Miriam Strunge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist gerade gefährlich ruhig im Saal. Ich habe immer das Gefühl, wenn es zu leise ist oder zu laut, weiß man immer, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Volle Aufmerksamkeit!) irgendwas ist hier nicht so richtig. Vielleicht liegt es an dem Begriff der Schulaufsicht. Bei der Bremer Schulaufsicht ist einiges in Bewegung. Das ist auch gut so. Die Schulen in Bremen stehen vor massiven Herausforderungen, wie zum Beispiel in der Inklusion, bei der Integration von zugewanderten Kindern, in der Aufnahme von geburtenstarken Jahrgängen und in der Weiterentwicklung des Unterrichts. Es ist wichtig, dass bei diesen Prozessen eine professionelle und wertschätzende Begleitung durch den Senator für Kinder und Bildung hergestellt wird. Die Schulaufsicht hat in der Steuerung dieser Prozesse dabei die zentrale Rolle in der senatorischen Behörde. Aus der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU wird deutlich, dass in der Schulaufsicht bereits der notwendige Wandel stattfindet, um die Schulen aktiv und weiterhin professionell zu unterstützen. Die Schulaufsicht im Land Bremen ist mit dieser Entwicklung auch nicht allein. Bundesweit finden Prozesse statt, die Arbeit der Schulaufsicht weiterzuentwickeln. Bei der Kultusministerkonferenz (KMK) gibt es derzeit eine Arbeitsgruppe zu dem Thema, an dem das Land Bremen aktiv teilnimmt. So ist sichergestellt, dass sich auch künftig das Profil der Schulaufsicht in den Bundesländern ähneln wird. Ein Anlass für die Anfrage der CDU sind die Vorgänge rund um die Grundschule an der Stader Straße. Hier hat die Schulaufsicht offensichtlich über lange Zeit nicht professionell Beschwerden aufgenommen und ist nicht auf Beschwerden eingegangen. Den Beschwerden wurde nicht nur nicht nachgegangen, sie wurden noch nicht einmal richtig zu den Akten genommen. Das ist natürlich als Verwaltungshandeln nicht hinzunehmen. Intern in der Deputation sind wir im letzten Jahr auch noch über ein weiteres Problem mit einer anderen Schulleitung informiert worden, bei dem aber minutiös über mehrere Jahre die Beschwerden vorgelegt werden konnten. Hier konnten wir nachlesen, dass die Akten vorbildlich geführt wurden. Ich gehe daher davon aus, dass es sich bei dem Umgang der Schulaufsicht mit der Stader Straße um einen Einzelfall gehandelt hat und eine derart unvollständige Aktenführung nicht der Standard in der senatorischen Behörde war. Trotzdem ist es richtig und wichtig, dass die Senatorin im letzten Schuljahr noch einmal reagiert und ein einheitliches Vorgehen für das Beschwerdemanagement festgelegt hat. Somit ist nun hoffentlich sichergestellt, dass Probleme an Schulen ab jetzt vollständig dokumentiert werden. Allerdings kann es natürlich nicht damit getan sein, Beschwerden richtig aufzunehmen. In einem nächsten Schritt müssen jetzt die Instrumente zur Intervention an den Schulen zur Begleitung bei Krisen und Konflikten verbessert werden. Dies kündigt der Senat in den Antworten auch an, und ich bin gespannt, wie sich hier die Schulaufsicht weiterentwickeln wird, denn am Beispiel der Stader Straße ist auch sichtbar geworden, dass die Frage, wann und wie intensiv die Behörde an Schulen interveniert, noch nicht ausreichend geklärt ist. Mit Blick auf die Stader Straße müsste meines Erachtens auch noch diskutiert werden, ob die aufsichtsführende Person, die eng an der Schule dran ist, wirklich die richtige Ansprechperson für Beschwerden ist. Kann es sein, dass die Schulaufsicht die Probleme an der Schule auch deswegen nicht gesehen hat, weil sie im Arbeitsalltag richtigerweise so nah an der Schule dran war? Wir müssen also überlegen, ob der Beschwerdeweg nicht von der regulären Aufsicht getrennt werden muss, um sicherzustellen, dass einmal mit einem frischen Blick auf einen Konflikt geschaut wird. Diese Debatte steht noch an und wird auch in der Anfrage der CDU nicht diskutiert. Die größte Neuerung in der Schulsteuerung ist sicher die datengestützte Unterrichtsentwicklung, wie wir sie Schritt für Schritt einführen. Mit dem IQHB und der Erhebung der Lernstände mittels der LALE-Testungen erhalten wir in Bremen die Möglichkeit, ganz gezielt Schulen Rückmeldungen dazu zu geben, was bei ihnen funktioniert, was noch verbessert werden muss und wie sich die Schulen weiterentwickeln können, damit die Kinder zu besseren Lernresultaten kommen. Damit diese Prozesse gelingen, müssen wir an den Bremer Schulen eine ganz neue Feedbackkultur aufbauen. Auf der Seite der Bildungsbehörde müssen Hilfestellungen für die Schulen im Mittelpunkt stehen, wie die gewonnenen Daten zu verstehen sind und wie Unterricht anders gestaltet werden kann. Bei den Schulen und bei den Lehrkräften muss das eigene pädagogische Handeln verstärkt reflektiert werden. Um diese zusätzliche Aufgabe bewältigen zu können, haben wir als Koalitionsfraktionen für den aktuellen Haushalt dem Senat zusätzliche Personalressourcen für die Begleitung der Schulen in der Qualitätsentwicklung zur Verfügung gestellt. Drei zusätzliche Stellen sind dabei bereits im IQHB eingerichtet worden und unterstützen von dort die Schulen gemeinsam mit der Schulaufsicht beim Senator für Kinder und Bildung dabei, die Daten in Unterrichtsqualität zu übersetzen. In ihren Fragen weist die CDU auch auf mögliche Rollenkonflikte in der Arbeit der Schulaufsicht hin. Einerseits soll die Aufsicht partnerschaftlich und auf Augenhöhe beraten, andererseits hat die Aufsicht natürlich auch klare Vorgesetzten- und Weisungsfunktionen. Ich finde die Frage, wie man mit diesen unterschiedlichen Rollen umgehen soll, wichtig, und die Antworten des Senats sind meines Erachtens hier noch nicht befriedigend. Laut Senat braucht es einfach eine klare Kommunikation, in welcher Rolle man sich als Aufsicht gerade der Schule nähert. Ich zweifle aber, ob es ausreicht und ob dieser kommunikativ vollzogene Rollenwechsel wirklich den Unterschied für die Schulen darstellt. Denn es kann in der Praxis natürlich ein Problem sein, wenn man bei der Person Rat sucht, die dann gegebenenfalls aber auch aufsichtsrechtlich das Problem angehen muss. Hier gibt es also auch weiteren Bedarf zur Klärung, wie mit diesen Rollenkonflikten umzugehen ist. Abschließend möchte ich noch einen Aspekt herausgreifen, der eher die einzelnen Schulen betrifft als die Schulaufsicht. Der Senat stellt in seiner Antwort fest, dass die Schulen oft ihren Rahmen für eigenverantwortliches Handeln gar nicht ausfüllen. Die Schulen in Bremen haben schon eine große Selbstständigkeit, nutzen diese aber oft nicht. Die Frage ist also, wie wir die Schulen befähigen, ihre Spielräume auszureizen, eigene Profile zu entwickeln und organisatorisch und pädagogisch selbstständiger zu werden. Dafür ist die Schulaufsicht zentral, um die Schulen immer wieder zum eigenen Handeln zu ermutigen und als Ratgeber für selbstorganisierte Prozesse zur Verfügung zu stehen. Reformprozesse in der Schulaufsicht können also auch dazu führen, dass die Schulen eigenverantwortlicher handeln. Das begrüßen wir. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
