Björn Tschöpe
Ich glaube, dass man Schwarzfahren wahrscheinlich vollständig nicht den Griff bekommen wird, weil das ein klassisches Armutsdelikt ist, wo Sie relativ viele Leute haben, die schwarzfahren, weil sie schlicht und ergreifend die Kohle nicht dafür haben oder einsetzen wollen. Welche entsprechenden Kontrollen die BSAG für betriebswirtschaftlich sinnvoll hält, um dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt durchzusetzen, müsste die BSAG betriebswirtschaftlich rechnen. Dazu kann ich Ihnen jetzt keine Angaben machen. Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Strafverfolgung nach Kassenlage – da müssen Sie mich eben falsch verstanden haben. Die Entscheidung darüber, ob es ein Tatbestand ist, ein bestimmtes menschliches Verhalten als Straftat zu sanktionieren, trifft das Parlament und die entsprechenden Justizbehörden werden dann weiterverfolgen. Dass das Parlament darüber informiert sein muss, welche Konsequenzen das Ganze hat, finde ich eine entsprechend tunliche Entscheidungsvorbereitung. Ich würde jeden Parlamentarier immer darüber informieren, dass es mir nicht besonders betriebswirtschaftlich erscheint, was wir da machen.
