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Björn Tschöpe

18.06.2025 Sitzungen 21/23

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Auswertung des elektronischen Fachverfahrens der Staatsanwaltschaft Bremen ergab, dass im Jahre 2024 durch die Staatsanwaltschaft Bremen 620 Strafverfahren eingeleitet wurden, die zumindest auch ein Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB zum Gegenstand hatten und die BSAG als Anzeigenerstatterin auswiesen. Weitere 490 Verfahren wiesen die NordWestBahn GmbH und ein Verfahren Bremerhaven Bus als Anzeigenerstatterin aus. Mit den verfügbaren Daten konnte hingegen nicht ermittelt werden, wie viele Strafanträge und Einzeltaten Gegenstand des Verfahrens sind und wie viele weitere Verfahren mit anderen Tatvorwürfen ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen sind. Zu Frage 2: Im Jahr 2024 erfolgten 63 Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen, wobei die Verfahren zusätzlich auch andere Straftatbestände zum Gegenstand haben können. Die Summe aller dort verhängten Geld- und Gesamtgeldstrafen beträgt 29 275 Euro. Die Strafvollstreckung ist bisher in elf Fällen erledigt. Das heißt, die Strafen sind dort vollständig vollstreckt. Die Gesamtsumme der vollständig vollsteckten Strafen beträgt 3 800 Euro. Im Übrigen dauern die Vollstreckungen noch an, da entweder nur Teilzahlungen geleistet wurden oder wegen der Uneinbringlichkeit der Geldstrafen der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen ansteht. Die Auswertung der jeweils einzelnen aktuellen Vollstreckumstände war mit vertretbarem Personalaufwand innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung nicht möglich. Zu Frage 3: Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat sich mit dem Vorstand der BSAG darauf verständigt, in einer Pilotphase bis Ende 2027 auf Strafanzeigen zu verzichten und ausschließlich auf die zivilrechtliche Durchsetzung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu setzen. In diesem Zeitraum wird die BSAG eine begleitende Evaluation dieser Vorgehensweise vornehmen, auf deren Grundlage dann über eine dauerhafte Verlängerung dieses Vorhabens zu entscheiden sein wird. Bezüglich Bremerhaven Bus gibt es keinerlei Weisung. Es bestehen auch keine Absprachen mit der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung oder dem Magistrat der Stadt Bremerhaven. Die NordWestBahn GmbH ist vollständig in privatwirtschaftlicher Hand, es gibt daher weder eine Weisung noch eine Weisungsmöglichkeit.

Alle Reden von Björn Tschöpe Protokoll (PDF) ↗