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Dr. Ralph Baumheier

08.10.2025 Sitzungen 21/26

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordnete, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Organisation und Durchführung des Schienenersatzverkehrs gehört zu den Kernaufgaben der mit den SPNV-Verkehren (Schienenpersonennahverkehr) beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu diesem Zweck sind in den Vergabebedingungen umfangreiche Anforderungen an die Qualität dieser Verkehre enthalten. Diese Anforderungen werden im Regelfall auch erfüllt. Problematischer sind Bus-Notverkehre, die beispielsweise nach Unfällen oder Naturkatastrophen sehr kurzfristig einzurichten sind. Hier waren durchaus Mängel bei Qualität und Quantität der bereitgestellten Fahrzeuge festzustellen. Bei Ausfall der RE-Verbindungen zwischen Bremen und Bremerhaven verkehren in der Regel mindestens zwei Busse stündlich, davon einer als Expressbus nonstop über die A 27. Je nach zeitlichem Vorlauf der DB InfraGO AG gegenüber den durchführenden Eisenbahnunternehmen werden die Fahrpläne der ersetzen Busfahrten circa vier Wochen im Voraus in den elektronischen Auskunftssystemen eingepflegt. Etwa sieben bis zehn Tage vor baubedingten Zugausfällen werden die Medien und die Fahrgäste direkt informiert. Für Pendler bestehen beispielsweise bei der NordWestBahn Newsletter und bei der DB AG ein sogenannter Streckenagent, bei dem sich die Pendler jeweils strecken- oder linienbezogen für Informationen anmelden und dann direkt per Mail informiert werden. Die konkrete Erarbeitung des Ersatzkonzeptes für die Generalsanierung in der zweiten Jahreshälfte 2027 hat gerade begonnen. Diese erfolgt gemeinsam mit den beiden SPNV-Aufgabenträgern sowie den drei beteiligten Eisenbahnunternehmen NordWestBahn, DB Regio und EVB. Die Senatorin für Mobilität steht hier parallel in Verhandlungen mit der DB InfraGO AG, um zu den Hauptverkehrszeiten weiter ein Kernangebot auf der Schiene anbieten zu können. Zu Frage 3: Speziell für die Sanierung des Hochleistungsnetzes hat die DB InfraGO AG Rahmenverträge mit Busunternehmen abgeschlossen. Aus diesen Leistungen können sich die regionalen Eisenbahnverkehrsunternehmen bedienen. Die Kosten teilen sich der Bund und die SPNV-Aufgabenträger. Die Qualitätsanforderungen an die Busse sind dabei tendenziell noch höher als die im üblichen Schienenersatzverkehr, beispielsweise mit lückenloser Echtzeitinformation oder Fahrgast-WLAN-Systemen. Auch spezielle Haltestellenausrüstungen und temporäre Wegeleitelemente können über diesen Rahmenvertrag abgerufen werden. In Bremen Hauptbahnhof ist bereits seit Anfang 2025 mit dem HugoSchauinsland-Platz eine Abfahrtstelle für den Schienenersatzverkehr mit hoher Kapazität in Betrieb genommen worden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗