Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Grönert! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Grundsätzlich sind Kinder, welche an Diabetes Typ 1 erkrankt sind, in der Kindertagesstätte oder Schule durch eine fachlich geschulte Kraft zur Krankenbeobachtung und Durchführung von Blutzuckermessungen und Insulingaben zu begleiten. Dies ist auch durch mehrere Entscheidungen von Sozialgerichten, unter anderem Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und durch Beschluss im Eilverfahren des Sozialgerichts Bremen bestätigt worden. Dadurch sind die Krankenkassen trotz der neuen Richtlinie zur Übernahme der Kosten im Rahmen einer häuslichen Krankenpflege oder einer außerklinischen Intensivpflege verpflichtet, entsprechende Kräfte zu stellen. Die Gerichte erkennen in diesen Fällen an, dass Kinder aufgrund ihres Entwicklungsstands trotz des Einsatzes moderner Messsysteme und Insulinpumpen nicht auf eine entsprechende Begleitperson verzichten können. Die Begleitung und Medikamentenvergabe für Kinder mit Diabetes Typ 1 in der Kindertagesstätte oder Schule wird in der Regel durch eine externe, geschulte Person erfüllt, die durch die Krankenkasse bewilligt werden muss. Die Senatorin für Kinder und Bildung ist in engem Austausch mit der Diabetesambulanz des Klinikums Bremen, der AFJ, Kinder- und Jugendhilfe Bremen, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen sowie den Schulen und Eltern, um die entstandenen Schwierigkeiten abzumildern. Das Landesinstitut für Schule schult beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen des AFJ Bremen und einer Fachärztin aus einer bremischen Klinik einmal im Schuljahr schulisches und Kita-Personal zu den Themen Diabetes, Versorgung von Kindern mit Diabetes und Notfälle. Die Fortbildung „Diabetes im Schul- und Kitaalltag“ wird im Schnitt von circa dreißig bis vierzig Lehrkräften und drei bis vier Kitamitarbeitenden wahrgenommen. Darüber hinaus ist das Landesinstitut für Schulen mit Beratungsbedarf Ansprechpartner, wobei es um die Vermittlung von spezifischen Fragestellungen an die Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen geht. Diese prüft auf Anfrage den Wunsch von Schulen, schulinterne Fortbildungen durchzuführen, die die Schule finanziell selbst tragen muss und abhängig von den Kapazitäten der Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen angeboten werden können. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz strebt ihrerseits an, durch einen Austausch auf Bundesebene Entlastungsbeziehungsweise Verbesserungsmöglichkeiten in ihrer Zuständigkeit in Erfahrung zu bringen. In den Bremerhavener Kindertagesstätten werden auch Kinder betreut, die aufgrund ihrer Erkrankung auf außerklinische Intensivpflege angewiesen sind. Diese Leistung wird aufgrund einer fachärztlichen Verordnung durch Pflegedienste erbracht und durch die zuständige Krankenkasse finanziert. Die Kinder werden während des Kitabesuchs durch medizinisches Fachpersonal eines Pflegedienstes begleitet. Dem Amt für Jugend, Familie und Frauen beim Magistrat der Stadt Bremerhaven sind aktuell keine Fälle bekannt, bei denen es Probleme in der Umsetzung gibt. Zu Frage 3: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration und die Senatorin für Kinder und Bildung haben im vergangenen Jahr Gespräche mit Krankenkassen und Verbänden der Krankenkassen in Bremen geführt. Ziel der Gespräche war es, die Versorgung von Kindern mit einer Diabetes-mellitus-Typ-1-Erkrankung nach Maßgabe der eingangs geschilderten Rechtsprechung sicherzustellen. Als Grundlage für die Gespräche wurde die Berliner Lösung herangezogen. Hier haben die Krankenkassen ihre Zuständigkeit als Eingliederungshilfeträger in vollem Umfang anerkannt, sind aber auf die Bildungsbehörde zugekommen, da nicht ausreichend Pflegefachkräfte zur Verfügung standen, um die Kinder zu versorgen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin hat daraufhin mit mehreren Krankenkassen eine Vereinbarung geschlossen, auf deren Grundlage die medizinische Unterstützung von Schüler:innen mit einer Diabeteserkrankung in der Schule bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch die leistungsverpflichtete Krankenkasse von qualifizierten Assistenzen und Schulbegleitungen geleistet wird und die so entstehenden Kosten aufseiten des Bildungsressorts im vollen Umfang von den Krankenkassen erstattet werden. Trotz mehrerer Gesprächsrunden zwischen den Ressorts und Vertreter:innen der Krankenkassen und Krankenkassenverbände konnte eine derartige Vereinbarung im Land Bremen nicht ausgehandelt werden. – So weit die Antwort des Senats!
