Dr. Marcel Schröder
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich schon immer die Aufgabe von Wissenschaft und auch von Rechtspolitik, sich die Frage zu stellen: Was ist überhaupt der Sinn und Zweck von Strafe, und wird dieser Sinn und Zweck auch erreicht? Was der Sinn und Zweck von Strafe ist, darüber kann man fürstlich philosophieren, promovieren, habilitieren. Das ist hier heute nicht der Sinn der Veranstaltung, denn wir in Deutschland und auch in Bremen sind uns ja einig, dass einer der Hauptzwecke der Strafe die Resozialisierung ist. Sie ist ausdrücklich genannt im Bremischen Strafvollzugsgesetz. Natürlich müssen wir uns, wenn wir so einen starken Grundrechtseingriff und Freiheitsentzug vornehmen, natürlich auch immer wieder die Frage stellen, ob die Ziele, die wir damit verfolgen, auch gerechtfertigt sind und erreicht werden. Da gibt es ganz verschiedene Kriterien, die man anlegen kann, wann Strafe seinen Sinn erfüllt und zum Beispiel, wann Resozialisierung gelingt und wann Resozialisierung ein Erfolg ist. Das eine – aber das ist eben nur ein Kriterium – ist die Straffreiheit über eine bestimmte Zeit. Es gibt aber auch noch zahlreiche weitere Kriterien, beispielsweise die Integration in Arbeit und Wohnung, stabile soziale Kontakte, gesellschaftliche Teilhabe, Bildung. Da gibt es allerhand Kriterien, an denen man die Resozialisierung messen kann. Frau Tiedemann, es ist überhaupt nichts gegen Sie persönlich: Wenn Sie einen guten Antrag stellen würden, dann würden wir dem auch zustimmen. Aber er ist halt nicht gut. (Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ach!) Er ist halt einfach nicht gut. Sie messen den Erfolg der Resozialisierung einzig und allein an der Rückfallquote. Das ist einfach falsch. Das ist nicht das einzige Kriterium. (Beifall FDP, SPD) Auch die Unterstellung, dass Resozialisierung gescheitert sei bei einer Rückfallquote von einem Drittel, auch das ist nicht zu belegen. Es ist auch eine Frage, wie Sie darauf kommen. Das hat Herr Labetzke ja schon erläutert. Das ist alles deutlich zu kurz gegriffen. Wir finden es gut, dass Sie sich darüber Gedanken machen und mehr wissenschaftliche Untersuchungen machen möchten, aber dann muss man auch selbst wissenschaftlich korrekt arbeiten. Deswegen ist der Antrag für uns nicht zustimmungsfähig. (Abgeordnete Julia Tiedemann [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie hätten ja einen Änderungsantrag stellen können!) Hinzu kommt, das wurde auch schon genannt: Es ist ja total aufwendig, so eine Statistik zu machen. Man muss die ehemaligen Gefangenen – –, oder auch schon in dem Moment, wo sie im Gefängnis sind, muss man eigentlich schon damit anfangen und sie über mehrere Jahre begleiten. Das ist statistisch wirklich aufwendig, man hat hohen Personaleinsatz, nicht alle machen mit, es gibt Datenschutzprobleme. Das ist nicht einfach, so eine Statistik. Das einzig und allein für Bremen, obwohl es eigentlich keine großen Unterschiede gibt zwischen den Bundesländern und es eine bundesweite Statistik gibt, da sagen wir, stehen Aufwand und Nutzen nicht wirklich im Verhältnis. Da könnte man doch die Mittel, die ja begrenzt sind in Bremen, besser in die Umsetzung der Resozialisierung stecken. Wir haben unserer Auffassung nach kein Erkenntnisproblem, wir haben da eher ein Umsetzungsproblem. Lassen Sie uns doch lieber darüber reden, wie wir die Sicherungsmaßnahmen, die Resozialisierungsmaßnahmen, die wir haben in Bremen, gut ausstatten, dass die Resozialisierung auch gelingt. Wir haben letzte Woche über das Integrationscoaching der Hoppenbank geredet, über die Absicherung der Suchtgruppen in der JVA. Lassen Sie uns doch über solche Themen reden! Dann kommen wir auch voran hier mit der Resozialisierung. Das Geld ist da deutlich besser investiert. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
