Sigrid Grönert
Wir fragen den Senat: 1. Wie erklärt der Senat die widersprüchlichen Angaben zur Zahl der fertiggestellten Wohnungen für Wohnungsnotstandsfälle in Bremen und Bremerhaven in der Drucksache 21/410 vom 23. April 2024, wo 350 Wohnungen angegeben werden, und in der Antwort auf die 14. Frage vom 3. Juli 2024 im Landtag, wo 311 Wohnungen angegeben werden? 2. Wie viele Wohnungen wurden seit 2012 tatsächlich für Wohnungsnotstandsfälle fertiggestellt und wie viele befinden sich derzeit in Planung oder im Bau? 3. Welche konkreten Gründe führen zu diesen abweichenden Zahlen und wie plant der Senat, solche Differenzen zu verhindern?
