Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Fragen können anhand von polizeilichen Statistiken nicht wörtlich im Sinne der Fragestellung beantwortet werden, da weder aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) noch aus dem Vorgangsbearbeitungssystem standardisiert hervorgeht, ob sich eine Geschädigte bei einem Überfall auf dem Weg zu oder von einer Sportstätte befand. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Auswertung gewalttätiger Übergriffe auf Frauen in den letzten drei Jahren im Land Bremen ohne Berücksichtigung des Wegs zu einer Sportstätte gemäß der PKS. Ausgewertet wurden ausschließlich Delikte mit Gewalt- oder Drohungsbezügen, die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zum Nachteil von Frauen erfasst wurden. In der Stadt Bremen wurden für das Jahr 2022 insgesamt 796 Fälle und im Jahr 2023 1 120 Fälle von gewaltsamen Übergriffen auf Frauen auf offener Straße in der PKS erfasst. Diese Zahl sank gemäß der PKS im Jahr 2024 auf 1 040 Fälle. Die Aufklärungsquote betrug in den drei Jahren jeweils 71 Prozent. In etwa 35 Prozent der aufgeklärten Fälle, also jenen, in denen ein oder mehrere Tatverdächtige ermittelt wurden, bestand zwischen Geschädigten und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung. In der Stadt Bremerhaven wurden für das Jahr 2022 insgesamt 239 Fälle, im Jahr 2023 267 Fälle und im Jahr 2024 288 Fälle von gewalttätigen Übergriffen auf Frauen auf offener Straße in der PKS erfasst. Die Aufklärungsquote betrug in den Jahren 2022 und 2023 82 Prozent und im Jahr 2024 85 Prozent. In etwa 55 Prozent der aufgeklärten Fälle bestand zwischen den Geschädigten und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung. Sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven stellten Fälle von einfacher Körperverletzung jährlich den größten Anteil der vorgenannten Taten dar. Fälle von Bedrohung stellten in beiden Städten insgesamt den zweitgrößten Anteil dar. Auf den weiteren Plätzen folgen gefährliche Körperverletzung, Raubdelikte, Sexualdelikte und Nötigung. Zu Frage 3: Die Tatörtlichkeit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen umfasst Flächen mit faktischer Öffentlichkeit, die allgemein zugänglich und ohne erkennbare Zugangsbeschränkungen betretbar sind. Ausgenommen sind Parks, Grünanlagen und Verkehrseinrichtungen. Die wirksamste Form der Prävention zur Verhinderung von Partnerschaftsgewalt ist eine frühkindliche gewaltfreie Erziehung, die Vermittlung eines diesen Zweck bekräftigenden Werte- und Normenverständnisses sowie die Förderung eines gleichberechtigten Rollenverständnisses in unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund bestehen insbesondere im Geschäftsbereich der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie der Senatorin für Kinder und Bildung diverse weitere Angebote des Senats, die sich explizit an Frauen richten und Gewaltprävention und Geschlechterrollen zum Inhalt haben. Von Gewalt betroffene Personen und Dritte werden durch die Polizeivollzugsbehörden im Land Bremen bereits zum Zeitpunkt des polizeilichen Erstkontakts auf Beratungs- und Unterstützungsangebote hingewiesen. Die Polizeivollzugsbehörden bieten neben Selbstbehauptungsseminaren für gefährliche Situationen in der Öffentlichkeit, in denen Themen wie sexuelle Belästigung, Vergewaltigung oder Straßenraub behandelt werden, auch Gewaltpräventionsprogramme in Schulen, Deeskalationsseminare und individuelle Beratungsgespräche für Bürgerinnen und Bürger sowie für Firmen an. – So weit die Antwort des Senats!
