Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Voigt! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Willkommensschulen wurden ausschließlich in der Stadtgemeinde Bremen eingerichtet. An den Willkommensschulen in der Stadtgemeinde Bremen werden neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 16 Jahren aufgenommen, die erstmals eine Schule in Deutschland besuchen und keine oder nur geringe Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Vornehmlich werden den Willkommensschulen Kinder und Jugendliche aus den Landesunterkünften zugewiesen. Kinder und Jugendliche mit anderen Wohnorten werden vorrangig Regelschulen zugewiesen und nur bei Kapazitätsengpässen den Willkommensschulen. Zu Frage 2: In den Willkommensschulen der Stadtgemeinde Bremen werden aktuell 630 Schülerinnen und Schüler beschult. Circa 100 Kinder und Jugendliche aus den Landesunterkünften Lindenstraße und Vegesacker Bahnhof erhalten ein Hausbeschulungsangebot in der Landesunterkunft Lindenstraße und circa 65 Jugendliche sind in Sprachförderklassen mit Berufsorientierung an berufsbildenden Schulen aufgenommen worden. Auf Basis der Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen im Alter der Sekundarstufe I von Januar bis November 2024 wurde ein Bedarf von circa 1 150 Schulplätzen pro Schuljahr an den Willkommensschulen errechnet. Der zukünftige Bedarf ist abhängig von wenig vorhersehbaren globalen Entwicklungen mit Einfluss auf Fluchtbewegungen. Die vorliegende Bedarfsplanung von circa 1 150 Willkommensschulplätzen ist aus Sicht des Senats die Grundlage für eine auskömmliche Schulplatzversorgung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler bis 2030. Zu Frage 3: Die Willkommensschulen haben zum einen das Ziel, neu zugewanderte Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 5 bis 8 auf den Übergang in die Regelschule vorzubereiten und zum anderen Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 9 plus 10 auf einen Abschluss der Sekundarstufe I oder den Übergang in die berufsbildende Schule vorzubereiten. Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresende 2029/2030 an Willkommensschulen unterrichtet werden und bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, werden in Jahrgänge möglichst wohnortnah der Oberschulen übergehen. Bei noch nicht ausreichender Sprachkompetenz werden sie entsprechend ihrem Alter Vorkursen mit Teilintegration in den Regelunterricht beziehungsweise sogenannten AO-Klassen im allgemeinbildenden Schulsystem oder Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung im berufsbildenden Schulsystem zugewiesen. – So weit die Antwort des Senats!
