Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Fricke! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Vorab sei darauf hingewiesen, dass die Begriffe Schulabbrecher:innen und Schüler:innen ohne Schulabschluss unterschiedliche Zielgruppen definieren. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt auf Basis der Annahme, dass durchgängig nicht Schulabbrecherinnen und -abbrecher, sondern Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss gemeint sind. Zu Frage 1: In der Stadtgemeinde Bremen haben im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 558 Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen, davon 44 nach Jahrgangsstufe 9, 465 nach Jahrgangsstufe 10 und 49 nach Jahrgangsstufe 11. In der Stadtgemeinde Bremerhaven haben im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 161 Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen, davon 17 nach Jahrgangsstufe 9, 138 nach Jahrgangsstufe 10 und 6 nach Jahrgangsstufe 11. Zu Frage 2: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2024/2025 eine berufsbildende Schule mit der Perspektive auf den Erwerb eines Schulabschlusses besuchen, beläuft sich in der Stadtgemeinde Bremen auf insgesamt 449, in der Stadtgemeinde Bremerhaven auf 124. Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler einen Abschluss erreichen werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht dargestellt werden, da das Schuljahr noch nicht beendet ist und die Abschlüsse noch ausstehen. Bereinigte Daten werden frühestens Ende 2025 vorliegen. Wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf: Es sind eine ganze Reihe Schülerinnen und Schüler, die heute, morgen und am Montag sehr aufgeregt sind, weil sie vielleicht einen Anruf bekommen, oder hoffentlich keinen Anruf bekommen, sondern dann in die Schule kommen und ihr Ergebnis abholen. Aber das nur am Rande, Entschuldigung, Frau Präsidentin! Zu Frage 3: Im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit der Partnerinnen und Partner der Jugendberufsagentur im Land Bremen werden die Daten zu den Abschlüssen der Schülerinnen und Schüler nach Beendigung des Schulbesuchs erhoben und geprüft. Je nach den individuellen Bedarfen der jungen Menschen erfolgt daran anschließend die Beratung und Vermittlung in passende Angebote, zum Beispiel in Einstiegsqualifizierungen, assistierte Ausbildungen „AsA flex“ oder in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. – So weit die Antwort des Senats!
