Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da wir hier ja auch im Landtag sind, wollte ich auch mal Bremerhaven mit in die Überlegung einbeziehen. So eine Diagnose dauert ja bei Endometriose so etwa sieben Jahre. Ich fürchte, dass es in Bremerhaven möglicherweise noch länger dauern könnte, weil es dort zumindest nach meiner oberflächlichen Recherche vielleicht nicht ganz so gut aussieht. Wie kann man Bremerhaven in diese ganzen Dinge mit einbeziehen und auch dort den Frauen, die davon betroffen sind, eine wirksamere Hilfe angedeihen lassen? Senatorin Claudia Bernhard: Wenn wir den reinen Versorgungsgrad im Ambulanten angucken, unterscheidet es sich gar nicht so groß. Da liegt es 2 Prozent , statt 117, 115 Prozent. Wie wir wissen, sind solche Zahlen mit ‒ ‒ Vorsicht zu genießen, weil es dann in der Realität doch ein Stück auseinanderfällt. Reinkenheide ist auf jeden Fall mit einbezogen. Die haben auch so etwas wie eine Indikationssprechstunde, sodass das durchaus verankert ist. Dort wird es auch behandelt. Es ist nach meiner Information so, dass der neue Chefarzt in Reinkenheide, der seit Februar 2024 da ist, ein großer Experte bezüglich Diagnose und Endometriose ist. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Senatorin, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Sina Dertwinkel. – Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Sina Dertwinkel (CDU): Sie haben ja gerade die Wichtigkeit der Fortbildungen für Fachärzte und Fachärztinnen betont und allgemein die Sensibilisierung des medizinischen Personals und haben ja auch gesagt, dass die Fortbildungen, die in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt wurden, sehr gut angenommen wurden. Da stellt sich mir die Frage: Warum denn für dieses Jahr keine Fortbildung angedacht ist oder allgemein in einem regelmäßig wiederkehrenden Turnus irgendwie Fortbildungen durchgeführt werden? Senatorin Claudia Bernhard: Das ist das Feedback, was wir aktuell von der Ärztekammer bekommen haben. Ich will nicht verhehlen, dass es mich auch etwas überrascht, weil ich der Meinung bin, dass wir so etwas kontinuierlich anbieten sollten. Ich würde diese Fragestellung gern aufnehmen, weil ich durch dieses gute Feedback eigentlich eher den Eindruck gewonnen habe, dass das institutionalisierter sein müsste. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sina Dertwinkel (CDU): Also verstehe ich das so, dass der Senat sich sehr dafür einsetzt und im weiteren Dialog mit den durchführenden Institutionen steht, weitere Fortbildungen anzubieten und da auch unterstützt? Senatorin Claudia Bernhard: Ja, das haben wir. Ähnlich wie beispielsweise Wissen über entsprechende Schwangerschaftsabbruchformen, hatten wir auch schon Fortbildungen und so weiter. Wir können ja nicht selbst als Senat Fortbildungen anbieten. Das wäre ein bisschen seltsam. Insofern sind wir aber natürlich daran interessiert, dass die entsprechenden Institutionen, mit dem Argument, dass es wirklich notwendig ist und der Rücklauf sehr gut war, auf jeden Fall stärker ins Auge gefasst werden müssen, dass wir soweit das institutionalisiert bekommen. Ja. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Ole Humpich. – Bitte sehr! Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Senatorin, es hat sich doch noch eine Frage aufgetan. Wie ist denn die Zusammenarbeit mit der GeNo bei diesem Thema? Wir haben ja tolle Dinge, wie beispielsweise die Gewaltschutzambulanz, sehr gut und sehr schnell etabliert bekommen. Wie ist denn der Standpunkt der GeNo dazu? Senatorin Claudia Bernhard: Ja, die sind ja letztendlich in den gynäkologischen Klinikreigen, sage ich mal, sehr einbezogen. Der Vorteil ist schlichtweg, dass da wie soll ich mal sagen der Zugriff natürlich sehr ‒ ‒ gut ist, dass man sagen kann, liebe Leute, da müsst ihr wirklich noch mal sehr intensiv hinterher sein. Sie sind auch ein entscheidender Player in den Kooperationszusammenarbeiten. Ich meine, sie sind ja auch in direkter Nachbarschaft zum St. Joseph-Stift, darf man auch nicht vergessen, da gibt es ja auf vielen Feldern Kooperationen. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Wie sehen denn Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Kooperationsmöglichkeiten Sie haben das Krankenhaus Reinkenheide in ‒ Bremerhaven schon angesprochen , wie sehen denn die ‒ Kooperationsmöglichkeiten, oder auch die Pläne für Kooperationen, zwischen Bremerhaven und Bremen konkret aus? Sind Sie da Vermittler oder würden Sie, ich sage mal, einen Endometriose- „Gipfel“ wäre ‒ vielleicht zu hoch gegriffen, aber Sie verstehen, was ich meine einen ‒ runden Tisch, gemeinsam mit Bremen und Bremerhaven, vielleicht initiieren wollen? Senatorin Claudia Bernhard: Das läuft schon sehr auf der Ebene der beteiligten Ärzte und Ärztinnen, das muss man ja sagen und das läuft sehr gut. Das ist manchmal sogar von Vorteil, wenn da nicht so viele andere noch mit herumrühren, aber das ist etwas, was sehr eigenständig auch betrieben wird, Stichwort Gynäkologie sowieso. Auch bei der Pädiatrie gibt es da sehr enge Kooperationen, die auch langjährig eingeübt sind. Das ist etwas, was man natürlich noch mal sagen kann, wenn wir jetzt hier bestimmte medizinische Schwerpunkte, jetzt Stichwort Krankenhausplan et cetera auch verankern und eine gewisse Erwartungshaltung definieren, dann wird das durchaus positiv wirken. Wie ich ja schon meinte, im gesamten Gesundheitswesen müssen wir Schwerpunkte setzen, auch innerhalb dem, was geschlechtsspezifisch anbelangt. Stichwort Männergesundheit, wäre auch noch mal so ein Punkt. Wir haben ja vielleicht nachher noch die Debatte in dem Zusammenhang, aber das ist etwas, wo man auch sagen muss: Wie sieht es denn da aus? Wie sind denn die Abfragen, um so etwas anzustoßen? Aber bislang ist mein Eindruck, dass auf der Ebene der entsprechenden Ärztinnen und Ärzte das sehr gut funktioniert. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Senatorin, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Selin Arpaz. – Bitte sehr! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Frau Senatorin, von mir eine ganz grundlegende Frage. Ich würde einmal gern den Blick auf die Betroffenen werfen. Wie sieht denn die Situation in Bremen hinsichtlich der Aufklärung und Sensibilisierungssituation aus in Bezug auf Personen, die von Endometriose betroffen sein können oder es potenziell sind, es selbst aber noch nicht wissen? Was wird da eigentlich an Aufklärungsarbeit hier geleistet, denn oft ist es ja auch so, dass vielen Menschen, die von Endometriose betroffen sein könnten, auch gar nicht bewusst ist, dass sie es sein könnten, aufgrund des lückenhaften Bildungsstandes in dem Bereich in der Gesellschaft. Senatorin Claudia Bernhard: Da muss ich auch wirklich ganz ehrlich einräumen, da ist Luft nach oben, weil viele Patientinnen da allein gelassen sind bezüglich dem: Wo gehe ich hin? Was heißt das eigentlich? Was weist darauf hin? Man muss ja auch immer so eine Art Selbstdiagnose, schon die Fähigkeit haben und das macht es nicht ganz einfach. Es gibt diese Selbsthilfegruppen, die sind auch Gold wert, aber das sind Punkte, die man wirklich noch einmal mehr unterstützen könnte, um das klarer zu machen. Da fände ich so etwas wie, angedockt – –, ob das in Gesundheitszentren vor Ort passiert oder wo auch immer, da, wo die Menschen sind, noch mal Aufklärung zu verankern, wie wir das schon in Kampagnen ähnliche Erfahrungen haben, nicht schlecht, kostet allerdings Geld. Darf man auch nicht verhehlen. Aber in diese Richtung tatsächlich weiter zu arbeiten und sich überlegen, was für Formen es sein könnten, halte ich für unerlässlich. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Frau Senatorin, haben Sie dazu konkrete Ideen oder Wünsche vielleicht auch, wohin gehend man da zuarbeiten könnte? Senatorin Claudia Bernhard: Oh, da hätte ich eine ganze Reihe von Ideen und Wünsche, aber das ist etwas, was tatsächlich mit den Ressourcen zu tun hat, weil man dann so etwas andocken könnte wie an diesem Gesundheitsring, Fachpersonal zu haben, wo man kurze Wege hat und Aufklärungen. Lipödem zum Beispiel ist auch so ein Feld, wo man sagen kann, wo werde ich erst mal aufgefangen. Es geht ja in erster Linie auch erst einmal um Wissen, um Informationen, wo gehe ich hin. In der gesamten Pflegelandschaft haben wir ein breites Spektrum, wo auch noch, wie soll ich sagen, die einen von den anderen zu wenig wissen. Da sind wir sehr hinterher, um solche Konzepte noch mal zu überlegen, wie man das eigentlich verknüpfen kann. Aber, wie gesagt, da stehen wir noch am Anfang. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank Frau Senatorin! Anfrage 7: Sicherstellung barrierefreier Wahlen Anfrage der Abgeordneten Katharina Kähler, Kevin Lenkeit, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 5. Dezember 2024 Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort! Abgeordnete Katharina Kähler (SPD): Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt der Senat den barrierefreien Zugang zu Wahllokalen im Land Bremen sicher und sorgt angesichts der verkürzten Frist bis zur nächsten Bundestagswahl dafür, dass rechtzeitig ausreichend Wahlinformationen in leichter Sprache ebenso zur Verfügung stehen wie notwendige Unterstützungsmaterialien, wie zum Beispiel Wahlschablonen für sehbehinderte Menschen. 2. Sind die Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen im Land Bremen barrierefrei zugänglich, ist der Zugang mit Assistenzhunden gewährleistet und wohin können sich Menschen mit besonderen individuellen Hilfebedarfen für weitere Informationen und Unterstützung wenden? 3. Wie will der Senat darauf hinwirken, dass Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe verstärkt die Möglichkeit der Sammelbestellung von Briefwahlunterlagen oder die Möglichkeit der Einrichtung von Sonderwahlbezirken nutzen, um die Teilnahme von mobilitätseingeschränkten Bewohner:innen an der Bundestagswahl aktiv zu fördern? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Diese Anfrage wird durch Staatsrat Olaf Bull beantwortet. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei den diesjährigen Bundestagswahlen werden circa 95 Prozent der Wahllokale ohne Weiteres barrierefrei zugänglich sein. In Bremen können an acht und in Bremerhaven an zwei nicht von sich aus barrierefreien Wahlräumen bei Bedarf mobile Rampen beziehungsweise Keile eingesetzt werden, die dadurch auch dort eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit eröffnen. In Bremen kann lediglich an neun und in Bremerhaven lediglich an drei Wahlräumen kein barrierefreier Zugang geschaffen werden. In den Wahlbenachrichtigungen wird auf die Hotline des Wahlamtes hingewiesen, bei der Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erteilt werden. Da jeder Wahlberechtigte, der einen Wahlschein hat, in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises seine Stimme abgeben kann, ist auf diesem Weg gewährleistet, in einem barrierefreien Wahllokal wählen zu können. Die Wahlbenachrichtigungen werden außerdem einen Hinweis auf das Internetangebot der Bundeswahlleiterin mit Informationen in leichter Sprache enthalten. Für sehbehinderte Wahlberechtigte werden Stimmzettelschablonen beschafft und Begleit-CDs produziert, die über den Blinden- und Sehbehindertenverein bezogen werden können. Die Audiodateien werden auch im Internet unter Wahlen.Bremen.de abrufbar sein. Darüber hinaus berücksichtigen die Wahlämter auch die ihnen bekannten Barrierefreiheitsanforderungen der Wahlvorstände bei deren Einsatzplanung. Zu Frage 2: Sämtliche Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen im Land Bremen werden barrierefrei sein und die Möglichkeiten eines Zugangs mit Assistenzhunden bieten. Kontaktdaten für weitere individuelle Informationen werden auf die Wahlbenachrichtigungen aufgedruckt. Zu Frage 3: Die Wahlämter informieren alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen über die Möglichkeiten der Wahlteilnahme der Wahlberechtigten per Briefwahl und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Beantragung der dafür erforderlichen Unterlagen. In Bremen werden in mehreren Pflegeeinrichtungen zudem reguläre Wahllokale für die Urnenwahl eingerichtet. Im Übrigen werden dort bei entsprechendem Bedürfnis bewegliche Wahlvorstände im Sinne des § 8 der Bundeswahlordnung gebildet. Darüber hinaus hat das Wahlamt in Abstimmung mit dem Gesundheitsressort eine Handreichung für Pflegeeinrichtungen erstellt, in der Möglichkeiten und Grenzen einer Ausübung des Wahlrechts mittels Hilfspersonen erläutert werden. Zudem wirbt das Gesundheitsressort bei den Trägerverbänden der vollstationären Pflegeeinrichtung für eine Wahlteilnahme der dortigen Wahlberechtigten. Vor diesem Hintergrund ist mangels erkennbaren Bedürfnisses weder in Bremen noch in Bremerhaven eine Bildung von Sonderwahlbezirken im Sinne des § 13 der Bundeswahlordnung geplant. Besondere Maßnahmen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind bundesrechtlich nicht vorgesehen. – So weit die Antworten des Senats! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Katharina Kähler (SPD): Sie haben in Frage 3 oder in der Antwort zu Frage 3 einmal ausgeführt, dass auch in regulären Pflegeeinrichtungen in Bremen Wahllokale eingeführt oder eingerichtet werden sollen. Haben Sie Kenntnis darüber oder können Sie Zahlen nennen, in wie vielen das circa der Fall sein wird und einmal die Frage, gilt dies für die Stadt Bremen oder gilt dies auch für die Kommune Bremerhaven? Staatsrat Olaf Bull: Wir haben in der Stadt Bremen, und nur dafür kann ich Ihnen die Zahlen nennen, 13 dieser Lokale eingerichtet in Pflegeeinrichtungen, heißt Seniorenresidenzen, Tagespflegeinrichtungen und Stiftungsdörfer. Das ist eine sehr erkleckliche Anzahl, wie ich finde. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank Herr Staatsrat! Anfrage 8: Digitale Teilhabe von älteren Menschen Anfrage der Abgeordneten Sülmez Çolak, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 5. Dezember 2024 Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort! Abgeordnete Sülmez Colak (SPD): Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Netzwerkes Digitalambulanzen unter dem Gesichtspunkt, älteren Menschen digitale Teilhabe zu ermöglichen? 2. Welche Lern -und Beratungsangebote des Netzwerks werden am meisten in Anspruch genommen? 3. Inwieweit sieht der Senat Verbesserungs- oder weitere Handlungsbedarfe, um älteren Menschen digitale und analoge und somit umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu garantieren? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Diese Anfrage wird durch Staatsrätin Karin Treu beantwortet. Staatsrätin Karin Treu: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Frau Çolak! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat bewertet die Arbeit des „Netzwerk Digitalambulanzen“ als erfolgreich in der Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen. Die vielfältigen Schulungs- und Beratungsangebote konnten organisatorisch und inhaltlich gebündelt werden. In Bremerhaven ist das Projekt seit letztem Jahr in der Verwaltung verortet. Insgesamt konnten Qualität und Reichweite der Angebote damit verbessert werden. Die hohe Nachfrage bestätigt die Relevanz der Projekte. Auch die Installation von freiem WLAN in Begegnungszentren hat den technischen Zugang zum Internet besonders für armutsbedrohte Ältere unterstützt. Gleichzeitig verfügen weiterhin nicht alle Bürger:innen über ausreichende digitale Kompetenzen sowie technische Voraussetzungen, um Onlineangebote in Anspruch zu nehmen, sodass auch zukünftig analoge Angebote bereitgestellt werden müssen. Zu Frage 2: Besonders nachgefragt werden die folgenden Angebote: Einzelberatungen und regelmäßige Sprechstunden zum Umgang mit digitalen Geräten, analoge Workshops und Schulungen zu Themen wie Internetnutzung, Datenschutz, soziale Medien oder digitale Kommunikation sowie Onlinekurse, die flexibles Lernen über digitale Plattformen in eigenem Tempo ermöglichen. Zu Frage 3: Der Senat sieht Handlungsbedarf in der Schaffung weiterer Schulungs- und Beratungsorte, bei der Verknüpfung von digitalen und analogen Angeboten für ältere Menschen in Bremen sowie der stärkeren Einbeziehung von benachteiligten Gruppen hierbei. Durch die Unterstützung und Koordinierung der Ehrenamtlichen im Quartier wächst das Netz an lokalen Schulungs- und Beratungsstellen, sodass eine zunehmende Anzahl von Personen erreicht wird. Die projektbezogenen Aktivitäten finden in Begegnungs- und Quartierszentren statt, sodass analoge und digitale Beratung, Begegnung und Teilhabe eng miteinander verzahnt sind. Mit dem Ausbau des kostenlosen Internetzugangs „Freifunk“ in diesen Zentren wird zudem der niedrigschwellige digitale Zugang auch für armutsbedrohte ältere Menschen erweitert. Zusätzlich wird durch die sich intensivierende Zusammenarbeit mit Migrant:innenorganisationen perspektivisch auch der Zugang für ältere Menschen mit Migrationsbiografie erleichtert. So trägt die Verstetigung des ehemaligen Modellprojekts zu einer kontinuierlichen Verbesserung der digitalen und analogen Teilhabe älterer Menschen bei. Zudem wird der Senat bei Digitalisierungsprozessen der öffentlichen Verwaltung weiterhin grundsätzlich die Anliegen und Herausforderungen älterer Menschen berücksichtigen. – So weit die Antwort des Senats! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Frau Staatsrätin, ich hätte konkrete Nachfragen, und zwar: Wie differenzieren Sie und können Sie das anhand von Zahlen darlegen, dass tatsächlich vor allem armutsgefährdete ältere Menschen diese Fortbildung in den Begegnungsstätten und in den Zentren erhalten? Haben Sie dazu konkrete Zahlen? Staatsrätin Karin Treu: Mir liegen jetzt gerade keine Zahlen vor. Wir könnten das aber, wenn sie vorliegen, in der Deputation nachreichen. Ich denke, das wäre möglich. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Ja, mich würde interessieren: Was wird konkret gemacht, vor allem mit Menschen mit Migrationsgeschichte, die älter sind? Welche konkreten Projekte gab es da in beiden Stadtgemeinden? Staatsrätin Karin Treu: „Digital Fit 60+“ legt im Förderzeitraum 2025 ein Augenmerk auf die Zusammenarbeit mit Migrant:innenorganisationen und versucht, diese auch im Netzwerk einzubinden. Somit ist auch diese Zielgruppe mitgedacht. Das sind Angebote, die frei zugänglich sind. Mehr kann ich dazu eigentlich gar nicht sagen. Ob dafür schon in der Vergangenheit weitere gezielte Angebote umgesetzt wurden, weiß ich nicht. Ich weiß, dass wir in 2025 gezielt noch mal das Augenmerk darauf richten. Frau Abgeordnete, haben Sie Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Wie wird das denn beworben? Sie beschreiben die Zielgruppe, aber wie wird das beworben, dass die Menschen überhaupt davon Kenntnis haben? Staatsrätin Karin Treu: Das läuft über das Ehrenamt. Das heißt, wir haben in Bremen vier Standorte, über die das Netzwerk koordiniert wird, versucht wird, die verschiedenen Ehrenamtlichen zu erreichen und Schulungen durchzuführen. Wir haben eine Standortbetreuung in Mitte mit Sitz in der Seniorenvertretung, wir haben eine Standortbetreuung West mit Sitz im „Nachbarschaftshaus Helene Kaisen“ in Gröpelingen und eine Standortbetreuung Nord mit Sitz bei der Sportgemeinschaft Marßel. In Bremerhaven ist mir bekannt, das wird über den Magistrat koordiniert und über die verschiedenen Einrichtungen kommuniziert. Über die üblichen, denke ich mal, Kanäle und Werbeeinsatz von Marketinginstrumenten. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 9: Rolle der Hochschulen im Land Bremen im Bereich Weiterbildung Anfrage der Abgeordneten Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 5. Dezember 2024 Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Abgeordnete Janina Strelow (SPD): Wir fragen den Senat: 1. Welche Rolle spielen die Weiterbildungsangebote der Hochschulen im Land Bremen im Kontext des Gesamtangebots für Weiterbildungen im Land Bremen und wie erklären sich Unterschiede in der Quantität der Angebote an den Hochschulen? 2. Wie bewertet der Senat die Auslastung der Weiterbildungsangebote der Hochschulen und welche Ausbau- und Anpassungsbedarfe sieht der Senat vor dem Hintergrund? 3. An wen richten sich typischerweise die Weiterbildungsangebote an Hochschulen im Land Bremen und wie werden sie beworben? Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Kathrin Moosdorf. Senatorin Kathrin Moosdorf: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die staatlichen Hochschulen haben im Kontext des Gesamtangebots für Weiterbildung im Land Bremen eine besondere Stellung als Anbieter wissenschaftlicher Weiterbildung. Sie sind dafür prädestiniert, den aktuellen Forschungsstand in die Weiterbildung einzubringen. Alle bremischen Hochschulen halten Weiterbildungsangebote vor, die aus ihrem hochschulspezifischen Profil abgeleitet, im Regelfall mit den grundständigen Studienangeboten verzahnt und zwischen den Hochschulen im Sinne einer arbeitsteiligen Vorgehensweise abgestimmt sind. Sie decken damit ein Segment ab, das außerhochschulische Anbieter nicht bedienen können. Die quantitativen Unterschiede sind zum einen auf die unterschiedliche Nachfrage und zum anderen auf die unterschiedlichen Profile, Größen und Strukturen der Hochschulen zurückzuführen. Zu Frage 2: Im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung führen die Hochschulen eine Kapazitätsberechnung nur für das Segment der weiterbildenden Masterstudiengänge durch. Hier liegt die Auslastung nach Angaben der Hochschulen durchschnittlich bei 80 Prozent. Dies bewertet der Senat als gut. Für alle anderen Weiterbildungsformate wie beispielsweise Zertifikatskurse erfolgt keine Berechnung der Auslastung im Sinne der Kapazitätsverordnung. Hier gilt der Grundsatz, dass sie nur durchgeführt werden können, wenn eine Mindestteilnehmendenzahl erreicht ist und die Angebote somit eine Kostendeckung gewährleisten. Dieser Grundsatz leitet sich unmittelbar aus dem Bremischen Hochschulgesetz § 109 Absatz 3 ab. Ausbaubedarfe sieht der Senat derzeit insbesondere bei den Angeboten der Universität Bremen zur Weiterqualifizierung von Lehrkräften aus Bremer und Bremerhavener Schulen. Ansonsten unterstützt der Senat die Hochschulen bei der Optimierung und Aufrechterhaltung des bestehenden Weiterbildungsportfolios. Zu Frage 3: Die Weiterbildungsangebote der Hochschulen sind branchenund berufsgruppenspezifisch und richten sich vorwiegend an Berufserfahrene, die sich berufsbegleitend oder während einer Phase der Arbeitslosigkeit weiterbilden möchten. Weiterbildendende Masterstudiengänge richten sich an Personen mit einem ersten Studienabschluss und einschlägiger Berufserfahrung. Insbesondere an der Hochschule Bremen werden dabei vornehmlich internationale Fach- und Führungskräfte weltweit angesprochen. Die Angebote werden vorwiegend durch Onlinemarketingmaßnahmen beworben, also über die Webseiten der Hochschulen und die Plattform „hoch & weit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Hochschulrektorenkonferenz. Außerdem werden Social-Media-Kanäle genutzt und in geringem Umfang Anzeigen in Printmedien geschaltet. Hinzu kommen Werbemaßnahmen, die gezielt auf das jeweilige Angebot zugeschnitten sind, zum Beispiel Mailingaktionen durch Kooperationspartner wie Unternehmen, Unternehmensverbände und Kammern. – So weit die Antwort des Senats! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Janina Strelow (SPD): Sie haben ausgeführt, Frau Senatorin, dass der Senat Ausbaubedarfe bei der Weiterqualifizierung von Lehrkräften sieht. Können Sie das bitte konkretisieren, was Sie damit inhaltlich meinen? Senatorin Kathrin Moosdorf: Ja, sehr gern. Es ist ja so, dass die Universität Bremen ein breites Weiterbildungsangebot hat und einen Schwerpunkt auf Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte bietet, auch in enger Abstimmung mit der Senatorin für Kinder und Bildung. Hier können wir insbesondere auch sehen, dass es eine gute Nachfrage von diesen Angeboten gibt. Meiner Kenntnis nach ist insbesondere inklusive Pädagogik da eine Weiterbildung, die sehr nachgefragt ist. Das ist etwas, wo wir natürlich mit der Universität Bremen und den entsprechend anderen Stellen auch gucken, wie wir dieses Angebot bestmöglich erhalten oder sogar ausbauen können. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Janina Strelow (SPD): Sind Sie da bereits in Gesprächen, inwieweit das ausgebaut werden kann, und zu welchem Zeitpunkt kann es dann am Ende auch ausgebaut werden? Über welches Jahr zum Beispiel reden wir hier? Senatorin Kathrin Moosdorf: Meiner Kenntnis nach ist das eines der Themen, die sehr regelmäßig zwischen den eben benannten beteiligten Stellen im Gespräch ist und wo geguckt wird, wie es da gute Lösungsmöglichkeiten geben kann. Konkrete Zeiträume kann ich Ihnen da jetzt nicht sagen, die liegen mir hier nicht vor. Ich bin aber sicher, dass es da auch schon Ideen gibt. Es ist natürlich immer auch ein bisschen die Frage sowohl der Nachfrage aber auch des Angebots, wie wird das finanziert, wie passt das in die anderen Rahmenbedingungen rein, da Weiterbildungen hier ja noch einmal ganz anders zu betrachten sind als die regulären Studiengänge und Angebote der Universitäten. Deshalb kann ich Ihnen jetzt heute hier kein Datum nennen, aber ich weiß, dass es da sehr regelmäßigen Austausch gibt mit dem Ziel, Angebot und Nachfrage da auch bestmöglich übereinzubringen. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Janina Strelow (SPD): Sie haben ausgeführt, dass Sie die Hochschulen bei der Optimierung und Aufrechterhaltung des bestehenden Weiterbildungsportfolios unterstützen möchten, sagen aber auch, dass bestimmte Zertifikatskurse gar nicht in dem Sinne evaluiert werden, wie sie angenommen werden. Wie passt das am Ende zusammen, um hier gezielt nachsteuern zu können? Senatorin Kathrin Moosdorf: Meiner Kenntnis nach gibt es eine komplette Auslastung nur, wenn es um diese Masterstudiengänge geht, dann kann dies erfasst werden. Bei den Bereichen, wo es um Zertifizierung und andere Weiterbildungsangebote geht, wird geschaut, wie das Angebot nachgefragt wird, individuell bei den Kursen natürlich schon, aber es gibt keine systematische Erfassung der Hochschulen, die mir zumindest vorliegen würde, weil das auch ein bisschen in der Autonomie der Hochschulen liegt. Zeitgleich haben wir aber natürlich eine stetige Koordination auch auf Landesebene. Die Hochschulen tauschen sich auch aus, was ihre Weiterbildungsstrategien angeht, und da ist das Ressort auch wieder mitbeteiligt. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank! Mit Beantwortung dieser Anfrage sind wir am Ende der Fragestunde angekommen.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit ermöglichen – Vertrauensarbeitszeit erhalten Antrag der Fraktion der CDU vom 6. August 2024 (Drucksache 21/682) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier in der Bürgerschaft aber auch zu Hause an den Bildschirmen! Wir schreiben das Jahr 2025, und dennoch hängt unsere Arbeitszeitpolitik an veralteten Regeln fest. Homeoffice, hybride Modelle und digitale Prozesse haben den Alltag revolutioniert. Doch unser Arbeitszeitgesetz ist ein Überbleibsel aus einer analogen Welt. Es ist starr, es ist bürokratisch und vor allem behindert es die Menschen, statt sie zu unterstützen. Die CDU fordert daher: Schluss mit der Arbeitszeitpolitik aus der Mottenkiste! (Beifall CDU) Es geht nicht um mehr Arbeitszeit, sondern um das, was Menschen wirklich wollen: mehr Flexibilität, mehr Eigenverantwortung, mehr Zukunft – immer im gegenseitigen Einvernehmen. Warum brauchen wir eine Reform? Die Antwort ist simpel: weil das heutige Arbeitszeitgesetz nicht mehr mit der Lebensrealität der Menschen übereinstimmt. Es stammt aus einer Ära, in der der Acht-Stunden-Tag mit Stechuhr das Maß aller Dinge war. Doch die Welt hat sich verändert und mit ihr die Ansprüche an Arbeit. Menschen wollen keine Zeit mehr absitzen. Sie wollen produktiv sein, Ergebnisse erzielen und ganz entscheidend, Familie und Privatleben und Beruf vereinbaren können. Die Realität heute: Den heutigen starren Regeln fehlt der Bezug zur Praxis. Hier ein konkretes Beispiel: Eine Freundin von mir arbeitet morgens, während ihre Kinder in der Kita sind. Nachmittags verbringt sie Zeit mit ihnen und zu Hause. Doch abends, wenn die Kinder schlafen, würde sie gern noch ein paar Stunden von zu Hause am Computer arbeiten, von 19 bis 23 Uhr. Doch das Gesetz zwingt sie, die 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten. Das Modell ist so nicht möglich. Das Ergebnis ist: Sie verliert Stunden, Einkommen und Rentenansprüche. Der Arbeitsmarkt verliert eine wertvolle Arbeitskraft. Ein weiteres Beispiel zeigt, wie auch Pendlerinnen und Pendler von Flexibilität profitieren können. Eine andere Freundin von mir pendelt zwischen Wohn- und Arbeitsort. Für sie wäre es eine enorme Erleichterung, wenn sie ihre Wochenarbeitszeit an vier statt an fünf Tagen absolvieren könnte. Diese Beispiele stehen stellvertretend für viele, die unter den starren Regeln leiden. Ist das zeitgemäß? Nein. Flexibilität ist ein Gewinn für alle. Die Fakten sprechen eine klare Sprache. Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Über 70 Prozent der Beschäftigten wünschen sich mehr Einfluss auf ihre Arbeitszeit, so die Hans-Böckler-Stiftung. Skandinavische Länder zeigen, dass flexible Modelle nicht nur die Zufriedenheit steigern, sondern auch Krankheitstage reduzieren und Motivation erhöhen. Das Fazit ist eindeutig: Flexible Arbeitszeiten schaffen zufriedenere Arbeitnehmer und stärken die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. (Beifall CDU, FDP) Die Vorteile: weniger Bürokratie, mehr Freiheiten. Was bringt eine Reform hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, wie Sie die europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht? Für Arbeitnehmer mehr Freiheiten bei der Gestaltung, für Unternehmen weniger Bürokratie, mehr Planbarkeit und ein modernes Arbeitsumfeld, das Fachkräfte anzieht. Ein flexibleres Arbeitszeitgesetz stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern macht Deutschland auch attraktiver für Fachkräfte. Andere Länder wie Dänemark und Schweden haben uns hier längst überholt, dort zeigt sich, Arbeitnehmerrechte und Flexibilität sind kein Widerspruch. Warum hinken wir hinterher? Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell der Zukunft. Sie steht für Vertrauen, Eigenverantwortung und Wertschätzung. Doch was plant die Bundesregierung? Einerseits will sie Vertrauensarbeitszeit ermöglichen, ohne Stechuhr. Andererseits pocht sie auf umfassende Pflichten zur Arbeitszeiterfassung, die Vertrauensarbeitszeit de facto unmöglich macht. Dieses widersprüchliche Vorgehen ist ein Innovationshemmnis. Bremen darf sich diese Blockade nicht leisten! (Beifall CDU) Wir müssen dafür sorgen, dass Innovation in der Arbeitszeitgestaltung nicht durch unnötige Regulierungen ausgebremst wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist Zeit für ein Arbeitszeitschutzgesetz, das im 21. Jahrhundert angekommen ist: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie, echte Zukunftsperspektiven. Die Menschen in unserem Land erwarten erstens die Freiheit, Familie und Beruf zu vereinbaren, zweitens Vertrauen und Eigenverantwortung statt starrer Vorschriften. (Beifall CDU) Lassen Sie uns handeln für Bremen, für unsere Wirtschaft und für die Menschen, die auf uns zählen! Dafür steht unser Antrag, und ich bitte um Ihre Zustimmung! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die ganze Woche schon aus der Abteilung Wirtschaft der CDU mit kruden Diskussionen zu tun gehabt. Die Krönung ist jetzt heute dieser Antrag, der in weiten Teilen einfach gegen geltendes Recht verstößt und deswegen so auch gar nicht möglich ist. Ich bin verwundert, dass bei Ihnen so was überhaupt vorgeht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wer macht denn das Recht?) Zu der Erläuterung vielleicht später. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist aber ein bisschen billig als Argument! Man kann ja geltendes Recht ändern, dafür sitzen wir ja hier! – Unruhe) Nein, das ist nicht billig, sondern wenn man gegen geltendes Recht verstößt – –. Das kann ich gern mit Herrn Dr. Schröder diskutieren, aber nicht mit Ihnen, Herr Schäck. Vielleicht zwei Sätze inhaltlich zu dem, was eben gesagt worden ist: Es sind flexible Arbeitszeitmodelle möglich. Das ist überhaupt kein Problem. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Vertrauensarbeitszeit ist weder abgeschafft noch sonst irgendwas. Auch die ist möglich. Es ist ein Arbeitszeitmodell, das man in Betrieben vereinbaren muss. Eines geht allerdings nicht. Wir sind verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Warum?) Warum, kann ich Ihnen sagen. (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) Im Gegensatz zu dem, was wir eben gehört haben, ist Arbeitsrecht – –, das sind ja alles Schutzvorschriften. Im Arbeitsrecht werden Gesetze nicht ständig geändert. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Gesetze!) Das Betriebsverfassungsgesetz ist aus den Fünfzigern, in den Siebzigern geändert worden, in den Zweitausendern und in 2020. Wir haben in diesem Bereich ein sogenanntes Richterrecht. Das heißt, die Rahmenbedingungen für das, was in den Betrieben passiert aktuell, wird im Wesentlichen von zwei Instanzen gemacht, nämlich vom Europäischen Gerichtshof und von der Dritten Instanz nach Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht, vom Bundesarbeitsgericht. Die setzen die Leitplanke. Wenn wir uns das mit der Arbeitszeiterfassung mal angucken, dann hat der Europäische Gerichtshof am 14. Mai 2019, Urteilsnummer EuGH Rs. C55/18 (CCOO) gesagt: „Die Arbeitszeit in Europa muss in allen Ländern erfasst werden!“ Sie muss erfasst werden. Der EuGH hat entscheiden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit einer jeden Arbeitnehmerin beziehungsweise eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann. Dies gilt verpflichtend zur Arbeitszeitaufzeichnung. Zweiter Punkt: Dieses EuGH-Urteil hat das Bundesarbeitsgericht aufgegriffen, und zwar in seiner Entscheidung am 13. September 2022, Aktenzeichen BAG-1 ABR 22/21, und hat gesagt: „Das Bundesarbeitsgericht hat verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes unter Vornahme der unionskonformen Auslegung“ – damit ist die Europäische Union gemeint und nicht die CDU – „verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ Das ist eine Verpflichtung! Das ist Richterrecht und daran kommt man nicht vorbei. Hier einen Antrag zu stellen, der gegen geltendes Recht verstößt, ist schon ein dolles Ding! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) Daraus kann man zwei Dinge ableiten: Erstens, wie die CDU ihre Recherche macht. Wo die Juristen darauf mal einen Blick werfen, ist echt fraglich. Bei uns, in unserer Fraktion wäre dieser Antrag nicht mal durch den Faktencheck gekommen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich wusste gar nicht, dass Sie einen machen! – Lachen CDU) Das ist nicht witzig. (Glocke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Piet Leidreiter? Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Aber gerne! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Bitte, Herr Leidreiter! Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sie haben ja jetzt auch mehrfach die Zwischenrufe gehört: Wir sind die Legislative und wir können es ändern. (Lachen SPD – Zuruf Arno Gottschalk [SPD]) Ja, jetzt kommen Sie wieder mit europäischem Recht, aber wir wollen doch Bürokratie abbauen. Oder sehen Sie das anders? Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Noch mal, Herr Leidreiter, vielleicht noch mal ein kleiner Nachhilfekurs: Es ist Richterrecht! Das haben der EuGH und das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Wir haben uns daran zu halten, wir können daran nicht vorbei. Das wäre mir nun ganz neu, dass man im Arbeitsrecht sagt: „Wir ignorieren eine BAG-Entscheidung und eine europäische Vorgabe und machen als Initiator, als Bundesland etwas Eigenständiges.“ Das wäre nun wirklich abstrus. (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Abgeordneter Leidreiter, haben Sie eine weitere Nachfrage? Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Nein, vielen Dank! Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Das eine ist: Wieso kommt das bei der CDU überhaupt durch den Faktencheck? Das ist die Frage. Das zweite ist: Das kann ja nur sein, wenn die Ideologie, die dahintersteckt, mehr Wert hat (Widerspruch und Unruhe CDU) als der Arbeitnehmerschutz. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz und es schützt die Beschäftigten nicht nur vor Betrieben, (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Bitte zum Thema! – Abgeordneter Jörg Zager [SPD]): Das ist doch Thema!) sondern auch vor sich selbst. Ich will einen Satz aus ihrem Antrag – –. (Glocke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Stahmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Akkamis? Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Aber gerne! Vielen Dank, Herr Stahmann, Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): vielen lieben Dank, Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, Herr Stahmann, ob Sie das Gesetz gelesen haben, aber bei dem Antrag der CDU geht es ja darum, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Das können wir natürlich als Landtag beschließen, wir sind die Legislative, oder? Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Noch mal: Es gibt ein geltendes Recht des Bundesarbeitsgerichts (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) und der Europäischen Gemeinschaft. Schade, dass Herr Dr. Schröder nicht da ist, aber vielleicht können wir das mal miteinander diskutieren, (Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]) wie die Rangreihe von Rechtsverordnungen ist und wo wir Einfluss haben und wo nicht. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Fragen sie doch mal den Kollegen Dr. Schröder, der erklärt das! – Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Der ist extra nicht da!) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Akkamis, haben Sie eine weitere Frage? Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Nein. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Bitte, Herr Abgeordneter! Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Ich will noch mal einen inhaltlichen Punkt zur Vertrauensarbeitszeit – ohne Dokumentation der Arbeitszeit – sagen, (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) weil es nicht nur die Frage ist, ob wir das dürfen. In dem Antrag steht: „Gleichzeitig ist Vertrauensarbeitszeit ein Zeichen von Vertrauen und Wertschätzung durch den Arbeitgeber.“ Ja, das ist in vielen Fällen so, in manchen halt nicht, aber in vielen Fällen ist das so. Vertrauensarbeitszeit hat aber einen anderen Kern und wird überwiegend in den Betrieben angewandt, in denen wir Ingenieure, Programmierer, Konstrukteure haben, also die, die sozusagen eher geistig arbeiten und nicht in die Produktion eingebunden sind. Das Problem von Vertrauensarbeit ist, dass es die Betriebskultur verändert, nämlich weg von einer Präsenzkultur –ich bin also eine Zeit im Betrieb und ich kriege auch nach Anwesenheit bezahlt – hin zu einer Verantwortungskultur, nämlich zu einer Ergebniskultur. Das bedeutet, dass das unternehmerische Risiko, das traditionell und auch richtigerweise beim Unternehmer liegt, auf die einzelnen Beschäftigten verlagert wird, weil es völlig egal ist, wie lange man an einer Arbeit sitzt. Es ist völlig egal, ob Stromausfall ist, EDV-Probleme sind, am Ende des Tages muss der Ingenieur, der Konstrukteur mit dem, was er aufgetragen gekriegt hat, fertig sein. Es ist sozusagen eine Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf Beschäftigte. Auch das ist ein Teil der Wahrheit und auch das wollen wir so nicht. Deswegen müssen wir aus rechtlichen und aus inhaltlichen Gründen diesen Antrag ablehnen. – Danke! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Olaf Zimmer. Abgeordneter Olaf Zimmer (Die Linke): Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste! Es geht in Deutschland und Europa ein Gespenst um, das Gespenst des Klassenkampfes von oben. (Beifall Die Linke – Lachen CDU, FDP) Kein Tag vergeht, an dem nicht eine neue alte Idee der Parteien AfD, CDU, FDP – die heißen hier unter anderem BD (Bündnis Deutschland) – (Widerspruch FDP) aufploppt, die zum Ziel hat, erkämpfte Rechte der Arbeiter:innen zu schleifen. (Beifall Die Linke) Das reicht von Anhebung des Renteneintrittsalters über Schleifung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis hin zu Entgrenzung der Arbeitszeit. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Was ist denn Ihre Idee?) Um Letzteres geht es hier und heute. Es geht um Arbeitszeit, besser Lohnarbeitszeit, also die Zeit, die ich verkaufen muss, um von dem Lohn, den ich erhalte, mein Leben zu finanzieren, mich zu reproduzieren, um weitere Lohnarbeit machen zu können. Dieses System macht einige wenige Besitzenden superreich, die meisten allerdings allerhöchstens satt. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Von Lohnarbeit wird man eben satt aber nicht reich. Wieviel Lohn ich für meine Arbeit bekomme, wie lange ich arbeiten muss, welche Pausen mir zustehen, regeln Gesetze, regeln Tarifverträge. Das alles fällt nicht vom Himmel: Die Bedingungen, die Löhne sind in langen, oft blutigen Kämpfen errungen. Sind doch Löhne ein Kostenfaktor, und je höher der Lohn, umso geringer der Profit, umso niedriger die Dividende. Mit dieser Erkenntnis starten Sie auch gleich in der Prosa zu Ihrem Antrag mit dem Titel „Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit ermöglichen – Vertrauensarbeitszeit erhalten“, in dem Sie sagen: „Arbeitszeit ist eine zentrale Stellschraube für den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe.“ Arbeitszeit, damit verbunden Flexibilisierung, sind dabei zwei Begriffe, die in Kombination verwendet seit Ende der Neunzigerjahre vor allem für eins stehen: Formen atypischer Beschäftigung wie Leiharbeit, Teilzeit und Minijobs, kurz: unsichere Arbeitsverhältnisse. Den Interessen und Bedarfen der Lohnabhängigen entsprechen diese flexiblen Arbeitsformen jedenfalls nicht. Im zweiten Satz ihrer Prosa sagen Sie, ich zitiere: „Flexible Arbeitszeit wird heute von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gleichermaßen gewünscht und praktiziert.“ Wir als Linke finden eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, die sich an den Bedürfnissen der Arbeiter:innen/Angestellten orientiert, auch gut: eine radikale Arbeitszeitverkürzung zum Beispiel bei vollem Lohnausgleich, ein Nachdenken darüber, welche gesellschaftlich notwendige Arbeit erbracht wird, unentgeltlich getan wird, wie man sie bewerten muss und wie man das alles ändern muss – alles das. (Beifall Die Linke) Was Sie hier vorschlagen, ist etwas ganz anderes. Es geht Ihnen um die Flexibilisierung zugunsten des Profits. Da sagen wir deutlich: Nicht mit uns! Einer Umstellung der täglichen Höchstarbeitszeit auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit stimmen wir genauso wenig zu, wie Ihrer Idee, dass bei sogenannten freiwilligen Vertrauensarbeitszeitmodellen keine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung eingeführt werden darf. Alles gehört dokumentiert! So hat das BAG am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber aus Arbeitsschutzgründen verpflichtet sind – wobei der Begriff Arbeitgeber – –, aber gut, das ist ein anderes Thema –, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Dieses Urteil ergibt sich aus dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019, welches Arbeitgeber – also Ausbeuter – dazu verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden beziehungsweise einer jeden Beschäftigten geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) In Ihrem Antrag sagen Sie weiter: „Die wachsende Bedeutung von flexiblen Arbeitszeiten und mobiler Arbeit in vielen Berufsleben spiegelt gesellschaftliche und arbeitsmarktbedingte Veränderungen wider, auf die es gesetzgeberisch zu reagieren gilt. Der im Arbeitszeitgesetz angelegte Acht-Stunden-Tag steht den Erfordernissen der modernen Arbeitswelt mitunter entgegen.“ So die CDU. Wahr ist: Die Anzahl der Beschäftigten, die anteilig im Homeoffice arbeiten, hat mit Beginn der Coronapandemie stark zugenommen. Das birgt für Beschäftigte gesundheitliche Risiken, zum Beispiel durch überlange Arbeitszeitintervalle ohne Pausen, ebenso wie die Gefahr der Selbstausbeutung in sich. Für viele steigt die Gefahr der Überlastung, was vor allem mit Entgrenzungsphänomen der Arbeit und Arbeitsverdichtung zusammenhängt. Beschäftigte arbeiten im Homeoffice oft zu atypischen Zeiten, leisten mehr unbezahlte Arbeit und müssen für den Ausbeuter außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit erreichbar sein. Ein dienstliches Telefonat nach Feierabend, mal kurz am Wochenende ein paar Mails beantworten – Überstunden, die nicht ausgeglichen werden. Aus einigen Minuten können am Ende der Woche schnell ein paar nicht erfasste Überstunden werden und eben Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Um dem entgegenzuwirken, ist die Dokumentation von Arbeitszeit zentral. (Beifall Die Linke, SPD) Ein Umstand, der im Übrigen auch für Lehrer:innen oder, wie das bei mir ist, für Erzieher:innen zutrifft. Auch hier ist eine Dokumentationspflicht der erbrachten Vorbereitungszeit ein Schutz vor ausufernder Mehrarbeit. So wird an Schulen nach GEW-Angaben weitaus mehr gearbeitet als eigentlich vorgesehen. Eine genaue Erfassung der Stunden soll Entlastung und besseren Unterricht bringen, fordert zum Beispiel die GEW in Hessen. Tatsächlich wären alle Bundesländer in der Pflicht, eine Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte einzuführen. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir durchschauen Ihren Angriff auf erkämpfte gewerkschaftliche Rechte, den Sie mit fancy Worten wie „modern“ und „flexibel“ tarnen, und weisen ihn zurück. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Besten Dank! (Beifall Die Linke, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächstes hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Heute debattieren wir ein Thema, welches für die Zukunft unserer Arbeitswelt in den letzten Jahren bereits von zunehmender Bedeutung geworden ist: die Notwendigkeit, mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit zu ermöglichen und das Konzept der Vertrauensarbeitszeit zu fördern. Dieses Thema liegt genau betrachtet sowohl im Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberinteresse. Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel, der technologische Fortschritt, die Veränderungen in den Ansprüchen der Mitarbeiter, aber auch natürlich die Digitalisierung fordern neue Ansätze in der Arbeitszeitgestaltung. Immer mehr Menschen wünschen sich flexible Arbeitszeitmodelle, die es ihnen ermöglichen, ihre beruflichen Verpflichtungen mit ihren persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Hier kommt das Konzept der Vertrauensarbeit berechtigt ins Spiel – ein Modell, das nicht nur Flexibilität fördert, sondern auch auf gegenseitigem Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufbaut. Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit? Sie ermöglicht Beschäftigten, ihre Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen zu können, ohne dabei strikte Anwesenheitsvorgaben beachten zu müssen. Zugrunde liegt das Vertrauen darauf, dass die Arbeit erledigt wird, ohne dass dies starrer Anwesenheitspflichten bedarf. Statt starrer Zeitregelungen zählt letztlich das Arbeitsergebnis und nicht zwingend, wie viele Stunden jemand vor Ort im Betrieb verbracht hat. Dieses Modell hat für Arbeitnehmer und Unternehmen weiterreichende Vorteile. Es erlaubt eine flexible Anpassung an individuelle Lebenssituationen, fördert die Eigenverantwortung der Beschäftigten und schafft ein höheres Maß an Zufriedenheit. Auch profitieren die Unternehmen von motivierten und produktiven, ihre Arbeit eigenständig organisierenden Mitarbeitern. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht es also den Beschäftigten, ihre beruflichen Aufgaben besser mit ihren persönlichen Verpflichtungen zu koordinieren. Ein klarer Vorteil in einer Zeit, in der die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben immer fließender werden, sei es durch die Betreuung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder den Wunsch nach mehr Freizeit. Flexible Arbeitszeitmodelle geben den Menschen die Freiheit, ihre Zeit so zu gestalten, wie es am besten zu ihrem Leben passt. Ferner steigert Flexibilität nachweislich die Produktivität. Da gibt es Studien, die zeigen, dass Menschen, die in einem flexiblen Umfeld arbeiten, in der Regel produktiver sind als diejenigen, die an starre Zeitvorgaben gebunden sind. Der Grund dafür ist recht einfach: Wenn die Mitarbeitenden Kontrolle über die Zeit haben, können sie ihre Arbeit besser an die individuellen Leistungshochs und -tiefs anpassen. Flexibilität gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft so einzusetzen, dass sie am effizientesten ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Menschen, welche die Freiheit haben, ihre Arbeitszeit so zu gestalten, sind in der Regel auch zufriedener mit ihrer Arbeit und ihrem Arbeitgeber. Diese Zufriedenheit führt zu einer höheren Bindung, Identifikation mit dem Unternehmen und verringert die Fluktuation, (Beifall Bündnis Deutschland) was gerade, wie Sie wissen, in Zeiten des Fachkräftemangels ein ganz entscheidender Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen ist. Natürlich bringt Vertrauensarbeitszeit auch Herausforderungen mit sich. Eines der größten Bedenken ist, dass Mitarbeitende möglicherweise Schwierigkeiten haben könnten, klare Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zu ziehen. Ohne feste Arbeitszeiten besteht die Gefahr, dass man ständig arbeitet und nie wirklich abschaltet. Hier ist es wichtig, dass sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende klare Regeln und Strukturen haben, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu realisieren, zu gewährleisten. Eine weitere Herausforderung ist die Frage der fairen Beurteilung der Arbeitsleistung. Bei der Vertrauensarbeitszeit liegt der Fokus weniger auf betrieblicher Anwesenheit, sondern auf den Ergebnissen. Dies erfordert eine andere Art der Führung und Beurteilung durch die Vorgesetzten. Es muss klar definiert werden, welche Ziele erreicht werden sollen und wie der Erfolg gemessen wird. Dies erfordert einen transparenten und offenen Dialog zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. (Beifall Bündnis Deutschland) Um es vorauszunehmen, den sehen wir momentan gar nicht gefährdet. Die Bedeutung des Vertrauens in der Arbeitswelt ist auch noch ein wichtiger Punkt. Darüber sollte man in dem Zusammenhang auch sprechen, sie ist nämlich das Herzstück der Vertrauensarbeitszeit als solches. Dies erfordert, dass Arbeitgeber darauf vertrauen, dass ihre Mitarbeiter ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsbewusst erledigen, und zwar ungeachtet der Uhrzeit, ob sie im Büro oder im Homeoffice arbeiten. Auch müssen sich natürlich auf der anderen Seite die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darauf verlassen können, dass sie nicht ausgenutzt werden und dass ihre Arbeitsleistung fair bewertet wird. Da kommen wir gleich noch mal zu den Arbeitszeiten, ob wöchentlich oder täglich. Dieses Vertrauen ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit. Natürlich, die Arbeitswelt entwickelt sich weiter und wir müssen uns an diese Veränderungen anpassen. Flexibilität bei der Arbeitszeit ist momentan eigentlich auch gar kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit, die Vertrauensarbeitszeit so gesehen ein Modell, das uns dabei helfen kann, diese Flexibilität zu erreichen, ohne dabei Produktivität oder Effizienz zu opfern. Das heißt, Unternehmen, die sich auf diese Veränderungen einlassen und ihren Mitarbeitenden mehr Flexibilität gewähren, werden langfristig die Gewinner sein. Sie werden in der Lage sein, talentierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, die motiviert sind und sich mit ihrem Unternehmen identifizieren. Gleichzeitig profitieren auch die Mitarbeitenden von einem Arbeitsumfeld, das es ihnen ermöglicht, ihr berufliches und privates Leben besser in Einklang zu bringen. Deswegen macht, jetzt kommen wir dazu, unternehmerisch gesehen es sicherlich Sinn, eine Umstellung von täglich auf wöchentlich in den Bereich der Freiwilligkeit zu stellen. Klar, das lässt sich nicht abstreiten, das flexibilisiert, das macht so gesehen Sinn. Jetzt will ich aber genau auf diesen Punkt noch einmal eingehen, und zwar , der nennt sich „Freiwilligkeit“. Es ist ja oft so, ich will nicht für jedes ‒ ‒ Unternehmen sprechen, aber es ist ja oft so, dass in der Arbeitswelt die Waffen zwischen Beschäftigten und Unternehmen nicht zwingend immer gerecht verteilt sind. Aus diesem Grund ist dieser Punkt kritisch zu beurteilen. Deswegen, die Freiwilligkeit klar, wenn sie denn unter den ‒ dementsprechenden Prämissen der echten Freiwilligkeit gegeben wird ‒ würden wir unterstützen. (Glocke) Nach derzeitiger Lage würden wir aber davon absehen und werden uns hier enthalten. Was anderes ist noch , und zwar ‒ ‒ (Glocke) die Höchstrichterlichkeit, die Sie gerade ansprachen, Herr Stahmann. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Diese hat definitiv keinen Gesetzescharakter, das muss man beachten. Danke! ‒ (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste hat das Wort die Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch aus dem Gewerkschaftssektor! (Lachen SPD) Vielen Dank für die bisherige Debatte, ich fand sie sehr spannend, auch wenn ich sie in Teilen so bisschen aus der Zeit gefallenen empfunden habe, ein bisschen Retro an der ein oder anderen Stelle, obwohl wir es doch mit einem Thema zu tun haben, das ja wirklich virulent ist. Das merkt man zum Beispiel, wenn man selber in Bewerbungsgesprächen sitzt, mit einem Arbeitsmarkt zu tun hat, der sehr arbeitnehmerfreundlich ist, Gott sei Dank, und da Arbeitnehmer sitzen und relativ zielgenaue Vorstellungen von ihrer eigenen Arbeitszeit haben oder auch ihrem Standort, wo sie leben und wo sie arbeiten. Da ist heute doch sehr viel Musik drin, was Flexibilisierung, auch eine Flexibilisierung vonnöten macht, die nicht jedem Arbeitgeber gefällt, das kann ich schon verstehen. Nun ist es aber so, dass wir nun mal einen Arbeitnehmermarkt haben, Arbeitnehmer:innenmarkt, was ich ausgesprochen gut finde, weil Beschäftigte sich sehr genau dazu äußern können, unter welchen Bedingungen sie arbeiten wollen und unter welchen eben auch nicht mehr, und dass sie da auch frei entscheiden können. Von daher ist es doch richtig, dass wir diese Debatte führen: Wie sehen eigentlich Arbeitszeitmodelle heute und morgen aus? Wenn ich das mal so sagen darf: Da kommt der CDU-Antrag genau in eine richtige Zeit, die Debatte ist virulent. Aber mit der Vertrauensarbeitszeit ist es eben nicht getan. Ich glaube, wir müssen in den nächsten Jahren über sehr viel weitergehende Ideen und Modelle reden. Von daher finde ich es vollkommen in Ordnung und auch gut, wenn wir uns hier im Haus damit auseinandersetzen und dann vielleicht nicht gerade mit Argumenten aus den Achtzigerjahren. Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist sowohl aus Arbeitnehmer:innensicht als auch aus Arbeitgeber:innensicht nicht des Teufels, sondern das sind die Aktualitäten, mit denen man auf dem Arbeitsmarkt umgehen muss und ganz ehrlich, das wird von den Sozialpartnern auch längst getan. In unfassbar vielen Unternehmen gibt es schon so lange Regelungen, so, wie Sie sie sich vorstellen, Frau Gröninger. Da wird längst so gearbeitet, weil es eben möglich ist. Dafür bräuchten wir jetzt kein keine neue Gesetzesregelung. Der Dreh- und Angelpunkt ist die Arbeitszeiterfassung, die Dokumentation der Arbeitszeiterfassung, und da muss ich schon sagen, geht halt kein Weg dran vorbei. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es gibt bestimmt unterschiedliche Methoden, über die man reden kann, wie diese Erfassung stattzufinden hat. Aber dass sie stattfinden muss – –. Wie soll ich das erklären? Ich sage mal so: Dem Großteil der Unternehmen, auch dem öffentlichen Dienst, ist natürlich daran gelegen, dass die Arbeitnehmer:innen so arbeiten, dass es gesetzeskonform ist. Es ist doch aber keine neue Nachricht, auch für die CDU nicht, dass es das ein oder andere Unternehmen, dass es den ein oder anderen Arbeitgeber oder die ein oder andere Arbeitgeberin gibt, die es mit der Gesetzesgrundlage nicht so genau nehmen oder die Gesetze in ihren eigenen Interessen sehr weit ausdehnen. Die nicht den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter:innen im Blick haben und die nicht die Vereinbarkeitsfrage ihrer Mitarbeiter:innen im Blick haben, sondern eben ausschließlich oder zuvorderst den Umsatz ihres Unternehmens. Nur für diese Fälle braucht es gesetzliche Grundlagen, die sicherstellen, dass Mitarbeitende an ihrem Arbeitsplatz nicht über die Maßen ausgenutzt werden. Deswegen braucht es die Arbeitszeiterfassung. So sieht die Arbeitswelt dann eben auch aus. Darüber hinaus: Ich finde es wirklich mutig. Wir sind wirklich ganz beieinander, wenn es um die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, von Arbeit und Sorgearbeit geht. Aber die Annahme, dass eine Vertrauensarbeitszeit oder eine Wochenarbeitszeit per se zu mehr Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit führt, die finde ich schon mutig. Die Wahrscheinlichkeit, dass das auch zu mehr Druck auf Sorgearbeitende führen kann und dann Familie doch eher hinten runterfällt, diese Wahrscheinlichkeit kann man nicht ganz ausschließen, je nachdem, mit welchem Arbeitgeber man das zu tun hat, so naiv bin ich nicht. Von daher, bitte, Arbeitszeiterfassung muss dann da drin schon sein, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Ich glaube, damit sind auch alle Argumente ausgereizt. Es liegt ein Gesetzesentwurf vor, der liegt aber auf Eis. Von daher kann man sich auch auf Bundesebene noch mal damit auseinandersetzen, das hat das Bundesarbeitsministerium ja auch getan, wie die Regelungen so abgesichert werden können, dass sie einerseits eine Flexibilisierung möglich machen, dass das andererseits aber nicht auf Kosten des Arbeitnehmer:innenschutzes passiert. Wenn die Debatte in diese Richtung weitergeht, dann sind wir GRÜNEN da gerne dabei. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gökhan Akkamis. Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidenten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Das Bundesarbeitsgericht hat vor etwa zwei Jahren entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtet sind – die Arbeitgeber ursächlich, die Arbeitnehmer ihrer Rolle – die Arbeitszeiten zu erfassen. Faktisch ist damit die Vertrauensarbeitszeit unmöglich geworden. Das Arbeitszeitgesetz selber ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie von 1993. Der Vorgänger, die Arbeitszeitordnung, wäre in diesem Jahr 101 geworden, sie stammt noch aus der Weimarer Republik. Insofern, nach 30 Jahren ist das Arbeitszeitgesetz ein Oldtimer. Ein neues Arbeitszeitgesetz ist mehr als überfällig. Daher unterstützen wir den Antrag der CDU. (Beifall FDP) Vielleicht an dieser Stelle: Ich glaube, nicht nur das Arbeitszeitgesetz als Solches, sondern auch so manche Ansicht und so manche Gesinnung gehören eigentlich ins Museum. (Beifall FDP) Für uns als Freie Demokraten ist Leistung nicht etwas, was man beantragt, sondern etwas, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeden Tag erneut erbringen. Es ist Aufgabe von Politik, das zu gestalten, Herr Stahmann. Natürlich können wir als Legislative eine übergeordnete Legislative auffordern, bessere Gesetze zu erlassen. Dass das auf Eis liegt, wurde von Frau Dr. Müller bereits gesagt. Das ist überhaupt nicht nicht rechtskonform. Das ist absoluter Blödsinn. Halten Sie da gerne Rücksprache mit den Juristen, die Sie in der Fraktion haben. Das haben wir selbstverständlich getan und die CDU bestimmt auch. (Beifall FDP) Die Wahrheit ist doch: In etwa bestimmt 90 Prozent aller Betriebe wird gerade ein Fantasiebogen ausgefüllt, wann wer wie gearbeitet hat. Zumindest letzte Woche noch kam ein Handwerker aus Bremerhaven auf mich zu und hat genau das gesagt: „Warum müssen wir diese Fantasiebögen ausfüllen? Sie können die Realität einfach gar nicht abbilden.“ So ähnlich war es auch vor zehn Jahren. Als ich noch in einem Schreibwarengeschäft als Aushilfe, als kleiner Schüler gearbeitet habe, mussten wir irgendwelche Fantasiebögen ausfüllen, nur, um irgendwelche Konformitäten einzuhalten, damit bei einer Kontrolle keine Strafen erlassen werden. Natürlich haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Land an diese Arbeitszeitgesetze gehalten, aber die Kontrollpflichten – und das ist doch das, was uns hier so stört, das ist das Problem –, die könnten wir abschaffen, indem wir ein besseres Modell finden für Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer. Die Vertrauensarbeitszeit würde das möglich machen. (Beifall FDP) Außerdem ist es heutzutage doch eher so –das Arbeitszeitgesetz diente eigentlich dem Schutz vor Ausbeutung, da bin ich doch bei Ihnen –, dass es eher ein Hindernis, ein Klotz am Bein ist und das für alle Arten von Arbeitsbeschäftigten. Es sind nicht nur die privilegierten Menschen. Auch der Monteur, der auf Reisen ist und zum Beispiel Bagger fahren muss als Arbeitstätigkeit. Der möchte einfach mehr machen, das macht auch Sinn für ihn, er ist Kern von der Familie, er hat da eigentlich sonst nichts zu tun. Warum hindern wir die Leute daran, mehr zu geben? Warum hindern Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran, mehr zu leisten? Das ergibt für uns keinen Sinn, und das sind wir dagegen und unterstützen den Antrag der CDU. (Beifall FDP) Es sind übrigens nicht nur die Monteurinnen und Monteure. Natürlich betrifft es zum Beispiel auch Studenten mit ihrer Krankenversicherung, weil sich der Krankenversicherungsstatus anhand der wöchentlichen Höchstarbeitszeit bemisst, die auf etwa 20 Stunden gekappt werden muss. Bei Minijobs war es ganz lange ähnlich, bis wir das auf Bundesebene reformiert haben. Da gab es bei jeder Erhöhung des Mindestlohns weniger Möglichkeiten für die jeweiligen Minijob-Inhaberinnen und –Inhaber, zu arbeiten. Das ist ein Problem gewesen, das haben wir abgeschafft. Aber es ist natürlich so, dass viele Abhängigkeiten, vor allem im Sozialbereich, auf dem Arbeitsbereich und der Arbeitszeit aufbauen. Da ist jetzt die Urlaubsregelung, die darauf abzielt, an wie vielen Tagen man eigentlich arbeitet und nicht, wie viele Stunden, das Kurzarbeitergeld an und für sich, das Elterngeld und wie schon angesprochen die Krankenversicherungsregelung für Studenten. All das müsste man im Nachgang noch angehen, ist aber kein Problem. Auch da fordern wir den Bund auf, neuere, bessere Gesetze zu erlassen, und das kann ein Landtag selbstverständlich. (Beifall FDP) Man muss fairerweise sagen, wir sind ein Teilzeitparlament, eines von wenigen. Das heißt, Ihre Arbeitszeiterfassung möchte ich manchmal gerne sehen. Sie muss ja schon allein bei uns unglaublich voller Fantasie sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir mehr als zwei Abgeordnete haben, die wirklich korrekt jede einzelne Buchung haben erfassen können. Das ist gar nicht anders möglich. Bitte? (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin als Abgeordnete selbstständig! Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: ‒ Wir sind doch keine normalen Arbeitnehmer!) Ich rede von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die eine Nebentätigkeit haben. Ist doch klar, wenn ich sage, dass wir ein Teilzeitparlament sind, dass genau die gemeint sind, aber Sie wollen mich ja missverstehen. Das ist hier das Problem. (Beifall FDP Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: In welcher Welt ‒ leben Sie? – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Nur, weil Sie nicht arbeiten gehen wollen!) Wissen Sie was? Wir machen hier einen Punkt! Ich glaube, ich brauche die Minuten gleich noch. (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin! Auf ein paar Dinge will ich nur kurz eingehen. Im jetzigen Arbeitszeitgesetz, was ein Schutzgesetz ist, Herr Akkamis, da geht es nicht um die Frage, wer mehr leisten will, sondern es geht um die Frage, wer mehr leisten muss. Das hat Grenzen, das ist ein Schutzgesetz. Den Gedanken verfolgen wir. Mir ist nicht klar, warum Flexibilität in den derzeitigen täglichen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz von zehn Stunden , das zu wenig ist. Mir ist nicht klar, ‒ ‒ warum elf Stunden Ruhe nicht gewährt werden, sondern wo man das noch verkürzen will, und mir ist auch nicht klar, warum ein Rahmen von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten nicht ausreicht. Das gibt so viel Flexibilität, mehr brauchen wir an der Stelle nicht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Zu der Gerichtsbarkeit: Der Antrag bezieht sich auf eine Veränderung in der Bundesregierung. Wir reden aber über die Umsetzung von europäischem Recht. Deswegen ist der Antrag falsch. Er ist einfach falsch. (Glocke) Jetzt mag es sein, dass man während der Parlamentsdebatte noch mal Recherche betreibt, den Faktencheck, da bin ich echt gespannt, aber es ist so nicht umsetzbar. Es verstößt gegen geltendes europäisches Recht. (Glocke Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ‒ Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Stahmann! Wir müssen hier nicht einer Meinung sein, aber mir Qualität abzusprechen, meiner Fraktion Qualität in der Arbeitsweise abzusprechen und insbesondere unseren parlamentarischen Beratern Qualität abzusprechen, das finde ich parlamentarisch ein absolutes Unding! (Beifall CDU – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Aber der Widerspruch von Ihnen liegt mit dem Antrag auf dem Tisch!) Es ist auch so, dass ich es ein absolutes Unding finde, dass Sie mir vorwerfen, dass ich hier noch mal eben Recherche betreibe, weil das, was ich ausgedruckt habe, ist der Koalitionsvertrag der Ampel. In dem steht Folgendes: „Um auf Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren und die Wünsche von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung aufzugreifen, wollen wir Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen, flexible Arbeitsmodelle zu ermöglichen. So viel zu dem Thema. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Dass Sie sagen, dass das alles gut so ist, wie es ist, das sagt nicht mal der Arbeitsminister Hubertus Heil. Der möchte nämlich auch nicht mehr zur Stechuhr zurück, das hat er so gesagt. Dass er uns ein neues Gesetz zur Umsetzung der EuGH-Richtlinie (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) schuldig bleibt bis zum Ende der Legislaturperiode, das ist wohl nur mit der Performance der Ampel zu rechtfertigen. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stahmann zu? Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Oh ja! Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Danke, Frau Präsidentin, danke, Frau Gröninger! Sind Sie mit mir einer Meinung, Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Nein. (Heiterkeit CDU) Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): dass auch in dem – –. Auch ein nettes demokratisches Verhalten, erst mal nein zu sagen. (Beifall SPD) Respekt! Respekt! Es geht dann nicht mehr um Inhalte, sondern nur noch darum, wer es sagt. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das sagen Sie!) Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es auch in dem Zitat der Koalition, welches Sie eben gebracht haben, nicht um die Erfassung geht und auch nicht um die Änderung der Erfassung, weil es europäisches Recht ist, sondern um Flexibilisierung? Ich habe gesagt, Flexibilisierung ist notwendig und unter den derzeitigen Verhältnissen möglich. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Da sind alle Spielräume offen!) Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Ja, aber die Veränderung wollen Sie ja trotzdem in dem Absatz. (Beifall CDU – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ja!) Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Ich will keine Veränderung, ich lehne das insgesamt ab. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Stahmann, das ist hier kein Dialog. Ist die Frage beantwortet, Frau Abgeordnete? Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Ich denke schon, ja. (Heiterkeit) Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Ich denke nicht, aber okay. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Haben Sie eine weitere Nachfrage? Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Nein, danke, Frau Präsidentin. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Geht doch, danke! Dann fahren Sie bitte fort! Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Es ist – und das ist tatsächlich der Punkt, der sich hier gezeigt hat, der sich aber auch in den letzten zwei Tagen gezeigt hat , es geht da drum, wie viel Vertrauen Sie in Arbeitgeber ‒ stecken, nämlich gar keins. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!) Es ist nämlich so . Frau Henrike Müller, ich danke Ihnen für den Beitrag. ‒ ‒ Der hat hier echt zur Versachlichung beigetragen, absolut. (Beifall CDU – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke schön!) Es hätte eine Möglichkeit gegeben, dass Sie den Satz mit der Vertrauensarbeitszeit aus dem Antrag rausstreichen, einen Änderungsantrag machen, und wir hätten es beschließen können. Wäre eine parlamentarische Möglichkeit gewesen, dann hätten wir wahrscheinlich eher eine Einigung gefunden, aber . ‒ ‒ (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht im Wahlkampf!) Das zeigt insbesondere der Debattenbeitrag vom Kollegen Stahmann, dass der wirklich gar kein Vertrauen in Arbeitgeber hat, dass sie bestmöglich dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmer vernünftig arbeiten können, auf vernünftige Art und Weise, dass dieses Bild einer ausgebrannten Arbeitskraft ein Bild ist von vor 100 Jahren. Wenn ich mir eine RecruitingWebsite angucke, dann werden da so viele Benefits aufgeführt. Die Leute werben um die Arbeitnehmer. Es geht da drum, denen das Arbeitsumfeld so angenehm wie möglich zu machen. Dann sind die Zeiten einer ausgebrannten Arbeitskraft absolut vorbei. (Beifall CDU) Ich habe noch 17 Sekunden, ich muss noch eine Sache sagen: Das, woran Herr Stahmann sich in seinen 7 Minuten hier aufgehängt hat, war vor allem die Dokumentation der Vertrauensarbeitszeit. Zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit hat er nicht gesagt, die 10 Stunden sind nämlich nur ‒ ‒ in Ausnahme gültig. Ein letzter Satz: Wir müssen weiter darüber debattieren, hier im Parlament, in der Deputation. Ich glaube nicht, dass das ein Thema aus dem letzten Jahrhundert ist, sondern dass es ein höchst aktuelles Thema ist, das wir bearbeiten müssen. (Glocke Beifall CDU) ‒ – Vielen Dank! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Claudia Bernhard das Wort. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir gehört haben hochsensibel, dieses Thema. ‒ Ich finde es total spannend, in welche Richtung galoppiert es denn weg? Niemand bestreitet, würde ich mal sagen, dass wir eine gewisse Überlegung bezüglich flexiblen Arbeitszeitmodellen – –, niemand! Die Argumentation, zu sagen, das ist aus dem letzten Jahrhundert, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ist es ja!) finde ich insofern misslich, weil dann haben wir eine ganze Menge von Gesetzen, die ich ungern aufgeben würde, bloß, weil sie schon etwas älter sind. Da würden mir ein paar Beispiele einfallen. Es sind ja Errungenschaften mit einer historischen Auseinandersetzung zwischen Unternehmern und den arbeitenden Menschen. Das ist etwas, was man nicht einfach so über den Haufen werfen darf. Das ist das eine. Das andere ist, dass die Flexibilisierung sehr einseitig betrachtet wird. Weil ich das jetzt so gerade gehört habe, von wegen es gibt keine ausgebrannten Mitarbeiter mehr. Das ist sowas von falsch, Frau Gröninger! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke Abgeordneter Volker ‒ Stahmann [SPD]: Ja!) Das ist sowas von falsch! Gerade in den sozialen Berufen, im Gesundheitsbereich, da könnte ich Ihnen ganz andere Auswertungen sagen. Der zweite Punkt ist, von wegen es heißt immer, alle wünschen sich tatsächlich Flexibilität. Auch das stimmt doch nicht. Die ganzen arbeitswissenschaftlichen Studien sagen ganz klipp und klar: Verlässlichkeit hätte ich gern, aber nicht von wegen „flexibel“, dass ich abrufbar sein soll, wann es sozusagen von oben befohlen wird. Der vorliegende Antrag fordert eben diese Modernisierung. Das ist jetzt wirklich eine ambivalente Nummer. Ich habe mir die Bundestagsdebatte dazu übrigens kürzlich angesehen, da kam ja der Antrag von der FDP. Demgegenüber sind wir hier supernüchtern und sachlich. Das, was ich da gehört habe, ist grottig gewesen, von allen Beteiligten, fast von allen Beteiligten. (Beifall SPD Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Ja, das stimmt! – ‒ Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Das finde ich auch schade, dass solche Debatten völlig abgehoben und bar jeglicher Sachlichkeit und Nüchternheit und Rationalität , sondern nur ‒ ‒ noch im Getöse untergehen. Das muss wirklich nicht sein. Aber noch mal zu diesen beiden Punkten: Länger als 8 Stunden, 10 Stunden sind erlaubt. Wo ist das Problem? Ja, es muss in einem bestimmten Zeitraum wieder sozusagen verschoben werden, das ist auch richtig. Ich kenne selber rauf und runter die Problematiken, zu sagen, wann kriege ich denn das unter, ist das schon Arbeitszeit, ist das nicht Arbeitszeit und so weiter. Wir haben bei den flexiblen Möglichkeiten total Luft nach oben, Stichwort „Kinderbetreuung/Vereinbarkeit“. Da hätte ich ganz gerne tatsächliche Vorgaben. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Na denn mal los!) Ja, wäre auch nicht schlecht. Ich leide auch darunter, dass man das mal hinkriegt. Aber gerade aus gesundheitspolitischer Sicht habe ich doch ganz viele Auswertungen, dass jemand, der über 10 Stunden am Tag arbeitet – –. Das ist wirklich nicht erstrebenswert. Es ist eine Schutzfunktion, und da ist es mir völlig wurscht, wie alt das jetzt eigentlich ist, sondern diese Schutzfunktion ist ernst zu nehmen. Die ist nicht vom Himmel gefallen, die ist schwer erstritten, und genau das muss man wieder zum Gegenstand machen. Die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse kann man nicht einfach in die Tonne treten, und die Auswirkungen von Arbeitszeiten auf die Gesundheit muss man gerade vor dem Hintergrund, dass wir einen Arbeitnehmermarkt haben, sehr ernst nehmen. Das wäre das eine. Das andere ist die Arbeitszeiterfassung. Auch da weiß ich, welche Kapriolen gedreht werden, um bestimmte Arbeitszeitenerfassung hinzukriegen, und ich habe auch keine Lust, zu überlegen, wann muss ich das nacherfassen, welchen Zettel muss ich ausfüllen und so weiter und so weiter. Die gesamten gesetzlichen Vorgaben sagen nichts über das „Wie“, und es ist noch kein Referentenentwurf. Es kreist bestenfalls aus diesem Kabinett. Wir haben über das „Wie“ keinerlei Ansagen. Das heißt auch, dass eine flächendeckende Arbeitszeiterfassung natürlich nicht die Probleme löst. Das wissen wir doch auch. Das Bundesarbeitsministerium hat zwar das angekündigt, ich hätte es inzwischen auch ganz gern, aber da haben wir mehr oder weniger nichts vorliegen. Komme ich doch noch mal zum Kern der Sache: Ich glaube, wir sind auf der einen Seite alle dabei, zu sagen, flexibel wäre besser, und es müsste ein auf Augenhöhe ausgehandelter Prozess sein. Das ist aber nicht die Realität. Es ist ein hierarchisches Verhältnis. Es ist ein ungleiches Verhältnis. Auch jetzt gibt es sehr viel Aushandlung, was möglich ist, was man noch in den Abendstunden machen kann, was man dahin schiebt, dorthin schiebt, alles möglich. Aber wenn die Erwartungshaltung in der Weise gedreht wird, dass wir gesetzliche Grundlagen haben, die das mehr oder weniger einschleift, dass ich das abrufen kann von oben, und dass, wenn man das nicht macht, das ein Nachteil ist, dann bin ich nicht dafür, dass wir das in diese Richtung entwickeln. Ist doch völlig klar. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das würde die veränderte Haltung, die Zugriffsmöglichkeiten erhöhen. Man kann nicht nur denken – das finde ich auch immer so klasse, dass man sagt, im Zeitalter von Google, Facebook, keine Ahnung, ich meine, das sind hier sowieso nicht gerade meine Lieblinge im Moment, aber – –. Zu sagen, deswegen, weil wir alles digitalisiert kriegen, müsste man das aufheben, ist einfach genau der falsche Weg. Gerade deshalb brauchen wir ein Arbeitsschutzgesetz, gerade weil sich das total entgrenzt. (Beifall SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deswegen bin ich auch der Meinung, dass man in diese Richtung nicht weiter reden kann, sondern dass wir uns wirklich moderne, emanzipierte, frauenfreundliche, vereinbarungsfreundliche Arbeitszeitmodelle ausdenken, die insbesondere diesem Missverhältnis von Hierarchie und Erwartungshaltung entgegentreten. Das, finde ich, bei aller Liebe zur Gemeinsamkeit, ist der Antrag, den ich auch nicht mit vertreten könnte. – Danke schön! (Beifall SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland) Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag lehnt den Antrag ab. Viertes Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes Mitteilung des Senats vom 7. Januar 2025 (Drucksache 21/936) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 14. Januar 2025 (Drucksache 21/947) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erster hat das Wort Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute über innenpolitische Themen beraten, machen wir das in Moll. Uns treibt die Tragödie von Aschaffenburg von gestern um, und wir denken an die Opfer, Hinterbliebenen und auch an die Verletzten. Die Fragestellungen dazu werden uns noch hier vermutlich im Parlament beschäftigen. Die Innenministerkonferenz wird sich mit den Themen nächste Woche schon auseinandersetzen. Trennung. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes wird ausschließlich eine zwingende Forderung der EU über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt. Ganz einfach: Wir müssen alle Kommunikationskanäle öffnen für Personen, die in Not sind. Die Bundesrepublik befindet sich seit Längerem in einem sogenannten Vertragsverletzungsverfahren, und die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass nunmehr bei nicht schnellstmöglicher Umsetzung Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe drohen. Mit der heute vorliegenden Änderung wird die Vorgabe der Europäischen Richtlinie diese Gesetzesänderung sehr schnell beschließt, um zu verhindern, dass Bremen hier weiter säumig ist. Inhaltlich bestehen keinerlei fachliche Differenzen mit niemandem. Es handelt sich lediglich um die rechtstechnische Umsetzung der europarechtlichen Vorgabe. Parallel arbeitet der Senator für Inneres und Sport, wie allgemein bekannt, eine sehr umfassende Novelle des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes aus. Zum Vorwurf der Trödelei, der in der „Nordsee-Zeitung“ zu lesen war: Wir haben uns damals bewusst entschieden, Sie nicht mit Salamitranchen zu behelligen, Stichwort „Effizientes Parlament“. Seit Einbringung des grundsätzlich richtigen Antrags der CDU zur Gefährdungsübernahme mit speziellem Blick auf Bremerhaven ist, Gott sei Dank, kein Fall aufgekommen, sodass der Fiskus dadurch auch nicht geschädigt ist, dass das Gesetz nicht geändert ist. Der heutige Änderungsantrag der CDU hat keinen inhaltlichen Bezug zu dem heutigen Entwurf des Senats, sondern greift lediglich die Inhalte von zwei älteren Anträgen aus dem Sommer 2024 auf. Die von der CDU verfolgten Änderungen betreffen sämtlich Themen, die auch im Rahmen der laufenden Novellierung des Hilfeleistungsgesetzes geprüft wurden. Manches wird der Senator für Inneres genauso vorschlagen, anderes nicht. Die Änderungen heute an dieser Stelle einzubringen, ist eigentlich nicht sachgerecht. Der Gesetzentwurf befindet sich mittlerweile in der rechtsförmlichen Prüfung, und es ist davon auszugehen, dass er in den nächsten Wochen vom Senat verabschiedet und sodann Ihnen vorgelegt wird zur Beratung. Dann macht es erst Sinn, die Anträge der CDU inhaltlich zu beraten. Weitere Punkte der CDU betreffen wichtige Fragen des Umgangs mit ehrenamtlichen Angehörigen der Hilfsorganisationen. Sie wurden alle in der Novelle, die jetzt endberaten wird, betrachtet. Der Senator trifft sich in der nächsten Woche in einer weiteren Runde mit allen Hilfsorganisationen. Da geht es auch um das knifflige Thema „Helfergleichstellung“, denn dieses Thema ist mit finanziellen Kosten verbunden. Da geht es darum, wann diese sehr gute Idee umgesetzt werden kann, wann dafür finanzielle Ressourcen auch bereitstehen. Zur Einordnung noch einmal der Hinweis: Die heutige Mininovelle, die Sie beraten, ist nur die Ouvertüre für die umfassende Novelle, die Sie hoffentlich im Februar oder März beraten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Marco Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staatsrat hat es eben gesagt: Es sind mehrere Themenkomplexe, die heute zur Beratung stehen, und ich möchte noch mal für uns als CDU-Fraktion deutlich machen: Mit unserem Antrag zur Gesetzesänderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes soll zum einen eine jahrzehntelange Ungleichbehandlung der Hilfs- und Rettungsdienste in Bremen endlich abgeschafft werden. Wir haben eine Vielzahl von diesen Organisationen in unserem Bundesland, die eine wichtige, herausragende gesellschaftliche und soziale Aufgabe übernehmen, die sie fast ausschließlich ehrenamtlich nach gemeinsamen Regeln und Werten ausführen. Für uns als CDU-Fraktion ist dieses Miteinander ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft. Es hält sie an vielen Stellen zusammen. Deswegen ist es uns ein besonderes Anliegen, das weiter zu stärken und zu fördern. (Beifall CDU, FDP) Zurzeit ist es so, dass die Hilfeleistungsorganisationen Arbeiter-SamariterBund, Malteser Hilfsdienst, die Johanniter, das Deutsche Rote Kreuz, die DLRG vielfach bei Veranstaltungen und Einsätzen aller Art eingesetzt werden und ihre Fachexpertise einbringen, und zwar außerhalb des Katastrophenschutzes. Da diese Leistungen fast ausschließlich ehrenamtlich durchgeführt werden, ist es für uns als CDU-Fraktion völlig klar, dass diesen Ehrenamtlichen dadurch keine Nachteile im Berufsleben entstehen dürfen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Es macht nämlich im Kern keinen Unterschied, ob bei einem größeren Unfall die freiwillige Feuerwehr ihren Dienst für unsere Gesellschaft tut, oder ob beispielsweise die DLRG oder der ASB dort ihre Fachkompetenz einbringen. Deswegen ist es aus Sicht unserer Fraktion nicht zu akzeptieren, dass die Regeln für Freistellung, Lohnfortzahlung und Verdienstausfall sowie Haftungsfragen des Hilfeleistungsgesetzes nur für die Freiwillige Feuerwehr und den Katastrophenschutzfall gelten, für alle anderen freiwilligen Helfer außerhalb des Katastrophenschutzes eben nicht. (Beifall CDU) Aber das ist nicht der einzige Grund. Es geht auch darum, dass es eine perspektivische Weiterentwicklung bei den ehrenamtlichen Hilfs- und Rettungsdiensten geben muss. Welcher junge Mensch wird sich denn freiwillig engagieren, wenn er befürchten muss, Probleme mit dem Arbeitgeber zu bekommen. Wir wissen doch alle, wie schwer das wird, freiwillige Nachwuchskräfte zu finden. Letztendlich geht es auch darum, ein politisches Signal der Wichtigkeit und Wertschätzung von DLRG, ASB, DRK, Johanniter und Malteser auszusenden. Wir als CDU-Fraktion finden das wichtig. (Beifall CDU, FDP) Zum Schluss, diese Änderung ist überfällig und diese Ungleichbehandlung muss dringend abgeschafft werden. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung, die insbesondere für Großschadensfälle in den Häfen von Belang ist. An die Havarie der MS Maersk Karachi im Jahr 2015 und der MS Lascombes im Jahr 2022 sei an dieser Stelle noch mal erinnert. Wir haben unseren Vorschlag dazu bereits im Jahr 2023 eingebracht, in der entsprechenden Bürgerschaftssitzung vom 14. Dezember 2023 wurde der Inhalt von allen Fraktionen begrüßt, aber mit der, hören Sie zu, unmittelbar bevorstehenden Novelle des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes abgelehnt. Ich möchte dazu noch mal den Staatsrat Bull zitieren, der in der Bürgerschaftsdebatte zum Kollegen Raschen sagte: „Ich finde Ihr Vorhaben richtig.“ Er sagte weiter: „Wir werden dieses Gesetz im 1. Quartal vorlegen.“ Leider hat er nicht gesagt, welches Jahr, aber ich gehe mal davon aus, dass er 2024 gemeint hat. (Beifall CDU, FDP) Jetzt, 13 Monate nach der Debatte unseres Antrages und im 1. Quartal 2025 kommen Sie mit einer Minimaländerung des Hilfeleistungsgesetzes zum barrierefreien Notruf um die Ecke. Soweit so gut. Wir werden es auch unterstützen, weil es richtig ist, aber wo bleibt die groß angekündigte Novelle, was haben Sie eigentlich in den letzten 13 Monaten gemacht. (Beifall CDU, FDP) Ich möchte noch mal deutlich machen, Sie haben es eben schon gesagt, es ist Gott sei Dank nichts passiert, aber worum geht es da eigentlich: Aufgrund der seit Jahren bestehenden Regelungslücke im Bremischen Hilfeleistungsgesetz können die Stadtgemeinden von den Eigentümern und Betreibern von Schiffen, Flugzeugen und anderen Fahrzeugen die Kosten für Feuerwehreinsätze nicht zurückfordern, sofern ihnen keine Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Meine Damen und Herren, diese Einsatzkosten können in die Hunderttausende gehen. Das haben wir alles schon mitbekommen und wir wissen doch alle, dass jeder private Kfz-Halter für solche Schadensereignisse eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. Aber für Reedereien und Containerriesen soll das nicht gelten. Das ist doch völlig schräg. (Beifall CDU) Das kann und darf aus Sicht der CDU-Fraktion nicht sein und muss dringend geändert werden, denn alle anderen Küstenländer haben entsprechende Regelungen, nur Bremen nicht. (Beifall CDU) Dass Sie vom Senat und von der rot-grün-roten Koalition es auch nach so langer Zeit nicht schaffen, ein solches, ich will jetzt mal sagen, überschaubares Gesetz auf den Weg zu bringen – wir reden ja nicht über eine Neuansiedlung eines Ortsteils oder der Existenz des Bundeslandes – das macht einen ehrlicherweise fassungslos und zeigt die Verantwortungslosigkeit und das Versagen Ihrer Politik, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich möchte zum Abschluss noch mal den Staatsrat Bull aus der entsprechenden Sitzung aus Dezember 2023 zitieren. Er hat damals gesagt: „Wir können heute nicht glänzen für den Senat.“ Unabhängig, was Sie gleich noch erzählen werden, will ich sagen, daran hat sich nichts geändert. Sie können auch heute nicht glänzen. Ich finde das ehrlicherweise peinlich, was Sie zu diesem Thema hier abliefern. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin und Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz und wie immer ganz ehrlich. Auf diesen Tagesordnungspunkt hätte auch ich heute gern verzichtet. Staatsrat Bull hat es eben schon durchklingen lassen und ich kann mich der Selbstkritik nur anschließen: Das Herausbrechen eines einzelnen Teils des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes ist durchaus ärgerlich. Es ist unter anderem ärgerlich, weil ich zuletzt im November 2023 hier vorne vor Ihnen stand und zugesagt habe, dass wir einen „ganzheitlichen Aufschlag zum Hilfeleistungsgesetz planen und hier im 1. Halbjahr 2024 vorlegen werden“. Was soll ich sagen, es hat nicht ganz geklappt. Kolleginnen und Kollegen, mitnichten ist es aber so, dass hier nicht gearbeitet wurde. Im Gegenteil. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Naja!) Die Novellierung des Hilfeleistungsgesetzes wird seit Wochen und Monaten intensiv vorangetrieben. Das Innenressort hat hierzu in der Innendeputation mehrfach berichtet, von daher die Frage, durchaus provokante Frage vielleicht an dieser Stelle an den Kollegen Lübke, was er in den letzten 13 Monaten in der Innendeputation gemacht hat. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Der hat darauf gewartet, dass Sie Ihre Arbeit endlich erledigen!) Es gab also einen stetigen Informationsfluss und Debatten über Fortschritte und die Umstände, warum es zur Verzögerung bei der Einbringung des Gesetzes kam. So haben wir selbstverständlich die Erfahrungen und Eindrücke des sogenannten Winterhochwassers in die Novellierung eingearbeitet und auch im Doppelhaushalt 2024/2025 haben wir bereits reagiert und unter anderem ein wattfähiges Transportfahrzeug zur Evakuierung von Menschen und ein geländegängiges Leichtfahrzeug zum Befahren von durchweichten Deichen für den Katastrophenschutz beschlossen. Es wurden, auch das wurde hier schon erwähnt, ebenso umfangreiche Stellungnahmen der Hilfsorganisationen eingeholt und auf deren Grundlage abermals nachgearbeitet. Ein vorgeschobener Dank gilt also nicht nur den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ressort, sondern auch den vielen Beteiligten bei unseren Hilfsorganisationen. (Beifall SPD, Die Linke) Aufgrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU müssen wir nun doch einen Teil des Hilfeleistungsgesetzes herauspicken und beschließen, nämlich aufgrund der Barrierefreiheitsverordnung durch die EU-Richtlinie 882 aus dem Jahr 2019. Auch die ist schon etwas älter. Was das konkret bedeutet, wurde hier bereits skizziert, das muss ich nicht wiederholen. Mit der nun vorgelegten Änderung wird die Vorgabe der europäischen Richtlinie umgesetzt und dem Land Bremen droht kein Bußgeld mehr, sonst müssten wir vielleicht noch Haushaltsmittel für die Freikarte umschichten. Im Februar soll das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes nun dem Senat vorgelegt werden. Wir werden also hoffentlich zeitnah auch hier in der Bremischen Bürgerschaft über die ganzheitliche Novelle debattieren und sie dann auch beschließen. Den Antrag der CDU lehnen wir ab. Die dort genannten Punkte sollen und werden in der regulären Debatte zur Novellierung nach Einbringung durch den Senator für Inneres und Sport geführt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen alles Gute! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich warte wie die CDU und die Hilfsorganisation sehnsüchtig auf das Hilfeleistungsgesetz. Ich habe mich sehr gefreut als über den Plenarticker kam „Gesetzentwurf zur Änderung des Hilfeleistungsgesetzes“, habe mir einen Tee gemacht, mich erwartungsvoll an meinen Schreibtisch gesetzt, den Gesetzentwurf geöffnet und war sehr enttäuscht, ehrlicherweise. Ja, das war in der Tat keine Glanzleistung. (Heiterkeit FDP, CDU) Inhaltlich sind wir uns ja alle einig, die Hilfsorganisationen leisten ehrenamtlich Großes, Wichtiges für unsere innere Sicherheit und deswegen verdienen sie auch die Unterstützung. Da gibt es überhaupt keinen Dissens. Die Frage ist in der Tat, warum die Abstimmung so lange gedauert hat. Da haben mich die Antworten noch nicht so richtig zufriedengestellt. Das Gesetz ist in der Tat schon im Juni vorgestellt worden. Das sah ja schon alles sehr konkret aus. Da wurde gesagt, das geht jetzt direkt in die Verbändeanhörung und ich finde, gerade bei einem Gesetz, bei dem inhaltlich alle sagen und alle wissen, wie wir das machen wollen, ist es umso weniger verständlich, warum das hier so lange dauert. Ich würde gleich vom Staatsrat gern noch einmal wissen, wann das Gesetz denn jetzt kommen soll, warum die Abstimmung so lange gedauert hat und wie man das in Zukunft besser machen kann, denn das ist wirklich keine Glanzleistung für Sie, lieber Senat. Und ja, wir werden natürlich beiden Anträgen zustimmen und ich bin gespannt auf die Antworten. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ich fasse mich ähnlich kurz wie mein Vorredner. Die Änderungen des Hilfeleistungsgesetzes sind schon lange auf der Tagesordnung und umfassen deutlich mehr Punkte, die einen neuen Regelungsbedarf haben als das, was uns heute vorliegt. Das was uns heute vorliegt, ist nur ein Vorgeschmack. Auch einer, der basierend auf der EU-Richtlinie von 2018 schon lange hätte umgesetzt werden können und bei dem es um die Barrierefreiheit des Notrufes geht. Das macht offensichtlich Sinn, denn niemand hat inhaltlich dagegengesprochen, diesen Teil entsprechend zu regeln. Das wird heute geschehen, um zu vermeiden, hier Vertragsstrafen zahlen zu müssen. Ich finde es schon bedauerlich, das dann auf den letzten Drücker zu machen. Trotzdem ist es richtig, das jetzt und heute zu machen. Viele Punkte, die mein Kollege von der CDU-Fraktion eben angeführt hat, sind durchaus richtig. Einige davon werden sich dann auch so oder so ähnlich in der Debatte wiederfinden, die wir hier in der nächsten Zeit führen werden, wenn das Paket dann im Ganzen beraten wird, was dann den „großen Wurf“ darstellt. Sei es verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung als Themenbereich, sei es die Frage der Gleichstellung verschiedener Hilfsorganisationen. Das sind alles Themen, von denen ich viele Einschätzungen, die die CDU hier vorgetragen hat, gar nicht falsch finde. Wir werden heute in einem ersten Schritt daher absichern, dass die Barrierefreiheit gegeben ist. Den weiteren Beratungslauf, der auch mit Sicherheit hätte schneller gehen können, werden wir zunächst abschließen, um dann hier die große Debatte erneut mit den ganzen inhaltlichen Argumenten zu führen. Ich gehe davon aus, dass wir dann ein Hilfeleistungsgesetz auf der Höhe der Zeit verabschieden werden, das dann viele der aufgeworfenen Fragen abschließend oder jedenfalls vorübergehend abschließend soweit festhält, dass man zu einer neuen gesetzlichen Grundlage kommt. Ich glaube auch, dass das günstiger gewesen wäre, jetzt eine große Debatte über alle Themenbereiche zu haben, nun denn, so sei es, heute in einem ersten Schritt die Barrierefreiheit, die weiteren Debatten dann zeitnah. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste, sehr geehrte Kolleg:innen! Ja, was soll ich sagen, ich mache es noch kürzer als meine Vorredner. Was der Kollege Lübke eingebracht hat, viele Punkte von ihm teile ich. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Oh!) Ich sage es mal so, heute haben Sie mich oder uns mal tatsächlich erwischt, es ist berechtigte Kritik. Auch wir sind nicht glücklich darüber, dass das letztendlich so lange gedauert hat, aber es kommt ein großes, ein umfängliches Paket, in dem die Punkte aufgenommen werden. Ich hoffe, dass wir dann die Punkte auch entsprechend bekommen. Einen Punkt, darauf möchte ich auch noch hinweisen: Wir hatten – Kollege Raschen ist jetzt leider gerade draußen – auch in Bremerhaven schon drüber gesprochen, dass es überhaupt erst diese großen Brände mit diesen enorm hohen Kosten, auf denen die Seestadt, die Kollegin nickt auch – –. Dass die enormen Kosten in Bremerhaven letztendlich hängen geblieben sind, also mehrere 100 000 Euro – –. Da frage ich mich – Kritik an uns alle –, warum man auf die Idee oder auf diesen offenen Punkt, dass das eine Regelungslücke ist, die dann zulasten der Seestadt geht, nicht schon früher gekommen ist. Das ist der einzige kritische Punkt, den ich dabei sehe. Wie gesagt, das Gesetz kommt. Ich hoffe, dass wir das vielleicht schon in der Februar-Sitzung – –. Das ist vielleicht ein bisschen zu sportlich, ich gehe jetzt mal davon aus, dass wir es gegebenenfalls im März hinkriegen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: So, wie der Staatsrat guckt, eher nicht.) – Vielen Dank! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, deswegen erhält jetzt Staatsrat – –. Er möchte nicht? Gut. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 21/947, der Fraktion der CDU abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Ich lasse nun über das Gesetz abstimmen. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in der in der ersten Lesung beschlossenen Fassung, in der zweiten Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Weiblich – krank – unsichtbar? Frauengesundheit im Land Bremen Antrag der Fraktion der CDU vom 28. Mai 2024 (Drucksache 21/570) Wir verbinden hiermit: Landesgesundheitsbericht weiterentwickeln: Geschlechtersensible Medizin und gleichberechtigte Gesundheitsversorgung stärker in den Fokus nehmen Antrag der Fraktion der FDP vom 28. August 2024 (Drucksache 21/729) Und Aktuelle und diversitätssensible Gesundheitsdaten für Bremen: Modernisierung der Gesundheitsberichterstattung für eine bessere gesundheitspolitische Planung Antrag der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD vom 10. Dezember 2024 (Drucksache 21/907) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sina Dertwinkel. Abgeordnete Sina Dertwinkel (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein Sprichwort, das besagt, dass unsere Gesundheit das höchste Gut ist. Doch Gesundheit ist nicht für alle Menschen gleich und es gibt viele Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen, etwa das Alter, die soziale Lage, die Herkunft und auch das Geschlecht. Der Antrag, den wir heute zur Diskussion stellen, wirft ein fundamentales Licht auf ein Thema, das in der gesundheitspolitischen Debatte leider immer noch viel zu oft übersehen wird: die Frauengesundheit. Die Lebenserwartung von Frauen in Deutschland ist seit Jahren gestiegen. Frauen leben zum Glück im Schnitt fünf Jahre länger als Männer. Doch das bedeutet nicht, dass Frauen automatisch auch gesünder leben. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Gesundheit nicht nur eine Frage des Lebensalters ist, sondern vor allem eine Frage der Lebensqualität und der Prävention. (Beifall CDU) Genau hier setzt der von uns vorgelegte Antrag an. Wir wollen die gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen in Bremen und Bremerhaven gezielt in den Fokus rücken und zwar von Mädchen über junge Frauen bis hin zu älteren Frauen. Warum brauchen wir dafür einen Gesundheits- oder Frauengesundheitsbericht für Bremen? Die gesundheitlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind viel zu oft unsichtbar. Krankheiten, die bei Frauen ganz andere Symptome zeigen als bei Männern, werden nicht erkannt oder fehldiagnostiziert. Herzinfarkte, Alzheimer, Osteoporose, all diese Erkrankungen betreffen Frauen anders, häufig auch stärker. Ein berühmtes Beispiel ist der Herzinfarkt, der bei Frauen oft mit Symptomen wie Übelkeit oder Kieferschmerzen einhergeht. Symptome, die leider oft nicht sofort als Warnzeichen erkannt werden, sodass Frauen statistisch gesehen später in die Klinik eingeliefert werden als Männer, und das, obwohl Frauen genauso häufig von einem Herzinfarkt betroffen sind und sogar häufiger daran sterben. Das zeigt, die Medizin und das Gesundheitssystem müssen endlich stärker auf die geschlechtsspezifischen Besonderheiten eingehen. Doch es geht nicht nur um Krankheiten und ihre Symptome, es geht um eine ganzheitliche Sicht auf die Gesundheit von Frauen, die die sozialen und psychischen Faktoren einbezieht. (Beifall CDU, Die Linke) Frauen sind in unserem Gesellschaftsmodell häufig als Berufstätige und Familienmanagerinnen doppelt belastet, sie kümmern sich oft um die Pflege von Angehörigen, arbeiten und erziehen Kinder. Dies beeinflusst ihre Gesundheit maßgeblich. Zudem erleben Frauen häufiger Belastungen durch Gewalt, die ebenfalls erhebliche gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Es ist deshalb dringend notwendig, dass wir mehr über die Gesundheit von Frauen in Bremen erfahren und das auf einer soliden Datenbasis, die geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigt. (Beifall CDU) Ein eigenes Kapitel Frauengesundheit im Landesgesundheitsbericht wäre ein wichtiger Schritt, um ein umfassenderes Bild von der gesundheitlichen Situation der Frauen im Land Bremen zu bekommen. Unser Antrag sieht vor, dass der Senat noch in dieser Legislaturperiode einen Sonderbericht zur gesundheitlichen Lage der Mädchen und Frauen im Land Bremen vorlegt. Dieser Bericht soll eine Grundlage für künftige politische Entscheidungen bieten. Insbesondere fordern wir eine jährliche Anpassung des Landesgesundheitsberichts, der ab 2025, also ab diesem Jahr, ein eigenes Kapitel zur Frauengesundheit beinhalten soll. Dieser Bericht soll die gesundheitliche Situation von Frauen in allen Lebenslagen und Situationen abbilden. Von Mädchen und jungen Frauen, über Berufseinsteigerinnen, junge Mütter, pflegende Frauen bis hin zu älteren Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund. Besonders wichtig ist uns dabei, dass dieser Bericht nicht nur die gesundheitlichen Daten erfasst, sondern konkrete Empfehlungen für die Praxis liefert, damit aus der Analyse echte Verbesserungen für die Gesundheit von Frauen in Bremen abgeleitet werden können. Gesundheit ist also nicht nur das höchste Gut, sondern auch ein grundlegendes Recht. Dieses Recht kann nur dann gewährleistet werden, wenn wir die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern im Gesundheitssystem ernst nehmen. Der vorliegende Antrag ist ein erster, aber aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, um auf die unsichtbaren Gesundheitsprobleme von Frauen aufmerksam zu machen. (Beifall CDU) Er stellt sicher, dass Frauen in der Statistik nicht nur als Durchschnittspatientinnen erscheinen, sondern dass ihre spezifischen Bedürfnisse und gesundheitlichen Herausforderungen im Zentrum der Gesundheitsvorsorge stehen. Ich bitte Sie daher, unseren Antrag zu unterstützen. Es ist an der Zeit, dass wir die Gesundheitsversorgung in Bremen gerechter und effektiver gestalten, im Sinne der Mädchen und Frauen in unserem Land. In aller Kürze zu den Anträgen der FDP und der Koalition, die uns ja noch erreicht haben: in beiden Anträgen ist aus unserer Sicht zumindest im Vortext die Problembeschreibung richtig dargestellt, da gibt es kein Dissens. Als CDU wollen wir das Problem nur wirklich lösen und nicht nur Prüfaufträge verteilen, wie Sie in beiden Anträgen vorkommen, oder uns im Klein-Klein in undefinierten, themenbezogenen Berichten verlieren, die nicht in festgelegten Zeitabständen veröffentlicht werden sollen. Beide Anträge gehen uns daher leider nicht weit genug. Das ist eigentlich schade, weil wir sonst beim Thema Frauen oder bei Frauenthemen im Allgemeinen immer sehr einig sind. Wir lehnen beide Anträge ab. Ich werbe aber noch mal um Zustimmung unseres Antrags und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Kollegen! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion sowie auch der FDP zur Frauengesundheit im Land Bremen greift ein wichtiges und oft vernachlässigtes Thema auf. Die gesundheitliche Versorgung von Frauen ist ein wichtiges Thema, das unsere volle Aufmerksamkeit verdient. Es ist unbestreitbar, dass Frauen in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung noch immer benachteiligt sind. Lassen Sie mich einige Fakten nennen, die die Dringlichkeit dieses Themas unterstreichen. Etwa zwei Drittel aller Alzheimer Patienten sind weiblich. Das liegt nicht nur an der höheren Lebenserwartung von Frauen, sondern auch an hormonellen und genetischen Faktoren, die wir noch viel besser verstehen müssen. Zudem bestehen in der medizinischen Forschung immer noch große Lücken in Bezug auf frauenspezifische Gesundheitsthemen. Viele Medikamente werden hauptsächlich an Männern getestet, was zu Fehleinschätzungen bei der Dosierung und zu unerkannten Nebenwirkungen bei Frauen führen kann. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir uns diesem Thema widmen. Ja, natürlich gibt es eine Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Gesundheitsdaten zu erheben und zu analysieren, das ist ein entscheidender Schritt, um die Gesundheitsversorgung von Frauen zu verbessern und spezifische Bedürfnisse besser adressieren zu können. Auch die geplante Integration eines eigenständigen Kapitels zur Frauengesundheit in dem jährlichen Landesgesundheitsbericht ist eine gute Idee, die die Sichtbarkeit erhöht und die Bedeutung dieses Themas untermauert. Aber wir brauchen konkrete Maßnahmen. Ein Bericht allein wird diese Situation nicht ändern, wir fordern handfeste Aktionspläne und Förderprogramme. Nicht nur Prüfaufträge, wie Frau Dertwinkel gerade schon sagte. Der Aspekt der Eigenverantwortung ist elementar. Gesundheit ist nicht nur Sache des Staates, sondern auch jeder Einzelnen. Wir wollen Frauen ermutigen und befähigen, selbst aktiv für ihre Gesundheit zu sorgen. Ich sehe hierbei die Gefahr, dass durch den starken Fokus auf Frauengesundheit auch die Männergesundheit vernachlässigt wird. Frau Senatorin Bernhard sprach es vorhin in der Fragestunde selbst an. Ich nenne hier mal nur die urologischen Erkrankungen, zum Beispiel Prostatakrebs, erhöhtes Risiko für Herzkreislauferkrankungen. Wir plädieren also für einen ganzheitlichen Ansatz, der beide Geschlechter berücksichtigt. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Stärkung der Familie kann eine äußerst positive Rolle für die Frauengesundheit spielen. Ein stabiles familiäres Umfeld bietet emotionale Unterstützung, kann Stress reduzieren, was sich positiv auf die psychische und physische Gesundheit von Frauen auswirkt. Studien, zum Beispiel der Nagoya University School of Medicine aus Japan und im „Journal of Family and Economic Issues“ veröffentlicht, zeigen, dass Frauen in intakten Familienstrukturen oft ein geringeres Risiko für Depressionen und Angstzustände aufweisen. Dabei ist es ganz egal, welches familiäre Konstrukt sich eine Frau dabei selbst aussuchte. Zudem kann eine unterstützende Familie Frauen dabei helfen, eine bessere Balance zwischen Arbeit und Privatleben zu erreichen, neudeutsch auch Work-Life-Balance. Was wiederum, wieder ein Anglizismus, Burnout-Symptome reduzieren kann. Besonders in Phasen wie Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist ein stabiles familiäres Netzwerk von unschätzbarem Wert für die Gesundheit von Müttern. Nicht zuletzt kann eine starke Familie auch gerade bei der Pflege von Angehörigen entlasten, was sonst leider allzu oft allein auf den Schultern von Frauen lastet und zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Die Stärkung der Familie ist somit ein wichtiger Faktor für die ganzheitliche Gesundheitsförderung von Frauen. So viel zu den FDP- und CDU-Anträgen. Auf das scheinbar wichtigste Thema der Koalition und was über allem zu thronen scheint, will ich hier nun auch eingehen: Queere Menschen im Gesundheitswesen: Eine eigenständige Entscheidung über das jährlich wechselnde Geschlecht ändert nichts am Bild innerhalb der Ursprungsgruppe, innerhalb der Dokumentation. Wenngleich ich natürlich verstehen kann, dass, wenn Transfrauen an Prostatakrebs erkranken, diese sich möglicherweise im Krankheitsverlauf durch die Zugabe starker Hormonpräparate anders entwickeln können. Ein gesondertes Monitoring hierbei ist natürlich zu begrüßen. Und zu guter Letzt, nein, es ist nicht diskriminierend, wenn die Herkunft von Patienten statistisch mit erfasst wird. Was wir nicht brauchen, ist eine unnötige Verkomplizierung, Ideologisierung der Gesundheitsplanung. (Beifall Bündnis Deutschland) Ein Gesundheitssystem, das sich immer mehr an Sonderinteressen orientiert, wird letztlich zusammenbrechen. Gesundheitsberichterstattung sollte der Verbesserung der Vorsorge dienen, nicht der Förderung ideologischer Experimente. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Forderung nach diversitätssensiblen Fokusberichten lenkt von den eigentlichen Problemen ab, die unser Gesundheitssystem belasten. Fachkräftemangel, überfüllte Notaufnahmen und viel zu lange Wartezeiten für wichtige Behandlungen. Es ist geradezu zynisch, dass diese realen Herausforderungen in diesem Antrag mit keinem Wort erwähnt wurden. Gesundheitsberichterstattung soll der Verbesserung der Vorsorge dienen, nicht der Förderung ideologischer Experimente, ich erwähnte es. (Beifall Bündnis Deutschland) Andere Bundesländer, wie Bayern mit seinem Jahresschwerpunkt „Frauen – sichtbar & gesund“, machen es vor, wie wir das Thema angehen können. Davon können wir in Bremen lernen. Eine ausgewogene ganzheitliche Gesundheitspolitik muss unser Ziel sein. Als Bündnis Deutschland werden wir uns gern konstruktiv in diesen Prozess einbringen. Wir werden die Anträge der CDU und FDP natürlich unterstützen, drängen auf Nachbesserung, konkrete Maßnahmenvorschläge. Es ist wieder bezeichnend, dass es von Koalitionsseite her nun zu einem erweiterten Antrag kommt, wo sich doch der Ausgangsantrag der Regierung Bovenschulte schon generell agendakonform darstellte. Aber vielleicht erleben wir im Zuge der aktuellen Zeitenwende und nahender GroKo im Bund hier bald eine Überraschung im Abstimmungsverhalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und Gäste! „Stell dich nicht so an, du hast deine Tage!“ „Das haben schon Generationen von Frauen vor dir überlebt.“ „So ist das nun einmal.“ Aussagen zu Frauen vor ihrer Endometriose-Diagnose. „Ernähren sie sich bewusster!“ „Haben sie es mal mit Sport versucht!“ „Lassen sie sich doch nicht so gehen!“ Aussagen zu Frauen vor ihrer Lipödem-Diagnose. „Wir können ja nicht alle Jungen und Männer zwingen, HPV-Impfungen durchzuführen.“ Argumente für Impffaulheit, obwohl mit flächendeckenden Impfungen Gebärmutterhalskrebs relevant reduziert werden könnte. Die Zitate, die ich Ihnen eben vorgetragen habe, zeigen, dass Krankheiten, die hauptsächlich bei Mädchen und Frauen auftreten, gesellschaftlich oft nicht ernstgenommen werden. Schmerzen werden als Empfindlichkeit diffamiert, Beratungen werden oft in Selbsthilfegruppen organisiert, weil andere Strukturen nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Anerkennungen der Krankheiten laufen häufig nicht systematisch, sondern werden zur privaten Auseinandersetzung der Betroffenen mit Krankenkassen, dem Arbeitgeber oder sogar dem eigenen Hausarzt. Frauengesundheit ist ein Thema, bei dem sich in Fachdebatten immer relativ schnell alle einig sind und sich doch deutlich zu wenig tut. Es gibt bei Krankheitsbildern, die vermehrt bei Frauen auftreten, nach wie vor oft zu wenig Therapien, Medikamente, häufig Schwierigkeiten und erheblich längere Dauern bei der Diagnostik und unzureichend medizinische Forschung. Lange Zeit wurde der männliche Körper als der Normkörper in der Medizin betrachtet. Es wurde fast ausschließlich an Männerkörpern geforscht, die Gesundheit von Frauen und auch von queeren Menschen wurde dabei häufig übersehen. Dadurch sind Krankheiten, die vor allem Frauen oder queere Menschen betreffen, oft noch immer ein Rätsel. Außerdem gibt es zu wenig Wissen darüber, wie sich Symptome von Erkrankungen und, meine Kollegin Frau Dertwinkel hatte eben einige Beispiele genannt, zwischen den Geschlechtern unterscheiden. Schilddrüsenerkrankungen kommen bei Frauen häufiger als bei Männern vor, die Symptome sind aber oft unspezifischer und werden häufiger als hormonelle Schwankung oder Symptome der Wechseljahre erklärt. Warum Symptome bei einem Herzinfarkt zwischen den Geschlechtern so unterschiedlich auftreten und damit auch zu extrem unterschiedlichen Mortalitäten führen, ist bis heute ein unzureichend erforschtes Phänomen. Außerdem wird in der Forschung und in der Gesundheitsberichterstattung nach wie vor eigentlich immer zwischen männlich und weiblich unterschieden, obwohl seit 2018 auch rechtlich mehr als zwei Geschlechter anerkannt sind. Wir wissen über die Gesundheit von queeren Menschen extrem wenig. Ein Problem übrigens, das auch in zwei der vorliegenden Initiativen zu wenig gewürdigt wird. Diese Wissenslücken sind ein Problem. Wenn wir nicht wissen, wie es Frauen und queeren Menschen geht, welche Gesundheitsprobleme sie haben und wie sie versorgt werden können, können wir auch nicht erkennen, wo es Schwierigkeiten gibt und die Versorgung konkret verbessern. Der Landesgesundheitsbericht ist dabei entscheidend, um gesundheitliche Probleme zu erkennen und die richtigen Maßnahmen zu entwickeln, doch dafür müssen die Daten verlässlich und genau sein, damit wir die echten Probleme auch sehen und angehen können. Ich finde es daher richtig, dass der Fokus hier einmal auf diesen Bereich gelegt wurde. Die CDU hat einen Antrag dazu vorgestellt, bei dem ich durchaus viele Punkte richtig finde, auch den Impuls richtig finde. Die Koalition hat einen Antrag dazu entwickelt, um die Gesundheitsberichterstattung zu modernisieren und diese Lücke zu adressieren. Wir fordern in unserem Antrag, dass in der künftigen Berichterstattung die Gesundheitsversorgung von Frauen, queeren Menschen und anderen Gruppen, die bisher zu wenig beachtet werden, stärker berücksichtigt wird. Hierfür soll eine bessere Datengrundlage geschaffen werden, außerdem können die Themen auch in eigenen Kapiteln adressiert werden. Wenn ich dann Debatten hier höre, dass man zum einen sagt, das ist der richtige Prozess, dass man hier explizit und ausgewählte Kapitel entwickelt, auf der anderen Seite aber sagt, das sei Ausdruck ideologischer Verklärung, da muss man sich am Ende schon entscheiden. Wir halten es für richtig, hier spezifisch Schwerpunkte zu legen auf unterschiedliche Personengruppen, insbesondere dann, wenn sie, wie hier bei der Frauengesundheit, strukturell benachteiligt sind. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Des Weiteren sind die Zeitabstände der derzeit vier Jahre zwischen den Gesundheitsberichten aus unserer Sicht zu lang. Die Daten sind dann, wenn wir sie auswerten, oft schon veraltet. Damit ist die Berichterstattung als Instrument für eine Planungsgrundlage häufig unzureichend. Daher wollen wir die Zeitabstände zwischen den Berichten verringern. Ich finde es gut, dass es auch Anträge von CDU und FDP zu diesem Themenbereich gibt. Einige der aufgeworfenen Punkte finden sich inhaltlich auch in ähnlicher Weise im koalitionären Antrag wieder. Witzig finde ich übrigens, dass wir mit der FDP über einen gemeinsamen Antrag verhandelt hatten, auch bei dem Thema queere Gesundheit. Die FDP hat unsere Änderungsvorschläge aber auch wegen der hinterhältigen Gendersprache dann nicht mitmachen wollen. (Lachen SPD – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Auch in Bremen sollte man einen gewissen Anspruch an die Rechtschreibung haben, selbst mit Bremer Abitur!) Beim Thema queere Gesundheit durchaus lustig. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Warum machen Sie nicht einen Antrag dazu?) Ich glaube aber, dass es sich inhaltlich nicht lohnt, darüber zu streiten, da im Fokus stehen sollte, dass wir die gesundheitliche Versorgungslage verbessern sollten. Daher glaube ich, dass wir mit diesen Anträgen ein Stück weiterkommen, gehe aber davon aus, dass das noch nicht das Ende der Debatte ist und bedanke mich erst einmal für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf den Besuchertribünen! Ich habe lange überlegt, in den letzten Tagen, wie ich meine Debatte anfangen möchte, was ich Ihnen denn heute erzählen möchte. Ich wollte eigentlich der Linken-Fraktion und auch der GRÜNEN-Fraktion danken, dass es nicht nur reine Lippenbekenntnisse gibt, dass man zusammenarbeiten möchte, sondern dass man hier auch gemeinsam etwas voranbringen möchte. Ehrlicherweise muss ich diese Blumen nach meinem Vorredner wieder zurücknehmen (Abgeordneter Muhammet Tokmak [SPD]: Wieso das denn?) und gebe diese Blumen zumindest kurzzeitig an den Kollegen Saxe, bis ich weiß, was dort noch kommt. (Heiterkeit FDP, CDU) Mitnichten, meine Damen und Herren, war es im Vorhinein so, dass wir uns auf die hinterhältige, glaube ich war der Wortlaut, Gendersprache nicht einigen konnten. Meine Damen und Herren, das war ein wenig anders. Wir haben den Antrag der CDU-Fraktion gesehen und gedacht, Mensch, das ist ein guter Antrag, damit kann man gut arbeiten, das ist eine gute Basis und haben uns daraufhin aber im August dazu entschlossen, diesen ein wenig weiterzuentwickeln. Die Koalition hat sich dann im Dezember kurz vor der letzten Sitzung zu einem Dringlichkeitsantrag hinreißen lassen. In diesem Dringlichkeitsantrag steht aber ehrlicherweise drei Viertel von dem, was wir Ihnen auch schon aufgeschrieben haben. Hier von einem eigenen Antrag zu sprechen, meine Damen und Herren, das bringt die Stadt und unser Land nicht voran, ganz im Gegenteil. (Beifall FDP) Es war tatsächlich so, dass wir uns auch auf gendersensible Sprache mit Ihnen einigen konnten, das finden Sie in dem Vortext in unserem Antrag, und wir haben auch die queere Gesundheit mit aufgenommen. Selbstverständlich die Frauengesundheit, denn darum, meine Damen und Herren, soll es ja heute eigentlich gehen. Die Frauengesundheit, das lesen wir regelmäßig im Landesgesundheitsbericht, den wir ja heute auch noch ausführlich debattieren dürfen, ich freue mich sehr darauf, findet leider bisher so wie es sein sollte, keine ausreichende Beachtung. Aus diesem Grund haben wir selbst auch einen Antrag dazu geschrieben, der vielleicht ein wenig übergreifender ist und nicht ganz so die verschiedenen Kategorien vorgibt, wie es der Antrag der CDU tut. Ich vertraue da ehrlicherweise auf das Gesundheitsressort, dass wir dazu gute und schnelle Antworten bekommen werden. Meine Damen und Herren, die Frauengesundheit, auch das haben wir heute schon gelernt, ist ein Thema, über das wir gar nicht so viel wissen. Wir wissen wenig über die Endometriose, wir wissen wenig über Krankheitsverläufe und wir sehen auch, dass Krankheitsverläufe zwischen Männern und Frauen oder auch queeren Personen einfach anders verlaufen. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, haben wir eigenständig und allein, ohne die Hilfe der Koalition, einen Antrag schreiben können und auch dort, meine Damen und Herren, sind wir auf Sie zugekommen und haben gesagt, wir nehmen gern ein paar Punkte von Ihnen mit auf. Uns als FDP-Fraktion geht es darum, die Stadt und das Land in der Gesundheit voranzubringen und nicht eigene parteipolitische Dinge voranzutreiben, nur, weil Wahlkampf ist, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Aber das erleben wir leider schon seit ein paar Tagen oder seit ein paar Monaten oder fast ein paar Jahren in diesem Parlament und ich hoffe weiterhin darauf, dass wir es vielleicht irgendwann mal hinbekommen, einen gemeinsamen Antrag zu schreiben und ehrlicherweise, Kollege Janßen, Sie waren genauso wie die GRÜNEN mit an Bord. Die einzigen, die gesagt haben, die nicht mit an Bord waren, das war, wie immer, die SPD-Fraktion, mit relativ scheinheiligen Begründungen, weil es eher darum ging, dass eigenes Personal eventuell mal angegriffen wurde. Das, meine Damen und Herren, ist ehrlicherweise auch die Aufgabe der Opposition, wenn Sie Ihre Arbeit hier in der Stadt nicht vernünftig voranbringen, dass diese dann auch kritisiert wird. (Beifall FDP) Wir werden in der Zukunft noch den einen oder anderen Antrag zur Gesundheit haben und ich appelliere auch sehr gern noch mal an die Koalitionäre: Wir sind immer für eine Zusammenarbeit bereit, für eine konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Schnellschüsse ehrlicherweise, wie von Ihnen einen Tag vor der letzten Sitzung, braucht es dafür nicht. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung, denn unser Antrag ist ja quasi Ihr Antrag. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Praktikanten! (Heiterkeit – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Das kann man auch falsch verstehen.) Ich freue mich, dass wir dieses Thema miteinander bereden. Ich nehme die Blumen gern an, Herr Humpich, das finde ich auch, dass es möglich sein sollte, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ist immer schön, oder?) dass es auch ein Teil der demokratischen Hygiene sein sollte, dass demokratische Fraktionen es bei Themen, die uns alle treffen und bei denen es eine große Einigkeit gibt, miteinander hinbekommen, gemeinsame Anträge zu machen und darüber vorher zumindest auch sprechen sollten, ob man das hinkriegt oder ob dann doch die ideologischen Unterschiede so groß sind, dass wir das nicht schaffen. Das wissen Sie, dass ich ein großer Anhänger davon bin, Dinge gemeinsam zu machen und immer wieder versuche, das hinzubekommen. Vielleicht haben Sie nicht ganz unrecht, dass die Unterschiede zwischen Ihrem Antrag und unserem Antrag nur ein Viertel oder 30 Prozent sind, wir begreifen es dann als eine Weiterentwicklung Ihres guten Antrages. Trotzdem wäre es ganz schön gewesen, wenn wir das gemeinsam hinbekommen hätten. Da stimme ich Ihnen zu. Wir sind uns, glaube ich, bei dem Thema relativ einig, auch in der Analyse, dass Frauenkrankheiten seltener entdeckt werden, dass sie weniger gut erforscht sind und dass den Patientinnen in der Regel weniger geholfen wird. Man muss auch sagen, wir sind in Deutschland im Vergleich zu Spanien oder Frankreich bei dem Thema noch nicht so weit, wie wir eigentlich sein müssten. Wir haben vorhin das Thema Endometriose besprochen. Dazu werde ich am Schluss auch noch ein bisschen sagen. Ein Fortschritt ist immerhin gewesen, auch in diesem Land, dass diese Bundesregierung zum einen die erste Regierung war – ja, es ist Wahlkampf und deswegen darf man das trotzdem mal sagen, weil ich Wahlkampf nicht als etwas Unanständiges begreife, sondern als was vollkommen Normales –, dass diese Ampelregierung die erste war, die die Gendergerechtigkeit in der Medizin überhaupt auf das Trapez gehoben hat. Ich wünsche mir, dass das in der Zukunft alle Bundesregierungen, egal wie sie aussehen, tun werden. Ein erster guter Schritt waren diese Mittel von fünf Millionen, die in die Forschung von Endometriose gelaufen sind, die sogar noch erhöht worden sind. Das finde ich, ist ein guter erster Schritt. Wir sind da wirklich erst am Anfang, aber ich finde, auch da ist die Gemeinsamkeit in diesem Hause, glaube ich, ganz hilfreich. Ich habe noch mal – –. Als ich im Vorfeld über die Debatte nachdachte, ist mir eine Harvard-Studie eingefallen, was denn so passiert, wenn Frauen und Männer operieren. Diese Studie kennen wahrscheinlich viele, 104 000 Operationen sind untersucht worden und da sage ich auch allen Männern, es ist besser für euch, wenn ihr euch von Frauen operieren lasst, (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) weil die Möglichkeit zu überleben oder nicht wieder ins Krankenhaus zu müssen dann erheblich steigt. Gerade bei Frauen, wenn Frauen von Männern operiert werden, ist das auch keine gute Idee. Deswegen will ich den vielen guten Operateuren, die einen guten Job machen, gar nichts ans Zeug flicken, aber die Statistik ist ganz eindeutig, dass Frauen das besser machen und es ist nicht hilfreich, auch in den Entscheidungsstrukturen, dass die Verbände männerdominiert sind, dass die Führungspositionen männerdominiert sind. Ich erinnere mich an die Zahnärztekammer, wo es, glaube ich, ganz besonders krass war. Das ist am Ende nicht gut. Ich habe darüber mit der Ärztin am St. JosefStift, die wir am Montag besucht haben, gesprochen: Wie kommt das eigentlich, dass es diese Unterschiede gibt. Die hat gesagt, das ist ihrer Meinung nach die unterschiedliche Fehlerkultur bei Männer und Frauen, dass Frauen viel kritischer betrachten, was sie im Krankenhaus gerade operieren. Das mag damit zusammenhängen. Ich glaube zumindest, dass die schlechtere Fehlerkultur bei Männern sehr stark damit zusammenhängt, dass die Lebenserwartung von Männern insgesamt geringer ist, zumindest kann ich mir das ganz gut vorstellen. Es ist schon genannt worden, wo es diese spezifischen Unterschiede gibt. Es ist erwähnt worden, dass es bei Frauen – Depressionen und Essstörungen sind, glaube ich, nicht erwähnt worden –, spezifische Krankheitsbilder gibt, die man eben nicht gut betrachtet. Das Beispiel Herzinfarkt ist schon genannt worden, dass es da eine ganz andere Symptomatik gibt und deswegen Herzinfarkte bei Frauen erst viel später erkannt werden und dann auch viel schlechter behandelt werden. Wo ist nun der Unterschied zwischen dem, was die CDU gemacht hat und dem, was wir gemacht haben? Natürlich, das hat Nelson Janßen, finde ich, schon hervorragend beschrieben, natürlich ist queere Gesundheit etwas, dem man sich widmen muss, wo es ganz große Unterschiede gibt und wo wir ganz wenig drüber wissen. Das ist ein entscheidender Unterschied, dass wir wollen, dass das stärker in die Landesgesundheitsberichterstattung aufgenommen wird. Da hätten wir wahrscheinlich auch was gemeinsam hingekriegt, deswegen noch mal mein Werben dafür, dass wir versuchen, bei solchen Aspekten, wo eigentlich keine ideologischen Unterschiede zumindest von da bestehen, dass wir da versuchen, miteinander was hinzubekommen. Ich finde es auch wichtig, dass wir in unserem Antrag auf dem, was auch bei der CDU mit drinsteht, nämlich Menschen mit Migrationshintergrund, dass wir da einen stärkeren Blick draufhaben als das im Augenblick möglich ist. Ich finde auch den Ansatz, den wir da drin haben: Das muss kürzer werden, – –. Weil Daten, die nur alle vier Jahre erhoben und miteinander verglichen werden, die können veraltet sein. Gerade bei bestimmten Entwicklungen, die in der Gesundheitspolitik passieren können. Da ist es, glaube ich, vernünftig, dass wir uns diese kürzeren Berichterstattungsperioden gönnen. Ich wollte noch was zur Endometriose sagen, denn der hat mich sehr beeindruckt, dieser Besuch, den mein Praktikant und ich am Montag im St. Josef-Stift gemacht haben. Das sind vier sehr, sehr engagierte Ärztinnen, die sich diesem Thema nicht nur aus ökonomischen Gründen, weil das nun gerade vielleicht so en vogue und vielleicht auch wirtschaftlich interessant ist, widmen, sondern weil sie total davon überzeugt sind, dass das wichtig ist. Deswegen glaube ich, dass das beim St. Josef-Stift sehr gut aufgehoben ist, auch mit diesen vier Ärztinnen, die sich da zusammengefunden haben. Ich finde es wichtig, weil wir alle uns mit dem Thema Endometriose beschäftigen, dass wir da nicht aufhören, miteinander. Wir haben das heute in der Fragestunde gehabt. Da geht sicherlich ein bisschen mehr am Endometriosetag als Social Media, als eine Pressemitteilung. Ich glaube, da werden wir uns schnell einig werden. Da müssen wir alle miteinander mehr machen, damit diese Krankheit – immerhin wahrscheinlich zwei Millionen Frauen in ganz Deutschland, die davon betroffen sind – –. Eine sehr enge Freundin von mir, die hat das. Das ist so schmerzhaft und nimmt auch dem Arbeitsmarkt so viele Tage weg, dass es sich selbst ökonomisch rechnet. Deswegen bitte ich uns hier alle miteinander, in Sachen Endometriose gemeinsam etwas Besonderes hinzubekommen und dabei auch Bremerhaven nicht zu vergessen. – Vielen Dank! (Glocke – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Der Dringlichkeitsantrag der Koalition will und wird nach Beschlussfassung die gesundheitspolitische Planung im Land Bremen verbessern. Wir sehen diesen Antrag, diesen Dringlichkeitsantrag der Koalition sozusagen als Weiterentwicklung von dem, was Sie an Aufschlägen gemacht haben. Die sind ja sehr gut gewesen, einmal von der CDU und auch einmal von der FDP, was inhaltliche Fragen angeht, aber wie meine Vorredner auch schon gesagt haben, es fehlt etwas. Wenn man das Verfahren betrachtet, das haben Sie ja angesprochen: Ich kenne das zum Beispiel von der Wirtschaftsdeputation, dass man im Vorfeld, bevor man einen Antrag einbringt, schon darüber spricht, ob man das nicht gemeinsam machen kann. Da könnte man natürlich sagen, da hätten wir alle uns zusammensetzen können und sagen können, okay, lass uns dazu mal einen Antrag machen. (Unruhe CDU) Nun ist es anders gekommen. Es wurde ein Aufschlag gemacht. Dann muss man damit rechnen, dass es Weiterentwicklungen gibt und das hat die FDP mit dem vorliegenden Antrag gemacht. Die Koalition hat dann festgestellt, dass noch etwas fehlt und hat deshalb diesen Antrag eingebracht. Ausgangspunkt ist der vorliegende Landesgesundheitsbericht, der alle vier Jahre erstellt wird und zuletzt im Mai 2024 veröffentlicht wurde. Der Landesgesundheitsbericht für Bremen und Bremerhaven liefert bereits wichtige Daten und Erkenntnisse, um Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Bremer Gesundheitswesens abzuleiten. So ist dem letzten vorgelegten Landesgesundheitsbericht zu entnehmen, dass der Zusammenhang zwischen Gesundheit und sozialer Lage sehr eng ist. Bremerinnen und Bremerhavenerinnen, die in Stadtteilen mit besonders einschneidenden sozialen Herausforderungen leben, erkranken häufiger an lebensbedrohenden oder lebensbegrenzenden Krankheiten wie zum Beispiel Lungenkrebs. Anders als Sie es eben auch teilweise gesagt haben – –. Es geht eben nicht nur darum, dass man einen Bericht darüber schreibt, was an Problemen vorliegt. Es sind in diesem Landesgesundheitsbericht – wir werden vielleicht heute Nachmittag noch mal darüber reden, ich weiß schon nicht mehr, wer wann wie was bespricht, aber vielleicht reden wir heute noch mal über den Landesgesundheitsbericht –, ja auch explizit Maßnahmen erwähnt, die schon zeigen, wohin die Reise gehen soll. Das finden wir als Koalitionäre auch richtig, vor allen Dingen die SPD-Fraktion findet das genau richtig, dass man hier viele Dinge auf den Weg gebracht hat, die die gesundheitliche Versorgung in den Quartieren verbessern. Des Weiteren haben wir festgestellt, dass es einen engen Zusammenhang gibt zwischen den eigentlichen Herausforderungen des Lebens in sozial benachteiligten Quartieren, Stadtteilen und der dann auch schlechten Gesundheit und der häufigen Erkrankungen, vielfältigen Erkrankungen. Das hat sich auch – das hat der Gesundheitsbericht auch gezeigt – im Bereich der Pandemie mit COVID-19 gezeigt. Deswegen ist das wichtig, dass wir so einen Bericht haben. Aber wie gesagt, die anderen beiden Anträge, die nach dem Landesgesundheitsbericht vorgelegt worden sind, haben festgestellt, dass da durchaus noch Nachbesserungsbedarf besteht. Es gibt auch Handlungsbedarf in Bezug darauf, wie unterschiedliche Gesundheitsrisiken und gesundheitliche Bedarf in der Bevölkerung im Rahmen der Berichterstattung adressiert werden. So wird auch im aktuellen Bericht nur zwischen Frauen und Männern unterschieden. Das war für uns ein ganz gewichtiger Punkt, deshalb diesen eigenen Antrag noch mal vorzulegen. Denn, wie Sie alle wissen, die Welt hat sich weitergedreht und es werden seit 2018 in Deutschland auch rechtlich mehr als zwei Geschlechter anerkannt, und das ist auch gut so! (Beifall SPD, Die Linke) Selbst im vorliegenden Bericht wird schon auf dieses Manko hingewiesen und damit begründet, dass zum Beispiel das Statistische Landesamt und Statistische Bundesamt noch nicht genügend Daten zu weiteren Geschlechtern erfasst haben. Das führt in dem vorliegenden Antrag dazu, dass geprüft werden soll, inwieweit hier die zugrundeliegenden Daten der Gesundheitsberichterstattung diversitätssensibler erfasst werden können. Bevor ich noch etwas zu den Anträgen von CDU und FDP sage, weise ich darauf hin, und das war uns auch noch mal ein wichtiger Punkt, dass die Koalition als Alleinstellungsmerkmal in ihrem Antrag die Datenerhebung von Menschen mit eigener oder familiärer Einwanderungsgeschichte fordert. Das war in den vorangegangen Anträgen nicht dabei. Deswegen war uns das wichtig, dass wir das auch noch mal aufnehmen. Denn nur, wenn wir auch diese Bevölkerungsgruppe in die Datenerhebung und Berichterstattung aufnehmen, bilden wir die Gesamtgesellschaft unserer beiden Städte ab und können auch passgenau gesundheitspolitische Maßnahmen ergreifen. Zu dem Antrag der CDU: Es ist wirklich anerkennenswert – habe ich auch schon gesagt, haben meine Vorredner:innen auch gesagt –, dass Sie bereits im Mai 2024 den vorliegenden Antrag erarbeitet haben. Aber den Schwerpunkt auf Frauengesundheit zu legen und nicht zu berücksichtigen, dass auch rechtlich anerkannt ist, was ich eben gesagt habe, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, das hat uns dazu geführt, diesen Antrag sozusagen noch mal weiterzuentwickeln. Zu dem Antrag der FDP: Sie haben in Ihrem Antrag gefordert, dass geschlechts- und gendersensible Gesundheit mit einer differenzierten Berichterstattung im Landesgesundheitsbericht stärker berücksichtigt werden soll. Richtig! Diese Forderung können wir von der SPD auch unterschreiben. Aber warum, frage ich Sie, wenn Sie sich für seine sensible Gesundheitsberichterstattung einsetzen, warum sprechen Sie sich dann gegen Gendersprache im öffentlichen Dienst aus? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das, was heute ja auf der Tagesordnung stand und jetzt ausgesetzt worden ist? Das passt meines Erachtens und unseres Erachtens nicht zusammen, und das ist dann doch schon ein richtig wichtiger Punkt, den wir in Zukunft auch immer mitbedenken werden, (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) wenn es darum geht, eventuell gemeinsame Anträge zu entwickeln. Wir müssen doch, wenn wir uns für mehr Gendersensibilität in unserer Gesellschaft einsetzen wollen, uns nicht nur – nicht nur, sage ich –, aber auch symbolisch durch eine angepasste Sprache dazu bekennen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren – –. (Unruhe) Entschuldigen Sie bitte, meine Herren, darf ich? Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Jetzt erhält die Senatorin Claudia Bernhard das Wort. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend muss ich eingangs feststellen, dass ich all Ihren Anträgen doch sehr wohlwollend gegenüberstehe und ich dankbar bin, dass Sie dieses Thema in den Mittelpunkt der Debatte gestellt haben. Das finde ich jedenfalls durchaus wertvoll, und wir können diese Unterstützung sehr gut brauchen. Das andere ist, dass ich doch noch mal einen Blick drauf werfen will, was eigentlich die Grundlagen für die Gesundheitsberichterstattung sein müssen, also die Voraussetzungen, die wir brauchen, um tatsächlich Auswertungen zu machen. Das heißt, wir brauchen natürlich Kenntnisse über die Entwicklung und Zusammensetzung der Bevölkerung, Kennzahlen über das Gesundheits- und Krankheitsverhalten, damit das System entsprechend nachsteuern kann. Das versteht sich eigentlich von selbst. Das Bundesland Bremen hatte regelmäßige Auswertungen und Berichterstattungen im Übrigen schon seit den Neunzigerjahren vorgenommen. Bei der Gesundheitsberichterstattung wurde sehr früh auch die sozialräumliche Analyse gemacht. Zusammenhang von sozialer Lage und Gesundheit – eigentlich erklärt sich das von selbst. Wenn wir das wirklich noch mal nachdrücklich erfahren mussten, dann war selbstverständlich die Pandemie dafür sehr deutlich. Die Korrelation von prekären Lebensverhältnissen mit einem eingeschränkten Zugang zu gesundheitlichen Angeboten ist natürlich ein richtiger Ansatzpunkt. Wir legen deswegen extremen Wert darauf, dass dieser Fokus intensiv verfolgt wird, zum Beispiel mit den Gesundheitsfachkräften in Schulen, in den Quartieren, mit den Hebammenzentren, Gesundheitspunkten, jetzt in Gröpelingen mit LIGA, dass sich da endlich ein Gesundheitszentrum so niederlassen kann, aber auch mit regionalen Fachkräften. Aber wir müssen es selbstverständlich auch verzahnen mit Soziales, mit Bildung und so weiter, mit Wohnen. Das spielt ja alles auch noch eine Rolle. Neben der kleinräumigen Gesundheitsberichterstattung spielt selbstverständlich die geschlechtersensible Betrachtung eine wichtige Rolle, ich hatte das vorhin schon erwähnt. Bisher war das immer ein Dunkelfeld. Man muss auch beachten: Bisher ist in der Gesundheitsbetrachtung, auch was die Forschung anbelangt, der Mann immer der Maßstab gewesen. Insofern kann man nicht sagen, dass da Männergesundheit nicht so sehr im Fokus gestanden hätte. Was man unterscheiden muss, ist aber: Wie ist das Gesundheitsverhalten von Männern per se? Da sind natürlich Unterschiede, die man sich sehr gut angucken muss. Wir wissen, da gibt es eine gewisse Muffeligkeit bezüglich dem, sich drum zu kümmern und so weiter. Dem muss nachgegangen werden. Im Jahr 2001 hatte Bremen bereits den ersten Frauengesundheitsbericht, als eines der ersten Bundesländer im Übrigen, veröffentlicht. Das zeigte aber auch schon damals auf, was für unterschiedliche Einflüsse auf die Lebensphasen vorhanden sind, und diesen großen Wie soll ich mal ‒ sagen? Unterschied. Mit dem ersten „Bremer Gender-Report Gesundheit“ ‒ von 2007 und dem Bericht des Bremer Gesundheitsamtes „Die Gesundheit von Männern ist nicht die Gesundheit von Frauen“, das war schon 2013, wurden diese Unterschiede auch noch mal extrem verdeutlicht. Insofern sind wir dem natürlich auch im aktuellen Landesgesundheitsbericht nachgegangen. Jetzt noch mal ein ganz wichtiger Punkt: Welche Daten stehen eigentlich zur Verfügung, um das Ganze seriös zu betrachten? Da haben wir die Daten des Statistischen Landesamts zu Todesursachen, zur Lebenserwartung, natürlich auch zu Krankenhausdiagnosen, und daneben haben wir Daten des Krebsregisters, nur als Beispiel. Die Datenquellen des RKI gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz, und zu guter Letzt natürlich auch die Daten der Schuleingangsuntersuchungen. Es gibt weitere Bereiche, die wichtig für die Einschätzung der Gesundheit in der Bevölkerung sind, wie die Versorgung im ambulanten Bereich, das Gesundheitsverhalten und so weiter. und natürlich auch über die Altersgruppen der Personen mit ‒ ‒ Migrationsgeschichte. All das, das muss mit reflektiert werden. Alle drei vorliegenden Anträge beschreiben wichtige Bereiche. Deswegen, finde ich, passen die sehr gut zusammen. Aber wenn wir das noch mal angucken, dann liegen noch keine Routinedaten vor, die beispielsweise eine systematische geschlechtersensible Datenanalyse ermöglichen. Das muss man auch sehen. Eine Alternative wäre der Rückgriff auf entsprechende Studien oder wirklich Bevölkerungsbefragungen. Was es bundesweit allerdings schon gibt, kann man nicht eins zu eins auf Bremen übertragen. Deswegen fände ich es sehr gut, wenn wir das für dieses Land auf Landesebene mit reflektieren könnten. Zudem sind meist keine zeitlichen Entwicklungen eins zu eins ableitbar, was aber wichtig ist, um verlässliche Prognosen zu definieren. Aus diesem Grund basiert unsere Landesgesundheitsberichterstattung auf Routinedaten, da dies einheitliche Daten sind. Vorhandene Studien werden natürlich trotzdem einfließen, weil man das ja irgendwie in einen Kontext stellen muss. Aber tatsächlich, dass man das statistisch absichern kann, ist aktuell nicht in allen Zusammenhängen der Fall. Dann auch noch mal ein Wort zu den Statistiken bezüglich „divers“ und „unbekannt“. Das wird ja inzwischen bei der Eintragung des Geschlechtes vorgenommen. Seit 2019 gibt es auch diesen Geschlechtseintrag. Neben „weiblich“ und „männlich“ gibt es eben auch die Bezeichnung „unbekannt“, wenn eine betreffende Person keine Angaben gemacht hat. Diese Differenzierung gibt es seit einigen Jahren. Es ist aber aufgrund der Kleinheit der Daten noch viel zu früh, um daraus Ableitungen zu schaffen. Da würde ich mir vorstellen, wenn wir qualitativ weiterkommen wollen, dass wir so etwas wie Studien mit Befragungen machen müssen, wie wir das jetzt beispielsweise was Behindertenfreiheit anbelangt und so weiter, und so weiter, in Teilbereichen gemacht haben. Das bringt uns erst mal weiter. Das sind aber eigenständige Befragungen beziehungsweise Studien, die man dann auch etablieren muss. Das heißt also, bei dieser Differenzierung beim Eintrag ist bislang keine eindeutige Ableitung möglich. Auch da steht die Forschung letztendlich noch am Anfang. Die Weiterentwicklung der genderbezogenen Gesundheitsberichterstattung ist uns insofern durchaus wichtig und steht letztendlich auch im Kontakt zu vielem anderen, was wir voranbringen wollen. Dank der Forschung zum Thema, was Geschlecht und Intersektionalität anbelangt, machen das Institut für Public Health und auch die Pflegeforschung in der Universität durchaus schon Fortschritte, beziehungsweise haben gute Voraussetzungen, um so was voranzutreiben. Jetzt noch mal kurz zum Turnus: Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Bremen sieht den alle vier Jahre vor, und ein weiterer gesonderter Frauengesundheitsbericht alle drei Jahre würde, wie wir finden, erst mal zu vielen Redundanzen führen. Was ich mir allerdings sehr gut vorstellen kann, ist, dass wir quasi eine Sonderberichterstattung (Glocke) zu bestimmten Schwerpunktthemen machen. Insofern würde ich alle Ihre Anregungen gerne aufnehmen wollen, damit wir so themenspezifisch entsprechende Berichte in durchaus kürzeren Abständen zur Verfügung stellen können. Aber wir würden jetzt nicht einen eigenständigen großen, zusätzlichen zu Frauengesundheit machen wollen. Ich danke jedenfalls für das Einbringen dieser verschiedenen Anträge und fühle mich unterstützt. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rainer Bensch zur Kurzintervention. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine sehr lebendige Debatte, dafür bedanke ich mich, und nun spricht wieder ein Mann zum Thema Frauengesundheit. Erst mal möchte ich noch mal darauf zurückkommen, was Frau Bernhard eben gesagt hat, nämlich, dass nach wie vor zu wenig geforscht wird. Da möchte ich nur mal eine Zahl nennen, die uns alle sehr viel Sorgen bereiten muss. Nur 5 Prozent der Forschungsarbeiten im Gesundheitswesen beschäftigen sich überhaupt mit dem Thema Frauengesundheit – nur 5 Prozent! Noch eine weitere Zahl, hätte ich auch schon bei Endometriose nennen können: Wissen Sie eigentlich, in welchem Alter die Frauen durchschnittlich erfahren, dass sie diese Erkrankung haben? Nicht mit 18, nicht mit 25, nicht mit 28 Jahren, sondern mit 34 Jahren. Das zeigt an, welchen Stellenwert Frauengesundheit eigentlich haben muss, in unserer Gesellschaft. Deswegen meine Forderung an Sie, Frau Senatorin Bernhard: das Thema „Integrierter Gesundheitscampus“. Das Gesundheitsressort zieht sich da zurück, wird diesen Campus nicht mehr unterstützen. Genau dort kommen doch Gesundheitsversorgung und Gesundheitsforschung und sogar Gesundheitswirtschaft zusammen. Meine Forderung ist: Stärken Sie diesen Gesundheitscampus auch im Sinne einer besseren Frauengesundheit! - Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 21/570 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der DrucksachenNummer 21/729 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland, FDP-Fraktion) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt diesen Antrag ab. Zum Schluss lasse ich über den Antrag der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 21/907 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Meine Damen und Herren, jetzt treten wir in eine Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:45 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:13 Uhr) Vizepräsidentin Christine Schnittker eröffnet die Sitzung wieder um 14:43 Uhr. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Entwicklung und Förderung von Sozialwohnungen und genossenschaftlichem Wohnen im Land Bremen Große Anfrage der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 30. Oktober 2024 (Drucksache 21/827) Dazu Mitteilung des Senats vom 14. Januar 2025 (Drucksache 21/952) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Wiedereinführung der Wohnraumförderung in Bremen im Jahr 2012 wurden sage und schreibe 3 108 Sozialwohnungen neu geschaffen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gab es natürlich nicht für lau. Die Freie Hansestadt Bremen hat 38 Millionen Euro Zuschüsse und 345 Millionen Euro an zinslosen Darlehen gewährt. Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurden in diesem Zeitraum seit 2012 5 700 Wohnungen fertiggestellt. Das bedeutet, dass 54 Prozent der insgesamt fertiggestellten Wohnungen gefördert wurden, also mehr als die Hälfte des gesamten Wohnungsbaus in Bremen wurde öffentlich gefördert. In Bremerhaven waren es sogar 90 Prozent des gesamten Wohnungsbaus. Die Wohnraumförderung, liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann man, glaube ich, mit Fug und Recht sagen, ist somit ein wesentlicher Faktor für den Wohnungsbau in Bremen. Die Wohnraumförderung in Bremen und Bremerhaven ist ein voller Erfolg. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über die Verteilung im Stadtgebiet haben wir schon am Dienstag ausführlich gesprochen, das will ich jetzt nicht wiederholen, sondern auf ein paar weitere Aspekte eingehen, die wir in unserer Anfrage beleuchtet haben. Wie entwickelt sich der Bestand an Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum insgesamt? Wie sieht es aus mit der energetischen Sanierung und der Bezahlbarkeit, Stichwort Modernisierungsförderung? Wie sieht es aus mit dem Genossenschaftswesen? Und wie geht es weiter mit der Wohnraumförderung? Als Erstes will ich Sie einmal ganz kurz warnen, das wird jetzt ein bisschen zahlenlastig, sowie die Fragen und vor allem auch die Antworten – dafür möchte ich mich bei der Senatorin und der Verwaltung bedanken – zahlenlastig sind. Die Zahl der Sozialwohnungen im Land Bremen hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als halbiert. Aktuell sind es noch 6 524 Sozialwohnungen. Wir haben zwar viel geschaffen, das habe ich gerade schon gesagt, über 3 000 Sozialwohnungen. Aber – jetzt kommt das Aber – es laufen weiterhin und immer noch mehr Sozialbindungen aus, als wir es schaffen, neue Sozialwohnungen zu bauen. Zwischen 2010 und 2020 sind fast 50 Belegbindungen ausgelaufen und bis 2030, also in diesem Jahrzehnt, werden weitere 4 000 Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen, weil diese immer befristet sind. Der soziale Wohnungsbau kommt da nicht hinterher. Das ist weniger schlimm, als es vielleicht klingt, solange wir einen großen Wohnungsbestand bei gemeinnützigen öffentlichen Wohnungsbauunternehmen als Bestandshalter haben. Das haben wir zum Glück in Bremen. Das ist weniger schlimm, solange die Mietpreisbremse verhindert, dass bei auslaufender Sozialbindung bei anderen Wohnungsunternehmen und bei der Neuvermietung die Miete massiv angehoben wird. Die Union will diese Mietpreisbremse aber nicht verlängern. Sie hat das auch schon im Bundesrat verhindert. Das Auslaufen der Mietpreisbremse, wenn es dazu kommt, ab Anfang 2026, wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Fiasko für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die mieten müssen. Der Mieterbund und der Deutsche Städtetag warnen vor explodierenden Mieten in den Städten. Schon die Mietpreisbremse konnte das ja nur dämpfen, aber längst nicht verhindern. Eine Anfrage unserer Bundestagsgruppe vom November letzten Jahres hat ergeben, dass die Mieten in deutschen Großstädten sich innerhalb von neun Jahren verdoppelt haben, in München, in Berlin zum Beispiel, aber auch in anderen Großstädten. Von einem Auslaufen der Mietpreisbremse nach 2025 werden 9 Millionen Haushalte in mehr als 400 Städten und Gemeinden betroffen sein. Da machen die Union und ein möglicher künftiger Bundeskanzler Merz tatsächlich Politik zulasten der unteren und mittleren Einkommensschichten. Das gängige Argument, warum die Mietpreisbremse Teufelszeug sei – das wird bestimmt auch noch kommen: Das würgt den Wohnungsbau ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Quatsch. Die Ursache für die Stagnation im Wohnungsbau sind hohe Baukosten und Zinsen, nicht Mietpreisbegrenzungen oder Sozialwohnungsquoten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Punkt: die Modernisierungsförderung. Sie wurde in Bremen 2022 eingeführt als neue Förderschiene, damit die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die ja nötig ist, weil der Wohnungssektor 30 Prozent der CO -Emissionen ausmacht, am Ende nicht zu unerschwinglichen Mieten führt. Das ist eine Kombination, um quasi Klimaschutz und Energiesparen bezahlbar zu machen. Das ist eine sehr wichtige Schiene, die meiner Meinung nach noch Luft nach oben lässt. Wir haben 156 Anträge auf Modernisierungsförderung gehabt. Wenn wir uns anschauen, wie groß der Bestand in Bremen und in Bremerhaven ist, dann ist da noch deutlich Luft nach oben, weil längst nicht jedes Wohngebäude ist gut energetisch gedämmt oder auf dem neuesten Stand. Ich glaube, dass tatsächlich diese Schiene der Modernisierungsförderung noch ein bisschen mehr Energie gebrauchen kann, noch ein bisschen mehr Verve gebrauchen kann, damit wir auch den Bestand angehen, um die notwendigen energetischen Sanierungen sozialverträglich zu gestalten. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Eigentumsform, die ich immer sehr lobenswert und erstrebenswert finde, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Eigenheime!) ist die Form von Wohnungsgenossenschaften, bei denen die Genossinnen und Genossen der Genossenschaft selbst Anteilhaber und Anteilhaberinnen sind, von den Häusern, in denen sie wohnen. Auch da wollen wir eine neue Fördererschiene in die Wohnraumförderung integrieren. Insgesamt, das hat unsere Anfrage ergeben, wurden so 78 Wohneinheiten realisiert und mit 3,3 Millionen Euro gefördert. Das sind im Vergleich zum eingesetzten Geld nicht allzu viele Wohneinheiten. Deswegen müssen wir da auch noch mal genau hinschauen. Ich glaube aber, dass ich für die Koalition sprechen darf, wenn ich sage, dass uns die Genossenschaftsförderung wichtig ist. (Beifall Die Linke) Wie geht es weiter mit der Wohnraumförderung? Ich habe eingangs schon gesagt, die Wohnraumförderung in Bremen, die es seit 2012 gibt, die zwischendurch reformiert wurde, wo wir inzwischen, ich glaube, in der vierten Programmperiode sind, ist ein Erfolg. Die ist ein wesentlicher Faktor zur Realisierung von Wohnungsbau insgesamt und natürlich auch zur Realisierung von bezahlbarem Wohnraum und sozialem Wohnraum. Wie wir am Dienstag diskutiert haben, bezahlbaren Wohnraum überall in der Stadt. Dafür brauchen wir natürlich die Mittel und das Treuhandvermögen, dass es endlich – – und wie es mit der Bundesfinanzierung weitergeht wissen wir auch nicht mit einem Kanzler Merz. (Glocke) Ich glaube, da haben wir relativ trübe Aussichten. Ich komme zum Schluss. Wir werden im nächsten Haushalt 2026/27 dafür sorgen müssen, dass wir mit einem neuen Landesprogramm für die Wohnraumförderung in Bremen und Bremerhaven gut aufgestellt sind. (Glocke) Die Mieterinnen und Mieter in Bremen brauchen das und wir wollen das. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer! Der Mangelbestand an Sozialwohnungen ist ein hausgemachtes Problem. Wir kommentieren hier heute eine Anfrage, in der es um die Entwicklung und Förderung von Sozialwohnungen geht. Die Anfrage ist relativ umfangreich und beleuchtet viele verschiedene Aspekte, doch in erster Linie geht es darum, wie genau sich die Anzahl an sozialem Wohnraum in den letzten Jahren entwickelt hat. Da stellt man ganz schnell fest, was auch „buten un binnen“ letztes Jahr schon mal berichtet hat: dass sich die Anzahl an Sozialwohnungen im Land Bremen seit 2010 von 10 500 Wohnungen auf etwa 6 500 reduziert hat. Das ist ein massiver Rückgang und ist auch in Anbetracht dessen, dass wir hier in diesem Bundesland eine sehr schwierige soziale Lage haben – – und auch die Migrationsstrukturen, die wir hier haben, nicht gerade dazu führen, dass der Anteil an Personen, die sozialen Wohnraum bedürfen, sinkt. Ganz im Gegenteil. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft und das Angebot ist knapp. Sowohl Wohnungen für die man B-Scheine, also Wohnberechtigungsscheine (WBS), benötigt, als auch allgemein preisgünstige soziale Wohnungen von teilstädtischen oder städtische Gesellschaften, aber auch privat vermietete Wohnungen im geringen und mittleren Preissegment gibt es wenig bis gar nicht für die Suchenden und auch das Angebot von aktuellen Investoren bietet oft nur ein Angebot für besser Verdienende. Wir haben also immer mehr Anspruchsberechtigte durch die Zuwanderung in unsere Stadt beziehungsweise in unser Bundesland und zugleich immer weniger Wohnungen, die für diese Personen in Frage kommen. Dazu kommt noch der Gedanke, dass die Koalition die Einkommensgrenzen für den WBS anpassen möchte. Zumindest mit diesem Gedanken spielt man. Das würde aber bedeuten, dass, obwohl es berechtigt ist, durchaus, da die Grenzen lange Zeit nicht angepasst wurden und eine Anpassung durchaus notwendig ist, es würde bedeuten, dass das für den sozialen Wohnraum eine zu diesem Zeitpunkt nicht tragbare Verschärfung auf dem Wohnungsmarkt zur Folge hätte, weil noch mehr Personen einen Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum hätten, dementsprechend durch Wohnberechtigungsscheine. Da ist das Angebot sowieso schon zu niedrig. Doch wo liegt die Ursache für den sinkenden sozialen Wohnraum? Wenn man genau schaut, wird man ganz schnell feststellen, für das Problem wird immer wieder die Baukrise in den Vordergrund gerückt. Wenn man sich aber die Anfrage genau anschaut, stellt man ganz schnell fest, nein, die Baukrise ist gar nicht das Problem, es ist einfach in den Jahren davor nicht gebaut worden. (Beifall Bündnis Deutschland) Keine sozialen Wohnungen beziehungsweise wenig soziale Wohnungen, zu wenig, um den Wegfall von sozialem Wohnraum wettzumachen. Nicht mal der Bestand konnte gehalten werden, sondern in den letzten Jahren ist der Anteil an sozialen Wohnungen konstant zurückgegangen. Die Folgen sehen wir jetzt mit einem Rückgang von über 40 Prozent an sozialen Wohnungen. Man versucht mittlerweile dem Problem Herr zu werden und hat sich auch einige gute Sachen ausgedacht. Unter anderem mehr finanzielle Möglichkeiten für Bauende, mehr finanzielle Anreize für Sanierende, aber auch die Verlängerung der Bindung als soziale Wohnungen von 20 auf 30 Jahre ist eine Maßnahme oder die freiwillige Verlängerung bei auslaufender Bindung von preisgebundenen Wohnungen. Es ist richtig und wichtig, dass diese Maßnahmen angestoßen werden und sie werden mit Sicherheit auch irgendwann einen gewissen Wirkungsgrad erreichen, aber aktuell muss man ehrlich sagen, sind das Maßnahmen, die nicht sofort wirken, sondern sehr langsam ihre Wirkung entfalten und das Problem ist einfach, dass der Wohnraum schlichtweg nicht zur Verfügung steht. Die Anfrage deckt auf, es ist ein lang gepflegtes hausgemachtes Problem, dem man kaum Herr wird. Die Maßnahmen kamen zu spät und wir werden eine ganze Weile mit diesem Problem zu tun haben. Es muss auch immer noch mehr getan werden. Die aktuellen Maßnahmen müssen wir erhalten, teilweise ausbauen: die Wiedererschließung von Wohnraum durch Sanierung und Wiedereingliederung beziehungsweise Wiedererschließung von Wohnraum, der durch Problemimmobilien aktuell weggefallen ist. Das sind nur einige Maßnahmen, die auf jeden Fall konstant weiterverfolgt und ausgeweitet werden müssen. Aber wenn ich mir anschaue, dass wir gestern erst über eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer gesprochen haben, dann muss ich ehrlich sagen, erschreckt mich das, weil wir müssen hier in Bremen das Bauen attraktiver machen, nicht unattraktiver. (Beifall Bündnis Deutschland) Nur wenn wir alles zusammen machen, können wir überhaupt darüber nachdenken, dass wir wieder genügend sozialen Wohnraum bekommen, denn wir haben sehr, sehr viel in diesem Bundesland nachzuholen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Oğuzhan Yazıcı. Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Leonidakis, Sie haben eben behauptet, die Wohnraumförderung sei ein voller Erfolg (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Die Zahlen belegen das!) und die 4 000 ausgelaufenen Sozialbindungen seien nicht so schlimm, weil man ja die GEWOBA habe. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das habe ich nicht gesagt!) Ich habe es am Dienstag schon mal gesagt, ich wiederhole das gern noch einmal: Sie haben den Blick für die soziale Realität völlig verloren, Frau Kollegin. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Die Antworten auf die Frage 24 sind im Grunde genommen Sinnbild für diese Realitätsverweigerung. So was muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die GEWOBA hat von 2021 bis 2023 innerhalb von nur drei Jahren 3 600 Sozialwohnungen verloren. Im selben Zeitraum die Brebau GmbH 400. Das heißt, die kommunalen Wohnungsbauträger haben binnen drei Jahren 4 000 Sozialwohnungen verloren. Was war Ihre Kompensation? Die Verlängerung von 224 Preisbindungen. 2023 wurden gerade einmal 271 Wohnungen fertiggestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für eine linke Landesregierung, die sich sozialen Wohnungsbau ans Revers heftet und durch die Quartiere zieht und sagt, wir sorgen für gute Mieten, ist das ein phänomenales Scheitern. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Machen wir in der zweiten Runde. (Glocke – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Das hat natürlich auch Gründe. Wo sind die Anreize? Wo sind die Anreize für die GEWOBA und für die Privaten, hier in der dieser Stadt zu bauen? Die Wohnraumförderung hat die Voraussetzung für 3 000 Wohnungen geschaffen. Gebaut wurden bisher etwas über 1 700. Das ist angesichts der dramatischen Lage – –. Wir haben heute Morgen alle gelesen, dass wir für die Geflüchteten 4 000 Wohnungen benötigen. Das sagt ein Behördensprecher. Wir können Frauen aus den Frauenhäusern nicht in Wohnungen vermitteln. Wir können junge Menschen aus Jugendhilfeeinrichtungen nicht in Wohnungen vermitteln. Die Innere Mission spricht von etwa 1 000 wohnungslosen Menschen in Bremen, die haben keine Wohnung. Wann möchten Sie das eigentlich mal akzeptieren und ideologiefrei und pragmatisch, lösungsorientiert diese Probleme lösen, meine Damen und Herren? Das ist das, was wir von Ihnen erwarten! (Beifall CDU) Ein Schlüssel könnte ja die GEWOBA sein, die Sie so beworben haben. Okay, was macht denn die GEWOBA? Die GEWOBA, laut Antworten des Senats, wird bis 2027 gerade einmal 700 Wohnungen fertiggestellt haben. 700 Wohnungen! Noch mal zur Erinnerung: Die haben 3 600 verloren und die werden bis 2027 700 neu fertigstellen. Interessant ist auch: Die werden Ende 2025 335 fertigstellen und 2027 85. Das heißt, die gehen runter. Statt den Turbo anzuschmeißen, baut die GEWOBA immer weniger! (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Die baut immerhin noch! – Zuruf Abgeordneter Falk Wagner [SPD]) Das deckt sich auch mit dem Geschäftsbericht der GEWOBA. Wenn Sie sich den angucken: 2023, Investitionsrückgang um 33 Prozent in den Neubau. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die GEWOBA kann viel mehr, aber Sie geben ihr nicht die Möglichkeit. Das ist ihr Problem! (Beifall CDU) (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Immerhin bauen die überhaupt. Ihre tolle freie Wirtschaft baut gar nicht! – Beifall Die Linke) Meine tolle – –. (Widerspruch CDU) Ja, genau! Liebe Frau Leonidakis, erstens ist das nicht meine tolle Privatwirtschaft. Aber ich würde Ihnen was empfehlen als Landesregierung: Sie müssten eigentlich (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) angesichts dieser Krise und der mickrigen Fertigungszahlen der GEWOBA tagein, tagaus die Bauwirtschaft umgarnen, damit sie für Sie die Wohnungen baut! (Beifall CDU, FDP Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Weil das in ‒ NRW oder sonst wo so gut geklappt hat, oder wie?) Das ist die Realität. Sie geben vor, die soziale Spaltung in dieser Stadt bekämpfen zu wollen. Aber was tun Sie? Sie fördern mit einer linken, ideologisch motivierten Politik die soziale Spaltung, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Das, was wir von Ihnen bekommen . Statt Lösungen für drängende ‒ ‒ Probleme auf dem Wohnungsmarkt liefern Sie uns am Dienstag ein sozialistisches Umverteilungspamphlet, meine Damen und Herren. Sie haben die Realität nicht mehr im Blick! (Beifall CDU) Deswegen brauchen wir endlich ambitionierte, nachhaltige und langfristige Fertigungszahlen, und das muss gekoppelt werden mit einer weiteren Strategie, diese Bindungen, die auslaufen, auch zu verlängern. Dafür wäre auch Geld da, zum Beispiel von Ihrer GEWOBA, die Sie immer wieder angepriesen haben. Sie stecken Jahr für Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag als Dividende in die Tasche, stopfen damit Haushaltslöcher, statt dieses Geld sinnvoll zu investieren, damit die GEWOBA bauen kann. Das ist Ihr Problem, meine Damen und Herren, und darauf hätte ich gern eine Antwort! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Bithja Menzel. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Die jetzt erzählt, wie gut alles läuft!) Abgeordnete Bithja Menzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidenten, liebe Kolleg:innen! Am Anfang möchte ich das wieder runterkochen. Ich glaube, die Große Anfrage macht sehr gut deutlich, dass wir eigentlich Grund hätten, Erfolge auch langsam zu feiern, (Lachen Bündnis Deutschland) aber gleichzeitig inmitten einer Wohnungskrise stecken und wir uns weiter ordentlich anstrengen müssen und das selbstverständlich auch tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Wohnraumförderung, das hat meine Kollegin gerade ausgeführt, die läuft seit 2012 erfolgreich. Punkt. Unsere Förderprogramme haben den Bau von rund 3 000 Sozialwohnungen in unserem Bundesland ermöglicht. Vor dem Hintergrund der Krise wurden diese Programme sogar noch mal überarbeitet, um besser auf die aktuellen Gegebenheiten reagieren zu können. 2024 wurde ein weiterer Förderweg für preisgedämpftes Wohnen geschaffen, die Planungssicherheit wurde gestärkt, es gab eine bessere Adressierung an die Empfänger:innen dieser Förderung, und Bremen konnte durch die sehr gute Annahme dieser Förderprogramme – Ich wünschte mir, diesen Satz hätten Sie gelesen! – sogar noch mehr Geld vom Bund bekommen, weil andere Bundesländer ihre Mittel nämlich wieder zurückgegeben haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Was auch ein wichtiger Punkt ist, die Etablierung der Modernisierungsförderung, da bin ich ganz bei meiner Kollegin. Ich finde auch, die Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens ist es wert, noch einmal betont zu werden. Denn Projekte wie „Casa Colorida“ oder „KARL“ oder auch das „Horner Eck“ werden von uns gerne und gut unterstützt. Für ganz Deutschland gilt doch aber und das nervt mich wirklich, dass Sie ‒ das zu einem Vorsatz von angeblich linker Politik machen , für ganz ‒ Deutschland gilt doch, dass seit 2005 die Wohnungen, die staatlich gefördert wurden für Menschen mit geringem Einkommen, sich beinahe halbiert haben. Ja, auch an Bremen geht dieser Trend nicht vorbei. Die Belegbindungen laufen aus, es kommt nicht genügend Nachschub, und sicherlich hätte es mit dem Blick auf die aktuelle Lage schon vor vielen Jahren eine andere politische Entscheidungsgrundlage gebraucht, was die Sicherstellung von sozialem Wohnraum angeht. Aber nun, zum jetzigen Zeitpunkt, ist es doch allen längst wieder bewusst und verschiedene Optionen werden bei uns in der Koalition aktuell weiter diskutiert. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Zum Beispiel wird gerade diskutiert, und das finde ich da, wo es strategisch sinnvoll ist und besonders vielen Menschen ein Zuhause sichert, auch richtig, die Belegbindungen wieder anzukaufen. Aber ich möchte auch betonen: Langfristig gesehen und im Angesicht dessen, was wir für die Klimaneutralität noch leisten müssen, ist es aus meiner Sicht deutlich wichtiger, weiterhin in das Modernisierungsprogramm zu investieren, es zu behalten, es aber auch auszubauen, damit wir eben nicht nur kurzfristige, teure Erleichterungen schaffen, sondern langfristig die zwei ganz großen Herausforderungen des Wohnungsmarktes adressieren, nämlich genug sozialen Wohnraum und die energetische Sanierung. Die Konditionen dieser Programme wurden bereits überarbeitet und kommen auch inzwischen gut an. Ich wünsche mir sehr, dass wir hierauf in der Koalition einen deutlichen Fokus legen. Auch Sozialwohnungen müssen hohen energetischen Standards entsprechen, denn was man schnell vergisst: Ansonsten werden Mieter:innen, die es sich gerade nicht leisten können, irgendwann mit hohen Nebenkosten überfordert sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Eine vermeintliche Option, die Dienstag hier von der CDU in der Debatte aufgebracht wurde und die wirklich beweist, dass man auf dem falschen Dampfer unterwegs sein kann, ist folgende: Laut Ihnen, Herr Yazıcı, sollten wir uns doch bitte in Bremen mal wieder der Förderung von Eigenheimen widmen. Damit würden Familien Wohnraum schaffen und billigen Wohnraum freimachen. Ist das wirklich Ihre Antwort (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ja, ist es.) auf die Wohnungsnot von vielen Bremer:innen, die über solche Häuser nicht mal im Traum nachdenken können? Und wo nehmen Sie überhaupt das Bauland her? Ich habe an der Stelle wirklich viele Fragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke Abgeordneter Dr. ‒ Oğuzhan Yazıcı [CDU]: Ausweisen!) Da ist es wirklich frech, uns soziale Spaltung vorzuwerfen, wenn Sie gleichzeitig mit solchen Vorschlägen in die Debatte kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke Unruhe CDU) ‒ Was ich wirklich schön finde, ist die wachsende Aufmerksamkeit für die Genossenschaften. Das hat meine Kollegin schon angesprochen. Ich glaube, die Überarbeitung eines Genossenschaftsförderprogramms, die wir uns für 2025 vorgenommen haben, ist ganz essenziell. Ich glaube auch, dass wir da bei den Konditionen ein besonderes Augenmerk auf diese doch sehr besondere Gruppe legen müssen. Denn diese besondere Gruppe, die Genossenschaften, die schafft ja nicht nur sozialen Wohnraumen und soziale Bedingungen in ihrem eigenen Wohnhaus, sondern sie sichert auch langfristig soziale Strukturen in der Nachbarschaft. Ich glaube, das kann uns in diesen Zeiten nur immer wichtiger werden. Ein anderer Weg, um langfristig sozialen Wohnraum zu sichern, ist das Konzept der neuen Wohngemeinnützigkeit. Das ist ein Begriff, der vielleicht vielen noch nicht so bekannt ist, der aber schon ein bisschen länger im Raum steht und den meine Partei auf Bundesebene in den letzten vier Jahren ganz entscheidend vorangebracht hat. Seit Anfang des Jahres gibt es sie jetzt auch, und zwar bisher mit Steuervergünstigungen für langfristig preisgünstiges und gemeinwohlorientiertes Wohnen. Aber damit diese Wohngemeinnützigkeit richtig effektiv wird, brauchen wir in den nächsten Jahren gezielte Investitionen in die Förderung von Bauvorhaben aus diesen Kategorien. Nur so können wir die volle Wirkung auch wirklich entfalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Jetzt hatten wir am Dienstag schon das Thema der Wohnraumbedarfsprognose, auf die wir, glaube ich, alle ganz gespannt sind. Auch für diese Große Anfrage spielt sie selbstverständlich eine Rolle, denn dann können wir verlässlich sagen, wie viele Menschen jetzt in Bremen den Wohnberechtigungsschein haben könnten. Wir werden in der Deputation – so habe ich die Senatorin am Dienstag verstanden – wie geplant gegen Ende des ersten Quartals einen Blick darauf werfen können, aber ich denke – das wurde auch gerade schon mal betont –, es ist auch jetzt schon klar, dass die Wohnraumförderung weiter gestärkt werden muss und erweitert werden muss, damit wir auf dem Kurs bleiben, den wir bereits seit Langem eingeschlagen haben. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir merken, dass wir am Dienstag bereits eine intensive Debatte zu einem ähnlichen Thema hatten. Das hat man an den zaghaften Wortmeldungen gemerkt. Ich freue mich aber deutlich darüber, dass wir die Debatte vom Dienstag nicht noch einmal aufwärmen, sondern dass wir noch mal einen ganzheitlicheren Blick auf die wohnpolitische Lage in Bremen werfen können und dass wir hier sachlich auf die Anfrage eingehen. Ich glaube, man sieht ganz gut, wenn man sich die Große Anfrage anguckt, dass der soziale Wohnungsbau ähnliche Probleme hat wie der private Wohnungsbau. Ich möchte das auch noch mal ganz deutlich sagen: Frau Leonidakis, Sie haben eben gesagt, die Privatwirtschaft baut ja nicht mehr, und deswegen müsste es der soziale Wohnungsbau, der staatliche Wohnungsbau tun. Die freie Wohnwirtschaft hat jahrelang für Wohnraum in dieser Stadt gesorgt, und sie baut nicht mehr, weil sie nicht mehr möchte, sondern weil sie nicht mehr kann, weil die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen und weil sie das ohne Förderung nicht mehr machen können. Deswegen finde ich das eine Unart, zu sagen, dass die private Bauwirtschaft hier nicht mehr für Wohnraum sorgen möchte. (Beifall FDP) Es ist nun mal so, wenn man mit der Wohnwirtschaft spricht, egal, ob es die Privatwohnwirtschaft ist, ob es staatliche Wohnungsbauunternehmen sind oder auch, die genossenschaftlichen Wohngemeinschaften, dass sich alle über die Rahmenbedingungen in dieser Stadt, in diesem Land aufregen. Ich habe das schon oft hier am Pult gesagt: Es ist wissenschaftlich bestätigt, dass ungefähr ein Drittel jedes Euros, ungefähr 33 Cent, beim Bau in Regulierungen, in Bürokratie fließen. Das ist genauso ein Drittel jedes Euros in der freien Wohnwirtschaft und wie in der staatlichen Wohnwirtschaft. Das ist einer der Gründe, warum es auch beim sozialen Wohnungsbau hapert. Es ist eine ganzheitliche Stellschraube, die wir in Bremen angehen müssen, worunter auch der soziale Wohnungsbau leidet und worauf wir Sie hier jedes Mal wieder aufmerksam machen. Es ist übrigens auch so, dass wir viel weniger Förderungen, auch viel effizientere Förderung haben würden, wenn wir an die Regulierungen rangehen würden. Wenn der Wohnbau attraktiver wäre und wir auch von staatlicher Seite weniger Geld für den Wohnbau ausgeben müssten, dann würden wir unsere Förderung entweder viel effizienter ausgeben können oder müssten gar nicht so viel Geld aufwenden und könnten das für andere wichtige haushaltspolitische Projekte ausgeben. (Beifall FDP) Mir wäre es lieb, wenn wir uns mehr um diese ganzheitlichen Probleme kümmern würden. Ich möchte noch einmal auf etwas eingehen, was mich ein wenig verärgert hat. Sie haben gesagt, dass sich weder Mietpreisbremsen noch Sozialbindungen noch die soziale Wohnungsbauquote auf den Preis auswirken. Ich habe Ihnen das ja am Dienstag einmal vorgerechnet, wie das bei der Sozialwohnungsquote ist. Es ist auch in Ihrer Anfrage niedergeschrieben, dass sich die Mieten meistens dann erhöhen, wenn es um Sanierung geht, wenn es um Modernisierung geht, und so ist es in der freien Wohnwirtschaft auch. Kein Vermieter erhöht die Miete nur, weil er mehr Geld in der Tasche haben möchte. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ach was! In welchem Paralleluniversum leben Sie?) Es ist in den allermeisten Fällen so, weil sie Rücklagen bilden müssen, um dann später ihre Wohneinheiten zu sanieren. Das ist der Grund. Ich finde, das ist eine ideologische Sicht auf die ganze Sache, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das ist doch Quatsch!) und möchte das noch einmal klarstellen. – Danke schön! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Bevor ich jetzt den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz herzlich unseren ehemaligen Abgeordneten Dr. Matthias Güldner begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Als Nächstes hat der Abgeordnete Falk-Constantin Wagner das Wort. Abgeordneter Falk-Constantin Wagner (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage zeigt vor allem eines: Die Wiederaufnahme des sozialen Wohnungsbaus im Lande Bremen im Jahr 2012 war eine goldrichtige Entscheidung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Dass man nach Jahrzehnten, in denen im Land Bremen gar keine Sozialwohnungen mehr gebaut worden sind, diesen damals als mutig begriffenen Schritt getroffen hat unter Jens Böhrnsen, war in nicht unerheblichem Maße der Entwicklung der Überseestadt geschuldet, wo man gesehen hat, wenn man das nicht macht, wird ausschließlich Oberklassenwohnraum geschaffen. Nicht, dass es falsch wäre, dieses Segment nicht auch zu bedienen, aber es ausschließlich zu bedienen, hat doch zu einer Fehlentwicklung geführt, die korrigiert werden musste. Auch mit Blick auf die Zahlen, auf die ich mich gleich noch beziehen werde, kann man nichts anderes sagen als: Für diese Entscheidung können wir zwölf Jahre später dankbar sein. Sie war für uns bis heute wegweisend. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer so, wenn vor ungefähr 30 Jahren im großen Stil Sozialwohnungen gebaut wurden, dann weiß man, es ist so weit, dass diese Wohnungen im starken Umfang aus der Bindung auslaufen werden. Das ist das Phänomen, das wir aktuell beobachten können. Die Wohnungen, die um die Wende herum im Sozialwohnungsbau angesichts der großen Zuwanderung nach dem Mauerfall in Auftrag gegeben wurden, das sind die, die jetzt aus der Bindung laufen, auf einen Schlag und in großer Zahl. Allein im Jahr 2023 sind im Lande Bremen auf einen Schlag 1 100 Sozialwohnungen aus dieser Bindung entfallen. Das bedeutet, dass mit den seit 2012 neu geschaffenen Sozialwohnungen die Neubausozialwohnungen inzwischen jede vierte Sozialwohnung im Lande Bremen ausmachen. Jede vierte Sozialwohnung, die es heute gibt, ist eine der neu geschaffenen, und schon in wenigen Jahren wird es jede zweite sein. Dann wird mehr als die Hälfte aller Sozialwohnungen, die sein, die wir seit 2012 neu geschaffen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was für eine gute Entscheidung und was für ein guter Weg, den wir gegangen sind, diesen Schritt zu tun! Ansonsten müssten wir Sozialwohnungen in unseren beiden Städten heute mit der Lupe suchen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wohnung ist aber nicht gleich Wohnung. Deshalb möchte ich sagen, was mich besonders freut. Was mich besonders freut, ist, dass diese Wohnungen ganz überwiegend in sehr guten Händen sind. Von den 3 000 Wohnungen, die die Wohnraumförderung seit 2012 neu ermöglicht hat, sind 2 400 in der Hand gemeinnütziger Vermieter. Allein bei der GEWOBA sind das von diesen 3 000 Wohnungen 2 000 Stück. Die GEWOBA – ich möchte es an dieser Stelle in aller Deutlichkeit sagen – hat seit 2012 im Alleingang zu zwei Dritteln den sozialen Wohnungsbauneubau geschaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine hervorragende Leistung unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vor diesem Hintergrund verstehe ich auch nicht, wie man immer wieder auf die Idee kommen kann, der genialste rhetorische Kniff sei, sich jetzt ausgerechnet die GEWOBA als Boxsack rauszusuchen. Die solle doch endlich mal mehr tun. Auf die Idee muss man in dem Zusammenhang wirklich erst mal kommen. Nicht, dass sie nicht immer mehr tun könnte, (Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı [CDU]: Sie müssen sie in die Lage versetzen!) aber zu sagen, dass ihre Bilanz nicht hervorragend ist, das ist wirklich absurd. Eines ist auch vor dem Hintergrund auslaufender Bindungen besonders wichtig: Wenn viele dieser Wohnungen in die Hände gemeinnütziger Vermieter übergehen, bleiben sie bezahlbar, auch dann, wenn diese Wohnungen irgendwann aus der Bindung auslaufen. Auch das haben wir in der Anfrage aufgelistet bekommen. Ungefähr die Hälfte aller Wohnungen, die GEWOBA und BREBAU haben, sind unabhängig davon, ob sie in der Sozialbindung sind oder nicht, auf sozialem Mietenniveau. Das heißt, wenn wir heute neue Wohnungen schaffen in den Händen der GEWOBA, der BREBAU, der Genossenschaften, der Heimstiftung, wir können sie alle aufzählen, dann wissen wir, wir machen nicht nur Sozialwohnungen für 30 Jahre, sondern wir schaffen soziale Werte für Bremen und Bremerhaven für die nächsten 100 Jahre oder vielleicht sogar länger. Das ist ein richtig großer Erfolg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Jetzt ist es wichtig, auch in der Baukrise, dass und wie wir weitermachen. Die Frage, wie sehr die Baukrise zuschlägt, die verteilt sich unter den Bundesländern durchaus unterschiedlich. Es gibt Länder, in denen ist die Bauwirtschaft komplett zusammengebrochen, es gibt Bundesländer, in denen wird durchaus weitergebaut. Das hängt daran, wie attraktiv die Förderung insbesondere für den Sozialwohnungsbau ist, denn der ist jetzt plötzlich sehr stark nachgefragt, weil es für den zinsgünstige Darlehen gibt. Da können wir glücklicherweise sagen, Bremen gehört zu den Bundesländern, in denen weitergebaut wird, denn unsere Förderung ist hoch attraktiv, um nicht zu sagen, die wird überrannt. Das ist eine Situation, die hätten wir uns vor einigen Jahren noch gewünscht. Jetzt ist es eine Situation, die uns überrascht, die uns aber auch zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir wollen auf diesem Weg weitermachen. Wir wollen weiterhin mehr geförderte Wohnungen in dieser Stadt bauen. Ich sage Ihnen in aller Klarheit, weil das jetzt nochmals angesprochen ist: Ja, wir wollen diese auch über die Stadteile hinweg bauen. Und nein, 18 Sozialwohnungen in Schwachhausen können noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich finde es auch absurd – mir ist bewusst, dass Bundestagswahlkampf ist, trotzdem finde ich es absurd –, mit welcher gewaltsamen Rhetorik eingeschlagen wird auf die Idee, dass „die Bestandszahl von Sozialwohnungen in Borgfeld, die lautet null“ doch nicht ein zufriedenstellendes Ergebnis sein kann. Da kommt hier Klassenkampf. „Sozialismus“, hat Herr Yazıcı jetzt noch einmal bemüht. Mein Gott, Herr Yazıcı, wenn die Vorstellungen, dass wir statt null Sozialwohnungen vielleicht irgendwann mal zehn oder zwanzig Sozialwohnungen in Borgfeld haben – –. Das wäre eine Zahl, da wäre ich schon glücklich. Wenn das bei Ihnen Sozialismus ist, mein Gott, dann will ich Ihren Kapitalismus lieber nicht erleben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Mir ist bewusst, dass Sie sich in bester Gesellschaft befinden im Bundestagswahlkampf. Die CDU verspricht die FantastillionenSteuersenkungssumme von 100 Milliarden Euro. Da wir hier von Bundesmitteln abhängig sind, darf man sich fragen, ob, wenn Sie gewählt werden, es in Zukunft überhaupt noch eine Wohnraumförderung in Deutschland gibt und wir überhaupt noch irgendwelche Sozialwohnungen schaffen können. (Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) In der Merkel-Ära konnten wir mit Ihnen im Bundestag ganz wunderbar eine ausgewogene Wohnungspolitik hinkriegen. Es soll sich bloß niemand einbilden, dass die von Herrn Merz auf marktradikal getrimmte Bundes-CDU noch irgendwas mit der Merkel-CDU von früher zu tun hätte. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zurufe Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Bemerkung möchte ich zum Schluss noch machen: Die Frage der Förderung von Sozialwohnungen ist heute nicht mehr nur die Frage „Kriegen wir Sozialwohnungen“ im engeren Sinne, sondern die Investoren sagen uns ganz klar, das gesamte Bauprojekt (Glocke) hängt für sie jetzt daran, ob und wie die Sozialwohnungen gefördert werden, denn nur dann rechnet es sich noch. Die Marktlage hat sich umgekehrt zu dem, was wir früher hatten. Deshalb bringt erst die Sozialwohnungsförderung Bauprojekte in Bremen überhaupt zum Fliegen. Deshalb und in diesem Sinne wollen wir weitermachen im Interesse nicht nur des bezahlbaren Wohnens, sondern auch der gesamten Stadtentwicklung für Bremen und für Bremerhaven. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes die Abgeordnete Sofia Leonidakis zu einer Kurzintervention. Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal eines ganz klar sagen: Natürlich brauchen wir in Bremen private Investitionen auf dem Wohnungsmarkt. Das ist doch völlig klar. Das ist ein weitgehend privater Sektor, und wir brauchen die Bautätigkeit. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU] und Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ist das die Reaktion auf Falk-Constantin Wagner?) Andersherum, Herr Yazıcı und Herr Voigt, wird aber doch auch kein Schuh daraus. Können Sie nicht – –. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Abgeordnete, die Kurzintervention muss sich auf den Redebeitrag des vorherigen Redners beziehen. Das bitte ich zu berücksichtigen. (Beifall Bündnis Deutschland) Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Ich möchte bei dem Kapitalismusbegriff von Herrn Wagner anschließen und beim Sozialismusbegriff von Herrn Yazıcı. Andersherum kann man doch nicht sagen, dass eine darniederliegende Bautätigkeit (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Nee! – Glocke) dem Staat zur Last gelegt werden kann. Genau das Gegenteil ist der Fall. (Abgeordneter Cord Degenhard [Bündnis Deutschland]: So geht das nicht! Sie können doch nicht machen, was Sie wollen!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Abgeordnete, es geht um den Beitrag, den gerade Herr Wagner hier vorgetragen hat, und dazu können Sie sich äußern: auf seinen Beitrag. Sonst hätten Sie sich vorher melden müssen. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ja, ist okay. Es ist gut.) Tut mir leid, aber so sind die Regeln. (Abgeordneter Cord Degenhard [Bündnis Deutschland]: Mann, Mann, Mann!) Meine Damen und Herren, jetzt aber bitte auch einmal an der Stelle Ruhe! Als nächste Rednerin, weil es keine weiteren Wortmeldungen gibt, hat Senatorin Özlem Ünsal das Wort. Herr Degenhard, ich bitte Sie, auch ein bisschen runterzufahren. – Danke schön! Senatorin Özlem Ünsal: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, heute auch im Landtag zum Thema Sozialwohnungen mit Ihnen sprechen zu können, nachdem wir dieses Thema in der Tat am Dienstag bereits in einem anderen Kontext aufgreifen konnten. Dies unterstreicht, dass die Wohnungsfrage weiterhin eine der sozialen Fragen unserer Zeit bleibt. Es bleibt auch weiterhin ein gemeinsamer Kraftakt, und wir brauchen hier unsere gemeinnützigen wie auch unsere privaten Partner. Dieser Herausforderung begegnen wir natürlich auch mit unseren eigenen Verantwortlichkeiten als Senat, und zwar seit 2012 und verstärkt auch seit 2020 mit umfangreichen Fördermitteln, die wir bereitstellen und dabei auch die Bundesförderungen sinnvoll ergänzend abrufen. Trotz der allgemeinen Stabilität in der Nachfrage nach Förderungen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die sicherlich auch durch die Sozialwohnungsquote begünstigt wurde, zeigt sich mit der Krise in der Bauwirtschaft – und das insbesondere ab 2023 – eine deutliche Zurückhaltung auch der privaten Investoren. Doch auch in diesen schwierigen Zeiten konnten die Förderprogramme vollständig ausgeschöpft werden. Das ist sicherlich eine positive Nachricht. Dies war vor allem auch deshalb möglich, weil privatwirtschaftliche Wohnungsbauunternehmen entstandene Lücken mit uns gemeinsam geschlossen haben. Mit der Umstellung der Neubauförderung durch das Wohnraumförderungsprogramm 2024 auf kostenbasierte Darlehen inklusive die Rückwirkung auf 2023 wurde ein neuer Anreiz geschaffen. Der war auch sinnvoll. Kostenbasierte Darlehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Höhe von 65 Prozent der förderfähigen Herstellungskosten bis zu 5 100 Euro pro Quadratmeter plus Zuschüsse haben eine deutlich höhere Nachfrage generiert. Auch das begrüße ich ausdrücklich. Eine entscheidende Rolle beim Neubau von Sozialwohnungen spielen auch öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsbauunternehmen. So hat beispielsweise die GEWOBA seit 2012 Förderungen für über 2 000 Wohneinheiten beantragt. Auch der Blick nach Bremerhaven lohnt sich. Die STÄWOG in Bremerhaven förderte über 70 Wohnungen. Dies geht oftmals auch einher mit einer hohen architektonischen und städtebaulichen Qualität sowie positiven Impulsen für die Quartiere. Auch das ist mir wichtig. Geförderter Wohnungsbau bleibt ein unverzichtbares Instrument der öffentlichen Hand, das will ich ausdrücklich noch einmal mehr unterstreichen, um Wohnraum vor allem für die Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen, die ihren Bedarf auf dem freien Markt nicht aus eigener Kraft bestreiten oder decken können. Die seit 2020 aufgestellten Jahresprogramme des Landes Bremen haben hierzu bereits maßgeblich beigetragen. Da müssen wir uns auch keineswegs verstecken. Durch die Neuausrichtung der Wohnraumförderung über das Wohnraumprogramm 2024 konnte auf die weiterhin angespannte Situation in der Wohnungsbaubranche erfolgreich reagiert werden. Viele Projekte im sozialen Wohnungsbau wurden durch den gezielten Einsatz unserer Fördermittel stabilisiert. Auf Ebene der Stadtgemeinde Bremen konnten wir mit dem kommunalen Genossenschaftsförderprogramm zudem auch ein Segment des Wohnungsmarktes bedienen, das weitestgehend von gemeinwohlorientierten Akteuren nachgefragt wird, und wir haben es zwar schon gehört: Rund 78 Wohnungen wurden dadurch gefördert. Dennoch, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bleiben die Herausforderungen groß, und wir müssen sie angehen. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Zahl der Sozialwohnungen in Bremen und Bremerhaven sowie auch vielerorts an anderer Stelle in der Republik verringert. Dank unserer Gegenmaßnahmen, insbesondere der Wohnraumförderprogramme, konnte dieser Rückgang abgemildert werden. Mit dem im Dezember 2020 beschlossenen Programm haben wir zudem begonnen, uns auf die Verlängerung und den Ankauf von Sozialbindungen zu fokussieren und zu konzentrieren. Mein Haus hat bereits die Ansprache zahlreicher Bestandshalterinnen und Bestandshalter mit auslaufender Bindung aufgenommen, um diese zur Verlängerung der Miet- und Belegungsbindung zu motivieren, sie zu gewinnen. Dadurch konnten Objekte weiterhin im Bestand gehalten und gesichert werden. Um diesen Ansatz weiter zu verstärken, um den Impuls aufzugreifen, die Strategie, die gibt es bei uns, haben wir auch eine Info, ein Infoblatt, eine Infobroschüre zum Förderprogramm entwickelt und aufgelegt, das künftig allen Adressatinnen und Adressaten mit entsprechenden Anschreiben zugestellt wird. Ziel ist es, möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer über die Möglichkeit der Verlängerung zu informieren und erfolgreich zu gewinnen. Um auch künftig auf die deutlich steigende Nachfrage reagieren zu können, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bereiten wir ein neues Wohnraumförderungsprogramm für 2025 vor. Das derzeitige Programm ist ein Erfolgsmodell, das trotz Krisenzeiten stark nachgefragt wird und sehr, sehr stabilisierend wirkt. Verlässliches, zielgerichtetes und auskömmliches Fördern ist Garant, damit in Bremen weiterhin gebaut werden kann. Deshalb brauchen wir auch die Verstetigung dieses Förderprogramms. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ein paar abschließende Anmerkungen machen: Bezahlbares Wohnen ist Teil unserer Daseinsvorsorge. Bezahlbares Wohnen ist für die Mehrheit unserer Bevölkerungsgruppen essenziell und Voraussetzung für die soziale Stabilität unserer Quartiere. Durchmischte Quartiere mit bezahlbaren Mieten sichern unseren sozialen Frieden und leisten einen aktiven Beitrag zur Armutsbekämpfung. Auch das diskutieren wir hier ja immer wieder. Bezahlbare Mieten nehmen die Existenzängste und das Gefühl von der Ungerechtigkeit, das viele Menschen im Lande auch verspüren, und entziehen gleichzeitig den möglichen Nährboden für Extremismus und demokratiefeindliche Entwicklungen. Es ist deshalb selbstverständlich, dass wir uns im Land und auch auf Bundesebene auch weiterhin konsequent für eine verlässliche und ausreichende Förderung des Wohnungsbaus und der Wohnraumförderung insgesamt einsetzen werden, idealerweise auch im Schulterschluss mit unseren norddeutschen Bundesländern. Vielen Dank für die Debatte, die ich sehr impulsgebend und auch leitend und wichtig und notwendig und angezeigt finde und natürlich auch für Ihre Aufmerksamkeit! – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Zentraler Demokratietag an Schulen im Land Bremen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 16. Januar 2025 (Drucksache 21/964) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, und Kollegen! Bevor ich unseren gemeinsamen Antrag zum zentralen Demokratietag vorstelle, möchte ich einen ganz herzlichen Gruß an die Oberschule Bördestraße richten, denn sie war es, die im letzten Jahr nach einer Podiumsdiskussion den Wunsch nach einem zentralen Demokratietag für alle Schulen im Land Bremen an uns herangetragen hat. (Beifall SPD) Wir leben in einer Zeit, in der demokratische Werte nicht mehr selbstverständlich sind. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist eine Errungenschaft, die gepflegt, geschützt und vor allem weitergegeben werden muss. Gerade in einer pluralistischen Gesellschaft wie der unseren bedarf es einer bewussten und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit demokratischen Prinzipien und deren Bedeutung. Deshalb stellen wir heute den Antrag, einen zentralen Demokratietag an Bremer Schulen einzuführen. Warum einen zentralen Demokratietag? Schule ist mehr als ein Ort der Wissensvermittlung. Sie ist ein Ort, an dem junge Menschen die Werte, Kompetenzen entwickeln, die sie zu mündigen Bürgerinnen und Bürger machen. Demokratie zu leben und zu gestalten, erfordert Fähigkeiten wie kritisches Denken, Toleranz, Kommunikationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Ein Tag der Demokratie bietet die Möglichkeit, genau diese Fähigkeiten gezielt zu fördern. Stellen Sie sich einen Tag vor, an dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Expertinnen und Experten und auch wir als Abgeordnete zusammenkommen, um gemeinsam über Herausforderungen und Chancen der Demokratie zu sprechen, einen Tag, an dem Projekte, Diskussionen und Workshops stattfinden, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Demokratie nicht nur zu verstehen, sondern aktiv zu erleben, einen Tag, der den Wert von Partizipation und Mitgestaltung verdeutlicht. Aber warum gerade jetzt? Wir sehen, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt zunehmend unter Druck gerät. Populismus, Fake News und Extremismus sind Herausforderungen, die wir nicht ignorieren können. Unsere Kinder und Jugendlichen sind ihnen permanent ausgesetzt, sei es in den Sozialen Medien oder im Alltag. Der zentrale Demokratietag ist eine Antwort darauf. Er zeigt, dass Demokratie nichts Abstraktes ist, sondern eine lebendige, alltagsnahe und relevante Lebensform. (Beifall SPD) Warum Bremen? Bremen hat eine lange Tradition des Engagements für gesellschaftliche Teilhabe und Gleichberechtigung. Ein zentraler Demokratietag würde die Tradition fortsetzen und stärken. Er könnte Vorbild für andere Städte und Bundesländer sein. Darüber hinaus könnte Bremen als Vorreiter in Sachen Demokratiebildung wahrgenommen werden, und das ist ein starkes Signal in unruhigen Zeiten. (Beifall SPD) Wie könnte so ein Tag aussehen? Der Demokratietag könnte jährlich an allen Schulen des Landes Bremen stattfinden, unter einem Oberthema stehen, das aktuelle gesellschaftliche Fragen aufgreift, zum Beispiel „Digitale Demokratie“, „Partizipation im Alltag“ oder „Gemeinsam gegen Extremismus“. Neben Vorträgen und Diskussionen könnten auch Workshops, Simulationen wie Jugendparlamente oder kreative Projekte wie Theaterstücke und Kunstinstallationen Teil des Programmes sein. Mein Appell: Meine Damen und Herren, Demokratie braucht Menschen, die an sie glauben und sie leben. Mit einem zentralen Demokratietag schaffen wir nicht nur ein Bewusstsein für die Bedeutung demokratischer Werte, sondern fördern auch die Fähigkeit, die Werte aktiv zu verteidigen und zu gestalten. Durch eine gezielte Zusammenarbeit mit der Bremischen Bürgerschaft, der Landeszentrale für politische Bildung, Schüler:innenvertretungen und weiteren Akteuren im Land Bremen können wir dieses Projekt noch stärker verankern und nachhaltiger gestalten. Es liegt an uns, heute die Weichen für eine demokratische Zukunft zu stellen. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Antrag zu und lassen Sie uns gemeinsam die Demokratie in Bremen stärken für unsere Kinder, für unsere Gesellschaft und für die Zukunft! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nennen wir das Kind doch beim Namen. Sie planen mit Ihrem sogenannten zentralen Demokratietag einen Anti-AfD-Tag. (Beifall Bündnis Deutschland) Dabei haben wir doch bereits „Schule ohne Rassismus“, „Schule mit Courage“, „Demokratie im Dialog“, „Demokratisch handeln“, „Jugend debattiert“, die „Nacht der Jugend“, das „Bremerhavener Jugendparlament“ oder die „Juniorwahl“. (Beifall Bündnis Deutschland) Jetzt wollen Sie noch mal nachlegen mit einem zentralen Demokratietag. Meine Damen und Herren, wir von der Fraktion Bündnis Deutschland halten Ihren Demokratietag für überflüssig. (Beifall Bündnis Deutschland) Warum sich junge Menschen von etablierten Parteien abwenden, müssen Sie doch eigentlich wissen. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das ist doch Teil des Problems!) Falls nicht, helfe ich gerne nach. Auch in Bremen wird die AfD immer beliebter, besonders bei jungen Leuten. Laut der letzten Civey-Umfrage liegt die AfD in Bremen bei 11,4 Prozent. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: 13!) Damit liegt die vom Verfassungsschutz als in Teilen rechtsextrem eingeordnete Partei in der Umfrage noch vor den GRÜNEN. Sie wäre in unserem Bundesland drittstärkste Partei nach der SPD und der CDU. Liebe Koalitionäre, die AfD war in ihrer Zeit in Bremen, im Bremer Parlament eine echte Trümmertruppe. (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Können Sie zur Sache reden? – Widerspruch Bündnis Deutschland) Mache ich gerade. Ich gehe auf die einzelnen Punkte ein. (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Können Sie zur Sache reden?) Sie machte ausschließlich Schlagzeilen mit Intrigen, Zank und Streit. Politische Arbeit? Fehlanzeige. Eigentlich völlig unattraktiv für den Wähler. Nein, liebe Koalition, ihren Erfolg hat die AfD ausschließlich Ihnen zu verdanken. (Beifall Bündnis Deutschland) Kräfte, die sich für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit einsetzen, sind laut Ihres Antrags vermehrt Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt. Doch der einzige, der in Bremen körperlich angegriffen wurde, war der AfDPolitiker Frank Magnitz. (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Können Sie zur Sache reden?) Viele AfD-Gegner machten sich hinterher lustig über die sogenannte Kantholz-Affäre. Doch dieser hinterhältige Angriff hätte Magnitz auch ohne Kantholz das Genick brechen können. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Was hat das mit dem Demokratietag zu tun? Nichts!) Dann schreiben Sie in Ihrem Antrag „Rechtspopulistische Ideen haben Konjunktur. Rassistische, menschenfeindliche und revisionistische Einstellungen werden zunehmend offen vorgetragen, und seit Oktober 2023“ steht in diesem Antrag „haben antisemitische und israelfeindliche Vorfälle in Deutschland stark zugenommen.“ Okay. Wer ist schuld daran? (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig! – Beifall Bündnis Deutschland – Lachen SPD) Das sind keine Nazis mit Glatzen und Springerstiefeln, das sind keine AfDler im Nadelstreifen. Wir können diese angeblich schutzsuchenden Palästinenser doch jeden Samstag erleben, wenn sie mit ihren Palästinenserflaggen durch die Innenstadt ziehen und antiisraelische Hassparolen brüllen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig! – Beifall Bündnis Deutschland) Wenn ich diese Truppe sehe, fällt mir das berühmte Zitat des jüdischen Künstlers Max Liebermann ein: „Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.“ (Beifall Bündnis Deutschland – Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte jetzt auch noch einmal zum Antrag, der da lautet „Zentraler Demokratietag an Schulen und im Land Bremen“? (Abgeordneter Falko Bries [SPD]: Wenn Sie mir zugehört haben, wissen Sie wo der Antrag herkommt!) Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Antisemitismus und Islamfeindlichkeit haben bei uns hier nichts zu suchen. (Beifall Bündnis Deutschland) Das muss bekämpft werden mit Ihrem Antrag. Ein weiteres antidemokratisches Problem: Linksextremisten fackeln in Bremen regelmäßig Autos ab ohne Rücksicht auf eventuelle Opfer. Sie verüben Brandanschläge auf Unternehmen, die für die Rüstung arbeiten. (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Können Sie zur Sache reden?) Immer wieder kommt es zu Farbanschlägen auf Polizeireviere und Parteibüros. Unsere Stadt ist übersät mit „All Cops are Bastards“-Graffitis. Doch dieses antidemokratische Vergehen fällt in Ihrem Antrag komplett unter den Tisch. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Warum eigentlich nicht! Richtig! –Beifall Bündnis Deutschland) Das erkennen auch unsere wahlberechtigten Schülerinnen und Schüler. (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Kann hier eigentlich jeder selbst überlegen, wozu er die Debatte hält?) Dafür brauchen wir keinen zentralen Demokratietag. Dann kommen Sie in Ihrer Begründung auch noch damit: Seit Anfang 2024 gibt es eine starke und breite zivilgesellschaftliche Protestbewegung gegen Rechtsextremismus und gegen die AfD, für Demokratie und Akzeptanz. Das war wirklich damals sehr beeindruckend. Aber zur Erinnerung: Die Protestbewegung wurde ausgelöst von der „Correctiv“-Recherche zu einer angeblichen geheimen Wannseekonferenz 2.0. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Kollege, kommen Sie bitte noch mal zum Inhalt des Antrages? (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Er redet doch dazu! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Hat er doch gerade gesagt! – Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]: Der Kontext ist doch klar!) Abgeordneter Holger Fricke: Bin ich doch. Das ist doch der Inhalt des Antrages. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Nein, Sie reden jetzt über die Demonstrationen und – –. Ja, er hat nur den reinen Antrag zu erwähnen, es geht auch um den Inhalt. Ich bitte Sie, da sich auf den Inhalt zu konzentrieren. Abgeordneter Holger Fricke: Okay. Meine Damen und Herren, wachen Sie endlich auf! Mit immer mehr Aktionstagen und mit Ihrem betreuenden Denken machen Sie viele Schülerinnen und Schüler nur sauer. Stellen Sie die AfD inhaltlich! (Beifall Bündnis Deutschland) Das wäre wohl nirgendwo leichter als in Bremen. Setzen Sie sich gegen eine zunehmende Gewalt und Islamisierung in unseren Schulen und in unserer Gesellschaft ein! Das dürfen keine Tabuthemen mehr sein. Benennen Sie auch das Problem des Linksextremismus! Werden Sie ehrlich mit Ihrer Politik! Wie sehr Sie, liebe Koalition, die Demokratie in Bremen ernst nehmen, sehen wir an Ihrem Umgang mit der Opposition. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Was ist das für ein Quatsch! – Abgeordneter Muhammet Tokmak [SPD]: Muss man sich das eigentlich antun, hier?) Jeder noch so gute Oppositionsantrag wird von Ihnen abgelehnt, und wenn er von uns kommt, stimmen sogar CDU und FDP dagegen. Meine Damen und Herren, machen Sie endlich Ihre politischen Hausaufgaben! Dann wäre jeder Tag in unserem Bundesland ein Demokratietag. (Beifall Bündnis Deutschland) Ihre Form des betreuenden Denkens braucht an unseren Schulen niemand. Aus diesen Gründen lehnen wir von der Fraktion Bündnis Deutschland Ihren Antrag entschieden ab. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Ich bitte, jetzt wieder ein bisschen Ruhe einkehren zu lassen! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Demokratie ist wertvoll und Demokratie ist ein verdammt hohes Gut. Das merken wir gerade in diesen Zeiten, in denen wir uns von Rechtspopulist:innen und Rechtsextremen immer wieder Anfeindungen gegen die Demokratie anhören müssen, bei denen wir merken, dass es Parteien und Fraktionen gibt, die unsere Demokratie gefährden. Da müssen wir klar dagegenstehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) So wertvoll Demokratie ist, so abstrakt ist Demokratie manchmal auch. Manchmal ist es gar nicht so einfach, zu begreifen, was hinter diesem Begriff eigentlich steht. Darum ist es wichtig, dass gerade Schüler:innen so früh wie möglich lernen, was eigentlich hinter diesem sehr abstrakten Begriff in der Realität steht, warum dieser Begriff beziehungsweise das, was dahinter steht, nämlich die Demokratie, so wertvoll ist. Am allerbesten begreifen lässt sich das eben dann, wenn man es nicht abstrakt und theoretisch im Unterricht bespricht, sondern wenn man es praktisch erfahren kann. Das habe ich auch immer wieder gemerkt, wenn ich mit Schüler:innen bei Besuchen hier im Parlament im Kontakt war, wenn ich in Schulen im Austausch war und von meiner Arbeit im Parlament berichtet habe. Schüler:innen verstehen dann, was Demokratie ist, wenn sie merken: Erstens, was machen die Menschen eigentlich in einer Demokratie. Zweitens, dass sie selber gehört werden, dass, wenn sie sich selber demokratisch beteiligen, das auch einen Effekt haben kann. Das müssen wir weiter stärken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Unser Antrag, einen zentralen Demokratietag an allen Schulen im Land Bremen einzuführen, macht genau da einen Punkt. Er setzt das Thema Demokratie noch mal in den Vordergrund und will genau diese Beschäftigung mit der Demokratie und dieses praktische Erleben von Demokratie in den Vordergrund rücken und in den Fokus ziehen. Es ist völlig klar, dass Demokratiebildung nicht mit einem Tag getan ist, dass ein Tag nicht dafür sorgt, dass die Komplexität und die Bedeutung der Demokratie verstanden werden, aber es ist ein bedeutender Baustein. Es ist auch noch mal ein Zeichen, ein Zeichen dafür, dass Demokratie für uns nicht nur nebenher in Schule stattfindet, sondern dass wir es auch in ganz bestimmten Momenten, nämlich diesem zentralen Demokratietag, noch einmal ganz zentral in den Vordergrund rücken wollen, um zu zeigen: Demokratie ist wertvoll, Demokratie ist schützenswert und Demokratie ist auch so komplex, dass wir uns die Ruhe und die Zeit nehmen wollen, sie an den Schulen genau in den Fokus zu rücken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Von daher freue ich mich, wenn wir durch diesen Antrag den Impuls in die Schulen geben, sich an diesem Tag noch mal ganz zentral und fokussiert mit der Demokratie auseinanderzusetzen, aber natürlich auch darüber hinaus im Alltag in der Schule Demokratie zu lernen und zu erfahren. Das ist der Fall, wenn Schüler:innen sich in der Schule beteiligen können, worin wir auch ihre Rechte weiter gestärkt haben. Das ist im Unterricht der Fall und in allen Bereichen in Schule, in denen Demokratie immer eine Rolle spielt. Durch diesen Demokratietag setzen wir noch mal einen zusätzlichen Fokus und freuen uns darum, wenn dieser Antrag auf Ihre Zustimmung stößt. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Kleiner Hinweis, Herr Bries. Es ging um eine Demokratiewoche, ich war bei dem Thema dabei. Es ging nicht um einen Demokratietag, das hatten wir nämlich zu dem Zeitpunkt. Zurück zum Antrag: Wir befinden uns in Zeiten globaler Krisen und wachsender innergesellschaftlicher Konflikte. Das sehen wir jeden Tag. Gedanklich Gleichgesinnte schotten sich immer mehr in sozialen Netzwerken ab und verbreiten Fake News und heizen die soziale Polarisierung an. Demokratiefeindliche, rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und andere menschenfeindliche Einstellungen werden nicht selten unverschleiert artikuliert. Unser demokratischer Rechtsstaat ist von unterschiedlicher Seite unter Druck. All dies stellt uns vor große Herausforderungen, unsere Demokratie zu stärken. Hier kommt Schule eine besondere Aufgabe zu. Demokratiebildung und die Förderung gesellschaftlicher Integration sind zentrale Aufgaben der Schule. Eine ganze Reihe von Studien weist auf den Stellenwert schulischer Bildung für die Entwicklung politischer Einstellungen hin. Dennoch darf man dabei auch nicht den Einfluss von Medien und Freundeskreisen vergessen. Es geht deswegen um nichts weniger, als unseren Schülerinnen und Schülern das erforderliche Wissen und die richtigen Werkzeuge mit auf den Weg zu geben, damit sie aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Demokratie werden und bleiben. (Beifall CDU) Der Dringlichkeitsantrag, der uns heute vorliegt und der die Einführung eines zentralen Demokratietages an Schulen in Bremen fordert, das kann ein weiterer Ansatz sein, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich mit demokratischen Prinzipien auseinanderzusetzen. Ich sage bewusst „kann“, denn ob er tatsächlich zu einer Verbesserung des Demokratieverständnisses bei Schülerinnen und Schülern beiträgt, wage ich mit Blick auf die vorgeschlagenen, inhaltlich dünnen Verfahren zu bezweifeln. Um es mit den Worten von Herrn Stahmann zu sagen: Es ist ein Dringlichkeitsantrag, weil nächsten Monat Wahlen sind und das Thema gerade besonders im Fokus ist und nicht, weil man sich wirklich inhaltlich Gedanken um die substanzielle Stärkung der Demokratiebildung von Jugendlichen in Bremen gemacht hat. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Denn nichts deutet darauf hin, dass man sich innerhalb der rot-grün-roten Koalition damit auseinandergesetzt hat, weshalb die vielen Maßnahmen und Projekte, die Bremen und Bremerhaven schon seit Jahrzehnten anbieten und die alle im Kern auf das Ziel Demokratiebildung einzahlen sollen, offensichtlich nicht zufriedenstellend funktionieren. Sonst würde man diesen Antrag ja nicht stellen. Stattdessen streben Sie an, ein Konzept aus Rheinland-Pfalz zu übernehmen. Weshalb das ausgerechnet aus Rheinland-Pfalz kommt, konnte mir keiner im Vorfeld erklären. Ich empfehle, vielleicht mal nach NRW zu gucken. Es gibt nämlich zahlreiche Demokratietage. Da muss Deutschland nicht von Bremen lernen, sondern eher umgekehrt. Dort gibt es nämlich sogar eine internationale Studie, die festgestellt hat, dass die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in NRW nicht nur bundesweit, sondern auch im europäischen Vergleich die höchsten Kompetenzwerte im Bereich konzeptuellen politischen Wissens und Argumentation erreichen. Das haben wir von Rheinland-Pfalz noch nicht gehört. Aber vielleicht ist so was nicht ganz so entscheidend wie die Übernahme eines Konzeptes einer SPDgeführten Landesregierung. Wir haben, es wurde schon gesagt, unter anderem die „Nacht der Jugend“, „Juniorwahl“, „Jugend debattiert“, „Schule gegen und ohne Rassismus“, „Demokratisch handeln“, „Demokratie beginnt mit uns“, „Dein Landtag“, „Bürgerschaft macht Schule“ mit sehr vielen individuellen Angeboten und naturgemäß auch mit immer ähnlichen Akteuren. Nun soll im zweiten Beschlusspunkt ausgelotet werden – und das wäre das erste Mal, dass in einem Regierungsantrag eine solche Position ergebnisoffen angegangen würde –, ob es weitere Kooperationsmöglichkeiten mit der Bremischen Bürgerschaft, der Landeszentrale für politische Bildung, Vertretungen von Schülerinnen und Schülern geben kann. Ja, mit wem denn sonst? Für die ist das doch! Für mich klingt das alles in allem nach mehr vom Gleichen. Einen Unterschied gäbe es jedoch, wenn man das Konzept aus Rheinland-Pfalz übernehmen würde. Es müsste eine Koordinierungsstelle eingesetzt werden mit zwei Geschäftsführern, einem in Bremen und einem in Bremerhaven. Meine Damen und Herren, Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie erfordert das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger und eine aktive Zivilgesellschaft. Trotz aller Anstrengungen stellen wir fest: Die Polarisierung der Gesellschaft nimmt zu, die Wahlbeteiligung sinkt, vor allen Dingen bei jungen Menschen, und das Vertrauen in unsere Institutionen schwindet. Diese Herausforderungen machen es umso wichtiger, dass unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur unverbindliche Ausflüge in die politischen Institutionen erleben, sondern sie müssen in den Schulen kontinuierlich unterrichtet und informiert werden, um dann aktiv in den Prozess einbezogen werden zu können. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK, der Kultusministerkonferenz, benennt klare Schwachstellen der derzeitigen Demokratiebildung an Schulen und wir wissen es auch schon länger. Es fehlen Daten darüber, ob und wie Demokratiebildung in Schulen umgesetzt werden kann, auch in Bremen. Der Sachunterricht in Grundschulen ist selten mit politischen Themen bestückt. In der Sekundarstufe I findet der Politikunterricht nicht durchgängig in allen Jahrgängen statt und vor allem in nicht gymnasialen Schulformen würden Politik und Geschichte häufig fachfremd unterrichtet. Wir wissen das von Bremen übrigens auch. Eines sollte uns besonders hellhörig machen, denn es gibt auch Studien, aus denen hervorgeht, wonach in Deutschland stärker als in den meisten anderen Ländern das politische Wissen und die politische Einstellung von sozialer Herkunft, Migrationshintergrund und der Schulform abhängig ist. Dazu bitte ich Sie, bei der Wahlbeteiligung und dem Wahlverhalten in die sozial benachteiligten Stadtteile in Bremen und Bremerhaven zu schauen. Zusammenfassend lässt sich sagen, wir sind uns mit Ihrem Antrag über den Demokratietag nicht einig im Weg, aber im Ziel. Deshalb werden wir ihm zustimmen. (Beifall Die Linke) Aber wir werden ihn konstruktiv kritisch begleiten, weil wir diese Beschlussfassung noch nicht als endgültig erachten. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren einen Antrag der Koalition, in dem ein Demokratietag an allen Schulen in Bremerhaven und Bremen gefordert werden soll. Wir sollen ausloten, welche Kooperationspartner es gibt und es soll eine Befragung durchgeführt werden bei Schülerinnen und Schülern. Bevor ich aber unsere konkreten Anmerkungen zu diesen Forderungen machen möchte, möchte ich noch einmal etwas Allgemeines sagen. Ich glaube, uns eint bis auf eine Fraktion, wie ich eben gemerkt habe, der Wunsch, dass unsere Schulen zu einem größeren Ort für Demokratie werden, dass wir mehr interessierte junge Menschen haben und dass wir mündige Bürger heranziehen, die so durch ihr Leben gehen können. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir die Schulen demokratisch stärken. (Beifall FDP) Dass wir in dieser Sache geeint sind, hat, glaube ich, auch die Debatte im Dezember gezeigt, als wir ganz konkret über die Schulen als Stätte der Demokratie gesprochen haben. Es ging um den Nahostkonflikt und dessen Folgen, gesellschaftlich, die sich auch in der Schule widerspiegeln. Da haben wir ja gemerkt, warum es wichtig ist, dass wir mehr Demokratie bei uns in die Schulen tragen. Wir haben gesehen, dass Lehrerinnen und Lehrer überfordert sind mit den Auswirkungen, die diese gesellschaftlichen Konflikte haben. Wir sehen in der Studie, die im Antrag angesprochen wird, aber auch in anderen Studien, wie zum Beispiel der Shell-Studie, dass junge Menschen gerade mehr zu Propaganda neigen, dass sie mehr dazu neigen, extremistische Positionen zu übernehmen. Deswegen ist es, wie gesagt, wichtig, dass wir mehr demokratische Inhalte in unsere Schulen tragen. Was uns, glaube ich, trennt, ist der Wille, grundsätzlich darüber hinauszugehen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir grundsätzlich einmal den politischen Unterricht in den Schulen anfassen. Die Senatskoalition, die Regierungsfraktionen, sind bekanntermaßen nicht willig, das Gesamtkonzept des Politikunterrichts anzufassen. Wir hatten letzte Woche am Freitag eine Debatte, eine Veranstaltung mit den bildungspolitischen Sprechern, bei der wir mit 40 Politikstudentinnen und -studenten zusammensaßen, bei der wir auch das Thema noch mal angegangen sind. Dort kam heraus, dass wir es seit 2015 nicht evaluiert haben, dass wir Politik nur mit anderen Fächern zusammen unterrichten. Ich glaube, es wäre grundsätzlich wichtig, das noch mal zu evaluieren, weil ohne Evaluation kann man gar nicht wissen, ob das überhaupt richtig ist. Wir als FDP-Fraktion sind uns da schon sehr lange einig, dass wir dem Politikunterricht einen größeren Stellenwert geben müssen. Deswegen wollen wir das als Einzelfach neben einem Wirtschaftsunterrichtsfach unterrichten. Ich glaube, das sollten wir uns abseits dieses Antrags noch mal angucken. (Beifall FDP) Ich bin Ihnen noch schuldig, etwas zu den Einzelforderungen zu sagen, das habe ich angekündigt. Wir haben ein, zwei Kritikpunkte, grundsätzlich stimmen wir dem aber überein. Es ist ähnlich wie die CDU, dass wir im Ziel übereinstimmen, im Weg noch ein paar Vorbehalte haben, sage ich mal. Gegen die Einführung haben wir rein gar nichts. Das Beispiel wurde ja aus Rheinland-Pfalz genommen. Da regieren wir auch mit und haben die Einführung dieses Tages damals mit beschlossen im Kabinett. Deswegen ist gegen die Forderung eins gar nichts einzuwenden. Bei der zweiten Forderung haben wir noch ein paar Fragen offen. Vielleicht können diese uns ja in der Debatte noch beantwortet werden. Das ist einerseits, ob es darüber hinaus zu den aufgezählten Kooperationspartnern noch welche gibt. Uns würden da nämlich noch ein, zwei einfallen, ob man das noch ein bisschen konkreter machen kann und wer das Ganze am Ende umsetzt, also ob jede Schule das einzeln für sich verantworten kann oder ob es eine zentrale Stelle gibt, die diese Kooperation verteilt, dass jeder Demokratietag unter einem bestimmten Dach steht. Das ist für uns noch offen. Uns stellte sich die Frage, warum man nur bei den Schülerinnen und Schülern die Befragung durchführt und nicht auch bei den Lehrkräften. Ich glaube, das wäre noch ein sinnvoller Ansatz oder eine sinnvolle Ergänzung gewesen. Rundum, im Fazit stimmen wir mit dem überein und werden diesem Antrag auch zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Wir wollen heute beschließen, einen zentralen Demokratietag an Schulen im Land Bremen einzuführen. Warum wollen wir das eigentlich? Demokratie, das klingt vielleicht für manche etwas trocken. Wie etwas, das sowieso immer da ist. Aber Demokratie ist eben alles andere als selbstverständlich. Stellen wir uns einmal vor, wie unser Alltag ohne Demokratie aussehen würde: Ohne freie Wahlen könnten wir nicht mitbestimmen, wer unser Land regiert. Entscheidungen würden einfach über unsere Köpfe hinweg entschieden. Wenn wir uns dagegen äußern würden, dann könnte das sehr ernsthafte Konsequenzen haben. Keine freie Presse, keine unabhängigen Gerichte, keine Gleichberechtigung. Nichts davon wäre garantiert. In der Schule, da würden Schüler:innen nicht lernen, wie man Fragen stellt und wie man kritisch denkt. Stattdessen gäbe es Gehorsam und Vorgaben von oben. Das wäre ein beängstigender Alltag, in dem die Menschenrechte mit Füßen getreten würden. Glücklicherweise leben wir nicht in einer solchen Gesellschaft. Demokratien sind aber kein Selbstläufer und keine Selbstverständlichkeit. Wir erleben in Deutschland, in Europa und weltweit eine Zunahme von Polarisierung, eine sinkende Wahlbeteiligung, insbesondere bei finanzschwachen Bevölkerungsgruppen. Wir sehen Erfolge populistischer Parteien, die demokratische Prinzipien infrage stellen. Rechtsextreme Ideologien finden immer mehr Unterstützung. Diese Entwicklungen zeigen uns deutlich: Demokratie braucht Verteidigung. Sie braucht Menschen, die sich dafür einsetzen, dass ihre Werte weitergetragen werden. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie braucht Bildung, die Kindern und Jugendlichen zeigt, wie wichtig und wertvoll diese Staatsform ist. Dieser Antrag setzt hier an. Ein zentraler Demokratietag an allen Schulen in Bremen und Bremerhaven ist ein Schritt, um Demokratie erfahrbar zu machen. Er bietet Raum für Diskussionen, Projekte und Experimente, um jungen Menschen die Bedeutung demokratischer Werte zu vermitteln. Die Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Rechte kennen, sich beteiligen und für ihre Überzeugungen einstehen. Schulen sind natürlich der ideale Ort, um diese Fähigkeiten zu fördern. Ganz wichtig ist mir aber, zu betonen: Ein zentraler Demokratietag kann nicht mehr als das i-Tüpfelchen oder das Sahnehäubchen auf der Torte sein. Selbstverständlich muss in Schulen in Bremen jeden Tag Demokratie gelebt werden. Selbstverständlich müssen demokratische Entscheidungen im Schulalltag erlebbar sein. Ich weiß, dass der demokratische Grundsatz nicht nur im Bremer Schulverwaltungsgesetz verankert ist, in dem wir in der letzten Legislaturperiode die Rechte von Schüler:innen weiter gestärkt haben, sondern dass der demokratische Grundsatz an Bremer Schulen auch gelebt wird. Ich will auch sagen, dass unsere Bremer Schulen in Sachen demokratischer Bildung bereits jetzt viel zu bieten haben. Projekte wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ oder Wettbewerbe wie „Jugend debattiert“ oder „Dem Hass keine Chance“ sind echte Highlights. Dazu kommen Initiativen wie die Juniorwahl oder das Jugendparlament in Bremerhaven, die zeigen, wie Partizipation funktioniert. An dieser Stelle möchte ich der Landeszentrale für politische Bildung meinen Respekt und meinen Dank aussprechen, dass Sie es tatsächlich schaffen, an jeder Schule in Bremen die Juniorwahl ab Klasse 7 durchzuführen. Ich halte dieses Projekt für so wichtig, weil es Schüler:innen zeigt, was Wahlen sind und dass sie, sobald sie 16 Jahre alt sind, auch wirklich richtig wählen können. Außerdem bringt es das Thema Wahlen auch in die Familien und an den berühmten Küchentisch. Mittlerweile gibt es das Projekt „Juniorwahl Kids“, das mit einem spielerischen Konzept die Thematik der demokratischen Wahl an Kinder ab der dritten Klasse vermittelt. Wir sehen also: Die Bremer Schulen sind gut aufgestellt, auch weil es so wichtige Partner wie beispielsweise die Landeszentrale gibt. Aber wir wollen dieses Sahnehäubchen für Schulen heute trotzdem auf den Weg bringen und die Schulen ermutigen, den zentralen Demokratietag zu nutzen, um Demokratie begreifbar zu machen und zu zeigen: Eure Meinung zählt und ihr könnt etwas bewirken. (Beifall Die Linke) Ich glaube auch, an so einem Tag kann diskutiert werden: Was ist eigentlich eine wehrhafte Demokratie? Was gehört alles zur demokratischen Partizipation? Von dem Annehmen des Wahlrechts über die Demonstrationen bis zum zivilen Ungehorsam: Die Demokratie lebt von Beteiligung. In Richtung Bündnis Deutschland möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es natürlich möglich ist, dass sich die Schule bei einem Demokratietag dafür entscheidet und sich überlegt, dass sie vielleicht auch mal einen Anti-AfD-Tag veranstalten will. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Ich freue mich übrigens sehr, dass dieser Antrag auch von FDP und CDU unterstützt wird. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Sascha Karolin Aulepp. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da bin ich jetzt ja mal gespannt!) Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen alle: Demokratie ist beileibe keine Selbstverständlichkeit. Sie ist herausfordernd, und ja, sie ist in heutigen Zeiten auch tatsächlich hochgefährdet. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es richtig, zu handeln. Die Demokratie lebt von der aktiven Mitwirkung aller. Da geht es auch um harten Diskurs in der Sache, aber natürlich auch um das Aushandeln von Kompromissen. Demokratie lebt nicht nur von formalen Diskussionsprozessen oder -strukturen, sondern Demokratie lebt vor allem von realer Teilhabe. Deswegen gehört zum Erhalt der Demokratie auch, dass wir uns um alle diese Bereiche kümmern müssen, in allen gesellschaftlichen Bereichen und natürlich auch in Schule. (Beifall SPD, Die Linke) Wir erleben bei jungen Menschen zunehmend die Sehnsucht nach einer starken Hand, den Wunsch nach Abschottung und Ausgrenzung anderer. Ja, das hat Ursachen. Das hat auch die Ursachen des Gefühls fehlender Selbstwirksamkeit und auch unzureichender gesellschaftlicher Teilhabe und deswegen müssen wir uns darum kümmern. Aber – auch das ist hier erfreulicherweise schon mehrfach und breit gesagt worden – wir erleben an Bremer Schulen ein großes Engagement, eine Auseinandersetzung mit politischen Themen mit genau dieser Frage von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, von Krisen, dem Umgang damit und ihren Ursachen. Es ist hier gesagt worden, vom Abgeordneten Bries und zuletzt von Frau Strunge. Bei Herrn Fricke hatte ich erst das Gefühl: Oh ja, das könnte in die Richtung gehen, Schulen machen was, und das ist auch wichtig und richtig, aber es ist dann in eine andere Richtung abgebogen. – Sei es drum. Der Ansatz, in Bremer Schulen wird schon viel getan, ich glaube, den teilen wir, und dafür möchte ich an dieser Stelle den Schulen auch noch mal ausdrücklich meinen Dank aussprechen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Da geht es um die großen gesellschaftlichen Fragen, um Krieg und Frieden, um gesellschaftliche Teilhabe, aber es geht auch darum, wie Schülerinnen und Schüler ihren Schulalltag selbst gestalten, um die Fragen: Was besprechen wir eigentlich im Unterricht? Welche Themen sind uns besonders wichtig und wie kriegen wir die Lehrenden dazu, sich auch mit diesen Themen auseinanderzusetzen? (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Meine Damen und Herren, genau das gehört in demokratische Schule dazu. Da geht es darum: Worüber möchte ich gerne diskutieren? Da geht es auch um die Frage: Wie gestalten wir eigentlich unsere Schulklos? Da geht es auch und immer wieder darum: Ist es eigentlich besser, früher mit der Schule anzufangen, nach dem Motto „Je eher ran, je schneller davon“? Oder ist es besser, länger auszuschlafen, zu dem Preis, dass man dann auch länger in der Schule bleiben darf? Meine Diskussion, ich weiß nicht, wie Sie die erleben, ist in der Regel: Am liebsten würde ich gerne später kommen und früher wieder gehen, dafür aber mehr lernen. Ich fürchte, das wird auch ein Demokratietag nicht erreichen können, aber das zeigt noch mal, wie wichtig diese Auseinandersetzung auch mit Schülerinnen und Schülern ist. (Beifall SPD) Ein zentraler Demokratietag ist ein Zeichen, ist aber auch Zeit für diese Auseinandersetzung, für den Umgang auch mit den außerschulischen Partner:innen, die hier ja auch schon erwähnt worden sind. Da findet praktische Übung im Umgang miteinander statt, praktische Übung zu Respekt, Toleranz, der Bereitschaft, Vielfalt als Bereicherung zu sehen. Dieser Tag muss dann aber auch die Ideen von Schülerinnen und Schülern sichtbar machen, Themen ermöglichen, auf die die Erwachsenen vielleicht gar nicht oder gar nicht mehr kommen. Und es muss auch ein Tag sein – auch das ist hier gesagt worden, und dafür bin ich der Abgeordneten Dr. Tell auch sehr dankbar –, an dem es darum geht, dass Schülerinnen und Schüler selbst erfahren, wie das eigentlich ist, Entscheidungen selbst treffen zu können, zu dürfen, aber eben auch zu müssen und dann auch mit dem zu leben, was sie entschieden haben. Zu Demokratie in Schule gehört auch eine Mitbestimmung, dass man am Ende mit verantwortlich ist, aber vielleicht auch mit daran schuld ist, dass zum Beispiel die Schule später anfängt und dann eben alle tatsächlich länger bleiben müssen. Wir wissen alle, solche Prozesse, die strahlen aus. Schüler:innen lernen ja nicht nur in der Schule und auch nicht nur in ihren Familien, sondern nehmen auch was mit nach Hause in ihre Familien, in die Freundeskreise, und da wird dann auch umgekehrt Demokratie gelebt und gelernt. Wir müssen bei der Gestaltung Schulen auch zugestehen, selbst zu entscheiden, was da passiert, was sie umsetzen können und was da passieren kann. Dazu brauchen sie Unterstützung natürlich durch meine Behörde, aber auch durch alle Akteurinnen und Akteure, die sich in der Politik tummeln. Da, meine Damen und Herren, ist natürlich die Bremische Bürgerschaft und da sind auch Sie als Abgeordnete mehr als willkommen, genau das zu unterstützen. An dieser Stelle möchte ich auch noch mal lobend das Landesinstitut für Schule hervorheben, das da gut aufgestellt ist und die Schülerinnen und Schüler und die Schulen dabei unterstützt. Wichtig ist auch, Schülerinnen und Schüler zu ermutigen, in der Selbstorganisation tätig zu sein, also Gesamtschüler:innenvertretung, Stadtschülerring, Landesjugendring, Demokratiezentrum und vieles mehr. Und ja, Frau Averwerser, ich teile das völlig mit Ihnen, da geht es nicht darum, zusätzliche bürokratische Strukturen aufzubauen und Koordinatoren einzusetzen, sondern da geht es um konkrete praktische und inhaltliche Hilfe. Ein Demokratietag kann ein Baustein sein, ein Anstoß und der muss inhaltlich und politisch gestaltet werden. Ich kann an der Stelle sagen, gute Anregungen, die setzen wir gerne um, von wem auch immer, ob die aus Rheinland-Pfalz kommen oder aus Nordrhein-Westfalen, und dann auch unabhängig davon, wer da regiert. Deswegen ist es wichtig, Demokratie in der Schule zu leben, gesellschaftlich wichtige Themen in Schule zu diskutieren. Ein Demokratietag, ein zentraler Demokratietag an Schulen kann dazu beitragen, dass wir die Demokratie schützen und stärken. Dazu müssen wir aber alle beitragen, dazu müssen und wollen wir die Schulen dabei unterstützen, denn Demokratie ist keine Aufgabe für Einzelne, Demokratie braucht uns alle. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Unterrichtsausfall – Regel statt Ausnahme? Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 15. Mai 2024 (Drucksache 21/447) Dazu Mitteilung des Senats vom 23. Juli 2024 (Drucksache 21/660) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Meldungen über Unterrichtsausfall, vor allem bei uns in den Bremer Schulen, in den Bremerhavener Schulen finden wir immer in unseren Bremer Nachrichten: Deswegen haben wir als FDPFraktion eine Große Anfrage gestellt. Ich bedanke mich im Vorhinein bei der Verwaltung der Senatorin für Kinder und Bildung für die Beantwortung. Ich muss aber sagen, dass wir inhaltlich absolut nicht damit zufrieden sind und dass diese Antworten aufzeigen, was wir eigentlich für ein Problem in Bremen haben. Darauf möchte ich in dieser Debatte eingehen. Zunächst möchte ich einmal die Zahlen vorstellen, weil sie wichtig sind. Wir haben es mit circa 4 Prozent zu tun bei den Unterrichtsstunden, die vertreten werden. 4 Prozent der Unterrichtsstunden fallen komplett aus. 2,6 Prozent der Unterrichtsstunden werden mitbetreut. Das heißt, eine Lehrkraft muss zwei Klassen gleichzeitig unterrichten. Weitere 1,5 Prozent der Stunden werden als sogenanntes angeleitetes Selbststudium unterrichtet. Das heißt nichts anderes, als dass der Klasse am Anfang eine Aufgabe gegeben wird; dann wird sie alleine gelassen. 1 Prozent wird durch pädagogisches Personal ohne Lehrkraft vertreten. Das heißt, in Summe 9 Prozent des kompletten Unterrichts wird vertreten, 4 Prozent fällt komplett weg. Das heißt, 13 Prozent der Unterrichtsstunden finden regulär gar nicht statt, das heißt: jede siebte bis achte Unterrichtsstunde, meine Damen und Herren. Das ist dramatisch und für uns nicht hinnehmbar. (Beifall FDP) Wir befinden uns hier in Bremen bei absolut jedem Bildungsranking auf dem 16. Platz im Ländervergleich. Wir schleppen aus der Coronapandemie immer noch große Nachwirkungen mit, auch wegen Unterrichtsausfall, die relevante Lernlücken aufgebaut haben. Ich stelle hier deutlich die Frage: Wie sollen denn unsere Schülerinnen und Schüler hier in Bremen und Bremerhaven einen Lernerfolg davontragen, wenn jede siebte bis achte Unterrichtsstunde ausfällt, vertreten wird, nicht regulär stattfindet? Sie haben am Dienstag von einem Teufelskreis gesprochen bei unseren Erziehern, wenn sie krank sind, dass sich das aufs Personal auswirkt. Wie sollen denn unsere Schulen ein attraktiver Arbeitsplatz werden, wenn unsere Lehrkräfte ständig irgendwo vertreten müssen, wenn sie nicht genau wissen, wie ihr Lehrplan stattfinden soll? Wir sprechen hier auch immer wieder in der Bremischen Bürgerschaft von Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wie sollen wir denn ein attraktives Bild für unsere Eltern hier in Bremen bilden, wenn sie jeden Morgen mit der Sorge aufwachen müssen: Was muss ich jetzt heute mit meinem Tag machen, kann mein Kind überhaupt regulär zur Schule gehen? (Beifall FDP) Wir sind ja eine konstruktive Oppositionsfraktion. Deswegen: Was können wir ändern? Sie können zum Beispiel Ihre Meinung zum Thema „ordentliche Erfassung“ ändern. Das haben Sie nämlich in Ihrer Großen Anfrage besonders bemerkenswert beantwortet. Wir haben über die Erfassung von fachfremden und nicht fachfremden Vertretungen nachgefragt. Da haben Sie gesagt, dass es viel zu aufwendig wäre, das zu erfassen, und dass Sie auch nicht die Motivation haben, das zu ändern. Für uns ist es nicht ganz klar. Für eine Problemlösung sollte man zunächst eine Erfassung haben. Das ist für die Problemlösung sehr zuträglich. (Beifall FDP) Weitere Punkte, die Sie angehen könnten, was wir auch schon länger als Fraktion fordern, sind Verwaltungsmitarbeiter für Schulen, damit unsere Lehrkräfte sich auf das Unterrichten konzentrieren können – weswegen sie auch diesen Beruf damals angestrebt haben –, damit sie nicht parallel Verwaltungsaufgaben bearbeiten müssen und dann nicht im Unterricht sind. Sie können für attraktivere Seiteneinstiege sorgen. Sie können damit aufhören, Lehramtsanwärter abzulehnen, weil sie das Fach Psychologie studieren. Es sind viele Teilpunkte. Uns ist ganz klar, dass wir das Fachkräfteproblem nicht von heute auf morgen lösen. Es ist aber wichtig, diese Teilpunkte anzugehen, weil sonst kommen wir gar nicht zu einer Problemlösung. Ich glaube oder wir glauben, wenn wir diese Punkte angehen, dass wir relativ schnell zu einer Verbesserung des Ganzen kommen. Wir haben überall, wie Sie auch immer zu Recht ansprechen, in ganz Deutschland ein Fachkräfteproblem. Deswegen ist es umso wichtiger, hier endlich voranzukommen. Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem. Die Vorschläge liegen, wie ich in fast jeder Debatte sage, auf dem Tisch. Deswegen: Gehen Sie das endlich an! Wir brauchen für unsere Schülerinnen und Schüler, für unsere Eltern, auch für unsere Lehrkräfte ein gutes Umfeld und eine bessere Situation, was das Thema Vertretungen und Schulunterrichtsausfälle angeht. Deswegen: Nehmen Sie das ernst! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Unterrichtsausfall – Regel statt Ausnahme?“, so lautet die Große Anfrage der FDP. Das Problem ist nicht neu. Es wird aber von Schuljahr zu Schuljahr dramatischer. Auf uns kommt ein unaufhaltsamer Fachkräftemangel zu. Schon jetzt haben wir 1 800 dauerkranke Pädagoginnen und Pädagogen. Auch da nimmt die Zahl weiter zu in Bremen. Was sind die Gründe? In einer Studie des „Deutschen Schulbarometer“ sagten fast 50 Prozent der befragten Lehrkräfte, dass sie an der eigenen Schule psychische und physische Gewalt in problematischem Ausmaß sehen. 36 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer gaben an, mehrmals pro Woche erschöpft zu sein. 12 Prozent der Befragten klagten über tägliche Erschöpfung. Ein Viertel der befragten Pädagogen würden den Beruf wechseln, wenn sie die Möglichkeit hätten. Meine Damen und Herren, es kommt noch schlimmer. Ich zitiere aus einer aktuellen Studie des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Laut dieser Studie schreiben sich im Schnitt bundesweit 47 000 Menschen für das Lehramtsstudium ein. Doch nur 28 000 Studenten absolvieren das Referendariat zum Abschluss ihres Studiums. Laut Kultusministerkonferenz fehlen bis zum Jahr 2035 bis zu 68 000 Lehrkräfte. Da hilft auch kein Schönrechnen und kein Beschwichtigen mit nur 3,7 Prozent Unterrichtsausfall in Bremen. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir müssen als Opposition und Regierung gemeinsam überlegen, wie wir das Problem angehen. Wie machen wir den Beruf des Lehrers wieder erstrebenswert und attraktiv? Wir durften als bildungspolitische Sprecher der Fraktionen mit Lehramtsstudenten für den Fachbereich Politik diskutieren. Es macht große Freude, zu sehen, wie engagiert diese jungen Menschen sind. Sorgen wir dafür, dass sie kein böses Erwachen in der Praxis erleben! (Beifall Bündnis Deutschland) Das sind wir den zukünftigen Lehrern, den Schülern und auch dem Souverän schuldig, der uns in dieses Hohe Haus gewählt hat. Das bekommen wir aber nur hin, wenn wir frei von Ideologie, frei von Denkverboten und frei von parteipolitischem Taktieren dieses brennende Problem gemeinsam angehen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der geplante Runde Tisch könnte ein erster wichtiger Schritt sein, auch wenn Hauke Hilz kurz vor seinem Ausscheiden sagte, wie sinnlos er Runde Tische findet. Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland bleiben außerdem bei unserer Forderung nach einer Enquetekommission. (Beifall Bündnis Deutschland Abgeordneter Jan Timke [Bündnis ‒ Deutschland]: Richtig!) Bildung muss wieder unser wichtigster Rohstoff werden. Das könnte uns mit nationaler und internationaler Unterstützung gelingen. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Das Thema Unterrichtsausfall sorgt regelmäßig für lebhafte Diskussionen – aus gutem Grund. Ausfälle sind ärgerlich, nicht nur für Schülerinnen, sondern insbesondere für die Eltern, die bei jüngeren Kindern oft eine kurzfristige Betreuung organisieren müssen. Gleichzeitig sollten wir uns bewusst sein, dass Unterrichtsausfälle nie vollständig vermeidbar sein werden. Krankheitswellen, Prüfungszeiten gehören zum Schulalltag, und sie können zu Engpässen führen. Für planbare Ausfälle gibt es in Bremen allerdings Lösungsansätze. Über Plattformen wie „itslearning“ werden Selbstaufgaben bereitgestellt. Auch der Distanzunterricht, den wir während der Pandemie intensiv erprobt haben, bleibt eine Option. Für überraschende Ausfälle springen oft andere Lehrkräfte ein, auch wenn das eine Doppelbelastung bedeuten kann. Doch wie gravierend ist die Situation tatsächlich? Sind Unterrichtsausfälle die Regel? Nein! Die Fakten sprechen eine andere Sprache. Im vergangenen Schuljahr kam es nur an zwölf Schulen in Bremen und einer in Bremerhaven zu ganztägigem Unterrichtsausfall. Eine Vier-Tage-Woche wurde lediglich an der Paul-Goldschmidt-Schule eingeführt, und zwar als kurzfristige Maßnahme wegen Personalengpässen im krankenpflegerischen Bereich. Diese Entscheidung wurde mit allen Beteiligten abgestimmt und intensiv begleitet. Ein Sonderfall war die Oberschule Borchshöhe, die nach einem Wasserschaden erst eine Woche später und im Zwei-Schichten-Modell starten konnte. Seit Mitte September läuft dort der Unterricht regulär. Doch der Kern des Problems liegt tiefer. Wir stehen vor einem massiven Fachkräftemangel, sowohl bei Lehrkräften als auch beim nichtunterrichtenden Personal. Diese Herausforderung wird durch steigende Schülerinnenzahlen noch verstärkt. Bremen verzeichnet in den letzten zehn Jahren einen Anstieg von 22 Prozent bei den unter 14-Jährigen. Bundesweit liegt dieser Wert nur bei 15 Prozent. Die steigende Nachfrage hat uns vor enorme Aufgaben gestellt. Zum aktuellen Schuljahr wurden in der Stadtgemeinde Bremen sechs neue Schulen eröffnet, darunter eine Willkommensschule. Für alle neuen Klassen konnten Lehrkräfte, neue Klassenlehrkräfte sowie unterstützendes Personal gewonnen werden. Dennoch bleibt die Unterrichtsversorgung mit 97,4 Prozent an allgemeinbildenden Schulen ein ambitionierter, aber nicht vollständig erreichter Wert. Was tun wir, um diese Lücken zu schließen? Quereinsteiger und Qualifizierungsmaßnahmen: Mit Initiativen wie „Back to School“ oder erleichterten Zugangsbedingungen für Lehrkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen reagieren wir gezielt auf den Fachkräftemangel. Mehr Referendarplätze: Um langfristig mehr Lehrkräfte auszubilden, wurde die Zahl dieser erneut erhöht. Vorgestern hat unsere Senatorin gerade 225 neue Lehramtsstudentinnen und -studenten begrüßt. Gezielte Steuerung: Bedarfsschulen mit besonders hohen Engpässen profitieren von Abordnung. Stärkung der Schulen in Bremerhaven: Hier unterstützt der Magistrat unter anderem durch Stipendien und weitere Quereinsteigerprogramme. Natürlich bleibt viel zu tun. Doch die vorliegenden Zahlen zeigen: Unterrichtsausfälle sind in Bremen keine flächendeckende Krise, sondern Einzelfälle, die wir durch innovative Maßnahmen und gemeinsamen Einsatz minimieren können. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wenn Unterricht an Schulen ausfällt, dann ist das ein Problem. Das ist ein Problem vor allem für die Schüler:innen, die davon betroffen sind und den Unterricht nicht erhalten können. Es ist auch besonders dann ein Problem, wenn es an bestimmten Schulen konzentriert auftritt, weil Lehrkräfte längerfristig ausfallen oder bestimmte Fächer immer wieder ausfallen und sie darum da eine Lücke haben könnten, weil sie diese Fächer nicht länger unterrichtet bekommen oder eine längere Phase haben, in der der Unterricht hier ausfällt. Das lässt sich nicht leugnen und das ist ein Problem, das wir dringend angehen müssen. Aber aus der FDP-Fraktion wurde jetzt gesagt, sie sind eine konstruktive, lösungsorientierte Oppositionsfraktion. Das freut mich zu hören. Die konstruktive, lösungsorientierte Lösung habe ich leider nicht so richtig gehört. Die Lösung, die Sie genannt haben, dieses Problem anzugehen, dass Unterricht ausfällt, war, dass wir doch besser monitoren sollen, welche Fächer überhaupt ausfallen. Aber nur dadurch, dass wir das tun, haben wir ja keine einzige Lehrkraft mehr in den Schulen, die diesen Unterricht erteilen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Während Sie sonst immer davon sprechen, dass wir die Verwaltungsaufgaben an Schulen reduzieren wollen, dass wir die Bürokratie abbauen sollen und so weiter, fordern Sie jetzt hier – obwohl in der Antwort des Senats deutlich wird, dass es ein großer Aufwand wäre, ganz genau zu tracken, welche Fächer wann ausfallen und wer die vertritt –, genau das zu tun, obwohl das einen großen Verwaltungsaufwand bedeuten würde, der keine einzige Lehrkraft mehr in die Schulen bringen würde, keine einzige Stunde mehr ersetzen würde. Darum halte ich das nicht gerade für einen besonders lösungsorientierten Vorschlag, den Sie da vorbringen. Ich glaube, was wir uns wirklich angucken müssen, ist natürlich die Frage: Wie bringen wir mehr Personal in die Schulen? Daran wurde und wird ja schon sehr intensiv gearbeitet. Es wurden Stichworte genannt, auch in der Großen Anfrage: das Personalversorgungskonzept, was natürlich umgesetzt werden muss, und auch die Frage nach Quereinstieg, nach Unterstützungen für Lehrkräfte; die Frage des Referendariats, wo wir erfreulicherweise inzwischen deutlich mehr Menschen im Land Bremen ausbilden; und die Frage nach Studienformaten, die für junge Menschen attraktiv sind. Da haben wir noch keine finale Lösung, die jeglichen Lehrkräftemangel löst. Wir sind aber auf einem guten Weg, würde ich sagen, mit dem wir uns weiter beschäftigen müssen, um noch mehr Menschen in Schule zu bringen und dafür zu sorgen, dass die Versorgung am Schulen mit Lehrkräften so ist, dass auch Krankheitsfälle aufgefangen werden können, wenn sie denn auftreten. Wenn jetzt hier der Fokus so sehr darauf liegt, dass es ein Problem ist, wenn einzelne Fächer ausfallen, möchte ich, weil ich noch ein bisschen Zeit habe, die Gelegenheit nutzen, um auch noch mal einen etwas kreativeren Vorschlag hier reinzubringen, weil Lösungen ja immer eine gute Idee sind. Ich glaube, wir müssen uns wirklich noch mal Gedanken darüber machen, wie Schule eigentlich funktioniert und ob es wirklich das Beste ist, Fächer immer als einzelne Fächer dastehen zu haben und nur von einer einzelnen Person unterrichten zu lassen. Oder ob es nicht auch helfen könnte, viel mehr projektorientierten Unterricht zu haben, in dem verschiedene Lehrkräfte anwesend sind, wenn eine Person mal ausfällt Projekte trotzdem weitergeführt werden können und darum auch das Lernen weiteren Erfolg hat. Ich glaube, das könnte ein Weg sein, um Schule auch attraktiver zu machen für Lehrkräfte und Schüler:innen und noch mal das ganze Problem ein bisschen abzumildern. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht alles wiederholen, was in der Großen Anfrage drinsteht. Vieles hat der Kollege der FDP ja schon genannt und auch andere Kolleginnen. Ich möchte nur ein paar Punkte noch herausstellen, bei denen ich sage, da haben wir noch nicht genau genug hinguckt, unabhängig davon, ob wir dadurch mehr Lehrkräfte in Schule bekommen oder nicht. Und zwar geht es mir darum, dass zum Beispiel die Langzeiterkrankungen und unbesetzten Stellen nicht nachgefragt werden. Denn immer dann, wenn eine Langzeiterkrankte in Schule ist, dauert es eine ganze Weile, bis sie als solche anerkannt wird. Dann werden ihre Stunden, die ja zu 100 Prozent ausfallen würden, nur zu 75 Prozent ersetzt. Das ist eine Zahl, die fällt nirgendwo auf, das fällt auch erst nach langer Zeit auf und manchmal verschleppt sich das auch. Ich glaube, da müssen wir genauer hingucken, auch mit dem Blick darauf, wo wir eine Resilienz in diesem Bereich aufbauen müssen gegenüber den Lehrkräften und eine gewisse Wertschätzung denen gegenüber bringen müssen, die da ihren Einsatz bringen, um das aufzufangen und das auch transparent zu machen. Dann wurde hier auch gesagt, es sei egal, ob ein ausfallender Unterricht fachfremd unterrichtet würde, durch einen anderen Fachlehrer betreut oder sonst wie. Ich sage eins: Unterricht, der ausfällt, ist nicht gut. Wenn wir nicht wissen, welcher Unterricht ausfällt, ist das auch nicht gut, weil wir nicht wissen: Welchen Wissenstand hat das Kind? Wir müssen wissen, welches Fach genau ausfällt. Das bringt in der Tat nicht einen Lehrer mehr in die Schule. Aber wir wissen, wo der Wissensstand des Kindes ist und können den auch entsprechend auffangen. Das fehlt an dieser Stelle, und da geht es auch nicht darum, die Dokumentation zu erschweren. Ich glaube, darum geht es nicht, sondern es geht darum, wirklich zu wissen: Wo ist die Lücke? Wie muss sie aufgefangen werden, und wie groß ist die Lücke in der Tat? Was auch gilt: Wenn wir davon sprechen, dass wir mehr Menschen in Schule bringen müssen, dann müssen wir da aber auch ein bisschen mehr Wertschätzung reinbringen. Wir müssen auch dahin kommen, dass wir natürlich einen Zusammenhang haben zwischen dem Versorgungsgrad an Schulen und dem Unterrichtsausfall. Je niedriger der Versorgungsgrad mit Lehrkräften und Personal an Schulen ist, desto höher ist natürlich auch die Belastung der Lehrkräfte dort oder des Personals, das das auffängt. Das muss man anerkennen. Das darf man nicht negieren. Das ist in dieser Aufstellung, die wir von der Bildungsbehörde bekommen haben, leider nicht so aufgearbeitet, dass ich das als wertschätzend empfinde – vor dem Hintergrund, was wir im Dezember mitbekommen haben, dass wir einen Brandbrief bekommen haben von den Grundschulen, die massivst darauf hingewiesen haben, dass sie überlastet sind. Das hängt auch damit zusammen, dass sie unterversorgt sind und damit natürlich auch mehr Dinge in Schule auffangen, als sie eigentlich müssten und dadurch auch Überlastungszustände und Krankheiten eintreten. An der Stelle, glaube ich, gibt es noch viele Punkte, bei denen wir uns die Lage an Schulen deutlicher machen müssen, unabhängig davon, ob der genaue Punkt dann auch mehr Personal in Schule bringt. Aber wir müssen genau hingucken. Das, was Sie sagen, Frau Dr. Tell, dass man projektbezogen arbeiten muss, das kann man tun. Aber man muss sehr genau hingucken, dass es uns nicht so geht wie in anderen Verbundfächern, wo plötzlich Fächer fachfremd unterrichtet werden und das, was wir an anderer Stelle wirklich erreichen wollen, eher verwässert wird. Wenn wir Projektarbeit anstreben, dann muss sie sehr genau vorbereitet werden. Sie muss auch fachlich so abgestimmt sein, dass keine Lücke entsteht. Ich glaube, das ist eine sehr große Herausforderung. Das wird nicht von jetzt auf gleich gehen. Ich kann mir vorstellen, dass das die Attraktivität in Schule natürlich erhöht, aber es muss ein Verfahren sein, das nicht übers Knie gebrochen wird. Da brauchen wir einen Weg in der Schulentwicklung, den wir sehr genau monitoren müssen, damit es uns nicht so geht wie zum Beispiel im Politikunterricht oder „Gesellschaft und Politik“-Unterricht, wo wir eigentlich ganz genau wissen, was unterrichtet wird. Wir wissen nur, es wird zu wenig davon unterrichtet und es wird manchmal auch von den Falschen unterrichtet. Das möchte ich an der Stelle vermeiden. Mein Appell ist, trotz alledem noch genauer hinzugucken. Unterrichtsausfall ist nicht das, was die Behörde definiert. Unterrichtsausfall ist das, was bei Eltern und bei Lehrern ankommt. Das möchte ich doch an der Stelle ein bisschen mehr in den Mittelpunkt gestellt bekommen. Das sind doch diejenigen, die es ausbaden müssen und die dann auch damit arbeiten müssen. Auch die Schulleitungen brauchen genauere Zahlen. Denn wenn sie dann nämlich ihre Personalentwicklungszahlen angeben sollen, wie es denn weitergehen soll an Schule, wie sie ihre Schulen weiter planen, dann brauchen sie auch verlässliche Zahlen, um Entwicklungen vornehmen zu können. (Beifall CDU) Mein Appell: Gucken Sie genauer hin! Projektarbeit ist was, was man monitoren muss, und wir haben noch nicht alle Zahlen, damit wir damit wirklich gut arbeiten können. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier die Große Anfrage der FDP zum Unterrichtsausfall. Aus der Senatsantwort wird deutlich, dass ein großflächiger, ganztägiger Unterrichtsausfall in Bremen die große Ausnahme ist, auch wenn man aus der öffentlichen Debatte manchmal einen anderen Eindruck hat. Das ist natürlich auch verständlich. Ein Wasserrohrbruch oder auch die Entschärfung einer Weltkriegsbombe wie diesen Herbst in Huchting erzeugen natürlich ein berechtigtes Interesse. Es ist aber gut, dass solche Ereignisse vom Senat als absolute Ausnahme des Schulalltags eingeordnet werden können. Lediglich eine Schule war im vergangenen Jahr von einer regelhaften Verkürzung des Unterrichts betroffen, wir hörten das bereits: die PaulGoldschmidt-Schule. Sie musste aufgrund fehlender Assistenzkräfte das Angebot für alle Lerngruppen zeitweise auf vier Tage in der Woche umstellen. Das ist natürlich für Eltern und Kinder hochgradig ärgerlich. Ich bin froh, dass die Senatorin für Kinder und Bildung es geschafft hat, diesen Personalengpass durch gezielte Unterstützung der Schule und zusätzliche Personalgewinnung zu beheben und dass die Schule inzwischen wieder den verlässlichen Unterrichtsbesuch an fünf Tagen für alle Kinder ermöglicht. Dieses Beispiel der Paul-Goldschmidt-Schule zeigt, dass wir bei Unterrichtsausfall nicht mehr nur nach dem Lehrkräftemangel fragen müssen. In den Schulen arbeiten inzwischen multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, pädagogischen und medizinischen Fachkräften. Sie alle sind für das Gelingen des Schulalltags notwendig, und auch Personalausfall bei diesen Professionen kann zum Ausfall des Unterrichts führen. Dies müssen wir künftig bei der Personalplanung für das schulische Personal noch viel stärker in den Blick nehmen. Das gilt insbesondere für Assistenzkräfte, denn das Problem fehlender Assistenzen betrifft ja nicht nur die Paul-Goldschmidt-Schule. Für viele Kinder fehlen persönliche Assistenzen, nur führt dies dann nicht dazu, dass der Unterricht für die ganze Lerngruppe verkürzt wird, sondern dass einzelne Kinder nur kurz oder gar nicht zur Schule gehen können. Neben dem Unterrichtsausfall im Großen gibt es also auch den Unterrichtsausfall im Kleinen, der in keiner Statistik auftaucht und von der FDP bei der Großen Anfrage auch nicht berücksichtigt wurde. Damit Inklusion an den Bremer Schulen aber dauerhaft gelingen kann, müssen wir diese Probleme angehen. Unser Lösungsvorschlag als Koalition dafür ist der Aufbau und Ausbau systemischer Assistenzen. Hierzu haben wir aktuell ein Pilotprojekt laufen. Ich bin sehr gespannt auf den Evaluationsbericht und hoffe, dass wir im Fall einer positiven Evaluation die systemische Assistenz auch schnell an andere Schulen bringen können. Aber zurück zu den Fragen der FDP: In der Senatsantwort findet sich der Hinweis auf die Ausfallstatistik, die öffentlich und transparent auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung geführt wird. Schaut man sich den Verlauf des Unterrichtsausfalls über die letzten 10 Jahre an, dann fällt auf, dass der Anteil komplett ausgefallener Unterrichtsstunden angestiegen ist, in der Stadtgemeinde Bremen von knapp 3 auf knapp 4 Prozent, also 1 Prozent mehr Unterrichtsausfall nach zehn Jahren. Wir haben also kein Problem mit dem großflächigen Schulausfall, aber sehr wohl mit dem regelmäßigen Wegfall einzelner Stunden oder sogar ganzer Fächer. Ebenso deutlich können wir hier auch die Ursache sehen: Lehrkräfte sind heute mehr krank als vor zehn Jahren. Vor der Pandemie fielen etwa 6 bis 7 Prozent des Unterrichtes wegen Krankheit aus. Heute sind es etwa 8 Prozent. Der Anteil an vertretenem Unterricht ist etwa gleich geblieben, aber das zusätzliche Prozent bei Ausfall wegen zusätzlicher Krankheit, das kann nicht mehr von Schulen aufgefangen werden und führt dann zu dem entsprechenden echten Ausfall. Zwei Maßnahmen wären hier unserer Meinung nach möglich: Erstens könnte man die Zuweisung für Vertretungen an die Schulen erhöhen. Angesichts des Fachkräftemangels wird das aber wahrscheinlich schwierig möglich sein. Zweitens könnte man noch mehr in den Gesundheitsschutz an Schulen investieren, um das Niveau der Krankmeldungen zumindest auf den Schnitt vor der Pandemie zu senken. An dieser Stelle sollten wir also dringend weiter diskutieren, sowohl mit dem Blick auf die Beschäftigten, die einen Arbeitsplatz verdient haben, der einen gesund hält und nicht krank macht, und natürlich mit Blick auf die Kinder und ihre Familie, denen wir einen verlässlichen Schulbetrieb schulden. Da hoffe ich, dass diese Senatsantwort den Anlass bietet, zusätzliche Maßnahmen zur Gesundheit am Arbeitsplatz Schule zu diskutieren. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Eltern, Schüler:innen und Lehrkräfte haben zu Recht hohe Erwartungen an einen stabilen und verlässlichen Schulbetrieb, und wir teilen dieses Anliegen bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Unterrichtsausfall gibt es an allen Schulen, weltweit, in ganz Deutschland und auch in Bremen und Bremerhaven. Von daher ist die Frage: „Ist das eigentlich die Regel?“ Da kann man sagen: Ja, Unterrichtsausfall gibt es überall. Aber gemeint ist: „Gibt es eigentlich mehr Unterrichtsausfall, als dass Unterricht stattfindet?“ – und das ist allenfalls unter der Überschrift „Polemik“ zu betrachten. Aber ich glaube, das ist in der Debatte auch schon deutlich geworden. Unabhängig davon ist es aber natürlich richtig, dass wir alle, und zwar unablässig, daran arbeiten, jede Stunde ausgefallenen Unterrichts zu vermeiden oder andersrum: dafür zu sorgen, dass jede Unterrichtsstunde erteilt wird. Es ist unser Ziel, die Bildung unserer Kinder bestmöglich zu sichern und gleichzeitig den Schulen die notwendige Unterstützung zu bieten, um Herausforderungen wie Personalmangel und krankheitsbedingte Ausfälle zu bewältigen. Es ist schön, wenn einen der bildungspolitische Sprecher so freundlich anlächelt, wenn man geredet hat aber – –. (Heiterkeit SPD) Ich fahre fort, es ist schon Nachmittag. (Heiterkeit SPD – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zumindest mal die gleiche Partei.) Ein Wort noch zu den krankheitsbedingten Ausfällen, weil der Abgeordnete Voigt gerade auch ein bisschen ein düsteres Bild gezeichnet hat: Die Lehrer sind alle krank und werden immer kränker, wenn sie die kranken Kolleginnen und Kollegen vertreten müssen. Ich möchte an dieser Stelle mal – –, manchmal hilft es ja, Fakten in den Raum zu stellen: An bremischen Schulen sind die krankheitsbedingten Fehlzeitenquoten deutlich unter dem Durchschnitt des bremischen öffentlichen Dienstes. Der liegt bei gut 6 Prozent. Da sind die Schulen zum Teil deutlich drunter. Referendarinnen und Referendare sind übrigens diejenigen, die am wenigsten krank sind – das könnte auch mit dem Alter zu tun haben. Schulen werden ausgestattet mit einer Soll-Zuweisung an Personal. Da geht es um Unterricht, aber natürlich auch Ganztagsangebote, Förderstunden, zusätzliche Stunden und Inklusion. Aber ja, unvorhersehbare Ereignisse können nicht immer vollständig kompensiert werden. Deswegen arbeiten wir in Bremen natürlich auch unablässig daran, die Personalsituation zu verbessern und Unterrichtsausfälle so gering wie möglich zu halten. Wir haben geschafft, durchzusetzen, dass wir die Zahl der Referendarinnen und Referendare im Land Bremen – die übrigens sehr, sehr selten krank sind, falls ich es noch nicht gesagt haben sollte – deutlich zu erhöhen, weil wir gesagt haben: Alle, die sich bei uns bewerben, die wollen wir auch gerne nehmen. Herr Voigt, ja, ich teile die Einschätzung, wir sollten Referendarinne und Referendare nicht deshalb ablehnen, weil sie ein bestimmtes Fach studiert haben. Wenn Schulen sagen: „Die können wir bei uns ausbilden, dafür haben wir die Kapazitäten“, dann machen wir das auch. Von daher, damit haben wir aufgehört. Vielen Dank, die Anregung kommt quasi im Nachhinein. (Abgeordneter Fynn Voigt [FDP]: Die kam auch schon vorher!) Das Programm „Back to School“ ist hier schon häufig erwähnt worden, auch bei der Einstellung von Lehrkräften sind wir sehr, sehr erfolgreich. Meine Damen und Herren, das zeigt auch, dass Bremen und Bremerhaven ungebrochen attraktiv sind als Ausbildungs- und Arbeitsorte für Lehrkräfte und Menschen, die das werden wollen. Ich finde, das kann hier auch durchaus mal hervorgehoben werden. Dann war das Thema noch fachfremder Unterricht. Nein, Sie haben recht, Frau Averwerser, es ist nicht egal, wer welches Fach unterrichtet. Aber ja, in Zeiten des Fachkräftemangels unterrichten die Kolleg:innen an unseren Schulen auch Fächer, die sie nicht auf ihrem Examenszeugnis stehen haben. Diese Kolleginnen und Kollegen, das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal sagen und auch ausdrücklich loben, gestalten diesen Unterricht engagiert. Die bilden sich auch in diesen Fächern fort. Die Einführung des Informatikunterrichts in Bremen würde anders auch gar nicht funktionieren. Ich weiß ja, der Wert der persönlichen Empirie sollte nicht überschätzt werden. Aber ich bin mir total sicher, dass Sie alle aus Ihrer persönlichen Schulzeit – oder der Ihrer Kinder oder der Kinder Ihrer Freundinnen und Freunde – Geschichten darüber kennen, dass diejenigen, die fachfremd unterrichten oder ein Fach gelernt haben, aber nicht als Pädagog:innen ausgebildet wurden, nicht unbedingt diejenigen sind, die Schülerinnen und Schüler weniger für ihr Fach begeistern können. Manchmal soll sogar das Gegenteil der Fall sein. Die Frage „In welchen Fächern fällt eigentlich Unterricht aus?“ – ja, die ist wichtig, an der konkreten Schule, um deutlich zu machen, wo was kompensiert werden muss. Aber das ist so unterschiedlich zwischen den Schulen, je nachdem, welche Kollegin, welcher Kollege möglicherweise länger erkrankt ist, länger nicht da ist. Da geht es auch – und das ist ja durchaus insgesamt erfreulich – um die Kolleginnen und auch vermehrt Kollegen, die familienbedingt gerade nicht an Schule tätig sind. Deswegen ist ein übergeordneter Erkenntnisgewinn an dieser Stelle tatsächlich zweifelhaft, aber natürlich gucken wir uns das noch mal genau an. Wenn das zu einem übergeordneten Erkenntnisgewinn führen kann, auf den wir dann reagieren sollten, dann machen wir das natürlich auch. Die Anregung der Abgeordneten Averwerser, auch noch mal stärker die Langzeiterkrankungen und die dienstunfähigen Lehrkräfte in den Blick zu nehmen, die nehme ich gerne auf. Vielleicht dann noch ein Wort auch zur Kritik des Abgeordneten Voigt, die ich jedenfalls wahrgenommen habe, am selbstorganisierten Lernen. Dazu hat ja die Abgeordnete Dr. Tell auch schon etwas gesagt und ich möchte an dieser Stelle noch mal sehr deutlich sagen: Digitale Lernangebote, Selbstlernzeiten, Projektarbeit und fächerübergreifende und an der Lebenswirklichkeit orientierte Lernbüros, das sind moderne Bildungsinstrumente. Die werden genau aus diesem Grund und nicht als Lückenbüßer eingesetzt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterm Strich: Wir brauchen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall mehr Personal an Schulen oder da auch pragmatische Lösungsansätze. Ja, da ist auch noch Luft nach oben. Wenn Schulen einschließlich der Eltern sagen: „Wir wünschen uns eine bestimmte Person als Lehrkraft“, dann ist das Pochen auf Zertifikate vielleicht eher ein Beispiel für „Ich möchte lieber in Schönheit sterben als in Machbarkeit leben“. Das will ich gerne noch ein bisschen unterstützen und drücken. Da freue ich mich hier auf breite Unterstützung. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/660, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Landesgesundheitsbericht Bremen 2024 Bericht der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz vom 10. Juni 2024 (Drucksache 21/602) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort – –. Keiner meldet sich? (Heiterkeit) Als erster erhält das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Unverhofft kommt oft, der Bericht kam allerdings gar nicht unverhofft. Wir diskutieren jetzt den Gesundheitsbericht. Wir sind heute Mittag schon länger in der Debatte gewesen, in der es um die Frauengesundheit ging. Für uns ist der Landesgesundheitsbericht ein relevantes und wichtiges Dokument von erheblichem Umfang, das uns viele Informationen über die gesundheitliche Lage der Menschen in unseren beiden Städten gibt. Das alle vier Jahre erscheint und uns zeigt, wie es um die Gesundheitsversorgung steht, und auch, wo sich daraus ableitend noch Handlungsbedarfe ergeben. Er ist damit wichtige Erkenntnisgrundlage, aber auch eine Entscheidungsgrundlage für gesundheitspolitische Maßnahmen. Der aktuelle Gesundheitsbericht zeigt eine ganze Reihe von Herausforderungen auf und mit Sicherheit ist aus unserer Sicht die größte Herausforderung, die sich darin abzeichnet, wenn man sich das Kapitel 7 anguckt, dass die gesundheitliche Lage, aber auch die Versorgungslage nach sozialer Lage extrem unterschiedlich ist. Wir wissen – auch das ist keine neue Erkenntnis aber eine, die sich auch hier noch mal nachvollziehen lässt –, dass Männer aus Stadtteilen mit einem hohen Sozialindikator deutlich häufiger – doppelt so häufig – an Lungenkrebs erkranken wie in anderen Stadtteilen und dass Kinder häufiger psychisch krank und verhaltensauffälliger sind. Die enge Verknüpfung von gesundheitlicher Lage und sozialer Lage ist lange erforscht und auch eine der größten Herausforderungen, die es aus unserer Sicht zu bewältigen gibt. Dabei geht es nicht da drum, die Problemlagen in dem Verhalten der einzelnen Menschen zu identifizieren, sondern festzustellen, dass Armut meistens aus Lebenslagen entsteht, die nun einmal auch krankmachen. Seien es beengte Wohnverhältnisse, herausfordernde Arbeitssituationen, persönliche Schuldenverhältnisse und, ja, auch Suchterkrankungen können darein spielen. Aus unserer Sicht ist die große Herausforderung allerdings, die Verhältnisse zu ändern und nicht primär auf das Verhalten der einzelnen Personen abzuzielen, wobei das auch ein wichtiger Bestandteil ist. (Beifall Die Linke) Wir können gleichzeitig feststellen, dass die Problemlagen, die wir dem Gesundheitsbericht entnehmen können, nicht gut mit der Versorgungsstruktur zusammenpassen die wir vorfinden, denn insbesondere dort, wo die gesundheitliche Lage herausfordernd gestaltet ist, ist die Versorgungslage schlechter. Hausärzte, Kinderärzt:innen, Psychotherapeuten, Hebammen beispielsweise sind nicht in jedem Stadtteil leicht zu finden, aber besonders schwer sind Termine zu bekommen in den Stadtteilen, in denen die Sozialindikatoren zugespitzter sind. Daher wissen wir, dass es diesen Zusammenhang auch mit öffentlichen Maßnahmen zu begleiten gilt, wollen wir in der gesundheitlichen Lage vorankommen. Auch dazu liefert uns der vorliegende Bericht einiges an Erkenntnissen. Wir wollen und werden auch weiterhin die Versorgung insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen in den Blick nehmen. Mit dem Aufbau und dem Ausbau von Gesundheits- und Hebammenzentren flankieren wir das bestehende Angebot im niedergelassenen Bereich und versuchen, einen ganzheitlichen Blick vor Ort zu etablieren. Nicht nur weil wir wissen, dass es nicht reicht, dass die niedergelassenen Ärzte in der Selbstorganisation ein System aufspannen, das lückenhaft ist, sondern wir wissen auch, dass wir flankierend zu diesen engen Versorgungskonzepten eigentlich zu Versorgungskonzepten kommen müssen, die auch die Rahmenbedingungen schärfer in den Blick nehmen. Aufsuchende Fachkräfte – das haben wir nicht erst in der Pandemie gelernt, dort aber am meisten angewendet – sind ein wichtiger Bestandteil davon, die Menschen zu erreichen, die nicht so eine hohe, man nennt das Hausarztbindung oder Ärztebindung haben, die nicht regelmäßig proaktiv Vorsorgeuntersuchungen für sich in Anspruch nehmen. So sind aufsuchende Fachkräfte ein wichtiger Bestandteil für eine Versorgung, die insbesondere die Menschen in den Mittelpunkt stellt, die wir heute zu wenig erreichen und die gleichzeitig die größten gesundheitlichen Herausforderungen zu bewältigen haben. Wir haben in den vergangenen Jahren durchaus einiges erreicht und die Gesundheitsversorgung und -landschaft modernisiert. Wir haben die Gesundheitsfachkräfte an vielen Grundschulen und auch in vielen benachteiligten Quartieren etabliert. Es gibt Hebammenzentren – zwei weitere sind geplant. Es gibt das erste Gesundheitszentrum in Gröpelingen – das ist bisher kein Versorgungsangebot, aber eine wichtige Vernetzungsund Informationsschnittstelle. Diesen Weg wollen wir auch weitergehen, denn das, was wir nicht nur in dieser Debatte feststellen können, sondern auch in der Debatte, die wir heute Mittag in Bezug auf Frauengesundheit geführt haben, ist, dass die gesundheitlichen Chancen in unserer Gesellschaft ungleich verteilt sind, dass damit einhergehend die Mortalität auseinandergeht und dass es eine gesellschaftliche und auch eine öffentliche Aufgabe ist, das ganze System sinnvoll zu flankieren. Wir haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe an Neuerungen auch im öffentlichen Gesundheitsdienst, also Gesundheitsamt, miterleben dürfen. Die Situation hat sich mit den Erfahrungen aus der Pandemie durchaus verändert und wir werden in eine Phase kommen, in der die Versorgungslandschaft nicht ausschließlich durch den niedergelassenen, ambulanten Bereich sichergestellt werden kann. Da geht es dann nicht darum, dass der öffentliche Gesundheitsdienst bloß Lückenbüßer ist, sondern ein Stabilisator dafür, dass man ein Umdenken in der gesundheitlichen Versorgung hinbekommt, der versucht, diese enge Kopplung von Armut und gesundheitlicher Benachteiligung zu lösen. Ich glaube, dass dieser Gesundheitsbericht einen guten Hinweis darauf liefert, wo die Herausforderungen sind, die noch nicht gelöst sind, und uns gleichzeitig aber auch zeigt, dass einige der Projekte, die in den letzten Jahren etabliert wurden, an den richtigen Stellen ansetzen. Daher danke ich erst einmal für diesen umfangreichen Bericht, glaube, dass der uns eine ganze Menge Hausaufgaben mitgibt, von denen einige angefangen wurden, aber viele andere noch vor uns liegen. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Geschlechtersensible und individuelle Ansätze in der Gesundheitsversorgung sind zweifellos wichtige Themen. Doch die Frage, die wir uns stellen, müsste lauten: Wo liegen die Prioritäten für die Gesundheitsversorgung in Bremen und werden diese mit dem vorliegenden Bericht tatsächlich auch adressiert? Bevor wir uns in ideologisch getriebenen Forderungen verlieren, müssen wir uns den grundlegenden Problemen unseres Gesundheitssystems widmen. Ein entscheidender Faktor, der in diesem Bericht völlig ignoriert wird, ist der massive Einfluss der Migration auch auf Gesundheitsversorgung. Ich habe es hier unlängst schon angesprochen, der Landesgesundheitsbericht hat in seiner aktuellen Fassung bereits auf den engen Zusammenhang von Gesundheit und sozialer Lage hingewiesen. Doch was heißt das in der Praxis? Die Realität ist, dass die steigende Zahl von Patienten, die niemals einen Cent in ein Gesundheitssystem einzahlten, die oft weder über ausreichende Deutschkenntnisse noch über Verständnis unseres Gesundheitssystems, der Gesundheitsvorsorge , erheblich ‒ ‒ belastet. Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede und fehlende Integration führen zu Missverständnissen, längeren Behandlungszeiten und einer überproportionalen Benutzung von Notfallkapazitäten. Gehen Sie doch mal in die Notaufnahme, setzen Sie sich ins Klinikum Mitte, schauen Sie sich das an! (Beifall Bündnis Deutschland Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis ‒ Deutschland]: Ja!) Das ist Fakt, meine Damen und Herren, und Sie wissen das. Die Kosten für Dolmetscher und zusätzlich administrative Belastungen tragen weiter zur Überforderung bei. Natürlich gibt es geschlechterspezifische Unterschiede in der Medizin. Die müssen berücksichtigt werden. Aber sind dies die zentralen Themen, die Bremen voranbringen? Wir als Fraktion Bündnis Deutschland sehen die tatsächlichen Herausforderungen an anderer Stelle und fordern eine grundlegende Neuausrichtung des Landesgesundheitsberichtes. (Beifall Bündnis Deutschland) Statt neue Berichtsformate zu schaffen, sollte der Landesgesundheitsbericht konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Grundversorgung geben. Der Fokus muss auf dem Fachkräftemangel, der Überlastung der Notaufnahmen und der Reduktion administrativer Hürden liegen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Bericht muss die zusätzlichen Kosten und organisatorischen Herausforderungen der sprachlichen und kulturellen Barrieren auch transparenter machen. Das ist eine Voraussetzung, um gezielte Maßnahmen zur Entlastung zu entwickeln. Die Ressourcen im Gesundheitswesen sind begrenzt. Es muss sichergestellt werden, dass sie dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen – in der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung. Der Gesundheitsbericht darf nicht zu einem Manifest für ideologische Projekte werden. Gesundheitsversorgung muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren, nicht an politischen Schwerpunkten, die in der Realität kaum Relevanz haben. Ein weiterer Aspekt in dieser Debatte darf nicht unter den Tisch fallen, das sind die Kosten. Zusätzliche Berichtsformate, neue Fokusfelder und weitere Auswertungen verursachen erhebliche finanzielle und personelle Aufwände. Diese Ressourcen fehlen dann an anderer Stelle, zum Beispiel in der Ausbildung von medizinischem Fachpersonal oder bei Investitionen in die digitale Infrastruktur der Kliniken. Wir können es uns nicht leisten, Gelder und Kapazitäten in Programme zu lenken, die vor allem der Selbstinszenierung einzelner politischer Gruppen dienen. Stattdessen muss jeder Euro, den wir ausgeben, sich an der Verbesserung der Versorgung messen lassen. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Bürgerinnen und Bürger in Bremen erwarten zu Recht, dass ihre Steuergelder verantwortungsvoll eingesetzt werden. Wir stehen für eine Gesundheitsversorgung, die sich an den realen Herausforderungen orientiert: Fachkräftemangel, Überlastung der Einrichtungen, massive Belastung durch Migration. Wer diese Probleme ignoriert, setzt die Zukunft unseres Gesundheitssystems aufs Spiel. Die Menschen in Bremen erwarten Lösungen, keine Symbolpolitik. (Beifall Bündnis Deutschland) Kollege Janßen, Sie haben es gerade gut angesprochen: Der Hebammenmangel ist dabei ein zentrales Problem, natürlich, solche Zentren sind explizit zu begrüßen. Es ist an der Zeit für einen Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik hin zu klaren Prioritäten, wissenschaftlicher Neutralität und einer ehrlichen Auseinandersetzung mit den Herausforderungen unserer Zeit. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis ‒ Deutschland]: Das stimmt!) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst mal möchte ich mich sehr für diesen Bericht bedanken. Ich finde es wertvoll, dass wir wissen, was wir tun, weil wir eine entsprechende Datengrundlage schaffen und diese Datengrundlage weiter differenzieren und weiterentwickeln. Das ist genau der richtige Ansatz, anstatt hier im Blindflug der Ideologie durch die Gegend zu wabern. Ich habe mir ein paar Schwerpunkte daraus genommen. Sowohl am Anfang wie am Ende des Berichtes steht etwas Ähnliches, nämlich einmal, dass Gesundheitsbildung ganz besonders auch eine Stärkung der Gesundheitskompetenz ist, und dann steht da: „Die Vermeidung der Entstehung von Krankheiten soll mindestens gleichwertig betrachtet werden.“ Da werden wir in der Theorie immer miteinander übereinstimmen und werden doch zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir davon ganz weit entfernt sind. Trotzdem glaube ich, dass es dieses Paradigmenwechsels bedarf. Da werden wir wahrscheinlich alle – jedenfalls auf dieser Seite – miteinander einig sein: Wenn wir ganz viel Prävention haben, dann werden wir am Ende ganz viel Gesundheitskosten sparen, und die Menschen werden viel glücklicher leben. Wir haben aber so wenig Geld in dem System, dass wir gucken müssen, das System irgendwie aufrechtzuerhalten, damit man die Leute überhaupt noch versorgen kann. Aber ich glaube, wenn wir diesen Anspruch formulieren, dass tatsächlich die Vermeidung gleichwertig sein soll, dann müssen wir uns miteinander überlegen, wie wir da eigentlich hinkommen können. Wir haben das mal ausgerechnet bei uns in der Fraktion, was wir denn so für Prävention ausgeben. Das war gerade pandemiebedingt ein bisschen höher als vorher, es waren genau 8 Prozent. Das heißt, ich kann einerseits verstehen, warum wir die Möglichkeiten dafür nicht haben, wenn ich mir diesen Haushalt angucke. Anderseits sind wir von dem Anspruch, der sowohl am Anfang des Berichtes formuliert ist und auch am Ende wiederholt wird, doch ganz weit entfernt. Dem Zweiten, dem ich mich widmen möchte, würde ich mal sagen, ist das Thema „die gesundheitliche Chancengerechtigkeit in unseren beiden Städten“. Man wird zur Kenntnis nehmen müssen, dass es da ganz große Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven gibt. Am eklatantesten ist dann immer, wie lange man im Durchschnitt in Bremerhaven und in Bremen lebt. Da gibt es einen Unterschied, der, finde ich, groß ist. Den kann man natürlich erklären mit den sozialen Unterschieden. Natürlich weiß jeder, dass es im Goetheviertel in Bremerhaven auch große soziale Probleme gibt und dass die Arbeitslosenquote in Bremerhaven sehr viel höher ist. Trotzdem ist das, finde ich, eine Zahl, die uns zum Nachdenken bringen muss. In Bremerhaven leben Frauen zwei Jahre kürzer und Männer sogar zweieinhalb Jahre. Das, finde ich, ist ein enormer Unterschied. Das ist hinterlegt, worauf das zurückzuführen ist: Wir haben sehr viel mehr übergewichtige Kinder in Bremerhaven. Merkwürdigerweise hat sich das auch nach der Pandemie fortgesetzt, im Gegensatz zu Bremen. Die Säuglingssterblichkeit ist in Bremerhaven überproportional, über dem Bundesdurchschnitt. Krankenhausaufenthalte in Bremerhaven sind länger und häufiger, als sie das in Bremen sind. Ich glaube, dem müssen wir uns widmen. Da kann man natürlich – –, klar, wenn Leute arbeitslos sind, wenn sie in schwierigen sozialen Verhältnissen sind, die man gehäufter in bestimmten Quartieren in Bremerhaven findet, dann wird das auch Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Das ist eine Binsenwahrheit. Trotzdem, glaube ich, kann man das nicht akzeptieren, dass es diese Chancengerechtigkeitslücke zwischen unseren beiden Städten gibt. Ich glaube, dem müssen wir uns weiter widmen. Da liefert dieser Bericht, finde ich, eine sehr gute Datenlage und da muss man am Ende auch ansetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich finde viele Sachen, die wir in Bremen machen, sehr gut. Ich sehe das ja mit der Migration ganz anders als mein Vorredner und begreife das als eine Bereicherung und auch als eine Chance für unser Land. Wir alle wissen ‒ demografischer Wandel , wir werden in zehn Jahren Millionen ‒ Arbeitsplätze nicht mehr belegen können oder ausfüllen können, wenn es das nicht gibt. Es ist vollkommen klar, dass es damit auch Probleme gibt, aber ich finde erst mal, dass das, was „Bremer Modell“ genannt wird, nämlich, dass wir die Basis- und Akutversorgung für Geflüchtete gemacht haben, dass das super gewesen ist. Was auch im Bremer Modell ist, was ich ausgesprochen gut fand, war die gesundheitliche Versorgung von nicht versicherten und papierlosen Menschen. Das war auch der Senatorin besonders wichtig. Man erfüllt ein Menschenrecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) In mehreren UN-Konventionen steht das so drin, der freie Zugang zu gesundheitlicher Versorgung! Zumindest auf einem Minimalniveau ermöglichen wir das in Bremen. Da muss ich sagen: Weiter so! Das sind wirklich die richtigen Ansätze, die wir da gewählt haben. Jetzt bin ich auch schon am Ende meines Redebeitrages. Ich wollte eigentlich noch ein bisschen was zu der Schnittstelle Umwelt, Klimapolitik und Gesundheit machen. Das ist ein spannender Exkurs, damit belästige ich Sie dann ein anderes Mal. (Heiterkeit SPD) – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Rainer Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns als CDU-Fraktion ist stets das oberste Ziel der Gesundheitspolitik die bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung. Dem hat sich alles unterzuordnen! (Beifall CDU) Ein Landesgesundheitsbericht bietet eine gute Grundlage, eine von vielen weiteren Grundlagen, die wir haben. Aber meine Aufforderung ist: Wir müssen nicht nur reden, wir müssen auch ins Handeln kommen. Und ja, es ist einiges geschehen in Bremen, in den letzten Jahren, was man als niedrigschwellige neue Angebote zusammenfassen kann, bei denen zielgerichtet ein Einsatz von Gesundheitskräften verschiedenster Disziplinen erfolgt, was den Menschen zugutekommt und was tatsächlich volkswirtschaftlich nicht zu unterschätzen ist. Das sind die Gesundheitsfachkräfte an den Schulen. Das ist auch LIGA in Gröpelingen, also Lokale Integration und Gesundheit für alle. Ich war seinerzeit in den ersten Stunden dabei und bin nach wie vor begeistert davon, genauso wie der AOK-Chef, der das auch nachhaltig finanziell unterstützt. Wir müssten nicht nur diese vielen kleinen Dinge betrachten und loben und dafür sorgen, dass sie weitergehen, natürlich müssen wir das. Wir müssen aber auch mal die ganz großen Linien kritisch betrachten. Da bitte ich Sie, Frau Senatorin, das habe ich schon in manchen Debatten gesagt, davon Gebrauch zu machen, das sektorenübergreifende Zusammenplanen und Zusammenmachen auch wirklich mal voranzutreiben. Sie haben dieses Gremium aus dem Sozialgesetzbuch V, § 90a, dieses gemeinsame Landesgremium, in dem Sie mit den niedergelassenen Ärzten, mit den Krankenhäusern und den Krankenkassen gemeinsam austüfteln können: Wie gelingt es uns sektorenübergreifend, die Gesundheitsversorgung zu verbessern? Das ist unsere ausdrückliche Aufforderung, auch auf Basis dieses Gesundheitsberichts, in dem Sie selbst schreiben, „wir müssen und wollen sektorenübergreifend zusammenarbeiten“, diesen Weg auch mal endlich konkret mit politischer Führung zu besetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Das Zweite, auch das ist eine ganz große Linie, wir haben noch gar nicht über künstliche Intelligenz gesprochen. Wir haben in Bremen diese wunderbare Forschungsallianz an der Universität Bremen. Wir hatten jetzt im Dezember diese wunderbaren Tage „AI & Health“, wo neben der Universität Bremen auch zwölf außeruniversitäre Forschungseinrichtungen dargelegt haben, was für ein wunderbares Potenzial wir haben, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern. Das kann natürlich in diesem Bericht noch nicht drinstehen, aber im nächsten Gesundheitsbericht erwarte ich, dass wir einen sehr zukunftsgerichteten Gesundheitsbericht haben, in dem auch das Thema künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen seinen Niedergang findet und daraus wiederum Maßnahmen abgeleitet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Dann noch ein, ich will nicht sagen, Lieblingskind von mir, sondern eigentlich ein Lieblingskind der Koalition, aber ein Kind, das einen Teil seiner Elternschaft droht, zu verlieren. Ich rede vom Integrierten Gesundheitscampus. Von Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor gewollt und finanziell unterstützt, aber mit deutlichen Worten vom Gesundheitsressort abgelehnt. Ich weiß, es gab auch kritische Bemerkungen der Koalitionsfraktionen in der Gesundheitsdeputation, die denken genauso wie ich und sagen: Warum nicht? Dieser Integrierte Gesundheitscampus, jetzt Professor Dr. Matthias Zündel, aufgebaut durch Professor Dr. Stefan Görres – beide sehr gute Koryphäen, aus der Hochschullandschaft gekommen –, haben wunderbare Netzwerke aufgebaut. Das muss auch Eingang finden in das politische Handeln, gerade der Gesundheitssenatorin. Für mich ist es ein Unding, dass Wirtschaft und Wissenschaft daran festhalten, aber ausgerechnet die Gesundheitssenatorin den Integrierten Gesundheitscampus wie eine heiße Kartoffel fallen lässt. Das darf nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU) Zum Schluss: Frau Bernhard, Sie haben am Anfang, also im Vorwort des Berichts geschrieben: „Wir müssen die richtigen Maßnahmen ergreifen“, und dann haben Sie noch selbstkritisch hinzugefügt, „und wir müssen sie auch noch finden“. Das finde ich gut. Das zeigt ein bisschen Demut, das zeigt: „Nicht ich als Senatorin bin allwissend und greife auf das zurück, was es schon gibt“, sondern „ich bin auch bereit, zu lernen und neue Wege zu gehen“. Bitte, es ist ja nur eine Aufforderung von mir, nehmen Sie diesen Appell ernst, den ich von mir gegeben habe! Gehen Sie mit diesen Trägern, die ich genannt habe, zusammen! Ich glaube, dann können wir die Gesundheitsversorgung in Bremen noch ein Stück besser und auch gerechter machen. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst war ich ehrlicherweise ein wenig irritiert, dass wir den Landesgesundheitsbericht noch mal hier in der Bürgerschaft debattieren, weil wir haben uns ja schon, meines Wissens nach, sehr ausführlich dazu in der Gesundheitsdeputation ausgetauscht. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Genau!) Trotz dessen möchte ich aber noch mal auf ein, zwei, drei Aspekte, genau wie meine Vorrednerinnen und Vorredner, eingehen. Der Landesgesundheitsbericht liefert für Bremen und Bremerhaven wichtige Daten und Erkenntnisse. Er liefert wichtige Daten und Erkenntnisse, aber auch Empfehlungen, wie es weitergehen sollte, Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des bremischen Gesundheitswesens. Beispielsweise, was den Alkoholkonsum, Übergewicht bei Kindern, Lungenkrebserkrankungen in Stadtteilen mit niedrigem Sozialindex angeht, dass diese dort höher sind als in anderen Stadtteilen. Wie aber auch schon in der Deputation von mir erwähnt, liegt mein Schwerpunkt genauso wie bei dem Kollegen Saxe auf der Prävention, primär bei der Prävention für Kinder und Jugendliche. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Prävention, wenn wir ein verstärktes Augenmerk darauf legen, das Gesundheitssystem auf lange Sicht im Gesamten entlasten kann. Aus diesem Grund sollte Bremen darauf auch weiterhin den Fokus legen, beispielsweise durch Ernährungskurse in den Kitas oder in Bezug auf Zahngesundheit. Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen verraten, in Bezug auf die Zahngesundheit erwartet Sie noch ein Antrag aus unserer Fraktion. Ich habe aber auch zwei, drei Forderungen mitgebracht. Wir müssen zum einen die Datenlage für Bremerhaven verbessern und auch generell die Daten kleinräumiger nutzbar machen. Wenn wir bei dem Punkt Bremerhaven sind, möchte ich noch sagen, dass sich speziell in Bremerhaven die Situation der Kinderarztversorgung in den letzten Monaten und auch in den letzten Jahren sehr zugespitzt hat. So gibt es dort die Situation, dass man für U-Untersuchungen, die ja bekanntlich verpflichtend sind – das ist auch gut und auch richtig so – in Teilen nicht einmal Termine bekommt, sondern nach Bremen geschickt wird. Nun hat dankenswerterweise die KV, gemeinsam auch mit den Kolleginnen und Kollegen in Bremerhaven – herzliche Grüße dabei an Bernd Freeman, der es dort für uns mit bearbeitet hat – dafür gesorgt, dass zumindest ein Förderprogramm in Bremerhaven aufgelegt wird, damit Ärztinnen und Ärzte sich entscheiden, sich in Bremerhaven niederzulassen. Die zweite Forderung, die wir haben, ist eine Forderung, die wir heute auch schon häufiger gehört haben, denn wir unterstützen, dass wir kürzere Zeiträume des Berichts einrichten. Aktuell bekommen wir den Bericht nur alle vier Jahre, das heißt, mit Glück einmal in der Legislaturperiode. Unsere Forderung ist dabei, dass wir zumindest nach zwei Jahren einen Zwischenbericht bekommen, denn durch diese Zwischenberichte kann man am Ende des Tages auch bei Maßnahmen gegensteuern oder Maßnahmen verbessern, die entweder gut oder vielleicht auch nicht so gut laufen. Gute Maßnahmen wie beispielsweise die Hebammenzentren, haben wir heute schon gehört. Ich freue mich darauf, dass auch demnächst im Bremer Süden ein Hebammenzentrum vorhanden sein wird. Zum Schluss, meine Damen und Herren, denn wir haben ja noch das ein oder andere schöne Thema heute auf der Tagesordnung, ich freue mich sehr auf die Assistenzhunde, möchte ich dem Gesundheitsressort sehr danken für diese sehr ausführlichen Berichte. Ich gehe stark davon aus, dass wir diese Herausforderung, womöglich sogar gemeinsam, in den nächsten Jahren gemeistert bekommen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Ich möchte das unterstreichen, was Herr Humpich gerade gesagt hat: Ich war genauso irritiert, das habe ich heute Morgen auch schon gesagt, dass wir uns hier noch mal über den Landesgesundheitsbericht austauschen. Auf der anderen Seite ist es gut. Je öfter man bestimmte Dinge erwähnt, desto mehr setzen sie sich vielleicht im Kopf fest. Deshalb, denke ich, ist das gar nicht verkehrt, dass wir noch mal oder noch mal intensiver darüber reden. Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei dem Ressort für diesen sehr umfangreichen Bericht, diesen Landesgesundheitsbericht. Wir haben heute Vormittag schon festgestellt, es gibt da durchaus noch Nachschärfungsbedarf beziehungsweise noch neue Kapitel die einfließen sollten. Es wäre eine Möglichkeit, das können wir so, denke ich, in das Gespräch bringen, dass man diese Kapitel Frauengesundheit, gendersensible Gesundheitsfragen, nicht erst in den nächsten Bericht, der in vier Jahren veröffentlicht werden wird, mit reinbringt, sondern dass man uns allen in der Zwischenzeit einen Status quo gibt. Denn das ist ja das Wichtige, das hatten wir heute Vormittag auch festgestellt, dass es für politische Handlungen wichtig ist, dass man ein vernünftiges Datenmaterial zur Verfügung hat. Das Schlüsse ziehen aus bestimmten Daten und Zahlen, die wir heute auch bekommen haben, ist dann ja immer etwas unterschiedlich. Ich muss sagen, ich habe mich auch zum Beispiel sehr oft schon in Notaufnahmen herumgetrieben und dort beobachtet. Ich kann sagen, es gibt natürlich, wie Sie gesagt haben, einen massiven Einfluss auf die Gesundheitsversorgung durch Menschen mit Migrationshintergrund. Das sehe ich dann immer, wenn ich im ärztlichen Notdienst bin, wenn mich die freundliche Gesundheitsfachkraft am Anfang – die augenscheinlich und auch hörbar nicht hier in Deutschland geboren wurde, die aus einem anderen Land kommt, eventuell aus einem Land, aus dem wir die Menschen aufgenommen haben in der großen Geflüchtetensituation 2015 – oder wenn der Arzt aus Syrien oder die Ärztin aus Syrien oder aus den afrikanischen Ländern mich versorgen. Dann bin ich froh, dass wir diese Arbeitskräfte hier haben, die Fachkräfte haben, die mir helfen, meine Gesundheit zu bewahren oder wiederzuerlangen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es gibt immer komische Schlüsse, die gezogen werden, zum Beispiel auch, dass wir eigentlich im Grunde genommen weder einen Fachkräftemangel haben im Erzieherinnenbereich. Weil, wenn wir alle zu Hause Mutter-Vater-Kind spielen würden und alle schön zu Hause bleiben – beziehungsweise die Mütter dann zu Hause bleiben –, bräuchten wir auch keine Kitas. Wir haben hier schon so viele interessante Dinge gehört. Ich möchte nur sagen: Die Schlüsse, die man aus bestimmten Zahlen zieht, sind sehr unterschiedlich. Da ist es wichtig, dass wir die Schlüsse, die nicht schlüssig sind, immer wieder identifizieren und deutlich machen, von welcher Gesinnung sie herrühren. Ich muss sagen, mir hat das sehr gut gefallen, was im Landesgesundheitsbericht steht, was schon wirklich an Maßnahmen ergriffen worden ist: Das sind die Gesundheitsfachkräfte an Schulen, das sind die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren, weil sie das – es ist ja nicht einfach nur, dass man mit seinem Problem da hinkommt –, auf niedrigschwelliger Art und auch sprachbarrierenübergreifend leisten. Auch die Möglichkeit, dass man sich austauscht, dass man Tipps gibt, dass man den Familien im Alltag auch wirklich tatkräftig zur Seite steht, und dass sie nicht erst den beschwerlichen Weg zum Arzt oder zur Ärztin auf sich nehmen müssen. Sicherlich ist immer noch Luft nach oben, das wird sicherlich auch die Gesundheitssenatorin noch erzählen und berichten, dass man da in vielerlei Hinsicht noch viele Dinge anpacken möchte, wenn Gelegenheit ist beziehungsweise wenn die Finanzmittel dafür auch entsprechend vorhanden sind. Ein Hebammenzentrum haben wir im Bremer Norden, darüber sind wir sehr froh. Wir freuen uns auch, dass im Gesundheitsbericht steht, dass sich Bremerhaven auch in einer Planungsphase befindet für ein Hebammenzentrum. Abschließend muss ich sagen: Gut ist es, dass wir diesen Bericht haben. Wir müssen jetzt mit den Zahlen etwas anfangen und vernünftige Schlüsse ziehen. Ich freue mich darauf, dass wir nicht erst in vier Jahren, sondern vielleicht schon wieder in zwei Jahren eine neue Faktenlage, ein Zahlenmaterial haben zum Thema Frauengesundheit, zum Thema gendersensible Gesundheit, und die Daten und Fakten bei uns auch vernünftig in die politische Arbeit einfließen können. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht ganz einfach, in fünf Minuten auf alles einzugehen. Ich werde jetzt auch gar nicht mehr groß etwas zur Ausgestaltung dieses eigentlichen Berichtes sagen, sondern mich auf zwei, drei Feststellungen konzentrieren. Erstens haben wir konkrete Umsetzungen aus unseren Erkenntnissen, die wir gewonnen hatten, auch angefasst. Die sind tatsächlich ja auch vorhanden, es wurde hier schon erwähnt, Stichwort Hebammenzentren. Ich bin sehr froh, dass der erste Studiengang im Übrigen dieses Jahr abschließen wird. Zumindest teilweise kommen wir aus dieser Delle dann wahrscheinlich auch ein Stück heraus, das ist ein echter Fortschritt. (Beifall SPD, Die Linke – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Der andere Punkt ist: Die Verbindung zwischen sozialer Lage und Gesundheit ist exorbitant. Das wissen wir alle. Die Erwartungshaltung gegenüber Gesundheit ist entsprechend groß. Ich möchte aber an der Stelle sagen: Wir sind immer ein bisschen End-of-pipe, wenn alles schon in den Brunnen gefallen ist, wenn Gesundheit abgefragt wird. Das ist ein Riesenproblem, weil wir eine gesamtgesellschaftliche Problematik haben. Das wird ja gerade in dem Zusammenhang immer genannt. Die Prävention, was passiert in Kitas, in Familien, in Schulen, ob das Wohnen, Essen, Arbeiten ist: das spielt eine enorm große Rolle. Wenn wir das nicht besser verzahnt kriegen, brauchen wir auch nicht über Gesundheit und was letztendlich alles aufgefangen werden muss, zu sprechen; inklusive im Übrigen auch der psychischen Gesundheit, das möchte ich an der Stelle auch noch mal sagen. Was Prävention anbelangt: Es hängt aber nicht allein von uns und den Verzahnungen ab, sondern da sind ja auch noch ein paar Player mehr unterwegs – Stichwort Selbstverwaltung im Gesundheitssystem, Stichwort Krankenkassen. Das heißt, die Gelder, die in Prävention fließen, sind minimal gegenüber dem, was anfällt, wenn sozusagen dann die Krankheitsdiagnose schon vorliegt. Das ist eine völlig falsche Gewichtung, die gründlich überdacht werden muss und sich kolossal ändern muss. (Beifall SPD, Die Linke) Das Nächste ist: die Ausbildung, die Ausbildung, die Ausbildung. Wir brauchen den Nachwuchs auf allen Ebenen. Wenn ich im Zusammenhang mit Pflege nur mal darüber nachdenke, was uns in den nächsten fünf Jahren blüht, und was entsprechend diese Fachkräfte anbelangt, sind das exorbitante Löcher. Das heißt, da muss investiert werden. Damit sind wir dann auch an Punkten – ob das jetzt die Notaufnahme ist oder was auch immer –, da haben wir ein Riesenproblem und das müssen wir letztendlich angehen. Ich finde es sehr schade, dass die Reform der Notfallaufnahme, also hin zu Notfallzentren, dass die Gesetzgebung nicht mehr das Licht der Welt erblickt hat. Das brauchen wir dringend. Es braucht diese Filterfunktionen und so weiter. Da sind wir zwar in Gesprächen, aber den tatsächlichen Einszu-eins-Einfluss habe ich selbstverständlich nicht. Das geht letztendlich so nicht weiter. Wenn ich mir angucke, wie sehr wir uns auch vor wirtschaftlichen Entwicklungen ängstigen, dann möchte ich doch mal auch ein Augenmerk darauf lenken, dass wir alles, was mit Gesundheit, Lebensqualität und Arbeitsqualität zu tun hat, nicht vergessen dürfen. Wir haben demnächst wieder Haushaltsverhandlungen, und es ist nicht so, dass wir praktisch aus den Vollen schöpfen können, um weitere Hebammenzentren zu eröffnen. Denn bei allem, was wir dort auf Landes- und kommunaler Ebene machen können – kommunales Gesundheitszentrum, da, wo Praxen wegfallen und so weiter –, müssen wir in irgendeiner Weise von staatlicher Seite flankierend eingreifen. Das Geld ist aber aktuell nicht da. Wenn dann das Kind in den Brunnen gefallen ist und man sagt, „Es steht im Bericht drin: Das funktioniert nicht, das geht nicht mehr und da brauchen wir noch Sachen“, dann haben wir da ein Problem. Dann ist es aber zu spät. Deswegen finde ich, dass wir auf alles, was Stadtteilentwicklung und Lebensqualität für Bremen anbelangt, ein Augenmerk haben müssen, wo wir in all diesen Bereichen gleichwertig diese Anforderungen stellen müssen. Ich finde es sehr gut, dass wir diese Auseinandersetzung beziehungsweise diese Diskussion heute hier haben. Ich finde, sie ist auch sehr sachlich und durchaus mit Kompetenz und Auseinandersetzungsfähigkeit geführt, aber das müssen wir im Blick behalten. Das ist etwas, was mir für die Zukunft für Bremen exorbitant wichtig ist. Ich kämpfe gerne dafür, ob das jetzt die Ausbildung ist oder tatsächlich die Stadtteilversorgung. Wir haben damit angefangen, wir haben weitere Pläne dafür, was wir dringend brauchen. Das müssen wir gemeinsam hinkriegen, weil nur dann hat Bremen auch einen entsprechenden Standortfaktor. Das möchte ich an der Stelle auch noch mal sagen. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Gehören dazu auch Ärztinnen und Ärzte?) Da rein gehören insbesondere Gesundheitsberufe, und da rein gehören auch Ärzte und Ärztinnen. Aber das ist etwas, wo ich sagen muss: Wir müssen über andere Strukturen und Versorgungsformen nachdenken, wo alle unter einem Dach vorhanden sind und wie wir das etablieren und ausrollen können für die Quartiere, denn diese Stadt lebt von den Quartieren. Das dürfen wir nicht vergessen. Diese Umverteilung bezüglich dem, wo Versorgung funktioniert und wo sie nicht funktioniert, die müssen wir dringend aufheben. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht der Staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz Kenntnis. Poolärzte im Bereitschaftsdienst von Sozialversicherungspflicht freistellen Antrag der Fraktion der FDP vom 11. Juni 2024 (Drucksache 21/606) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur abschließenden Behandlung an die Staatliche Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz beantragt. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Einstimmig) Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur abschließenden Behandlung an die staatliche Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz. Mehr Freiheit für Assistenzhunde und Besitzer – Aufhebung der Leinenpflicht für Assistenzhunde in Bremen Antrag der Fraktion der CDU vom 19. Juni 2024 (Drucksache 21/636) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin! Blindenführhunde sind inzwischen vielen Menschen bekannt. Weitere spezialisierte Assistenzhunde wie Diabetiker- und Epilepsiewarnhunde, LPF-Hunde, also Assistenzhunde für lebenspraktische Fähigkeiten und PTBS-Assistenzhunde, die Menschen bei posttraumatischen Belastungsstörungen Unterstützung und Entlastung verschaffen, sind zwar weniger bekannt, aber allesamt sind sie ihren Besitzern eine überaus wichtige Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Ausbildung und Anerkennung dieser Tiere sind komplexe Vorgänge und stellen zurzeit auf Bundesebene gerade auch mit Blick auf Ausbildungsstätten und deren Zertifizierung eine große Herausforderung dar. Darauf möchte ich aber heute gar nicht weiter eingehen. In der Praxis stehen Assistenzhundebesitzer trotz aller Vorteile und der Anerkennung ihrer Rechte im Behindertengleichstellungsgesetz auch heute noch oftmals vor Hürden, zum Beispiel, wenn ihnen der Zutritt an Orte verweigert wird, wo Hunde unerwünscht sind, Assistenzhunde aber eigentlich Zutrittsrecht hätten, was aber offensichtlich nicht bekannt ist. Nicht im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt ist dagegen ein möglicher Wegfall des Leinenzwangs für Hunde zu Jahreszeiten, wo allgemein der Leinenzwang gilt. Hier entscheidet jedes Bundesland selbst, wie das vor Ort gehandhabt werden soll. Hier in Bremen sind wir leider nicht an vorderster Front dabei. NordrheinWestfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen, das Saarland und Bayern haben zum Beispiel sogar schon in ihrer Ländergesetzgebung stehen, dass Blindenführ- und weitere Behindertenbegleithunde von den landeseigenen Regelungen zum Leinenzwang und sonstigen Pflichten befreit sind. Hessen, Berlin und Schleswig-Holstein haben eine solche Befreiung in ihre Landeshundegesetze geschrieben. In Bremen gilt die Leinenpflicht für alle, auch für alle Assistenzhunde vom 15. März bis zum 15. Juli. Es kann doch aber nicht so schwer sein, die ohnehin nur wenigen Assistenzhunde von dieser Leinenpflicht zu befreien! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) An die Ausbildung dieser Hunde werden extrem hohe Anforderungen gestellt. Ein solcher Hund muss doch auch in der Lage sein, seine Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllen zu können. Dazu kann dann auch zum Beispiel gehören, Gegenstände oder Hilfe zu holen. (Beifall CDU) Danke! (Heiterkeit CDU) Wir fordern in unserem Antrag, Assistenzhunde, die nach der Assistenzhundeverordnung ausgebildet und zertifiziert sind, so wie viele andere Bundesländer das bereits auch machen, von jeglichem Leinenzwang zu befreien. Heute sage ich auch noch dazu, dass das auch für Assistenzhunde in Ausbildung gelten muss. Der Weg zum Assistenzhund ist lang und Ausbildung, Einsatz in der Praxis und Zertifizierung überschneiden sich manchmal, oder anders gesagt, sie bauen aufeinander auf. Der Bremer Senat kann eine entsprechende Regelung ins Landeshundegesetz aufnehmen oder an anderer Stelle regeln. Aber ich bitte Sie darum: Machen Sie die Augen nicht einfach davor zu, womöglich nur, weil dieser Antrag von der Opposition kommt. (Beifall CDU) Es gibt doch insgesamt nur recht wenige Assistenzhunde, denn sie sind gerade auch wegen ihrer herausfordernden Ausbildung recht teuer und nicht mal eben so zu bekommen. Bitte lassen Sie diese Tiere im Sinne der Menschen mit einer Behinderung frei arbeiten und vertrauen Sie darauf, dass diese Hunde quasi aufs Wort hören und nahe an ihrem Besitzer bleiben, solange ihr Job nichts Anderes erfordert. – In diesem Sinne: Bitte stimmen Sie diesen Antrag zu! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächstes hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Die CDU-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, der die Abschaffung der Leinenpflicht für Assistenzhunde in öffentlichen Gebäuden fordert und eine entsprechende Überarbeitung des Landeshundegesetzes anregt. Assistenzhunde sind unglaubliche Alltagshelden. Gut ausgebildet unterstützen sie Menschen mit Behinderungen nicht nur bei praktischen Aufgaben, sondern geben ihnen auch emotionale Sicherheit. So kann ein Diabetikerwarnhund lebensrettend sein, wenn er eine gefährliche Blutzuckerschwankung erkennt. Ein Assistenzhund kann seinen Besitzer mit einer posttraumatischen Belastungsstörung in Angstsituationen beistehen und ihm besonders in sozial herausfordernden Situationen Halt geben. Die rot-grün-rote Koalition in Bremen ist sich der immensen Bedeutung von Assistenzhunden bewusst. Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, Barrieren für Menschen mit Einschränkungen abzubauen. Das gilt selbstverständlich auch für vierbeinige Begleiter. Assistenzhunde sind in der Regel hervorragend ausgebildet. Eine Leinenpflicht in öffentlichen Gebäuden würde ihre Arbeit unnötig erschweren (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Was? – Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Sie haben den Antrag gar nicht verstanden!) und die Unabhängigkeit ihrer Besitzer einschränken. Wir sind überzeugt, dass von frei laufenden Assistenzhunden keine Gefahr Beschäftigter oder Besucher:innen öffentlicher Einrichtungen ausgeht. Daher möchte ich der CDU-Fraktion für ihren Antrag zur Aufhebung der Leinenpflicht für Assistenzhunde danken. Sie greifen damit ein wichtiges Thema auf. Wir befinden uns allerdings als Koalition bereits mitten in der Überarbeitung des Landeshundegesetzes. (Abgeordnete Silvia Neumeyer [CDU]: Wann kommt das denn?) Diese Überarbeitung beinhaltet auch den von der CDU vorgeschlagenen Punkt. Daher werden wir als Koalition Ihren Antrag ablehnen. (Glocke) Wir brauchen Ihren Antrag nicht. Ich brauche auch keine Zwischenfrage, um das vorwegzunehmen. (Beifall SPD – Lachen CDU, Bündnis Deutschland) (Glocke – Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Meine Damen und Herren, wir werden weiterhin alles daran setzen, Bremen zu einer noch inklusiveren Stadt zu machen für Menschen mit und ohne Behinderung, mit und ohne Assistenzhunde. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert zu einer Kurzintervention. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Ich möchte noch mal anmerken, dass ich erwarte, dass man Anträge auch liest, bevor man diese debattiert (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) oder zumindest ein gewisses Verständnis von der Materie hat. Denn Leinenzwang in öffentlichen Gebäuden zu bestimmten Jahreszeiten im Jahr sind nach meiner Einschätzung von vornherein schon sehr widersinnig und erklären sich überhaupt nicht, und das ist auch nicht der Inhalt unseres Antrages. Es geht um den Leinenzwang draußen, der zu bestimmten Jahreszeiten gilt. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Passende Krawatte! Abgeordnete Silvia ‒ Neumeyer [CDU]: Na, dann lassen Sie den Hund mal von der Leine! ‒ Abgeordneter Ole Humpich [FDP] zeigt seine Hundekrawatte. – Heiterkeit FDP) Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Aus FDP-Sicht gibt es keinen sachlichen Grund, gegen diesen Antrag zu stimmen. Deswegen stimmen wir diesem Antrag mit großer Freude zu. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächstes hat das – –. Meine Damen und Herren, ich weiß, es ist spät, aber wir halten das noch durch! Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Holger Welt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr Abgeordneter Holger Welt (SPD): geehrte Damen und Herren! Wir haben im letzten Jahr hier in der Bremischen Bürgerschaft einen Antrag der Koalition zu einem neuen Hundegesetz debattiert. Nach einigen wirklich bösen Vorfällen, bei denen Menschen durch Hundebisse verletzt wurden, haben wir für uns festgestellt, dass es an der Zeit ist, deutliche Veränderungen im Gesetz vorzunehmen. Viele Hundehalter sind nicht sachkundig und wir wollen und wir müssen das ändern. Gefährliche Beißattacken von Hunden dürfen nicht vorkommen – (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Assistenzhunde ist das Thema!) ich komme gleich darauf – und wir müssen als Gesetzgeber das Risiko dieser schrecklichen Vorfälle reduzieren. (Unruhe CDU – Die Abgeordnete Silvia Neumeyer [CDU] und der Abgeordnete Ole Humpich [FDP] melden sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) Wir wollen unter anderem einen sogenannten Hundeführerschein einführen, der für all diejenigen gilt, die sich einen Hund anschaffen und nicht als sachkundig gelten. Sachkunde soll die Voraussetzung sein, einen Hund zu halten. Die Debatte, die wir zu unserem Antrag geführt haben, war sehr aufschlussreich und auch informativ. Wir haben uns die einzelnen Beiträge der Redner sehr genau angehört und ich kann Ihnen versprechen, dass wir Ihre Beiträge, auch den Beitrag der CDU ernst genommen und auch in unsere Überlegungen einbezogen haben. (Widerspruch und Unruhe CDU) Ich habe seinerzeit zu dem Antrag geredet und ich freue mich heute noch, dass unser Antrag von allen Fraktionen und Abgeordneten damals einstimmig beschlossen wurde – einstimmig! Das haben wir auch nicht alle Tage, meine Damen und Herren. Der Senat wurde in unserem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, (Abgeordnete Silvia Neumeyer [CDU]: Wann kommt er denn?) der angelehnt an das niedersächsische Modell die Einführung eines allgemein verpflichtenden Sachkundenachweises für das Halten von Hunden, (Abgeordnete Julia Tiedemann [Bündnis Deutschland]: Zum Thema! – Abgeordneter Cord Degenhardt [Bündnis Deutschland]: Zum Thema, Herr Abgeordneter!) also einen sogenannten Hundeführerschein vorsieht. In der Folgezeit hat uns das Ressort Inneres einen Gesetzentwurf zukommen lassen, den wir sehr genau angeschaut und auch noch bearbeitet haben. Völlig klar ist für uns, dass so ein Gesetz sehr gut recherchiert und vorbereitet sein muss. Gemeinsam mit den Tierheimen in Bremen und Bremerhaven wurden weitere Vorschläge erarbeitet und auch, wie die praktische Prüfung von Hunden aus den Tierheimen erfolgen kann. Es wurden auch sehr tiefgehende Gespräche mit Fachleuten geführt, die Hunde ausbilden und sogar mit ihnen arbeiten. Das Thema wurde zudem intensiv mit Betroffenen diskutiert, die Hunde als Assistenz nutzen müssen. Die Gespräche waren oft mühsam und aufwendig, aber herausgekommen ist ein wirklich guter Gesetzentwurf. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP] und Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Wo ist der denn? – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Der kommt ähnlich schnell wie das Hilfeleistungsgesetz. – Unruhe CDU) Dieser Gesetzentwurf soll hier im Hause demnächst vorgestellt werden. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Hören Sie doch zu!) Zum Antrag der CDU: (Unruhe CDU, FDP) Hören Sie doch zu! Ich finde das ja gut, dass Sie noch gut dabei sind, zu dieser Stunde, dass nicht alle so müde sind. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Antrag ist gut und richtig, auch bin ich mit der Begründung dazu ausdrücklich Ihrer Meinung, vollumfänglich. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Dann einfach mal zustimmen! – Unruhe CDU) Selbstverständlich legen wir mit dem neuen Gesetz ganz besonderen Wert darauf, dass auch Menschen mit Einschränkungen, Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, selbstverständlich auch besonders berücksichtigt werden. Das ist doch völlig klar, meine Damen und Herren. Das war uns von Anfang an klar und es wurde deshalb explizit die Ausnahme von Assistenzhunden definiert und längst in die Entwürfe eingearbeitet. Das gilt auch für die von Ihnen geforderte Haftpflichtversicherung für Hunde, (Zuruf Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]) auch für die Aufhebung des Leinenzwangs. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, in zwei Wochen, so wurde mir mitgeteilt, soll der Gesetzentwurf in den Senat gehen und dort beraten werden. Demnächst werden wir dann hier das neue Hundegesetz debattieren und abstimmen, dieses Gesetz liegt heute aber nicht zur Debatte vor. Wie ich schon anfangs erwähnte, haben wir hier vor geraumer Zeit einen Antrag dazu einstimmig beschlossen. Wenn das Gesetz kommt, können wir das auch gerne wieder einstimmig beschließen. Der Inhalt ihres Antrags – verstehen Sie mich nicht falsch – ist richtig. Assistenzhunde sind aber als Ausnahmetatbestand praktisch längst in diesen Gesetzentwurf eingearbeitet. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Den kennt doch keiner! – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP] – Unruhe CDU, Bündnis Deutschland, FDP – Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Auch mit der Freigabe?) Mit der Freigabe! Deshalb: Wir kriegen das Gesetz demnächst hierher und dann können wir das Gesetz debattieren und alles, was Sie praktisch in Ihrem Antrag geschrieben haben, die Aufhebung des Leinenzwangs, das soll darin stehen (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Dann stimmen Sie doch zu!) und das werden wir abstimmen. Deshalb ist dieser Antrag heute eigentlich nicht nötig. Sie haben demnächst aber die Möglichkeit, dem dann neuen Hundegesetz, wenn es hier auf der Tagesordnung zur Debatte steht, zuzustimmen oder einen Änderungsantrag einzubringen. Wir brauchen diesen Antrag heute nicht und wir werden dem Antrag heute auch nicht zustimmen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das ist doch Quatsch!) Wie gesagt, in zwei Wochen geht das Gesetz in den Senat, und dann kommt das hierher, und dann sind die Punkte, die Sie aufgeführt haben, berücksichtigt. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ja. Vielleicht.) Der Leinenzwang wird aufgehoben oder soll aufgehoben werden, dafür ist das Gesetz ja nicht verabschiedet, und dann debattieren wir wieder, und ich denke mal, dann (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: – – ist alles gut!) ist alles richtig. – Ich danke! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer! Assistenzhunde brauchen nicht nur mehr Freiheit, sondern auch mehr Anerkennung. Der zu behandelnde Antrag fordert, dass die Leinenpflicht im Land Bremen für Assistenzhunde aufgehoben wird, denn aktuell gibt es für sie keine Ausnahme im Bremer Landeshundegesetz. Doch warum ist das wichtig? Eben weil Assistenzhunde eine ganz besondere Aufgabe haben. Sie sind für diverse Krankheiten und Krankheitsbilder für viele Menschen nicht mehr wegzudenken, so zum Beispiel bei Personen, die zu Schlaganfällen neigen, bei Autismus, bei Epilepsie, für Diabetiker, als Rollstuhlbegleitung, als psychische Unterstützung, als Mobilitätsassistenz oder allgemein Assistenz im Alltag. Viele Menschen können sich ein Leben ohne ihren Assistenzhund nicht mehr vorstellen und sind teilweise auch gar nicht in der Lage, am Leben, so wie wir, teilzuhaben. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Ausbildung von Assistenzhunden ist qualitativ hervorragend, meine Damen und Herren. Denn bevor man überhaupt einen dieser Hunde in die Ausbildung schicken kann, muss er nachweisen oder muss nachgewiesen werden, dass die Wesensfestigkeit da ist: Aggressionslosigkeit, Freundlichkeit, Intelligenz, Freude an der Arbeit für und mit Menschen und noch vieles andere. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das sollten wir hier auch mal machen.) Das geht im Übrigen weit über das hinaus, was bei einem Hundeführerschein gefordert ist, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Allein die Zugangsvoraussetzungen für diese Kurse haben höhere Voraussetzungen als das, was am Ende beim Hundeführerschein gefordert wird. Dazu kommt dann auch noch die Fachausbildung, die sich dann auf die Spezialisierung konzentriert. Doch auch das Grundtraining, da kann ich mal Sie, meine Damen und Herren links von mir, beruhigen, befasst sich mit Problemen oder mit Themen wie Reizkontrolle, wie Ballversuchungen, Jagdtrieb, spielenden Kindern, Ablenkungen, Umgang mit Menschenmengen, Umgang in engen Räumen und Fahrstühlen. Diese Hunde müssen am Ende sogar eine Fachprüfung ablegen, und zwar eine staatlich anerkannte Fachprüfung im Team. Trotzdem haben ausgebildete Assistenzhunde zu vielen Orten keinen oder nur eingeschränkten Zugang und werden mit regulären Familienhunden gleichgesetzt. Dabei sind es Arbeitshunde, meine Damen und Herren, und diese müssen ihren Halter in allen Bereichen unterstützen können. Dazu gehört auch, die notwendige Mobilität zu gewährleisten. Die Leinenpflicht ist daher aufzuheben! Nur so können diese Hunde ihren Aufgaben gerecht werden, nur so ihren Halter angemessen unterstützen, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Das heißt im Übrigen nicht, dass jetzt jeder Assistenzhund ohne Leine laufen wird, aber seien Sie sich gewiss, dass die, die es tun werden oder würden – –, bei denen gibt es wahrscheinlich einen Grund, warum sie ohne Leine laufen. Denn dafür ist ja auch dann dieses Gesetz, damit die Hunde ihrer Arbeit nachkommen können. Sie sind perfekt ausgebildet und ohne Leine führbar, sie sind dazu da, auf ihr Herrchen oder Frauchen zu achten. Sie sind nicht dazu da, um in der Gegend rumzustreunen, der Fokus liegt auf ihrem Halter. Die rennen nicht weg, die lassen ihren Halter nicht aus den Augen, meine Damen und Herren. Dann würden sie ihre Aufgabe nicht meistern können. Daher: Diese Hunde laufen perfekt beim Halter, beim Menschen. Genau das, dass die Hunde diese Freiheiten nicht haben, diese Assistenzhunde, das ist ein Problem für viele Menschen, meine Damen und Herren, und auch für viele Mitmenschen, die nicht gut informiert sind, da sie nicht betroffen sind. So sind Vorurteile und Sorgen, wie wir sie auch hier eben gehört haben, sehr oft das, was man dann hört: Die Hunde würden beißen oder so. Aber was soll denn das? Machen Sie hier doch bitte die Assistenzhunde nicht schlecht! Die sind besser ausgebildet als so mancher Mensch hier im Plenarsaal – tut mir leid! (Heiterkeit und Beifall Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Nurtekin Tepe [SPD] – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Vielleicht sind Sie ja auch gemeint, Herr Leidreiter! – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Damit kann ich leben! – Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Daher noch mal ein kleiner Hinweis an alle Zuschauer, sowohl die hier im Plenarsaal, die lieber tratschen als zuhören, – –. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, jetzt mal ein bisschen Ruhe! Wir sind fast am Ende der Tagesordnung. Ich bitte, jetzt noch mal ein bisschen diszipliniert zuzuhören. Nun hat Frau Tiedemann das Wort. Wenn Sie jetzt hier irgendwas rügen wollen, dann wenden Sie sich bitte an den Direktor! Der nimmt das gern auf. Aber wir wollen fortfahren mit der Tagesordnung, und Frau Tiedemann hat jetzt das Wort. (Heiterkeit CDU, Bündnis Deutschland – Zuruf Arno Gottschalk [SPD] – Glocke) Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten. Mir scheint, Sie brauchen ein bisschen Frischluft. Das tut mir jetzt leid, Frau Tiedemann, aber offensichtlich ist es jetzt hier ein bisschen heiß, und ich habe das eben angekündigt, dass jetzt Ruhe ist. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten, und dann treffen wir uns alle wieder. (Glocke – Unterbrechung der Sitzung um 17:40 Uhr) (Vizepräsidentin Christine Schnittker eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 17:45 Uhr) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Bevor ich Frau Tiedemann gleich das Wort gebe, möchte ich darauf hinweisen: Dieser Satz, der eben gefallen ist, der hier zur Erzürnung geführt hat, war keine Beleidigung einer direkten Person. Deswegen werten wir das nicht als Beleidigung in dem Sinne, weil es sich an die Gänze richtet. Dennoch möchte ich natürlich darauf hinweisen, dass wir das hier oben als nicht förderlich ansehen, dass wir hier so eine Umgangssprache verwenden und uns gegenseitig so betiteln. Da bitte ich Sie, auf Ihre Wortwahl zu achten. (Beifall CDU, FDP) Nun fahren wir fort. Frau Tiedemann, Sie haben das Wort. (Unruhe) Ich bitte um Ruhe jetzt! Vielleicht klappt das. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Disziplin!) Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer! Nachdem der Redebeitrag kurz unterbrochen wurde, machen wir jetzt natürlich weiter. Ich war stehen geblieben bei einem kleinen Hinweis beziehungsweise einer Bitte an alle Zuschauer, die sich natürlich auch an die Personen hier im Saal richtet. Assistenzhunde sind speziell und sehr, sehr gut ausgebildet. Sie müssen auch bei uns als nicht betroffene Personen Vertrauen genießen, nicht nur, was die Leinenpflicht betrifft, sondern auch in Bezug auf einen möglichen Vorfall. Sehen Sie jemanden mit einem Assistenzhund in einer medizinischen Notlage, fangen Sie den Hund nicht ein, sollte er frei herumlaufen! Beobachten Sie ihn, ob er die Lage im Griff hat, oder ob er sich aktiv an Sie wendet und auffordert, zu helfen. Ein Lecken im Gesicht des am Boden Liegenden kann zum Beispiel Teil seiner Aufgabe sein, den Bewusstlosen zu wecken. Wenn Sie dann immer noch Zweifel haben, suchen Sie am Hund oder Halter bitte nach einer oft laminierten Karte, die sichtbar hängt. Darauf sind Anweisungen für den Notfall verzeichnet. Damit helfen Sie Betroffenen effektiv. Liebe Koalition, wir haben eben schon gehört, Sie werden diesen Antrag ablehnen. Das wundert mich nicht, denn ansonsten hätten Sie bereits einen Änderungsantrag zu diesem Punkt eingebracht und wir würden ebenfalls zu dem debattieren, damit unter Ihrem Namen das Ganze dann auch durchkommt, was auch okay wäre, zumindest für mich. Aber ich möchte noch einmal kurz auf Frau Görgü-Philipp eingehen und vielleicht auch noch auf Herrn Welt. Frau Görgü-Philipp, die Kritik, die Sie an der Leinenfreiheit in öffentlichen Gebäuden getätigt haben, entspricht nicht dem, was im Antrag drinsteht. Sie haben den Antrag nicht verstanden. (Zuruf Abgeordneter Holger Welt [SPD]) Dann behaupten Sie aber, dass das, was im Antrag drinsteht, bereits im neuen Gesetz umgesetzt werden soll. Wie kann das angehen, wenn Sie den Antrag falsch lesen, dann aber sagen, das wird umgesetzt, das aber nicht Teil des Antrags ist? Das kann schon mal nicht stimmen. Herr Welt, Sie setzen hier den Hundeführerschein und die Ausbildung der Assistenzhunde gleich. Sie haben keine Ahnung von der Materie. Das haben Sie heute mit Ihrem Redebeitrag bewiesen. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch da: Wie können Sie, wenn Sie nicht mal diesen Unterschied kennen, sagen, dass Sie das Ganze im neuen Gesetz umsetzen? Ich gehe eher davon aus, dass dieser Antrag Sie jetzt dazu animiert hat, das noch mit einzuarbeiten, bevor Sie das Ganze in zwei Wochen vorstellen. Von daher vielen Dank, dass Sie es tun werden, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre ja noch schöner.) aber heute haben Sie bewiesen, dass Sie zumindest jetzt noch keine Ahnung von dem haben, was Sie da eigentlich machen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Olaf Zimmer. Abgeordneter Olaf Zimmer (Die Linke): Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste! Es hat schon eine gewisse Absurdität, dass Sie, liebe Bündnis Deutschland-Abgeordnete, hier drei Tage lang rassistisch entgleiten, ein ums andere Mal, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Hunderassistisch!) und dass es dann einen Tumult gibt zu der Frage der Hundeleine. Das finde ich irgendwie bemerkenswert. (Zuruf Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Aber zum Thema: Über die Sinnhaftigkeit, die Notwendigkeit von Assistenzhunden für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen, Schädigungen müssen wir hier – da bin ich mir recht sicher – nicht diskutieren. Immerhin das. Sie, die Assistenzhunde, schützen Menschen vor Gefahren. Diese Gefahren entstehen zum Beispiel dadurch, dass wir überall unterschiedlichste Barrieren haben, einerseits durch unsere nicht inklusive Stadtarchitektur, aber auch durch nicht inklusives Verhalten von uns als Gesellschaft. Gefahren entstehen auch durch Krankheiten wie zum Beispiel Diabetes oder Epilepsie. Hier schützen die Hunde ihre Halterinnen dadurch, dass sie einerseits die Anzeichen für Unterzuckerung oder einen Anfall früh erkennen und andererseits schnell Zeichen geben können, sodass Hilfe geholt werden kann. Genau hier ist, wie von der CDU beschrieben, eine Leinenpflicht für Hunde und ihre Menschen hinderlich und eventuell sogar gefährlich. Das ist alles unbestritten, und genau deswegen wird das von der CDU als „Landeshundegesetz“ betitelte Gesetz über das Halten von Hunden gerade überarbeitet. Bisher gibt es im § 6 Ausnahmeregeln nur ausnahmsweise für Diensthunde von Behörden sowie für Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes, für Jagd- und Herdengebrauchshunde sowie für Blindenhunde. Die Assistenzhunde fehlten bis jetzt. Das lag an der rechtlichen Grundlage über die Bestimmung zu Assistenzhunden, welche aber in der Assistenzhundeverordnung vom 19. Dezember 2022 geregelt wurde, welche am 1. März 2023 in Kraft trat. Vorher wurde mit dem Bundesteilhabestärkungsgesetz vom Juli 2021 geregelt, dass Assistenzhunde rechtlich Blindenhunden gleichgestellt werden. Jetzt, wo also die rechtliche Grundlage geschaffen wurde, ist es notwendig, diese Bestimmung auch in unsere Landesgesetze zu überführen. Da gebe ich Ihnen, werte CDU, ausnahmsweise mal recht. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das muss nicht!) Ich gehe davon aus, dass der Zweck dieses Antrages war, hier ein bisschen Druck auf den Senat zu erhöhen, damit dies auch geschieht. Da es sich abzeichnet, dass dies Wirkung zeigt, ist der Antrag dennoch nicht mehr nötig und wird dafür von uns dankend abgelehnt. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Herr Welt, ich war zwischendrin fast geneigt, mich dafür zu entschuldigen, dass ich diesen Antrag eingebracht und Ihnen damit einen Pluspunkt im überarbeiteten Gesetz zum Halten von Hunden, um das korrekt zu sagen, fast kaputt gemacht habe. Aber das werde ich nicht tun. Ich freue mich auf das Gesetz, ich werde sehr genau lesen, was darinsteht und darauf achten, ob Sie das auch wirklich alles erfüllen. Ich bleibe dabei: Es hätte nicht wehgetan, diesem Antrag zuzustimmen, der jetzt ja aus der behindertenpolitischen Richtung kommt und nicht irgendwie aus der Tierschutzvariante entstand. Sie hätten es tun können. (Zuruf Abgeordneter Holger Welt [SPD]) Sie möchten es nicht. Aber ich hoffe, dass es drinsteht und freue mich drauf. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, weitere Vizepräsidentin Christine Schnittker: Wortmeldungen liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich kurzfassen: Der Antrag fordert mehr Integration und Akzeptanz für das, was im Gesetz und in Fachkreisen als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft bezeichnet wird. Über die Bedeutung von Assistenzhunden ist hier umfassend diskutiert worden, und es ist richtig: Wir dürfen nicht müde werden, für Menschen mit Behinderung Teilhabemöglichkeiten zu schaffen. Dazu kann es auch gehören, dass einem Assistenzhund Spielräume eingeräumt werden, die ihm unter den Bedingungen des Leinenzwanges nicht gegeben sind. Das ist genau der Grund, warum die Koalition sich auf den Weg gemacht hat, die Regelungen im Rahmen einer Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden anzupassen. Es befindet sich bereits in der Ressortabstimmung. Es bedarf also des Antrags der CDU-Fraktion nicht mehr, denn die Forderungen im Antrag der Fraktion sind bedacht und obsolet, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Dann kann man ihm ja auch zustimmen!) genau wie der zweite Teil des Antrags. Schon heute wird eine MenschAssistenzhund-Gemeinschaft nur dann anerkannt, wenn die gemeinschaftliche Ausbildung und die Zertifizierung nach der Assistenzhundeverordnung nachgewiesen sind und wenn darüber hinaus eine Haftpflichtversicherung besteht. Damit verbunden ist nicht nur ein Ausweis für die Halterin oder den Halter, sondern auch das eindeutige, rechtlich geschützte Abzeichen für den Hund. Ich habe also große Sympathie für die Haltung, den Antrag der CDU abzulehnen, weil die darin formulierten Forderungen längst Realität sind oder die Umsetzung bereits eingeleitet ist. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Damit haben wir das Ende dieser Sitzung erreicht. Die Sitzung ist geschlossen! (Schluss der Sitzung um 17:59 Uhr.) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 22. Januar 2025 und 23. Januar 2025 Anfrage 10: Leitbild „Zero Waste“ Anfrage der Abgeordneten Muhlis Kocaağa, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 5. Dezember 2024 Wir fragen den Senat: 1. Bis zu welchem Zeitpunkt plant der Senat das 2019 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossene Leitbild „Zero Waste“ mit entsprechendem Aktionsplan zu entwickeln und zu veröffentlichen? 2. Welche Maßnahmen werden Teil dieses Aktionsplans sein? 3. Welche dieser Maßnahmen befinden sich schon in der Umsetzung beziehungsweise sind schon umgesetzt und wie sieht die finanzielle Absicherung der im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen aus? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das von der Bürgerschaft beschlossene Leitbild „Zero Waste“ mit entsprechendem Aktionsplan wird als integrierter Bestandteil der Gesamtstrategie „ZERO-Waste und Circular Economy – Eine Gesamtstrategie für die Freie Hansestadt Bremen“ voraussichtlich Ende März 2025 vorgestellt. Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Teil des Aktionsplans sind Maßnahmen zur Verfolgung der Ziele von „ZERO Waste“ und der gesamtstädtischen Praxisstrategie „Kreislaufwirtschaftsstadt“ Bremen. Soweit es die öffentliche Hand betrifft, handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zur Bereitstellung von tatsächlicher und rechtlicher Infrastruktur, Bildung und Information, Digitalisierung und Forschung. Beispielsweise zu nennen sind folgende Maßnahmen: Die Errichtung eines oder mehrerer zentral gelegener „Ressourcenzentren“, in denen Kreislaufwirtschaft und ZERO Waste für die Bürger:innen und Unternehmen in vielfältiger Hinsicht sichtbar, zugänglich und attraktiv nutzbar gemacht werden. Die Strukturierung und Einrichtung einer digitalen Plattform für Circular Economy und ZERO Waste. Die Errichtung eines kommunalen Mehrwegsystems wird seit März 2023 im Rahmen eines Innovationsvorhabens durch die Hochschule Bremen erforscht. Die Ergebnisse sollen zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation wurde mit Unterstützung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und unter Einbeziehung der Verbraucherzentrale ein möglicher Reparaturbonus nach Vorbild von Thüringen praxisreif vorbereitet. Die praktische Einführung ist aktuell noch nicht möglich. In Bezug auf die weiteren sowie weitere schon in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird auf die Vorstellung der Gesamtstrategie Ende März 2025 verwiesen. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft stellt für die Umsetzung der „ZERO-Waste“-Maßnahmen und der weitergehenden Maßnahmen zur Transformation hin zu einer „Circular Economy“ für den Zeitraum 2024 bis 2027 Mittel bereit. Spezifische Maßnahmen einzelner Ressorts werden ganz oder teilweise aus dem jeweiligen Ressort zugewiesenen Mitteln getragen. Darüber hinaus wird die Inanspruchnahme von Fördermitteln bei jedem Maßnahmenpaket geprüft. Anfrage 11: Auswirkungen der Entkriminalisierung von Cannabiskonsum Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 5. Dezember 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Konsumdelikte mit Cannabis wurden von Anfang 2023 bis April 2024 durch die Polizei bearbeitet, wie viele wurden durch die Staatsanwaltschaft eingestellt? 2. Wie hat sich die Zahl der Verfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 entwickelt und wie hoch ist der Anteil an Konsumdelikten? 3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem Cannabisgesetz wurden seit April 2024 festgestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln) und wie viele fielen vorher als Straftatbestand unter das Betäubungsmittelgesetz? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für das Land Bremen wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2024 insgesamt 3 151 Fälle eines allgemeinen Verstoßes nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Cannabis und Zubereitungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Es ist zu beachten, dass die Fallzahlen für das Jahr 2024 noch nicht abschließend validiert wurden. Im staatsanwaltschaftlichen Fachverfahren werden Verstöße gegen das BtMG dagegen nicht nach der Art des Betäubungsmittels differenziert und sind daher im Sinne der Fragestellung statistisch nicht auswertbar. Eine Annäherung ist über § 31a BtMG möglich, der das Absehen von Strafverfolgung bei geringfügigen Eigenkonsummengen erlaubt. Vor Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes wurde diese Norm überwiegend, jedoch nicht ausschließlich, bei Cannabis angewendet. Zu berücksichtigen ist ferner, dass cannabisbezogene Verstöße gegen die Strafnorm des § 29 BtMG im Falle des Vorliegens geeigneter Umstände auch mittels anderer Rechtsgrundlagen zur Einstellung gebracht werden konnten. Im Jahr 2023 wurden 1 948 Verfahren und im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 weitere 284 Verfahren nach § 31a Absatz 1 BtMG eingestellt. Zu Frage 2: Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2024 wurden für das Land Bremen insgesamt 8 719 Rauschgiftdelikte über alle Stoffgruppen hinweg in der PKS erfasst. In 6 465 Fällen, mithin 74 Prozent, handelte es sich um allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG. Nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 lag der entsprechende Anteil bis zum 15. Dezember 2024 bei etwa 71 Prozent. Eine zuverlässige justizielle Aussage zu Verfahren wegen verbotenen Umgangs mit Betäubungsmitteln ist nicht möglich, da eine nach Betäubungsmitteln differenzierte Verfahrenserfassung nicht erfolgt. Zu Frage 3: Im Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 13. Dezember 2024 wurden dem Ordnungsamt Bremen insgesamt 21 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Konsumcannabisgesetz übermittelt. Davon eine im April, je zwei im Mai und Juni, je drei im Juli und August, fünf im September, zwei im Oktober und drei im November. Bei dem Magistrat Bremerhaven wurden zwei Verfahren geführt, jeweils eines im Juli und eines im November. Es handelt sich um Konsumdelikte nach dem Konsumcannabisgesetz, womit die festgestellten Verstöße zuvor keinen Straftatbestand verwirklicht hätten. Anfrage 12: Gesundheitliche Ungleichheiten zwischen Bremer und Bremerhavener Quartieren Anfrage der Abgeordneten Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 5. Dezember 2024 Wir fragen den Senat: 1. Was sind aus Sicht des Senats die Hauptgründe für die bestehenden gesundheitlichen Ungleichheiten zwischen den einzelnen Quartieren im Land Bremen? 2. Was tut der Senat aktuell, um gesundheitliche Ungleichheiten im Land Bremen abzubauen und was sind aus Sicht des Senats zukünftig notwendige Schritte und Maßnahmen, um die gesundheitlichen Ungleichheiten nachhaltig zu reduzieren? 3. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand des 2018 getroffenen Senatsbeschlusses „Zukunft Bremen 2035“ bezüglich der Verankerung von Gesundheit in allen Ressorts, welche Maßnahmen werden diesbezüglich konkret in den einzelnen Ressorts umgesetzt oder sind geplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die gesundheitlichen Ungleichheiten im Bundesland Bremen werden, wie deutschlandweit auch, durch verschiedene Faktoren beeinflusst. So stehen sozioökonomische Determinanten, wie beispielsweise das Haushaltseinkommen, das erreichte Bildungsniveau oder der Anteil an Menschen in Arbeitslosigkeit, im Zusammenhang mit diversen gesundheitlichen Outcomes. Umweltfaktoren, wie die Wohnqualität, Lärm, Luftverschmutzung sowie der Zugang zu Freizeit- und Erholungsflächen sowie Arbeitsbedingungen, können ebenfalls die Gesundheit von Bewohner:innen in den verschiedenen Bremer Stadtteilen stark beeinflussen. Darüber hinaus trägt ein unterschiedlicher Zugang zu Gesundheitsdiensten zur ungleichen Verteilung von Gesundheitschancen im Land Bremen bei. Außerdem weisen bestimmte Zielgruppen, wie beispielsweise Kinder und Jugendliche, Senior:innen, Migrant:innen und Menschen mit Fluchterfahrungen häufig spezifische gesundheitliche Bedarfe auf. So können in Quartieren mit einem hohen Anteil einer entsprechenden Bewohner:innenschaft gesundheitliche Ungleichheiten verstärkt auftreten. Dies auch, weil bei diesen speziellen Gruppen die Gesundheitskompetenz nicht immer im ausreichenden Ausmaß vorhanden ist. Alle bereits genannten Faktoren beeinflussen den individuellen Lebensstil und damit das Gesundheitsverhalten von Bewohner:innen im Quartier. So ergibt sich, dass einzelne Hauptgründe für die bestehenden gesundheitlichen Herausforderungen in bestimmten Quartieren im Land Bremen schwer zu identifizieren sind. Es handelt sich vielmehr um ein Bündel an Herausforderungen im Alltag der Menschen, welche die Gesundheitschancen im Vergleich zu den Bewohner:innen anderer Bremer Quartiere negativ beeinflussen. Zu Frage 2: Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Förderung von besonders niedrigschwelligen sowie zielgruppenspezifischen Angeboten die gesundheitlichen Chancen insbesondere für Bewohner:innen in Quartieren mit einem niedrigen Sozialindex zu stärken. Aktuell fördert der Senat die HebammenZentren in Bremen West, Ost, Nord sowie den Aufbau eines Zentrums in Bremerhaven. Sie tragen dazu bei, dass für Familien der Zugang zur Hebammenversorgung verbessert wird und ein gesunder Start ins Leben für Neugeborene aus sozial deprivierten Stadtgebieten im Land Bremen gestärkt wird. Auch die in der Kommune Bremen etablierten und finanzierten Programme TippTapp und TippTapp pre bieten Eltern ein besonderes Unterstützungsangebot an, um das gesunde Aufwachsen von Kindern zu fördern. In Bremerhaven steht mit den Beratungsstellen „familie_kind_gesundheit“ ebenfalls ein Angebot zur Familienberatung und frühkindlichen Gesundheitsförderung zur Verfügung. Mit der Förderung der Beratungsstelle des ersten lokal integrierten Gesundheitszentrums für alle im Bremer Westen stärkt der Senat außerdem den Stadtteil Gröpelingen im besonderen Maß. Im Bremer Süden und Bremer Norden tragen die durch den Senat geförderten Beratungsangebote der GesundheitsPUNKTe dazu bei, dass gesundheitliche Chancen gestärkt werden. Darüber hinaus hat der Senat sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren, die Gesundheitsfachkräfte an Schulen und die regionalen Fachkräfte für psychische Gesundheit im Kindes- und Jugendalter ins Leben gerufen und fest etabliert. Die Gesundheitsfachkräfte im Quartier ermöglichen angepasst an die Bedarfe der Bewohner:innen im Quartier verschiedenste Angebote der Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung. Zielgruppenspezifisch wirken die Gesundheitsfachkräfte an Schulen, indem Schüler:innen und Eltern in benachteiligten Quartieren ein Angebot zur Stärkung der Gesundheitskompetenz im Schulalltag ermöglicht wird. Weiter nehmen sie die Verhältnisse in den Fokus, was dazu beiträgt, das Setting Schule langfristig hinsichtlich gesundheitlicher Indikatoren zu verbessern. Bei den regionalen Fachkräften für psychische Gesundheit im Kindes- und Jugendalter fördert der Senat ein weiteres zielgruppenspezifisches Angebot, um die Bewältigungskompetenzen von Eltern und Kindern hinsichtlich psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen zu stärken. Trotz der positiven Entwicklungen hinsichtlich der bereits vom Senat geförderten Strukturen fehlt es in vielen Quartieren noch an einer Ausweitung der Angebote beziehungsweise einer Etablierung von weiteren Präventionsmaßnahmen. Es braucht zukünftig eine noch bessere Zusammenarbeit mit den Akteuren der Landesrahmenvereinbarung Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes. Damit soll gewährleistet werden, dass die begrenzten Ressourcen aller Akteure effektiver im Sinne einer gemeinsamen geeinten Präventionsstrategie eingesetzt werden. Gespräche zur Stärkung der Zusammenarbeit laufen bereits. Außerdem arbeitet der Senat bereits kontinuierlich daran, ressort- und akteursübergreifend die verschiedensten Angebote in den Quartieren miteinander zu vernetzen und abzustimmen. Auch diese Zusammenarbeit soll zukünftig weiter gestärkt werden, um Ressourcen effektiv einzusetzen und die gesundheitlichen Ungleichheiten nachhaltig zu reduzieren. Zu Frage 3: Die damalige Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat im Jahr 2018 damit begonnen, gemeinsam mit den zuständigen Ressorts Grundlagen für eine künftige strategische Zusammenarbeit zu entwickeln. Aufgrund der vielfältigen Herausforderungen in den danach folgenden Jahren (die Covid-19- Pandemie, dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine) konnte die strategische ressortübergreifende Zusammenarbeit nicht so fortgeführt werden, wie angedacht. Im September 2023 wurde an die Vereinbarung aus 2018 angeknüpft, indem Mitarbeiter:innen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Mitarbeiter:innen der Gesundheitsämter Bremen/Bremerhaven, der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, der Senatskanzlei, der Senatorin für Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung und des Landesinstituts für Schule zu einer ressortübergreifenden Begleitgruppe für Gesundheitsförderung und Prävention in den Quartieren im Sinne des „Health in All Policies“-Ansatzes eingeladen haben. Die beiden Gesundheitsämter haben über den kommunalen Strukturaufbau für Gesundheitsförderung berichtet. Ein neues Projekt zum gesunden Umgang mit Medien im Kindes- und Jugendalter wurde vorgestellt, der Einsatz der Gesundheitsfachkräfte im Quartier und die regionalen Fachkräfte für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wurden besprochen, die inhaltliche Ausgestaltung von Gesundheitspunkten und ihre geplante Lokalisation präsentiert und die anderen Ressorts haben entsprechende Ansatzpunkte herausgearbeitet. Mit der Veröffentlichung des Landesgesundheitsberichts 2024 ist die Stärkung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und die Verankerung von Gesundheit in allen Ressorts vertieft in den Fokus gerückt. Auf Einladung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz fand im Herbst 2024 eine amts- und ressortübergreifende Veranstaltung zu den Ergebnissen der Landesgesundheitsberichterstattung statt. Ziel der Veranstaltung war es im Sinne des „Health in All Policies“-Ansatzes in allen Ressorts erneut ein Bewusstsein für die gesundheitlichen Problemlagen im Kindes- und Jugendalter zu schaffen und gemeinsam über die weitere Zusammenarbeit zu beraten. Die Planung und Abstimmung weiterer konkreter Maßnahmen steht darüber hinaus noch aus. Anfrage 13: Richterliche Vernehmungen gemäß § 168c StPO Anfrage der Abgeordneten Julia Tiedemann, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 5. Dezember 2024 Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2024 haben Beschuldigte oder Zeugen in Strafverfahren ihre Aussagen, die sie zuvor getätigt hatten, im Rahmen der richterlichen Vernehmung wieder zurückgenommen und in wie vielen dieser Fälle wurde die Rücknahme vom Gericht akzeptiert? (Bitte differenziert nach Jahren sowie Beschuldigten und Zeugen ausweisen.) 2. In wie vielen Fällen wurden im oben genannten Zeitraum richterliche Vernehmungen des Beschuldigten in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers nach § 168c Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt und wie viele dieser Vernehmungen betrafen die erfolgreiche Rücknahme von Aussagen aus Frage 1? (Bitte die Zahlen unterteilt nach Jahren, Zeugenbefragungen und Befragung von Beschuldigten nennen.) 3. In wie vielen Fällen haben Bremer Gerichte im unter Frage 1 genannten Zeitraum von der Möglichkeit des § 168c Absatz 3 StPO Gebrauch gemacht, Beschuldigte von der Anwesenheit bei einer Verhandlung ausschließen, um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die richterlichen Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen im vorbereitenden Verfahren, für welche der § 168c StPO die Anwesenheitsrechte und Benachrichtigungspflichten regelt, werden nicht gesondert statistisch erfasst. Entsprechendes gilt auch für den Inhalt der Vernehmungen, die beteiligten Personen oder die Anwendung von Ausschlussrechten. Mithin fehlt es an jeglicher statistischen Grundlage zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3. Die gewünschte quantitative Beantwortung der Frage würde deshalb die Durchsicht aller circa 30 000 gerichtlichen Strafverfahrensakten innerhalb des angegebenen Zeitraums erfordern. Hierfür wären circa 3 000 Arbeitstage zu veranschlagen. Allgemein kann jedoch zur „Rücknahme“ von Aussagen Folgendes gesagt werden: Der Beschuldigte ist im gesamten Strafverfahren weder zur Mitwirkung noch zur Wahrheit verpflichtet. Er kann sich in einer richterlichen Vernehmung entsprechend ganz oder teilweise äußern oder nicht zur Sache aussagen. Ändert er ein bisher getätigtes Aussageverhalten im Laufe des Verfahrens, so unterliegt die Würdigung des Verhaltens der freien richterlichen Beweiswürdigung im Sinne des § 261 StPO. Allein aus einem konsequenten und vollumfänglichen Schweigen des Beschuldigten zur Sache dürfen keine ihm (oder einem Mitbeschuldigten) nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Der Zeuge ist hingegen zur Wahrheit verpflichtet. Entsprechend steht die Falschaussage – selbst im Fall von Fahrlässigkeit – unter Strafe. Er ist grundsätzlich auch zur Aussage verpflichtet, sodass auch der Richter im Vorverfahren nach § 70 Absatz 3 StPO eine verweigerte Aussage durch Ordnungsmittel und Beugehaft erzwingen kann. Eine wahrheitsgemäße Aussage kann hingegen nicht erzwungen werden. Widersprüchliche Aussagen unterliegen wiederum der freien richterlichen Beweiswürdigung. Soweit sich der Zeuge in der Hauptverhandlung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, kann nach § 252 StPO auch die frühere Vernehmung bei der Polizei nicht in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Nur in derartigen Konstellationen kann man von einer „erfolgreichen Rücknahme“ der Aussage im Sinne der Fragestellung sprechen. Die Entscheidung über den Ausschluss des Beschuldigten nach § 168c Absatz 3 StPO erfolgt im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit nach Artikel 97 des Grundgesetzes. Der § 168 Absatz 3 StPO wird hierbei im Hinblick auf ein faires Verfahren grundsätzlich restriktiv gehandhabt, zumal mit der Möglichkeit der räumlichen Trennung nebst Übertragung der Vernehmung in Bild und Ton nach § 168e StPO häufig eine praktikable Alternative besteht, die insbesondere bei Sexualdelikten und minderjährigen Zeugen in Bremen sehr breite Anwendung findet. Anfrage 14: Schwerlast mit Leichtigkeit? Zur Verbesserung von Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte Anfrage der Abgeordneten Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11. Dezember 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die bisher geltenden genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleister aus dem Bereich des Großraum- und Schwertransports (GST)? 2. Sind aus Sicht des Senats die diesbezüglichen Neuregelungen, die das Bundeskabinett Anfang November beschlossen hat, ausreichend, um die Ziele einer Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für GST-Dienstleister zu erreichen? 3. Welche Bedeutung misst der Senat der Erreichung dieser Ziele für das Gelingen der Energiewende in Deutschland bei und inwiefern profitieren die Energiewendestandorte Bremerhaven sowie der Neustädter Hafen von den neuen Regelungen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Fahrten mit Großraum- und Schwertransporten unterliegen zum Schutz der Straßeninfrastruktur vor weiterer Schädigung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Genehmigungspflicht der jeweils zuständigen Straßenbaulastträger. Gleichzeitig benötigt die Wirtschaft eine einfache und schnelle Transportgenehmigung. Die bisherigen Verfahren für die Genehmigung dieser Transporte sind komplex. Daher bewertet der Senat positiv, dass eine von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzte Ad-hoc-Arbeitsgruppe 2024 einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Großraum- und Schwertransporte erarbeitet hat. Zu Frage 2: Die von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz erarbeiteten Vorschläge sind Bestandteil der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die vom Bundeskabinett am 6. November und vom Bundesrat am 20. Dezember 2024 beschlossen wurde. Nach Auffassung des Senats wird damit ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Genehmigungsprozesse und Durchführung von Großraum- und Schwertransporten zu modernisieren und zu beschleunigen. Hierdurch werden die Rahmenbedingungen für entsprechende Transporte insgesamt signifikant verbessert und beschleunigt. Zu Frage 3: Der Windenergiebranche fällt eine zentrale Rolle zur Erreichung der klimapolitischen Ziele zu. In 2023 basierten 31 Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms auf Windkraft, die damit vor der Kohle erstmals Deutschlands wichtigste Energiequelle darstellt. Für die Erreichung der Klimaziele müssen bis 2030 jährlich circa 2 000 neue Windenergieanlagen in Deutschland aufgebaut werden, die jedes Jahr rund 20 000 bis 30 000 Großraum- und Schwertransporte notwendig machen. Die vorliegenden Vorschläge leisten einen wesentlichen Beitrag, diese herausfordernde Aufgabe erfolgreich meistern zu können. Zudem verbessern vereinfachte Verfahren die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen gegenüber den Westhäfen. Um die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgreich zu meistern, ist neben diesen weitreichenden Beschleunigungsinstrumenten im Genehmigungs- und Durchführungsverfahren jedoch auch eine Lösung für die Sicherstellung von Energiewendekorridoren notwendig. Die Anbindung der Häfen an das übergeordnete Straßennetz zeigt hier zunehmend Engpässe auf. Dies gilt in besonderem Maße für die immer länger werdenden Rotorblatttransporte. Hier gilt es, die letztjährigen Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz, der Wirtschaftsministerkonferenz und der Konferenz der Wirtschafts- und Verkehrsministerien der norddeutschen Küstenländer umzusetzen sowie zeitnah und mit Nachdruck Lösungen beim Bundesministerium für Verkehr einzufordern, die das Ziel verfolgen, die Verkehrsinfrastruktur entlang der Transportketten von und zu den Seehäfen zu optimieren. Anfrage 15: Russland stuft Osteuropastudien als „extremistisch“ ein: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Emanuel Herold, Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. Dezember 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die von der Russischen Föderation vorgenommene Einstufung der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) als „extremistisch“? 2. Welche Forschungseinrichtungen in Bremen sind Mitglied der DGO und daher von dieser Einstufung betroffen? 3. Welche Folgen für die Wissenschaftsfreiheit sind aus Sicht des Senats zu befürchten und welche Schritte unternimmt er, um betroffene Personen und Institutionen vor der Beeinträchtigung ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu schützen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Einstufung der DGO, dem größten Verbund der Osteuropaforschung im deutschsprachigen Raum, als „extremistisch“ wird vom Senat entschieden abgelehnt. Es handelt sich um eine gezielte Kriminalisierung der deutschen Osteuropawissenschaft im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, mit dem Ziel, unabhängige Forschung zu russlandbezogenen Themen zu erschweren. Zu Frage 2: Die Forschungsstelle Osteuropa, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung an der Universität Bremen, ist eine Zweigstelle der DGO. Von der Einstufung sind ferner Personen betroffen, die mit der DGO zusammenarbeiten und denen in Russland nunmehr langjährige Haftstrafen drohen. Zu Frage 3: Der Senat bekennt sich nachdrücklich zur Wissenschaftsfreiheit in Bremen und zur Tätigkeit der DGO und unabhängiger Osteuropaforschender. Die wissenschaftliche Arbeit kann insofern beeinträchtigt sein, als dass Reisen nach Russland und in Staaten in seinem Einflussbereich für den oben genannten Personenkreis mit hohen Risiken verbunden sind und auch Menschen, die in Russland mit den Institutionen der DGO zusammenarbeiten, gefährdet sind. Da betroffene Personen bei Reisen nach Russland durch das Land Bremen effektiv nicht geschützt werden können, unterstützt der Senat Sensibilisierungsmaßnahmen bezüglich der Folgen der Einstufung. Anfrage 16: Ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung ein sinnvolles Instrument? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 14. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen haben seit der Einführung im Bereich des Polizeivollzugsdienstes sowie der Richterschaft im Land Bremen jeweils jährlich stattgefunden? 2. Bei wie vielen Überprüfungen wurden Beanstandungen festgestellt und wie wurde mit diesen umgegangen? 3. Inwieweit erachtet der Bremer Senat die Zuverlässigkeitsüberprüfung als ein sinnvolles und notwendiges Instrument bei der Einstellung von Polizeivollzugsbeamten und Richtern im Land Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mit Änderung des Bremischen Polizeigesetzes in der Fassung vom 8. Dezember 2020 wurde die Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt. Seitdem hat sie für alle Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Polizeivollzugsdienst ab dem Einstellungsjahrgang 2021 stattgefunden. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wurde zu den jeweiligen Einstellungsterminen 1. April und 1. Oktober eines Jahres durchgeführt. Im Einzelnen: In 2021 wurden insgesamt 330 Personen überprüft. In 2022 wurden insgesamt 277 Personen überprüft. In 2023 wurden insgesamt 269 Personen überprüft. In 2024 wurden insgesamt 275 Personen überprüft. Insgesamt wurden bisher 1 151 Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Polizeivollzugsdienst seit Einführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung überprüft. Die Prüfung der Verfassungstreue von Richterinnen und Richtern sowie von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ist zum 1. Juni 2023 eingeführt worden (§ 11 Bremisches Richtergesetz - BremRiG). Für die Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl für eine Einstellung in den Richterdienst einbezogen wurden, sind Überprüfungen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 BremRiG durchgeführt worden. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind die neu berufenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gemäß § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Satz 1 BremRiG überprüft worden. Zu Frage 2: Aufgrund der im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung erlangten Erkenntnisse wurden zwölf Bewerberinnen und Bewerber nicht eingestellt; eine weitere Person wurde nach der Einstellung entlassen. Bei der Richterschaft haben sich bislang in keinem Fall Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit ergeben. Zu Frage 3: Gerade auch in Anbetracht des „Lageberichts Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom Juli 2024 erachtet der Senat entsprechende Zuverlässigkeitsüberprüfungen für unbedingt erforderlich. Es ist zu gewährleisten, dass für den Polizeivollzugsdienst und die Justiz in der Freien Hansestadt Bremen ausschließlich Personen tätig werden und sind, die sich vollumfänglich mit den Grundwerten der freiheitlich demokratischen Grundordnung identifizieren und für diese Werte einstehen. Das Instrument der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird daher vom Senat als sinnvoll und notwendig erachtet. Inwieweit die stufige Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Richtern ein effektives Instrument darstellt oder ob Nachschärfungen erforderlich sein könnten, lässt sich noch nicht feststellen. Anfrage 17: Wie viele Kontrollquittungen wurden bislang ausgestellt? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 14. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kontrollquittungen wurden bislang im Land Bremen jährlich ausgestellt? 2. Wie viele „PerKonDo“-Drucker wurden bislang im Land Bremen zu welchem Einzelpreis angeschafft, inwieweit ist die Anschaffung weiterer Geräte geplant und welche Gesamtkosten sind für die Kontrollquittungen insgesamt angefallen? 3. Nachdem der Senator für Inneres und Sport im Januar 2023 angegeben hatte, dass sich die Kosten für eine einzelne Quittung angesichts der Gesamtkosten von 143 000 Euro auf etwa 5 700 Euro belaufen, wie berechnen sich aktuell die Kosten pro Quittung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit Inkrafttreten des § 27 Absatz 1 des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) wurden in Bremen insgesamt 52 Kontrollquittungen ausgestellt. Hiervon wurden acht Kontrollquittungen im Jahr 2021 ausgestellt, im Jahr 2022 waren es 36, im Jahr 2023 wurden sechs erstellt, im Jahr 2024 waren es zwei und im laufenden Jahr wurde bislang keine Kontrollquittung erstellt beziehungsweise verlangt. Von den insgesamt 52 Kontrollquittungen wurden zwanzig Kontrollquittungen analog ausgestellt. Mit Startbeginn 2022 wurden mit PerKonDo 32 Kontrollbescheinigungen ausgestellt. Am 1. Oktober 2024 wurde im Zuständigkeitsbereich der Ortspolizeibehörde Bremerhaven der erste besondere Kontrollort seit Inkrafttreten des § 27 Absatz 1 BremPolG eingerichtet und bislang keine Kontrollquittung ausgehändigt beziehungsweise verlangt. Zu Frage 2: Die Polizei Bremen hat 100 mobile Drucker zu einem Einzelpreis von jeweils 365 Euro brutto inklusive Verbrauchsmaterial beschafft und beabsichtigt derzeit keine weiteren zu beschaffen. Zu den in 2023 gemeldeten 143 042,46 Euro sind jährlich 21 504 Euro konsumtive Folgekosten zu addieren, die sich vorrangig aus Wartung und Softwarepflege sowie Lizenzen für den Ausweisscanner zusammensetzen, sodass zum aktuellen Zeitpunkt insgesamt 186 050,46 Euro angefallen sind. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven verwendet keine PerKonDo-Drucker und beabsichtigt aktuell keine Beschaffungen. Zu Frage 3: Die Kosten pro Quittung wurden berechnet, indem die Gesamtkosten durch die Anzahl der 32 mit PerKonDo ausgestellten Quittungen dividiert wurden. Das entspricht 5 814,08 Euro pro bereits ausgestellter Quittung. Anfrage 18: Wann wurde die Polizeizulage im Land Bremen zuletzt erhöht? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 14. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist aktuell die Polizeizulage im Land Bremen und wann wurde sie zuletzt um welchen Betrag erhöht? 2. An welcher Stelle steht Bremen im Bundesvergleich im Hinblick auf die Höhe der Polizeizulage? 3. Zu wann plant der Bremer Senat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung der Polizeizulage an Niedersachsen sowie die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Polizeizulage nach § 44 des Bremischen Besoldungsgesetzes wird nach einer Dienstzeit von einem Jahr in Höhe von 63,69 Euro und nach einer Dienstzeit von zwei Jahren in Höhe von 127,38 Euro monatlich gewährt. Zuletzt wurde die Polizeizulage zum 1. Januar 1999 erhöht. Zu Frage 2: Im Bundesvergleich mit Stand Oktober 2024 ist die Höhe der Polizeizulage in Bremen und Hamburg jeweils mit 127,38 Euro am geringsten. Es folgen Nordrhein-Westfalen (130,56 Euro), Hessen (131,20 Euro), Baden-Württemberg (132,69 Euro) sowie das Saarland (135,14 Euro). Zu Frage 3: Der Senat beabsichtigt grundsätzlich eine Angleichung der Höhe der Zulage an Niedersachen (180 Euro). Aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen ist eine Rechtsänderung im Hinblick auf die Polizeizulage derzeit jedoch nicht geplant. Anfrage 19: Rechtsstellung und Perspektiven staatenloser Menschen in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 14. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele staatenlose Menschen mit welchen rechtlichen Ansprüchen leben in Bremen und Bremerhaven? (Bitte auch eine geschätzte Dunkelziffer angeben und zwischen bereits staatenlos Eingereisten und hier staatenlos Geborenen differenzieren.) 2. Unter welchen besonderen Bedingungen können staatenlose Personen einen Einbürgerungsantrag stellen und wie viele haben dies in den letzten fünf Jahren in Bremen und Bremerhaven getan? 3. Wie lange dauerten Einbürgerungsverfahren für staatenlose Personen durchschnittlich in den letzten fünf Jahren und aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für die Stadtgemeinde Bremen sind im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 399 Staatenlose erfasst. Von diesen haben 280 eine Aufenthaltserlaubnis, 112 eine Niederlassungserlaubnis und sieben Personen eine Duldung. In der Stadtgemeinde Bremerhaven leben 164 Staatenlose. Von diesen haben 162 eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis. Lediglich zwei befinden sich in einem laufenden Asylverfahren. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich. Eine „Dunkelziffer“ kann nicht benannt werden. Zu Frage 2: Staatenlose können – wie übrige Ausländer – nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes eingebürgert werden. Sie müssen genau wie alle anderen Einbürgerungsbewerber die gesetzlichen Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllen, bei einem Mindestaufenthalt von fünf Jahren beziehungsweise vorzeitig nach drei Jahren. Auch muss die Identität geklärt sein. Staatenlose, die in Deutschland geboren sind, können unter den privilegierten Voraussetzungen des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit eingebürgert werden. In der Stadtgemeinde Bremen haben seit 2020 insgesamt 410 Staatenlose einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven haben seit 2023 genau 127 Staatenlose einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Zu Frage 3: Eine solche Statistik wird nicht geführt. Die Verfahrensdauer für die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages für Staatenlose beträgt genau wie bei anderen Antragstellern derzeit in der Stadtgemeinde Bremen circa 11 bis 24 Monate und in der Stadtgemeinde Bremerhaven durchschnittlich 10 Monate. Eine Statistik über die Anzahl und die Gründe der abgelehnten Einbürgerungsanträge Staatenloser wird nicht geführt. Aus Erfahrungen kann jedoch berichtet werden, dass in den vergangenen Jahren keine oder nur eine äußert geringe Anzahl von Anträgen dieses Personenkreises, beispielsweise wegen einer erheblichen strafrechtlichen Verurteilung, abgelehnt worden ist. Anfrage 20: Einnahmeausfälle der Freien Hansestadt Bremen durch Nichterhebung der Vermögensteuer Anfrage der Abgeordneten Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 15. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist annäherungsweise die Summe der Steuereinnahmen, die dem Land Bremen dadurch entgangen sind, dass seit 1997 die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird? 2. Wie hoch wären heute annäherungsweise die jährlichen Einnahmen, die dem Land Bremen aus einer Vermögensteuer von einem Prozent beziehungsweise zwei Prozent entstehen würden? 3. Welche weiteren Initiativen plant der Senat, um den Bund zur Wiedererhebung der Vermögensteuer aufzufordern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Vermögensteuer darf aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995 – 2 BvL 37/91 – BStBl 1995 II Seite 655) für Zeiträume nach 1996 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverfassungsgericht stellte mit dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbare Ungleichbehandlungen bei der für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage notwendigen Bewertung verschiedener Vermögensarten fest. Dementsprechend müsste die Bemessungsgrundlage eines Vermögensteuergesetzes grundlegend neu ausgestaltet werden, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu genügen. Die Einnahmeausfälle seit 1997 können daher nicht seriös bemessen werden. Im Schnitt betrug das Aufkommen der Vermögensteuer in Bremen in den Jahren 1990 bis 1996 circa 40 Millionen Euro pro Jahr. Zu Frage 2: Um das mögliche Aufkommen einer Vermögensteuer mit einem Steuersatz von einem beziehungsweise zwei Prozent ermitteln zu können, müsste – wie bereits unter 1. ausgeführt – zunächst die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer grundlegend neu ausgestaltet werden, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Erst in einem zweiten Schritt würde der Steuersatz darauf anzuwenden sein, um das endgültige Aufkommen der Steuer zu ermitteln. Zuletzt lag der Steuersatz der Vermögensteuer bei einem Prozent für das Vermögen natürlicher Personen, für Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen betrug der Steuersatz 0,5 Prozent. Zu Frage 3: Der Senat hat zuletzt am 17. September 2024 einen Entschließungsantrag für mehr Steuergerechtigkeit und zur Finanzierung von Wachstumsimpulsen beschlossen und in der 1047. Sitzung des Bundesrates am 27. September 2024 eingebracht (Bundesrat-Drucksache 451/24), wo er den Ausschüssen für Finanzen (federführend) und Wirtschaft zur Beratung überwiesen wurde. Gegenwärtig ist der Antrag in beiden Ausschüssen bis zum Wiederaufruf vertagt. Im Entschließungsantrag wird die Wiedereinführung einer Vermögensteuer auf sehr hohe Vermögen gefordert mit dem Ziel, dass auch diese einen gerechten Beitrag zur Reduktion sozialer Ungleichheiten leisten und um die Wirtschaftskraft des Landes zu erhalten und zu stärken. Eine Substanzbesteuerung von Betriebsvermögen ist auszuschließen. Derzeit liegen keine weiteren Initiativen vor. Der Senat verfolgt den politischen Diskurs zu einer möglichen Wiedereinführung der Vermögenssteuer jedoch fortlaufend. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 19. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. TOP Vorlage Behandlung Erstes Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts sowie zur Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Regelung einer Juniormitgliedschaft 46. Gesetz einstimmig in erster und zweiter bei der Architektenkammer Bremen Lesung. Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2024 (Drucksache 21/883) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines „sonstigen Sondervermögens Fischereihafen“ Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das 50. Mitteilung des Senats vom 3. Gesetz einstimmig in erster Lesung. Dezember 2024 (Drucksache 21/884) Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das 51. Mitteilung des Senats vom 10. Gesetz einstimmig in erster Lesung. Dezember 2024 (Drucksache 21/908) Information gemäß Stabilitätsratsgesetz § 9 (StabiRatG) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 52. Mitteilung des Senats vom 10. Mitteilung des Senats Kenntnis. Dezember 2024 (Drucksache 21/909) Änderung des Abkommens über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 53. vom 20. Juni 1959 Mitteilung des Senats Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 13. Dezember 2024 (Drucksache 21/917) TOP Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) erteilt einstimmig Rechnung des Rechnungshofs über gemäß § 101 LHO dem Rechnungshof der seine Einnahmen und Ausgaben in Freien Hansestadt Bremen wegen der Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 2023 57. Rechnungen über seine Einnahmen und Bericht des Rechnungshofs vom 15. Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 in Kapitel November 2024 0011 des Haushalts der Freien Hansestadt (Drucksache 21/857) Bremen Entlastung. Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 2023 Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 58. Bericht und Antrag des Bericht Kenntnis. Rechnungsprüfungsausschusses (Land) vom 19. Dezember 2024 (Drucksache 21/928) Nachbesetzung eines Mitglieds des Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig Landesjugendhilfeausschusses anstelle der ausgeschiedenen Frau Laura 63. Mitteilung des Senats vom 7. Januar Himmelskamp Herrn Yves Poniewas als Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss. (Drucksache 21/937) Bericht des Senats über die Aktivitäten der nordmedia – Film- und Die Bürgerschaft überweist einstimmig die Mediengesellschaft Mitteilung des Senats zur abschließenden Niedersachsen/Bremen mbH 64. Behandlung an den Ausschuss für (nordmedia) für die Jahre 2019 – 2023 Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Mitteilung des Senats vom 7. Januar Informationsfreiheit und Digitalisierung. (Drucksache 21/938) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt mehrheitlich die Behandlung der Petition L 21/62 wie vom Ausschuss empfohlen. Bericht Nr. 15 des Ausschusses für Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Die Petitionen Linke, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], 66. Bericht und Antrag des Ausschusses Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos), für Petitionen vom 14. Januar 2025 Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos), (Drucksache 21/949) Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig die Behandlung der restlichen Petitionen wie vom Ausschuss empfohlen. TOP Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Erstes Gesetz zur Änderung des mehrheitlich das Gesetz in erster und zweiter Lesung. Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Die 67. Haushaltsjahr 2025 Linke, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Mitteilung des Senats vom 14. Januar Sven Lichtenfeld (AfD), Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos) Abgeordneter Sascha (Drucksache 21/950) Schuster (fraktionslos) Dagegen: CDU, FDP Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt mehrheitlich das Gesetz in erster Lesung. Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (AfD), Justizneutralitätsgesetz Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos), Mitteilung des Senats vom 14. Januar 68. Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos) (Drucksache 21/951) Stimmenthaltung: CDU Die Bürgerschaft (Landtag) überweist einstimmig das Gesetz zur weiteren Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss. Rechnungslegung der Fraktionen und der Gruppen für das Jahr 2023 Mitteilung des Vorstands der Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 71. Bremischen Bürgerschaft vom 16. Mitteilung des Vorstands Kenntnis. Januar 2025 (Drucksache 21/965) TOP Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig wie folgt: Anstelle des ausgeschiedenen Sebastian Schmugler wählt die Bürgerschaft (Landtag) Michael Breidbach als Vertrauensperson und anstelle der ausgeschiedenen Anke Kozloswki Moniek Tienken als dessen Stellvertretung. Wahl von vier Vertrauensleuten und Anstelle des ausgeschiedenen Kay zwei stellvertretenden Middendorf wählt die Bürgerschaft (Landtag) 73. Vertrauensleuten des Ausschusses zur Detlef Scharf als Vertrauensperson. Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen Anstelle der ausgeschiedenen Monika Peters wählt die Bürgerschaft (Landtag) Jörg Müller Arnecke als Vertrauensperson und anstelle der ausgeschiedenen Andrea Rehbock-Plato Johannes Klinckradt als dessen Stellvertretung. Die Bürgerschaft (Landtag) wählt anstelle der ausgeschiedenen Marianne Müller-Warsewa Dieter Mazur als Vertrauensperson. Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
