Silke Stroth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In Österreich besitzt jede Bürgerin und jeder Bürger einen elektronischen Impfpass als Gesundheitsvorsorgeinstrument, analog zum Papier-Impfpass. Der elektronische Impfpass wird in den nächsten Jahren den klassischen Papier-Impfpass in Österreich nach und nach ablösen. Eine Abmeldung oder Ablehnung des elektronischen Impfpasses ist nicht möglich. Begründet wird dies durch das öffentliche Interesse an einem vollständigen Impfdokument, basierend auf Erfahrungen aus der CoronaPandemie. Die Impfdaten werden im zentralen österreichischen Impfregister gespeichert und können für epidemiologische Auswertungen herangezogen werden. In Deutschland ist der elektronische Impfpass eine Teilleistung der elektronischen Patientenakte. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen können den elektronischen Impfpass als Teil der elektronischen Patientenakte daher verwenden. Die Nutzung des digitalen Impfpasses innerhalb der elektronischen Patientenakte bleibt jedoch freiwillig. Somit wird der digitale Impfpass den gelben, auf den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation basierenden und international anerkannten Impfpass in Deutschland nicht verdrängen. Aufgrund der Freiwilligkeit der Nutzung der elektronischen Patientenakte könnte das österreichische Vorgehen zur Etablierung eines elektronischen Impfpasses für Deutschland nicht analog umgesetzt werden. Dennoch ist zu betonen, dass ein elektronischer Impfpass viele Vorteile mit sich bringt, neben dem Vorliegen eines vollständigen Impfregisters für epidemiologische Auswertungen beispielsweise auch die vollständige Impfdokumentation für Bürgerinnen und Bürger, was zu begrüßen wäre. Zu Frage 2: Der elektronische Impfpass ist eine Teilleistung der elektronischen Patientenakte und wird in einer der nächsten Ausbaustufen als Bestandteil der elektronischen Patientenakte implementiert. Beide Angebote sind eng miteinander verwoben und können daher nur gemeinsam genutzt werden. Noch steht die Möglichkeit des elektronischen Impfpasses nicht zur Verfügung, sodass in diesem Sinne bisher auch noch keine Impfungen digital erfasst werden. Unabhängig davon können jedoch schon heute in den elektronischen Patientenakten einzelner Krankenkassen die Impfdaten durch die Versicherten selbst eingepflegt werden, sodass sich die Versicherten beispielsweise an Impfungen erinnern lassen können. Hierzu kann jedoch angemerkt werden, dass die Nutzung der elektronischen Patientenakte generell bisher gering bleibt. Nach Auskunft der AOK nutzen weniger als 5 Prozent der gesetzlich Versicherten ihre elektronische Patientenakte. Zu Frage 3: Der elektronische Impfpass wird aus allen Impfdokumenten gespeist, die in die elektronische Patientenakte hochgeladen werden. Als Teilleistung der elektronischen Patientenakte kann der elektronische Impfpass daher nur nach Zustimmung zur elektronischen Patientenakte insgesamt genutzt werden. – So weit die Antwort des Senats!
