Claudia Bernhard
Erste Erkenntnisse sind ein bisschen schwierig, das war erst Ende Februar, dass das geändert wurde. Wir begrüßen das natürlich absolut, weil das im Gewalthilfegesetz nicht verankert ist, sondern es ist so: Bislang war es rezeptfrei zu bekommen bis 22. Jetzt ist es spezifisch angeglichen worden in SGB V, damit das über eine Krankenkassenleistung funktioniert und in quasi einem Gewaltfall dann auch altersunabhängig funktioniert. Ich bin der Meinung, und das ist auch gerade in der Antwort auf Frage 3 noch mal deutlich geworden, dass wir noch mal dringend darüber nachdenken müssen, die Informationen darüber zu verbreiten, weil erstens die Wirkungsweise nicht so bekannt ist, und zum anderen es natürlich wichtig sein muss, dass das auf jeden Fall für alle Frauen gilt, die diese Übergriffe zu erleiden hatten. Ich denke, da müssen wir vom Bildungsauftrag her noch mal auf allen Ebenen nachsteuern.
