Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Ausgehend von 21 337 Bearbeitungsrückständen bei der Polizei Bremen im Januar 2024 wurden diese durch verschiedene und umfassende Maßnahmen um knapp 5 000 Vorgänge und damit etwa 23 Prozent auf 16 370 am 1. Dezember 2024 reduziert. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurde seit dem 30. September 2024 ein Rückgang der Rückstände um fast 700 Fälle auf 3 727 Vorgänge am 1. Dezember erreicht. Dies entspricht einem Rückgang um 17 Prozent. Die getroffenen Maßnahmen zum Abbau von Bearbeitungsrückständen zeigten insofern eine deutliche Wirkung. Zu den erfolgreichen Maßnahmen zählen insbesondere eine strikte Priorisierung, die Durchführung von konzertierten Aktionen in verschiedenen Ermittlungsabteilungen, die Einbindung von Unterstützungskräften und auch der Ausbau der standardisierten Bearbeitung von Ermittlungsvorgängen aus verschiedenen Phänomenbereichen durch uniformierte Kräfte. Die mit diesen erforderlichen Maßnahmen erzielten positiven Effekte führten mit Hinblick auf die originären Aufgabenschwerpunkte der eingesetzten Unterstützungskräfte zu Nebeneffekten, wie zum Beispiel einer temporären personellen Schwächung von uniformierten Einheiten und Ermittlungsbereichen. Zu Frage 3: Neue Optionen zur Reduktion der Bearbeitungsrückstände werden fortlaufend geprüft. Die Einstellung und die Verwendung von Bediensteten im Nichtvollzugsbereich hat sich als ein erfolgreiches Personalkonzept zur Verstärkung der Ermittlungsbereiche bewährt und wird weitergeführt. Die in der Stadt Bremen bereits umgesetzte standardisierte Bearbeitung von Ermittlungsvorgängen durch uniformierte Kräfte wird derzeit auch bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven eingeführt. Das Land Bremen beteiligt sich darüber hinaus an einer Bund-LänderArbeitsgruppe, in der aktuelle und perspektivische Herausforderungen für die Polizeien sowie Lösungsansätze besprochen werden, um beispielsweise die Bearbeitung von Massendelikten zu optimieren. Eine Effizienzsteigerung durch technische Lösungen ist dabei ein wichtiger Bestandteil. – So weit die Antwort des Senats!
