Silke Stroth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Thema, und es ist gut, dass wir heute auch wieder hier und in diesem Rahmen darüber sprechen aus Anlass Ihres Antrages. In den vorherigen Redebeiträgen ist schon vieles deutlich geworden: Die psychischen Probleme bei Kindern und Jugendlichen nehmen zu, das sehen wir an den Nachfragen in der KIPSY, das lesen wir aus den Aussagen der regionalen Fachkräfte für psychische Gesundheit. Aber auch aus den Ergebnissen der SCHULBUS-Untersuchung, die wir alle zwei Jahre vorlegen, geht dies deutlich hervor. Die Maßnahmen, die von Ihnen allen erwähnt wurden oder angemahnt werden, möchte ich ein bisschen unterteilen. Das eine sind die Maßnahmen, die wir als Land und Kommunen direkt beeinflussen können; das sind im Wesentlichen wohnortnahe präventive Angebote außerhalb des Regelversorgungssystems, also durch aufsuchende Beratung, durch die „ReFaps“ (Fachkräfte für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen), durch Gesundheitsfachkräfte, in der außerschulischen Jugendarbeit, in der schulischen Jugendarbeit, im Ausbau von Präventionsketten, in Projekten, die Sie auch alle genannt haben, die zähle ich jetzt nicht noch mal auf. Da sind wir insgesamt, finde ich, gar nicht schlecht aufgestellt. Gut aufgestellt ist vielleicht was anderes, ich sage aber auch: Mit mehr kann man nicht unbedingt immer mehr erreichen. Ich glaube, dass die Vernetzung, die Frau Reimers-Bruns gerade angesprochen hat, in dem Bereich der Ressorts Kinder, Bildung, Soziales und Gesundheit ganz wichtig ist. Daran arbeiten wir seit 2024 sehr verstärkt, und ich glaube, auch mit gutem Erfolg. Diese Anstrengungen werden wir selbstverständlich fortsetzen, intensivieren und so hoffentlich weiterhin zu guten Ergebnissen beitragen. Jetzt komme ich zu dem Teil, den wir weniger gut beeinflussen können, und das ist der Part, den die Selbstverwaltung zu verantworten hat. Da finde ich es schon interessant, wenn auf der einen Seite die Selbstverwaltung gehypt wird und auf der anderen Seite nach staatlichem Eingriff gerufen wird, wenn sie nicht funktioniert. Die Bedarfsplanung wird von unserem Ressort seit vielen Jahren kritisiert, und es vergeht keine einzige Gesundheitsministerkonferenz, auf der wir nicht, auch gemeinsam mit anderen Ländern, Anträge einbringen, die Bedarfsplanungsrichtlinie zu ändern. Sie ist aus einer Zeit, als wir eine Ärzteschwemme hatten, und sie diente ausschließlich dazu, die Zahl der Ärzte zu begrenzen und ihr Einkommen zu sichern. Davon sind wir heute weit entfernt. Insofern kann es keine zwei Meinungen geben, dass diese Bedarfsplanungsrichtlinie deutlich überarbeitet werden muss. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wie gesagt, dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Auf Landesebene versuchen wir das auch, geraume Zeit schon, und wir werden das weiter tun. Es gibt aber gesetzliche Limitierungen, ab wann eine Kassenärztliche Vereinigung welche Maßnahmen ergreifen kann, um festgestellte, anerkannte Missstände jenseits der Bedarfsplanungsrichtlinie abzustellen. Die „116117“ wurde von Ihnen angesprochen. Richtig ist: Der Bekanntheitsgrad ist nicht ausreichend, aber sie wird auch nicht helfen, um Therapieplätze zu vermitteln. Das ist eine Vermittlung zu einer Fachärztin, einem Facharzt, meinetwegen auch zu einem Psychotherapeuten; aber in dem speziellen Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung wird uns das nicht weiterhelfen. Die Frage, wie wir freie Therapieplätze melden und wie der Zugriff darauf sein kann, ist ebenfalls extrem komplex. Man kann sich das nicht so einfach vorstellen, dass irgendwer etwas hochlädt und sagt: Ich hatte jetzt dreimal eine Absage, ich glaube, meine Klientin, mein Klient kommt nicht mehr. Aber da werden wir uns noch mal Gedanken machen, wie so etwas aussehen könnte oder auch aussehen müsste. Bedarfsplanung hatte ich, Terminservicestelle auch. (Glocke) Ich muss schon Schluss machen? Nein, ich wollte Sie fragen, ob Sie eine
