Dr. Andreas Bovenschulte
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Kulturressort ist im Arbeitskreis „Tanzförderung StadtLand-Bund“ vertreten. Die neuesten Entwicklungen werden in diesem Netzwerk geteilt und besprochen, wodurch auch die Programmatik des TANZPAKT regelmäßig weiterentwickelt wird. Das Kulturressort steht den Antragstellenden mit umfassender Beratung zur Seite. Das gilt nicht nur für den finanziellen Teil, sondern auch für die strukturellen und inhaltlichen Aspekte. Aus Bremen hat zuletzt 2019 das Tanzensemble „Of Curious Nature“ den Zuschlag für eine dreijährige TANZPAKT-Förderung erhalten, beratend begleitet durch das Kulturressort. Ebenso unterstützt und berät der Landesverband Freie Darstellende Künste Bremen e.V. die Antragstellenden. Vor allem aber bietet das TANZPAKTProjektbüro in Trägerschaft des Bureau Ritter und des Dachverbands Tanz Deutschland e.V. den interessierten Akteuren umfassende Beratungsleistungen an. Zu Frage 2: Nach den Fördergrundsätzen des TANZPAKT muss sich die Gesamtförderung eines Projekts aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Kofinanzierung in gleicher Höhe durch Kommunen, Länder oder weitere Förderer zusammensetzen. Die Mindestantragssumme pro Projekt beträgt 90 000 Euro. Dieselbe Summe muss das Projekt also zusätzlich aus landeskommunalen und Drittmitteln aufbringen, jeweils aufgeteilt auf drei Jahre. Explizit stehen im Kulturhaushalt keine Mittel in Form eines Matchingfonds oder Ähnlichem zur Verfügung. Dies ist aber auch nicht zwingend erforderlich, weil es möglich ist, bestehende mehrjährige Förderungen einzubringen. Ebenfalls ist es möglich, etwaige institutionelle Förderungen des Kulturressorts anteilig als Kofinanzierungsmittel heranzuziehen. Zu Frage 3: Das Programm hat die Ausschreibung für die Jahre 2025 und 2026 herausgegeben. Bewerbungsstart für dieses Jahr war im April, noch bis einschließlich September können Bewerbungen eingereicht werden. Aus diesem Grund gibt es für Bremen noch keine gesicherten Daten zu der Anzahl der TANZPAKT-Anträge. Auf Grundlage der bisher mit den Akteuren geführten Gespräche geht das Ressort derzeit von bis zu fünf Künstler:innen und Ensembles aus. Gesicherte Informationen wird es allerdings erst nach der Sommerpause geben können. – So weit die Antwort des Senats!
