Björn Fecker
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, den der Senat heute in die Bürgerschaft einbringt, stärken wir die Einnahmenseite unseres Gemeinwesens verhältnismäßig, verlässlich und notwendig. Die Tourismusabgabe, bekannt als Citytax, soll zum 1. Januar 2026 von 5 auf maßvolle 5,5 Prozent des Netto-Übernachtungsgeldes steigen. Das bringt etwa eine Million Euro jährlich mehr in unsere Kasse – Mittel, zu denen sich das Land Bremen im Rahmen der Sanierungsvereinbarung mit dem Stabilitätsrat verpflichtet hat. Die Erhöhung der Citytax ist eine von vielen Maßnahmen, um den Haushalt wieder ins Lot zu bringen. Diese Regierung nimmt ihre Verantwortung in schwierigen Zeiten wahr. Wir verbessern mit Augenmaß auch die Einnahmenseite, um unser Gemeinwesen finanzierbar zu halten. Die rechtliche Grundlage ist klar: Die Citytax ist eine sogenannte örtliche Aufwandssteuer nach Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes. Die Erhebung liegt in der Zuständigkeit der Länder, und Bremen nutzt dieses Instrument verantwortungsbewusst. Gleichzeitig bleibt das bewährte Prinzip erhalten: Steigen die Einnahmen über diese eine Million hinaus, fließen 40 Prozent der Mehreinnahmen in die Tourismusförderung in der Stadt Bremen. So verbinden wir fiskalische Verantwortung mit Standortpflege. Das hilft nicht nur dem Haushalt, das hilft auch der Tourismusbranche und es stärkt das Vertrauen in die Verwendung öffentlicher Mittel. Zwar ist die Abgabe rechtlich nicht zweckgebunden, Geld hat schließlich keine Bänder, aber wir setzen sie politisch sinnvoll für Angebote ein, die auch den Gästen zugutekommen. Die Citytax wird auf entgeltliche Übernachtungen erhoben, ob im Hotel, in der Pension oder auf Plattformen wie Airbnb, und mit 5,5 Prozent bleibt Bremen auch nach der Erhöhung im moderaten Mittelfeld im bundesweiten Vergleich. Steuerschuldner bleiben weiterhin die Beherbergungsbetriebe, das hat sich bewährt und ist vom Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich bestätigt worden, zuletzt im März 2022. Die Abgabe ist zulässig, ihre Ausgestaltung ist verfassungsgemäß und sie ist praktikabel. Die Gäste zahlen die Ausgabe über den Preis, aber sie müssen sich selbst nicht mit dem Steueramt des Magistrats Bremen auseinandersetzen. Das sind diejenigen, die das für uns exekutieren. Das bleibt die Aufgabe der Betriebe und die haben jetzt über ein halbes Jahr Zeit, ihre Kalkulation anzupassen. Übrigens ist die Zahl der Übernachtungen im Land Bremen 2024 trotz der Erweiterung der Besteuerung auf Geschäftsreisen gestiegen, um 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt, der Standort bleibt attraktiv mit und nicht trotz Citytax – so weit, so vernünftig. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
