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Dr. Ralph Baumheier

08.10.2025 Sitzungen 21/26

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Der Schienenpersonenverkehr in Deutschland liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Dieser kommt seiner Verantwortung nach, indem er den Schienenpersonenfernverkehr in Deutschland ausschließlich wirtschaftlich stattfinden lässt. Das heißt, dass das Angebot und die Durchführung von Verkehren ausschließlich in der Verantwortung von Eisenbahnverkehrsunternehmen liegen. Diese stehen untereinander im Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund hat die DB Fernverkehr AG im Zeitraum von Dezember 2021 bis zum Dezember 2024 ein eigenwirtschaftliches Angebot mit einem IC-Zugpaar pro Tag zwischen Köln und Bremerhaven testweise angeboten. Dieses wurde aufgrund von Unwirtschaftlichkeit eingestellt. Mit dem Ziel, Möglichkeiten zu suchen, die Wirtschaftlichkeit einer Fernverkehrsverbindung zwischen Bremen und Bremerhaven zu erhöhen, wurde am 1. August 2024 eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der DB Fernverkehr AG, des Landes Bremen und der Stadt Bremerhaven ins Leben gerufen. Begleitend gab es zahlreiche Gespräche zwischen der DB AG, dem Land Bremen und der Stadt Bremerhaven auf Leitungsebene. Die Ergebnisse wurden am 7. Juli 2025 in Berlin zwischen dem Vorstand der DB AG und Vertreterinnen und Vertretern des Senats und der Stadt Bremerhaven erörtert. In diesen Gesprächen wurde nachdringlich auf die Bedeutung der Anbindung hingewiesen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb eines Fernverkehrszuges zwischen Bremen und Bremerhaven durch die DB Fernverkehr AG nicht möglich ist. Andere Betreiber haben an dieser Strecke bislang kein Interesse gezeigt. Aus Sicht des Senates ist es Aufgabe des Bundesverkehrsministers, in seiner Eigenschaft/ Zuständigkeit für den Schienenpersonenfernverkehr die Randbedingungen für den Betrieb in Deutschland so zu gestalten, dass ein flächendeckendes Angebot im Schienenpersonenfernverkehr vorgehalten wird, das alle deutschen Großstädte anschließt. Zu Frage 3: Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat in mehreren Äußerungen gegenüber dem Vorstand der DB AG deutlich gemacht, dass sie die Abwägungen der DB, die zu der Schließung der DB Lounge führen sollen, schwer nachvollziehen kann, und dass die Entscheidung zwingend überdacht werden muss. Eine Lounge ist für Vielreisende ein wichtiges Qualitätsmerkmal und muss gerade in Zeiten mit einer schlechten Betriebsqualität als Komfortmerkmal erhalten bleiben. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗