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Björn Tschöpe

18.06.2025 Sitzungen 21/23

Ob es eine Straftat ist, ja oder nein, entscheidet jeweils immer das Parlament und die Verfolgung einer Straftat ist, je nachdem ob es ein Antragsdelikt oder ein Offizialdelikt ist, dann die Aufgabe des Staates. Ein Offizialdelikt ist nicht begrenzt in der Kostenaufwendung. Bei einem Antragsdelikt muss sich der Antragsteller fragen, was es ihn kostet. Dann wird der Staat weiterhin verfolgen, solange der Gesetzgeber Regeln nicht ändert. Für den Gesetzgeber dürfte es aber nicht uninteressant sein, welche Verfolgungsaufwendungen man hat. Die Abwägungen sind ja auf Bundesebene durchaus gemacht worden. Es gibt ja mehrere Parteien, die im Parlament vertreten sind, die dem Gedanken, den § 265a abzuschaffen, sehr, sehr nahegetreten sind. Nach meiner Kenntnis ist es zumindest in der letzten Legislaturperiode im Wesentlichen eine Partei gewesen, die gesagt hat, wir wollen das weiterhin als Straftatbestand behalten; während viele andere gesagt haben, in Abwägung der erheblichen Aufwände und dem, was dabei am Ende herauskommt, könnte es klüger sein, das nicht mehr als Straftatbestand zu verfolgen.

Alle Reden von Björn Tschöpe Protokoll (PDF) ↗