Torsten Klieme
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aktuell profitieren bereits 85 Grundschulen und 26 Oberschulen vom Konzept des Lesebandes zur Stärkung der Basiskompetenz Lesen. Die vollständige Umsetzung an allen Schulen ist planmäßig bis zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen und wird umgesetzt. Bereits im Vorfeld der Einführung wurden durch gezielte Informationsveranstaltungen zentrale Fragen von Schulleitungen und Sprachberater:innen aufgegriffen und gemeinsam bearbeitet. Diese dialogorientierte Vorgehensweise setzt sich auch in der Umsetzungsphase fort. Regelmäßige Austauschtreffen zwischen Schulleitungen, Sprachberatern und Projektkoordination sorgen für eine enge Verzahnung von Praxis und Steuerung – ein wichtiger Baustein für nachhaltigen Erfolg. Die finanzielle Unterstützung durch die Unternehmer Stiftung für Chancengerechtigkeit gGmbH (USC-Stiftung) stellt einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung dar. So erhalten die teilnehmenden Schulen eine einmalige Grundausstattung in Höhe von 22 Euro pro Schüler:in sowie eine jährliche Ergänzungspauschale von 3 Euro pro Schüler:in für zusätzliches Lesematerial. Diese Mittel ermöglichen eine bedarfsgerechte und praxisnahe Ausstattung. Zudem wird die fachliche Qualifizierung der Lehrkräfte gezielt gestärkt. In digitalen Fortbildungsformaten werden Methoden des Lautlesens nach Professor Gailberger sowie zentrale Elemente der Lesedidaktik vermittelt. Damit wird nicht nur die fachliche Expertise ausgebaut, sondern auch die Qualität des Unterrichts langfristig gesichert. Diese Fortbildungen werden von allen Lehrkräften absolviert, gerade auch von den Lehrkräften ohne eine Facultas im Fach Deutsch. Zu Frage 2: Das Programm wird fortlaufend durch das IQHB (Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen) evaluiert. Weiterhin wird die Umsetzung des Bremer Lesebands durch die USC-Stiftung im Rahmen einer langfristigen Kooperation unterstützt, insbesondere durch die Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte zur Begleitung der Schulen. Ergänzend stehen Lehrerwochenstunden zur Verfügung, um die qualifizierte Fortbildung abzusichern. Das Leseband ist bereits im Vorbereitungsdienst sowie in den Fortbildungsangeboten des Landesinstituts für Schule fest verankert. So wird sichergestellt, dass Lehrkräfte frühzeitig für die Inhalte und Methoden ausgebildet werden. Heterogene Lerngruppen sind bewusst im Konzept mitgedacht. Das Leseband ist darauf ausgelegt, alle Schüler:innen zu fördern. Nach der Einführung ist eine kontinuierliche Begleitung vorgesehen, um eine standortorientierte und qualitätsgesicherte Umsetzung an allen Grundschulen und Oberschulen im Land Bremen dauerhaft zu gewährleisten. Zu Frage 3: Im Jahr 2024 hat das IQHB erstmals eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Lesebands durchgeführt. Die jährlichen Befragungen von Schüler:innen und schulischem Personal liefern künftig wichtige Längsschnittdaten, um Entwicklungen systematisch nachzuvollziehen. Vergleichsdaten zum Vorjahr liegen noch nicht vor. Bereits jetzt berichten Lehrkräfte von positiven Effekten, insbesondere bei Leseflüssigkeit, Lesemotivation und der Freude am Lesen. Zur Wirkungserfassung kommen seit diesem Schuljahr verbindlich der „LONDI 1-4 Screener“ an der Grundschule und „quop“ an der Oberschule zum Einsatz. Beide Verfahren ermöglichen Rückschlüsse auf die Entwicklung der Leseflüssigkeit. Ziel ist es, bis 2028 die Lesekompetenz aller Schüler:innen deutlich zu steigern, besonders in sozial benachteiligten Gruppen (Sozialindex 4 und 5). Der IQB-Bildungstrend 2027 wird zeigen, wie erfolgreich das Leseband wirkt. – So weit die Antwort des Senats!
