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Björn Tschöpe

11.12.2024 Sitzungen 21/18

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat hat eine Obergrenze in Höhe von 120 Euro festgesetzt, in der Erwartung, dass so eine angemessene Versorgung mit Bargeld sichergestellt ist. Er geht deshalb davon aus, dass in der Regel keine Veranlassung bestehen dürfte, diese Obergrenze zu umgehen. Zu Frage 2: Der Senat sieht derzeit keinerlei einschlägige Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch. Zu Frage 3: Derzeit sind Beschränkungen nur in Bezug auf Branchen oder Onlinekäufe sowie die Einkaufsregion vorgesehen. Der Ausschluss einer bestimmten Warengruppe wie etwa Gutscheine ist nach Kenntnis des Senats derzeit nicht möglich.

Alle Reden von Björn Tschöpe Protokoll (PDF) ↗