Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Daher ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 21/946 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (FDP) Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der DrucksachenNummer 21/1229 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft (Landtag) den Antrag ablehnt. Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes – Altersversorgung der Abgeordneten Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 25. März 2025 Drucksache 21/1085 Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes – Altersversorgung der Abgeordneten Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 18. Juni 2025 Drucksache 21/1243 Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 21. Sitzung am 26. März 2025 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. Dieser legt hierzu nun seinen Bericht und Änderungsantrag vor. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Zur Einbringung des Gesetzes erhält als Erste die Abgeordnete Antje Grotheer als Berichterstatterin das Wort. Abgeordnete Antje Grotheer, Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vorsitzende des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses möchte ich Sie vor der abschließenden Abstimmung über das Gesetz zur Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten und über unsere Beratungen informieren. Es ist völlig klar: Diese Debatte, die wir heute führen, ist eine sensible Debatte, denn ja, wir entscheiden heute in eigener Sache. Gleichwohl haben wir uns mit der Altersversorgung der Abgeordneten nicht befasst, weil wir es wollten, sondern weil wir es mussten. Der Ausschuss hatte bei Professor Philipp Austermann, einem Juristen mit anerkannter Expertise in diesem speziellen Bereich, ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das Ergebnis des Gutachtens war eindeutig: Die derzeitige Regelung zur Altersversorgung ist verfassungswidrig, weil sie die Existenz der Abgeordneten und ihrer Angehörigen im Alter nicht ausreichend sichert. Damit, so Professor Austermann, sei auch die tatsächliche Unabhängigkeit der Abgeordneten in ihrer aktiven Tätigkeit gefährdet. Aus dem Ergebnis dieses Gutachtens ergab sich für den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss also ein zwingender Handlungsbedarf. Der Ausschuss hat sich in vielen intensiven Sitzungen mit der Frage auseinandergesetzt, wie eine Neuregelung aussehen kann und aussehen muss. Zu diesem Zweck hat sie am 18. März ein Forum mit Expert:innen aus unterschiedlichen Bereichen durchgeführt. Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft aber auch Vertreter:innen des DGB, der Deutschen Rentenversicherung und des Bundes der Steuerzahler wurden gehört. Vor allem aber hatte der Ausschuss auch Bürger:innen eingeladen, die sich zu dem Thema informieren konnten und die im Zuge der Diskussion ausdrücklich dazu aufgerufen waren, ihre Meinung einzubringen. Das Ergebnis dieser Beratung liegt Ihnen heute zur Abstimmung vor. Der Ausschuss ist mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Altersversorgung umgestellt werden soll, von der Zahlung einer Entschädigung, die in eine private Versicherung anzulegen ist, hin zu einer beamtenähnlichen Versorgung. Diese Altersentschädigung nach neuem Recht bemisst sich nach der zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Für jedes der ersten zwölf Jahre erwerben die Abgeordneten Ansprüche in Höhe von 2 Prozent, ab dem 13. Jahr jeweils in Höhe von 1,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Um eine Überversorgung zu verhindern, ist der Anspruch bei 42 Prozent gedeckelt. Mit Mehrheit hat der Ausschuss außerdem beschlossen, dass die Neuregelung am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten soll, und er hat beschlossen, dass Abgeordnete mit besonderen parlamentarischen Funktionen zusätzliche Ansprüche erwerben, die gleichwohl niedriger angesetzt sind als im ursprünglichen Entwurf. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die Altersversorgung dem Amt, der damit einhergehenden Verantwortung und dem zeitlichen Aufwand angemessen sein muss. Meine Damen und Herren, der nun nach ausführlichen Beratungen gefundene Entwurf sorgt dafür, dass die Altersversorgung der Abgeordneten wieder verfassungsgemäß ist. Zudem löst er ein anderes Problem, das während der Beratungen noch einmal in den Fokus gerückt ist: Bei der aktuellen Regelung wird aufgrund der Restriktionen bei der Auswahl der Versicherungen eine enorme Menge öffentliches Geld für Nebenkosten ausgegeben. Weder die Steuerzahler:innen noch die Abgeordneten profitieren davon. Zum Schluss möchte ich mich noch bei allen bedanken, die sich in den vergangenen Monaten mit diesem Thema beschäftigt haben. Ich danke den Mitgliedern des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses und den Fraktionsvorsitzenden, die in den Sitzungen, aber auch darüber hinaus konstruktiv an der nun gefundenen Lösung gearbeitet haben. Vor allem aber möchte ich – und das spreche ich hier, denke ich, im Namen des gesamten Ausschusses aus – mich bei den Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei bedanken, die mit großem Engagement und teilweise unter hohem Zeitdruck und großer Arbeitsbelastung die Arbeit des Ausschusses ermöglicht haben. (Beifall) Dafür herzlichen Dank! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
