Susanne Grobien
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir debattieren eine Große Anfrage der GRÜNEN-Fraktion zur Umsetzung oder auch Evaluation der Regelungen im sechsten Hochschulreformgesetz, das ja hier im Parlament gegen unsere Stimmen noch in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurde. Die Regierungsfraktionen fragen insbesondere zu den Punkten Klimaschutz, zur Partizipation, unter anderem zu den ganzen Beauftragten und zu den Arbeitsverhältnissen an der Universität. 18 Fragen zu diesen drei Themenbereichen, die der Senat umfangreich beantwortet hat. Vielen Dank dafür! Ich erinnere noch gut die heftigen Debatten um die Gesetzesänderungen insgesamt, die neben den oben bereits genannten Punkten auch Änderungen zu § 7 zur Wissenschaftsfreiheit in Kunst, Forschung, Lehre und Studium behandelt. § 7, da geht es vor allen Dingen um die Zivilklausel, deren Abschaffung wir bereits seit vielen, vielen Jahren fordern. (Beifall CDU) Dass die Zivilklausel nicht nur dem Wissenschaftsstandort, sondern auch dem Wirtschaftsstandort schadet, haben wir hier schon sehr häufig debattiert, denn forschungsintensive Unternehmen bevorzugen Standorte, an denen sie sich willkommen fühlen und an denen sie nicht drangsaliert werden durch Einschränkungen der Zivilklausel. (Beifall CDU) Oder auch den strittigen § 8, nämlich die Anforderung an die Nutzung von Tieren in Forschung und Lehre. Gegen diese Änderungen hat die Universität wegen der Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit tatsächlich selbst eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung dazu steht noch aus. Die neuen Einschränkungen behindern aber nicht nur die Hirnforschung von Professor Kreiter, sondern sie erschweren in Teilen auch das Studium der Biologie und diverser anderer Lehrfächer im Lehramt, eine sehr frequentierte Studienrichtung. Auf diesen Spagat und Widerspruch, den gerade die letzten Änderungen des Hochschulreformgesetzes aufzeigen, gehe ich an anderer Stelle noch mal ein. Ich komme erst noch einmal jetzt auf die Fragen der Großen Anfrage. Die ersten vier Fragen der GRÜNEN beziehen sich auf die Klimaschutzprojekte, die Klimamanager an den Hochschulen sowie natürlich auch die immer schon geforderten Klimaschutz- oder Nachhaltigkeitsstrategien. Dazu lässt sich sagen, dass alle Hochschulen tolle Klimaschutzprojekte machen. Klimamanager gibt es an der Uni bereits seit 25 Jahren und mittlerweile auch an allen Hochschulen. Die Frage ist: Hätten wir dazu überhaupt eine Gesetzesänderung gebraucht? Haken dran. Wir sind da gut auf dem Weg, unsere Hochschulen sind gerüstet. In den Fragen 7 bis 10 geht es dann um den Themenkomplex Diversität, Antidiskriminierung, Rassismus, dezentrale Frauenbeauftragte und so weiter. Auch an allen Hochschulen gibt es bereits diverse Beauftragte für das jeweilige Thema. Verstehen Sie mich nicht falsch, es ist natürlich wirklich wichtig, gut geschulte Ansprechpartner für die Studierenden und Lehrenden in diesen Fragen zu haben, aber ob es wirklich derart viele Beauftragte und die damit verbundenen Strukturen und Kosten geben muss, wage ich zu bezweifeln. (Beifall CDU) Zusätzliche neue Strukturen und Meldepflichten sind immer Zeugnis einer überbordenden Bürokratie und binden finanzielle Mittel und Zeit, die eigentlich in die Forschung und Lehre fließen sollten. In den übrigen Fragen geht es um Qualifizierungsstellen an den Hochschulen, dann die Ermöglichung des Teilzeitstudiums, das Promotionsrecht an Hochschulen, das wir sehr begrüßen, das ist hier alles schon gesagt worden. Auch eine Neuheit in dem Gesetz: Das Recht der Studierendenschaft, zu gesellschaftlichen Aufgaben der Hochschulen Stellung zu nehmen. Laut der Antwort des Senats hat diese Gesetzesänderung überhaupt keine Veränderung gebracht. Offensichtlich ist das Interesse an der Partizipation da gar nicht so groß. Was soll dann eine solche Neuformulierung in einem Hochschulreformgesetz? (Beifall CDU) Bremen ist ein exzellenter Wissenschaftsstandort. Direktoren und ihre Mitstreiter in den Exzellenzclustern kämpfen um die Wiedererlangung des Exzellenzstatus. Dafür wünschen wir – und ich denke, wir alle hier im Raum – viel Glück und Erfolg, dass das auch gelingen möge. Zunehmende Reglementierungen und Meldepflichten, wie sie im sechsten Hochschulreformgesetz verankert wurden, schränken dabei aber die Wissenschaftsfreiheit immer weiter ein und machen den Standort für internationale Professoren auch schleichend unattraktiver. Das merkt man jetzt bereits in Berufungsverfahren an Lehrkörpern. Ich hatte Gelegenheit, in das Hochschulbarometer der Hochschulleitungen zu gucken, das hatten wir alle in unseren Fächern. Das wird immer ausgegeben vom Stifterverband und der Heinz Nixdorf Stiftung. In Sachen Wissenschaftsfreiheit in Deutschland beurteilen 78 Prozent der Hochschulleitungen den Einfluss der Wissenschaft auf die Politik als eher zu gering und genau umgekehrt, 60 Prozent der Hochschulleitungen beurteilen den Einfluss der Politik auf die Wissenschaft als eher zu groß. Ich hoffe, Sie können mir folgen und wissen, was das dann auch bedeutet. (Beifall CDU) Die Politik mischt sich einfach zu viel ein und schränkt damit die Wissenschaftsfreiheit ein. Es wäre doch schön, wenn Politik häufiger auf die Wissenschaft hören und solche einschränkenden Regulierungen unterlassen würde, um möglichst ideologiefrei und sachlich über bestimmte Themen zu sprechen und zu diskutieren. (Beifall CDU) Stattdessen führen viele Reglementierungen, die durch die Politik initiiert werden, zu zusätzlichen Kosten und einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Eigentlich debattieren wir hier an vielen Stellen über die Themen Kostenreduktion und Bürokratieabbau. Das letzte Hochschulreformgesetz, das sechste, was noch in der letzten Legislaturperiode beschlossen wurde, hat dazu jedenfalls keinen Beitrag geleistet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
