vorreiter sein können. Stattdessen kam eine Überweisung an die Deputation für Wirtschaft und Häfen, eine längere Beratungsphase, bis dann schließlich am 6. Januar unser Änderungsantrag beschlossen wurde. Am 25. Februar 2025, also fast ein Jahr nach unserem Antrag, stimmte die Bürgerschaft dem zu, das hat Herr Brandt vorhin auch noch mal angemerkt. Diesmal war es einstimmig, und ich muss dazu sagen, das honorieren wir absolut. Das war das erste Mal, dass einem CDU-Antrag zugestimmt wurde. Nur, zu diesem Zeitpunkt waren bereits 322 Tage vergangen. Ich frage Sie ganz offen: Wie erklären wir das den selbstständigen Bremerinnen, die in dieser Zeit ohne verlässlichen Mutterschutz, ohne klare Perspektive ein Kind bekommen haben? Wir hätten da gemeinsam deutlich schneller handeln können. Vielleicht kann der Senat, vielleicht Frau Bernhard, heute erklären, wie weit wir denn mit unserer Forderung an den Bund sind, wenn es um den Mutterschutz für Selbstständige geht? Aber nun zum aktuellen Antrag: Sie fordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der seit dem 1. Juni 2025 eingeführte gestaffelte Mutterschutz auch bei Fehlgeburten auf selbstständig berufstätige Frauen ausgeweitet wird, die privatversichert sind. Selbstverständlich unterstützen wir dieses Anliegen, denn es ist richtig, notwendig und fällig. Wir hoffen allerdings sehr, dass dieses Mal die Umsetzung schneller erfolgt, am besten gemeinsam mit dem Mutterschutz für Selbstständige. Dem Antrag der FDP können wir leider nicht in Gänze zustimmen, da es nach dem Einvernehmen der Gesundheitsdeputation noch offene Fragen gibt. Das wurde dort erörtert. Es geht auch darum, dass bereits die Fehlgeburten auf Bundesebene mit der neuen Staffelregelung bereits geregelt sind. Daher würden wir uns hier enthalten. Aber nun komme ich zu einem Thema, und zwar meinem speziellen Herzensthema, das jede betroffene Familie zutiefst berührt und emotional fordert: die Sternenkinder. Der Verlust eines Angehörigen ist stets mit Trauer und Schmerz verbunden. Er bedeutet Abschied nehmen, loslassen und die schwierige Suche nach einem neuen Gleichgewicht. Doch der Verlust eines eigenen Kindes, sei es durch eine Fehl- oder Totgeburt, übersteigt diesen Schmerz um ein Vielfaches. Gerade für schwangere Frauen, die ohnehin durch die hormonellen Veränderungen während der Schwangerschaft seelisch und körperlich stark beansprucht sind, bedeutet eine solche Erfahrung eine tiefe seelische Erschütterung. Hormone beeinflussen die Stimmungslage ohnehin stark. Fällt dann das erhoffte Kind weg, ist das psychische Gleichgewicht vollständig aus der Bahn geworfen. Dieser Verlust trifft nicht nur die Mütter, sondern ebenso die Väter und, nicht zu vergessen, die Geschwisterkinder. Hoffnungen, Wünsche und Vorstellungen eines gemeinsamen Lebens werden von einem Moment auf den anderen zerstört. Was bleibt, ist eine tiefe Leere, Ohnmacht und Trauer. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sollten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass betroffene Familien auf diesem schweren Weg nicht auch noch mit bürokratischen Hürden konfrontiert werden. Es muss möglich sein, die erforderlichen Formalitäten einfach, würdevoll und unbürokratisch zu erledigen. Das gilt auch für die Bestattung. Ein zentraler Punkt ist dabei die Schaffung geeigneter Orte der Trauer. Ein Kindergrabfeld auf dem Friedhof ist ein solcher Ort. Wir haben vorhin übrigens ganz kurz noch die Information erhalten, auch Mette ist dort untergebracht. Also auch für diese Kinder haben wir dort einen Ort. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die im Antrag vorgesehene Prüfung, solche Grabfelder auf Friedhöfen in Bremen und Bremerhaven einzurichten. Allerdings möchte ich auch ein wenig warnen. Aktuell wird das einzige Gemeinschaftsfeld, was wir in Huckelriede haben, vom Umweltbetrieb Bremen gepflegt. Sie wissen ob der Gesamtaufgaben, die dieser Eigenbetrieb leistet und oftmals auch nicht nachkommen kann. Wir möchten nicht, dass die Grabstellen verwildern und sind der Meinung, dass eine neue Grabstelle auf einem ausgesuchten Friedhof, ich könnte mir jetzt auch Walle vorstellen, im Westen, der kann den Norden mit abdecken, zunächst probiert werden sollte, denn wir sehen sehr wohl die Wichtigkeit, Orte in Wohnortnähe zu schaffen. Gerade für Mütter und Familien mit kleinen Kindern muss der Weg zu einem Ort des Gedenkens ohne großen Aufwand möglich sein. Die vier gemeinsamen Beisetzungsfeiern übernimmt dort aktuell seit Jahren das Bestattungsinstitut Stubbe und stiftet auch die Urne dafür. Von hier aus unserem Parlament möchte ich dafür herzlichen Dank an Herrn Stubbe und sein Team für diese schöne ehrenamtliche Gedenkveranstaltung der Sternenkinder und deren Familien sagen. Wenn das nun auf viele weitere Stadtgebiete ausgeweitet wird, werden weitere Bestattungsinstitute benötigt. Das sollte bedacht werden. Daher mein Vorschlag mit einer Erprobung. Im Antrag wird außerdem die Einrichtung einer Erstanlaufstelle als Bindeglied zwischen Kliniken und betroffenen Eltern angeregt. Das ist ein wichtiger Schritt. Ich möchte in dem Zusammenhang anregen, bestehende Einrichtungen wie die Frühberatungsstelle West, die Frühberatungsstelle Mitte, das Familiennetz Bremen sowie das Mütterzentrum Bremen einzubeziehen. Diese Einrichtungen leisten seit Jahren wertvolle Arbeit für Familien und sind in den Stadtteilen bekannt und vernetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, Sternenkinder hinterlassen Spuren in den Herzen der Eltern, in den Familien und in unserer Gesellschaft. (Glocke) Unsere Aufgabe ist es, diese Trauer nicht zu verdrängen, sondern ihr Raum zu geben mit der Empathie, mit Respekt und konkreten Hilfsangeboten. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir debattieren einen Koalitionsantrag in Verbindung mit einem Antrag der FDP, die beide einen besonders ernsten und emotional sehr herausfordernden Hintergrund haben. Das haben wir in der Debatte bisher ja auch durchaus gemerkt. Der Koalition geht es um die Frage, inwieweit Frauen, Eltern, Angehörige, die von einer Fehlgeburt betroffen sind, mehr Orte bekommen, um ihrer Trauer einen Raum zu geben. Und es geht um die Forderung, dass der gesetzliche Mutterschutz für alle betroffenen Frauen gelten soll. Ich danke der FDP dafür, dass sie mit ihrem bereits im Jahr 2024 eingereichten Antrag, der nach einer Schleife im Wissenschaftsausschuss und in der Gesundheitsdeputation nun wieder bei uns im Parlament gelandet ist, das Thema aufgegriffen hat, denn obwohl jede sechste Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt endet, meist innerhalb der ersten zwölf Wochen, wird das Thema und damit auch das Leid der Betroffenen in unserer Gesellschaft weitgehend verschwiegen. Das, obwohl statistisch betrachtet in Deutschland jeder Mensch eine Frau, ein Elternpaar und weitere Angehörige kennt, die solch eine schreckliche Erfahrung durchleben mussten. In Bremen und Bremerhaven waren das im Jahr 2022 mehr als 1 200 Betroffene. Sternenkinder, so werden die Kinder genannt, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben. Medizinisch spricht man von einer Fehlgeburt, wenn ein Kind ohne Lebenszeichen zur Welt kommt und weniger als 500 Gramm wiegt. Lebenszeichen sind Herzschlag, Pulsfühlen der Nabelschnur, natürliche Lungenatmung. Bei einer Totgeburt kommt das Kind ohne Lebenszeichen zur Welt und hat ein Gewicht von mindestens 500 Gramm. Rechtlich liegt in Deutschland auch dann eine Totgeburt vor, wenn das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm liegt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat. Wenn Frauen, Elternpaare, Angehörige eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, dann ist das in vielen Fällen eine sehr stark traumatische Erfahrung. Die betroffenen Familien im Land Bremen müssen zweifellos unterstützt werden. Es ist für sie sehr wichtig, eine gute und auch eine sehr schnelle Beratung und Behandlung zu bekommen. Diese Trauerbegleitung in vielfältiger Form wird als sehr unterstützend wahrgenommen. In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, dass die Selbsthilfegruppen und die in den Kliniken bereits eingeführten Lotsensysteme eine unverzichtbare Arbeit leisten. Im Namen der SPD-Fraktion bedanke ich mich sehr herzlich bei allen in diesem Bereich ehrenamtlich Tätigen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BA-Gruppe) Aber auch die professionell unterstützenden Fachkräfte in den Kliniken zeichnen sich besonders durch eine hohe Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen aus. Ihnen danke ich ebenfalls sehr herzlich. Die Forderung unseres Antrags, eine Evaluierung der verschiedenen Bindeglieder vorzunehmen, damit die Strukturen verbessert werden, wird auch von vielen Mitarbeitenden geteilt. Für eine gelingende Trauerarbeit sind aber auch mehr Orte der Trauer auf den kommunalen Friedhöfen in Bremen nötig. Das wurde hier auch schon hervorgehoben. Es gibt zwar auf konfessionellen Friedhöfen, wie zum Beispiel in Bremen Blumenthal, auch eine Kindergrabstelle, aber wir wollen und sollen natürlich als Kommunen auch diese Angebote schaffen. Bisher werden nicht lebend geborene Kinder, die personenstandsrechtlich nicht zu beurkunden sind, im Bremer Krematorium eingeäschert und in einem Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder auf dem Friedhof in Huckelriede beigesetzt. Sollten Eltern keine derartige Beisetzung wünschen, kann auch eine individuelle Beisetzung erfolgen, zum Beispiel in einem Familiengrab oder auch im Kindergrabfeld auf dem Friedhof Huckelriede. Auf den anderen kommunalen Friedhöfen in Bremen besteht in der Regel die Möglichkeit für eine Beisetzung in Familiengräbern oder in der Nähe anderer Kindergräber. Das moderne Bestattungsangebot der Kindergrabfelder, wie auf dem Friedhof in Huckelriede sollte auch auf andere kommunale Friedhöfe ausgeweitet werden. Weitere Orte auf stadtbremischem Gebiet, insbesondere in Bremen-Nord, wären ein wichtiges Angebot. In Bremerhaven finden halbjährlich Bestattungen für Sternenkinder auf dem Friedhof Spadener Höhe statt. Die Beisetzungen werden dort am letzten Freitag im April sowie am letzten Freitag im Oktober durchgeführt. Eltern und andere Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen. Sollten Eltern keine derartige Beisetzung wünschen, kann eine individuelle Beisetzung als Sarg oder Urne erfolgen. Die individuelle Beisetzung ist zum Beispiel in einem Familiengrab ebenfalls auf dem Friedhof Spadener Höhe möglich. Es kann sein, dass durch meine Detailbeschreibung bei vielen vielleicht noch einmal das aufrüttelt, was sie bisher erlebt haben. Das war nicht meine Absicht. Meine Absicht war, dass hier wirklich die Fakten auf den Tisch gelegt werden, und die sind nicht schön. Wenn man sich vorstellt, dass in einem Gemeinschaftsgrab zweimal im Jahr in Bremerhaven oder von mir aus auch öfter dann in Huckelriede die Toten beerdigt werden, dann ist das eine etwas gruselige Vorstellung. Aber wir müssen auch respektieren, dass es Eltern, Mütter, Väter gibt, die gar nicht sich mit dieser Tragik auseinandersetzen können und das von sich weisen und sich mit dieser Thematik nicht beschäftigen. Deswegen ist das ein bisschen Rigorose in dem Antrag der FDP, es muss so sein und dies muss da und das muss sein, finde ich – –, müssen wir auch etwas vorsichtig behandeln, denn es gibt Elternangehörige, die sich mit diesem Faktum, was ihnen widerfahren ist und ihnen im schlimmsten Fall auch mehrfach in ihrem Leben ereilt, dass sie sich damit nicht auseinandersetzen können. Das müssen wir genauso respektieren, finde ich. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ein besonderer Handlungsbedarf besteht beim Mutterschutz, und das nicht nur in Bremen und Bremerhaven, sondern insgesamt in Deutschland. Frauen hatten bis zum Sommer dieses Jahres Anspruch auf Mutterschaftsschutz bei einer Totgeburt. Bei einer Fehlgeburt, ich habe es vorhin sehr detailliert erläutert, entfiel dieser Schutz. Ende Januar 2025 hat der Bundestag einstimmig das Mutterschutzanpassungsgesetz beschlossen, sodass seit dem 1. Juni 2025 gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten. Wir wissen alle, wie bis zum Frühjahr dieses Jahres oder bis zum Schluss des letzten Jahres (Glocke) die Koalition in Berlin ausgesehen hat. Die Verzögerungen, die sich auch bei der Beschäftigung dieses Antrags der FDP ergeben hat, hatte auch etwas damit zu tun, dass bewusst war, dass in Berlin etwas in diese Richtung schon unternommen wird. (Glocke) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass wir das Thema jetzt auf die politische Bühne geschafft haben und dadurch auch den Betroffenen mehr helfen können. Das war uns allen hier, denke ich, ein großes Anliegen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Es heißt, man soll vor der zwölften Schwangerschaftswoche niemandem von einer Schwangerschaft erzählen – zu hoch das Risiko, dass noch etwas schiefgeht, zu hoch das Risiko, dann etwas erklären zu müssen, zu hoch die Scham bei einer Fehlgeburt. Es ist das gute Recht jeder Schwangeren und jeder Familie, eine Schwangerschaft nicht sofort zu kommunizieren. Dass aber nach wie vor Tod und Trauer rund um Tot- und Fehlgeburten derart tabuisiert sind, dass es üblich ist, die eigene Trauer, den eigenen Schmerz nicht zu benennen, ist Ausdruck eines Problems. Wenn sich dann doch jemand traut, in seinem Umfeld von seinem Schmerz und seinem Verlust zu berichten, fällt schnell auf, wie viele diese Erfahrung doch teilen. Etwa jede sechste Schwangerschaft endet schätzungsweise mit einer Fehlgeburt. Medizinisch gesehen spricht man ab einem Gewicht von 500 Gramm von einer Totgeburt. Selbsthilfegruppen haben fernab dieser medizinischen Kategorien schon lange den Begriff der Sternenkinder etabliert, den ich im Folgenden verwenden werde. Ich bedanke mich daher einmal ausdrücklich bei der FDP-Fraktion für den Anstoß, auch bei der GRÜNEN-Fraktion für den vorliegenden koalitionären Aufschlag und bei allen Fachabgeordneten aus Regierung und Opposition, die sich an diesem sensiblen Thema mit hoher Fachlichkeit, Fingerspitzengefühl und ehrlichem Interesse beteiligt haben. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Gerade weil das Thema oft tabuisiert und in den privaten Raum verschoben wird, fehlt Betroffenen Sichtbarkeit. Quälende Fragen kommen auf: Darf ich trauern um ein Kind, das noch ein Embryo war? Wie kann eine Bestattung stattfinden oder ein Ort der Trauer etabliert werden? Ja, natürlich dürfen diese Fragen gestellt werden, auch wenn ich am liebsten allen Betroffenen zurufen möchte: Eure Trauer ist berechtigt, genau so, wie ihr sie fühlt. Zudem berichten Betroffene, dass ihre Trauer nicht immer anerkannt wird. Ihnen wird gesagt oder zum Ausdruck gebracht, sie seien ja noch jung und könnten es erneut probieren, wie bei einem zerbrochenen Gegenstand, den man ersetzen kann. Daher möchte ich mich nicht nur an die Betroffenen wenden, sondern auch den Umfeldern mitgeben: Nehmen Sie die Trauer ernst, fragen Sie nach und überwinden Sie die Tabus! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, BA-Gruppe) Aktuelle Forschung zeigt, dass das Tabu insbesondere bei jüngeren Menschen nicht mehr so stark vorhanden ist, beziehungsweise abnimmt. Lassen Sie uns diese Veränderung unterstützen. Ich glaube, auch dazu dient diese Debatte heute. Zu Beginn des letzten Jahres hat die FDP einen Antrag zum Thema eingereicht, in dem es unter anderem um die Themen Forschung und die Verbesserung der Lage von Betroffenen geht. Der Antrag wurde überwiesen und weiter debattiert, unter anderem in der Gesundheitsdeputation. Es ist auch auf Grundlage dieses Antrages bereits nicht erst heute, sondern auch im Beratungsverlauf dazu gekommen, dass es eine Abfrage bei den Geburtskliniken gab, um die vorhandenen Strukturen und den Umgang mit Sternenkindern und den Familien zu überprüfen. Mit dem Umweltressort wurden Fragen rund um Beerdigungen erörtert und es ist auch in Zusammenarbeit mit den Kliniken zu einem Maßnahmenkatalog gekommen. Daher möchte ich nur einmal dem Eindruck entgegentreten – auch wenn ich es nachvollziehbar finde –, dass bisher nichts passiert ist. Dennoch verstehe ich Ihre Einwände. Vielen Dank daher an dieser Stelle auch an das Gesundheitsressort und die Geburtskliniken, die sich durchaus der Thematik bewusst sind und auch noch einmal Verbesserungs- und Änderungspotenzial identifiziert haben, vor allem, damit es nicht nur zu einer medizinisch guten Versorgung in der Schwangerschaft kommt, sondern auch für Sternenkinder und ihre Familien eine angemessene Versorgung und Betreuung sichergestellt wird. In den Kliniken gibt es derzeit standardisierte Vorgehen zur Betreuung von Eltern von Sternenkindern. Dazu gehört bei der GeNo das Lotsensystem „TippTapp pre“ und im St. Joseph-Stift das Projekt „Babylotsen“. Im Klinikum Bremen-Mitte gibt es eine Stelle für psychische Beratung von Frauen und insgesamt Familien in dieser besonderen Lebenssituation. Es gibt einen Austausch der Kliniken und des Personals und es gibt Fortbildungsangebote. Erste Erfahrungen und Rückmeldungen dieses Systems sind durchaus positiv. Aber auch nach einer unmittelbaren Begleitung durch Geburtsstationen gibt es Angebote, spezielle Rückbildungskurse beispielsweise für Mütter, die nicht mit anderen frisch gewordenen Müttern einen Rückbildungskurs durchführen können. Das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Baustein, auch wenn er derzeit nur viermal im Jahr stattfindet. Seit dem 1. Juli 2025 ist der Mutterschutz verändert worden, sodass er auch für ältere Sternenkinder gilt. Heute gibt es Schutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche, die gestaffelte Schutzfristen beinhalten. Diese Änderungen finden wir richtig. Auch bei der Beerdigung gibt es Grenzen, ab wann Sternenkinder einer standesamtlichen Meldepflicht unterliegen. Wenn die Kinder noch sehr klein sind, liegt die nicht vor, auch wenn es trotzdem Möglichkeiten der Namensgebung und Beurkundung gibt. In Bremen gibt es zur Beisetzung ein Grab auf dem Friedhof in Huckelriede, dazu hatten meine Vorredner:innen schon einiges gesagt, und in Bremerhaven jährlich zwei Termine, an denen Sammelbestattungen von Sternenkindern durchgeführt werden. Ja, es gibt also schon eine erhöhte Aufmerksamkeit und das eine oder andere Angebot. Wir möchten es aber trotzdem gerne weiterentwickeln. (Beifall Die Linke, SPD) Wir fordern daher in unserem Antrag die Einrichtung zusätzlicher Kindergrabfelder für Sternenkinder im stadtbremischen Gebiet. Wir wollen auch gemeinsam mit dem Magistrat die vorhandenen Strukturen in Bremerhaven erörtern. Wir wollen die bestehenden Lotsensysteme auswerten und besser vernetzen. Wir wollen zum Mutterschutz aufklären, da die neuen Schutzfristen häufig noch nicht in Anspruch genommen werden und sie auch ausweiten auf Selbstständige und Privatversicherte. Sehr geehrte Abgeordnete, danke für diese sensibel geführte Debatte! Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, mit bestehenden Tabus aufzuräumen, Familien von Sternenkindern besser zu unterstützen und dafür die vorhandenen Strukturen zu verbessern! – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BA-Gruppe) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat das Wort Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! Die Thematik der Sternenkinder ist eine durchaus belastende und etwas, was emotional sehr sensibel zu handhaben ist. Ich habe in der Diskussion durchaus vernommen, dass wir hier überfraktionell sehr ähnlich ticken – ob das jetzt von dem aktuellen Koalitionsantrag ausgeht oder auch das, was die FDP angeschoben hat, aber ich sehe das auch bei den Anstößen der CDU. Wir sind durchaus sensibilisiert, haben uns dieses Themas auch mit sehr viel Reflexion angenommen und wir hatten ja die Debatte in der Deputation. Insofern erst mal vielen Dank, dass das überhaupt in der Weise auch mit Fingerspitzengefühl möglich ist! Der Koalitionsantrag umfasst im Wesentlichen drei Problemlagen, auf die ich kurz eingehen möchte. Das eine ist die Frage der Bestattung. Da, muss ich sagen, ist es tatsächlich ganz wesentlich, dass es einen angemessenen Abschied geben muss. Das ist etwas, was bislang aus meiner Sicht nicht in der Weise möglich ist, wie es eigentlich der Lage angemessen wäre. Wir stehen hierzu mit der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in einem engen Austausch. Das ergibt sich auch darüber, weil dort die Zuständigkeit für Friedhöfe et cetera liegt. Viele Fehlgeborene, die nicht der Bestattungspflicht unterliegen, werden dann in diesen Gemeinschaftsbeisetzungen beigesetzt. Das ist in Huckelriede möglich. Aber jetzt geht es auch darum, dass man das enger taktet. Diese Beisetzungen werden ab 2026 quartalsweise stattfinden. Das finde ich letztendlich schon einen deutlichen Fortschritt, weil ein halbes Jahr ist schon sehr lang. Wenn es noch angepasster ginge, würde ich das auch sehr gerne unterstützen, aber wir haben jetzt als Nächstes: Das Sternenkindergrabfeld in Oslebshausen/Gröpelingen wurde möglich gemacht. Das ist immerhin ein weiterer Schritt, weil dieses Thema natürlich schon einen größeren Stellenwert verdient. Das, finde ich, das ist das eine. Ein weiterer zentraler Punkt ist tatsächlich auch die Auswertung, gegebenenfalls auch die Ausweitung des Lotsensystems. Sie wissen, dass wir die Babylotsen haben. Das ist unter der Trägerschaft von Caritas und wir haben TippTapp pre, was unter der Ägide des Gesundheitsamtes liegt. Ich muss an der Stelle sagen: Leider ist das immer wieder tatsächlich befristet. Das Gesundheitsamt hat es im Zuge des ÖGD-Pakts (Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst) praktisch möglich gemacht. Ich gehe aber fest davon aus, dass das mindestens verstetigt wird. Wir haben diese Lotsen natürlich gar nicht so sehr mit dem Fokus auf Fehloder Totgeburten, sondern überhaupt, um werdende Eltern zu unterstützen, und das halte ich auch in Krankenhäusern für sehr wichtig. Ich muss an der Stelle auch mal hier feststellen: Wir waren da mal weiter, was die psychologische Betreuung in den Geburtskliniken anbelangt. Die Neonatologie Level 1 schreibt es vor über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), aber das war es dann auch. Das heißt, es gibt keine Struktur, die uns tatsächlich dazu, ich sage es ganz ehrlich, zwingt, das auch für die anderen Level überhaupt anzuwenden. Trotzdem kann ich für die Gesundheit Nord gGmbH sagen, dass diese psychologische Unterstützung ausgeweitet wird und auf jeden Fall vorhanden sein muss, egal, ob das eine problematische Geburt ist oder auch nicht. Es gibt die ganzen Wochenbettproblematiken. Insofern halte ich das für unerlässlich, und insofern sind wir auch hinterher, das noch mal auszubauen. Zumindest ist es so, dass die Fortbildung und die sensible Entwicklung dort dazu geführt haben, dass auch die gesamten Hebammen und die Teams, die dort sind, in der Lage sind, weiter zu beraten und zumindest weiter zu vermitteln. Das halte ich auch an der Stelle für sehr wichtig. Die derzeitige Erarbeitung von Leitlinien zum Umgang mit Trauer und Tod in der Elternberatung wird das mit abfedern. Das ist auch etwas, was jetzt gerade passiert und wird selbstverständlich auch mit dem Gesundheitsamt entsprechend irgendwie ausgetauscht. Wir haben von beiden Trägern soweit eine positive Rückmeldung erhalten, dass es eine grundsätzliche Ausweitung geben soll. Insofern bin ich da ganz zuversichtlich, dass wir das hinkriegen und in Zukunft übrigens auch für Bremerhaven. Das Thema des erweiterten Mutterschutzes ist auch schon angesprochen worden. Es ist immerhin ein Erfolg mit dem 1. Juni 2025. Wir können aber da nicht stehenbleiben, weil es selbstverständlich ist, dass es für die Selbstständigen auch passieren muss. Ist doch völlig klar. Wir haben das nicht in Landeshand, sondern wir sind jetzt in der Herbsttagung bei der Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK) in Berlin und bringen diesen Antrag wieder ein und werden den auch zusammen mit Niedersachsen unterstützen, dass sich da tatsächlich was bewegt. Ich weiß aus dem Bundesministerium auch von Karin Prien, sie hatten das durchaus auch in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass sie das vorantreiben will und dass sie da für diesen Mutterschutz der Selbstständigen Anfang nächsten Jahres eine Möglichkeit finden werde. Hängt immer an der Finanzierung: Wer soll es dann zahlen, wo wird es dann verortet, et cetera? Das ist nicht ganz unkompliziert, aber die Zusage steht. Da denke ich parteiübergreifend, dass das durchaus verlässlich ist, was da aus dem CDU-Haus gekommen ist. Insofern hoffe ich, dass wir, wenn wir das jetzt entsprechend flankieren, da auch nächstes Jahr ein Stück weiter sind. Das sind, finde ich, zumindest überzeugende positive Nachrichten, was diese Weiterentwicklung anbelangt. Wir werden hier im Land auf jeden Fall alles dafür tun, dass wir diese psychologische Unterstützung mindestens beibehalten, aber natürlich auch bei allen Geburtskliniken verankern können. Da steht tatsächlich noch ein Stück vor uns, aber wir sind zumindest in den ganzen Arbeitszusammenhängen daraufhin fokussiert und sensibilisiert, und wir werden das sicher auch weiterhin in der Gesundheitsdeputation dann berichten. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 21/1215 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der DrucksachenNummer 21/234 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (CDU) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz mit der Drucksachen-Nummer 21/1268 Kenntnis. Schluss mit der ideologischen Waffenlücke – DistanzElektroimpulsgeräte jetzt landesweit einführen! Antrag der Fraktion der CDU vom 18. Juni 2025 (Drucksache 21/1241) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Marco Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute erneut einen Antrag zur flächendeckenden Ausstattung des Polizeivollzugsdienstes mit Distanzimpulsgeräten, kurz Tasern, und zwar nicht aus einem Ritual, sondern aus Verantwortung, weil es dafür triftige Gründe gibt. Zum einen ist die Zahl der gefährlichen Lagen mit Messern oder anderen Waffen erheblich gestiegen. Wir sprechen hier von aktiven dynamischen Lagen, wo eine Schusswaffe eingesetzt wird. Genau darum geht es: Die Polizei braucht ein Einsatzmittel, das die Lücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffe schließt, auf der einen Seite ein Mittel, das kontrolliert wird, gleichzeitig durchsetzungsfähig ist und im Ernstfall auch Leben schützt, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Der Taser erfüllt diese Funktion. Er verhindert Eskalation, das ist nachgewiesen, reduziert das Risiko tödlicher Gewalt durch einen Schusswaffeneinsatz und entlastet unsere Polizeibeamten auch psychisch. Doch was tut der rot-grün-rote Senat? Er hat den Taser lediglich für zwei kleine Halbgruppen der Bereitschaftspolizei, die sogenannte Unterstützungs- und Eingreifgruppe (UEG) eingeführt. Meine Damen und Herren, das ist sicherheitspolitisch unzureichend, operativ unpraktikabel, und das ist der zweite Grund, weil er in der Praxis zu vielen Problemen führt. (Beifall CDU) Ich möchte das Ganze auch mal an zwei Praxisbeispielen deutlich machen. Erstens, es gab einen Vorfall: Am 6. Juni 2023 bedrohte ein Mann mit einem Dönermesser Passanten auf der Wilhelm-Kaisen-Brücke. Die Polizei stellte ihn, doch mangels Taser mussten Einsatzkräfte 17 Minuten lang – ich betone noch mal, 17 Minuten lang – mit gezogener Schusswaffe sichern, bis das SEK eintraf. Eine potenziell tragische Lage, die durch Ausrüstungslücken verschärft wurde. Ein zweites Beispiel aus Vegesack. Bremen-Nord ist natürlich sowieso noch mal ein großes Problem, weil es relativ abgelegen liegt. Auch dort bedroht ein Mann einen Polizisten mit einem Messer. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Bitte? – Abgeordnete Ute ReimersBruns [SPD]: Gehört aber zu Bremen!) Die UEG wurde mit Taser angefordert, traf jedoch erst nach 25 Minuten ein. Glücklicherweise war der Täter bis dahin entwaffnet, doch ich finde, auf Glück darf man sich nicht verlassen. (Beifall CDU) Erlauben Sie mir noch einen persönlichen Hinweis: Wenn ich als Polizeivollzugsbeamter 17 Minuten die Schusswaffe auf einen Menschen richten muss, wo es eine Situation ist, wo es darum geht, er oder ich, das macht was mit den eingesetzten Kräften, und ich finde es ehrlicherweise verantwortungslos, dass der Senat hier nicht reagiert. (Beifall CDU, FDP) Für uns als CDU-Fraktion sage ich ganz klar: Wir brauchen verlässliche Einsatzmittel dort, wo sie gebraucht werden, im Streifenwagen, bei den Kräften vor Ort. Sicherheit ist keine Aufgabe für Spezialkräfte. Sie ist tägliche Daseinsvorsorge und verlangt daher eine flächendeckende praxisgerechte Ausstattung. Es geht bei diesem Punkt, es geht in der Politik ganz oft um Geld, aber hier geht es nicht – zumindest nicht vordergründig – um Geld, sondern es fehlt der politische Wille, vor allem bei Grünen und Linken. Dort dominiert immer noch ein ideologisch motiviertes Misstrauen gegenüber unserer Polizei. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Selbst der scheidende Innensenator Mäurer hat sich mehrfach für die breite Einführung des Tasers ausgesprochen, doch auch er konnte sich in der Koalition nicht durchsetzen. Das ist bezeichnend, meine Damen und Herren. Es fehlt an sicherheitspolitischer Einigkeit, und dieser Dissens wird letztendlich auf dem Rücken der Beamten ausgetragen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Nur eine kleine Einheit punktuell auszustatten, während der Streifendienst ohne geeignete Mittel auskommen muss, ist kein Sicherheitskonzept. Es ist letztendlich ein Formelkompromiss der Koalition auf Kosten der Einsatzrealität und führt in der Praxis zu Unsicherheit, Problemen und Stress. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, unsere Forderung als CDU-Fraktion ist ganz klar: Wir fordern eine konsequente, flächendeckende Einführung des Tasers, nicht aus Symbolik, sondern aus Fürsorge und Verantwortung, denn ohne angemessene Einsatzmittel entstehen Lagen, in denen Polizisten zwischen Abwarten und Schusswaffengebrauch entscheiden müssen, und wir halten das für unzumutbar. (Beifall CDU) Als letzter Satz, meine Damen und Herren: Wer sich in Fragen der inneren Sicherheit mit halben Lösungen zufriedengibt, gefährdet am Ende das Ganze, nämlich das Vertrauen der Bevölkerung in eine handlungsfähige Polizei. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Als nächster Redner erhält das Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, zum wievielten Male wir in diesem Haus in dieser Legislaturperiode oder auch in der Innendeputation über das Thema Taser gesprochen haben. Ich habe irgendwann aufgehört, zu zählen. Was ich aber weiß, ist, dass diese Zirkusvorstellung endlich aufhören muss. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Grüne und Linke gebärden sich seit Beginn dieser Legislaturperiode wie eine Ziege am Strick (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Mäh!) und lehnen die Einführung des Tasers mit fadenscheinigen Begründungen ab. Die SPD lässt sich von ihren Koalitionspartnern am Nasenring durch die Manege führen und merkt dabei gar nicht, wie sie dabei auch das letzte innenpolitische Vertrauen bei der Bevölkerung verspielt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die guten Gründe für die Einführung des Distanz-Elektroimpulsgeräts, wie der Taser in der Fachsprache heißt, liegen längst auf dem Tisch und sind unzählige Male hier in diesem Haus diskutiert worden. Der Taser ist ein polizeiliches Einsatzmittel, das die Lücke schließt, mein Vorredner Herr Kollege Lübke hat es gesagt, er schließt die Lücke zwischen dem Reizstoffsprühgerät auf der einen und der Schusswaffe auf der anderen Seite. Er bietet den Einsatzkräften die Möglichkeit, in gefährlichen Situationen angemessen, verhältnismäßig und ohne tödliche Gewalt zu handeln. Gerade in Momenten – und da spreche ich auch als ehemaliger Polizeibeamter aus der Praxis –, in denen Sekunden über Leben oder Tod entscheiden, ist es ein Mittel, das Leben schützen kann, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) das Leben der Einsatzkräfte ebenso wie derjenigen, gegen die der Taser eingesetzt wird. Wir wissen doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen doch aus Bremerhaven, denn dort steht der Taser den Einsatzkräften im Streifendienst zur Verfügung, dass viele gefährliche Situationen bereits schon durch die Androhung, durch die bloße Androhung des Tasers entschärft wurden. Wir alle wissen auch, dass Polizistinnen und Polizisten im Einsatz häufig Übergriffen ausgesetzt sind, körperlich wie psychisch. Der Taser erhöht nicht nur die Sicherheit im Einsatz der Polizisten, sondern wirkt sich auch positiv auf das Sicherheitsgefühl der Einsatzkräfte aus. Der Taser ist damit ein Instrument der Deeskalation. Es ermöglicht unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, in hochdynamischen, stressbeladenen Situationen menschenwürdig zu handeln, entschlossen, aber nicht tödlich. Es nimmt ihnen das Dilemma, zwischen Gefährdung und Gewalthandlung entscheiden zu müssen. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in die Polizei immer wieder auf die Probe gestellt wird, ist ein solches Instrument von unschätzbarem Wert, denn die Gesundheit von Polizisten und anderen Personen wird mit dem Taser geschützt. Sie müssen sich vorhalten lassen, liebe Koalition, dass Sie die Bremer Polizei im Stich lassen. Sie verhindern mit Ihrer Blockade, dass Polizeibeamte umfassend geschützt werden, und Sie nehmen darüber hinaus Herrn Innensenator Mäurer und seiner designierten Nachfolgerin Eva Högl die Möglichkeit, ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den eingesetzten Beamten nachzukommen. Vor dem Hintergrund der 384 Gewalttaten gegen Polizeibeamte im vergangenen Jahr und vor dem Hintergrund von 389 Messerattacken im vergangenen Jahr, mit denen sich die Polizei dann befassen muss, ist es unverantwortlich, wie Sie hier weiterhin den Einsatz des Tasers verhindern. Sie sollten sich schämen, dass Sie die Polizeibeamten so im Stich lassen! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir werden ja gleich Ihre Kritikpunkte hören, und Ihre hauptsächliche Kritik am Taser ist ja, dass das Einsatzmittel gesundheitliche Risiken birgt. Ja, das ist korrekt. Kein technisches Einsatzmittel ist völlig risikofrei, aber der ehrliche Vergleich – und da müssen wir uns auch mal ehrlich machen, da müssen Sie sich ehrlich machen – zeigt doch deutlich, dass die Risiken eines Tasereinsatzes weit geringer sind als die tödliche Gewalt, die von einer Schusswaffe ausgeht. Eine klare Einsatzdokumentation, medizinische Nachbetreuung und die regelmäßige Schulung sind Maßnahmen, die in Bremerhaven schon praktiziert werden, und mit denen diese Risiken weiter minimiert werden können. Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND stimmt diesem guten Antrag zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Tag für Tag leisten unsere Polizeibeamten einen unschätzbaren Dienst an unserer Gesellschaft. Doch die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Gewalttaten gegen Polizeikräfte steigen stetig an. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Falsch!) Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind tägliche Angriffe auf unsere Ordnungshüter eine alarmierende Realität, über die wir in diesem Hohen Haus viel zu selten debattieren. Die CDU-Fraktion fordert dringend die flächendeckende Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten, dem sogenannten Taser, für alle Streifenpolizisten. Doch diese Forderung kommt nicht von ungefähr, sondern ist das Ergebnis umfassender Überlegungen, Testläufe und vor allen Dingen einer klaren Verantwortung gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten sowie der Zivilbevölkerung. In Bremerhaven haben wir durch einen zweijährigen Testlauf gelernt, dass bereits die Androhung eines Tasereinsatzes zu einer sichtbaren Deeskalation von Konflikten führt. Der Abschlussbericht belegt eindrucksvoll die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit dieses Hilfsmittels. Wenn wir über den Schutz unserer Beamtinnen und Beamten sprechen, dürfen wir gern auf die Erfolge in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz schauen, die bereits den Schritt gewagt und eine landesweite Ausstattung beschlossen haben. In Zeiten, in denen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bereits offiziell verkündet hat, dass die Bundespolizei flächendeckend mit Tasern ausgestattet wird, ist es an der Zeit, dass wir in Bremen gleichziehen. Immerhin tragen wir inzwischen den Titel „kriminellste Stadt Deutschlands“. Wir müssen auf die gestiegenen Bedrohungen reagieren und unseren Polizistinnen und Polizisten die nötigen Mittel an die Hand geben, um sich selbst und die Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen. Der Einsatz von Tasern steht für Verhältnismäßigkeit und Schutz. Sie sind nicht tödlich, senken das Risiko schwerer Verletzungen und tragen entscheidend zu einer Deeskalation bei. Wir nehmen die Bedenken in Bezug auf gesundheitliche Risiken ernst, können jedoch mit umfassender Schulung und klaren Einsatzrichtlinien darauf reagieren. Schließlich stehen wir im Ernstfall immer vor der Wahl zwischen einem nicht tödlichen Hilfsmittel und einer Schusswaffe. Daher spricht sich die CDU-Fraktion klar dafür aus, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Ausstattung unserer Polizei mit DistanzElektroimpulsgeräten umzusetzen. Wir von der Fraktion beziehungsweise von der Gruppe Bürgerallianz fordern eine umfassende Schulung aller potenziellen Anwender und eine Evaluation nach zwei Jahren, um über die Erfolge und eventuellen Risikofaktoren zu berichten. Ein smarter CDU-Vorschlag ist die Abschaffung der Stelle der Polizeibeauftragten im Land Bremen. Dieser Schritt würde 207 000 Euro pro Jahr einsparen – genug Geld, um die Anschaffung der Taser sowie die Ausbildung der Polizei zu finanzieren. Lassen Sie uns gemeinsam für mehr Sicherheit in unserem Land eintreten! Liebe Koalition, lassen Sie uns die ideologische Waffenlücke schließen und unsere Polizistinnen und Polizisten die Unterstützung bieten, die sie verdient haben! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wieder grüßt das Murmeltier, die DEIG- Debatte, sie ist hier. Gerne und gleich wieder vorweg: Wir lehnen den Antrag der CDU ab. Wir lehnen ihn ab, weil Teile Ihres Antrags bereits umgesetzt wurden, nämlich die Beschlusspunkte 2, 3 und 4, und wir lehnen ihn ab, weil wir entsprechend unseres Koalitionsvertrages den DEIG bereits in der Fläche in Bremen und Bremerhaven eingeführt haben, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD – Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist lächerlich, in der Fläche! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Welcher Fläche? Wir sind ein Stadtstaat!) Zuerst zu Ihren Beschlusspunkten: In Punkt 2 fordern Sie, eine rechtliche Grundlage für den DEIG zu schaffen. Die haben wir natürlich längst, denn der DEIG ist sowohl bei der Polizei Bremen als auch bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven bereits eingeführt. Der DEIG ist eine Waffe, und entsprechend ist er rechtlich im Bremischen Polizeigesetz legitimiert, Kolleginnen und Kollegen. In Punkt 3 fordern Sie eine umfassende theoretische und praktische Schulung am DEIG. Auch das haben wir natürlich bereits implementiert. Wenn man so was liest, dann fragt man sich, was die CDU denkt, wie die Abläufe bei der Polizei so organisiert sind. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Vielleicht beziehen sich die Punkte ja aufeinander!) Getreu dem Motto: „Hier, Dieter, haste einen Taser, vorne kommen Pfeile raus, die stehen unter Strom, nicht daran lecken, viel Spaß im Dienst!“ Dass das so läuft, Kolleginnen und Kollegen, glaubt man auch nur, wenn man Teil der Opposition Winter ist. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Schwachsinn! – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: – – oder man einfach mal Anträge komplett liest!) In Punkt 4 fordern Sie eine Evaluation und einen Bericht in der Fachdeputation. Kolleginnen und Kollegen, es wird Sie nicht verwundern: Auch das machen wir jetzt schon, zuletzt in der vorletzten Innendeputation. Da haben wohl nicht alle aufgepasst oder das Protokoll nicht gelesen. Kleiner Exkurs ins Haushaltsrecht: Die Stelle der Polizei- und Feuerwehrbeauftragten ist angesiedelt bei der Bürgerschaftskanzlei, und es sind natürlich Personalkosten. Die Beschaffung von DEIGs wären investive Mittel, zu zahlen aus dem Haushalt des Senators für Inneres und Sport. Wenn ich nicht wüsste, dass das ein CDU-Antrag ist, hätte ich folgerichtig gefordert beziehungsweise gesagt, es wäre schön gewesen, wenn Sie einen entsprechenden Haushaltsänderungsantrag mitgestellt hätten, aber, wie gesagt, meine Erwartungen waren da eher gering. Wir lehnen Ihren Antrag auch ab, weil er die Beschlusspunkte mal wieder schlecht herleitet und es mit der Wahrheit nicht ganz genau nimmt. Ich finde es auch stark vom Kollegen Lübke, sich hier heute wieder hinzustellen und in Ihrem Antrag zu behaupten, die Gewalt gegen Polizeikräfte nehme stetig zu. Die Debatte hatten wir nämlich vor ein paar Wochen hier, und wir haben Ihnen anhand von Zahlen, also anhand von Fakten dargelegt, wieso diese Aussage falsch ist. Zur Erinnerung: Entgegen dem Bundestrend sind die Zahlen in Bremen im letzten Jahr um 14,2 Prozent zurückgegangen. 14,2 Prozent ist mitnichten ein Anstieg. Die Zahlen sind Jahr für Jahr wieder sehr volatil. Auch haben wir Ihnen erklärt, was gemäß Rechtsprechung als tätlicher Angriff auf Polizeibeamte gewertet wird, nämlich zum Beispiel das Zuhalten einer Wohnungstür bei einer Wohnungsdurchsuchung oder auch das Anspannen der Muskulatur beim Wegtragen einer Demonstration. Das sind natürlich Fälle, die sich auch zukünftig nicht verhindern lassen, auch nicht, wenn wir alle Polizistinnen und Polizisten mit einem DEIG ausstatten. Ihre Prosa strotzt also wieder von Behauptungen und vor allem widerlegten Behauptungen – das bekannte Niveau. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich und die SPD-Fraktion, wir sind für den DEIG, und wir sehen sein deeskalierendes Potenzial, seine abschreckende Wirkung und seine Positionierung als Einsatzmittel zwischen Pfefferspray und der Schusswaffe. Der Kollege Güngör und ich haben uns vor wenigen Tagen den DEIG in Bremerhaven vorführen lassen, und etwas später waren der Kollege Šator und ich bei der Bundespolizei und haben auch da gesehen, dass der DEIG eine durchaus beeindruckende Waffe ist. Entsprechend sorgt der Einsatz natürlich auch für körperliche Nachteile für das polizeiliche Gegenüber, im Verhältnis – und das ist ja wichtig zu betonen – zur Schusswaffe jedoch zweifelsfrei mit deutlich weniger gefährlicheren Folgen. Zur Wahrheit gehört, dass es bisher bei keinem DEIG-Einsatz zu einem Todesfall gekommen ist und dass bisher auch kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Tasereinsatz und dem Todesfall festgestellt wurde. Im Gegenteil, rechtsmedizinische Untersuchungen schließen einen Zusammenhang in Gänze aus. Das ist von besonderer Bedeutung, denn die Kritik am DEIG wird oftmals angeführt, als dass der DEIG vor allem gegen alkoholisierte oder psychisch kranke Menschen eingesetzt werden würde und dass sich daraus eine besondere gesundheitliche Brisanz ergeben würde. Diese Kritik erkennen wir als SPD-Fraktion nicht an, denn aus der Praxis wissen wir, dass die bisherigen Einsatzmittel der Wahl der Polizei, nämlich das Pfefferspray bei Menschen, die unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, keine oder sogar eine gegenteilige Wirkung entfalten. Der DEIG wiederum macht keinen Unterschied zwischen nüchternen, alkoholisierten, vernebelten, aufgekratzten, gesunden oder kranken Menschen. Er wirkt, Kolleginnen und Kollegen, und beendet dynamische Situationen binnen Sekunden. Darum haben wir im Koalitionsvertrag deutlich gemacht, wir wollen den DEIG, und haben es wie folgt formuliert: „Die Koalition wird die Unterstützungs- und Eingreiftruppe, kurz UEG, der Bereitschaftspolizei mit DEIGs ausstatten, um rund um die Uhr in besonderen Einsatzlagen über dieses zusätzliche Einsatzmittel zu verfügen.“ Wir halten, was wir versprochen haben. Das müssen Sie nicht gut finden. Wichtig ist jedoch das Signal nach draußen: Rot-Grün-Rot liefert, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, Die Linke) Ich brauche aus meinem Herzen auch keine Mördergrube zu machen. Ich und auch die SPD-Fraktion, wir sind von dem DEIG überzeugt. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass der DEIG in der Fläche in Bremen und Bremerhaven eingeführt wurde, in Bremerhaven im Einsatzdienst, in Bremen bei der UEG und dem SEK. Das war für uns ein Einstieg, und die SPD-Fraktion wird den Bürgerinnen und Bürgern zur kommenden Wahl ein Angebot machen, welches die flächendeckende Ausstattung des DistanzElektroimpulsgeräts bei der Polizei in ganz Bremen vorsehen wird. Ähnlich wie bei der Videoüberwachung: Auf die SPD-Fraktion ist Verlass. Vor der Wahl versprochen und danach eingehalten, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wie war das noch mit der Zielzahl?) Hier und jetzt lehnen wir Ihren Antrag aber ab. Er ist schlecht formuliert, fordert bereits umgesetzte Maßnahmen und geht über das hinaus, was wir gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart haben. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Damit die Bremer Polizei im Ernstfall jederzeit auch Taser als zusätzliches Einsatzmittel zur Verfügung hat, haben wir als Koalition den Einsatz in Bremen maßvoll ausgeweitet und auch die Unterstützungs- und Eingreiftruppen der Bereitschaftspolizei in Bremen mit dem DEIG ausgestattet. Durch diese Ausweitung wird besser als zuvor sichergestellt, dass im Bedarfsfall schnell besonders geschulte Einsatzkräfte mit Taser vor Ort sind. Der von uns vorgegebene Jahresbericht lässt sich meines Erachtens, auch, wenn die Erfahrungswerte von der Polizei anders gedeutet werden können, durchaus so lesen, dass sich die aktuelle Regelung bewährt hat. Am Ende war eine UEG oder das SEK immer rechtzeitig da. Die Lage in der Zwischenzeit stabil zu halten, ist sicher eine Herausforderung, konnte aber von den 110-Kräften gemeistert werden. Unsere rot-grün-rote Koalition hat Handlungsfähigkeit auch in innenpolitischen Streitfragen bewiesen und hält dabei Sicherheitsinteressen und Grundrechte in einer guten Balance. Sie sehen, auch ideologiefrei kann man mit dem Thema Taser umgehen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Mensch, da kommen wir zu Ihnen!) Apropos Ideologie: In Deutschland sind Distanz-Elektroimpulsgeräte nicht nur in Bremen den Spezialkommandos und auch zum Teil der Bereitschaft vorbehalten, sondern auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, BadenWürttemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Eins, sehr geehrte Kolleg:innen, dürfen wir nicht vergessen, Zitat: „Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten stellt einen erheblichen Eingriff in zentrale Grundrechte dar und birgt gesundheitliche Risiken, die in der Praxis zu tödlichen Verläufen führen können.“ Aus der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins vom 10. Oktober dieses Jahres zur öffentlichen Anhörung zum Taser. Empfehle ich Ihnen von dem, was ich hier heute gehört habe, dringend mal, dass Sie sich damit beschäftigen. Nicht nur das. Schon im ersten aufgeführten Fall des Jahresberichtes aus Bremen zum DEIG wird deutlich, wie gefährlich der Einsatz ist und darüber hinaus, dass der DEIG kein Allheilmittel ist, von dem Sie nicht müde werden, das als Begründung für die flächendeckende Einführung immer wieder anzuführen. Der Fall: Eine männliche Person schlug zunächst mit einem Hammer auf eine Scheibe im Eingangsbereich des Polizeikommissariats ein. Anschließend holte die Person zum Schlag gegen die hinzueilenden Kräfte aus, woraufhin sich diese zunächst zurückziehen. Der Täter entfernte sich anschließend mit einem Fahrrad und wurde durch Kräfte der UEG gestellt. Als es zu einer erneuten Schlagbewegung des Täters mit dem Hammer in Richtung der Einsatzkräfte kam, wurde der Einsatz des DEIG mittels Warnlichtboden angedroht. Das hinderte ihn aber nicht daran, weiterzumachen. Nachdem der Täter weiterhin Schlagbewegungen in Richtung der Einsatzkräfte ausführte, wurde der DEIG eingesetzt und ein Treffer im Brustbereich erzielt. Vermutlich aufgrund der dicken Lederjacke konnte keine – keine – neuromuskuläre Immobilisierung festgestellt werden. Im Weiteren wurde der Täter dann durch Kräfte des SEK festgenommen. Das ist übrigens kein Bremer Einzelfall. Die Risiken und Nebenwirkungen des Taser-Einsatzes für Beamtinnen lassen sich nur schwer kalkulieren. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Was ist denn Ihre Alternative?) Eine Studie aus den USA aus dem Jahr 2022 zeigt, dass in fast 50 Prozent der Anwendungen der Taser unwirksam ist, teilweise mit tödlichen Folgen für die Polizeibeamtinnen. Wenn diese Risiken verschwiegen werden, sehr geehrte Kollegen, dann werden die Einsatzbeamtinnen getäuscht. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass vom Taser auch Gefahren ausgehen. Sie können töten, was mittlerweile als unstrittig angesehen wird. Besonders Herzkranke, Schwangere und psychisch Kranke sind gefährdet. Diese Toten – leider bislang bundesweit elf an der Zahl – tauchen nicht in den Statistiken zum Einsatz des Tasers auf. Die Opfer sterben an Herz- oder Kreislaufstillstand, Organversagen, oder sie ersticken an Erbrochenem. Bei psychisch gestörten Menschen führt der Taser-Einsatz ebenso wie der Einsatz von Reizgas oder Pfefferspray zur Eskalation der Situation und eben nicht zur Deeskalation. Sie fühlen sich durch den Einsatz, den sie oftmals nicht verstehen oder einordnen können, angegriffen und glauben daher, sich gegen die Beamtinnen, die den Taser einsetzen, verteidigen zu müssen. Das wiederum kann dann auch im schlimmsten Fall zum Einsatz der Schusswaffe führen, der leider auch tödlich enden kann. Sie sehen, es gibt unzählige Fragen zum Einsatz des Tasers. Ich könnte Ihnen noch zig weitere Fragen stellen und noch mehr Argumente gegen eine Ausweitung der Ausstattung anführen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Das braucht es aber nicht, um Ihren Antrag abzulehnen. Wenn es in diesem Zusammenhang wirklich ein Thema gibt, über das wir aktuell sprechen sollten, dann ist es das skandalöse Verhalten des Bundesinnenministers. Der Ende – (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ooh!) warten Sie bitte – 2024 angekündigte Abschlussbericht zum Pilotprojekt von Tasern wurde erst auf Nachfrage veröffentlicht. Allerdings hält das BMI die einzelnen Einsatzberichte weiter unter Verschluss nach VS-NfD (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch). Liebe Leute, wie sollen wir denn nachweisen können, wie weit das ist, wenn man eine eigene Bewertung vornimmt und Berichte der Öffentlichkeit verschweigt und verborgen hält? Wenn es keine Risiken für die Einführung gibt, dann gibt es auch nichts zu verbergen. Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Antrag anführen, meinen, die Zeichen der Zeit würden auch auf Bundesebene erkannt, dann fordern Sie den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf, den Abschlussbericht freizugeben, damit zum einen Regierungshandeln transparent wird und zum anderen die Ergebnisse in die Bewertung mit einfließen können! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Wir behaupten nicht, dass die aktuelle Lösung mit SEK und UEG der Weisheit letzter Schluss sein muss. Zum Beispiel ist es misslich, dass die jungen UEG-Kräfte, wenn sie in den normalen Einsatzdienst wechseln, den Taser abgeben müssen, obwohl sie im Umgang mit dem Gerät geschult und erfahren sind. Dennoch halten wir den DEIG weiterhin für ein Mittel, dessen Einsatz die Ausnahme bleiben und nicht zur Routine werden sollte und dessen Verfügbarkeit daher entsprechend beschränkt bleiben sollte. Warum diese differenzierte Sichtweise ideologischer sein soll als Ihre unkritische Hurra-Haltung, das weiß wohl auch nur der Himmel. Zum Abschluss noch ein Satz zu Ihrem kruden Move, zur Finanzierung der neu anzuschaffenden Distanz-Elektroimpulsgeräte die Stelle der Polizeibeauftragten im Land Bremen abschaffen zu wollen: Das passiert in keinem Fall. Ich empfehle Ihnen dringend, da mal ganz unideologisch ranzugehen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Beim Taser gibt es einen koalitionären Kompromiss, den wir am Anfang ausgehandelt haben, der im Kern besagt, dass es für besondere Einsatzlagen die Möglichkeit gibt, die UEG, einen Teilbereich der Bereitschaftspolizei, hinzuzurufen, die geschult und ausgestattet sind mit dem Taser, um in diesen Einsatzlagen das Gerät auch vorzuhalten. Denn ja, es kann Einsatzlagen geben, in denen der Taser eine aus polizeilicher Sicht sinnvolle Ergänzung ist. Da wir uns dieser Position im Koalitionsvertrag verpflichtet haben, haben wir es entsprechend umgesetzt. Die Schulungen bei der Bereitschaftspolizei sind durchgeführt worden, die Ausstattung liegt vor und es gibt Erfahrungsberichte. Die Grundthese, dass durch den Taser allerdings Schusswaffengebrauch flächendeckend vermieden werden würde und damit auch Tote vermieden werden können, lässt sich auf Faktenbasis nicht nachweisen. Dann hätten ja vor der Einführung des Tasers deutschlandweit deutlich mehr Menschen von der Polizei erschossen werden müssen als danach. Wir sehen aber: Seit der Einführung der Taser in den letzten Jahren sind tödliche Polizeieinsätze mehr geworden. Auch ansonsten wimmelt der Antrag der CDU mal wieder von Falschaussagen, wie in der Innenpolitik ja relativ üblich. Das Politikfeld hat bei mir immer die Überschrift „Testosteron statt Fakten“. Ich glaube, das kann man auch hier wieder gut sehen. (Beifall Die Linke) Die CDU behauptet unter anderem, dass seit Jahren die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zunehmen würde. Fake News; stimmt einfach nicht, sie ist rückläufig in Bremen. Wir können das nachweisen, mein Kollege hat es eben schon vorgerechnet. Auch die Zahlen, über die Sie dann reden, sind nicht der gewaltsame Angriff mit einem Messer auf eine:n Polizeibeamtin oder -beamten – die es gibt –, sondern auch Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, wo es in vielen Fällen überhaupt nicht zu Gewaltausübung kommt, sondern zum Versuch, sich einer Festnahme zu entziehen. Daher aus dieser Fragestellung abzuleiten – wir haben sinkende Zahlen, wir haben aber erhöhte Todesfälle trotz Einführung des Tasers –, der Taser sei sozusagen das Mittel der Wahl, um Schusswaffengebrauch abzuwenden, ist völlig absurd. Wenn wir uns dann mal auf den Weg machen, die einzelnen Berichte anzugucken, können wir feststellen: In dem Bericht auch für das Land Bremen gab es drei Taser-Anwendungen, in denen am Boden fixierte Personen getasert wurden. Sie wollen mir jetzt erzählen, die wären sonst erschossen worden, oder was? Der Taser wird in Situationen eingesetzt, in denen es nicht darum geht, eine auf den Polizeibeamten oder die Polizeibeamtin zustürmende, bewaffnete Person zu stoppen, sondern in Situationen, die davon weitab sind und die nicht für eine Debatte geeignet sind, um tödliche Polizeigewalt zu vermeiden. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ja, auch wenn ich am Anfang eingeräumt habe, es kann Situationen geben, in denen der Taser eine sinnvolle Ergänzung ist: Der Taser bleibt eine Waffe. Allein dieses Jahr sind in Deutschland zwei Menschen nach Einsatz eines Taser verstorben. In den USA, wo die Waffe flächendeckend eingesetzt ist, haben wir ganz andere Dimensionen. Das ist hier, zutreffend, nicht Gegenstand der Diskussion. Da sind aber Hunderte Tote in der Folge zu beklagen. Uns liegt der Bericht zur Nutzung vor. Auch, wenn Sie jetzt sagen, wir müssten mal in die anderen Bundesländer gucken, dann empfehle ich Ihnen den Blick nach Rheinland-Pfalz. Dort gibt es auch einen Zwischenbericht, in dem es übrigens vonseiten der Polizei heißt, wenn Sie mir schon nicht glauben wollen, Zitat: „Der Einsatz von DEIGs ist kein Ersatz für den Schusswaffengebrauch. Er ist nicht geeignet zur Lagebewältigung von dynamischen Lagen im Kontext von Bedrohungen oder Angriffen mit Hieb-, Stich-, Stoß- oder Schusswaffen. Vielmehr sollte der DEIG in Einsatzlagen mit überlegenen, aggressiven Gewalttätern als Gesundheitsversicherung verstanden werden, während sich die Schusswaffe in Fällen akuter Lebensgefahr als Lebensversicherung darstellt.“ Das heißt, selbst die Polizei geht nicht davon aus, dass in den dynamischen Lagen – und das steht auch in allen Polizeianweisungen drin –, in denen sich das polizeiliche Gegenüber bereits bewaffnet auf die Beamtin oder den Beamten zubewegt, dass dann ein Taser eingesetzt werden würde. Das würde die Polizei niemals behaupten, sondern Sie sind die Einzigen, die das so sehen. Das Ziel, die Gesundheit der eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu schützen, ist ein total nachvollziehbares. Allerdings: In den Lagen, über die Sie sprechen, würde das Einsatzmittel nicht zum Einsatz kommen. Wir können also feststellen, dass die CDU inzwischen zwar in jedem Antrag die Abschaffung der Polizeibeauftragten fordert und auch gern irgendwelche Behauptungen in die Gegend pustet, sich aber wenig dafür interessiert, was in den realen Berichten entweder hier auf regionaler Ebene, auf regionaler Ebene in Rheinland-Pfalz oder – der Kollege hat es beschrieben – auf Bundesebene stattfindet. Wir können nur feststellen: Es gibt in Bremen mittlerweile ein System, in dem die Taser für besondere Einsatzlagen herbeigerufen werden könnten. Ja, das führt dazu, dass die Situation über einen längeren Zeitraum stabilisiert werden muss. Das ist den Kräften gelungen, dafür sind sie geschult und ausgebildet, und daher sehe ich keine Notwendigkeit einer Erweiterung dieses Einsatzmittels. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss hier doch mal wieder einiges geraderücken. Fangen wir mit Herrn Lenkeit mal an: Nein, der DEIG ist in Bremen nicht flächendeckend eingesetzt. Das stimmt einfach nicht. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: „In der Fläche“ habe ich gesagt!) „In der Fläche“ ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Das ist natürlich ein geschickter Move, zu sagen „in der Fläche“, dann kann man das so und so auslegen. Es geht hier in diesem Antrag und auch in dieser Debatte darum, dass der DEIG in Bremerhaven an jedem Streifenwagen vor Ort ist und in Bremen nicht. Das ist eben genau das Problem, worauf dieser Antrag abzielt. Um nichts anderes geht es. (Beifall FDP, CDU – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, genau!) Ich fand es auch interessant, dass Sie sagten, dass Sie als SPD auch eigentlich dafür sind. Ich bin mal gespannt. Ich glaube, ich würde sogar eine Wette mit Ihnen eingehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie das vielleicht sogar kurz vor der Wahl noch umsetzen, damit Sie sich da noch abfeiern können und sagen: Gucken Sie mal, wir als SPD, wir haben es doch noch umgesetzt. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Mit Glückspiel hat es die SPD nicht so. – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Taktische Kniffe haben sich nicht so bewährt bei der FDP!) Das kann ich mir sehr, sehr gut vorstellen und ich bin mal gespannt, ob das noch so kommt. Wenn es so wäre, dann würden wir natürlich sagen, dass man mit der Sicherheit der Menschen nicht spielt und dass das kein politisches Schlachtfeld sein sollte, sondern, wenn man eigentlich davon überzeugt ist, sollte man es so schnell wie möglich einführen, weil jeder Einsatz, den man dadurch entschärfen kann, ist ein guter Einsatz. (Beifall FDP) Klar ist aber auch, dass auch der DEIG nicht ohne Risiko ist. Das ist völlig klar, Herr Labetzke, das stellt niemand in Abrede und auch Herr Janßen, das ist völlig klar. Natürlich kann auch der DEIG Risiken haben, genauso wie die Schusswaffe im Übrigen auch. Es geht ja um den Vergleich mit den anderen Mitteln, die man so hat. Was gibt es da noch? Es gibt Pfefferspray, es gibt die Schusswaffe. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Schlagstock.) Schusswaffe, glaube ich, ist vom Tödlichkeitspotenzial am höchsten, würde ich jetzt einfach mal behaupten. Dann gibt es noch das Eskalationspotenzial. Da ist das Pfefferspray wiederum ein Problem, denn es gibt häufig Situationen, wo man nur die Schusswaffe und das Pfefferspray hat. Dann will man nicht die Schusswaffe benutzen und dann benutzt man das Pfefferspray, das ist ja aktuell das einzige mildere Mittel, das man hat, und dann eskaliert die Situation erst recht. Da gab es doch während Corona in Gröpelingen den Fall, wo dann jemand mit einem Messer erst recht auf den Polizisten zugestürmt ist, und dann musste doch die Schusswaffe zum Einsatz kommen. Gerade hier ist der Taser tatsächlich sinnvoll, weil er nicht zu einer Eskalation führt, sondern zu einer Deeskalation in bestimmten Situationen. Das muss man mal so anerkennen. Was ich auch nicht mitgehen kann, Herr Janßen, Sie meinten ja eben, wenn der Taser so toll wäre, dann müssten die tödlichen Polizeieinsätze gesunken sein. Das ist natürlich Quatsch, denn es ist ja kein monokausaler Zusammenhang. Es gibt ja auch noch die Kriminalitätsrate, die gestiegen sein kann, es gibt vielleicht mehr Anschläge oder andere Sachen, bei denen die Polizei zur Schusswaffe greifen muss. Das hat nicht nur allein mit dem Taser zu tun. Deswegen geht diese Gleichung überhaupt nicht auf. Vor allem, da sind alle in der Debatte ein bisschen falsch abgebogen: Es geht ja nicht nur um die Gewalt gegen Polizisten. Es geht auch vor allem um die Gewalt gegen die ganz normalen Bürgerinnen und Bürger, wenn Bürgerinnen und Bürger beispielsweise mit einem Messer bedroht werden, wie auf der Wilhelm-Kaisen-Brücke, als dann 17 Minuten gewartet werden musste, bis das SEK da war. Das sind genau die Fälle. Es geht nicht nur um Polizeigewalt, sondern es geht darum, die Menschen zu schützen. Es geht darum, die Polizisten zu schützen. Es geht aber auch darum, die Bürgerrechte des Täters zu schützen, der dann nicht erschossen wird, sondern nur getasert. Das ist für den auch besser. Insofern ist es eigentlich eine dreifache Win-Win-Situation, wenn man in bestimmten Situationen den DEIG hat. Deswegen ist die These, dass der DEIG Menschenleben rettet, durchaus haltbar, und deswegen gefährdet jeder, der den Taser blockiert, im Endeffekt auch Menschenleben. Da sollten Sie Ihre Blockadehaltung bitte endlich mal ablegen. (Beifall FDP) Wir werden dem Antrag der CDU zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senator Ulrich Mäurer das Wort. – Bitte schön! Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich vermute mal, das wird meine letzte Rede sein zum Thema Taser, und ich bin überzeugt davon, (Heiterkeit BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Man weiß es nicht! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Man weiß es nicht! – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Man weiß es nicht, wir können Ihnen noch ein Geschenk machen!) dass damit das Thema nicht erledigt ist, sondern auch in den weiteren Debatten der Bürgerschaft das Thema mit Sicherheit wieder auf die Tagesordnung kommen wird. Das Thema ist für mich seit zwanzig Jahren klar: Ich habe dazu eine dezidierte Position, die ich heute hier nicht noch mal ausbreiten muss. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Schade eigentlich. Wir würden die gern noch einmal hören!) Ich bin überzeugt davon, dass wir dieses Einsatzmittel unseren Beamtinnen und Beamten zur Verfügung stellen müssen. Es schützt sie, und es gibt viele Situationen, in denen auch der Einsatz von Schusswaffen nicht möglich ist. Wenn Sie eine Situation haben am Hauptbahnhof in einer Menschenmenge, da können Sie den Taser einsetzen, aber Sie können nicht die Schusswaffe nutzen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND: Der Praktiker hat gesprochen!) Danke für den Beifall, aber das ist auch die Position der SPD-Fraktion. (Heiterkeit und Beifall CDU – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Warum hat dann niemand geklatscht? – Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Nicht mal der Kollege Lenkeit hat geklatscht. – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Der Senator wird noch Hobby-Polizist, weil er die Einsatzlage so gut einschätzen kann. In einer großen Menschenmenge setzt niemand einen Taser ein.) Von daher gesehen sage ich noch mal: Diese Einschätzung bestätigt auch die Entwicklung des Lagebildes bei den Einsätzen. Wir kontrollieren die Anzahl der Einsätze, wo es darum geht, psychisch auffällige oder erkrankte Personen aufzugreifen. Diese Entwicklung ist bedrohlich. Ich habe hier die Zahlen. Das waren im Jahre 2020 circa 2 000 Einsätze, im 2024 schon fast 2 800. Ich vermute mal, wenn meine Nachfolgerin die Zahlen für 2025 hier präsentieren wird, da liegen wir bei 3 000 Einsätzen. Das heißt, 3 000-mal wird die Polizei gerufen, um psychisch auffällige Menschen in dieser Stadt aufzugreifen. In der Mehrzahl der Fälle sind diese Menschen harmlos. Das ist erfreulich. Diese hohe Zahl von Einsätzen indiziert aber natürlich auch, dass das Risiko, dass es zum Einsatz von Waffen kommt, wächst, weil einfach diese Entwicklung – –, wie gesagt, Polizei kann sie nicht verhindern, sie kann nur darauf reagieren. Insofern ist es richtig und notwendig, den DEIG dabeizuhaben. Jetzt ist die Frage, ich bin ja nun einige Jahre dabei gewesen: Was habe ich getan? Ich habe vorgefunden den Einsatz des Tasers bei MEK und SEK. Das war noch eine Entscheidung der Großen Koalition gewesen. Ich habe dann dafür gesorgt, dass diese Einheiten nicht nur wenige Geräte bekommen, sondern dass sie auch damit, wie gesagt, flächendeckend einsatzfähig sind. Das war eine richtige Entscheidung. Dann haben wir das Problem gesehen: Was machen wir mit Bremerhaven? Bremerhaven gehört natürlich auch mit zu unserem Land und unserer Zuständigkeit, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Schön, dass Sie das so sehen!) und wenn sie das SEK brauchen, bekommen sie natürlich das SEK. Aber Sie können sich vorstellen, bei diesen Verkehrsverbindungen, das SEK kann nicht fliegen, dauert es eine gewisse Zeit, wenn man hier von Bremen Stadtmitte bis nach Bremerhaven muss. Deswegen haben wir damals in der ersten Koalition mit den Grünen uns überlegt, wie können wir das Thema angehen. So ist dann die Idee entstanden, gemeinsam, mein Freund Fecker war damals noch Sprecher der Innendeputation gewesen, da haben wir gesagt, wir beginnen mal in Bremerhaven damit, einen Probelauf zu machen, und wenn sich das bewährt, können wir das möglicherweise dann ausdehnen. Gesagt, getan. Der Einsatz in Bremerhaven hat sich wunderbar bewährt. Ich kenne keinen Polizeibeamten, der uns sagen würde: Wir möchten darauf gern verzichten. Bei der Umsetzung gab es dann Probleme. Es gab eine andere Koalition. Die Bereitschaft, das nun flächendeckend auf dem Streifenwagen einzusetzen, war nicht mehr da gewesen. Ich habe dann gemeinsam mit meinen Freunden in Bremerhaven, und das ist wie gesagt der Vorteil, wenn man eine Ortspolizeibehörde hat, jedenfalls in diesem Fall, mit dem Oberbürgermeister gemeinsam dann den Einsatz in Bremerhaven organisiert, und dazu stehe ich. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Dann haben wir eine neue Koalitionsvereinbarung abgeschlossen. Da haben wir einen Mittelweg gesucht, denn die Position von Linken und Grünen war klar gewesen: Sie wollen überhaupt keinen Taser in Bremen haben, abgesehen von den SEK-Tasern. Der Kompromiss war dann gewesen, dass wir unsere UEG damit ausstatten. Die UEG ist eine Spezialeinheit, die hat den Vorteil, dass sie an sieben Tagen rund um die Uhr 24 Stunden im Einsatz ist. Sie sind deutlich robuster bewaffnet auch mit Maschinenpistolen, also auch für besondere Terrorlagen vorbereitet. Diese UEG haben wir ausgestattet mit Tasern. Wir haben gleichzeitig auch sehr viele Beamtinnen und Beamte – –. (Zurufe: Ihr Freund Fecker! – Zuruf: Er ist wieder da.) So ist es. (Heiterkeit – Bürgermeister Björn Fecker: Selten, dass man sich freut, den Finanzsenator zu sehen. – Heiterkeit) Nein, das war die Zeit, als wir noch gemeinsam dafür gekämpft haben. Wir haben dann, wie gesagt, diese UEG damit ausgestattet. Diese UEG kommt aus der Bereitschaftspolizei, und das hat natürlich zur Konsequenz, dass wir inzwischen sehr viele Beamte in diesem Thema ausgebildet haben. Ich schätze, es sind inzwischen einige Hundert, die in der Lage sind, den Taser einzusetzen. Wie gesagt, nach der Bereitschaftspolizei kommt dann die Schutzpolizei. Das heißt, wir sind auch gegenwärtig bereits in der Lage, mit dem Personal, das wir ausgebildet haben, auch die Streifenwagen auszustatten. Wie gesagt, der Kompromiss war gewesen, wir machen das mit der UEG, und wir bewerten natürlich immer auch die Lage fort. Wir haben gesehen, dass es Probleme gibt, nicht im Innenstadtbereich, da sind die Kolleginnen und Kollegen sehr schnell unterwegs, aber wir haben ein massives Problem gesehen im Bereich Bremen-Nord. Wir haben diese Einsätze untersucht und sind zum Ergebnis gekommen, die Verkehrsbeziehungen sind so, wie sie sind. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Katastrophal.) Ich glaube, alle, die aus Bremen-Nord kommen, werden mir da Recht geben. Das heißt, auch selbst bei einem sehr schnellen Einsatz vergeht verdammt viel Zeit, bis dann die UEG von Stadtmitte nach Bremen-Nord, nach Vegesack kommt. Deswegen habe ich den Polizeipräsidenten gebeten, dafür zu sorgen, dass die UEG auch zukünftig dann in Bremen-Nord stationiert ist, (Glocke) denn wie gesagt, der Weg nach Farge ist weit. Von daher gesehen müssen wir diese Sicherheitslücke schließen und wenn wir, ich glaube, nächste Woche das neue Kommissariat Nord eröffnen, in Vegesack, wozu ich Sie recht herzlich einlade, dann werden wir auch eine UEG haben für den Norden. (Beifall SPD, CDU) Das Thema geht weiter. Ich glaube, man ist auch gut beraten, sich mal die neuere Entwicklung anzuschauen. Die Bundespolizei hat sich dafür entschieden, jetzt nun bundesweit den Taser einzusetzen. Das hat mich sehr gefreut. Die Bundespolizei beginnt jetzt damit, sich Schwerpunktbereiche auszusuchen. Die Bahnhöfe sind in einem Projekt aufgelistet worden. Ich habe den Präsidenten der Bundespolizei gebeten, auch Bremen nicht zu vernachlässigen. Dieser Bitte ist er nachgekommen. Deswegen werden wir auch zukünftig dann in der Quattro-Streife am Hauptbahnhof den Taser haben. (Beifall SPD, CDU) Das finde ich gut. Damit komme ich zum Schluss. Sie sehen, es ist ein mühsamer Prozess gewesen, schrittweise. Es ist noch Luft nach oben. Ich bin überzeugt davon, auch, wenn die Bundespolizei den Taser einsetzt und wenn man sieht, der Taser, das ist nicht mehr das Modell von vor zwanzig Jahren. Da waren wir auch immer sehr unsicher gewesen, weil wir gesehen haben, wenn man nicht trifft, ist die Gefahr natürlich immens hoch, dass dann auch ein Schusswaffeneinsatz zu spät kommt. Die neuen Geräte, die die Bundespolizei anschafft, sind deutlich besser. Wie gesagt, man kann mehrere Pfeile abschießen, nacheinander. Das heißt, auch, wenn man einmal nicht trifft, ist das nicht mehr das Problem. Insofern bin ich überzeugt davon: Dieser Prozess wird weitergehen, und ich bin gespannt, wie die zukünftige Bürgerschaft das Thema annimmt. – Vielen Dank! (Beifall SPD, CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Marco Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte eigentlich zu meinen Vorrednern nur eines sagen: Man kann natürlich alles ins Lächerliche ziehen, man kann auch Probleme negieren. Man kann auch die Debatte polemisch kaputtmachen, aber in Wahrheit löst das nicht ein einziges Problem. Da sage ich Ihnen ganz deutlich: Wo Missstände sind, da muss es angesprochen werden, da müssen wir Lösungen haben. Es ist schade, dass Sie nicht dieselben Ansprüche haben wie wir als CDU-Fraktion, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Dann schreiben Sie nicht solche Trump-Anträge!) Der Kollege Lenkeit hat sich eben auch mehrfach widersprochen, aber das muss er vielleicht mit sich selbst ausmachen. (Beifall CDU – Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Wann? Machen Sie ein Beispiel?) Ja. Erst wird gesagt, es ist flächendeckend eingeführt, und dann wird das Angebot gemacht, es soll eingeführt werden. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: In der Fläche! Es ist schwierig mit der Sprache!) Ja, ich weiß, dass die Sachkenntnis da fehlt, aber das ist ehrlicherweise nicht unser Problem, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Mehr möchte ich da auch nicht zu sagen, und ich bin froh, dass ganz viele Polizeibeamte die Redebeiträge von Ihnen gehört haben. (Beifall CDU) Zum Abschluss möchte ich noch sagen, Herr Senator Mäurer, ich möchte Ihnen an dieser Stelle noch mal Danke sagen, und zwar danke für die geleistete Arbeit. Wir haben viele Jahre hier zusammen gestritten und gekämpft für eine gute Sache. Ich nehme gerade diese Debatte als Anlass, weil wir bei diesem Thema auch eine Meinung haben und dafür kämpfen, für das Gute kämpfen. Deswegen noch mal ganz herzlichen Dank für die geleistete Arbeit hier im Parlament. Jetzt ist Schluss mit der Streiterei. Ich möchte Ihnen jetzt einmal eine Karte geben des Dankes und eine weitere Karte, wenn Sie uns weiter unterstützen wollen. Ganz herzlichen Dank, Herr Innensenator Mäurer! (Beifall CDU – Abgeordneter Marco Lübke übergibt Dankeskarten an Senator Ullrich Mäurer – Heiterkeit CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Den Mitgliedsantrag von uns hat er aber schon.) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Lübke, ich nehme an, Ihre Rede ist zu Ende? Dann nehmen Sie bitte auch Ihr Redemanuskript mit. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Handy, Portemonnaie, Schlüssel liegen da noch! – Heiterkeit) Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Wie sind die Erfahrungen mit Meldestellen im Land Bremen? Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 25. September 2025 (Drucksache 21/1366) Dazu Mitteilung des Senats vom 4. November 2025 (Drucksache 21/1441) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir möchten mit Ihnen heute einmal über das Thema Meldestellen reden. An der Stelle erst mal vielen Dank an den Senat für die Antworten auf unsere Anfrage. Ich muss aber gleich einmal vorwegsagen, dass uns die Antworten nicht wirklich zufriedenstellen, denn offenkundig wurde nicht ganz verstanden, worauf wir mit unserer Anfrage hinauswollen. Aber das zeigt vielleicht auch, dass es umso wichtiger ist, für dieses Thema Bewusstsein zu schaffen und das mal zu schärfen. Der Hintergrund ist die aktuelle Debatte zum Thema Meinungsfreiheit. Dazu haben wir vor einem halben Jahr schon einmal einen Antrag eingereicht. Die Debatte, sie reißt nicht ab. Regelmäßig gibt es neue Nachrichten über Hausdurchsuchungen bei Personen aufgrund irgendwelcher Aussagen im Netz. Zuletzt traf es den Medienwissenschaftler und „WELT“-Kolumnisten Norbert Bolz. Dessen Wohnung sollte aufgrund eines offensichtlich satirisch gemeinten Tweets durchsucht werden. Wir bezweifeln nach wie vor, dass diese Hausdurchsuchung sowie Beschlagnahme der digitalen Endgeräte geeignet und erforderlich und damit auch verhältnismäßig sind. Denn die Äußerungen sind dokumentiert, sie sind im Netz für jedermann nachzulesen. Die Adresse und der Name wurden offensichtlich vorher schon herausgefunden, sonst hätte man keine Hausdurchsuchung machen können. Die Behauptung, ein Dritter hätte den Tweet abgesetzt, kann weder durch die Beschlagnahme noch durch die Hausdurchsuchung widerlegt werden. Da stellt sich die Frage: Wozu braucht man dann überhaupt eine Hausdurchsuchung? Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hürden für Hausdurchsuchungen sind in unserem Rechtsstaat aus guten Gründen sehr hoch. Dass mittlerweile der Eindruck entsteht, dass Hausdurchsuchungen vom Staat zur Einschüchterung unliebsamer Meinungen eingesetzt werden, ist hochgefährlich für unsere Demokratie. Das ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sich von unserer Demokratie und unserem Staat sowieso schon abgewendet haben. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Zum Thema!) Das ist ein Brandbeschleuniger für den Kulturkampf und das dürfen wir nicht zulassen! (Beifall FDP) Einer der Gründe, weshalb die Polizei frühmorgens bei Journalisten oder Bürgern auf der Matte steht, das sind häufig Meldestellen. (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch gar nicht!) Meldestellen wie beispielsweise die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“. Das war die Meldestelle im Fall von Herrn Bolz. Das Ganze ist ein bundesweites Phänomen. Der Innenminister von Hessen, Roman Poseck von der CDU, hat gesagt, über 90 Prozent der Anzeigen, die bei „Hessen gegen Hetze“ eingehen, kommen gar nicht aus Hessen. Auch er sieht da mittlerweile einen Reformbedarf. Wir wollten daher wissen: Wie ist das eigentlich in Bremen? Wie viele Anzeigen gehen denn bei Bremer Behörden von Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ ein, sowohl aus Bremen, aber auch aus anderen Bundesländern? Was sind das für Meldestellen? Wie werden die finanziert? Haben sie vielleicht eine politische Schlagseite? In wie vielen Fällen kommt es dann auch tatsächlich zu Strafverfahren? Wie wird das Ganze koordiniert? Diese Fragen wurden leider alle nicht beantwortet, das ist schade. Aber das ändert nichts daran, dass wir uns diesen Wildwuchs an Meldestellen vielleicht mal kritisch anschauen sollten. Meldestellen können sinnvoll sein als niedrigschwellige Anlaufstelle bei Missständen, insbesondere bei gesellschaftlich relevanten Konfliktfeldern wie sexualisierter Gewalt, Rassismus oder Antisemitismus. Dazu gibt es hier in Bremen auch konkrete Meldestellen. Das ist auch gut so und das ist auch richtig so. Auf der anderen Seite bergen Meldestellen, insbesondere wenn sie einen unklaren Auftrag haben wie „Hessen gegen Hetze“, aber auch die Gefahr, dass sie instrumentalisiert werden können, um politische Gegner mit Mitteln staatlicher Gewalt einzuschüchtern. Das gilt insbesondere dann, wenn diese Meldestellen eine bestimmte politische Schlagseite haben. Das Ganze hatten wir in Bremen auch schon mal, nämlich im Jahre 2019, als die AfD eine Meldestelle gegen Lehrer einrichten wollte, die in den Augen der AfD zu links waren. Dasselbe geht in verschiedene politische Richtungen. So wurde auch schon von Islamisten versucht, Journalisten, die sich für kurdisches Leben einsetzen, durch massenhafte Anzeigen einzuschüchtern. Es gibt Fälle, in denen die Meldestellen auch für Posts weit unterhalb der Strafbarkeitsschwelle verwendet werden. Diese Verfahren enden dann vor Gericht und im Endeffekt kommt es häufig zu Freisprüchen, weil die Meinungsfreiheit juristisch doch stärker ist, als man das häufig denkt. Aber auch da steht dann ein großer Aufwand, der die Behörden zusätzlich belastet. Die Einschüchterungswirkung bleibt trotzdem bestehen. Das zeigt, der Begriff „Hetze“ ist dehnbar. Er lässt sich leicht instrumentalisieren und Meldestellen sind leider nicht immer so neutral, wie es die Justiz ist. Nicht ohne Grund war der Begriff „staatsfeindliche Hetze“ der Tatbestand, mit dem in der DDR Oppositionelle eingesperrt wurden. Das sagte mir mal jemand in der Stasi-Geschenkstätte Hohenschönhausen. Davon sind wir Gott sei Dank weit entfernt, aber es zeigt, dass man mit Begriffen wie „Hetze“ und Straftatbeständen im Bereich der Äußerungsdelikte vorsichtig sein muss. Ich glaube, dass auch die Bürgerinnen und Bürger ein sehr feines Gespür dafür haben, wenn es der Staat an der Stelle übertreibt und es häufiger zu diesen Hausdurchsuchungen kommt. Das zeigen auch die Statistiken. Wenn laut repräsentativen Umfragen weniger als die Hälfte der Menschen der Ansicht ist, man könne seine politische Meinung frei äußern, dann haben wir in unserer Demokratie ein echtes Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP – Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Was hat das denn mit Meldestellen zu tun? – Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn da der Sinn?) Demokratie lebt vom offenen Meinungsaustausch, vom Diskurs und auch vom Streit. Nicht ohne Grund sagt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass die Meinungsfreiheit schlechthin konstituierend ist für eine Demokratie. Eine Demokratie aber, die immer sensibler wird und immer weniger Meinungen aushält, die schafft sich selbst ab. Denn wer seine eigene Sensibilität kultiviert, der schwächt die Resilienz, der schwächt die Fähigkeit, andere Meinungen auszuhalten und der schwächt damit am Ende auch die Demokratie. Die Meinungsfreiheit wurde nämlich nicht erfunden, um diejenigen zu schützen, die in der Mehrheitsmeinung sind, sie wurde gerade für die Minderheitsmeinung erfunden. Wir sind daher der Auffassung, dass es übertrieben wurde in den letzten Jahren mit Strafrechtsverschärfungen im Bereich der Äußerungsdelikte und auch mit Meldestellen. Wir sehen Meldestellen gegen vermeintliche Hetze daher kritisch und sind der Auffassung, wir sollten uns einmal genau anschauen, welche wir brauchen und welche nicht. Meldestellen gegen Rassismus, gegen Antisemitismus, die einen konkreten Auftrag haben, sind sicherlich sinnvoll. Meldestellen mit politischer Schlagseite ohne klaren Auftrag bergen die Gefahr, (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja gar nicht der Fall in Bremen!) dass sie sich verselbstständigen und dass sie instrumentalisiert werden können. Da sollten wir einmal kritisch hingucken. (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche sollen das denn sein in Bremen?) Wir sind der Auffassung, die besten Meldestellen sind immer noch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Vielleicht sollten wir, bevor wir mehr Meldestellen schaffen, erst mal die Polizei und die Staatsanwaltschaften besser ausstatten. Die handeln nämlich neutral und unabhängig. Damit wäre der Demokratie besser gedient. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucher! Die Große Anfrage der FDP bringt ein Thema auf den Tisch, das in der öffentlichen Wahrnehmung bislang eigentlich noch gar nicht so sehr Beachtung gefunden hat, und das ist einigermaßen gefährlich. Es geht um die Vielzahl sogenannter Meldestellen, die sich inzwischen auch im Land Bremen gebildet haben. Was der Senat da in seiner Antwort vorgelegt hat, ist aber lediglich – –, ich möchte es mal als Dokument politischer Orientierungslosigkeit bezeichnen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Schon die Vorbemerkung ist entlarvend. Der Senat musste erst einmal selbst definieren, was er unter einer Meldestelle versteht. Allein das zeigt, dass weder Konzept noch klare Zuständigkeit und strategischer Gedanke in dieser Sache existieren, meine Damen und Herren. Stattdessen ist ein Sammelsurium entstanden, irgendwo zwischen Ideologie, Symbolpolitik und Selbstrechtfertigung. Wir reden da also über Strukturen, die angeblich Missstände, Diskriminierung oder Gesetzesverstöße aufdecken sollen, was zunächst vernünftig klingt. Aber schauen wir doch mal genauer hin, dann fällt auf: Das Land Bremen hat eine ganze Reihe von Meldestellen aufgebaut, die inhaltlich, lassen Sie es mich so sagen, recht einseitig aufgebaut und ausgerichtet sind. Es gibt da Anlaufstellen gegen rechte Gewalt, gegen Diskriminierung, gegen Sexismus. Alles mit Sicherheit keine guten Entwicklungen, ohne Frage. Wo sind denn aber bitte sehr die Meldestellen gegen linksextreme Gewalt, wo gegen religiösen Fanatismus, gegen Antisemitismus aus islamischen Milieus, gegen die politische Einschüchterung von Bürgerinnen durch sogenannte Aktivisten, meine Damen und Herren? (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Gründen Sie doch eine!) Das fehlt nämlich vollständig. Statt eines fairen, ideologiefreien Ansatzes schafft Bremen Strukturen, die gesellschaftliche Lager gegeneinanderstellen. Das ist keine Prävention, das ist Identitätspolitik mit Steuergeld, die Sie ganz offenkundig betreiben, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Besonders kritisch sehen wir in der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, dass manche dieser Meldestellen inzwischen inhaltlich und methodisch in gefährliche Nähe zur Einschränkung der Meinungsfreiheit geraten: Hashtag „Bademantel“, Hashtag „Hausdurchsuchung“. Wenn wir ehrlich sind: sowas hat doch inzwischen den Geruch von Stasi und Co., meine Damen und Herren. Das kann es doch nicht sein, wo wir ernsthaft hinwollen! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn da etwa Portale wie „Keine Randnotiz“ öffentliche Vorfälle sammeln und bewerten, die unter Schlagworten wie „rechte oder queerfeindliche Äußerungen“ laufen, völlig unabhängig davon, ob überhaupt ein strafbarer Tatbestand vorliegt – das muss man sich ja überhaupt erst mal vorstellen. Hätte mir das vor zehn Jahren jemand gesagt, hätte ich gesagt: Komm, geh nach Hause. Das ist dann doch keine demokratische Kultur; das ist Gesinnungskontrolle, die auf diese Art und Weise manifestiert wird, meine Damen und Herren. Das kann es einfach und das darf es auch nicht sein! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wer sich politisch oder gesellschaftlich außerhalb der engen Denkmuster des rot-grünen Mainstreams bewegt, läuft inzwischen Gefahr, gebrandmarkt zu werden oder morgens um 6 Uhr unliebsamen Besuch auf der Türschwelle zu haben. Dies geschieht dann auch noch mit öffentlicher Förderung, teils über Bundesmittel, teils über Bremer Landesmittel. Wenn wir jetzt mal auf das Bundesland zurückschauen: 136 000 Euro aus Berlin, 15 000 Euro aus Bremen – schlecht investiertes Geld, lassen Sie es mich so formulieren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das ist kein Beitrag zur Demokratie, sondern riskiert selbige. Denn wenn Menschen den Eindruck gewinnen, sie könnten wegen einer unbequemen Meinung oder eines missverstandenen Satzes an den Pranger gestellt werden, dann ziehen sie sich zurück. So entsteht kein Schutzraum, so entsteht Angst, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man nur sagen darf, was genehm ist. Sie bedeutet, auch das sagen zu dürfen, was anderen nicht gefällt. (Zuruf Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]) Genau diese Freiheit wird bewusst durch diese Strukturen, die Sie mit Vorsatz installieren, ausgehöhlt. Hinzu kommt noch: Der tatsächliche Nutzen dieser Meldestellen steht in überhaupt gar keinem Verhältnis zu ihrem Aufwand: 6 Echtmeldungen beim Portal „Tatort Hafen“ seit 2022, 2 Hinweise auf mögliche Geldwäscheverstöße seit 2020, ganze 45 Meldungen über sexistische Werbung in fünf Jahren. Fehlt eigentlich noch die Definition: Was ist überhaupt sexistische Werbung? Reicht da die leicht bekleidete Frau im Bikini, die für Sonnenöl wirbt? Ich denke mal, in Ihrem neuen Denken ist das schon ausschlaggebend. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Googeln Sie mal! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ihr Denken von Vorgestern ist so erbärmlich! – Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber da wird doch gar keine Stelle finanziert!) Sicherlich, Frau Leonidakis! Dafür werden Personalstellen geschaffen, Fachkräfte finanziert, Fördermittel verteilt. Währenddessen sind unsere Polizei und unsere Ermittlungsbehörden mit über 40 000 Onlineanzeigen im gleichen Zeitraum überlastet und unterbesetzt. Das, Frau Leonidakis, geht bei Ihnen leider völlig unter. Diese Schieflage ist nämlich symptomatisch für die Bremer Politik. Statt die Kernaufgaben des Staates zu stärken, schaffen Sie lieber neue Projekte, die nach außen zeitgeistig modern wirken sollen, aber nach innen überhaupt nichts bewegen, höchstens die Menschen einschüchtern. Es ist an der Zeit, dass wir in Bremen zu einer ehrlichen, sachlichen Bewertung dieser Strukturen kommen. Werden Missstände tatsächlich besser aufgeklärt? Werden Straftaten häufiger verfolgt? Oder werden hier einfach nur ideologisch unerwünschte Themenfelder gepflegt, um Fördergelder zu rechtfertigen? Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, kann niemand behaupten, dass diese Vielzahl an Meldestellen den Rechtsstaat stärken. Deshalb fordert unsere Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND erstens: eine zentrale, unabhängige Meldestelle für das Land Bremen, die alle wirklich relevanten Hinweise entgegennimmt, ob sie sich auf Korruption, Extremismus oder Amtsmissbrauch beziehen. Zweitens: eine klare Definition, welche Aufgaben und Befugnisse solche Stellen überhaupt erst einmal haben dürfen. Dann kann man nämlich weitersehen. Drittens: eine jährliche öffentliche Evaluierung, um Aufwand und Nutzen einmal klar zu belegen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Viertens: die Abschaffung jener Meldestellen, die faktisch politische Meinungen bewerten oder gesellschaftliche Gruppen gegeneinanderstellen. Bremen braucht keine moralischen Beobachtungsposten, sondern funktionierende Institutionen, die Recht durchsetzen – neutral, professionell und ohne politische Agenda. Es ist Aufgabe des Rechtsstaats – (Glocke) ich komme zum Ende, Frau Präsidentin –, Fehlverhalten zu verfolgen, und nicht die Aufgabe geförderter NGOs. Wenn der Staat anfängt, Sprache, Haltung oder Meinung zu beaufsichtigen, dann hat er selbst den Boden der Freiheit bereits verlassen. Bremen sollte also den Mut haben, diesen Irrweg zu beenden. Wir brauchen weniger Symbolpolitik und mehr Rechtsstaatlichkeit. Wir brauchen Strukturen, die den Bürger schützen und nicht solche, die ihn beobachten. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, kommen Sie jetzt bitte zum Schluss! Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sie brauchen den Mut, die Freiheit auch dort zu verteidigen, meine Damen und Herren, wo sie unbequem ist. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Gute Rede!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ich habe mir schon fast gedacht, dass die FDP quasi auch wortgleich wieder dieses Thema aufbringt. Es ist schon interessant, dass bei einem Einzelfall – der der Fall Bolz war und über den man sicherlich auch streiten kann, da bin ich ganz bei Ihnen – aber plötzlich in der Begründung schon Regelfälle werden. Weil wir reden beileibe nicht über Regelfälle, sondern in der Regel reden wir über viele gut begründete Fälle. (Abgeordneter Holger Fricke [BA-Gruppe]: Wehret den Anfängen! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Also darf ich Robert Habeck jetzt einen „Schwachkopf“ nennen? Ist das so? Das ist nur eine von den Hunderten Anzeigen, die er stellt!) Ja, danke, ich komme dazu noch gleich. Ich beantworte Ihnen das gern. Sie sind schon im Februar tatsächlich falsch abgebogen. Das hat man Ihnen hier in diesem Plenum übrigens auch nicht nur vonseiten der Regierungskoalition deutlich aufgezeigt, dass Sie wirklich falsch abgebogen sind. Jetzt hätte es ja mal sein können, dass Sie vielleicht doch noch mal in sich gehen, sich reflektieren und sagen: Was ist eigentlich dran an der Kritik? Die kam ja nicht nur von Rot-Grün-Rot, auch die CDU hat es noch mal sehr deutlich gemacht. Aber nein, Sie beschleunigen, und das zeigen Sie mit diesem Antrag, einfach noch Ihre Irrfahrt. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Deswegen werden wir das auch weiterhin kritisieren, was Sie hier auch fälschlicherweise, wiederum fälschlicherweise – –, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist doch keine Irrfahrt! Meinungsfreiheit ist eine Irrfahrt? – Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er doch gar nicht gesagt!) weil Sie – –. Es ist eine komplette Irrfahrt. Meine Kollegin Frau Müller war so freundlich und hatte Ihnen in der letzten Debatte sogar noch wirklich die Hand gereicht, gar nicht mal großartig kritisiert, sondern die Hand gereicht. Ich habe mir das noch mal ausgedruckt. Sie sagte zu Ihnen: „Sie sind doch allesamt kluge, sympathische, nette Kollegen.“ Sie sagt aber auch, ihr fehlt da was, und wo versteigen Sie sich denn da? Mi, mi, mi, was ist, was ist los? Sie versteht es nicht, sie kann es nicht nachvollziehen. Ja, und wenn Sie es wiederholen, dann bleibt es auch dabei. Es ist nicht nachzuvollziehen. Sie haben es richtig gesagt, dass es natürlich, Herr Schröder, darum geht, dass gerade die Meinungsfreiheit ein wichtiges, ein Kernelement auch der politischen Meinungsfreiheit ist. Ich meine, das widerlegen Sie selbst, weil Sie kritisieren hier auch und widerlegen sich in dem Moment letztendlich auch schon selbst. Eine ganz interessante, eine ganz, ganz interessante Geschichte. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Was Sie tatsächlich machen, ist: Sie geben vor, die Demokratie, indem Sie zur Meinungsfreiheit so argumentieren, wie Sie das machen, zu schützen. Tatsächlich tun Sie genau das Gegenteil in Ihrer Argumentation, denn Sie haben eine Sache vergessen in der ganzen Aufzählung: dass die Meinungsfreiheit nämlich auch Grenzen hat. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Genau das haben Sie unterlassen. Ich glaube, ich weiß gar nicht – glaube ich das oder denke ich das, ich kann es gar nicht sagen –, wo Sie eigentlich hinwollen, was Sie eigentlich tatsächlich meinen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das regelt die Meinungsfreiheit!) Meinen Sie eigentlich die Meinungsfreiheit nach amerikanischer Art? Ja, kann ich Ihnen sagen, unsere ist ein Stück weiterentwickelt. Da gilt nicht die freie Sprache, wo ich alles behaupten darf, sondern es gibt klare Grenzen. Ich glaube auch das, was meine Kollegin Ihnen damals schon gesagt hat: dass Ihnen schlicht und einfach ein Korrektiv fehlt. Ja, wenn Sie von diesen Sachen nicht betroffen sind, dann verstehen Sie das nicht. Wer die Freiheit schützen will, die Meinungsfreiheit, und wer dann auch die Demokratie schützen will, der muss sich gerade für Meldestellen aussprechen, weil bei den Meldestellen geht es darum, beispielsweise, ein Bild zu bekommen, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nein! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ganz gefährliche Argumentation!) was in der Gesellschaft eigentlich passiert, beispielsweise bei rassistischen Übergriffen. Das können Sie offensichtlich nicht nachempfinden. Was Sie machen, ist, Sie wollen, – –. (Zurufe) Frau Präsidentin, das ist schwierig. Sie wollen, das fordern Sie ja in Ihrem Bundesantrag, die Abschaffung von Meldestellen. Tatsächlich ist es so: Wie stellen Sie sich das denn vor, wenn Menschen, aus bestimmt guten Gründen, sagen: Ich habe aber Angst, ich kann nicht zu offiziellen Stellen, ich kann nicht zur Polizei gehen, ich weiß gar nicht, wie ich das machen soll, mir fehlen die Mittel. Das übrigens ist ein niederschwelliges Angebot, eine Lücke, die Meldestellen schließen. Wie stellen Sie sich das denn vor, dass sich Menschen gegen Diskriminierung jeglicher Art unter Schwelle der Strafbarkeit wehren, die sich aber keinen Anwalt oder keine Anwältin leisten können? Die haben dann eben Pech gehabt, wenn alle Meldestellen abgeschafft werden? Wissen Sie was, das ist nicht liberal-freiheitlich, da kommt es ganz klar durch: Das ist übelst libertär. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Es gibt eine Polizei und eine Staatsanwaltschaft und die wissen – –.) Genau. Jetzt kommen wir einmal – –. Herr Schröder, Sie sind beim letzten Mal auf meinen Einwand hin, dass es so nicht stimmt in der Geschichte, in der sogenannten Schwachkopf-Affäre – –. Es ist auch nicht besser oder richtiger dadurch geworden, dass Sie damals noch nach vorn gegangen sind. Ich kläre das jetzt noch mal für Sie auf: Robert Habeck ist im Zuge von Ermittlungen gegen Volksverhetzung im Netz von der Polizei gefragt worden, ob er zu diesem Vorfall Strafantrag stellen möchte. Das hat er getan. Dann ist man aufgrund dieser Tatsache weitergegangen, hat gesagt, dann untersuchen wir diese Volksverhetzung, im Übrigen in einer groß angelegten Aktion. Jetzt gehen Sie gleich wieder rein und sagen: Nein, hier, ich habe hier ein Papier. Ja, von „NiUS“ haben Sie das, ausgerechnet von einem wirklich freiheitlich-demokratischen Nachrichtenportal. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, genau! Das ist es auch!) Genau. Ja, Sie kennen das, Herr Timke! Der zweite Punkt zur Meinungsfreiheit, auch zum Punkt Habeck, das ist beim letzten Mal ein bisschen untergegangen. Ich habe mir das aber gestern Abend noch mal sehr genau angeguckt. Ja, er hat natürlich auch eine Agentur beauftragt – eine Agentur, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Aha!) die von Franziska Brandmann gegründet und geführt wird. (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Kennen Sie die vielleicht? (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Das ist die Bundesvorsitzende der Jungliberalen. Da kommt man gar nicht mehr mit. Was Sie hier anführen, (Zurufe FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) das ist ja irre, was Sie hier anführen. Zum Abschluss ein Punkt, wo ich wirklich sagen muss: Dass Sie sich hier hinstellen – –. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Jetzt kommt – –! Ich weiß, was jetzt kommt!) Weil das auch kommen muss, das darf gar nicht anders sein. Wer so auf die Meinungsfreiheit pocht, auch auf die freie Rede, und dann in Bremerhaven, sehr geehrte Kolleg:innen, eine junge Kollegin, politisch unerfahren, die in einem sozialen Post die Zitierregelung nicht beachtet und einen Beitrag falsch wiedergibt – –. Anstatt das Gespräch zu suchen oder anstatt, wie Sie es ja auch fordern, man soll sich mal, übersetzt, nicht so anstellen, (Zuruf Abgeordneter Gökhan Brandt [FDP]) tatsächlich dann aber mit der Highscore Medienanwaltskanzlei aus Berlin kam und hier mit Klage drohte, und dann so einen Antrag zu stellen – –. Sie müssen sich da schon mal irgendwie einig sein, was Sie eigentlich hier wollen! So wird man daraus nicht klar. Natürlich brauchen wir die Meldestellen und wir werden sie auch weiter beibehalten, weil sie wichtig sind für die Demokratie. Sie schützen und sie stärken die Demokratie. So kommen wir zu mehr Resilienz. (Glocke) – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dariush Hassanpour. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Da bin ich jetzt gespannt!) Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Schröder! Es wird Sie kaum wundern, aber ich bin da gänzlich anderer Meinung. Diese Meldestellen, die gefährden nicht unsere Demokratie, im Gegenteil, sie schützen unsere Demokratie. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Antwort des Senats zeigt auch, dass diese Annahme von Ihnen nicht stimmt. Ich möchte Ihnen das auch anhand einiger Beispiele erläutern. Die Funktion der Meldestellen ist nämlich, demokratische Grundrechte und Trägerinnen und Träger zu stärken. „soliport“ zum Beispiel unterstützt Betroffene in ihren Belangen, die oft kein Strafverfahren beinhalten oder auch vielleicht weit darüber hinausgehen. Nicht alles, was diskriminierend ist, ist nämlich auch strafrechtlich relevant, aber trotzdem hat alles, was diskriminierend ist, verdient, gehört zu werden. Aus Ihrer Logik heraus wäre es doch viel sinnvoller, dann dafür einzustehen, dass Gesetze angepasst werden, anstatt die Meldestelle an sich zu kritisieren. Das tun Sie aber nicht. Hier sieht man mal wieder, dass es Ihnen nicht um betroffene Menschen geht, sondern um Ihre unterkomplexe These: Meldestellen sind doof. Die Anlaufstellen in den Sportverbänden zum Beispiel sind in vielen Fällen näher als Polizistinnen und Polizisten in Polizeiwachen. An dieser Stelle sind niedrigschwellige Angebote doch absolut wichtig, damit Übergriffe überhaupt zur Sprache kommen. Beratungsstellen zur sexualisierten Gewalt sind genauso wichtig, weil hier entsprechendes Fachpersonal eingesetzt werden kann, das weiß, wie man mit den Betroffenen umgeht. Betroffene haben mehr Bedarfe, als einfach nur ein Strafverfahren zu betreiben. Es geht auch darum, diese Menschen zu begleiten und zu unterstützen. Das ist etwas, was eine Polizeiwache leider nicht leisten kann. Mit Abstand am meisten Meldungen gehen bei „Keine Randnotiz“ ein, ein Projekt, das rechte Taten in Bremen bündelt und sichtbar macht. Die Mitarbeitenden sind Expertinnen und Experten im Umgang mit rechter Ideologie und rechten Taten. Sie können diese erkennen und machen sie als Chronik und auf einer interaktiven Karte sichtbar. Dieses umfassende Monitoring macht ein Problem auf eine Art und Weise sichtbar, wie andere Erhebungen, wie etwa die der Strafverfolgungs- oder Justizbehörden, es nicht können. Ich glaube, aus diesen Beispielen wird deutlich, dass diese Meldestellen notwendig sind. Sie stärken demokratische Grundrechte und ihre Träger:innen. Sie sind in einer liberalen Demokratie unverzichtbar. Es wäre doch viel wichtiger, mal darüber zu sprechen, wie wir es schaffen, diese Meldestellen auskömmlich zu finanzieren, wie wir das hochqualifizierte Personal aus ihren prekären, befristeten Arbeitsverhältnissen herausholen können. Das wäre absolut wichtig in einer Zeit, in der jeden zweiten Tag eine Frau in Deutschland ermordet wird, in der rassistische und queerfeindliche Gewalttaten wieder Teil des Alltags in Deutschland sind. Wer sich weigert, diese Menschen langfristig zu unterstützen, die etwas dagegen tun, der verweigert sich dem absoluten Minimum. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank, meine Herren von der FDP, für diese Große Anfrage. Wir debattieren ein Thema, das uns alle betrifft: die Problematik der Meldestellen im Land Bremen. Anlaufstellen, die mit großen Versprechungen ins Leben gerufen wurden, doch die Realität scheint in vielerlei Hinsicht zu scheitern. Was uns hier präsentiert wird, ist oft nicht mehr als der Versuch, eine Fassade von Gerechtigkeit und Transparenz aufrechtzuerhalten, wobei der tatsächliche Nutzen durchaus fragwürdig bleibt. Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der FDP offenbart vor allem eine besorgniserregende Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Meine Damen und Herren, wo finden wir die Meldestellen gegen Linksextremismus? Wo finden wir Meldestellen gegen Islamismus? Dafür wird mal wieder Steuergeld gegen rechts aus dem Fenster geschmissen. Hier ein paar Stichproben. Betrachten wir das Beispiel des „Tatort Hafen“- Portals: Die Zahlen sind alarmierend. 6 eingegangene Meldungen, ich glaube, seit 2022. 2 davon führten zu Ermittlungen. Ist das wirklich der Grad an Engagement, den wir erwarten können, wenn es um die Bekämpfung von Drogenkriminalität und anderen schwerwiegenden Problemen geht? Ist das der Erfolg, den wir feiern sollen? Diese Zahl spricht Bände über die Ineffektivität teurer, überflüssiger Meldestellen, die nur Ressourcen verbrauchen, ohne echte Hilfe zu leisten. Nehmen wir die Meldestelle „Keine Randnotiz“: 1 591 Meldungen in vier Jahren. Ich habe mir da mal eine aktuelle Meldung rausgesucht. Zitat: „So wurde am Magdalene-Thimme-Weg am 13. Oktober 2025 ein rechtspopulistischer Aufkleber festgestellt.“ Wow! „Die Darstellung stellt eine vermeintlich patriotische Haltung einer abwertenden Sicht auf politische Gegner:innen gegenüber. Der Aufkleber ist als rechtsmotivierte Agitation gegen demokratische und pluralistische Werte einzuordnen.“ Meine Damen und Herren, ganz Bremen ist zugepflastert mit linksextremen Aufklebern. Was soll das? Dafür fördert Bremen „Keine Randnotiz“ mit 15 131 Euro im Jahr. Denunzieren und mutmaßliche Denunziationen von Hinweisen sollten nicht die Folge der Existenz solcher Stellen sein. Stattdessen benötigen wir Räume, in denen Menschen sich sicher fühlen und ernst genommen werden. Wir müssen uns kritisch damit auseinandersetzen, welche Gesellschaft wir eigentlich wollen – eine, die auf Angst und Misstrauen basiert, oder eine, in der Transparenz und Gerechtigkeit für alle gelten. Meine Damen und Herren, ich höre regelmäßig den „WELT“-Podcast „Make Economy Great Again“ mit dem großartigen Ulf Poschardt. In dem Podcast gibt es eine Rubrik, die heißt, „Ist das mega oder kann das weg?“ (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weg!) Meine Damen und Herren, die meisten dieser Meldestellen können weg. Sie sind ineffektiv und kosten Geld, das woanders dringend gebraucht wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Kevin Lenkeit. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sozialdemokratisches Schweizer Offiziersmesser. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin tatsächlich überrascht, Herr Dr. Schröder. Sie haben ja überhaupt nichts zu Ihrer Großen Anfrage gesagt. Ich bin gerade am überlegen, welches Thema ich jetzt anschneide, ob ich eine Bürgergelddebatte anfange, ob ich über Migranten in Arbeit spreche – ich finde, es wird auch viel zu selten hier thematisiert –, oder warum die Regierung Merz genauso unbeliebt ist wie die Ampel. Das wären alles Themen, die könnte man jetzt hier debattieren, (Zurufe FDP und CDU) weil Sie haben ja anscheinend hier nur angemeldet, dass Sie die Beantwortung Ihrer Großen Anfrage debattieren wollen, haben das aber überhaupt nicht gemacht, sondern haben sich in irgendwelchen verschwörungsmythischen Erzählungen verloren. (Lachen FDP) Ich finde das ja auch in Ordnung, aber da gehört es dann ja auch wieder zu. Sie haben hier die Causa Bolz angesprochen und irgendwie den Zusammenhang zu der Meldestelle hergestellt. Da möchte ich den Innenminister Hessens, Herrn Roman Poseck, zitieren, CDU: „Die Berliner Staatsanwaltschaft ist zwar zu weit gegangen, der Meldestelle ist aber nichts vorzuwerfen, da sie lediglich eine unverbindliche Bewertung vorgenommen hat. Die weitere Entscheidung traf dann die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Justiz.“ (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wie man vor dem Hintergrund auf die Idee kommt, aus dieser Causa eine Generalkritik an Meldestellen zu machen, finde ich schon ziemlich abenteuerlich. Aber wie gesagt, das ist ja Ihre Redezeit und Sie dürfen immer sagen, was Sie wollen, das würde ich auch niemals kritisieren. Kolleginnen und Kollegen, die Antworten des Senats auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion zeigen, dass die Meldestellen im Land Bremen zielgerichtet, effektiv und verantwortungsvoll organisiert sind. Von einem Wildwuchs – auch das hat der Kollege Schröder gesagt – kann keine Rede sein. Im Gegenteil, wir sehen ein klar strukturiertes und vor allem ein sehr überschaubares System mit genau definierten Zuständigkeiten. Meldestellen – und ich glaube, da sind wir uns alle einig – sind natürlich kein Selbstzweck. Sie dienen dazu, Missstände, Diskriminierung und Rechtsverstöße aufzuzeigen, Betroffene zu schützen und staatliches Handeln in der Hinsicht zu verbessern. Gerade in einer offenen und demokratischen Gesellschaft ist es wichtig, dass Menschen auch wissen, wohin sie sich vertrauensvoll wenden können, wenn sie Unrecht oder Fehlverhalten beobachten. (Beifall SPD) Der Senat hat sehr transparent dargelegt, welche Meldestellen es gibt, von der Beschwerdestelle der Landesfrauenbeauftragten über die Anlaufstellen im Sport bis hin zu spezialisierten Angeboten wie dem „Tatort Hafen“, der „Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz“ oder dem Portal „Keine Randnotiz“. Diese Vielfalt, Kolleginnen und Kollegen, ist natürlich auch kein Problem, sondern ein Zeichen funktionierender Prävention und Rechtsstaatlichkeit. Auch die Zahlen, das wurde hier vom Kollegen Labetzke schon erwähnt, sprechen eine klare Sprache: Besonders zu erwähnen ist hier „Keine Randnotiz“ mit über 1 500 Meldungen seit 2020 – ein Projekt, welches wertvolle Arbeit gegen rechtes und diskriminierendes Verhalten leistet. (Beifall Die Linke) Die Zahlen zeigen auch, die Meldestellen werden genutzt – außer „Tatort Hafen“, zumindest am Anfang –, aber in einem Maß, das zielgerichtet und angemessen ist. Von überbordender Bürokratie oder Doppelstrukturen kann in Bremen keine Rede sein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Auch finanziell ist das Bild wirklich eindeutig. Das Hinweisportal „Tatort Hafen“ kostet zum Beispiel rund 821 Euro im Monat, die Präventionsarbeit im Landessportbund rund 69 000 Euro im Jahr. „Keine Randnotiz“, auch das wurde hier erwähnt, wird zu über 90 Prozent aus Bundesmitteln finanziert. Das sind, Kolleginnen und Kollegen, sehr überschaubare Summen für Strukturen, die einerseits Vertrauen schaffen, auf Missstände hinweisen und vor allem auch Betroffene stärken. Kolleginnen und Kollegen, Meldestellen sind richtig und wichtig, sie sind Ausdruck einer wehrhaften Demokratie und eines Staates, der zuhört, wenn Menschen in Missstände geraten. Sie stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sie schützen die Schwachen und sie tun dies vor allem effizient, transparent und mit geringen Mitteln. Der Senat hat mit der Beantwortung der Fragen aufgezeigt, dass Bremen auf einem guten Weg ist, mit klaren Strukturen, niedrigen Kosten und einem starken Signal und starker Offenheit für Rechtsstaatlichkeit. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Simon Zeimke. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lenkeit, ich hätte es nicht angesprochen, aber da Sie die Bundesregierung erwähnt haben: Wenn ich mir die Leistung der SPD in der Bundesregierung angucke, dann komme ich zu dem Schluss, vielleicht war in der Ampel gar nicht die FDP das Problem. Ich erkenne da einen roten Faden. (Beifall CDU) Herr Labetzke, ich glaube wirklich, dass es dem Kollegen Schröder ein ernsthaftes Anliegen ist, die Meinungsfreiheit zu verteidigen. (Beifall CDU, FDP) Das kann niemals ein Irrweg sein, denn das ist wirklich das Wichtigste in unserem Land. (Zuruf SPD: Nein! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Na, ja! Artikel 5 Grundgesetz!) Zu Herrn Schröder: Sie haben gesagt, Sie hatten das Gefühl, dass nicht verstanden wurde, worauf man hinauswollte. Das ist ein klassisches SenderEmpfänger-Problem. Wenn Sie Antworten zu „Hessen gegen Hetze“ haben wollen oder wissen wollen, ob von dort Anzeigen hier angekommen sind, dann würde ich Ihnen empfehlen, beim nächsten Mal auch diese Frage zu stellen, und zwar in der Konkretheit. Das mal so als grundsätzlicher Einstieg. (Zuruf SPD) Hier wurde schon viel gesagt, muss ich sagen. (Zurufe SPD: Ja!) Hier wurde auch ein Wildwuchs beschrieben, den kann ich, ehrlich gesagt, aus der Antwort gar nicht erkennen. Es werden neun Meldestellen aufgezählt, drei davon sind gar nicht von uns wirklich eingerichtet, nämlich zu den Themen Geldwäsche und Steuerfahndung. Die sind halt da, dagegen können wir gar nichts tun. Drei davon werden auch nur staatlich finanziert. Ich kann wirklich nicht erkennen, wo da ein Wildwuchs sein soll. Es ist auch so aus meiner Sicht und aus Sicht der CDU, dass Meldestellen ein Instrument sein können, um niedrigschwellig auf Missstände hinzuweisen und Korruption aufzudecken und Betroffenen einen einfachen Weg zur Hilfe zu bieten. Dann sind sie auch gut, dann braucht man sie. Wir müssen aber auch immer gucken, ob diese Meldestellen funktionieren, wie effektiv sie sind, und darüber lesen wir leider in den Antworten nichts. Eine Meldestelle, und das wurde hier auch schon gesagt, darf niemals das Gefühl vermitteln, dass Menschen für abweichende Meinungen ins Visier geraten. Um ehrlich zu sein, bei den Meldestellen hier in Bremen kann ich mir noch gar nicht vorstellen, dass das passiert ist. Selbst „Keine Randnotiz“ hat noch keine, die wurde ja jetzt gerade kritisiert, Schlagzeilen dadurch gemacht. (Zuruf Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]) Ja, es werden dort viele Vorfälle aufgezeigt, das stimmt. Aber aus der Selbstbeschreibung sollen es rechte Vorfälle sein; dass man diese meldet, ist auch wichtig. Nur stelle ich die Frage, wenn dort eine Meldung ist: „In Gröpelingen wird eine Israel-Flagge verbrannt“; dann frage ich mich, ob die Definition als ein rechter Vorfall hier angebracht ist. Ich glaube nämlich nicht. (Zuruf Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ja, aber die große Überschrift ist „rechte Vorfälle“. Gehen Sie mal auf die „Über uns“-Seite, da steht groß „rechte Vorfälle“. (Zuruf Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, Meldestellen haben eine Berechtigung, um einen einfachen Einstieg in unser Rechtssystem zu liefern, aber am Ende sind die wichtigsten Meldestellen – und die, glaube ich, wurden hier nur einmal erwähnt – die Polizei, die Strafverfolgungsbehörden und die Onlinewache. Von daher ist heute, glaube ich, zu dem Thema alles gesagt. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen des Parlaments liegen nicht vor, deswegen erhält jetzt Senator Ulrich Mäurer das Wort. Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat mich etwas überrascht, denn ich hatte mir etwas ganz anderes überlegt, als ich diese Fragen gesehen habe. Möglicherweise haben wir völlig aneinander vorbeigeredet, weil wir irritiert worden sind durch sehr konkrete Dinge. Sie haben nachgefragt: Wie viele Strafanzeigen gab es bei der Onlinewache? Da haben wir gesagt: Die kennen wir, das waren in den letzten Jahren 40 000. Dann haben Sie nachgefragt: Wie es ist bei Meldestellen, die bundesweit unterwegs sind in Sachen Sicherheit und Strafverfolgung? Da haben wir natürlich an die NCMEC-Verfahren (National Center for Missing & Exploited Children) gedacht, das heißt, da geht es um Kinderpornografie. Das sind 100 000 Verfahren, die werden jedes Jahr vom BKA verteilt. Da sind wir bei etwa 1 000 Verfahren in Bremen. Das heißt, wir haben uns eigentlich an dem orientiert, was Sie gefragt haben, aber leider war das offensichtlich gar nicht das Thema, was Sie heute gern mit uns diskutieren wollen. Hätten Sie das gleich gesagt, hätte ich mich auch so geäußert, dass ich immer Sozialdemokrat war, aber auch immer ein Liberaler in diesen Fragen. Von daher gesehen: Viele Sachen, die Sie ausgeführt haben, diese Einschätzungen teile ich. Ich habe große Probleme damit, dass im Bereich des Strafrechts die Dinge ständig verschärft werden. Sie haben das Beispiel Norbert Bolz angesprochen. Ich muss sagen, es ist ein Skandal für mich, (Beifall FDP – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja! – Zuruf Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) dass es möglich ist, dass ein Amtsrichter, der einen Durchsuchungsbeschluss erlässt, in einer so offensichtlichen – –. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP] – Zuruf Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, das Wort hat Senator Ulrich Mäurer. Wenn Sie etwas zu sagen haben, zur gesamten Gruppe, kommen Sie bitte nach vorn, nutzen Sie die parlamentarischen Möglichkeiten, aber diese Zwiegespräche, die wollen wir hier eigentlich im Saal nicht. – Bitte sehr, Herr Mäurer! Senator Ulrich Mäurer: Ich würde da gerne fortsetzen. Herr Dr. Schröder, was Sie ausgeführt haben zum Thema Meinungsfreiheit: Ich teile Ihre Auffassung. Ich sehe das höchst besorgt, mit Besorgnis, dass inzwischen 60 Prozent der Bevölkerung glaubt, dass man in dieser Bundesrepublik nicht mehr frei seine Meinung sagen kann. Das finde ich besorgniserregend. Diese Meldestellen, nicht die, die wir hier haben, die Onlinewache ist nicht das Problem und auch nicht die NCMEC-Verfahren, aber vieles, was da zusammenläuft und einfach sinnlos weitergegeben wird, dazu gehört auch die hessische Stelle: Es macht es ja nicht besser, wenn mein Kollege sagt, die haben das einfach mal so durchgereicht nach Berlin. Da erwarte ich eigentlich, dass dann die Staatsanwaltschaft aufwacht und sagt: Hallo, wo sind wir hier angekommen? Insofern ist das ein Thema, was uns bewegt. Wir haben auch andere Themen in den letzten Wochen gehabt, zum Beispiel im Bereich des Verfassungsschutzes. Auch da bin ich nicht so begeistert über alles, was läuft. Wir haben, glaube ich, mit unserem Gesetzentwurf die richtige Einschätzung rübergegeben, dass gerade auch die Allmacht der Innenminister eher eingeschränkt werden muss. Es ist notwendig, dass relevante Entscheidungen von Gerichten getroffen werden, und ich hoffe, dass man da dann zweimal hinschaut. Dinge haben wir verändert. Das ist ja auch so eine Sache, die „Delegitimierung des Staates“: das war nach Corona ein Begriff. In allen Berichten – der Landesämter, des Bundesamtes – ist dieser Begriff für alles verwandt worden, was irgendwo gegen die Regierung war. Man wusste zwar, es war nicht links, es war nicht rechts – die „Delegitimierung des Staates“. Das ist ein Begriff, mit dem kann man alles erfassen. Von daher haben wir in Bremen diese Praxis beendet. Das heißt, wir gucken nach, wenn jemand strafrechtlich in Erscheinung tritt. Aber dass er nun die Bundesrepublik als Privatperson lieben muss, das kann man nicht erwarten. Bei Beamten ist das eine andere Situation, da gibt es eine Treuepflicht, auf die wir achten. Insofern sind wir gut beraten, dass wir unsere liberale Tradition hier im Auge behalten und uns diesen Entwicklungen entgegenstellen. Es gibt Meldestellen, die sind notwendig und bei manchen, da würde ich ein großes Fragezeichen dahinter machen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/1441, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit Mitteilung des Senats vom 23. September 2025 (Drucksache 21/1359) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Nancy Böhning. Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 26. Sitzung am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat die Abgeordnete Sandra Ahrens das Wort. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die FreiKarte ist auch ein Lehrstück über die Entwicklung der Sozialdemokratie, insbesondere der bremischen. In der SPD früherer Tage hätte man es abwegig gefunden, Kindern und Jugendlichen Autoscooterrunden auf dem Freimarkt zu spendieren und so etwas als Sozialpolitik zu verkaufen. Sozialdemokraten alten Schlages sahen es nicht als ihre Aufgabe an, Geschenke zu verteilen, sondern dafür zu sorgen, dass künftig niemand mehr Geschenke braucht.“ (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Das, meine Damen und Herren, ist kein Zitat aus einer CDU-PresseMitteilung, lieber Herr Lenkeit, das konnten Sie live und in Farbe im WeserKurier nachlesen. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Und ja, das hätten wir als CDU nicht besser formulieren können. (Beifall CDU) Sozialpolitik darf nicht darin bestehen, Taschengeld vom Staat zu verteilen, sondern muss Perspektiven schaffen, die Kinder aus eigener Kraft stark machen. Aufstieg durch Bildung, so hieß auch mal das Versprechen der SPD an alle Schichten, bei denen der Wohlstand noch nicht angekommen war. Der aufgezeigte Weg nach oben würde mit Anstrengungen verbunden, aber lohnend sein. Das war das Konzept, meine Damen und Herren. Zu diesem Konzept stehen wir als CDU weiterhin. (Beifall CDU – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Es geht um 60 Euro!) Wir wollen, dass Bildungserfolg unabhängig vom Elternhaus gelingt. Alle unsere Initiativen zielen genau darauf: mehr Schulsozialarbeit, verbindliche Sprachförderung, bessere Lernbedingungen, nicht punktuelle Geschenke, sondern nachhaltige Chancen, meine Damen und Herren. Leider geht es in vielen Fällen in Bremen nicht mehr auf. Der Weser-Kurier meinte, das habe damit zu tun, dass die Bremer SPD – fast acht Jahrzehnte durchgängige Zuständigkeit für Bildung – das Schulsystem verkommen ließ. Kein Widerspruch von uns. Fakt ist: Nirgendwo sonst in der Republik ist der durchschnittliche Leistungsstandard so niedrig wie in Bremen. Nirgendwo sonst verlassen so viele Jugendliche die Schule mit so wenig Kenntnissen und so geringer Ausbildungsreife – inzwischen elf Prozent ohne Abschluss, viele davon ohne Chance auf Aufstieg. Sie werden direkt in das staatliche Alimentationssystem weitergereicht, das Jahr um Jahr immer größere Teile des Bremer Haushaltes aufzehrt. Übrigens auch das war so und in ähnlichen Worten im Weser-Kurier nachzulesen. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Die FreiKarte, Herr Lenkeit, setzt dieses Alimentationsprinzip fort. Sie verteilt Geld an alle, auch an Millionärskinder, egal, ob diese diese Unterstützung benötigen oder nicht. (Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Statt strukturell Armut zu bekämpfen, feiert Rot-Rot-Grün das Gießkannenprinzip als Erfolg, und wer es kritisiert, wird herzlos stigmatisiert – aber, Frau Arpaz, es ist nicht herzlos, Ungleichheit an der Wurzel zu packen. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Wann habe ich denn das behauptet?) Es ist herzlos, Kinder in Ungleichheit verharren zu lassen. (Beifall CDU) Es ist herzlos, Kindern über Monate hinweg hier in Bremen Wohngeldanträge nicht zu bescheiden, ihnen damit faktisch den BremenPass vorzuenthalten, und die Eltern und Familien müssen über Monate, vor allen Dingen auch die Kinder, verzichten, trotz Anspruch. Da gibt es kein Mittagessen, keinen Schulausflug, kein Schullandheim, weil man die Karte nicht hat und es sich nicht leisten konnte. Die Löcher zwischen dem ersten Antrag und dem zweiten Antrag werden von Ihnen an der Stelle nicht aufgefüllt. Genau das habe ich mit dem Staatsrat vor vierzehn Tagen besprochen. Ich hoffe, dass sich das jetzt ändert. Statt Spaßvideos mit Konfetti und Tröte, liebe Frau Arpaz, was wäre denn vielleicht mal mit echter sozialdemokratischer Politik an dieser Stelle? (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Die wäre doch hilfreich. Zum Beispiel Ihre gute Idee, flächendeckend Doppelbesetzungen an allen Grundschulen mit Sozialindex 5 umzusetzen. Fangen Sie doch mal an, das zu Ende zu bringen, was Sie immer großspurig an der Stelle versprechen! Wer Kindern eine Perspektive bieten will, muss an die Ursachen ran, nicht an die Symptome. Fehlende Infrastruktur, zu wenig Fachkräfte und Schulen, die den sozialen Auftrag kaum noch erfüllen können. Das Bildungsbündnis hat genau dazu heute wieder eine Pressemitteilung, die auch das alles aufführt, erlassen, die siebte inzwischen in Folge, die zeigt, woran es hakt. Über dreißig Millionen wurden bisher vom Senat für die FreiKarte seit ihrer Einführung geblockt. Diese wären besser in Sportvereine, Jugendarbeit, Ganztagsförderung investiert gewesen: Orte, die wirklich alle Kinder erreichen, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Wo ist denn das Geld gelandet? Sagen Sie noch etwas zur FreiKarte?) insbesondere die, die bei ihrer FreiKarte durchs Raster fallen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Laut Senat wurden im Jahr 2024 nur 88 Prozent aktiviert. 12 Prozent haben es also nicht mal gemacht. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ja, die Millionärskinder waren raus!) Nein, das sind nicht die Millionärskinder, das sind nämlich genau die, für die Sie eigentlich Ihrer Definition als Partei stehen sollten: (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ja, das wissen Sie immer ganz genau!) die Kinder in den sozioökonomisch benachteiligten Quartieren, in den sogenannten Brennpunkten, die diese FreiKarten nicht aktiviert haben. (Beifall CDU – Zurufe SPD) Wissen Sie auch, warum? Wissen Sie, warum? In ganz Bremen-Nord gibt es eine einzige Akzeptanzstelle. Wenn Sie mir nicht glauben, vielleicht glauben Sie der jetzigen Geschäftsführerin des Paritätischen Verbandes, die damals Ihre sozialpolitische Sprecherin war, die bei Einführung der Karte schon gesagt hat: „Wir müssen dafür sorgen, dass die Akzeptanzstellen auch in den sogenannten Brennpunkten direkt vor Ort sind, denn viele Kinder verlassen ihren Kiez nicht.“ Das ist eines der Probleme, die Sie nach wie vor nicht beseitigt haben, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Die Folge ist das „linke Tasche, rechte Tasche“-Prinzip: Links theoretisch Geld in Kindertaschen und rechts wandern 5,6 Millionen sofort wieder zurück in die Haushaltssanierung. Das Geld kommt aber nicht bei den Kindern an. Wenn man sich das anguckt, dass dann in genau diesen sozialen Brennpunkten auch noch die offene Kinder- und Jugendarbeit gekürzt wird, weil dafür nicht mehr genug Geld im Senat da ist – –. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Wo wurde gekürzt? Das ist völliger Quatsch, was Sie da behaupten!) Ja, es gibt einen siebenprozentigen Aufschlag, es gibt eine Konsolidierung der Freizis. Wenn ich Ihnen dann sage, wie die Diskussion insgesamt auch zum Beispiel bei mir im Stadtteil läuft, dann sind da Jugendfarmen, die ums Überleben kämpfen, da sind Freizis, die mir von Schließungen berichten. Wenn man sich das anguckt, zusammen mit dieser FreiKarte, dann ist das Gesamtbild reiner Hohn. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Selbst Grüne und Linke wollten die FreiKarte beenden. Das Ergebnis des Koalitionsstreits war dann: Die Karte bleibt, aber ohne Volksfeste, oder anders gesagt, weder Fisch noch Fleisch, teuer und völlig am Ziel vorbei. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Autoscooter haben Sie ja eben erwähnt!) Abschließend möchte ich Ihnen klar sagen, damit ja nicht wieder dieses Verhetzungspotenzial kommt. (Glocke) Wir als CDU – ich komme zum Schluss – gönnen jedem Kind Erlebnisse, Freude und Teilhabe. Doch wir wollen, dass das dauerhaft, gerecht und wirksam passiert, nicht über eine Art Taschengeld vom Staat, sondern über verlässliche Strukturen, gute Bildung und offene Jugendarbeit. Wir lehnen die Verstetigung der FreiKarte ab. Wir wollen Kindern nichts wegnehmen, sondern wir wollen ihnen mehr geben: Bildung, Chancen und echte Zukunft statt zweimal Autoscooter, (Glocke) Entschuldigung, zweimal Kino, Popcorn oder irgendein Daddeln am Spielautomaten. – Danke! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem sogenannten „Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard“ – einem Gesetz, welches ursprünglich als befristetes Projekt gedacht war, nun aber durch diese Vorlage auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden soll. Mit anderen Worten: Aus einer Krisenmaßnahme wird ein Dauerinstrument. Das allein wäre schon diskussionswürdig, doch was hier passiert, ist mehr als eine technische Verlängerung. Es ist ein Symbol dafür, wie dieser Senat Sozialpolitik versteht. Man ruft Programme aus, verteilt Steuergeld, nennt das soziale Teilhabe. Das ist ja einer Ihrer favorisierten Begriffe schlichtweg. Bei Ihnen hat ja jeder teil, nur leider selten die Leute, die das Geld, was wir Steuern nennen, tatsächlich erarbeiten, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Vor einem Jahr haben Sie das noch so gelobt!) Man ruft Programme aus, wie gesagt, verteilt Steuergeld, wir waren gerade beim Begriff Teilhabe, und Sie erklären jede Kritik an der Zweckmäßigkeit zum Angriff auf Familien. So einfach kommen Sie nicht davon, meine Damen und Herren. Dabei war der Ausgangspunkt klar: Die „Familiencard“ oder, wie sie heute gern genannt wird, FreiKarte, wurde 2022 als Teil des sogenannten Bremer Aktionsplans gegen die Pandemiefolgen eingeführt. Die Idee war, Familien mit Kindern nach den Lockdowns niedrigschwellige Freizeitangebote zu ermöglichen. Das war damals nachvollziehbar. Aber diese Begründung gilt doch längst nicht mehr! Heute, drei Jahre später, ist die FreiKarte zum reinen Selbstzweck mutiert. Der Senat verlängert sie, weil er keine politische Kraft hat, über Prioritäten zu entscheiden. Anstatt zu prüfen, ob das Instrument wirklich wirkt, wird es einfach fortgeschrieben. Sie verfahren hier sozialpolitisch nach einem Motto, das kann man eigentlich auch frei übersetzen: „Was lacostet die Welt, Geld kostet keine Rolex“. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Kein Evaluationsbericht, keine belastbaren Zahlen zur sozialen Wirkung, kein Vergleich der Zielgruppen. Stattdessen heißt es lapidar: „Die bisherige Organisation über ein Projektbüro in der Senatskanzlei soll fortgeführt werden.“ Das ist keine Begründung, das ist Bürokratieverwaltung. Der Senat räumt selbst ein, dass es keinerlei gesetzliche Notwendigkeit für eine Entfristung gibt. Das Gesetz wäre am 31. Dezember 2025 ausgelaufen, beziehungsweise würde es tun – ein idealer Zeitpunkt, um einmal selbstkritische Bilanz zu ziehen, meine Damen und Herren: Wie viele Familien profitieren tatsächlich? Welche sozialen Effekte konnten gemessen werden? Wie hoch ist der Mitnahmeeffekt bei Haushalten, die auch ohne FreiKarte alle Angebote nutzen könnten? Vor allem, wie viel kostet das überhaupt alles? Keine dieser Fragen wird beantwortet. Stattdessen heißt es in der Senatsmitteilung wörtlich: „Mit Senatsbeschluss vom 19. August 2025 stimmte der Senat der Fortführung der FreiKarte zu.“ Keine Zahlen, keine Abwägung, keine Kontrolle durch dieses Parlament. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das ist haushaltspolitisch fragwürdig und politisch schlicht respektlos. Wir reden hier nicht über eine Bagatelle. Die FreiKarte kostet das Land Jahr für Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag. Sie wird an sämtliche Kinder und Jugendliche mit Erstwohnsitz in Bremen verschickt, ohne Bedürftigkeitsprüfung, soziale Staffelung und vor allen Dingen ohne Zielgenauigkeit. Damit ist es im Kern ein Umverteilungsinstrument von unten nach oben. Trotzdem verkauft der Senat das Ganze als großen Gleichstellungserfolg. Dabei wäre ehrliche Sozialpolitik etwas anderes: zielgerichtet, transparent und überprüfbar. Stattdessen produziert man Symbolpolitik, ein bisschen Konsumsubventionen hier, ein bisschen PRKampagne da, und verkauft das alles dann als Fürsorge. Noch absurder wird es, wenn man sich anschaut, wo das Projekt organisatorisch angesiedelt ist. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Tja!) Zuständig ist gar kein Fachressort, sondern ein Projektbüro in der Senatskanzlei. Mit anderen Worten, man hat ein Marketing-Instrument geschaffen, welches direkt unter der politischen Leitung der Landesregierung steht. Dass dies verfassungsrechtlich möglich ist, heißt noch lange nicht, dass es politisch richtig ist, meine Damen und Herren. Inhaltlich bleibt die FreiKarte ein Flickenteppich. Die Kooperationen mit Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind unübersichtlich, die digitale Infrastruktur ist lückenhaft, und viele Partner berichten, dass die Erstattungsprozesse für eingelöste Gutscheine kompliziert und langsam sind. Das alles hätte längst in einem Bericht aufgearbeitet werden müssen. Doch dieser Senat verlängert lieber, anstatt zu evaluieren. Das Konzept suggeriert soziale Gerechtigkeit, schafft aber in Wahrheit eine anonyme Subvention, die weder steuert noch gezielt hilft. Familienpolitik sollte kein Selbstzweck sein. Sie muss die Lebensbedingungen verbessern und nicht Ihre politische Bilanz. Der Senat hätte längst eine Kurskorrektur einleiten müssen, weg vom Gießkannenprinzip und PR-Symbolik, hin zu echter Förderung. Bezahlbare Kitas, bessere Schulsozialarbeit, Unterstützung für Alleinerziehende, Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Dafür wären diese Mittel definitiv weit sinnvoller eingesetzt. Dass SPD, Grüne und Linke dennoch an dieser FreiKarte festhalten, zeigt, wie sehr sie in ihrem eigenen Wohlfühlnarrativ gefangen sind. Sie haben aus einem Ausnahmeinstrument ein Dauerprogramm gemacht und verkaufen das dann als Fortschritt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Was Sie in Wahrheit betreiben, lassen Sie es mich einfach mal beim Namen nennen: Was Sie machen, das ist eigentlich, wenn wir ehrlich sind, Flucht vor Ihrer eigenen Verantwortung. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Es wäre ehrlicher, den Bürgerinnen und Bürgern mal zu sagen: Wir beenden das Projekt, evaluieren es ausnahmsweise mal seriös und investieren das Geld künftig zielgerichteter, um eine Effektivität herzustellen, meine Damen und Herren. Aber diese Ehrlichkeit, die fehlt Ihnen, nicht nur in diesem Bereich, die fehlt Ihnen generell, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) auch in der Sozialpolitik, für die Sie sich ja immer so gerne rühmen von morgens bis abends. Stattdessen wird das Gesetz verlängert, der Apparat weiterbetrieben und die Öffentlichkeit mit wohlklingenden Worten über, da haben wir es wieder, Teilhabe und Familienfreundlichkeit, abgespeist. BÜNDNIS DEUTSCHLAND lehnt, Sie haben es sicherlich schon geahnt, diese Gesetzesänderung ab, nicht, weil wir Familienförderung ablehnen, sondern weil wir Effizienz und Verantwortlichkeit zu Recht von Ihnen einfordern. Wir wollen keine populistischen Geschenke, das entwürdigt auch die Empfänger, sondern wir verlangen von Ihnen wirksame Sozialpolitik. Diese erfordert aber Entscheidungen, Abwägung und Verantwortung. Wer die Familiencard jetzt entfristet, ohne sie zu überprüfen, der macht das Gegenteil. Er schiebt Entscheidungen auf, pflegt Symbole und vermeidet die Diskussion. Wir sagen: Schluss mit dieser Alibi-Politik! Statt Symbolmaßnahmen braucht Bremen Strukturreformen. Statt FreiKarte braucht Bremen bezahlbares Leben, funktionierende Schulen und ein gerechtes Steuersystem. (Glocke) Deswegen lehnen wir dieses Änderungsgesetz ab. Bremen braucht Ehrlichkeit, nicht politische Kosmetik aus ihrem Hause, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne recht herzlich Herrn Heine und Herrn Robrahn von unseren beiden Bremer Schaustellerverbänden. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall) Als nächster Redner erhält der Abgeordnete Ole Humpich das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr Abgeordneter Ole Humpich (FDP): geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Wir debattieren heute erneut über die Verstetigung der Bremer FreiKarte, und ganz offen: Es irritiert ein wenig. Allerdings irritiert es auf vielerlei Ebenen. Es irritiert beispielsweise auch, wie in jüngster Vergangenheit die Annahmestellen der FreiKarte ausgewählt wurden und nach welchen Kriterien. Ganz egal, wie man nun politisch dazu steht, ob es richtig oder falsch ist, den Freimarkt dort zuzunehmen: Dies sorgt schon für Irritationen in der Bevölkerung und auch bei den Schaustellern, dass man nun noch ins Kino gehen kann, Popcorn essen kann und Nachos essen kann, einen Kinofilm schauen kann, (Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör SPD – Abgeordneter Thore Schäck FDP: Erst mal zuhören!) aber auf der anderen Seite funktioniert das Autoscooter fahren nicht mehr. Das zeugt davon, dass sie einen Flickenteppich geschaffen haben und eigentlich, liebe Kollegen der SPD, Ihren Koalitionskollegen nur ein vergiftetes Geschenk gemacht haben, auf Kosten der Stadt. (Beifall FDP) Es irritiert aber auch, weil eigentlich ehrlicherweise alles zu diesem Thema in der Vergangenheit gesagt wurde. Die Argumente liegen quasi auf dem Tisch. Die Opposition ist nicht unbedingt der größte Fan der FreiKarte, um es sachte auszudrücken. Die Koalition ist ein großer Fan der FreiKarte, in Teilen, (Zurufe CDU, SPD) und ehrlicherweise muss man sagen, wir beschäftigen uns hier heute erneut mit einem Projekt, das weder in seiner Zielsetzung noch in seiner Ausgestaltung überzeugt hat. Für uns als Freie Demokraten bleibt die Bremer FreiKarte der falsche Weg, und es ist ein Fehler, dieses Millionenprojekt nun auch noch dauerhaft verstetigen zu wollen. Millionenbeträge, die aus unserer Sicht an anderer Stelle ungleich dringender gebraucht werden. Wir sagen ganz klar, erst die Pflicht und dann die Kür, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP) Bevor wir also über zusätzliche Vergünstigungen und symbolpolitische Projekte sprechen, müssen wir sicherstellen, dass unsere grundlegenden Strukturen für Kinder- und Jugendangebote solide finanziert sind. Wenn wir uns eine Beiratssitzung aus dieser Woche anschauen, ist es schon so, dass Kinder und Jugendliche Angst davor haben, dass ihre Freizeiteinrichtungen, ihre Jugendeinrichtungen gestrichen werden und geschlossen werden. Machen Sie bitte in der Koalition endlich die Augen auf und verschließen Sie diese nicht vor der Realität! (Beifall FDP) Denn schauen wir noch einmal in die Realität unserer Stadt, die Kollegin Ahrens hat es schon angesprochen: Kinderbauernhöfe kämpfen ums Überleben, viele Jugendeinrichtungen arbeiten seit Jahren am Limit, pädagogische Angebote stehen auf der Kippe; nicht, weil sie schlecht sind, sondern weil schlicht das Geld fehlt. Einrichtungen, die jeden Tag echte niederschwelligen Teilhabe ermöglichen, die Orte der Begegnung schaffen, die Kindern und Jugendlichen Stabilität geben, stehen aktuell weiterhin finanziell auf wackeligen Beinen. Wenn wir uns eine Sondersitzung der Sozialdeputation anschauen, wo der Ortsamtsleiter aus Osterholz uns sehr eindringlich die Nöte des Kinder- und Jugendbauernhofs in Osterholz dargelegt hat, dann können Sie hier nicht sagen, dass in dieser Stadt alles in Ordnung ist, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Gleichzeitig wird hier ein Millionenprojekt verstetigt, dessen Nutzen, vorsichtig formuliert, sehr begrenzt ist. Es ist schlicht eine falsche Prioritätensetzung. Was allerdings ebenfalls verwundert: Die FreiKarte ist weiterhin nicht im Sozialressort angesiedelt – dort, wo sie nach Logik und Zuständigkeit hingehören würde. (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Stattdessen bleibt sie im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters selbst, und genau an dieser Stelle entsteht der Eindruck, dass es sich eben nicht um ein sozialpolitisches Leuchtturmprojekt handelt, sondern um ein Wahlkampfgeschenk – ein Geschenk des Bürgermeisters Bovenschulte, das aus dem falschen Topf und mit den falschen Prioritäten finanziert wird, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Überhaupt, wo beginnt Teilhabe eigentlich? Für uns beginnt sie nicht bei der Möglichkeit, im „Zoo am Meer“ einen Kuscheleisbären zu kaufen. Für uns beginnt Teilhabe dort, wo alle Kinder unabhängig von Herkunft, Einkommen oder ihrem sozialen Hintergrund gemeinsam stark werden können – in Sportvereinen, auf guten Sportplätzen, in intakten Hallen, in verlässlichen Jugendangeboten. Doch was erleben wir? Viele Vereine haben marode Hallen, unbespielbare Plätze, zu wenig Trainingszeiten. Meine Damen und Herren, Sport ist einer der stärksten Integrationsmotoren unserer Gesellschaft, und genau dieser Bereich bleibt seit Jahren und Jahrzehnten chronisch unterfinanziert. Auf dem Sportplatz sind am Ende des Tages alle gleich. Da zählt nicht, wer man ist, wo man herkommt oder was die Familie verdient. Gewinnen kann jeder, aber verlieren lernen, sich aufrappeln, weitermachen, Rücksicht nehmen, als Team zusammenhalten, das lernen nur wenige, und dort entsteht am Ende des Tages echte Teilhabe und echte Bildung fürs Leben. Meine Damen und Herren, abschließend: Wir als FDP-Fraktion wollen eine Sozialpolitik, die nachhaltig ist, eine Jugendpolitik, die Strukturen stärkt, eine Finanzpolitik, die klare Prioritäten setzt. Die FreiKarte mag nett gemeint sein, aber sie löst keine strukturellen Probleme. Sie stärkt keine Einrichtung, sie schafft keine Hallen, keine Sportplätze, keine Spielplätze, keine verlässlichen pädagogischen Angebote. Wir lehnen diese Verstetigung daher ab – aus Verantwortung für solide Finanzen, für echte Teilhabe und für nachhaltige Angebote, die Kindern und Jugendlichen wirklich helfen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dariush Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es heute kurz: Wir sprechen heute mal wieder über die FreiKarte – dieses Mal nicht, weil es sinnvoll ist, sondern weil Frau Ahrens darauf besteht. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Die CDU-Fraktion, Herr Kollege, nicht Frau Ahrens!) Die Argumente sind schon längst ausgetauscht. Die Beliebtheit der FreiKarte ist deutlich, auch in Ihrer Wählerschaft. Aber Sie, Frau Ahrens, Sie sind gar nicht interessiert an einer sachlichen Debatte. Denn wenn Sie auf die Faktenlage, die aus den Befragungen zur FreiKarte hervorgeht, achten würden, dann wären Sie jetzt ganz leise, weil Sie wüssten, dass quer durch alle Parteipräferenzen hinweg die FreiKarte als Erfolgsprojekt wahrgenommen wird. (Beifall Die Linke, SPD – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Aber auch nur bei denjenigen, die zur Wahl gehen!) Sie versuchen, sich zu inszenieren als Kämpferin für die Belange junger Menschen, und wie wenig Sie sich für die Belange junger Menschen interessieren, das sieht man auch daran, dass Sie aus dem Jugendhilfeausschuss ausgetreten sind. Ich glaube, das ist schon ein deutliches Signal. Wenn Sie wirklich etwas für die jungen Leute in diesem Bundesland tun wollen, dann stellen Sie doch einfach ein paar Änderungsanträge, in denen Sie vorschlagen, wie man im Haushalt die Kinder- und Jugendeinrichtungen ausfinanzieren kann und sie nicht in dieser Prekarität lässt. Doch wahrscheinlich werden Sie keinen einzigen stellen, genauso, wie Sie es schon bei den letzten Haushaltsverhandlungen nicht getan haben, weil es Sie einfach nicht juckt. Sie wollen hier nur eine Show machen. (Beifall Die Linke, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Selin Arpaz. Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Die CDU hat Sehnsucht, denn es ist keine 35 Tage her, da debattierten wir das letzte Mal über Bremens beliebtestes Projekt: unsere FreiKarte. Ich muss sagen, genauso wie Herr Hassanpour fand ich es am Anfang etwas ungewöhnlich, dass wir bei der Zweiten Lesung noch eine Runde drehen und über dieses Thema sprechen, obwohl meiner Ansicht nach alle Argumente ausgetauscht waren. Doch Frau Ahrens – oder wie Sie gerade noch mal richtiggestellt haben, die CDUFraktion – schien mit der Performance vom Kollegen Eckhoff in der ersten Runde nicht zufrieden gewesen zu sein. Anders kann ich es mir nämlich nicht erklären, warum wir heute noch mal über dieses Thema debattieren. (Beifall SPD) Aber gut, ich lasse es mir selbstverständlich nicht nehmen, über, Zitat: „das geilste Projekt Bremens“, wie ein Schüler es mir letztens zutreffend beschrieb, zu sprechen. Bei meiner letzten Rede habe ich Ihnen allen bereits aufgezeigt, wie hoch der Zuspruch ist, den unsere FreiKarte von der Bremer Bevölkerung erfährt. Über achtzig Prozent der Bremer:innen finden sie gut. Da ist auch egal, welche Umfrage Sie nehmen, da gibt es mehrere, die Zustimmung fällt immer ähnlich hoch aus. Ja, sogar über siebzig Prozent der CDU-Wählenden unterstützen die FreiKarte. Auch wenn man Bürgerinnen befragt, ob man sie einstampfen sollte, wie es auch heute schon mehrfach von der Opposition gefordert worden ist, ist das Ergebnis glasklar: Nein, niemand möchte auf die FreiKarte in Bremen verzichten. Ganz im Gegenteil. Die Frage danach, warum Ihnen die Meinung der Bremer Bürgerinnen an dieser Stelle so egal ist, die habe ich Ihnen schon in der letzten Debatte gestellt. Ich übergehe sie an dieser Stelle, denn ich glaube, ich werde auch diesmal keine Antwort auf diese Frage bekommen. Auch, was die Nutzung der Karte angeht, verzeichnen wir seit Beginn enorm hohe Aktivitäten. Knapp über vier Millionen Euro wurden allein schon in diesem Jahr von Kindern und Jugendlichen in den über achtzig Einsatzstellen im gesamten Land, also in unseren lokalen Kinos, im Theater, in der Kunsthalle und in den Freibädern ausgegeben – alles Geld, welches in unsere bremische Wirtschaft fließt. Ja, auch auf Bremens Volksfesten wurde ein großer Teil des Geldes ausgegeben. Dazu gleich aber mehr, denn weil es hier einige im Haus wirklich immer noch nicht verstanden haben, erkläre ich gern auch noch einmal: Die Bremer FreiKarte ist dafür da, um Kinder und Jugendliche dabei zu fördern, eigenständig und nicht von den Eltern abhängig zu sein. Sie soll diejenigen unterstützen, die die finanzielle Unterstützung notwendig haben, ohne sie dabei bloßzustellen. Denn vor der FreiKarte sind alle gleich, da sie jeder bekommt, und das finden wir goldrichtig – übrigens alle Jugendlichen, mit denen man in den Austausch geht, auch. (Beifall SPD – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Vor allem aber fördert sie Teilhabe. Bei einer Umfrage der Senatskanzlei geben über die Hälfte der Befragten an, dass sie generell mehr, aber auch viele Aktivitäten zum ersten Mal ausprobieren konnten. Denn die FreiKarte bedeutet für diejenigen, die sie bekommen, Enormes. Ich wiederhole mich an dieser Stelle, denn eigentlich gibt es auch gar nicht mehr so viel zu dieser FreiKarte hinzuzufügen, aber sie bedeutet Enormes. Sie bedeutet, zum ersten Mal im „Universum“ die Welt zu entdecken. Sie bedeutet, im Sommer in das Freibad zu gehen um die Ecke, während alle Freunde im Urlaub sind, und sie bedeutet, dass niemand zurückgelassen wird. Wofür sie allerdings nicht da ist: um sozialpädagogisches Fachpersonal zu ersetzen, geschweige denn offene Kinder- und Jugendarbeit, wie es fälschlicherweise oft gegeneinander ausgespielt wird, und natürlich muss man an dieser Stelle auch betonen, weil es scheinbar immer infrage gestellt wird: Nur, weil man für die FreiKarte wäre, ist man nicht automatisch gegen das andere. Natürlich ist die offene Kinder- und Jugendarbeit ein wichtiger Teil in diesem Bereich, weshalb wir alles dafür tun, dass dieses System fit für die Zukunft gemacht wird. Ich weiß auch gar nicht, warum Sie sich als CDU darüber lustig machen. Frau Tek aus Ihrer Fraktion, die war doch ebenfalls an dem Prozess beteiligt und hat daran mitgearbeitet. Wie kann man denn die Augen vor diesem großen Prozess, der hier gerade ansteht, so dermaßen verschließen? (Beifall SPD – Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Wer allen Ernstes glaubt, dass das Leben von jungen Menschen sich nur zwischen Kinderzimmer, Klassenzimmer und Jugendklub abspielt, der hat wirklich keine Ahnung von der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen. Gegen Ende meiner Rede möchte ich noch einmal auf einen Punkt zurückkommen, den ich sehr bedaure, nämlich, dass unsere FreiKarte ab kommendem Jahr nicht mehr auf den bremischen Volksfesten eingesetzt werden kann. Was in den vergangenen Jahren einen Umsatz von mehreren Millionen allein schon auf dem Freimarkt ausmachte, fällt nun bedauernswerterweise weg. Was enorme Entlastungen während Bremens fünfter Jahreszeit bedeutet, fällt nun weg. Was mit Freunden auf den Rummel gehen und nicht auf Autoscooter verzichten bedeutete, fällt nun weg. Was für eine vierköpfige Familie Lose, Zuckerwatte, Bratwurst und Karussell fahren bedeutete, fällt nun weg. Dass ausgerechnet die Volksfeste weichen mussten, das versteht niemand, weder die Kinder und Jugendlichen noch die Schausteller:innen. Allerdings stelle ich mir vor, dass in den Parteizentralen von CDU und FDP hier in Bremen wahnsinnig die Korken geknallt haben müssen, als die Meldung darüber die Runde gemacht hat. (Beifall SPD, Die Linke – Zurufe FDP) Wir mussten uns ja schließlich oft genug von Ihnen anhören, was für eine sinnlose Geldverschwendung der Einsatz der FreiKarte auf Bremens Volksfesten ist. Es ist immer wieder erstaunlich, wie die Freude von so vielen zu so viel Unmut bei der Opposition hier in diesem Hause führen kann. Sehr geehrte Damen und Herren, ich beende meinen Beitrag, wie ich ihn bei meiner letzten Rede begonnen habe: Die FreiKarte, sie ist gekommen, um zu bleiben, und wir als SPD werden sie verteidigen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Im letzten Monat hatten wir die erste Lesung des Gesetzes mit einer ausführlichen Debatte, in der wir alle unsere Entscheidungen für und gegen die Karte noch einmal begründet haben. Klar wurden – auch heute wurden klar – die unterschiedlichen Positionen. Klar wurde auch, dass bei diesem Thema kein Konsens mehr zwischen Koalition und Opposition gefunden wird. Das haben wir auch heute deutlich gemerkt. Noch deutlicher geht es ja nicht. Unser Ergebnis wird heute auch kein anderes sein. Ich sehe keine Punkte, die meine Perspektive auf das Thema in den letzten vier Wochen verschoben haben. Meine Rede wäre heute eigentlich, liebe Kollegin Ahrens, die gleiche Rede gewesen, aber ich werde das nicht wiederholen. Ich möchte das den Kolleg:innen auch nicht alles antun. Aber dass Sie Äpfel mit Birnen vermischen, das kennen wir. Das kenne ich von Ihnen. Sie sind auch nicht Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Diese Themen, die Sie heute alle angesprochen haben: Wir besprechen das im Jugendhilfeausschuss, wir besprechen das in der Sozialdeputation. Wir machen uns Sorgen um die Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Osterholz. Ich bin ständig mit den Kollegen vor Ort im Kontakt, und das möchte ich ganz gern einmal gesagt haben. Dass Sie uns hier immer wieder vorwerfen, dass wir das nicht tun, möchte ich nicht stehen lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Ich bitte um die Zustimmung für diesen Antrag. – Danke! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Die Abgeordnete Sandra Ahrens zur Kurzintervention. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich zitiere einmal ganz kurz aus dem Beitrag von „Petri & Eichen“, der in alle Ortsämter gegangen ist: „Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurde deutlich, dass die strukturellen finanziellen Defizite im Bereich der Jugendförderung maßgeblich zur wirtschaftlichen Schieflage von ‚Petri & Eichen‘ beigetragen haben.“ Präsidentin Antje Grotheer: Frau Ahrens, Ihre Kurzintervention muss sich auf den vorhergehenden Redebeitrag beziehen. Damit müssen Sie dann wenigstens anfangen und nicht als letzten Satz den Bezug herstellen, bitte! Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Frau Präsidentin, genau das kommt jetzt: Mir wurde vorgeworfen, dass es keine strukturelle Unterfinanzierung in genau diesen Stadtteilen gibt. Ich habe Ihnen hier gerade den Beweis erbracht, dass der Träger selber genau das sagt. (Zurufe SPD) Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist: Sie verkaufen hier eine Milchmädchenrechnung als sozialpolitische – –. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Ahrens, noch einmal bitte: Sie müssen sich auf den Redebeitrag der Abgeordneten Görgü-Philipp beziehen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das tue ich!) Das ist keine Fortsetzung Ihrer normalen Rede. Bitte! Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Frau Görgü-Philipp hat mir eben einen Vorwurf gemacht, den ich jetzt an dieser Stelle entkräften möchte, und es wäre total schön, wenn ich das auch machen dürfte (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) und nicht ständig unterbrochen werde, damit die neunzig Sekunden um sind. Frau Görgü-Philipp hat gesagt, es wäre an der Stelle von uns verkehrt, wie wir das Ganze diskutiert haben. Sie sorgen dafür mit Ihrem Formelkompromiss, dass in Zukunft ungefähr von den 9 Millionen Euro, die Sie in den Haushalt einstellen, noch maximal 2 Millionen abgerufen werden, entsprechend der Werte der letzten drei Jahre, weil der Bereich Volksfeste komplett rausgenommen worden ist, der 60 Prozent der Ausgaben beinhaltet hat. (Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Das sorgt dafür, dass in Wahrheit von den 9 Millionen Euro 7 Millionen zurück an den Finanzsenator gehen und Verwaltungskosten von 2 Millionen Euro, die für Kinder ausgegeben werden, von 1,5 Millionen Euro verursacht werden. (Zurufe SPD) All das sind Zahlen, die der Senat schriftlich auf Anfragen der FDP genau so dargelegt hat. Das sagt mir: 50 Prozent Verwaltungskosten, das ist eine Wahnsinnsbürokratie, es ist ein Hohn. Es hat mit Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt nichts zu tun, denn das Geld kommt bei ihnen faktisch nicht an. Deswegen lehnen wir das als CDU ab. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zurufe SPD – Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Sehr geehrte Frau Kollegin, auch Sie sollten die Entscheidungen des Präsidiums nicht kommentieren. Das sind Entscheidungen, die das Präsidium trifft. Selbstverständlich halte ich in den Situationen, in denen ich jemanden unterbreche, die Uhr an. Das wissen Sie auch, weil Sie oft genug hier oben sitzen. Aber auch für Sie gilt die Regel, dass es sich konkret auf einen Redebeitrag beziehen muss. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Habe ich!) Wenn ich das nicht erkennen kann, dann werde ich auch zukünftig jede Rednerin und jeden Redner unterbrechen, der es einfach als Verlängerung der Redezeit betreibt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Jetzt gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten, oder fühlt sich noch jemand berufen? Nein, wunderbar. Dann erhält jetzt für den Senat Staatsrätin Nancy Böhning das Wort. Staatsrätin Nancy Böhning: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen diesen Moment aus unserer Jugend: das erste Konzert, der Besuch im Museum, Training beim Verein, der Nachmittag im Theater oder im Schwimmbad. Diese Erlebnisse prägen uns. Sie eröffnen uns Welten, schaffen Selbstvertrauen und oft auch Freundschaften fürs Leben. Genau darum geht es heute. Wenn Sie gleich dem vorliegenden Gesetz ihre Zustimmung erteilen, geben Sie dem erfolgreichen Projekt der FreiKarte die gesetzliche Grundlage über das Jahr 2025 hinaus und ermöglichen weiterhin genau solche prägenden Momente für Kinder und junge Menschen in unserem Land. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Gemeinsam mit der Verankerung im Haushalt stellen wir sicher, dass über 130 000 Kinder und Jugendliche in Bremen und Bremerhaven selbstbestimmt in mittlerweile mehr als achtzig Einrichtungen unterwegs sein können, und zwar unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Es ist ein starkes Versprechen an unsere junge Generation. Ich weiß, dass nicht alle hier im Haus mit der FreiKarte als Erfolgsgeschichte einverstanden sind, aber für den Senat sage ich ganz klar: Sie ist eine. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Denn sie verbessert die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen. Sie erreicht junge Menschen von Blumenthal bis Kattenturm, von Hemelingen bis Vegesack und von Huchting bis Bremerhaven-Lehe. Die Zahlen belegen das auch eindrucksvoll: In den ersten zehn Monaten dieses Jahres wurde die FreiKarte rund 400 000-mal in Anspruch genommen. Das zeigt, sie wird breit genutzt und sehr geschätzt. Mit der FreiKarte senden wir ein ganz wichtiges Signal: Jedes Kind, jede Jugendliche zählt für uns. Ihre Interessen, ihre Neugier und ihre Freude am Entdecken sind uns als Erwachsenen wichtig. Viele Rückmeldungen aus den Quartieren zeigen, dass genau diese Botschaft auch so ankommt. Die FreiKarte eröffnet jungen Menschen Räume, die ihnen vielleicht sonst verschlossen geblieben wären. Sie erleben: Meine Stadt sieht mich, ich kann dazugehören. Das ist mehr als ein Angebot. Das ist ein Signal von Respekt und Vertrauen. Wir dürfen nicht vergessen: Die FreiKarte entstand einmal als Antwort auf die Folgen der Coronapandemie. Auch im dritten Jahr nach dieser Pandemie fühlen sich nach wie vor sieben von zehn Kindern psychisch belastet. Emotionale Störungen und psychische Erkrankungen nehmen leider weiterhin zu. In einer Zeit, in der junge Menschen viel Orientierung, Halt und Gemeinschaft brauchen, schaffen Freizeit, Kultur und Sport oft genau das: Entlastung, eine Perspektive und ein Miteinander. Die FreiKarte ist damit eine gezielte, wirksame und sozialpolitisch sehr, sehr kluge Antwort. Ich glaube, dass wir auch künftig gemeinsam Verantwortung für diese Generation übernehmen und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu unserem zentralen Anliegen machen sollten. Ich danke Ihnen daher sehr, wenn Sie das Gesetz beschließen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (BA-Gruppe) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung um 17:38 Uhr)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 10:00 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am gestrigen Abend die Wahl ihres Fraktionsvorstands durchgeführt hat. Der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold wurde zum Fraktionsvorsitzenden und die Abgeordnete Dr. Solveig Eschen wurde zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt. (Beifall) Wir treten in die Tagesordnung ein. Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Anfrage 1: Einstellung von Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund personeller Engpässe beim Ordnungsamt? Anfrage der Abgeordneten Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 1. Oktober 2025 Meine Damen und Herren Abgeordneten, geben Sie doch dem Abgeordneten jetzt die Gelegenheit, seine Anfrage zu stellen. Vielen Dank! – Bitte sehr! Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Wir fragen den Senat: 1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass das Ordnungsamt Bremen aufgrund personeller Engpässe keine Verfahren im Verwarngeldbereich mehr bearbeitet? 2. Wie viele Verfahren wurden seit Anfang 2025 von der Staatsanwaltschaft an das Ordnungsamt übergeben, aber konnten dort nicht weiterbearbeitet werden, und welche personellen Kapazitäten fehlen dem Ordnungsamt konkret, um die Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen? 3. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen hat der Senat ergriffen, dass Verfahren im Verwarngeldbereich künftig wieder konsequent verfolgt werden und Rechtsbrüche nicht faktisch folgenlos bleiben? Präsidentin Antje Grotheer: Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Ordnungsamt Bremen hat in der Bußgeldstelle von Januar bis einschließlich September 2025 insgesamt 204 204 Verwarnungsgeldverfahren betrieben. Im gleichen Zeitraum wurden zudem insgesamt 60 934 Bußgeldverfahren durchgeführt. Zu Frage 2: Von Januar bis einschließlich September 2025 hat die Staatsanwaltschaft Bremen 227 Bußgeldverfahren aus Verkehrsunfällen, 679 Verwarnungsgeldverfahren sowie 5 sonstige Akten aus Verkehrsunfällen an die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes Bremen abgegeben. Alle Vorgänge der Staatsanwaltschaft Bremen, die keinen Bezug zu Verkehrsunfällen haben, werden regulär vorgeprüft und in die Fallbearbeitung der Bußgeldstelle übernommen. Bei diesen 227 Bußgeldverfahren aus Verkehrsunfällen handelte es sich insbesondere um Vorgänge, aus denen Eintragungen im Fahreignungsregister oder Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten resultieren können, die allein aufgrund dessen bereits konsequent geahndet werden. Diese Verfahren sind in den 60 934 Bußgeldverfahren aus der Beantwortung der ersten Fragestellung enthalten. Bei den 679 Verwarnungsgeldverfahren, die ausschließlich aus Verkehrsunfällen resultieren, die die Staatsanwaltschaft Bremen an das Ordnungsamt in Bremen zur Bewertung weitergeleitet hat, handelt es sich aufgrund der Klassifikation als verwarnungsfähige Vorgänge um niedrigschwellige Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung, die mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro sanktioniert werden können. In der Sachverhaltsbewertung ist dabei auf der einen Seite zu berücksichtigen, dass für die Betroffenen eines Verkehrsunfalles im Regelfall durch das Unfallgeschehen selbst bereits gesundheitliche oder finanzielle Konsequenzen resultieren, sodass die zusätzliche Verhängung eines Verwarnungsgeldes im Gesamtgefüge grundsätzlich keinen nennenswerten weitergehenden verkehrserzieherischen Effekt entfaltet, für den das Verwarnungsgeld konzipiert ist. Das Opportunitätsprinzip nach § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist insoweit zu beachten. Auf der anderen Seite stehen die notwendigen Erfassungs-, Auswertungs- und Prüftätigkeiten dieser Verfahren regelmäßig außer Verhältnis zur daraus zu generierenden Einnahmesituation. Die 679 Verwarnungsgeldverfahren fallen gegenüber den 204 204 übrigen durch die Bußgeldstelle von Januar bis einschließlich September 2025 betriebenen Verwarnungsgeldverfahren quantitativ nicht spürbar ins Gewicht. Die eingangs benannten fünf sonstigen Akten aus Verkehrsunfällen wurden aufgrund externer Zuständigkeiten an die jeweils zuständigen Bußgeld- und Polizeibehörden weitergeleitet. Zu Frage 3: Die vorstehenden Antworten zeigen auf, dass das Ordnungsamt Bremen Bußgeld- und Verwarnungsgeldverfahren effizient, effektiv und situativ angemessen betreibt. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Anfrage 2: 137 000 wohnungslose Kinder in Notunterkünften bundesweit: wie viele Kinder leben im Land Bremen in Notunterkünften? Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Bithja Menzel, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 1. Oktober 2025 Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche leben im Land Bremen in Notunterkünften und ist, beispielsweise aufgrund von steigenden Mieten, ein Anstieg im Laufe der letzten zehn Jahre zu verzeichnen? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Familien vor drohender Wohnungslosigkeit zu schützen und so zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche in Notunterkünften aufwachsen müssen? 3. Was unternimmt der Senat, um zu verhindern, dass Notunterkünfte zu einer dauerhaften Wohnlösung für Familien werden, und wie werden betroffene Familien mit Kindern dabei unterstützt, schnellstmöglich in Wohnungen ziehen zu können? Präsidentin Antje Grotheer: Diese Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Begriff „Notunterkunft“ wird sehr unterschiedlich verwendet und beruht auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. In der Stadtgemeinde Bremen erfolgt die Unterbringung von geflüchteten Menschen auf Grundlage des Aufnahmegesetzes in Übergangswohnheimen und die ordnungsrechtliche Unterbringung auf Grundlage des § 10 Absatz 1 Bremisches Polizeigesetz in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe beziehungsweise einfach in Hotels und Pensionen. Solche Einrichtungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals als Notunterkünfte bezeichnet. Im kommunalen Unterbringungssystem für Geflüchtete in der Stadtgemeinde Bremen, also in Übergangswohnheimen, lebten zum Stichtag der Bundesstatistik, dem 31. Januar 2025 1 631 minderjährige Geflüchtete mit ihren Familien. Darüber hinaus lebten zum 31. Januar dieses Jahres 73 Minderjährige mit ihren Familien in Unterkünften der Wohnungslosenhilfe. Dafür stehen in der Stadtgemeinde Bremen zwei geeignete Unterkünfte zur Verfügung. Für die Stadt Bremerhaven wurde zum 31. Januar 2025 178 minderjährige Kinder gemeldet, die in der Unterbringung für geflüchtete Menschen mit ihren Familien lebten. Eine Notunterkunft für wohnungslose Familien mit Kindern gibt es in Bremerhaven darüber hinaus nicht. Hier wird gegebenenfalls auf das Frauenhaus verwiesen. Zu Frage 2: Die zentrale Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziale Dienste arbeitet präventiv, um Wohnungsverlust zu verhindern. Dazu gehören die Anschreiben bei Räumungsklagen, das Angebot der Mietschuldenübernahme sowie auch aufsuchende Angebote und Beratung. In Bremerhaven unterhält die Gesellschaft für Integrative Soziale Beratung und Unterstützung ein ambulantes und stationäres Hilfsangebot. Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind, finden dort Unterstützung. Im Übrigen sind viele Übergangswohnheime in Appartementform organisiert und ähneln eigenem Wohnraum in entsprechend verkleinerter und vereinfachter Ausstattung, sodass auch für Familien eine Privatsphäre gegeben ist. In der Stadtgemeinde Bremerhaven erfolgt die Unterbringung in zwei Gemeinschaftsunterkünften in rund 240 im Stadtgebiet verteilten Einzelwohnungen. Eine Unterkunft ist speziell für Frauen und Familien vorgesehen und bietet durch Außenanlagen und eigene Sanitärräume angemessene Privatsphäre. Zur Frage 3: Zur Vermittlung von Familien in Wohnungen gibt es eine Reihe von Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften. Zudem hat die Zentrale Fachstelle Wohnen, ZFW, für 20 Prozent der Neubauwohnungen des geförderten Wohnungsbaus ein Vorschlagsrecht für Mieterinnen und Mieter. Der Senat hat 2025 ein Wohnraumförderungsprogramm mit einem Umfang von rund 130 Millionen Euro beschlossen, das den preisgünstigen Mietwohnungsbau adressiert und auch weiterhin für Wohnungen mit Vorschlagsrecht durch die ZFW sorgen wird. In den Übergangswohnheimen arbeiten Wohnraumvermittler:innen in Kooperation mit dem Projekt „Zukunft Wohnen“. Im Rahmen des Projektes werden ebenfalls Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften, vor allem der GEWOBA, sowie Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes vermittelt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven erfolgt die Vermittlung in eigenen Wohnraum durch die Sozialbetreuung des Sozialamtes Bremerhaven. Diese umfasst die Akquise von Wohnungsangeboten, die Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen und bei Antragsstellung gegenüber anderen Sozialleistungsträgern sowie die Verhandlung mit Vermietern. Ferner werden, wenn möglich, die Übernahmen von kommunal angemieteten Wohnungen in private Mietverträge durch die Sozialbetreuung begleitet. – So weit die Antwort des Senates. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert. – Bitte sehr! Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Frau Senatorin, stimmt es, dass wohnungslose Familien in Notunterkünften und besonders auch aus den Übergangswohnheimen schlichtweg trotz aller Begleitung und Beratung, die Sie eben beschrieben haben, trotz aller Vorhaben mit Blick auf Wohnungsbau einfach keine Wohnung mehr finden können? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Wir haben gerade im Bereich der Familien mit Kindern natürlich besondere Anforderungen an Wohnungen. Das heißt, die Wohnungen dürfen nicht zu klein sein, sondern es geht gerade um bezahlbare größere Wohnungen. Da ist es in der Tat so, dass wir feststellen, dass Familien mit Kindern es schwer haben, Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt zu finden. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Können Sie auch erklären, woran das liegt, wie das dazu gekommen ist und wie Sie sich die Problemlösung vorstellen? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich habe gerade berichtet, dass wir dieses Programm aufgelegt haben mit Unterstützung von 130 Millionen Euro. Das ist ein Weg, wieder bezahlbaren Wohnungsraum zu schaffen. Zum anderen ist der Grund im Moment einfach eine angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Können Sie uns sagen, wann das aufgelegte Programm aus Ihrer Sicht greifen wird und sich die angespannte Situation auflösen kann? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Wir bemühen uns natürlich, dass wir so schnell wie möglich neuen Wohnraum schaffen, weil wir gerade dieses Interesse daran haben, gerade in meinem Bereich, Menschen aus den Übergangswohnheimen in privaten Wohnraum zu vermitteln. Insofern sind unsere Bemühungen natürlich da, so schnell wie möglich die Programme umzusetzen. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Würden Sie sagen, dass ich das falsch sehe, wenn ich zu dem Schluss komme, dass es wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren ein Riesenproblem bleiben wird und dass die Zahl der Familien, die in Notunterkünften und Übergangswohnheimen leben, eher steigen als sinken wird, vorausgesetzt, es kommen weiterhin Geflüchtete zu uns? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sie haben gerade die Antwort vorweggenommen. Ich kann natürlich nicht voraussehen, wie sich die Weltlage entwickelt, wie sich die Flüchtlingsströme entwickeln. Da haben wir ja schon häufiger Entspannung gehabt, dann wieder Anspannung. Insofern ist es für mich sehr schwer vorauszusagen, wie sich der Wohnungsmarkt entwickelt. Aber noch mal: Wir sind natürlich bestrebt, günstigen Wohnraum zu schaffen, um die Menschen auch in privaten Wohnungen unterbringen zu können. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Hetav Tek. – Bitte sehr! Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Frau Senatorin, Sie haben gerade darüber gesprochen, dass die Zentrale Fachstelle Wohnen auch versucht präventiv vorzugehen, indem man in Kontakt mit den Vermieter:innen tritt oder durch Schuldübernahmen. Haben Sie Zahlen oder ein Wissen darüber, wie viele Fälle es gab, wie erfolgreich das war? Können Sie das verifizieren? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Wir haben eine Tabelle differenziert nach Stadtteilen über die erfolgten Auszüge pro Person in den regulären Wohnraum. Die könnte ich Ihnen jetzt vorlesen, wenn Sie das mögen. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Nur zum Verständnis: Ich rede nicht von denen, die in den Notunterkünften sind, sondern die Familien, die zur Zentrale Fachstelle Wohnen kommen, weil es droht, dass sie ihr Mietverhältnis verlieren. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich gehe davon aus, dass wir auch die Zahlen haben, die habe ich aber im Moment nicht vorliegen. Die reiche ich Ihnen sehr gerne nach. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns. – Bitte sehr! Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Frau Senatorin, es ist zwar nicht Ihr Fachbereich, aber wir haben den Bremer Weg des Senats, also der von der Bausenatorin, vorgestellt bekommen, ich denke mal, daran sind Sie ja alle beteiligt, den auch nach vorne zu bringen. Mit diesem Bremer Weg würden wir ja versuchen, mehr Wohnungen in schnellster Zeit umsetzen zu können. Sind Sie meiner Meinung, dass das auch ein Weg wäre, ein Baustein, um diese Lösung zu finden? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ja. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Anfrage 3: Stärkung digitaler Bildung: Stand der Pilotierung des Informatikunterrichts Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 1. Oktober 2025 Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir fragen den Senat: 1. Wie ist die Pilotierung des Informatikunterrichts an den Schulen im Land Bremen angelaufen und wie viele Schulen nehmen derzeit daran teil? 2. Welche positiven Rückmeldungen oder erste Erfolge zeichnen sich im Rahmen der Pilotphase ab – etwa im Hinblick auf Schüler:inneninteresse, Unterrichtsgestaltung oder Kompetenzerwerb? 3. Welche Herausforderungen sind bei der Umsetzung bislang erkennbar und wie plant der Senat, diese im weiteren Verlauf der Pilotierung beziehungsweise bei einer möglichen Ausweitung zu adressieren? Präsidentin Antje Grotheer: Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Torsten Klieme. Staatsrat Torsten Klieme: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Zu Frage 1: An der Pilotierung nehmen mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 neun Schulen teil, davon in der Stadtgemeinde Bremerhaven eine Oberschule und in der Stadtgemeinde Bremen drei Gymnasien, vier Oberschulen und eine Privatschule. Der zu erprobende Bildungsplan Informatik ist auf zwei fakultative Stunden in der Sekundarstufe I angelegt, mit optionalen Inhalten und Kompetenzen für vier zusätzliche Stunden. In der Gruppe der Pilotschulen werden beide Modelle erprobt. Die Pilotschulen werden von den zuständigen Referent:innen der SKB betreut und von einer Arbeitsgruppe aus erfahrenen Informatiklehrkräften, dem Ausbildungsbeauftragten für Informatik am Landesinstitut für Schule sowie von Frau Prof. Dr. Ira Diethelm begleitet. Die Begleitung findet in Form von regelmäßigen Treffen und Hospitationen des Unterrichts statt, ferner durch Einzelgespräche, Fortbildungsangebote, digitale Treffpunkte und Coachings. Zu Frage 2: An allen Pilotschulen stößt der Informatikunterricht sowohl bei den beteiligten Lehrkräften als auch bei den Schüler:innen auf großes Interesse und an vielen Stellen auch auf Begeisterung. Dies kann für alle Schüler:innen unabhängig von der Schulart, vom Geschlecht, von einer Beeinträchtigung oder einem Migrationshintergrund festgestellt werden. Das Konzept, den Unterricht so auszulegen, dass der programmiererische Anteil grundsätzlich mit den vorhandenen iPads und haptischen Materialien durchgeführt werden kann, begünstigt diese Entwicklung. Die Schüler:innen können je nach individuellem Talent von reproduzierenden zu adaptiven und kreativen Aufgabenanteilen vorstoßen. Damit ist sowohl ein durch die Lehrkraft angeleiteter Unterricht möglich, als auch ein selbstständiges Erarbeiten oder Vertiefen durch Systeme und Materialien. Zu Frage 3: Der Unterricht im Pflichtfach stellt anders als ein freiwilliger Unterricht im sogenannten Wahlpflichtfach die Lehrkraft vor die Herausforderung, ihre Schüler:innen dergestalt zu motivieren, dass alle abgeholt und mitgenommen werden. Die Erfahrungen in den ersten Wochen zeigen, dass sich dies gut bewerkstelligen lässt. Es gilt, diese Motivation in die reflexiven Unterrichtseinheiten mitzunehmen. Das ist insbesondere auch dafür relevant, dass die Kenntnisse aus dem Pflichtfach in der Sekundarstufe I später im Wahlfach Informatik der gymnasialen Oberstufe aufgegriffen werden können und nicht erneut erarbeitet werden müssen. Allgemein gilt die Differenzierung als Herausforderung. Kinder mit sehr unterschiedlichen Vorkenntnissen und Kinder mit körperlichen, vor allen Dingen aber emotionalen und kognitiven Förderbedarfen sollen Aufgabenformate finden, die es ihnen ermöglichen, an diesem Unterricht möglichst viel zu partizipieren. Der Einsatz von haptischen Materialien entlastet beides. Diese Erkenntnisse fließen bereits in die Arbeiten der Begleitgruppe am Landesinstitut für Schule (LIS) ein, wenn dort digitale Unterrichtsmaterialien zum Abruf über die Lernplattform „itslearning“ entwickelt werden. Zudem steht die Arbeitsgruppe mit Herstellung von Unterrichtsmaterialien im direkten Austausch, um für das Land Bremen passende und differenzierte Unterrichtsmaterialien bereitzustellen. Eine Herausforderung fällt in den Bereich der Schulleitungen, die die Einfädelung des Informatikunterrichts in die bestehenden Stundentafeln der Schule koordinieren müssen. Dies betrifft nicht nur die Stündigkeit des Fachs, sondern auch die Verortung in den Jahrgängen. Die Vorgabe lautete, dass der Unterricht in den letzten beiden Jahren der Sekundarstufe I stattfinden soll. Darauf ist auch der Entwurf des Bildungsplans ausgelegt. Aktuell steht die Arbeitsgruppe am LIS für Hilfestellungen für alle möglichen Varianten, die sich daraus ergeben, dem Senator für Kinder und Bildung und den Schulleitungen zur Verfügung. – So weit die Antwort des Senats! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsrat, Sie haben jetzt noch nichts zum Thema Unterstützung der Lehrkräfte und vielleicht auch Weiterqualifizierung gesagt. Vielleicht können Sie einmal sagen, welche Lehrkräfte momentan an den Pilotprojekten beteiligt sind, ob das ausgebildete Fachkräfte sind, oder ob die auch bereits jetzt fortgebildet werden müssen und wie da vielleicht der Ausblick aussieht? Staatsrat Torsten Klieme: Momentan an den Pilotschulen unterrichten überwiegend Lehrkräfte, die bereits Vorerfahrungen im Fach Informatik hatten, entweder, weil sie eine grundständige Ausbildung haben oder weil sie schon auf Grundlage mehrjähriger Unterrichtserfahrung in dem Fach spezialisiert sind. Ich glaube, das sind auch die Schulen, die sich für den Piloten gemeldet haben an der Stelle. Insgesamt deutet Ihre Frage natürlich darauf hin, dass bei Einführung eines Faches, das es bisher noch nicht gab, davon auszugehen ist, dass wir nicht ausreichend grundständig qualifizierte Lehrkräfte haben. Das ist in Bremen wie in allen Bundesländern der Punkt. Insofern brauchen wir mit Blick auf die landesweite Ausweitung am Ende zwei Zweige, nämlich einmal ein gutes Fortbildungssystem für Menschen, die schon unterrichten, und wir müssen Menschen, die in diesem Fach noch nicht unterrichten, die Möglichkeit geben, über eine Weiterbildung eine Lehrbefähigung in diesem Fach erwerben zu wollen. Dazu stehen wir mit der Universität im Gespräch, überlegen aber auch, ob wir am Landesinstitut eine Weiterbildungsqualifikation auflegen können, und müssen das dann noch in unseren Haushaltsrahmen so einpassen, dass am Ende auch alles finanziert und umgesetzt werden kann. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank für die Beantwortung. Anfrage 4: Eine Mehrheit wünscht sich mehr Kontrollen von Handynutzung am Steuer – wie sieht es in Bremen aus? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 1. Oktober 2025 Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort! Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir fragen den Senat: 1. Wie viel Kontrollen von unerlaubter Handynutzung am Steuer in Bremen und Bremerhaven hat es in den vergangenen Jahren gegeben? 2. Welche Ressourcen stehen dafür zur Verfügung und reichen diese aus? 3. Was wird der Senat unternehmen, um die Kontrollen auszubauen, und wird auch die Handynutzung auf dem Fahrrad dabei überwacht werden? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In Bremen wurden 2023 insgesamt 71, 2024 32 und bis zur 41. Kalenderwoche 2025 38 Schwerpunktkontrollen zur unerlaubten Handynutzung am Steuer durchgeführt. Dabei wurden 2023 906, 2024 844 und bis September 2025 777 Verstöße festgestellt. In jedem Jahr gab es zwei Unfälle im Zusammenhang mit Handynutzung. In Bremerhaven wurden die Kontrollen nicht statistisch erfasst, aber 2023 37, 2024 251 und 2025 364 Verstöße registriert. 2024 kam es dort zu einem Unfall infolge von Handynutzung. Zu Frage 2: Die Kontrollen werden von uniformierten Kräften der Polizei im Rahmen ihres Kernauftrags zur Verkehrssicherheitsarbeit durchgeführt und bei Schwerpunktmaßnahmen auch von Studierenden unterstützt. Trotz hoher Belastungslage stellt die Polizei sicher, dass Verstöße konsequent verfolgt werden und setzt weiterhin auf Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Förderung regelkonformen Verhaltens. Zu Frage 3: Die Polizei bewertet fortlaufend auf Grundlage der Unfallursachen und bundeseinheitlicher Aktionstage, wo gezielte Kontrollen sinnvoll sind. Die Überwachung der Handynutzung, auch bei Radfahrenden, gehört zum täglichen Auftrag der Einsatzkräfte. Ein ausschließlich gezielter Ausbau dieser Kontrollen ist mit den derzeitigen personellen Ressourcen jedoch nicht möglich. 2023 wurden in Bremen 205, 2024 123 und bis September 2025 98 Verstöße durch Radfahrende festgestellt. In Bremerhaven waren es 8, 20 und 36 Fälle. Gefährdungen oder Unfälle sind dabei nur vereinzelt aufgetreten. – So weit die Antwort des Senats! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Staatsrat, eine Nachfrage des Abgeordneten Andre Folkert Minne. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort! Abgeordneter Andre Folkert Minne (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Herr Staatsrat Bull, erwägt der Senat den Einsatz eines KI-Kamerasystems wie in Großbritannien oder die Monocam, die in Rheinland-Pfalz schon aufgrund eines neuen Polizeigesetzes eingesetzt wird? Oder werden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen lieber davon absehen? Staatsrat Olaf Bull: Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich erwartet habe. Die Monocam wird derzeit in Rheinland-Pfalz auf der A 60 und der A 61 erprobt. Man hat dort eine datenschutzrechtliche Grundlage gefunden. Diese wäre in Bremen im Polizeigesetz vielleicht in der nächsten Novelle zu regeln. Der Senat hat sich mit der Frage noch nicht befasst. Bislang ist das Gerät erst in den Niederlanden erprobt worden, dort erfolgreich und auch erfolgreich, weil dort die Halterhaftung gilt. Bei der Monocam ist es so, dass über eine gewisse Strecke auf der Autobahn die Fahrenden erfasst werden, und nach KI-gestützter Sortierung wird dann geguckt, ob eine Handhaltung registriert werden kann, die nicht den Kaffeebecher beinhaltet, sondern ein Handy. Dann wird ein Foto ausgelöst. Das ist datenschutzrechtlich auf jeden Fall zu lösen. Ich fände es durchaus charmant, wenn man diese Investitionen in der Zukunft tätigen könnte: 30 000 Euro pro Gerät. Wir haben Anlass, uns dieses Themas näher anzunehmen. Wenn Sie sich vorstellen, Sie fahren Tempo 130 und gucken zwei Sekunden auf Ihr Handy, dann haben Sie viele Meter, fast 100 Meter, zurückgelegt, ohne den Verkehrsraum im Auge zu behalten. Das macht keinen Sinn, und das sollten wir auch sanktionieren. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank für die Beantwortung. Anfrage 5: Kostenerstattung von Notfallverhütung für Opfer von sexualisierter Gewalt Anfrage der Abgeordneten Selin Arpaz, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 1. Oktober 2025 Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Wir fragen den Senat: 1. Haben alle Vergewaltigungsopfer im Land Bremen Anspruch auf Kostenerstattung von Notfallverhütung, genannt auch „Pille danach“, wenn ja, seit wann? 2. Wie genau läuft der Prozess einer Kostenerstattung ab? 3. Auf welchem Wege werden die Menschen im Land Bremen über die Möglichkeit der Kostenerstattung informiert? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Diese Anfrage wird durch Senatorin Claudia Bernhard beantwortet. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Opfer von sexualisierter Gewalt haben seit März 2025 bundesweit Anspruch auf eine Kostenübernahme für Notfallkontrazeptive durch die gesetzliche Krankenversicherung. Dies wurde durch die Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, und die entsprechende Anpassung der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses, GB-A, möglich. Voraussetzung für die kostenfreie Abgabe ist, dass das Notfallkontrazeptivum ärztlich verordnet wird. Zu Frage 2: Die praktische Umsetzung dieses Anspruchs erfolgt durch die ärztliche Verordnung der Notfallkontrazeptiva zulasten der gesetzlichen Krankenkasse. Es handelt sich um eine Kostenübernahme und keine Kostenerstattung. Davon unberührt bleibt die Regelung zur gesetzlichen Zuzahlung, sodass gegebenenfalls für Versicherte über achtzehn Jahre eine Zuzahlung anfällt. Am Klinikum Bremen-Mitte werden Notfallkontrazeptiva für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Gewaltschutzambulanz kostenfrei abgegeben. Auch außerhalb der Öffnungszeiten der Gewaltschutzambulanz werden die Notfallkontrazeptiva in der Notaufnahme zur Verfügung gestellt. Im Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide wird die Notfallkontrazeption in der Anlaufstelle „Anonyme Spurensicherung“ nach einer Sexualstraftat ausgegeben. Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, wie die Verordnung an anderen Standorten im Land Bremen erfolgt. Zu Frage 3: Als Anlaufstellen zur Information über Notfallkontrazeptiva und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei ärztlicher Verordnung bieten sich die Apotheken an. Fragen zur Kostenübernahme der Notfallkontrazeption können auch von Frauenärztinnen oder Hausärztinnen beantwortet werden. Darüber hinaus können sich Interessierte in Informationsstellen zur Familienplanung wie zum Beispiel „pro familia“ gezielt beraten lassen. Auf den Internetseiten der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sind Informationen zur Kostenübernahme für Notfallkontrazeptiva aufgeführt. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wird Krankenkassen, Apothekerverbände, Familienberatungsstellen, Verbände von Frauenärztinnen, Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit sowie pharmazeutische Hersteller bitten, niedrigschwellige und leicht verständliche Informationen zur Kostenübernahme für Notfallkontrazeptiva nach sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung auch auf ihren Internetseiten zur Verfügung zu stellen. – So weit die Antwort des Senats! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Mich würde einmal interessieren – –. Nun haben Sie erwähnt, dass das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im März 2025 beschlossen worden ist, im Bund. Seit wann gibt es denn die Option in Bremen, dass Opfer diesen Anspruch haben? Senatorin Claudia Bernhard: Das wurde sofort umgesetzt. Vor allen Dingen ist es auch so, dass dieses Gesetz es für Versicherte jeden Alters geöffnet hat. Das halten wir für einen wesentlichen Schritt. Ich bin jedenfalls froh, dass das sofort realisiert worden ist. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Mich würde interessieren, ob es schon Rückmeldungen gegeben hat, von Ärztinnen beispielsweise, inwiefern das alles schon funktioniert. Senatorin Claudia Bernhard: Das läuft sehr gut an. Wir haben uns insbesondere mit den entsprechenden Notaufnahmen in Verbindung gesetzt. Wir haben, außer beim Diako, überall positive Antworten bekommen. Ich glaube, dass das dort auch so sein wird. Das kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen. Das ist über „pro familia“ auch an die niedergelassenen Ärztinnen gegangen. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Dann würde mich einmal interessieren, wie Sie, Frau Senatorin, das bewerten würden, dass man, um diese Kostenübernahme erstattet zu bekommen, einen Besuch beim Arzt oder einer Ärztin braucht, denn ich persönlich glaube, dass es auch eine Hürde darstellen kann und es hier in Bremen andere Beispiele gibt, wo ein Arztbesuch nicht zwingend notwendig ist, um an die „Pille danach“ zu kommen. Senatorin Claudia Bernhard: Ja, ich halte das auch für ein wesentliches – –. Gut, das stimmt schon, ich meine, man bekommt es auch ohne ein ärztliches Rezept, muss das eben – –. Dann ist es nicht kostenfrei, das ist die Problematik. Wenn wir dieses Netz der Ausgabestellen entsprechend breit fächern – und das hat sich inzwischen in der Nachfrage schon verdoppelt, da sehen wir schon, dass das sehr gut in Anspruch genommen wird –, dann denke ich, dass wir hier eine wesentliche Stütze haben. Darüber hinaus haben wir nicht den Zugriff, das tatsächlich kostenfrei zu gestalten, das geht nicht, sondern das, was wir an für uns möglichen Stellen zur Verfügung stellen konnten, haben wir entsprechend ausgestattet. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Wenn der Besuch beim Arzt oder bei der Ärztin notwendig ist, dann frage ich mich, wie dieser ausgestaltet wird: Findet tatsächlich eine Art von Untersuchung statt, oder handelt es sich dabei um ein Gespräch, wenn man diese Verordnung bekommen möchte? Senatorin Claudia Bernhard: Das entzieht sich meiner Kenntnis, inwieweit das tatsächlich mit einer Untersuchung zusammenhängt. Wir sind sehr dahinterher, dass in dem Zusammenhang, wenn es diese Übergriffe gibt, die Gewaltschutzambulanz in Anspruch genommen wird. Da haben wir wirklich auf allen möglichen medialen Ebenen versucht, die Informationen zur Verfügung zu stellen, und das Feedback und das Ansteigen dieser Zahlen gibt uns dahingehend recht, dass das entsprechend in Anspruch genommen wird. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, möchte ich ganz gerne auf der Besucher:innentribüne die Klasse 10R2 der Realschule Ritterhude hier bei uns begrüßen. Schön, dass Sie da sind. (Beifall) Anfrage 6: Finanzielle Ausstattung des Kriseninterventionsteams Stalking (Stalking-KIT) Anfrage der Abgeordneten Gökhan Brandt, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 1. Oktober 2025 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Gökhan Brandt (FDP): Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist die Auslastung des Stalking-KIT, also des KrisenInterventions-Teams in Bremen im Verhältnis zur Zahl der in Bremen eingegangenen polizeilichen Anzeigen wegen Stalking; wird hierbei zudem erfasst, in welchem Umfang die Kapazitätsgrenzen des Stalking-KIT erreicht oder überschritten wurden und welche Konsequenzen dies für die Bearbeitung einzelner Fälle hatte? 2. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie hoch die Rückfallquote bei Tätern ist, die zuvor im Stalking-KIT bearbeitet und betreut wurden? 3. Welche Maßnahmen werden seitens des Senats ergriffen, um eine langfristige Finanzierungssicherheit und Personalstabilität des Stalking-KIT zu gewährleisten? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den Jahren 2020 bis 2024 wurden 497 Verfahren durch das Stalking-KIT abgeschlossen. Da die Fallbearbeitung von Stalkingdelikten häufig länger andauert, kann die Zahl der insgesamt in diesem Zeitraum verarbeiteten Verfahren nicht exakt angegeben werden. Es gibt aktuell keine Warteliste. Die durchschnittliche Wartezeit bis zum persönlichen Erstkontakt mit dem Betroffenen beträgt etwa zwei bis drei Wochen. Bei besonders gravierenden Vorfällen, psychischen Notlagen oder Hochrisikofällen wird sehr kurzfristig ein erstes Kriseninterventionsgespräch angeboten. In den Jahren 2020 bis 2024 wurden in der Stadt Bremen 1 347 Strafanzeigen wegen Nachstellung erstattet. In Bremerhaven wurden 2020 bis 2024 insgesamt 210 Strafanzeigen wegen Nachstellung erstattet. In der Stadt Bremen verteilen sich die Fallzahlen gleichmäßig über die Jahre bei etwa 280 Anzeigen pro Jahr. Lediglich im Jahre 2022 gab es mit 218 weniger Fälle. In Bremerhaven ist hingegen ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, von 28 Anzeigen im Jahr 2020 zu 56 Anzeigen im Jahr 2024. Zu Frage 2: Zur Rückfallquote liegen dem Senat keine belastbaren Erkenntnisse vor. Eine statistische Auswertung auf Basis der Verfahrensdaten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ist nicht möglich. Die einzig verlässliche Quelle zu Rückfallquoten sind daher deutschlandweite Studien, welche auf der Basis der Daten des Bundeszentralregisters durchgeführt werden. Auch diese können jedoch keine verlässlichen Aussagen bezüglich Rückfallquoten zum Beispiel nach einer Verfahrenseinstellung infolge eines erfolgreichen Täter-OpferAusgleichs, TOA, treffen, da diese bei den Untersuchungen ausgeklammert werden. Somit können die Auswirkungen eines erfolgreich durchgeführten TOA, auch die des bremischen Stalking-KIT auf die Rückfallquote nicht getroffen werden. Zu Frage 3: Beim Angebot des Stalking-KIT handelt es sich derzeit nicht um eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, sondern um eine freiwillige Zuwendung. Der Senat ist bestrebt, diese Zuwendung für die Träger von Präventionsangeboten und der Opfer- und Straffälligenhilfe auch über den Haushalt 2026/2027 hinaus stabil zu halten. – So weit die Antwort des Senats! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Gökhan Brandt (FDP): An welche Stelle können sich Menschen aus Bremerhaven wenden, die ebenfalls von Stalking betroffen sein sollten? Staatsrat Olaf Bull: Sie erwischen mich auf dem falschen Fuß. Muss ich Ihnen nachreichen. Verzeihung. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Gökhan Brandt (FDP): Können Sie darstellen, aus welchen Töpfen der verschiedenen Ressorts das Stalking-KIT finanziert wird? Staatsrat Olaf Bull: Das kann ich sehr gut, weil der Senat am Dienstag eine Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Ihnen übermittelt hat, und darin steht, dass im Jahr 2025 314 700 Euro an den Täter-Opfer-Ausgleich für das Stalking-KIT gezahlt wurden. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Gökhan Brandt (FDP): Stimmen Sie mir denn zu, wenn ich sagen würde, das ist unzureichend, wenn das Stalking-KIT aus verschiedensten senatorischen Töpfen jedes Jahr um seine Existenz bangen muss, während wir quasi die Leute dort nur in der Stadt Bremen betreuen können? Staatsrat Olaf Bull: Ich finde es nicht schön, dass die Institutionen, die die Zuwendung bekommen, lange im Unsicheren sind, aber es zeichnet sich ab, dass auch in diesem Jahr eine hinreichende Finanzierung sichergestellt wird durch den Haushaltsgesetzgeber. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Gökhan Brandt (FDP): Ist Ihnen bekannt, dass das Stalking-KIT nur dann tätig werden kann, sobald es zu einer Strafanzeige gekommen ist und im Vorstrafverfahren nicht tätig werden darf? Staatsrat Olaf Bull: So ist es dargestellt in der Antwort des Senats auf Ihre Kleine Anfrage. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Staatsrat, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Arpaz. – Bitte sehr! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Herr Staatsrat, könnten Sie aus Ihrer Sicht noch einmal genauer darlegen, warum in diesem Fall in Bezug auf das Thema Stalking das spanische Modell in Bezug auf die Fußfessel ein ganz effektives Mittel sein könnte, um auch hier den Opfern gerechter zu werden und besser helfen zu können? Staatsrat Olaf Bull: Ich kann Ihnen das bestätigen. Das haben wir in vielen Debatten hier schon hervorgehoben, die Bedeutung dieser Fußfessel. Insofern hoffe ich, dass wir vielleicht schon in der nächsten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft Ihnen das Polizeigesetz präsentieren können, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Oha!) um die Fußfesseln dann auch zu etablieren. (Beifall SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 7: Welcome Center: Doppelstrukturen oder Mehrwert? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 1. Oktober 2025 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Ole Humpich (CDU): Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass das Welcome Center für Gesundheitsfach- und Heilberufe nicht parallel zu bestehenden Strukturen und Institutionen agiert – auch mit Blick auf die Welcome CenterPlanungen der Senatorin für Arbeit, Soziales, Integration und Jugend? 2. Welche Kalkulation besteht, wie viele Fälle pro Jahr und pro Berater realistisch bearbeitet werden können, und wie wird sichergestellt, dass der geplante Personalschlüssel das Leistungsportfolio abbilden kann? 3. Inwiefern wird die Förderperiode als ausreichend erachtet, um Strukturen zu etablieren, und wie soll nach Ablauf der geplanten AMIF-Förderung in 2027 mit dem Projekt verfahren werden? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bereits im Jahr 2023 organisierte die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eine Kick-off-Veranstaltung zum Welcome Center, die unter der Beteiligung aller relevanten Akteur:innen und Ressorts stattfand. Seither finden regelmäßig Abstimmungsgespräche mit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Integration und Jugend statt. Sämtliche Gremienbefassungen wurden ebenfalls abgestimmt. Zudem fand ein gemeinsamer Termin mit den Kooperationspartnern des von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz geplanten Welcome Centers gemeinsam mit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Integration und Jugend zur Feinabstimmung in Vorbereitung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfondsantrag, kurz AMIF, statt. Das Ziel von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz war dabei stets, Unterstützungsstrukturen für Angehörige der Gesundheitsberufe, Heil- und Gesundheitsfach- und Gesundheitshilfsberufe zu etablieren, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen und einen Zugang zum deutschen System erhalten sollen. Zu Frage 2: Die Kalkulation des Welcome Centers für Gesundheitsberufe wurde entsprechend des Antragsaufkommens der letzten Jahre aufgestellt. Das Welcome Center soll ausländische Fachkräfte im Bereich der Gesundheitsberufe von Anfang an beraten, begleiten und individuelle Unterstützungsleistungen organisieren, um ein reibungsloses Ankommen und Bleiben zu ermöglichen. Dafür wird eine Personalstruktur aufgestellt, die sowohl Leistungen für sich noch im Ausland befindliche Interessierte als auch für hier lebende Fachkräfte ermöglicht. Die Kalkulation der Bedarfe für diese Personal, Immobilien und Sachmittel fußt auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre bei den bereits erfolgreich abgeschlossenen Anerkennungsverfahren. Als Zielzahl ist von mindestens 300 abgeschlossenen Verfahren im Jahr im Bereich der Gesundheitsfachberufe und mindestens 100 abgeschlossenen Verfahren für Heilberufe auszugehen. Es sind zusätzlich 200 bis 300 Anträge auf Erteilung einer Berufserlaubnis zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wird eine Beratungsstruktur mit Standort in Bremen und Bremerhaven mit sechs Berater:innen aufgebaut. Jede:r Berater:in soll demnach mindestens 100 Verfahren im Jahr bis zum erfolgreichen Abschluss begleiten und darüber hinaus den Fachkräften mit dem Ziel des Bleibens gegebenenfalls weitere Unterstützungsleistungen anbieten. Zu Frage 3: Im Frühjahr 2025 mit der erstmaligen Befassung des Senats wurde noch davon ausgegangen, dass eine Antragstellung bei AMIF jederzeit möglich wäre. Aufgrund einer Restrukturierung des AMIF ist eine Antragstellung jedoch erst ab Dezember 2025 möglich. Mithin kann frühestmöglich zum 1. Dezember 2025 ein Antrag auf AMIF-Förderung durch die Kooperation des Welcome Centers für Gesundheitsberufe gestellt werden, sodass sich auch die Förderperiode nach hinten verschiebt. Nach aktuellem Kenntnisstand beträgt die Förderperiode drei Jahre nach Bewilligung, sodass von einer Finanzierung bis Mitte/Ende 2029 auszugehen ist. Der Zeitraum von 36 Monaten erscheint durchaus ausreichend, um Strukturen zu implementieren, zu bewerten, reflektieren und gegebenenfalls anzupassen, um eine anschlussfähige und wirkungsvolle Struktur zu etablieren. Sobald der AMIF-Antrag durch das AMIF bewilligt wurde, werden die Gremien erneut mit der Sicherstellung der Kofinanzierung befasst. Erforderliche Mittel für eine Kofinanzierung wurden seitens der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bereits bei der Erstellung der Haushaltsvorentwürfe 2026/2027 inklusive der Finanzplanung bis 2029 berücksichtigt. – So weit die Antwort des Senats! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Senatorin, können Sie einmal konkretisieren, weshalb ausländische Fachkräfte zum Welcome Center kommen? Mit was für Herausforderungen kommen diese Menschen dorthin? Senatorin Claudia Bernhard: Das ist sehr mannigfaltig, weil es von der Wohnungssuche, explizite Antragstellungen, Krankenversicherung – –. Es geht praktisch sehr viel um das Anerkennungsverfahren drum rum, Spracherwerb, zusätzliche Prüfungen. Die Liste ist lang, und wir wollen und haben zumindest die Erfahrung gemacht, dass es möglichst digitalisiert und zweitens alles aus einer Hand zu geschehen hat, um Zeit zu sparen, weil wir sehr, sehr dringend auf all diese Fachkräfte angewiesen sind. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Senatorin, stimmen Sie mir zu, dass die Herausforderungen, die Sie gerade aufgezählt haben, die gleichen Herausforderungen sind, die ausländische Fachkräfte haben, die in das Welcome Center der Senatorin für Arbeit gehen? Senatorin Claudia Bernhard: Zum Teil ja, aber wir haben uns jetzt sehr bewusst für dieses Programm entschieden, dort auch einen Antrag zu stellen. Wir haben es insbesondere mit dem Schwerpunkt der Zielgruppe zu den Gesundheitsfachberufen getan. Genau das ist etwas, was wir als Antrag dort mit eingereicht haben. Wir haben es sehr eng verwoben mit den Bedarfen der Senatorin für Arbeit, et cetera, und denke, dass wir, wenn wir das gut zusammenfassen können, auch letztendlich über diesen Seitenteil entsprechend Unternehmen mit einbeziehen können. Das ist aber im AMIF nicht die Schwerpunktförderung. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Senatorin, wir haben gerade gehört, dass es quasi tatsächlich in vielen Punkten Überschneidungen gibt. Wann findet denn eine Integration in das Welcome Center der Senatorin für Arbeit statt? Senatorin Claudia Bernhard: Man kann das nicht als Integration von dem einen in das andere beschreiben, sondern wir müssen jetzt erst mal sehen, dass wir diesen Antrag, den wir leider erst jetzt im Dezember stellen können, in der Weise realisieren. Dann können wir davon ausgehen, dass wir das entsprechend so aufstellen, dass wir das miteinander verweben werden. Das ist nicht so, dass das eine in das andere integriert wird, sondern das ist mehr eine Fusion, würde ich mal sagen, und weniger eine Integration von A nach B. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 8: Steuerhinterziehung in Bremen – Wie konsequent werden Gelder eingetrieben? Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 2. Oktober 2025 Der Fragesteller ist nicht im Plenarsaal anwesend. Entweder wir warten oder ich rufe die Anfrage 9 auf. (Zurufe: Nicht warten! Die nächste Anfrage aufrufen!) Dann kommen wir jetzt zur Anfrage 9. Anfrage 9: Verfahren beschleunigen, aber Förderungen kürzen: Gefährdet die Bundesregierung den Wasserstoffhochlauf? Anfrage des Abgeordneten Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. Oktober 2025 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, den das Bundeskabinett Ende September beschlossen hat? 2. Hält der Senat die vorläufigen Haushaltsplanungen der Bundesregierung (kurz- und mittelfristige Kürzungen bei den Mitteln zur Förderung des industriellen Wasserstoffeinsatzes, bei Mitteln zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie sowie bei Mitteln zur Dekarbonisierung der Industrie) für angemessen, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland erfolgreich zu gestalten? 3. Welche Auswirkungen hätten diese Kürzungen für die Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Landes Bremen, und was unternimmt der Senat, um die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Wasserstoffhochlaufs in Bremen und Bremerhaven abzusichern? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Die Anfrage wird durch Staatsrätin Maike Frese beantwortet. Staatsrätin Maike Frese: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat begrüßt den Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes als wichtigen Schritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur. Besonders positiv sind die Einstufung des Wasserstoffausbaus als überragendes öffentliches Interesse, die Digitalisierung der Verfahren sowie die Möglichkeit, bestehende Gasinfrastruktur für Wasserstoff zu nutzen. Damit wird ein klares Signal für Investitionen gesetzt. Gleichzeitig reicht der Gesetzesentwurf allein nicht aus, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wirksam voranzubringen. Eine nachhaltige Beschleunigung erfordert einen integrierten, sektorübergreifenden Ansatz, der Strom-, Wärme- und Wasserstoffsysteme gemeinsam betrachtet. Nur so lassen sich Mehrfach- und Doppelprüfungen vermeiden, bei denen verschiedene Behörden dieselbe und ähnliche Umwelt- und Sicherheitsprüfung parallel durchführen, was Verfahren verlängert und Unsicherheiten schafft. Der Senat hält es daher für notwendig, dass der Bund die Beschleunigung des Wasserstoffausbaus in eine übergreifende Harmonisierung der energierechtlichen Verfahren einbettet und die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung über Transport und Speicherung bis hin zur Nutzung in den Blick nimmt. Darüber hinaus besteht weiterer Anpassungsbedarf bezüglich einer tragfähigen Betriebskostenförderung, der Einbeziehung von Nutzungsanlagen in Industrie und Kommunen, einer klaren rechtlichen Definition und mehr Raum für Innovationen sowie der Unterstützung kleinerer und kommunaler Projekte durch einfache Verfahren und ausreichend Behördenkapazitäten. Zu Frage 2: Mögliche Kürzungen von Fördermitteln durch den Bund bewertet der Senat als kritisch. Der Markthochlauf von Wasserstoff kann nicht allein durch schnellere Verfahren erreicht werden. Er braucht eine wirtschaftliche Tragfähigkeit. Förderinstrumente, die Betriebs- und Investitionskosten stützen, sind in der frühen Marktphase unverzichtbar. Kürzungen bei Programmen zur industriellen Nutzung, zur Dekarbonisierung und zur nationalen Wasserstoffstrategie würden die Planungssicherheit mindern und Investitionen verzögern. Eine Verlangsamung des Hochlaufs wäre die Folge. Der Senat spricht sich daher dafür aus, dass fiskalische Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten zentraler Förderinstrumente gehen. Statt pauschaler Einsparungen sollten gezielte und wirkungsorientierte Mittel etwa zur Betriebskostenunterstützung oder für regionale Anwendungen gesichert bleiben. Zu Frage 3: Für Bremen und Bremerhaven hat der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft strategische Bedeutung. Durch den derzeit in Umsetzung befindlichen Anschluss Bremens an das Wasserstoffkernnetz mittels der Pipeline Hyperlink 1 hat Bremen weiterhin gute Voraussetzungen, sich zukünftig als ein wichtiger Wasserstoffhub in Norddeutschland zu etablieren. Neben den Potenzialen zur Dekarbonisierung der Industrie in Bremen hat sich Bremerhaven als bedeutender Teststandort für Wasserstofftechnologien etabliert und kann innovative Pilotprojekte vorweisen. Zudem wird im Rahmen der Planung des EnergyPorts die Möglichkeit eines Wasserstoffimports geprüft. Bundesförderungen bilden einen essenziellen Bestandteil der Finanzierungen von Wasserstoffprojekten in Bremen, insbesondere auch in Anbetracht der angespannten Haushaltslage. Kürzungen auf Bundesebene würden die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Planungssicherheit regionaler Projekte schwächen und den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten verzögern und die Fortführung wichtiger Forschungsprojekte gefährden. Es wird angestrebt, die bestehenden Förderprogramme von Bund und EU weiterhin gezielt zu nutzen, um die Finanzierung wichtiger Projekte sicherzustellen. Der Senat setzt dabei auf drei Schwerpunkte: Sektorübergreifende Verfahren, stärkere Verzahnung von Strom, Wärme und Wasserstoffinfrastruktur zur Beschleunigung von Genehmigungen, gezielte Nutzung überregionaler Fördermittel, um insbesondere mögliche zukünftige kommunale und mittelständische Projekte abzusichern, fortgesetzter Dialog mit Wirtschaft und Wissenschaft, damit Erfahrungen aus der Praxis unmittelbar in die Weiterentwicklung von Förderstrategien einfließen. – So weit die Antwort des Senats! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank für die Beantwortung. Bevor ich die Anfrage 10 aufrufe, möchte ich ganz gern auf der Besucher:innentribüne eine Seniorengruppe aus Bremen-Blockdiek hier bei uns begrüßen. – Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Anfrage 10: Reifenstecher in Untersuchungshaft Anfrage der Abgeordneten Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 8. Oktober 2025 Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort! Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Wir fragen den Senat: 1. Sitzt der „Reifenstecher“ aktuell noch in Untersuchungshaft und welche Haftgründe liegen vor? 2. Inwiefern hält der Senat die Inhaftierung für eine mehrfache Sachbeschädigung für angemessen, und will der Senat künftig grundsätzlich restriktiver gegen Straftäter vorgehen? 3. Inwieweit gab es seitens des Innensenators politischen Druck, den „Reifenstecher“ in Untersuchungshaft zu bringen? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Diese Anfrage wird durch Senatorin Dr. Claudia Schilling beantwortet. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Untersuchungshaftbefehl gegen den von den Fragestellern als „Reifenstecher“ bezeichneten Beschuldigten besteht weiterhin. Er stützt sich auf den Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 112 Absatz 2 Nummer 2 StPO. Am 1. Oktober 2025 wurde jedoch die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand nach § 81 StPO angeordnet. Die Untersuchungshaft ist durch diese Unterbringung derzeit unterbrochen. Zu Frage 2: Über die Verhängung von Straf- oder Untersuchungshaft entscheiden die Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit. Bei ihren Entscheidungen sind diese nur dem Gesetz unterworfen, Artikel 97 Grundgesetz. Einschlägig sind insoweit die vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Strafgesetze sowie die Strafprozessordnung. Der Senat bewertet in Respekt vor der verfassungskonstitutiven Gewaltenteilung Entscheidungen der unabhängigen Gerichte nicht auf ihre Angemessenheit. Er beabsichtigt auch zukünftig nicht, auf die unabhängige Entscheidungsfindung von Gerichten dahingehend einzuwirken, dass diese in irgendeiner politisch motivierten Weise restriktiv oder permissiv gegen Straftäter vorgehen. Diskussionen über die Veränderung des Strafrahmens bestehender Straftatbestände, die Schaffung oder Abschaffung von Straftatbeständen sowie die zulässigen Untersuchungshandlungen im Ermittlungsverfahren sind regelmäßig Gegenstand der rechtspolitischen Erörterungen auf Bundesebene. Der Senat wird, wie durchgehend in der Vergangenheit, jeweils eine auf den Einzelvorschlag bezogene restriktive oder permissive Haltung einnehmen. Zu Frage 3: Selbstverständlich hat der Innensenator keinen Kontakt zu dem erkennenden Gericht aufgenommen oder auf dieses politischen Druck ausgeübt. – So weit die Antwort des Senates! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Frau Senatorin, hat der Innensenator mit Ihnen zu diesem Fall Kontakt aufgenommen? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ja. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 11: Gutachten ÖPNV-Finanzierung Anfrage der Abgeordneten Philipp Bruck, Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. November 2025 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Philipp Bruck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir fragen den Senat: 1. Seit wann liegt das externe Gutachten zu Finanzierungsmöglichkeiten für den ÖPNV im Entwurf vor, wie im Juli im Klima-Controlling-Ausschuss berichtet? 2. Welche konkreten Hindernisse haben bisher die finale Abnahme des Gutachtens verhindert und welche Maßnahmen hat der Senat seit Vorlage des Entwurfs ergriffen, um diese Hindernisse zu überwinden? 3. Bis wann plant der Senat, die finale Abnahme der Studie abzuschließen und welche Schritte sind bis dahin noch erforderlich? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Dr. Ralph Baumheier. Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Gutachten ist ein Folgeauftrag zu den Untersuchungen, die im Rahmen der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans 2022 erfolgten. Das seitens der Auftragnehmer präzisierte Gutachten liegt seit September 2025 im Ressort vor. Zu Frage 2: Das Gutachten musste aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen infolge der Einführung des Deutschlandtickets einerseits und der erfolgten tariflichen und beabsichtigten räumlichen Ausweitung in der Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit Bewohnerparken andererseits grundlegend überarbeitet und aktualisiert werden. In diesem Bearbeitungsprozess wurde das Gutachten in seinen Grundzügen bereits transparent fachpolitisch diskutiert. Zu Frage 3: Vor Veröffentlichung des Gutachtens sind insbesondere rechtliche Fragen zu den im Gutachten dargestellten Finanzierungsinstrumenten noch zu klären. – So weit die Antwort des Senats. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Philipp Bruck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Könnten Sie sich vorstellen, dass das Gutachten noch vor Weihnachten veröffentlicht wird? Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Wir sind in der finalen Bearbeitung des Gutachtens, und ich will das nicht vollständig ausschließen. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Dass er sich das vorstellen kann!) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Staatsrat, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Michael Jonitz. – Bitte sehr! Abgeordneter Michael Jonitz (CDU): Ich habe es ja gelernt, dass man hier sehr präzise fragen muss. Deswegen muss ich einmal nachfragen: In welchem Jahr Weihnachten meinen Sie denn damit? Ist es dieses Jahr Weihnachten oder ist es nächstes Jahr Weihnachten? Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Ich unterstelle, dass der Abgeordnete Bruck dieses Jahr Weihnachten meinte und darauf habe ich mich auch bezogen in meiner Antwort. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 12: Tag der Deutschen Einheit 2026: Wie kann der Maueropfer würdig gedacht werden? Anfrage der Abgeordneten Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. Oktober 2025 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir fragen den Senat: 1. Welche Bedeutung misst der Senat dem Gedenken der Todesopfer des DDR-Grenzregimes allgemein zu und welche Aktivitäten sind in dieser Hinsicht für den Tag der Deutschen Einheit 2026 geplant? 2. Welche Prüfungen hat der Senat bisher bezüglich einer Versetzung des Mauerdenkmals am Platz der Deutschen Einheit vorgenommen und was haben diese ergeben? 3. Wird die Versetzung bis zum Herbst 2026 gelingen, um ein würdiges Gedenken an die Todesopfer sicherzustellen? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Die Anfrage wird beantwortet durch Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: Ich hatte gar nicht gedacht, dass ich noch drankomme. (Heiterkeit – Abgeordneter Dr. Emanuel Herold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich auch nicht!) Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat misst dem Gedenken an die Todesopfer des DDRGrenzregimes generell eine hohe Bedeutung zu, da darüber auch die Geschichte der deutschen Teilung vermittelt werden kann. Die Erinnerung an die Menschenrechtsverletzungen, die damit verbundene Brutalität des DDR-Regimes, ist dazu geeignet, den Wert von Freiheit und Demokratie zu verdeutlichen. Darüber kann ein Gedenken an die Todesopfer genutzt werden, aktuelle und zukünftige Generationen für die Gefahren von Diktaturen zu sensibilisieren und den Wert von Menschenrechten hervorzuheben. Im Rahmen des Festaktes zum Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober 2026 wird, wie aus diesem Anlass bei diesem Festakt üblich, inhaltlich auf dem Fall der Mauer im Jahr 1989 sowie die Todesopfer des DDR-Regimes Bezug genommen. Des Weiteren wird es bei den öffentlichen Präsentationen und Veranstaltungen der Verfassungsorgane auf dem Bürgerfest weitere Bezugspunkte geben. Zu Frage 2: Das von Ben Wagin künstlerisch gestaltete Segment der Berliner Mauer befindet sich seit 2010 auf dem Platz der Deutschen Einheit und ist aufgrund der im September 2023 von der Bremer Stadtreinigung aufgestellten Toilettencontainer weniger sichtbar. Des Weiteren ist festzustellen, dass das Mahnmal eine unwürdige Nachbarschaft erfährt, die durch die unmittelbare Nähe zu den Containern bedingt ist. Im Rahmen des Ortstermins am 12. August 2024 wurden seitens der Mitglieder des Landesbeirats für Kunst im öffentlichen Raum mehrere alternative Standorte vorgeschlagen. Die Vorschläge wurden dem ASV vorgelegt, welches nach umfangreichen Prüfungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit et cetera zu dem Ergebnis gekommen ist, dass lediglich zwei Standorte infrage kommen. In der jüngsten Sitzung des Landesbeirates gelang es nicht, ein abschließendes Ergebnis hinsichtlich des Standorts zu erzielen. Die Entscheidung wurde daher auf die nächste Sitzung vertagt, die spätestens Anfang 2026 stattfinden wird. Zu Frage 3: Es besteht die Erwartung, dass bis zum Jahr 2026 eine Lösung gefunden wird, die es ermöglicht, das Mahnmal rechtzeitig zum Tag der Deutschen Einheit an einem angemessenen Standort zu präsentieren. Der Landesbeirat wird dafür der Deputation für Kultur eine Empfehlung bezüglich des Standortes aussprechen. Dieser wird dann sowohl mit dem ASV und dem zuständigen Ortsamt als auch mit dem Leihgeber abgestimmt werden. Sin diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Umsetzung erfolgen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗