bremische-buergerschaft.de ↗

Björn Tschöpe

18.06.2025 Sitzungen 21/23

Das habe ich weder gesagt noch will ich das machen, sondern: Die Entscheidung darüber, was strafbar ist und was nicht, trifft der Bundesgesetzgeber in einem geordneten Verfahren als Bundestag. Er hat sich nicht dazu entschieden, den Straftatbestand des § 265a abzuschaffen, obwohl es eine breite, einhellige Diskussion vieler Juristinnen und Juristen auch aus den Landesjustizverwaltungen dazu gibt, die dafür sehr werben und sehr dazu tendieren. Der Hintergrund dafür ist in der Tat klar: Der Personenkreis, den Sie dann in den Knast bekommen, sind im Regelfall Leute, die gesundheitlich total abgewirtschaftet sind. Was Sie da an Kosten allein für die Gesundheitsfürsorge aufwenden müssen, scheint – wenn man das ins Verhältnis zu den betriebswirtschaftlichen Gewinnen setzt, die bei den Verkehrsbetrieben dadurch möglich erscheinen – zumindest für Justizpolitiker deutlich dafür zu sprechen, dass das in Zukunft kein Straftatbestand mehr sein sollte. Das mögen Verkehrspolitiker anders sehen, aber Sie werden wenige Juristen finden, die dazu andere Positionen vertreten.

Alle Reden von Björn Tschöpe Protokoll (PDF) ↗