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Björn Tschöpe

18.06.2025 Sitzungen 21/23

Sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Am Standort in Bremen erhalten alle inhaftierten Personen mindestens einmal wöchentlich die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Sporteinheit. Für Gefangene, die einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen, stehen bis zu drei Sporteinheiten pro Woche zur Verfügung. In bestimmten Bereichen, wie dem Jugendvollzug, der Sozialtherapie sowie der Abteilung 24, das ist die für Gesundheit und berufliche Wiedereingliederung, werden aus erzieherischen oder therapeutischen Gründen zusätzlich zwei weitere Sportstunden angeboten. Zum festen Angebot zählen folgende Sportarten: Fußball, Badminton, Basketball, Spinning, Volleyball, Grit, Kraftsport sowie Zirkeltraining. Weitere Gruppenangebote wie die Ballsport-, Lauf- oder Spinning-Gruppe, finden zusätzlich einmal pro Woche für eine Stunde statt. Regelmäßig werden zudem besondere Sportevents wie Fußball- oder Volleyballturniere durchgeführt sowie Vergleichswettkämpfe mit der sozialtherapeutischen Anstalt in Hamburg. Alle Vollzugsabteilungen verfügen ferner über Spinning-Räder, in der Abteilung 24 steht zusätzlich ein Fitness-Raum zur Verfügung, um dort gezielt ein gesundes Körpergefühl zu fördern und die körperliche Integrität von häufig suchtmittelabhängigen Gefangenen wiederherzustellen. Während des täglichen Freigangs stehen Fitness-Türme, Basketballkörbe und kleine Volleyballfelder zur Verfügung. Die Vollzugsabteilung am Standort Bremerhaven verfügt über einen eigenen Kraftraum, der es den Gefangenen ermöglicht, mindestens zweimal pro Woche für jeweils eine Stunde Sport zu treiben. Ergänzend dazu stehen ein Laufband sowie zwei Spinning-Räder zur Verfügung, die während der Freizeit individuell genutzt werden können. Zu Frage 2: Durch die Sanierung und den Containerbau ist die Tartanbahn auf dem Freistundengelände vor Haus 2 weggefallen und der Sportplatz musste verkleinert werden. So mussten unter anderem die Laufgruppen reduziert und der Großfeldfußball vollständig eingestellt werden. Zudem musste aufgrund der nur eingeschränkten Platzverhältnisse die Teilnehmerzahl bei den verbliebenen Angeboten begrenzt werden. Grundsätzlich verfolgt die JVA das Ziel, das Sportangebot perspektivisch auszuweiten. Derzeit lässt sich jedoch keine verlässliche Prognose abgeben. Der laufende Sanierungsprozess wird sich voraussichtlich noch über mehrere Jahre erstrecken und könnte auch die bestehende Sporthalle betreffen. Darüber hinaus muss sowohl die künftige Entwicklung der Gefangenenzahl als auch die langfristige personelle Ausstattung der Anstalt berücksichtigt werden. Zu Frage 3: Die sportliche Betätigung der Gefangenen hat einen erheblichen Einfluss auf den Haftalltag und leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer erfolgreichen Resozialisierung. Sport fördert das körperliche Wohlbefinden und unterstützt die Stressbewältigung. Gerade im Justizvollzug, wo psychische Belastungen häufig besonders hoch sind, hilft regelmäßige körperliche Aktivität, Spannungen abzubauen, Aggressionen zu reduzieren und die emotionale Stabilität zu verbessern. Dies trägt nicht nur zur individuellen Entwicklung der Gefangenen bei, sondern verbessert auch das Sicherheitsklima innerhalb der Anstalt. Zusätzlich lernen die Gefangenen, im Team zu agieren, Regeln einzuhalten, fair zu handeln und Konflikte konstruktiv zu lösen. Sport bietet Raum für Gemeinschaftserlebnisse fördert das Zugehörigkeitsgefühl und erleichtert so auch den sozialen Wiedereinstieg nach der Haftzeit. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Björn Tschöpe Protokoll (PDF) ↗