Dr. Emanuel Herold
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Es ist in der Tat nicht das erste Mal, dass wir darüber diskutieren, deswegen werde ich mich, glaube ich, an der Stelle kürzer fassen, weil auch schon vieles Wesentliche gesagt wurde. Ich möchte zunächst noch einmal auf den Punkt eingehen: Ja, wir verwenden einen Teil der Einnahmen tatsächlich für den allgemeinen Haushalt aber eben auch für die Tourismusförderung. Zur Erinnerung: Es geht dabei um die Förderung für den Tourismus, für den Tourismusstandort und Identitätsmarketing, für Kultur- und Sportveranstaltungen als auch die Förderung von Tagungen, Messen und Kongressen. Der damit verbundene Maßnahmenkatalog wurde in der Deputation schon vorgestellt, im letzten Jahr schon. Ich kann mich nicht erinnern, dass sich da irgendjemand beschwert hätte, dass die Maßnahmen nicht adäquat sind. Die sind im Übrigen auch zwischen der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der Handelskammer und der DEHOGA miteinander besprochen. An der Stelle investieren sozusagen wir an der richtigen Stelle. Darauf hat der Kollege Stahmann schon hingewiesen, die Übernachtungszahlen weisen darauf hin, dass wir hier wirklich eine Stärkung des Standorts haben, und das soll auch so bleiben. Dann zu dem Thema Änderung der Steuerschuldnerschaft. Ich greife mal zwei Punkte aus der Begründung der CDU heraus, die nicht überzeugen. Das ist eben auch schon angeklungen: Sie schreiben, wenn man das ändern und auf den Gast umlegen würde, würden dem Fiskus keine Nachteile entstehen. Das ist in Bezug auf die Abgabenquote schon erläutert worden, dass das nicht hinhaut. Es ist auch beim Magistrat geprüft worden, wie der Mehraufwand ausfällt, und wir bräuchten zwei bis drei Vollzeitäquivalente mehr. Dabei sind Sie immer die Ersten, die sagen, wir sollen nicht zusätzliche Stellen schaffen. Das beißt sich also an der Stelle, denn die ganzen Folgearbeiten müssten ja von irgendjemandem geleistet werden. Das ist ein Grund, warum wir das ablehnen. Der zweite Grund ist direkt der erste Satz Ihrer Begründung. Sie sagen: „Anders als in anderen Gebietskörperschaften fungieren bei uns in Bremen die Beherbergungsbetriebe als Steuerschuldner und nicht die Übernachtungsgäste.“ Da wird Bremen wieder als Sonderfall gezeichnet. Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Da lohnt es sich, in die Antworten des Senats auf eine Kleine Anfrage der FPD hineinzuschauen, wo das Ganze noch mal erläutert wird. In der Tat, Städte wie Köln und Münster machen es anders als wir, aber Städte wie Berlin, Hannover, Cuxhaven, Schwerin oder Lüneburg machen es genauso wie wir. Das heißt, es scheint ein Modell zu sein, was durchaus verbreitet ist und gerade nicht den Untergang der Gastwirtschaft bedeutet. Zum ganzen Thema Vergleichbarkeit: Wie die Bettensteuer, wie sie auch genannt wird, in Deutschland erhoben wird, ist extrem unterschiedlich. Man kann wie in Bremen einen gewissen Prozentsatz auf das Nettoübernachtungsentgelt erheben. Andere nehmen einen festen Betrag. Die Prozentsätze weichen voneinander ab. Es gibt auch Unterschiede, ob der Bruttoübernachtungsbetrag oder der Nettoübernachtungspreis genommen wird. Das heißt, am Ende merkt man einfach, es ist bei dieser Steuerausgestaltung irgendwie immer eine kommunale Angelegenheit. Man kann es so oder so lösen. Ich glaube, wir haben ein gut funktionierendes Modell, was auch die Übernachtungszahlen bestätigen. Ich finde, wir belassen es genau dabei. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
