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Silke Stroth

11.12.2024 Sitzungen 21/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer wieder wichtig und bleibt auch wichtig, das Thema Gewalt in die Öffentlichkeit zu holen, auch auf diese Art und Weise mit der Aktuellen Stunde heute und hier. Dafür bedanke ich mich bei den Koalitionsfraktionen, denn solange das Thema Gewalt im Privaten bleibt und privat gelöst wird, kommen wir an keiner Stelle voran. Ein Anlass für die heutige Aktuelle Stunde ist der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie können diesem Bericht entnehmen, dass wir in Bremen recht gut wegkommen. Bremen war allerdings auch das erste Bundesland, welches 2022 einen umfassenden Landesaktionsplan auf die Beine gestellt hat. Ich will Ihnen nur kurz in Erinnerung rufen: Wir haben im April 2024 die Gewaltschutzambulanz eröffnet. Wir haben super Projekte in den Stadtteilen, sie heißen „StoP“ (Stadtteile ohne Partnergewalt), wir haben unglaublich in Fortbildungen investiert. Wir haben zumindest begonnen, das Hochrisikomanagement bei der Polizei zu verbessern, um Frauen zukünftig schneller und besser zu identifizieren und damit auch schützen zu können. Wir haben in Täterarbeit und Gewaltprävention investiert und wir haben vor allem auch die Fachberatungsstellen, die wir im Land Bremen haben, gestärkt. Wir stehen recht gut da, aber recht gut heißt noch lange nicht gut und genug, so weit sind wir eben auch noch nicht. Bei den weiteren Anstrengungen werden wir die häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht stärker berücksichtigen. Wir müssen das Thema Barrierefreiheit, Zugang zu den Institutionen stärker in den Blick nehmen und den besseren Zugang zu Schutz und Beratung für vulnerable Gruppen ausbauen. Insgesamt dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, sondern wir müssen sie intensivieren, ausbauen, und das heißt leider immer auch, Geld in die Hand zu nehmen und Geld dahin zu geben, wo wir wichtige und gute Arbeit leisten können. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ein Wort noch zum Gewaltschutzgesetz: Das Gewaltschutzgesetz sieht vor, Vernetzungs- und Präventionsarbeit stärker zu intensivieren, allerdings ohne dass hierfür Mittel bereitgestellt werden. Das ist extrem bedauerlich, denn viele Studien zeigen – es sind auch schon welche erwähnt worden – dass die Akzeptanz traditioneller Rollenbilder und die Akzeptanz von Partnerschaftsgewalt unter jungen Menschen weit verbreitet ist. Geschlechtsspezifische Gewalt ist untrennbar mit gesellschaftlich verbreiteten Vorstellungen von Männlichkeit verknüpft und diese steht im Zusammenhang mit der Bereitschaft, Gewalt als legitimes Mittel zur Lösung von Konflikten anzuwenden. Gewaltprävention muss daher nicht nur Frauen und Mädchen empowern, sondern unbedingt die Reflexion von Männlichkeitsbildern auf allen Ebenen adressieren, und zwar spätestens von der Kita an. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vor diesem Hintergrund wird die Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter eine sehr, sehr hohe Priorität für diesen Senat haben, denn Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung, die jeden Tag aufs Neue bekämpft werden muss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Silke Stroth Protokoll (PDF) ↗