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Sascha Karolin Aulepp

18.06.2025 Sitzungen 21/23

Sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Von den 26 rechtsextremen Vorfällen ereigneten sich 16 Fälle in der Stadtgemeinde Bremen und die übrigen 10 Fälle in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Im Einzelnen verteilen sich die Fälle wie folgt auf die Stadtteile. Hemelingen: drei Fälle; Walle: drei Fälle; Horn-Lehe: zwei Fälle, Vegesack: ein Fall; Burglesum, Osterholz, Gröpelingen, Walle, Schwachhausen: jeweils ein Fall, Neustadt: zwei Fälle. In Bremerhaven sind es in Geestemünde fünf Fälle, in Leherheide drei und in Lehe zwei Fälle. Zu Frage 2: Von den 16 Vorfällen in Schulen der Stadtgemeinde Bremen waren bislang 13 bei der Staatsanwaltschaft Bremen anhängig. Die 3 weiteren Vorgänge befinden sich noch in der Sachbearbeitung bei der Polizei Bremen. 2 Ermittlungsverfahren richteten sich gegen Jugendliche und wurden gemäß § 45 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz eingestellt. In 11 Verfahren konnte kein Täter oder keine Täterin ermittelt werden, sodass die Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt wurden. In einem Verfahren bestand der Verdacht der Sachbeschädigung, in zwei Verfahren wurde wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt, in den übrigen Verfahren lautete der Tatvorwurf „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Aus der Stadtgemeinde Bremerhaven waren bislang 9 der 10 Vorfälle bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Ein Vorgang befindet sich noch in polizeilicher Bearbeitung. Hier erfolgte in 8 Verfahren eine Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung, weil der Täter oder die Täterin nicht ermittelt werden konnte. In einem Fall wurde öffentliche Klage erhoben, das Verfahren ist weiterhin bei Gericht anhängig. In dem letzteren Verfahren sowie einem eingestellten Verfahren besteht beziehungsweise bestand der Verdacht der Volksverhetzung. In den anderen Verfahren wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Zu Frage 3: Öffentliche Äußerungen extremistischer Art, dazu zählen menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische sowie religiös fundamentalistische und sexistische Aussagen in extremer Form, sind verboten, wenn sie der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde widersprechen. Für Schulen besteht in diesem Zusammenhang kein Toleranzspielraum. Sie sind verpflichtet, konsequent zu handeln und diese zu melden und zur Anzeige zu bringen. Im angefragten Zeitraum wurden von Schulen keine besonderen Vorkommnisse mit einem rechtsextremen Bezug gemeldet. Im Bereich der Primärprävention setzt die Senatorin für Kinder und Bildung auf eine Vielzahl von Maßnahmen, die über die reine Wissensvermittlung im Unterricht hinausgehen. Diese Maßnahmen, die auch gezielt gegen Rechtsextremismus wirken, werden fortlaufend an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Bedarfe angepasst. Um auf Verdachtsfälle schnell und angemessen reagieren zu können, erhalten Lehrkräfte umfassende Unterstützung, insbesondere durch Fortbildungen sowie Möglichkeiten zur Vernetzung. Ein zentrales Hilfsmittel sind hierbei klare Verfahrensvorgaben wie die Vorgehensweise bei Verdacht auf Extremismus. Diese enthält standardisierte Abläufe sowie Hinweise auf Unterstützungsangebote und ist in den schulischen Notfallordnern hinterlegt. Im Schuljahr 2025/2026 wird das Thema Rechtsextremismus zudem einen besonderen Stellenwert im Politikabitur einnehmen. Lehrkräften werden hierzu gezielte Fortbildungen angeboten, außerdem stehen Medienlisten mit geeigneten Filmen bereit, um eine vertiefte Auseinandersetzung zu ermöglichen. Weitere Informationen werden über die Plattform „itslearning“, die Fachberaterin Geschichte sowie das Medienreferat bereitgestellt. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗