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Dr. Franziska Tell

GRÜNE 22.01.2025 Sitzungen 21/19

Im April 2023 wurde das Bremer Hochschulgesetz geändert und reformiert. Ich finde, es ist gut und wichtig, dass wir uns heute hier die Zeit nehmen, diese Reform einmal in den Blick zu nehmen und die dankenswerterweise ausführlichen Antworten des Senates nutzen können, um einmal genau zu gucken, was diese Änderungen eigentlich mit sich gebracht haben. Erst mal vielen Dank an den Senat und auch an die Hochschulen, die dafür gesorgt haben, dass wir diese umfassenden Antworten heute debattieren können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ein großer Aspekt in der Reform war das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit, und die Antworten des Senats zeigen sehr deutlich, dass die Änderungen hier konkrete Veränderungen angestoßen haben. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Gab es vorher auch schon!) Es gibt an der Universität und an den Hochschulen im Land Bremen viele Prozesse, die sich jetzt durch das Gesetz noch mal weiter verstärkt haben. Die Antwort des Senats zeigt, dass wir ganz konkret in der Lehre und in der Forschung eine Stärkung haben, dass es von Forschungsprojekten bis hin zu konkreten Projekten mit Studierenden und Projekten, die CO einsparen, beispielsweise durch Photovoltaikanlagen, viele Verbesserungen gab. Ich freue mich zu lesen, dass die Anstrengungen, die es an den Hochschulen schon lange gibt, und die Arbeit der Klimaschutzmanager:innen durch Vernetzung und durch Verstärkung noch weiter vorangebracht werden konnten und Netzwerke wie auch das Netzwerk „Bremen Goes Sustainable“ in den letzten Jahren noch mal deutlich gestärkt wurden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ein besonderer Aspekt, der auch im Hochschulgesetz in der Reform in den Blick genommen wurde, war die Frage, wie wir Studierende besser beteiligen. Ich freue mich, dass im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz die Studierenden jetzt besser gehört werden, aber auch darüber hinaus Belange der Studierenden durch die Reform noch einmal gestärkt werden und wurden. Ein Beispiel dafür ist auch der Bereich des Teilzeitstudiums, der im Hochschulreformgesetz noch einmal genau in den Blick genommen wurde. Die Antwort des Senats zeigt, dass sich insbesondere die Hochschulen hier noch einmal vermehrt auf den Weg gemacht haben, das Teilzeitstudium zu stärken und so besonders den Menschen, die durch zum Beispiel Care-Arbeit nicht die Möglichkeit haben, Vollzeit zu studieren, trotzdem ein Studium zu ermöglichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wir sehen in der Antwort des Senats aber auch, dass wir hier noch nicht am Ziel sind. Denn gerade bei der Universität gibt es große Sorgen, was das Teilzeitstudium für die Studierenden bedeutet, da sie im Teilzeitstudium kein BAföG erhalten können. Das ist ein Problem, wo wir auch noch einmal den Blick auf die Bundesebene richten müssen, denn es muss sich endlich etwas tun. Wir brauchen eine umfassende BAföG-Reform, die ein Teilzeitstudium für alle möglich macht, auch ohne finanzielle Sorgen. Da muss sich dringend mehr tun! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Für die Studierenden hat die Reform aber nicht nur die Bedingungen im Studium in den Blick genommen, sondern auch die Arbeitsbedingungen für Studierende und die Arbeitsbedingungen für studentische Hilfskräfte. Das neue Gesetz sieht vor, dass Arbeitsverträge in der Regel ein Jahr dauern müssen. Uns ist bewusst, dass das nicht immer leicht ist, gerade, wenn es auch darum geht, dass es kurzfristige Verträge gibt, weil Forschungsprojekte gar nicht so lange laufen. Aber der Grundsatz des Gesetzes, zu sagen, ein Arbeitsvertrag soll ein Jahr laufen und die Hochschulen müssen das auch genau in den Blick nehmen, ist uns sehr wichtig. Ich finde, die Antwort des Senats zeigt auch, dass durch das Gesetz die Kontrolle dessen besser möglich ist und dass genau in den Blick genommen wird, dass Verträge so lang wie möglich ausgestellt werden und Studierende so mehr Sicherheit erhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Damit komme ich zum großen Punkt der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Nicht nur für Studierende, sondern für alle Beschäftigten ist das wichtig. Die Daueraufgabe, mehr unbefristete Stellen zu schaffen, wurde ja nicht erst durch die jetzige Gesetzesreform angestoßen, sondern auch schon in der Vergangenheit. Aber auch diese Reform hat noch einmal verschiedene Aspekte bei den Arbeitsbedingungen in den Blick genommen und nicht nur den so wichtigen Bereich der Frage der Befristung in den Blick genommen, sondern auch die Fragen: Wie arbeiten wir eigentlich an den Hochschulen zusammen? Wie werden verschiedene Personengruppen gestärkt? Wie wird vielfältige Zusammenarbeit gestärkt, und wie werden Personen vor Diskriminierung geschützt? Auch das wurde durch die Gesetzesreform noch einmal verstärkt und in den Blick genommen und auch das Thema von Frauen in der Wissenschaft. Denn, auch wenn wir manchmal hören, dass Gleichberechtigung der Geschlechter inzwischen gilt, sind wir da leider noch lange nicht am Ziel. Auch wenn bei unseren Hochschulen teilweise die Bedingungen schon deutlich besser sind und die Durchschnitte besser sind als an anderen Hochschulen, sind wir noch nicht da, wo wir eigentlich sein sollten, dass es nämlich für Frauen genauso leicht ist, in der Wissenschaft tätig zu sein, wie für andere. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Darum sind auch die Stellen der Frauenbeauftragten an den Hochschulen ein essenzieller Posten. Hier zeigt die Anfrage, dass wir leider hier auch noch Nachschärfungsbedarf haben, wenn es um die Frage geht: Wie können wir die Beauftragten wirklich gut entlasten? Dass es keine leichte Antwort auf diese Frage gibt, wird in der Antwort auch deutlich, und das ist auch klar. Natürlich muss es personell, strukturell, finanziell abgedeckt werden, es muss aber gleichzeitig auch sichergestellt werden, dass die Personen, die diese Aufgabe übernehmen, keine negative Belastung dadurch erfahren, dass sie weniger Zeit haben für ihre Forschungstätigkeit, weil sie auch im Bereich der Frauenbeauftragten tätig sind. Es gibt für diese Aufgabe keine leichte Lösung, aber wir müssen weiter daran arbeiten. Ich glaube, auch die Debatte heute und auch der Gesetzesvorschlag, die Gesetzesumsetzung und die weiteren Prozesse bringen das weiter voran. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Schließlich möchte ich noch einmal kurz einen Aspekt und einen Blick auf das Thema Forschungsarbeit setzen. Ich finde, auch hier haben wir durch die Hochschulreform in dem Gesetz einen wirklich großen Schritt gemacht, denn das Promotionsrecht ist jetzt an den Hochschulen angekommen. Ich freue mich riesig, dass wir an der Hochschule für Künste ein QuasiAlleinstellungsmerkmal haben dadurch, dass dort jetzt die Promotion seit dem Sommer 2024 möglich ist. Das ist etwas, was den Forschungsstandort Bremen jetzt deutlich von anderen Standorten abhebt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Auch an den anderen Hochschulen wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Promotion zu ermöglichen, und das ist ein großer Gewinn für die Forschungsstärke an den Hochschulen und auch für die jungen Menschen, die sich für eine Promotion entscheiden und das dann auch an unseren Hochschulen tun können. Ich finde, das zeigt, dass diese Gesetzesreform auf jeden Fall eine Veränderung nach vorn gebracht hat, dafür gesorgt hat, dass vieles angestoßen wird. Und ja, wir sind bei einigen Punkten ganz sicher nicht am Ziel, aber das Gesetz hat viel vorangebracht. Ich freue mich sehr, das in den Antworten zu sehen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

Alle Reden von Dr. Franziska Tell Protokoll (PDF) ↗