Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Dr. Schröder! Wer Opfer einer Straftat wird, der darf vom Staat erwarten, dass er ganz unabhängig von seinen digitalen Kompetenzen eine schnelle und einfache Möglichkeit bekommt, die Tat anzuzeigen. Der Senat hat hier alle Kanäle im Blick. In dem Antrag Ihrer Fraktion zur Onlinewache formulieren Sie präzise Forderungen an den Senat, Onlinemodule nachzufüttern und fordern recht forsche Fristen. Diese sind zum Teil hinfällig und da spielte dem Senat zugegeben in die Karten, dass der Antrag heute erst zum Zuge kommt. Zur Historie der Onlinewache: Im Jahr 2017 ging die Polizei, wie viele andere Länder, zunächst mit einer Eigenentwicklung an den Start. Schöner wäre natürlich gewesen, wenn wir von Anfang an was Bundeseinheitliches gehabt hätten. Im April 2023 startete dann aber das bundesweit einheitliche Portal. Diese Startseite ist jetzt sehr komfortabel für die Anzeigenden beziehungsweise für die Opfer von Straftaten und bietet die im Antrag beschriebenen Vorteile, zum Beispiel das Erhalten einer Kontaktmail mit der Möglichkeit, Nachfragen zum Sachstand zu stellen. Die Bundeseinheitlichkeit ist ein Erfolg in der bisweilen komplexen föderalen Sicherheitsarchitektur. Auch für die polizeiliche Sachbearbeitung ist das Ganze ein großer Erfolg. Die Beschleunigung ist immens, aber nur, wenn die Daten auch immer korrekt eingegeben werden, ansonsten ist das ein Eigentor. Das aktuelle Portfolio wurde hier in der Debatte schon bemüht: Diebstahl und Sachbeschädigung. Wir haben vor Ablauf der Frist mit „Hass im Netz“ ein weiteres Modul eingeführt. Das wurde auch im Gleichstellungsausschuss schon vorgestellt. Ganz wichtig bei diesem sensiblen Modul „Hasskriminalität“ ist, dass die BKA-Definition dafür geprüft wird. Denn wenn Hasskriminalität nicht vorliegt, dann wird es weitergeleitet an die zuständige Dienststelle, wenn aber die Definition einschlägig ist, dann ist Gefahr im Verzug und dann muss geprüft werden, ob die Polizei unmittelbar Maßnahmen einleiten muss. Sie haben es selbst erwähnt: In den ganz kritischen Fällen sollen natürlich alle bitte die „110“ wählen. Aktuell, das wurde von Ihnen auch schon dargestellt, wird das Modul „Diebstahl 2.0“ vorbereitet mit einem umfangreichen Pull-down-Menü. Das Ganze wird jetzt in einer Testlandschaft geprüft. Der Wirkbetrieb – Sie hatten danach gefragt – für dieses Modul wird im 3. Quartal 2025 erwartet. Die Einführung des Moduls „Betrug“ bedarf noch umfangreicher Vorbereitung und kann erst nach Abschluss weiterer Testung terminiert werden. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Das krönende Abschlussmodul „Andere Strafanzeigen“, das wird auch noch ein wenig auf sich warten lassen müssen. Es lohnt sich, diesen Aufwand in Kauf zu nehmen, diese umfangreichen Vorbereitungen, weil man sonst wirklich ein Eigentor schießt. Man muss diese Schnittstelle zu @rtus einfach sorgfältig installieren, sonst klappt das Ganze nicht. Unser Fazit: Der Wert der Onlinewache ist erkannt und er ist erheblich. Die Polizeien können ein gutes Gefüge vorweisen aus telefonischer Anzeigenaufnahme, dem persönlichen Erscheinen – übrigens demnächst auch in Gröpelingen am neuen Standort, das durfte ich vor Kurzem dem Beirat berichten – und der Onlinewache. Es macht wenig Sinn, hier weitere Einführungsfristen für weitere Module zu setzen. Das führt nur dazu – es wurde von zwei Rednern schon berichtet –, dass Mitarbeiter vergrätzt sind und frustriert sind, wenn diese Module nicht hinreichend getestet wurden. Lassen Sie uns lieber gemeinsam dafür sorgen, dass sich die Onlinewache weiter als ein verlässlicher und sicherer Anlaufpunkt für unsere Bürger:innen etabliert. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
