Torsten Klieme
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es gut und richtig, dass wir diese Frage der Schulaufsicht im Parlament debattieren, dass wir es auch immer wieder tun. Wir tun es hier in Bremen, und Bremen ist nicht das einzige Bundesland, es ist mehrfach gesagt worden. Schulaufsicht ist in den Fokus der Bildungsentwicklungsdebatte insgesamt geraten. Es wird über die Frage intensiv in Deutschland diskutiert: Welche Rolle kann Schulaufsicht innerhalb der Bildungsverwaltung dafür spielen, im Qualitätsentwicklungsprozess eine positive, tragende Rolle zu übernehmen? All die Fragen, die Sie hier heute angesprochen haben, diskutieren wir in quasi allen Bundesländern, und wir diskutieren sie auch auf der Ebene der KMK. Sichtbare Ausflüsse sieht auch – –, wer sich zum Beispiel mal aufmerksam das Konzept zu Startchancen, das bundesweite Konzept angeguckt hat, wird feststellen, dass es das erste Bildungsprogramm ist, wo der Schulaufsicht auch innerhalb des Programms eine eigene, sehr präsente Rolle in der Governance-Struktur eingeräumt wurde. All das deutet darauf hin, dass man da auf der einen Seite ein Riesenpotenzial sieht, das sehen wir auch, und auf der anderen Seite aber auch bemerkt hat und wahrnehmen muss, dass die Schulaufsicht im Moment in der Verfassung, in der sie jetzt ist, in der Struktur, in der sie arbeitet, vielleicht auch in der personellen Ausstattung, die sie zur Verfügung hat, noch nicht vollständig in der Lage ist, diese Rolle tatsächlich so auszufüllen, dass es zu echten Qualitätsgewinnen im Bildungssystem einen sichtbaren Beitrag leisten kann. Trotzdem ist die Schulaufsicht eine tragende Rolle unseres Bildungssystems. Ich erinnere noch mal daran: Das ist die einzige Instanz, die im Grundgesetz verankert ist. „Alle Schulen stehen unter Aufsicht des Staates“, heißt es dort. Das heißt, der Schulaufsicht ist eine Rolle vom Verfassungsgeber zugewiesen worden, die sie von vielen anderen Elementen der Bildungsverwaltung deutlich unterscheidet, und damit geht natürlich eine große Verantwortungszuweisung einher. Trotzdem gibt es einen Wandel in den Herausforderungen. Sie alle kennen die Feuerzangenbowle und den dort präsentesten Schulaufsichtsbeamten Deutschlands, der es je geschafft hat: (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Pfeiffer mit drei f!) Pfeiffer mit drei f, und wir alle wollen wahrscheinlich nicht, dass die Schulaufsicht die Rolle im 21. Jahrhundert so ausübt, wie es der Kollege Pfeiffer damals gemacht hat. Ich hoffe jedenfalls, dass wir dazu einen Konsens haben. Das zeigt aber auch, was in der Zeit passiert ist und welche Wandlungsanforderungen an diese Instanz gestellt werden. Was ist die Schulaufsicht, was soll sie sein? Sie ist Kontrollinstanz, Beraterin, Unterstützerin, Konfliktlöserin und in Teilen eine strategische Steuerungseinheit. Zwischen ministerieller Ebene und schulischer Praxis nimmt sie eine vermittelnde, aber richtungsweisende Rolle ein. Sie achtet auf die Einhaltung von Rechts- und Bildungsstandards, greift bei Konflikten ein, begleitet Schulentwicklungsprozesse, entscheidet über Personalfragen, ist Ansprechstelle für alle am Schulleben Beteiligten und so weiter. In der Praxis zeigt sich jedoch: Die Erwartungen an die Schulaufsicht sind enorm, und sie wachsen stetig weiter. Das liegt nicht daran, dass sich die Rahmenbedingungen rasant verändern. Zuwanderung, Inklusion, Digitalisierung, Fachkräftemangel, pandemiebedingte Nachwirkungen und ein stetig steigender Steuerungsbedarf haben das Aufgabenprofil massiv erweitert. Hinzu kommen zunehmende Erwartungen an evidenzbasierte Steuerung, datengestützte Steuerung und an eine Schulaufsicht, die sich nicht nur mit operativen Fragen befasst, sondern auch konzeptionell denkt und agiert. Diese Entwicklung fordert uns strukturell, personell und konzeptionell. Lassen Sie mich an dieser Stelle offen sagen: Die bisherigen Strukturen reichen in dieser Form nicht aus. Das wird nicht erst seit der Situation an der Grundschule an der Stader Straße deutlich – aber eben auch durch die Situation an der Stader Straße. Aus diesem besonderen Fall haben wir wichtige Erkenntnisse gezogen. Die Dokumentation im Beschwerdemanagement wurde verlässlich umgesetzt, Abläufe wurden klar definiert, Indikatoren für Risiken systematisch erfasst. Daran arbeiten wir weiter – konkret, verbindlich und mit dem Anspruch, dass sich solche Situationen nicht wiederholen dürfen. Wir müssen aber deutlich tiefer ansetzen. Der Senat hat deshalb bereits strukturelle Veränderungen auf den Weg gebracht. Die bisherige Abteilung 4 wurde aufgelöst. Wir haben eine einheitliche Bildungsabteilung gebildet, um eine inhaltliche und organisatorische Neuaufstellung der Schulaufsicht zu ermöglichen. Ziel ist eine Schulaufsicht, die sich konsequent an Schulund Unterrichtsentwicklung orientiert, stärker datenbasiert arbeitet und Schulen sowohl fordern als auch fördern kann. Dabei lassen wir uns auch von der Vision anderer Länder und internationaler Modelle inspirieren. Die Entwicklung hin zu einer Qualitätsaufsicht, wie sie etwa in Österreich erprobt wird, ist auch für Bremen ein denkbares Zielbild. Klar ist: Es braucht eine neue Balance zwischen Kontrolle und Unterstützung. Schulaufsicht soll keine Parallelsteuerung zur Schulleitung sein, sondern Impulsgeberin – verlässlich, fachlich fundiert, mit Augenmaß. Sie soll helfen, Schulen in ihrer Eigenverantwortung zu stärken, und dazu braucht sie selbst klare Rollen, professionelle Standards, Verlässlichkeit in der Struktur und Qualifizierung für diese vielfältigen Aufgaben. Es geht um Rollenklarheit im Außenverhältnis wie auch innerhalb der Schulaufsicht selbst. Beratung und Aufsicht schließen sich nicht aus, aber sie müssen bewusst und transparent voneinander getrennt werden. Das ist im Bildungssystem möglich, weil im Bildungssystem quasi alle Akteure in dieser Rollendifferenz arbeiten. Auch Lehrerinnen und Lehrer haben zwei Rollen: in der Regel die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, aber in bestimmten Situationen auch – über Leistungskontrollen, Prüfungen – eine durchaus klarer Aufsichts-, manchmal sogar eine Auswahl- und Selektionsfunktion, wenn es um die Zuweisung von Ressourcen, um Übergänge in andere Schulformen, um Abschlüsse et cetera geht. Das kennen wir bei Schulleitungen so; Schulleitungen führen ihr Team, schreiben aber auch dienstliche Beurteilungen und legen damit die Grundlage für eventuelle Beförderungen und für andere Dinge. Insofern ist diese Rollendefinition, dass man beide Rollen hat, nämlich auf der einen Seite Unterstützung und auf der anderen Seite eine Aufsichtsfunktion, eine Rolle, die in pädagogisch-professionellen Berufen quasi von Anfang an vorkommt, und trotzdem ist es in der Schulaufsicht eine andere Dimension. Deswegen – und das ist ein Stück weit meine persönliche Meinung – bin ich fest davon überzeugt, dass wir – genauso, wie eine Debatte vor zwanzig Jahren in Deutschland dazu geführt hat, Schulleitung als eigenes Berufsbild zu definieren – die Klarheit (Glocke) brauchen und Schulaufsicht als eigenes Berufsbild definieren müssen. An diesen Stellen werden wir weiter arbeiten. Ich will noch eine einzige Bemerkung machen zur Befragung von Professor Huber. Da will ich mich entschuldigen, das gegenüber Bürgerschaft und Deputation nicht ausreichend kommuniziert zu haben. Die Befragung hat stattgefunden, unsere Schulaufsichten haben teilgenommen. Dass wir die Daten noch nicht veröffentlicht haben, liegt nicht daran, dass die Bremer Daten nicht vorliegen, sondern es liegt daran, dass Professor Huber mit seinem Team in fünf oder sechs Bundesländern die Befragung gemacht hat, und das ist auch notwendig, weil wir den Kontext brauchen. Unsere Gruppe ist viel zu klein, um ein valides Ergebnis zu bekommen. Deswegen bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Wir werden, sobald wir die Ergebnisse haben, diese in der Deputation vorstellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
