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Christine Schnittker

22.01.2025 Sitzungen 21/19

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche mal ein bisschen, die populistischen Ansätze der FDP sachlich zu sortieren. (Unruhe – Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Bei jeder Reform gibt es Gewinner oder Verlierer. So ist es auch, wenn Grundstücke nach einem neuen Verfahren bewertet werden. Das Ziel der Reform war es, dass das Steuergesamtaufkommen neutral bleibt, da die Grundsteuer für die Gemeinden eine erhebliche Einnahmequelle darstellt. Es ist eine erhebliche Einnahmequelle der Gemeinden und keine Vermögensteuer, Herr Schäck. (Beifall Bündnis Deutschland) Bremer und Bremerhavener zahlten bereits in der Vergangenheit überdurchschnittlich hohe Grundsteuern. In einem Ranking von „Haus & Grund“ landete Bremen auf Platz 84 von 100 Städten, und Bremerhaven belegte den Platz 70. So ist es jetzt nicht verwunderlich, dass es in der Bevölkerung große Aufregung bezüglich der Entwicklung der Grundsteuer gibt. Dafür haben wir Verständnis. Was war passiert? 2018 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Grundsteuer so, wie sie war, verfassungswidrig ist. Das lag daran, dass die sogenannten Einheitswerte – ein Begriff aus dem Steuerrecht – von Immobilien, die in der Vergangenheit für die Festsetzung der Grundsteuer herangezogen worden sind, von 1964 in den alten Bundesländern und von 1935 in den neuen Bundesländern waren. Nun erfolgt eine Neubewertung der Grundstücke zum 1. Januar 2022 im neuen Modell. Die Verkehrswerte und Grundsteuerwerte in Bremen sind von der Lage des Grundstücks und der Höhe der möglichen Mieteinnahmen beeinflusst. Das ist das sogenannte Bundesmodell, was Bremen gewählt hat. Wenn man den Grundsteuerwert hat, kommt die Grundsteuermesszahl, die vom Land vorgegeben wird, und wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, und dann bekommt man die Steuer. Die Ermittlung der Steuer ist kompliziert. (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]) Im Bundesmodell gibt es eine Öffnungsklausel, die besagt, dass die Länder auch in der Festsetzung der Messzahl unabhängig sind. In der Bundesgesetzgebung gab es eine einheitliche Bundesmesszahl von 0,34 Promille für alle Arten von Grundstücken. Wir haben in Bremen gemerkt, dass, wenn wir diese Bundesmesszahl anwenden, das Wohnen besonders teuer wird, und haben die Öffnungsklausel genutzt, um das Wohnen günstiger zu machen, mit 0,31 Promille, und haben die Geschäftsgrundstücke mit der Messzahl von 0,75 Promille bewertet. Mit dieser Messzahl-Kombination war es in Bremen so, dass dann das Steueraufkommen aufkommensneutral war. Dafür habe ich auch im Haushaltsausschuss gestimmt, das war eine kluge Entscheidung, da wir das Wohnen teurer gemacht hätten. Das wollten wir nicht, weil die Nebenkosten schon hoch genug sind. Hier setzen jetzt die Probleme ein. Es gibt Grundstücke, für die durch die Neubewertung wesentlich mehr Grundsteuer gezahlt werden muss. Das haben wir eben schon von allen gehört. Aber ich habe im Eingang erläutert, auf welcher Basis die alten Grundsteuerwerte festgesetzt worden sind. Die entscheidende Frage ist, ob bei diesen Grundstücken die frühere Grundsteuerhöhe vielleicht zu niedrig war. Ich denke schon. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, war sie! War sie!) Somit relativieren sich die Beschwerden über steigende Grundsteuerbeträge. Dass die Grundsteuer eine erhebliche Belastung für alle Bürger darstellt, steht außer Frage. Das war aber auch schon vor der Reform der Fall. (Beifall Bündnis Deutschland) Insbesondere liegt es in Bremen daran, dass wir ein Stadtstaat sind, und wenn man das mit einem Flächenland vergleicht, wo es viele ländliche Regionen gibt, dass man dann natürlich auch höhere Werte bekommt. Das darf man bei der Bewertung des Rankings nicht außer Acht lassen. Der Hebesatz für die Gemeinde Bremen beträgt 755 Prozent und für Bremerhaven 896 Prozent. Ich habe das schon eben erklärt. Daraus ergibt sich dann die tatsächliche Grundsteuerbelastung. Genau an diesem Hebesatz der Gemeinden sieht meine Bündnis Deutschland-Fraktion den Ansatzpunkt, die absolute Grundsteuerbelastung zu reduzieren. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Bündnis Deutschland-Fraktion fordert eine spürbare Reduzierung der Hebesätze der Gemeinden Bremen und Bremerhaven. (Beifall Bündnis Deutschland) Das entlastet alle Bürger, auch insbesondere die Mieter. Aussicht für die folgenden Jahre, das darf man auch nicht vergessen: Alle sieben Jahre wird nun die Grundsteuer neu berechnet. Es gibt den sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkt. Der nächste ist 2029. Bei steigenden Bodenrichtwerten, die zur Bewertung hinzugezogen wurden, und Mieten, steht schon heute fest, dass es alle sieben Jahre für den Bürger teurer wird. Der Ablauf der Grundsteuerermittlung – das ist ein Bundesgesetz, muss man dazu sagen – wird durch meine Fraktion kritisiert. Grundsteuerfeststellungserklärung, Feststellungsbescheide, der ein Grundlagenbescheid ist, den man anfechten müsste, Grundsteuermessbescheid und letztendlich die Festsetzung der Steuer durch die Gemeinden ist ein Verfahren, was für den Bürger wenig transparent ist. Das habe ich auch im Haushalts- und Finanzausschuss kritisiert. Der Bürger weiß nämlich gar nicht, wo er Einspruch einlegen muss, aber es ist kein Bremer Problem, das ist ein Bundesproblem. Die Erstellung der Grundsteuerfeststellungserklärung war so kompliziert: Man brauchte die Flurbezeichnung, man brauchte die Grundbücher, und diese mussten dann so in das wenig komfortable ELSTER-Programm eingegeben werden, dass es kaum ein Bürger hinbekommen hat. Auch das hat meine Bündnis Deutschland-Fraktion kräftig kritisiert. Wenn ich ein Steuermodell einführe und Steuern erhebe, (Glocke) muss es jedem Bürger möglich sein, diesen Erhebungsprozess ohne externe Hilfe zu durchblicken. – (Beifall Bündnis Deutschland) Vielen Dank, meine Damen und Herren!

Alle Reden von Christine Schnittker Protokoll (PDF) ↗