Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Senats werden nach Artikel 107 Absatz 2 der Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Gemäß § 65 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Senats in geheimer Abstimmung. Gemäß § 64 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung mit Stimmzetteln in Wahlkabinen. Sie haben die Möglichkeit, „Ja“, „Nein“ oder „Stimmenthaltung“ anzukreuzen. Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an den Tischen neben den Wahlkabinen. Wir kommen zur Wahl. Ich eröffne den Wahlgang. Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Gleichzeitig bitte ich jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen. Wir kommen zum Wahlgang. Ich rufe die einzelnen Abgeordneten auf, sobald ich ein Signal habe, dass die Schriftführerinnen und Schriftführer an den Wahlurnen sind. – Das ist offenbar der Fall. Dann stelle ich fest, dass wir jetzt zum Namensaufruf kommen können. (Es folgt der Namensaufruf) Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten, die aufgerufen worden sind, ihren Stimmzettel abgegeben haben. Ich stelle fest, dass dies der Fall ist. Damit ist der Wahlgang beendet. Wir kommen zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag), bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt – für circa zehn Minuten. (Unterbrechung der Sitzung um 11:58 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) wieder um 12:02 Uhr.
