Antje Grotheer
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, jetzt nur noch den Tagesordnungspunkt ohne Debatte aufzurufen. Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich der Spielhallenangelegenheiten Mitteilung des Senats vom 25. März 2025 (Drucksache 21/1084) Dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 17. Juni 2025 (Drucksache 21/1235) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 21. Sitzung am 26. März 2025 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres überwiesen. Die Deputation legt dazu ihren Bericht vor. Dieser wurde bereits am Mittwochmorgen über die Liste der Vorgänge ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Wir kommen daher nun noch zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlage. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 21/1235 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu. Nun lasse ich über das Gesetz in zweiter Lesung abstimmen. Wer das Gesetz in der soeben geänderten Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung angelangt und treten ein in eine etwas längere parlamentslose Zeit. Ich weiß, viele von Ihnen nutzen diese Zeit, um Ihrer sonstigen Berufstätigkeit nachzugehen oder haben andere Verpflichtungen. Ich hoffe, es bleibt trotzdem für Sie alle ein bisschen Zeit für Entspannung über den Sommer. Wir sehen uns nach den Ferien wieder. Ihnen allen eine gute Zeit bis dahin. Ich schließe die Sitzung. (Beifall – Schluss der Sitzung um 17:38 Uhr.) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 18. Juni 2025 und 19. Juni 2025 Anfrage 9: Funktioniert das anonyme Meldeportal „Tatort Hafen“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. Mai 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie erklärt sich der Senat, dass ein angeklagter Kokainschmuggler laut Berichterstattung der „Nordseezeitung“ vom 9. April 2025 25-mal vergeblich versucht hat, die Ermittlungsbehörde zu erreichen? 2. Wie erklärt der Senat, dass der Angeklagte äußert, er habe sich auch über das anonyme Meldeportal „Tatort Hafen“ gemeldet und eine Registrierungsnummer erhalten, diese Meldung aber ausweislich der Äußerungen des Justizressorts im Rechtsausschuss am 23. April 2025, bei der Behörde nicht angekommen ist? 3. Wie stellt der Senat die Funktionsfähigkeit des anonymen Meldeportals sicher und wie häufig wird die Funktionsfähigkeit überprüft? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Angeklagte ist am 29. April 2025 durch das Landgericht Bremen zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden, gegen das Urteil ist durch ihn Revision eingelegt. Ausweislich der in die Hauptverhandlung eingeführten, im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung gewonnenen Erkenntnisse, wandte sich der Angeklagte telefonisch mehrfach an die Ermittlungsbehörden, insbesondere an den Zoll. In den Telefonaten teilte er mit, dass er nach Zusicherung von Vertraulichkeit bereit sei, Angaben zu einer bevorstehenden Einfuhr von Kokain zu machen. Die Voraussetzungen für eine Zusicherung lagen nicht vor, sodass verschiedene Dienststellen seine Bedingung für eine Aussage nicht zu erfüllen vermochten. Zu Frage 2: Hierzu wird vollumfänglich Bezug genommen auf die der Bürgerschaft vorliegende Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion zu dem Thema „Totalausfall beim Drogenschmuggel-Hinweisportal – Wer trägt die Verantwortung für 500 Kilo Kokain und den Vertrauensverlust in den Rechtsstaat“, insbesondere in den Antworten auf die Fragen 8 und 9. Zu Frage 3: Hierzu wird vollumfänglich Bezug genommen in der vorgenannten Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion, insbesondere in die Antwort auf die Frage 10. Anfrage 10: CumCum-Milliarden konsequent zurückfordern! Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 7. Mai 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch den Ablauf von Aufbewahrungsfristen durch das am 1. Januar 2026 in Kraft tretende Bürokratieentlastungsgesetz IV für Beweismittel im Verfahren zum sogenannten CumCum-Skandal, der die Steuerzahler:innen laut dem Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel rund 28 500 000 000 Euro gekostet hat? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um darauf hinzuwirken, dass der neue Bundesfinanzminister das Bundeszentralamt für Steuern anweist, die Aufklärung der CumCum-Fälle mit höchster Priorität zu verfolgen und so zu verhindern, dass die Beweise verschwinden und Milliarden an Steuergeldern verloren gehen? 3. Welche Auswirkungen hätte eine erfolgreiche Rückforderung der hinterzogenen Steuergelder schätzungsweise auf die Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zu konkreten Auswirkungen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV für Beweismittel im Verfahren zum sogenannten CumCum-Skandal hat der Senat keine Kenntnis. Zu Frage 2: Das Bundeszentralamt für Steuern liegt in alleiniger Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen, die Länder haben auf seine Steuerung keinen Einfluss. Bund und Länder unterstützen sich jedoch von Anfang an bei den laufenden Ermittlungen zu CumCum. Die zu Recht eingeforderte länderübergreifende Koordinierung der Bearbeitung ist seit langem gelebte Praxis. Zu Frage 3: Hierzu kann der Senat keine Aussage treffen. Da in Bremen keine derartigen Fallgestaltungen identifiziert wurden, sind keine direkten Effekte auf die Haushaltslage zu erwarten. Indirekte Effekte durch eine Erhöhung des Rückforderungsvolumens auf gesamtstaatlicher Ebene können nicht abgeschätzt werden. Anfrage 11: Welche Angebote für Betroffene geschlechterspezifischer Gewalt gibt es in Bremen-Nord und Bremerhaven? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Brandt, Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 13. Mai 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche niedrigschwelligen Angebote für Betroffene geschlechterspezifischer Gewalt bestehen in Bremen-Nord und Bremerhaven? 2. Inwiefern wird mit der Gewaltschutzambulanz am Klinikum Bremen-Mitte kooperiert? 3. Mit welchen Maßnahmen kann aus Sicht des Senats die Versorgung Betroffener in Bremen-Nord und Bremerhaven weiter verbessert werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In Bremen-Nord berät das Frauenhaus Bremen-Nord Betroffene häuslicher Gewalt vorwiegend telefonisch und auch auf Anfrage außerhalb des Frauenhauses. Außerdem gibt es einen Arbeitskreis häusliche Gewalt, in dem unterschiedliche Akteur:innen auch aus Beratungsstellen zusammenkommen, um ihre Kooperation im Bereich Gewaltschutz auszubauen. Die Federführung für den Arbeitskreis liegt bei der Gesundheitsfachkraft im Quartier und der Sozialraumkoordinatorin. Des Weiteren hat der Weiße Ring eine Außenstelle in Bremen-Nord. In Bremerhaven berät die Frauenberatungsstelle der GISBU – Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH – bei häuslicher Gewalt und anderen geschlechtsspezifischen Gewaltformen, die sich gegen Frauen und andere Geschlechter richten. Auch der Weiße Ring hat eine Außenstelle in Bremerhaven. Bei der ZGF (Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten) Bremerhaven gibt es einen runden Tisch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, an dem auch unterschiedliche andere Beratungsstellen vertreten sind, um auch den dort anfragenden Personen ein gewaltsensibles Beratungsangebot machen zu können Zu Frage 2: Das Klinikum Reinkenheide in Bremerhaven hat bereits einen Kooperationsvertrag mit der Gewaltschutzambulanz für das Land Bremen geschlossen, sodass die vertrauliche Spurensicherung dort über die zentrale Notaufnahme gewährleistet wird. Die Schulungen erfolgen zurzeit, die Räume sind durch die zentralen Mittel zur Umsetzung der IstanbulKonvention eingerichtet worden. Der Kooperationsvertrag zwischen der zentralen Gewaltschutzambulanz und dem Klinikum Bremen-Nord der GeNo ist gerade in der Vorbereitung. Zu Frage 3: Die Frage der künftigen regionalen Verteilung der notwendigen Hilfsangebote muss im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes für das Land Bremen beantwortet werden. Bremen hat dem Bund bis Ende 2026 eine Entwicklungsplanung vorzulegen, die Voraussetzung für die Auszahlung der Bundesmittel ab 2027 ist. Um diese Planung vorzubereiten, beauftragt die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eine Studie zur Ausgangsanalyse nach dem Gewalthilfegesetz. Hier wird auch diese Fragestellung beantwortet. Für Bremerhaven gibt es dazu bereits eine Ist-Analyse als Vorstudie, die eine Maßnahme im bestehenden Landesaktionsplan war. Anfrage 12: Wird die Bezahlkarte auch in Bremen umgangen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 13. Mai 2025 Wir fragen den Senat: 1. Sind in Bremen Fälle bekannt, in denen Beschränkungen der Bezahlkarte (Maximalbetrag des abhebbaren Bargelds, keine Überweisungen ins Ausland) umgangen wurden, und wenn ja, auf welche Art und Weise und in wie vielen Fällen? 2. Welche Maßnahmen gegen die Umgehung der Beschränkungen der Maßnahmen gibt es und welche davon werden in Bremen umgesetzt? 3. Welche Auffassung vertritt der Senat im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen einer Löschung der SEPA-Funktion der Bezahlkarte? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Beschränkung der Bargeldabhebung auf maximal 120 Euro pro Person und Monat sowie der Ausschluss von Überweisungen ins Ausland sind technisch gesichert und lassen sich von der Nutzerin oder vom Nutzer nicht umgehen. In mehreren Bundesländern, darunter auch in Bremen, gibt es allerdings Initiativen, die den Geflüchteten den Umtausch von mit der Bezahlkarte erworbenen Einkaufsgutscheinen in Bargeld anbieten. Die Zahl der Fälle, in denen tatsächlich ein Umtausch stattfindet, ist dem Senat nicht bekannt. Eine Umgehung der Beschränkungen im eigentlichen Sinne ist dem Senat nicht bekannt. Zu Frage 2: Beim Umtausch eines Einkaufsgutscheines in Bargeld handelt es sich weder um eine Ordnungswidrigkeit noch um einen Straftatbestand. Rechtlich gibt es daher keine Möglichkeit, solche Umtauschaktionen zu unterbinden. Der Senat geht aber davon aus, dass aufgrund des vergleichsweise höheren Bargeldbetrages in Bremen von bis zu 120 Euro – im Vergleich zu anderen Bundesländern und Kommunen – der Anreiz geringer ist, das Umtauschangebot wahrzunehmen. Zu Frage 3: Auf der Bremer Bezahlkarte sind die Funktionen SEPALastschrift und Überweisungen nicht aktiviert. Diese Entscheidung beruht auf der Einschätzung, dass ein Bargeldlimit in Höhe von 120 Euro in Kombination mit der Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung im stationären Handel, die Bedarfe der Leistungsbeziehenden ausreichend decken wird. Anfrage 13: Landesmindestlohn bei Postdienstleistungen Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 15. Mai 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Anwendung des Landesmindestlohns auf alle Unternehmen, die im Auftrag der Kommune Bremen oder des Landes Bremen tätig sind? 2. Wie bewertet der Senat, dass Beschäftigte in Unternehmen, die Leistungen für Land und Kommune erbringen, teilweise geringere Löhne als den Landesmindestlohn erhalten – insbesondere unter Berufung auf sogenannte Mischkalkulationen, bei denen der öffentliche Auftrag nur einen Teil der Gesamtleistung ausmacht? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass künftig alle Unternehmen, auch etwa im Bereich der Postzustellung, die für die Kommune Bremen oder das Land Bremen tätig sind, mindestens den Landesmindestlohn zahlen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Freie Hansestadt Bremen hat mit der Auswahl der Normadressaten ihren landesrechtlichen Gesetzgebungsspielraum zur Gestaltung von Mindestentgeltvorgaben vollumfänglich ausgeschöpft. Entsprechend § 9 Absatz 1 Landesmindestlohngesetz soll der Mindestlohn für alle Beschäftigten im Einflussbereich der Freien Hansestadt Bremen sowie der Kommunen Bremen und Bremerhaven sicherstellen, dass eine alleinstehende vollzeitbeschäftigte Person ihre Lebenshaltungskosten in der Erwerbsphase selbstständig decken kann und auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei Bezug der gesetzlichen Altersrente nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein muss. Diese gilt gemäß § 7 Landesmindestlohngesetz in Verbindung mit § 9 Tariftreue- und Vergabegesetz unter anderem für alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer der Freien Hansestadt Bremen sowie der Kommunen Bremen und Bremerhaven bei öffentlichen Aufträgen über Bau- und Dienstleistungen. Zu Frage 2: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge können Tariftreuebeziehungsweise Mindestentgeltanforderungen aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ausschließlich für die Ausführung der jeweils ausgeschriebenen Leistung vorgegeben werden. Für Tätigkeiten, die keinen Bezug zum Auftrag haben, darf eine Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts nicht gefordert werden. Mischkalkulationen beziehen sich auf sogenannte Mischtätigkeiten. Dabei werden sowohl öffentliche als auch private Aufträge gleichzeitig ausgeführt. Derartige Mischtätigkeiten kommen insbesondere bei der Beauftragung von Postdienstleistungen vor und sind vor dem Hintergrund der in dieser Branche bestehenden Arbeitsabläufe kaum zu vermeiden. Eine Schaffung von Doppelstrukturen in den Unternehmen, bei welchen die Bearbeitung öffentlicher und privater Aufträge technisch und personell getrennt zu erfolgen hätte, wäre weder ökonomisch zumutbar noch rechtlich vertretbar. In der Praxis werden die Arbeitsentgelte der mit der Erbringung des Mischauftrages betrauten Beschäftigten entsprechend dem Anteil öffentlicher Aufträge am Gesamtumsatz des jeweiligen Unternehmens beziehungsweise Betriebes erhöht. Diese Vorgehensweise entspricht den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass der Landesmindestlohn für Postzustellerinnen und Postzusteller, die auch öffentliche Aufträge ausführen, zu einer Erhöhung des Stundenlohns führt, der Stundensatz aber insgesamt unterhalb des Landesmindestlohns von gegenwärtig 14,28 Euro liegt. Die absolute Untergrenze für die Vergütung ist derzeit der Bundesmindestlohn von 12,82 Euro. Der Senat setzt sich im Bund kontinuierlich für einen existenzsichernden Bundesmindestlohn ein, welcher der Höhe nach mindestens dem bremischen Landesmindestlohn entspricht. Zu Frage 3: Gemäß § 9 Absatz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz werden öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge nur an solche Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe durch eine Mindestentgelterklärung schriftlich dazu verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein tätigkeitsspezifisches Mindestentgelt zu zahlen. Dieses Mindestentgelt entspricht mindestens dem Landesmindestlohn. Die Einhaltung der entsprechenden Vertragsklauseln wird im Land Bremen kontrolliert, mögliche Verstöße werden sanktioniert. Als zentralisierte Kontrollbehörde überwacht die Sonderkommission Mindestentgelt die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Zahlung des tätigkeitsspezifischen Mindestentgeltes. Hierfür werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Bei Feststellung eines Verstoßes reichen die Sanktionen von einer Vertragsstrafe über eine fristlose Kündigung des Auftrages bis zu einem zeitweisen Ausschluss von der Teilnahme an der öffentlichen Auftragsvergabe. Bei Kontrollen von Postdienstleistungen wurden bisher keine Verstöße festgestellt. Über die Ergebnisse ihrer Prüfungen erstellt die Sonderkommission Mindestentgelt im Turnus von zwei Jahren einen Tätigkeitsbericht. Der letzte Bericht erschien im Jahr 2025. Anfrage 14: Trotz Beobachtung durch den Verfassungsschutz: Bremer Schüler besuchen antidemokratische „ATIB-Gemeinden“ Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Yvonne Averwerser, Hetav Tek, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 27. Mai 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie erklärt sich der Senat, dass Lerngruppen öffentlicher Bremer Schulen offenbar ATIB-Gemeinden besucht haben, die vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als nationalistisch, rassistisch und islamistisch – insgesamt also als antidemokratisch – eingestuft werden und auf wessen Initiative gehen diese Besuche zurück? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat von Art und Umfang dieser Besuche, wie oft fanden sie in welchem Zeitraum statt, wie viele Schüler nahmen insgesamt teil und von welchen konkreten Bremer Schulen kamen diese? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um zukünftig zu verhindern, dass Bremer Schülerinnen und Schüler im Rahmen von offiziellen Schulbesuchen aktiv in das Umfeld möglicher Verfassungsfeinde gelangen? Antwort des Senats: Vorbemerkung: Da es in Bremerhaven keine ATIB-Gemeinden gibt, beziehen sich die Antworten auf die Fragen 1 und 2 auf die Stadtgemeinde Bremen. Zu Frage 1: Die beiden Schulen (eine Grundschule, eine Oberschule), die die Moscheen der ATIB-Gemeinden besucht haben, hatten zum Zeitpunkt des Besuches der Moschee noch keine Kenntnis davon, dass diese unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. Zu Frage 2: Die Schule Burgdamm hat mit zwei vierten Klassen im Rahmen des Religionsunterrichts (Vergleich der Gotteshäuser) die Moschee besucht, da diese sich im Einzugsgebiet der Schule befindet. Die Oberschule Rockwinkel hat im September 2024 die ATIB-Moschee in Osterholz mit einer Lerngruppe des Jahrgangs 7 besucht. Auch hier wurden im Rahmen des Religionsunterrichts verschiedene Gotteshäuser unterschiedlicher Religionen besucht. Zu Frage 3: Der Besuch von Einrichtungen, bei denen der konkrete Verdacht auf nationalistische, rassistische und islamistische Tendenzen besteht, ist für Schulen in Bremen keine Option. Mit dem Mitteilungsschreiben 106/2025 wurden die Schulen noch einmal dezidiert auf die Problematik hingewiesen. Um sich zukünftig im Vorfeld informieren zu können, wird in dem Mitteilungsschreiben auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht verwiesen. In Zweifelsfällen ist natürlich auch immer eine vorherige Beratung durch die Schulaufsicht möglich. Im primärpräventiven Bereich hält die Senatorin für Kinder und Bildung neben der Wissensvermittlung im Unterricht zahlreiche auch gegen Extremismus wirksame Maßnahmen vor, die kontinuierlich an die aktuellen Bedarfe angepasst werden. Um schnell und angemessen reagieren zu können, werden Lehrkräfte insbesondere durch Fortbildungen und Vernetzung unterstützt. Anfrage 15: Wohnangebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung in besonderen Wohnformen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 3. Juni 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich das Vorhaben des Senats, jährlich fünf Prozent der stationären Wohnangebote zu ambulantisieren, in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte den erreichten Stand konkret nach Zahlen und Einrichtungen darstellen.) 2. Wie hat sich das Vorhaben, die Zahl der außerhalb Bremens stationär und ambulant untergebrachten Menschen mit Behinderung aus fachlichen und gesamtfiskalischen Gründen (Länderfinanzausgleich, Arbeitsmarkteffekte) zu reduzieren und die Versorgung der Leistungsberechtigten innerhalb Bremens anzustreben, in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte die jährliche Anzahl und das Verhältnis zur Unterbringung in Bremen in Prozent angeben.) 3. Sollte es in den letzten zehn Jahren Entwicklungen gegeben haben oder sollten zukünftig Entwicklungen erwartet werden, die diesen bisherigen Zielen entgegenstehen, welche veränderten Ziele hat sich das Sozialressort für die nächsten fünf Jahre konkret gesetzt und bekannt gemacht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Jahr 2015 gab es im Land Bremen 1 165 stationäre Wohnplätze für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Bis zum Ende dieses Jahres werden es 900 stationäre Wohnplätze sein. Der Abbau von 265 Plätzen in diesem Zeitraum entspricht einer Gesamtquote von knapp 23 Prozent. Eine jährliche Quote von 5 Prozent wurde nicht erreicht. Zu Frage 2: Die auswärtige Versorgung von Bremer Leistungsberechtigten in besonderen Wohnformen ist gesunken und in ambulanten Wohnformen gestiegen. In Bremerhaven ist die Anzahl der auswärtigen Versorgung in beiden Bereichen mit leichten Schwankungen fast gleichgeblieben. Zu Frage 3: Mit dem zweiten Plan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention setzt der Senat die Strategie der Ambulantisierung besonderer Wohnformen fort. Es wird nicht mehr an der Quote von jährlich fünf Prozent festgehalten, da bereits viele Angebote umgewandelt werden konnten. Daneben soll eine auswärtige Versorgung außerhalb Bremens und Bremerhavens vermieden werden, wenn sie von den Leistungsberechtigten nicht gewünscht wird. Dafür sollen Strukturen aufgebaut werden, um fehlende Angebote zu identifizieren und eine passgenaue Unterstützung zu entwickeln. Anfrage 16: Bombendrohungen an Schulen in Deutschland: Waren auch Bremer Schulen betroffen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Yvonne Averwerser, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 3. Juni 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit waren in der jüngsten Vergangenheit auch Schulen im Land Bremen von Bombendrohungen betroffen? 2. Sofern es Bombendrohungen gegenüber Schulen im Land Bremen gab, wie viele und welche Schulen waren hiervon betroffen, über welchen Kommunikationsweg wurde die Drohung jeweils übermittelt und welche Maßnahmen wurden in Reaktion seitens der Sicherheitsbehörden im Land Bremen ergriffen? 3. Welche Konsequenzen zieht der Senat gegebenenfalls aus diesen Vorfällen in Bezug auf die Sicherheitslage an Bremer Schulen und deren Krisenpläne? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Zeitraum von Januar 2025 bis Mai 2025 wurden Bombendrohschreiben an neun Bremer Bildungseinrichtungen gerichtet. Die Schreiben wurden ausschließlich per E-Mail versandt. Bei den betroffenen Schulen handelt es sich um die folgenden: St.-Johannis-Schule Bremen, Bildungsakademie der Gesundheit Nord Bremen, Schule für Altenpflege der Bremer Heimstiftung, Marktschule Bremerhaven, AstridLindgren-Schule Bremerhaven, Heinrich-Heine-Schule Bremerhaven, Kaufmännische Lehranstalt Bremerhaven, Schulzentrum Geschwister Scholl Bremerhaven und Lloyd Gymnasium Bremerhaven. Zu Frage 2: In allen Fällen, sowohl in Bremerhaven als auch in Bremen, erfolgte eine obligatorische Ernsthaftigkeitsprüfung des Drohschreibens. Die Prüfung erfolgte in allen Fällen mit negativem Ergebnis. In der Folge wurden keine öffentlichkeitswirksamen polizeilichen Maßnahmen im Umfeld der betroffenen Schulen veranlasst. In Bremen erfolgt in solchen Fällen regelmäßig eine Kontaktaufnahme zum Schulressort durch die Leitstelle der Polizei Bremen. In Bremerhaven erfolgte jeweils Rücksprache mit den Leitungen der betroffenen Schulen zum Beispiel auch zu möglichen Verhaltensmaßnahmen. Im Falle der Bildungsakademie der Gesundheit Nord wurde das Fachreferat des Gesundheitsressorts als Fach- und Rechtsaufsicht entsprechend der geltenden Vereinbarungen und Vorgaben einbezogen. In allen Fällen wurden Ermittlungen bei Providern zur Identifizierung des Mailversenders eingeleitet und entsprechend strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu Frage 3: Die Polizeivollzugsbehörden im Land werten die deutschlandweiten Bombendrohungen an Schulen aus und prüfen – im Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden – mögliche Anpassungsbedarfe der polizeilichen Einsatzkonzepte. Hierbei greift die Polizei Bremen zum Beispiel auch auf die etablierten und als positiv zu bewertenden Kommunikationswege und Abstimmungen mit der Senatorin für Kinder und Bildung sowie den bremischen Schulen zurück. Auch in Bremerhaven erfolgt ein regelmäßiger Austausch. Die Polizeivollzugsbehörden haben aktuell keine konkreten Erkenntnisse, die auf eine verschärfte Sicherheitslage an Schulen im Land Bremen hindeuten. Anfrage 17: Kompensieren die Neueinstellungen bei der Polizei wirklich die Altersabgänge? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 3. Juni 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Abgänge gab es bei der Polizei im Land Bremen jeweils in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 bislang? 2. Wie viele Neueinstellungen gab es jeweils in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 bislang? 3. Sollte die Zahl der Neueinstellungen gleich oder niedriger sein als die der Abgänge, wie will der Senat den Aufwuchs der Polizei gewährleisten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei der folgenden Auswertung wurde die Anzahl der Zu-und Abgänge ausgewertet. Dies spiegelt nicht die Entwicklung der Vollzeiteinheiten wider. Die Polizei Bremen hat inklusive der Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter im Jahr 2022 insgesamt 165 Abgänge, im Jahr 2023 insgesamt 208 Abgänge, im Jahr 2024 insgesamt 214 Abgänge und bis zum Ablauf des 31. Mai 2025 insgesamt 70 Abgänge verzeichnet. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat im Jahr 2022 insgesamt 38, im Jahr 2023 insgesamt 53, im Jahr 2024 insgesamt 40 und bis zum Ablauf des 31. Mai 2025 insgesamt 6 Abgänge verzeichnet. Zu Frage 2: Inklusive der Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter konnte die Polizei Bremen im Jahr 2022 insgesamt 206 Zugänge, im Jahr 2023 insgesamt 216, im Jahr 2024 insgesamt 237 und bis zum Ablauf des 31. Mai 2025 insgesamt 91 Zugänge verbuchen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven konnte im Jahr 2022 insgesamt 43 Zugänge, im Jahr 2023 insgesamt 39, im Jahr 2024 insgesamt 38 und bis zum Ablauf des 31. Mai 2025 insgesamt 19 Zugänge gewinnen. Zu Frage 3: Die Zahl der Einstellungen hat in den letzten Jahren die Zahl der Abgänge jeweils in beiden Polizeivollzugsbehörden im Land Bremen überkompensiert, sodass ein konstanter Personalaufwuchs generiert werden konnte. Anfrage 18: Modernes Analysegerät für das Landeskriminalamt (LKA) – Wird eine sinnvolle Weiternutzung des Massenspektrometers ermöglicht? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 3. Juni 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, ein vorhandenes, leistungsfähiges Massenspektrometer aus der Auflösung des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie, welches sich bereits im Landesbesitz befindet, dem LKA Bremen zur Verfügung zu stellen, um dessen Analysekapazitäten im Bereich synthetischer Drogen zu stärken? 2. Wie viel hat besagtes Gerät in der Anschaffung gekostet, welchen Verkehrswert besitzt es noch und welche Kosten würden dem LKA Bremen durch die Übernahme des Geräts entstehen, beispielsweise durch Transport, Aufbau und Neuinstallation? 3. Sollte eine Weiternutzung durch das LKA Bremen vonseiten des Senats nicht beabsichtigt sein, wie begründet der Senat die haushaltspolitische Prioritätensetzung, wenn ein funktionstüchtiges, bereits durch Landesmittel finanziertes High-End-Gerät potenziell auf dem Müll landet, während gleichzeitig Warnungen vor einer zunehmenden Verbreitung synthetischer Drogen bestehen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Zuge der Auflösung des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie wurde dem LKA die Übernahme eines hochwertigen Massenspektrometers angeboten, durch die die Analysefähigkeiten des Kriminaltechnischen Instituts des LKA erweitert und verfeinert werden könnten. Eine umfängliche Nutzung des Massenspektrometers durch das LKA könnte zur Kriminalitätsbekämpfung und zum Gesundheitsschutz, wie zum Beispiel bei der derzeit im Fokus stehenden Detektion von synthetischen Opioiden, wie Fentanylen und Nitazenen als Beimischung in Heroingemischen, durch entsprechend gewonnene Erkenntnisse beitragen, Synergien erzeugen und womöglich eine schnellere Gefahrenanalyse und detailliertere Lagebewertung im Bereich von in Bremen kursierenden Betäubungsmitteln ermöglichen als bisher. Der Senat befürwortet die Übernahme des Massenspektrometers durch das LKA bei gegebenen Voraussetzungen, da es Substanzuntersuchungen auf höchstem Niveau und damit größtmögliche Erkenntnisgewinne über die darin enthaltenen Stoffgruppen im Land Bremen ermöglicht, die ansonsten nur bei erheblichen Stoffkonzentrationen möglich wären. Aufgrund aktuell bestehender, zwingend erforderlicher und längerfristig andauernder Sanierungsbedarfe der Labor- und Lüftungstechnik im Kriminaltechnischen Institut des LKA, deren Abschluss im Übrigen auch eine mögliche Inbetriebnahme des Massenspektrometers bedingt, kann das Gerät jedoch voraussichtlich frühestens im Jahr 2028 in Betrieb genommen werden. Zu Frage 2: Die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) hat das Massenspektrometer etwa ab Mitte des Jahres 2016 für rund zweieinhalb Jahre mit einem monatlichen Mietzins von rund 13 000 Euro gemietet. Dies entspricht Mietkosten von etwa 390 000 Euro. Anfang des Jahres 2019 wurde das Massenspektrometer schließlich zu einem Restbuchwert von rund 110 000 Euro erworben. Mittlerweile ist das Massenspektrometer vollständig abgeschrieben und besitzt keinen Restbuchwert mehr. Die anfallenden Kosten für eine Versetzung des Massenspektrometers mit Transport, Aufbau und Neuinstallation in das LKA lägen zunächst bei etwa 15 000 Euro sowie Wartungskosten in Höhe von etwa 1 000 Euro für einen im Massenspektrometer enthaltenen Stickstoffgenerator mit Kompressor. Vor der möglichen Inbetriebnahme ab dem Jahr 2028 müsste ein Detektor für etwa 20 000 Euro ausgetauscht werden, eine Wartung für etwa 24 000 Euro erfolgen sowie zwei neue Computer für etwa 2 400 Euro inklusive Softwareupgrades für etwa 16 100 Euro angeschafft werden. Darüber hinaus würden kurz vor der Inbetriebnahme voraussichtlich noch nicht bezifferbare Kosten für die Geräteeinweisung anfallen. Zu Frage 3: Eine Weiternutzung durch das LKA ist aufgrund des beschriebenen Sanierungsbedarfs voraussichtlich erst ab dem Jahr 2028 möglich. Das Gerät müsste insoweit zunächst für etwa drei Jahre in einen Stand-By-Betrieb versetzt werden. Zum Zeitpunkt der ersten Nutzung wäre das Gerät rund elf Jahre alt. Etwaige Auswirkungen des langen Stand-ByBetriebes auf die Leistungsfähigkeit und Nutzungsdauer des Gerätes können nicht valide prognostiziert werden. Ferner sind die anfallenden, zuvor dargestellten Kosten im aktuellen Haushalt der Polizei derzeit nicht eingeplant. Vor diesem Hintergrund wird der Senator für Inneres und Sport die Möglichkeiten zur Weiternutzung des Geräts und zur Zwischenlagerung beim LKA gemeinsam mit dem Landeskriminalamt in den kommenden Jahren intensiv prüfen. Eine Übernahme des Massenspektrometers wird – wie bereits dargestellt – seitens des Senats grundsätzlich befürwortet. Anfrage 19: Auswirkungen geplanter VW-Investitionen in Venedig auf den Fahrzeugumschlag in Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Gökhan Brandt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 10. Juni 2025 Wir fragen den Senat: 1. Seit wann und in welchem Umfang liegen dem Senat Informationen zu den Planungen von Volkswagen für einen neuen Umschlaghafen in Venedig vor – insbesondere hinsichtlich Zeitplan und geplanter Kapazitäten? 2. Wie bewertet der Senat die unmittelbaren Auswirkungen dieser Pläne auf das aktuelle Fahrzeugumschlagsvolumen in Bremerhaven? 3. Welche kurzfristigen Maßnahmen erwägt der Senat zu Stärkung des Logistikstandorts Bremerhaven und der dortigen Arbeitsplätze? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Volkswagen Konzernlogistik GmbH & Co. OHG hat laut verschiedener Medienberichte vom 5./6. Juni 2025 angekündigt, den Hafen von Venedig (Porto Marghera) als neuen europäischen Fahrzeug-LogistikHub nutzen zu wollen. Ab Oktober 2025 soll in Porto Marghera ein neues Umschlagszentrum für Neufahrzeuge in Betrieb gehen. Weiterhin plant die VW-Konzernlogistik von Porto Marghera Schienenshuttles mit Zielen in Mittel- und Osteuropa sowie neue Seeverbindungen nach Fernost. Zu Frage 2: Der Volkswagenkonzern nutzt in Norddeutschland verschiedene Seehäfen. Emden ist der Haupt- und größte Hafen innerhalb der Konzernlogistik, gefolgt von Bremerhaven. Dem Senat liegen keine detaillierten Umschlagszahlen nach Typen und Relationen für Bremerhaven vor. Auch werden diese in den Medienberichten nicht für das geplante Projekt in Porto Marghera genannt. Daher können die Auswirkungen dieses Projektes für Bremerhaven nicht seriös benannt werden. Die deutsche Automobilindustrie befindet sich seit einigen Jahren in einem schwierigen Marktumfeld. Das Eintreten neuer Anbieter in einen stagnierenden beziehungsweise schrumpfenden Markt wird daher sehr wahrscheinlich zu Umschlagsverlusten bei bestehenden Anbietern führen. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation beobachtet diese Marktsituation sehr genau und tauscht sich regelmäßig mit den Marktbeteiligten aus. Zu Frage 3: Die Stärkung des Hafen- und Logistikstandortes Bremerhaven ist, schon durch die Langlebigkeit der Investitionen, immer langfristig ausgelegt. Die zukünftig geplanten Bremer Hafeninvestitionen sind in dem, mit breiter Mehrheit im Hafenausschuss am 28. September 2022 verabschiedeten, Hafenentwicklungskonzept 2035 (HEK 2035) beschrieben. Als besonders umschlagswirksame Vorhaben seien hier für Bremerhaven die Projekte „Anpassung der Kajeninfrastruktur CT I bis CT IIIa“, „Fahrrinnenanpassung der Außenweser“ sowie „Digitale Außenweser“ genannt. Für die Erschließung neuer Umschlagspotenziale ist in Bremerhaven insbesondere das Projekt „EnergyPort Bremerhaven“ zu nennen. Dieses beinhaltet Potenziale im Rahmen der Energiewende, dem zentralen Baustein der deutschen Klimaschutzpolitik. Beispielhaft seien hier die Umschläge von Windenergieanlagen genannt. Flankiert werden diese Vorhaben von umfangreichen vorgesehenen Investitionen in das umweltfreundliche Hafeneisenbahnsystem sowie die nationalen und internationalen Marketingaktivitäten der bremenports GmbH & Co. KG. Diese beinhalten mit dem Ziel der Sichtbarmachung der Leistungsfähigkeit der Häfen unter dem Claim „Ports with Passion“ vielfältige Veranstaltungen in Kundennähe, also im Süden Deutschlands sowie den benachbarten Ländern. Anfrage 20: Situation der Ganztagsbetreuung an der Grundschule am Alten Postweg Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 11. Juni 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele der bisherigen Betreuungsplätze werden nach dem Umzug an den ursprünglichen Standort der Grundschule am Alten Postweg erhalten bleiben und wie viele Kinder werden ihren Betreuungsplatz verlieren? 2. Wie stellt der Senat sicher, dass während der Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung des Ganztags keine Betreuungslücken für die Jahrgänge 2 bis 4 entstehen? 3. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass ein offener Ganztagsbetrieb für das Schuljahr 2026/2027 nur für den ersten Jahrgang vorgesehen ist, obwohl laut Schulleitung und Elternschaft Konzepte für eine vollständige Einführung aller Jahrgänge ab 2026/2027 im Rahmen eines gebundenen Ganztagsbetriebs vorliegen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Grundschule am Alten Postweg ist aktuell eine verlässliche Grundschule (Betreuung bis 13 Uhr). Derzeit gibt es dort zwei nicht schulische Betreuungsangebote mit insgesamt 79 Plätzen in Schulräumen. Sie werden durch schulische Ganztagsplätze ersetzt: Der Neubau ist baulich und fachlich für den gebundenen Ganztag konzipiert. Die Kapazität des Gebäudes ist derart ausgestaltet, dass alle Schüler:innen der Grundschule am Alten Postweg (Jahrgang 1 bis 4) im Ganztag beschult werden können. Mit dem Umzug der Schule in den Neubau und der Umwandlung zum gebundenen Ganztag werden daher keine Betreuungsplätze verloren gehen, sondern im Gegenteil Betreuungsplätze geschaffen. Zu Frage 2: Der Neubau soll planungsgemäß zum 1. August 2026 fertiggestellt sein. Die Schule wird daher zum 1. August 2026 mit dem Ganztag für alle Jahrgänge (Klasse 1 bis 4) starten können. Zu Frage 3: Die Senatorin für Kinder und Bildung plant am neuen Standort der Grundschule am Alten Postweg die Umsetzung des gebundenen Ganztages für alle Jahrgänge (Klasse 1 bis 4). Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 23. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Erhebliche Schäden für die Umwelt, die Abfallentsorgungsinfrastruktur und Angestellte und Jugendliche wegen falsch entsorgter Lachgaskartuschen – Wann handelt der Senat? Große Anfrage der Fraktion der CDU Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 24. vom 25. Februar 2025 Antwort des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1040) Dazu Mitteilung des Senats vom 8. April (Drucksache 21/1131) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Freien Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 40. Hansestadt Bremen einstimmig das Gesetz in erster Lesung. Mitteilung des Senats vom 5. Mai (Drucksache 21/1169) Verwaltungsverfahrenseffektivierungsgesetz Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 41. Mitteilung des Senats vom 5. Mai einstimmig das Gesetz in erster Lesung. (Drucksache 21/1170) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 44. Mitteilung des Senats vom 22. April GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordneter Sven 2025 Lichtenfeld (AfD), Abgeordnete Meltem (Drucksache 21/1144) Sağiroğlu (fraktionslos), Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos) Stimmenthaltung: BÜNDNIS DEUTSCHLAND Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt mehrheitlich das Gesetz in zweiter Lesung. Gesetz zur Neufassung des Bremischen Gesetzes über das Halten Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE von Hunden 45. GRÜNEN, Die Linke, Abgeordneter Sven Mitteilung des Senats vom 11. Februar Lichtenfeld (AfD), Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos), Abgeordneter (Drucksache 21/999) Sascha Schuster (fraktionslos) Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP Nachbesetzung eines stellvertretenden Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig Mitglieds des anstelle der ausgeschiedenen Frau Gabriele Landesjugendhilfeausschusses 49. Witte Frau Sabrina Beckmann-Stütz als Mitteilung des Senats vom 20. Mai stellvertretendes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss. (Drucksache 21/1198) Stellungnahme des Senats zum 1. Tätigkeitsbericht der Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Polizeibeauftragten für die Freie einstimmig die Stellungnahme des Senats 50. Hansestadt Bremen (2022/2023) zur weiteren Beratung und Berichterstattung Mitteilung des Senats vom 20. Mai an die staatliche Deputation für Inneres. (Drucksache 21/1199) Bericht über weitere Quantifizierungen der Sanierungsmaßnahmen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 der Sanierungsvereinbarung zum Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 54. Sanierungsprogramm 2025-2027 der Mitteilung des Senats Kenntnis. Freien Hansestadt Bremen Mitteilung des Senats vom 27. Mai (Drucksache 21/1204) Änderung des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 56. Mitteilung des Senats vom 10. Juni einstimmig das Gesetz in erster und zweiter 2025 Lesung. (Drucksache 21/1221) Nr. Vorlage Behandlung Gesetz zur Neuregelung der Zuständigkeiten nach dem Bremischen Spielhallengesetz sowie der glücksspielrechtlichen Aufsichtsbefugnisse (Drucksache Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 59. 21/1084) Bericht der Deputation Kenntnis. Bericht und Antrag der staatlichen Deputation für Inneres vom 11. Juni (Drucksache 21/1228) Bericht Nr. 19 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bericht und Antrag des staatlichen 61. einstimmig die Behandlung der Petitionen Ausschusses für Petitionen vom 12. wie vom Ausschuss empfohlen. Juni 2025 (Drucksache 21/1230) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
