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Björn Fecker

22.01.2025 Sitzungen 21/19

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich hatte mir eigentlich fest vorgenommen, einen ganz sachlichen Vortrag zu halten. Das werde ich auch in großen Teilen beibehalten. Ich würde nur am Anfang gerne, Herr Schäck, drei, oder vielleicht sind es auch vier, Anmerkungen zu Ihrer Rede machen. Ich glaube, die ehrliche Überschrift für die Aktuelle Stunde heute wäre gewesen: „Grundsteuer abschaffen“, weil das ist im Kern das, was Sie eigentlich hier gefordert haben. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ja! Genau das!) Ich finde, das darf man selbstverständlich auch als Position in einem Parlament vertreten. Deswegen, glaube ich, wäre es die ehrlichere Variante gewesen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Zweite, das ist nur der dezente Hinweis von jemandem, der mit Zahlen und Geld umgehen muss: Passen Sie auf, dass Sie Ihre Einsparvorschläge nicht mehrfach ausgeben. Das könnte zur Unterdeckung führen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Noch sind 800 Millionen Euro übrig, da können wir die Grundsteuer auch komplett abschaffen!) Ich wollte es einmal nur gesagt haben, weil der ein oder andere Vorschlag wird sich auch, wie schon mehrfach erklärt, nicht einstellen. Die Frage „Ist das eine Vermögensteuer oder nicht?“ – auch darüber kann man trefflich streiten. Fakt ist: Sie müssen anerkennen, dass ein Teil des Eigentums, nämlich derjenige, der vermietet wird, gar nicht zu einer Belastung des Vermögenden führt. Insofern ist die klassische Vermögensteuer, für die Sie sich ja bekanntermaßen nicht einsetzen, nicht der richtige Begriff, weil zumindest diejenigen, die Wohneigentum haben, das weitergeben können. Deswegen bin ich bei dem Begriff „Vermögensteuer“ ein bisschen vorsichtig, weil meine Erfahrung zeigt, dass diese Kosten in der Regel auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Abschließend: Das mit dem Bereichern habe ich jetzt mal in den Zusammenhang mit der nahestehenden Bundestagswahl gepackt, weil wir ja nun an ganz vielen Stellen schon über Aufkommensneutralität gesprochen haben. Der Wert der Grundsteuer ist hier eben schon mal benannt worden. Wer sie abschaffen möchte oder kürzen möchte, der hat rund 180 Millionen Euro – die Zahlen sind hier genannt, 32 für die Stadt Bremerhaven –, also ordentliche Summen, um die es da geht. Auch, wenn es jetzt schon genannt wurde, will ich darauf noch einmal eingehen: Wir haben das jetzt nicht gemacht, weil wir gesagt haben: „Mein Gott, wir leiden an Unterbeschäftigung, und jetzt werden wir die bremische Verwaltung, insbesondere die Finanzämter, mal quälen.“ (Glocke) Nein, das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass wir zu einer Veränderung kommen müssen, und zwar mit dem Argument der Gerechtigkeit. Dieser Entscheidung folgte eine Fristsetzung zum 1. Januar 2025. Dieser Fristsetzung ist Bremen nachgekommen, weil das Parlament im Dezember letzten Jahres die entsprechenden rechtlichen Regularien aufgegeben hat. Zur Frage „Sind wir zu spät?“ erlaube ich mir jetzt schon mal den Hinweis: Andere Länder und Kommunen haben ihre Grundsteuerbescheide noch lange nicht verschickt. Wir haben es rechtzeitig geschafft, vor dem 15. Februar, dem Zahlungstermin, das hinzukriegen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Tat – und die politische Debatte haben wir hier auch häufiger bereits in der letzten Legislaturperiode geführt – ist das Bundesmodell, an das wir uns gehalten haben, das nicht von einer links-grünen, sozialdemokratischsozialistischen Regierung entstanden ist, sondern in der Großen Koalition entstanden, das Modell, das sozusagen das Richtige ist. Es gibt auch Länder – wir sind zusammen mit zehn weiteren Ländern beim Bundesmodell geblieben –, die haben sich für einen anderen Weg entschieden. Das ist hier auch breit hin- und herdiskutiert worden. Gleichwohl ist, glaube ich, der Weg, den wir gewählt haben weiterhin der richtige, weil auch in den anderen Ländern – das werden Sie vernehmen – erstens die Klagen rollen und zweitens natürlich auch die Beschwerden vorangehen. Für uns ist wichtig, dass im Bundesmodell erstmals die Lage des Grundstücks über die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse, die Grundstücksgröße, das Alter der Gebäude sowie die Gebäudefläche eine entscheidende Rolle bei der Wertermittlung gespielt haben und es damit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird. Anhand dieser Daten wurde der Grundsteuerwert für jedes Grundstück ermittelt und vom Finanzamt festgestellt. Ich habe eben schon gesagt: Wir sind pünktlich zum 15. Februar da und das ist eine beachtliche Leistung. Denn wenn wir uns einmal zurückerinnern: Was war das für ein Aufwand, und zwar natürlich für die Eigentümerinnen und Eigentümer, weil wir es als Deutschland nicht geschafft haben, die Daten, die eigentlich in verschiedensten Bereichen vorliegen, schon nutzen zu können. Deswegen haben viele Menschen unzählige Stunden damit erbracht, wahrscheinlich auch häufiger den Staat verflucht für diesen formellen Aufwand. Das verstehe ich. Auf der anderen Seite, nehmen Sie es mir nicht übel, war damit der Prozess nicht zu Ende, sondern setzte sich fort – weil wir das natürlich mit unseren Finanzämtern auch schon befolgt haben –, aber dann setzte sich die Arbeit der Finanzämter fort und hat natürlich unserer Steuerverwaltung, in der derzeitigen personellen Situation, und hat aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Behörde einiges abverlangt. Deswegen sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle meinen sehr herzlichen Dank ausrichten möchte, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Finanzämter, die dieses Projekt wirklich hervorragend gestemmt haben! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Damit ist es aktuell auch noch nicht zu Ende, weil natürlich, all das, was bei Ihnen jetzt aufläuft, erreicht natürlich auch uns. Es gibt Nachfragen, es gibt Beschwerden. Deswegen haben wir noch einmal eine Hotline geschaltet, die Telefonnummer, die Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid sehen. Da sitzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Finanzämtern dran. Wir haben also das Personal noch einmal zusammengepoolt, um möglichst schnell ausreichend Informationen, neben den Onlineangeboten und der Möglichkeit, uns über Elster zu kontaktieren, den Menschen, die sich an uns wenden – –, dementsprechend Auskunft geben zu können. Auch das machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter zusätzlich zu der Bearbeitung der Steuererklärung hier im Land Bremen, meine Damen und Herren. Es sind immerhin 230 000 Bescheide im Land Bremen ergangen und versendet worden. Davon entfallen auf die Stadt Bremen im Übrigen 196 500 Bescheide. So viel zum Thema „Raupe Nimmersatt“. Ich habe das in der Debatte eben gehört. Die Verwaltung als solche zu bezeichnen, finde ich angesichts der Leistung, die dort erbracht worden ist, im Übrigen auch vollkommen unangemessen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Bündnis Deutschland) Jetzt sind wir an dem entscheidenden Punkt. Aufkommensneutralität, also der Staat hat am Ende nicht mehr Einnahmen, bedeutet aber nicht Belastungsgleichheit, bedeutet nicht, dass alle am Ende dasselbe haben, sondern es kommt im Ergebnis zu Veränderungen der Höhe der Grundsteuer für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Es ist eben schon gesagt worden: Für round about 16 Prozent der Menschen ändert sich gar nichts, so Pi mal Daumen jedenfalls. Die anderen teilen sich zu 50 Prozent in höhere und 50 Prozent in niedrigere Grundsteuerzahlungen auf. Insgesamt, das kann man so deutlich sagen, ist die Grundsteuer jetzt natürlich gerechter ausgestaltet, weil sie im Grundsatz für neue Gebäude besagt, dass die Grundsteuer höher ist als für ältere, weil sie im Grundsatz sagt, dass kleine Grundstücke weniger Grundsteuer zahlen als große und weil sie im Grundsatz sagt, dass für Grundstücke in guten Lagen die Grundsteuer höher ist als für Grundstücke in weniger guten Lagen. Ich habe Ihnen jetzt auch ein paar Zahlen mitgebracht, weil ich finde, dass man sich das an der ein oder anderen Stelle durchaus noch einmal angucken sollte. Die Wohnungen in Bremen, wenn wir uns die einmal anschauen, dann haben wir für – –. Die Grundsteuer für eine Wohnung liegt im Mittel, also im Durchschnittswert, bei 202 Euro. Für rund 99 Prozent aller Wohnungen beträgt die Grundsteuer maximal 303 Euro. Lediglich für knapp 1,5 Prozent aller Wohnungen liegt die Grundsteuer bei über 605 Euro. Wie ist das in Bremerhaven? Auch da, die Grundsteuer für eine Wohnung im Bremerhaven liegt im Mittel bei 202 Euro. Für rund 90 Prozent aller Wohnungen beträgt die Grundsteuer maximal 303 Euro. Sind das die Zahlen, die ich gerade schon vorgelesen habe? (Abgeordneter Philipp Bruck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Sehen Sie, dann bin ich durcheinandergekommen. Das mögen Sie mir nachsehen. Das ist der Moment, wo man es tatsächlich vorlesen muss. Noch mal, ich fange von vorne an. Bremen, die Zahlen, im Mittel 251 Euro, 90 Prozent haben maximal 378 Euro. 1,5 Prozent der Wohnungen in Bremen, bei denen liegt die Grundsteuer über 755. Sorry. Jetzt mache ich Bremerhaven noch mal. Da liegt die Grundsteuer im Schnitt für eine Wohnung bei 202 Euro. 90 Prozent aller Wohnungen in Bremerhaven, maximal 303 Euro. Da gilt, lediglich für knapp 1,5 Prozent aller Wohnungen liegt die Grundsteuer bei über 605 Euro. Jetzt haben wir die Zahlen auch noch mal mitgebracht, weil Sie haben ja Ihren Einzelfall mitgebracht. Jetzt gestatten Sie mir, dass ich Ihnen dann auch die vollständigen Zahlen mitbringe. Ich mache noch ganz schnell die Einfamilienhäuser in Bremen. Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser liegt im Durchschnitt bei rund 490 Euro. Für rund 80 Prozent aller Einfamilienhäuser beträgt die Grundsteuer maximal 732 Euro, und lediglich etwas mehr als 1 Prozent zahlen künftig eine Grundsteuer von über 1 470 Euro. Diese Fälle gibt es eben auch in Bremen. Wir kommen zu Bremerhaven. Einfamilienhäuser in Bremerhaven, die Grundsteuer liegt im Mittel bei rund 480 Euro. Bei 84 Prozent aller Einfamilienhäuser beträgt die Grundsteuer maximal 720 Euro, und lediglich 0,5 Prozent zahlen künftig eine Grundsteuer von über 1 440 Euro. Ich finde, wenn man so eine Debatte führt, darf man sie auch gut auf der Zahlenbasis führen. Mein Eindruck war, dass das an der Stelle mal Not tat. Entschuldigen Sie die Länge an der Stelle! Was haben wir jetzt noch gemacht? Weil wir im Verfahren festgestellt haben, dass die Belastung sich verschiebt – ich sage jetzt mal „klassisch“, das ist jetzt nicht formell korrekt, aber klassisch –, vom Gewerbe hin zum Wohnen, haben wir uns entschieden, die Grundsteuermesszahlen noch einmal anzupassen – das ist eben auch schon erwähnt worden –, weil wir gesagt haben, wir wollen nicht nur die Aufkommensneutralität insgesamt sicherstellen, sondern auch in den einzelnen Bereichen, weil wir ansonsten eine Verschiebung von über 20 Prozent vom Nichtwohnen hin zum Wohnen gehabt hätten. Da haben wir also ganz bewusst eine politische Entscheidung, die hier auch breit getragen wurde, getroffen, um Mieterinnen und Mieter, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen nicht noch stärker zu belasten. Insgesamt kann man feststellen, dass die Hebesätze nicht zu einer Erhöhung in unserem Haushalt führen, auch wenn es für einzelne und nicht für alle Grundstücke zu einer Veränderung der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer kommt. Mit der Anwendung des Bundesmodells für die Bewertung der Grundsteuer, ergänzt um das Grundsteuermesszahlengesetz wird die Grundsteuerreform in Bremen insgesamt sozial gerecht umgesetzt und ein Beitrag zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums geleistet. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Linke)

Alle Reden von Björn Fecker Protokoll (PDF) ↗