bremische-buergerschaft.de ↗

Björn Tschöpe

11.12.2024 Sitzungen 21/18

Ich muss ja die Situation in Hamburg nicht regeln. Der Bundesgesetzgeber hat eine Regelung geschaffen, die wie folgt ist: dass der Bargeldanspruch in Form einer Bezahlkarte zur Verfügung gestellt wird. Mit Bargeld können Sie erwerben, was Sie erwerben mögen, und das auch mit dieser Bargeldkarte. Wer Gutscheine ausstellt – –. Unter der Rechtsordnung des Bürgerlichen Gesetzbuches kann jeder sozusagen gegen Entgelt auch einen Gutschein ausstellen. Mir wäre kein Instrument bekannt, mit dem man das verhindern könnte. Die einzige Möglichkeit wäre, darauf rekurrieren Sie ja auch, dass man den jeweiligen Bezieher von Asylbewerberleistungen mit einer möglichen Ordnungswidrigkeit belegt. Das ist natürlich möglich, das würde aber eine Veränderung des Bundesgesetzes erfordern.

Alle Reden von Björn Tschöpe Protokoll (PDF) ↗