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Dr. Claudia Schilling

08.10.2025 Sitzungen 21/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Wenn die Leistungsvoraussetzungen beispielsweise aufgrund einer Rückführung oder einer freiwilligen Ausreise entfallen, wird die Bezahlkarte gesperrt und ein noch vorhandenes Restguthaben von der Leistungsbehörde zurückgebucht. Das Restguthaben auf der Bezahlkarte wird auf ein Verwahrkonto zwischengebucht. Nach Erhalt eines Kassenzeichens fließt der Restbetrag wieder auf das Konto der Leistungsbehörde zurück. Diese Handhabung erfolgt ebenfalls, wenn Leistungsbeziehende ohne Wissen über deren Verbleib abgemeldet werden. Zu Frage 2: Nach der Abmeldung aus dem Leistungssystem erfolgen innerhalb weniger Tage die Sperrung der Bezahlkarte, die Vergabe eines Kassenzeichens sowie die Rückbuchung auf das Konto der Leistungsbehörde. Mit Stand vom 23. September 2025 sind 317 Bezahlkarten gekündigt und 7 Karten gesperrt worden. Die gesperrten Bezahlkarten befinden sich noch im beschriebenen Abmeldeprozess. Bei den gekündigten Karten sind entweder bestehende Restguthaben zurückgebucht worden oder stehen bei einem Rechtskreiswechsel dem Leistungsbeziehenden in Form eines Guthabens weiter zur Verfügung. Zu Frage 3: Im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungen auf Länderebene zur Handhabung der Bezahlkarte ist eine Orientierung an Regelungen und Verfahrensweisen anderer Länder jederzeit gegeben. Die Restguthaben werden in der Freien Hansestadt Bremen regelhaft in den Landeshaushalt zurückgeführt. Mit dieser Handhabung befindet sich die Freie Hansestadt Bremen im Einklang mit der Praxis anderer Bundesländer. – So weit die Antwort des Senates!

Alle Reden von Dr. Claudia Schilling Protokoll (PDF) ↗